für das Hotel Fürstenhof

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1 Stadt Bad Kissingen Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Hotel Fürstenhof (Spezieller) artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Dietz und Partner Landschaftsarchitekten BDLA Büro für Freiraumplanung GbR Engenthal Elfershausen Tel. (09704) Fax (09704) 7275 www:dietzpartner.de Dietz und Partner Partner: Landschaftsarchitekten Heinrich Dietz, BDLA Valtin Büro für Dietz, Freiraumplanung Martin Beil GbR Raiffeisenbank Hammelburg BLZ Konto 7854 Bearbeitung: Martin Beil Dipl.-Ing. Landespflege (TU), Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner

2 Inhaltsübersicht 1. Einleitung Wirkungen des Vorhabens Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Monitoring Gutachterliches Fazit Anlage A 2 1. Einleitung 1.1 Aufgabenstellung In der vorliegende sap werden: Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 45 BNatSchG werden erforderlichenfalls geprüft. Für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG einschlägig ist. Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng) geschützten Arten nach Art. 6a Abs. 2 S. 2 und 3 BayNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte bereits durch die Prüfung dieser Arten nach 44 sowie ggf. 45 BNatSchG entsprechend umfasst sind. 1.2 Datengrundlagen Datengrundlagen bilden - das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Bad Kissingen (mit Artennachweisen) und die Artenschutzkartierung - der Brutvogelatlas Bayern, - der Libellenatlas Bayern, - der Heuschreckenatlas Bayern, - der Fledermausatlas Bayern. - Ortskenntnisse / Winterbegehung mit Hr. Fünfstück ( Landesbund für Vogelschutz) 1.3 Methodisches Vorgehen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom Gz. IID /05 eingeführten "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)".

3 Die Prüfung der Betroffenheit der Arten der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV), der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 1) sowie der streng geschützten Arten nach BArtSchVO ist der Anlage A entnehmbar Wirkungen des Vorhabens Das Plangebiet besteht im Wesentlichen aus den parkartigen Außenbereichen um die Gebäude des Fürstenhofs mit älterem Baumbestand insbesondere auf dem Hang zum Marbach. Die Bäume und Gebäude bilden mögliche Quartiere für Fledermäuse und Nistplätze für Vögel. Im Osten grenzt die Saaleaue an, im Süden der in einer befestigten Künette innerhalb eines Kastenprofils naturfern verlaufende Marbach mit südlich anschließender verdichteter Bebauung bzw. Gärten mit Baumbestand. Nördlich befindet sich Einfamilienhausbebauung mit Hausgärten. Anlagenbedingte Wirkungen Mit dem Vorhaben bezogenen Bebauungsplan ist eine bauliche Verdichtung des Gebietes verbunden. Im Zentrum des Gebietes und am Gebietsrand verbleiben Grünflächen und ältere Bäume mit Habitatfunktionen für geschützte Arten. Die sonstigen Freiflächen werden überbaut oder nach dem Bau von Tiefgarage / Spa-Bereich als Grünflächen (mit Neupflanzungen von Gehölzen) wieder hergestellt. Außerdem sind mit möglichem Um-, Aus- und Anbauten von bestehenden Gebäuden Veränderungen der Habitatsituation verbunden. Baubedingte Wirkungen Mit dem Baubetrieb sind Lärm- und Staubentwicklungen verbunden, die auf die Habitate von Tieren Einfluss haben können. Betriebsbedingte Wirkungen Derzeit wird das Gelände nicht oder kaum genutzt. Mit der Nutzung für den Kurbetrieb sind Auswirkungen durch Ziel- und Quellverkehr, Licht, Lärm und Wärmeentwicklung verbunden. 3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung von Schädigungen und / oder Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von lokalen Populationen geschützter Arten führen können, werden durchgeführt, um potentielle Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von geschützten Vogelarten durch Schädigung oder Störung zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. 44 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: + Die Rodung von Gehölzen erfolgt in der Zeit zwischen und 28. (29.)2. zur Schonung der Avifauna und Fledermäuse. Höhlenbäume, die für Fledermauswinterquartiere geeignet sind, sind möglichst im Oktober zu entfernen oder vor der Rodung als Quartier unbrauchbar zu machen (Verschluss von Höhlen oder Beseitigung von Spalten ). + Der Umbau von Gebäuden mit Nist- und Brutplätzen von Vögeln oder potentiellen Sommerquartieren von Fledermäusen erfolgt bei Feststellung geschützter Arten

