Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung //

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1 Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung // Mit der Einführung von spezifischen Instrumenten und Prozessen zur Integration von Menschen mit Behinderungen will die Bundesverwaltung als vorbildliche Arbeitgeberin dem gesetzlichen Auftrag der Gleichstellung gerecht werden. Andererseits soll das Potenzial von Menschen mit Behinderungen im Sinne eines aktiven Diversity-Managements genutzt werden. Die Bundesverwaltung unterscheidet bei der Integration von Menschen mit Behinderungen zwei Aspekte: Von Reintegration wird gesprochen, wenn es um die Wiedereingliederung von erkrankten und verunfallten Mitarbeitenden der Bundesverwaltung geht. Von Integration spricht man, wenn es um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen geht, die noch nicht in der Bundesverwaltung gearbeitet haben. Verschiedene Instrumente wurden eingeführt, um definierte Zielvorgaben zu erreichen. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten in den Departementen und Ämtern, ein unterstützendes Kompetenzzentrum und insbesondere die Möglichkeit, dass die (Re)Integration mit Förderprämien und Betreuungspauschalen mit finanziellen Anreizen unterstützt werden kann. Haben Sie Fragen dazu? Frau Katrin Stäuble, Leiterin Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB), beantwortet sie gerne: Telefon:

2 Ziele Der Bundesrat hat im Juni 2011 Vorgaben für die Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen. Dabei hat er erstmals strategische Sollwerte festgelegt, die als Indikatoren für das Personalmanagement dienen. Der Sollwert von 1-2% der Beschäftigten bezieht sich auf den Anteil von Menschen mit Behinderungen, für deren berufliche (Re)Integration Mittel aus dem Kredit für besondere Personalkategorien gesprochen werden (Förderprämien und Betreuungspauschalen). Es ist Aufgabe der Departemente die nötigen Rahmenbedingungen für die Integration zu schaffen und dafür Integrationsbeauftragte einzusetzen. Instrumente Betriebliches Case Management Bund Die Bundesverwaltung will erkrankte und verunfallte Personen rasch und nachhaltig in den Arbeitsprozess reintegrieren. Darum setzt sie auf Früherkennung, Frühintervention und auf ein professionelles Case Management. Veränderungen (z.b. Stimmungsschwankungen, Übermüdung, ungepflegtes Äusseres) oder häufige Abwesenheiten können auf belastende Situationen hinweisen, erfordern genaueres Hinschauen und frühzeitiges Handeln. Ein Präsenzspiegel stellt die wichtigsten An- und Abwesenheiten in Form einer Kalenderübersicht grafisch dar und hilft den Führungskräften, Muster und Auffälligkeiten bei Abwesenheiten einfacher und möglichst früh zu erkennen. Führungskräfte werden von HR- Fachleuten und der Personal- und Sozialberatung bei der Beurteilung unterstützt, wo eine Frühintervention sinnvoll ist. Ist ein Case Management angezeigt, übernimmt dies die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) auf Auftrag. Die PSB unterstützt Mitarbeitende, Führungskräfte und HR-Fachleute von der Vorbereitung der ersten Gespräche bis hin zur Planung, Koordination und Umsetzung von Reintegrationsmassahmen mittels Case Management PSB. Mittelzuteilung für die berufliche Integration Als Anreiz für die berufliche Integration können Ämter Mittel aus dem Kredit für besondere Personalkategorien beantragen (Förderprämien und Betreuungspauschalen). Förderprämien können zugeteilt werden, wenn: eine Rente der Invaliden-, Unfall-, Militärversicherung oder eine Berufsinvaliditätsrente ausgerichtet wird, ein Anspruch auf Hilfsmittel der Invalidenversicherung (IV) und/oder eine Hilflosenentschädigung besteht oder die Behinderung zu keiner der genannten Leistungen geführt hat, jedoch durch den Ärztlichen Dienst Bund (AeDB) bestätigt wurde. Zudem kann ein erhöhter Betreuungsaufwand mittels Betreuungspauschalen abgegolten werden.

3 Mit diesen Mitteln können zum Beispiel Arbeitsversuche finanziert, bestehende kleinere Leistungseinbussen abgedeckt oder durch einmaligen Förderprämien nötige Anpassungen am Arbeitsplatz vorgenommen und Hilfsmittel bereitgestellt werden. Integrationsbeauftragte und Fachgruppe Integrationsbeauftragte Jedes Departement hat einen Beauftragten oder eine Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderungen bezeichnet. Diese Integrationsbeauftragten tauschen sich regelmässig in der Fachgruppe aus und können von Erfahrungen gegenseitig lernen. Bei Bedarf können auch Ämter Integrationsbeauftragte bezeichnen. Kompetenzzentrum Berufliche Integration Bund PSB Die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) ist das operative Kompetenzzentrum für die Bundesverwaltung und berät und unterstützt die Verwaltungseinheiten bei der Umsetzung einer Integration resp. Reintegration. Informationsmittel und Schulung Auf einer aktualisierten Webseite auf dem internen Netz informiert das Eidgenössische Personalamt EPA zu den Themen der Beruflichen Integration und stellt die nötigen Dokumente zur Verfügung. Zudem bietet das Ausbildungszentrum der Bundesverwaltung (AZB) regelmässig Kurse zum betrieblichen Case Management Bund und zur Integration von Menschen mit Behinderungen an. Prozesse Reintegration (bestehende Arbeitsverhältnisse) Fällt eine angestellte Person krankheits- oder unfallbedingt aus, schöpft die zuständige Stelle alle sinnvollen und zumutbaren Möglichkeiten aus, um die betroffene Person wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. So ist es in der Bundespersonalverordnung sowie dem Bundespersonalgesetz festgehalten. Als Anreiz und zur Entlastung kann die zuständige Stelle während der beruflichen Reintegration für einen ausgewiesenen erhöhten Betreuungsaufwand eine Betreuungspauschale beantragen. Führt eine andere Verwaltungseinheit einen Arbeitsversuch durch, kann sie mit einer Förderprämie unterstützt werden (vgl. Mittelzuteilung für die berufliche Integration). Integration (externe Personen) Die Bundesverwaltung hat verschiedene Prozesse für die Integration von externen Personen mit Behinderung definiert: Rekrutierung über eine ordentliche Stellenausschreibung: HR-Fachleute können in der Stellenausschreibung Menschen mit Behinderungen speziell ansprechen (z.b. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden begrüsst ) und/oder die Stelle auch bei spezialisierten Fachstellen oder den IV-Stellen ausschreiben. Eine Fachperson der PSB kann im Bewerbungsverfahren den/die BewerberIn unterstützen und

