2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS
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- Margarethe Goldschmidt
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1 2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder beglaubigten Handelsrechnungen begleitet werden. Der Nachweis des Ursprungs ist häufig erforderlich für: die Kontrolle von Warenströmen die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen den Abschluss von Exportkreditversicherungen die Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen. Die IHKs stützten sich bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen und der Beglaubigung von Handelsrechnungen auf 1 Absatz 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956, wonach den IHKs die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen obliegt, und auf das von der Vollversammlung der IHK beschlossene Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen in der jeweils gültigen Fassung. Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller seinen Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk hat und die Ware versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Die Firmierung und Anschrift sind vollständig und ordnungsgemäß laut Handelsregistereintragung bzw. Gewerbeanmeldung anzugeben. Wann brauche ich ein Ursprungszeugnis? Ursprungszeugnisse sind Exporten in Drittländer nur dann beizufügen, wenn dies vom ausländischen Zoll oder vom Importeur ausdrücklich gefordert wird. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ursprungszeugnis ihre Exportlieferung begleiten muss, erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK. Was kostet die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses bei der IHK Trier? Formular: ein Ursprungszeugnis mit Antrag (Best.-Nr. U08) 0,30 eine Durchschrift (Best.-Nr. U09) 0,15 03/04 1
2 Selbstverständlich sind die Formulare auch bei den einschlägigen Formular-Verlagen erhältlich. Im IHK-Bezirk Trier: Johnen Druck GmbH & Co. KG Sonnenburg Druck + Verlag OHG Bornwiese Zuckerbergstr Bernkastel-Kues Trier Telefon: 06531/ Telefon: 0651/ Telefax: 06531/ Gebühren: pro Ursprungszeugnis (inkl. Antrag und Durchschriften) 3,00 Wie fülle ich ein Ursprungszeugnis richtig aus? Ursprungszeugnisvordrucke enthalten mindestens zwei Blätter, das Original und ein Antragsformular (rot). Soll das Ursprungszeugnis mehrfach ausgestellt werden, müssen Durchschriften (gelb) verwendet werden. Fotokopien sind nicht zulässig. Auf der Durchschrift muss die Seriennummer des Ursprungszeugnisses in das Leerfeld (siehe Muster) eingetragen werden. Achtung: Das Ursprungszeugnis selbst enthält 8, das Antragsformular 9 Felder. Feld 1 / Absender Name des Unternehmens gemäß Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung. Der Name des Unternehmens und die Anschrift sind vollständig anzugeben. Feld 2 / Empfänger Anschrift des Empfängers (wenn nicht bekannt, ist die Angabe an Order (Bestimmungsland) zu verwenden. Das Bestimmungsland muss immer erkennbar sein! Feld 3 / Ursprungsland Für die Bezeichnung des Ursprungs der Waren im Ursprungszeugnis gelten die folgenden Grundsätze: für Waren, die ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft haben, ist grundsätzlich die Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft" zu verwenden; für Waren, die ihren Ursprung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben, kann die Bezeichnung des betreffenden Mitgliedstaates mit dem Zusatz "(Europäische Gemeinschaft)" verwendet werden, z. B. Bundesrepublik Deutschland (Europäische Gemeinschaft), Griechenland (Europäische Gemeinschaft), Vereinigtes Königreich (Europäische Gemeinschaft); die Bezeichnung "Europäische Union" ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht anstelle der Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft" zu verwenden. Sie kann allenfalls zusätzlich verwendet werden; 03/04 2