4 bevorzugt in der Zeit vom bis Werden Winter- oder Sommerquartiere festgestellt sind, diese vor dem Umbau / Abbruch vorsorglich zu verschließen oder anderweitig unbrauchbar zu machen. Bei der Winterdurchsuche der Gebäude konnten bislang keine Hinweise auf Winter- oder Sommerquartieren von Fledermäusen vorgefunden werden (Kotsuche) Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG) Es werden mögliche Maßnahmen aufgelistet, die vorsorglich dazu führen, dass Verbotstatbestände nicht eintreten. + Für Fledermäuse sind vor Abbruch / Umnutzung von potentiellen Quartieren (Nebengebäude) geeignete Quartiere herzustellen bzw. Kästen an geeigneter Stelle anzubringen: 2-3 Spaltenquartiere und 2-3 Fledermauskästen im Gebiet. + Anbringen eines Turmfalkenkastens pro bestehendem Gebäude (> 8 m) + Anbringen von 5 x 2 Mehlschwalbenhöhlen im Gebiet + Anbringen von mind. 3 Mauerseglerquartiere pro bestehendem Gebäude Die kontinuierliche ökologische Funktionalität von betroffenen Lebensräumen geschützter Arten soll damit gesichert werden. Sie sind vor Beseitigung der jeweiligen (potentiellen) Habitate anzubringen. Die Nisthilfen müssen für die Tiere auch während der Bauzeit zu den Brutzeiten zugänglich bleiben. 4. Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind nach Relevanzprüfung nicht betroffen Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Aufgrund der vorkommenden Lebensräume und der bekannten Vorkommen im Naturraum sind potentiell betroffen:

5 Jagdgebiete und Quartiere von Fledermäusen der Siedlungen und Parkanlagen mit Gehölzbeständen Säugetiere Fledermäuse Spezielle Hangplätze / Quartiere in Mauer- und Dachnischen oder Kellern sind durch das Vorhaben potentiell betroffen. Konkrete Nachweise im Plangebiet bestehen nach Winterdurchsuche (Kotspuren) nicht. Eine Durchsuchung nach Baumhöhlen erfolgte nicht. Hier wird eine Potentialabschätzung vorgenommen. Die nachfolgend aufgeführten Arten nutzen den Eingriffs- und Wirkraum potentiell als Jagdgebiet oder Quartier. (Vorkommen von Arten nach ABSP Landkreis Bad Kissingen / Kenntnisse von Ortskundigen). 5 Art Art RLB RLD sg S Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region Hab Fledermäuse Gr. Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 x 3 günstig - unzureichend W G S Braunes Langohr Plecotus auritus - V x günstig W S K Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 V x 3 günstig K S Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 x 3 günstig S K Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 2 x 2 ungünstig - unzureichend S W K G Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - 3 x ungünstig - unzureichend K S W G Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 G x 2 günstig - unzureichend W Mopsfledermaus Barbatella barbastellus 2 1 x 2 ungünstig - unzureichend W K S Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D x D unbekannt S K W Wasserfledermaus Myotis daubentoni - - x günstig G W Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - x günstig S K Abkürzungen der Lebensräume G = Gewässer S = Siedlungsbereich K = Kulturlandschaft W = Wald LW = Laubwald WR = Waldrand Kategorien Rote Liste RL; RLD = RL Deutschland; RLB = RL Bayern 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste

6 Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Fledermauspopulationen durch Schädigung oder Störung wird bei Beachtung der beschriebenen Konflikt vermeidenden Maßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen durch das Vorhaben nicht ausgelöst. 6 Sonstige Säugetierarten sind nicht betroffen. Der Biber durchzieht das Stadtgebiet entlang der Saale allerdings außerhalb des Eingriffsgebiets. Fledermäuse s. voraufgeführte Liste Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: Bayern: Arten im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht s. vorstehende Tabelle Lokale Population: Wälder und Offenland Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) unbekannt 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Konflikt vermeidende Maßnahmen: Umbaumaßnahmen und Abbrucharbeiten an / in Gebäuden in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. April, bevorzugt Oktober; Fällung potentieller Quartierbäume ausschließlich vom 1. Oktober bis 1. März / bevorzugt Oktober; Mögliche Quartiere unbrauchbar machen oder verschließen oder auf Belegung überprüfen. CEF-Maßnahmen: Anbringen von Fledermausquartieren vor Abbruch / Umnutzung von potentiellen Quartieren: 2-3 Spaltenquartiere und 2-3 Kästen pro vorh. Gebäude Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: s.a. 2.1 CEF-Maßnahmen: s. 2.1 Störungsverbot ist erfüllt: ja nein Reptilien Aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes werden Vorkommen geschützter Reptilienarten ausgeschlossen. Eine weitere Prüfung ist daher nicht notwendig.