4 die Verwaltungseinheit im Einarbeitungsprozess begleiten. Förderprämien und Betreuungspauschalen sind möglich. Spontanbewerbung (für eine Stelle oder einen Ausbildungsplatz): Menschen mit Behinderungen, die eine ordentliche Stelle suchen, werden an das Stellenportal des Bundes verwiesen. Ausbildung von Menschen mit Behinderungen: Verwaltungseinheiten können Förderprämien für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung beantragen, denn Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung oder ein Praktikum erfolgreich abschliessen, haben es einfacher, im Anschluss eine Festanstellung zu finden. Durchführung von Arbeitsversuchen und Personalverleih: Spezialisierte Fachstellen (u.a. IV-Stellen) suchen für Menschen mit Behinderungen Arbeitgeber, die bereit sind, Arbeitsversuche durchzuführen. Die Arbeitgeber erhalten dadurch die Gelegenheit, diese Menschen kennenzulernen und Einsatzmöglichkeiten zu prüfen, ohne eine Arbeitsverhältnis einzugehen. Die PSB kann hier als Scharnier zwischen der externen Fachstelle und der Verwaltungseinheit als Arbeitgeber dienen. Für die Durchführung eines Arbeitsversuchs kann die Verwaltungseinheit eine Förderprämie beantragen. Ausgangspunkt für die Vergabe eines Arbeitsplatzes soll die Eignung der Person für die Position trotz gesundheitlicher Einschränkung und nicht eine sozialfürsorgerische Perspektive sein. Allfällige dazu notwendige und sinnvolle Anpassungen des Arbeitsplatzes sind vorzunehmen.

5 Wann und warum wurde die Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung eingeführt? Seit über 30 Jahren engagiert sich die Bundesverwaltung für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Am 22. Juni 2011 hat der Bundesrat Vorgaben für die Beschäftigung und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung erlassen, die auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten sind. Das Gesamtkonzept Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen Bund stellt die verschiedenen eingeführten Instrumente und Handlungsfelder in einen Gesamtzusammenhang und wurde von der Human-Resources-Konferenz Bund (HRK) am 31. Januar 2013 verabschiedet. Die Bundesverwaltung will eine vorbildliche Arbeitgeberin in diesem Bereich sein. Zudem sind Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung der beruflichen Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen wichtige und integrale Bestandteile der Bundespersonalpolitik. Wie wurde dieser Management-Prozess eingeführt? Ende 2011 haben die Departemente Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderungen ernannt. Unter der Federführung des Eidgenössische Personalamtes EPA koordinieren die Beauftragten in einer überdepartementalen Fachgruppe das Vorgehen zur Gewinnung und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie die internen Massnahmen zur Sensibilisierung, zum Kompetenzaufbau und Erfahrungsaustausch. Die Beauftragten sind im Departement die ersten AnsprechpartnerInnen für die Geschäftsleitung und das HR der jeweiligen Verwaltungseinheiten hinsichtlich einer dauerhaften beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dazu stehen ausführliche Informationen und Formulare über die berufliche Integration auf dem Intranet der Bundesverwaltung zur Verfügung. Was möchte die Bundesverwaltung damit erreichen? Der Bundesrat hat für die Umsetzung der Personalstrategie Bundesverwaltung Sollwerte in Form von Zielbändern festgelegt unter anderem auch für die Integration von Menschen mit Behinderungen. Bis 2015 soll der Anteil von Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbelegschaft 1-2 % betragen. Der Anteil betrug 2011 bereits 1,2 %, im Jahr 2012 waren es 1,3%. Zudem ist eine effektive Integration in den Arbeitsmarkt im Sinne von Lohn gegen Leistung angestrebt. Menschen mit Behinderungen müssen dafür genügend qualifiziert, geeignet und leistungsfähig sein. Was hat sich verbessert seit der Einführung des Management-Prozesses? Die neuen Management-Prozesse ermöglichen eine klare Struktur und ein klarer Ablauf in den Departementen.

6 Die neuen Weisungen für die Mittelzuteilung Berufliche Integration haben sich grundsätzlich bewährt. Mit ihrer Ausrichtung als Anreizsystem für die Arbeitgeber, unterstützen sie die Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, wie sie in den bundesrätlichen Vorgaben vom 22. Juni 2011 und dem Gleichstellungsgesetz BehiG gefordert werden. Heute können deutlich mehr Personen von diesen Mitteln profitieren als nach dem alten System.

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