3 für Waren, die ihren Ursprung außerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, werden die Vorschriften über den Ursprung und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sinngemäß angewandt. Es muss die Bezeichnung des in Betracht kommenden Ursprungslandes verwendet werden; korrekte Übersetzungen in anderen Sprachen sind zulässig. Feld 4 / Angaben zur Beförderungsart Auf die Beförderungsart (Lkw, Schiff etc.) sollte hingewiesen werden. Feld 5 / Bemerkungen Hier kann auf die Importlizenznummer, die interne Auftrags-Nummer, die Akkreditivnummer oder eine Zweitausstellung hingewiesen werden. Feld 6 / Laufende Nummer, Zeichen, Nummern... Aufzuführen sind die Anzahl und die Art der Packstücke (1 Karton, 2 Paletten etc.) und die Warenbezeichnung. Bei mehreren Warenarten und/oder mehreren Ursprungsländern hat eine Unterteilung in laufenden Nummern zu erfolgen. Der Warenwert sowie Hinweise auf den Hersteller dürfen nicht aufgeführt werden. Warenbezeichnung UZ-Wein: Deutscher Qualitätswein: Deutscher Tafelwein: Ausländischer Wein: Herkunftsangabe des Weins + AP-Nummer Herkunftsangabe des Weins + Wein-Nummer / Los-Nr. Herkunftsangabe des Weins + Wein-Nummer / Los-Nr. Feld 7 / Menge Mengenangaben in kg, Liter, Stück, Meter oder Tonne. Bei verpackter Ware wird empfohlen, das Brutto- und das Nettogewicht anzugeben. Nur im Antragsformular: Feld 8 / Der Unterzeichner Es muss unbedingt angekreuzt werden, ob die Ware im eigenen Betrieb in der BR Deutschland oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde. Ist die Ware in einem anderen Betrieb hergestellt worden, ist auf Verlangen der IHK ein entsprechender Ursprungsnachweis (siehe Auflistung) vorzulegen. Feld 9 / Antragsteller wenn nicht Absender Nur ausfüllen, wenn Antragsteller und Absender in (Feld 1) nicht identisch sind. Ort, Datum und Unterschrift des Antragstellers (handschriftlich). Diese Unterschrift muss bei der zuständigen IHK hinterlegt sein. 03/04 3
4 Was ist zu beachten? Begleitpapiere Auf der Rückseite des UZ muss in manchen Ländern zusätzlich eine Erklärung abgeben werden. Ob und in welcher Art und Weise erfahren Sie bei Ihrer IHK. Radierungen und Übermalungen (Tipp-Ex) sind nicht zulässig. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind ohne Zustimmung der IHK nicht zulässig. Das Akkreditiv (L/C) kann oftmals Vorschriften enthalten, die in dieser Form nicht erfüllt werden können, da die geforderten Angaben so nicht im Ursprungszeugnis stehen dürfen. Neuausfertigungen können nur dann bescheinigt werden, wenn das vorher bescheinigte Dokument zurückgegeben wurde. Ist die Rückgabe nicht möglich, so müssen die Hinderungsgründe schriftlich erklärt werden. Nachweise für Ursprungszeugnisse und Ursprungsangaben in Rechnungen Falls sich aus dem Antrag ergibt, dass die Waren in einem anderen Betrieb hergestellt worden sind, sind auf Verlangen der IHK entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Ursprung der Waren ergibt. Hierzu gehören: 1. Ursprungszeugnisse, die von anderen zur Ausstellung berechtigten Stellen ausgestellt wurden (IHKs, Ministerien etc.) 2. Präferenznachweise EUR.1 EUR.2 Ursprungszeugnis Formblatt A Ursprungserklärung auf Rechnungen: in deutsch: Der Ausführer (ggf. Bewilligungs-Nr.) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte -Ursprungswaren sind. in englisch: The exporter of the products covered by this document declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of preferential origin. in französisch: L exportateur des produits couverts par le présent document déclare que, sauf inidication claire du contraire, ces produits ont l origine préférentielle 03/04 4
5 Folgende Präferenznachweise können nicht als Nachweis der Ursprungseigenschaft einer Ware anerkannt werden: Freiverkehrsnachweise (z. B. T2L, A.TR) Präferenznachweise des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nur den EWR- Ursprung bescheinigen Präferenznachweise, die offensichtlich im Rahmen von Veredelungsverkehren ausgestellt wurden 3. Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/ Herstellerrechnungen bei ausländischen Herstellern: Rechnungen nur dann, wenn darin der Ursprung der Waren durch eine berechtigte Stelle (siehe 1.) ausdrücklich bescheinigt ist. bei inländischen Herstellern: Es muss eindeutig nachvollziehbar sein (z. B. Zahnriemen von einer Zahnriemenfabrik), dass es sich um einen Hersteller handelt. Ansprechpartner der IHK Trier Gudrun Schwalen Ulrike Luce Telefon: (06 51) Telefon: (06 51) Telefax: (06 51) Telefax: (06 51) /04 5
6 Muster / Antrag: 03/04 6
7 Muster / Original: 03/04 7
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