7 Amphibien Das Artenscreening hat ergeben, dass im Rahmen der sap keine gemeinschaftsrechtlich geschützten Amphibienarten einer näheren Prüfung zu unterziehen sind. Die spezifischen Lebensbedingungen liegen im Plangebiet nicht vor Libellen Das Artenscreening hat ergeben, dass im Rahmen der sap keine gemeinschaftsrechtlich geschützten Libellenarten einer näheren Prüfung zu unterziehen sind. Die spezifischen Lebensbedingungen liegen nicht vor Käfer Das Artenscreening hat ergeben, dass im Rahmen der sap keine gemeinschaftsrechtlich geschützten Käferarten einer näheren Prüfung zu unterziehen sind. Die spezifischen Lebensbedingungen liegen nicht vor Tagfalter Das Artenscreening hat ergeben, dass im Rahmen der sap keine gemeinschaftsrechtlich geschützten Tagfalterarten einer näheren Prüfung zu unterziehen sind. Die spezifischen Lebensbedingungen liegen nicht vor. 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus 42 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 19 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögel oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten NW PO Art Art RLB RLD sg S x Amsel Turdus merula x Bachstelze Motacilla alba x Baumpieper Anthus trivialis 3 V - V

8 8 NW PO Art Art RLB RLD sg S x Blaumeise Parus caeruleus x Buchfink Fringilla coelebs x Buntspecht Dendrocopos major x Dohle Corvus monedula V x Eichelhäher Garrulus glandarius x Elster Pica pica x Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x Gartengrasmücke Sylvia borin x Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 V - 3 x Gebirgsstelze Motacilla cinerea x Gimpel Pyrrhula pyrrhula x Girlitz Serinus serinus x Graureiher Ardea cinerea V - - V x Grauschnäpper Muscicapa striata x Grünfink Carduelis chloris x Grünspecht Picus viridis V V x V x Haubenmeise Parus cristatus x Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros x Haussperling Passer domesticus - V - x Heckenbraunelle Prunella modularis x Kernbeißer Coccothraustes c x Kleiber Sitta europaea x Kohlmeise Parus major x Mäusebussard Buteo buteo - - x x Mauersegler Apus apus V V - V x Mehlschwalbe Delichon urbicum V V - V x Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x Rabenkrähe Corvus corone x Rauchschwalbe Hirundo rustica V V - V x Ringeltaube Columba palumbus x Rotkehlchen Erithacus rubecula x Singdrossel Turdus philomelos x Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus x Sperber Accipiter nisus - - x x Star Sturnus vulgaris x Stieglitz Carduelis carduelis x Straßentaube Columba livia f. domestica - - -

9 9 NW PO Art Art RLB RLD sg S Tannenmeise Parus ater x Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca x Türkentaube Streptopelia decaocto - V - x Turmfalke Falco tinnunculus - - x x Wacholderdrossel Turdus pilaris x Waldbaumläufer Certhia familiaris x Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix x Weidenmeise Parus montanus x Wintergoldhähnchen Regulus regulus x Zaunkönig Troglodytes troglodytes x Zilpzalp Phylloscopus collybita RL BY Rote Liste Bayerns und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2 Artengilde Siedlungen Arten mit Gebäuden als Sekundärhabitat Artengilde Park- und Gartenanlagen (reiferer Baum- und Gehölzbestand) Ökologische Gilde: Vögel der Siedlungsbereiche Die Gilde ist durch das Plangebiet unmittelbar betroffen, insbesondere die Arten, die eng an Nebengebäude und Gebäude als Sekundärhabitate gebunden sind, wie Mehlschwalbe, Hausrotschwanz, Turmfalke, evtl. Rauchschwalbe, Dohle, Straßentaube, Bei Bau-, Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen dürfen während der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeiten der Vögel besetzte Habitate nicht beseitigt werden. Mögliche Habitate sind vor Baubeginn für die Arten unzugänglich oder unbrauchbar zu machen. Die artspezifischen vorsorglichen Ausgleichsmaßnahmen sind vor Baubeginn durchzuführen. Ökologische Gilde: Vögel der Siedlungsbereiche 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: Bayern: Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: (Potentiell) vorkommende Brutvögel nach Anlage A, z.b. Hausrotschwanz, Türkentaube, Turmfalke, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Haussperling, Girlitz, Lokale Population: Ökologische Artengilde der Südrhön Der Erhaltungszustand der lokalen Artengilde wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Konfliktvermeidende Maßnahmen: Keine (Umbau)Maßnahmen an Gebäuden zur Nist-, Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln mit Nist- und Brutplatz im / am Gebäude vorsorgliches Verschließen von Einflugöffnungen vor Gebäudeumbau außerhalb der Nist-, Brutund Aufzuchtzeit CEF-Maßnahmen (vorsorgliche Ausgleichsmaßnahme): Anbringen eines Turmfalkenkastens pro vorhandenem Gebäude Anbringen von 5 x 2 Nisthöhlen für die Mehlschwalbe

10 Ökologische Gilde: Vögel der Siedlungsbereiche Anbringen von 2-3 Nisthilfen für den Mauersegler pro vorh. Gebäude (> 8 m) Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Störungen durch den Baubetrieb und Nutzung Konfliktvermeidende Maßnahmen: Keine (Umbau)Maßnahmen an Gebäuden zur Nist-, Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln mit Nist- und Brutplatz im / am Gebäude vorsorgliches Verschließen von Einflugöffnungen vor Gebäudeumbau außerhalb der Nist-, Brutund Aufzuchtzeit CEF-Maßnahmen: Anbringen eines Turmfalkenkastens pro vorhandenem Gebäude Anbringen von 5 x 2 Nisthöhlen für die Mehlschwalbe Anbringen von 2-3 Nisthilfen für den Mauersegler pro vorh. Gebäude Störungsverbot ist erfüllt: ja nein Ökologische Gilde Vögel der Parkanlagen (älterer Gehölz- und Baumbestand) Die potentiell betroffenen Arten sind in vorstehender Tabelle aufgeführt. Die Arten nutzen potentiell die älteren Gehölzbestände als Niststätte, u.a. Höhlenbrüter wie Star, Buntspecht, Trauerschnäpper, Gartenrotschwanz, Kohl-, Blaumeise,. oder Heckenbrüter wie Mönchs-, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle, Grünfink,. Bei Beachtung der Rodungsausschlusszeiten (1.10. bis 28./29.2.) treten somit keine Verbotstatbestände durch Beeinträchtigung lokaler Populationen ein. Ökologische Gilde: Vögel der Parkanlagen 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: Bayern: Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich Status: (Potentiell) vorkommende Brutvögel nach Anlage A, z.b. Gartenrotschwanz, Trauerschnäpper, Gartenbaumläufer, Mönchs-, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle, Grünfink. Kohl-, Blaumeise, Buchfink, Zilpzalp,, Lokale Population: Ökologische Artengilde der Südrhön Der Erhaltungszustand der lokalen Artengilde wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Konfliktvermeidende Maßnahmen: Rodung von Hecken und Gehölzen ausschließlich vom bis ausschl CEF-Maßnahmen (vorsorgliche Ausgleichsmaßnahme) Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Störungen durch den Baubetrieb und Umnutzung.

11 Ökologische Gilde: Vögel der Parkanlagen Konfliktvermeidende Maßnahmen: Rodung von Hecken und Gehölzen ausschließlich vom bis ausschl CEF-Maßnahmen: Störungsverbot ist erfüllt: ja nein Monitoring Wegen der möglichen zeitlichen Verschiebungen zwischen Rechtskraft des Bebauungsplans und Bau bzw. Umnutzung bzw. Erweiterung soll vor allem die Besiedlung der Gebäude mit artenschutzrechtlich relevanten Fledermausarten oder Vogelarten (hier v.a.turmfalke, Mehlschwalbe, Mauersegler, Hausrotschwanz) vor Baubeginn nachgeprüft werden. Baufirmen werden eingewiesen und während der Bauzeit wird überwacht, dass die Nisthilfen von den Elterntieren angeflogen werden können. Die Konflikt vermeidenden und ggf. erforderlichen, vorsorglich ausgleichend wirkenden Maßnahmen sind dabei zu beachten. 6. Gutachterliches Fazit Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ist festzustellen: Die für die Fledermausarten und gemeinschaftlich geschützten Vogelarten durchgeführte Prüfung der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass in Bezug auf keine dieser Arten ein Verbotstatbestand erfüllt wird. Soweit erforderlich hat der Vorhabensträger die Durchführung der Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen ökologischen Erhaltungszustands im Sinn des 44 Abs. 5 BNatSchG vorgesehen. Darüber hinaus hat der Vorhabensträger Konflikt vermeidende Maßnahmen geplant. Elfershausen - Engenthal, den Dietz und Partner Landschaftsarchitekten BDLA Büro für Freiraumplanung GbR Engenthal 42, Elfershausen

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