Kapitalgesellschaftsrecht. Einführung in das Aktienrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kapitalgesellschaftsrecht. Einführung in das Aktienrecht"

Transkript

1 Kapitalgesellschaftsrecht Einführung in das Aktienrecht

2 Gesetzliche Entwicklung wesentliche Eckpunkte 1861: Allgemeines Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) 1870/1884: zwei Aktienrechtsnovellen 1897 (1900): Inkorporation in das neue HGB AktG 1937 AktG 1965 seit 1990er Jahren: Aktienrechtsreform in Permanenz Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 2

3 Gesetzliche Entwicklung wichtige neuere Reformgesetze 1994: Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts 1998: Stückaktiengesetz ( ) 1998: Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ( ) 2001: Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung ( ) 2002: Transparenz- und Publizitätsgesetz ( ) 2005: Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts ( ) 2009: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( ) 2009: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie ( ) 2009: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ( ) 2015: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Verfahren: Aktienrechtsnovelle 2014/15 Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 3

4 Grundlagen der AG 1 AktG Wesen der Aktiengesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft ist eine. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. 3 AktG Formkaufmann. Börsennotierung (1) Die Aktiengesellschaft gilt als, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. im Sinne dieses Gesetzes sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattaindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist. Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 4

5 Grundlagen der AG 2 AktG Gründerzahl An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen. 4 AktG Firma Die Firma der Aktiengesellschaft muß, auch wenn sie nach 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung "Aktiengesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. 5 AktG Sitz Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den die Satzung bestimmt. Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 5

6 Drei Bedeutungen von Aktie Aktie als Anteil am Grundkapital Mitgliedschaft Wertpapier dazu: Staake, Das Recht der Aktie, JA 2004, 247 Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 6

7 Aktie als Anteil am Grundkapital 1 AktG Wesen der Aktiengesellschaft [ ] (2) Die Aktiengesellschaft hat ein. 6 AktG Grundkapital Das Grundkapital muß auf einen Nennbetrag in Euro lauten. 7 AktG Mindestnennbetrag des Grundkapitals Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist. Aktien = Anteile am Grundkapital ( Bruchteile hiervon) AktG unterscheidet seit 1998 zwischen (früher ausschließlich) und Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 7

8 Aktie als Anteil am Grundkapital 8 Form und Mindestbeträge der Aktien (1) Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als begründet werden. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Inhabern als Gesamtschuldner verantwortlich. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten. Absatz 2 Satz 2 und 3 aindet entsprechende Anwendung. (4) Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital, bei nach der Zahl der Aktien. [ ] Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 8

9 Aktie als Anteil am Grundkapital 9 AktG Ausgabebetrag der Aktien (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals dürfen Aktien nicht ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag). (2) Für einen höheren Betrag ist die Ausgabe zulässig. Abs. 1: Verbot der Unter- Pari- Emission Grund: Garantiefunktion des Grundkapitals Abs. 2: Zulässigkeit von Agios (Aufgeldern) Einstellung in Kapitalrücklage Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 9

10 Aktie als Mitgliedschaft Aktien repräsentieren zudem die Rechtsstellung des Aktionärs als Mitglied der AG auch hier: Mitgliedschaft als Bündel von und Einlagepalicht ( 54 I AktG) wiederkehrende Sachleistungen als Nebenpalichten ( 55 AktG, sehr selten) Treupalicht gegenüber AG und Mitaktionären Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 10

11 Aktie als Mitgliedschaft Verwaltungsrechte Teilnahme an der Hauptversammlung [HV] ( 118 I AktG) Rederecht Auskunftsrecht ( 131 AktG) Stimmrecht ( 134 AktG) Recht zur Anfechtung von HV- Beschlüssen ( 245 AktG) Vermögensrechte Gewinnanspruch ( Dividende, 58 IV, 60 AktG) Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ( 186 AktG) Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös ( 271 AktG) auch hier gilt: Abspaltungsverbot Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 11

12 Aktie als Mitgliedschaft Grundsatz: jede Aktie gewährt ihrem Anteil am Grundkapital entsprechend gleiche Rechte Ausnahmen: 11 AktG Aktien besonderer Gattung Die Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung. 12 Stimmrecht. Keine Mehrstimmrechte (1) Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Vorzugsaktien können nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. (2) Mehrstimmrechte sind unzulässig. Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 12

13 Aktie als Mitgliedschaft insbes. Unterscheidung zwischen Stammaktien stimmrechtslose Vorzugsaktien 139 AktG Wesen (1) Für Aktien, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden (Vorzugsaktien ohne Stimmrecht). (2) Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden. (3) [ ] 140 AktG Rechte der Vorzugsaktionäre (1) Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte. [ ] Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 13

14 Aktie als Wertpapier Möglichkeit, Mitgliedschaft in einer Urkunde zu verkörpern ( Verbriefung ) Wertpapier im weiteren Sinne Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte ist an Besitz der Urkunde geknüpft deklaratorisches Wertpapier Mitgliedschaft entsteht unabhängig von der Verbriefung mit Eintragung der AG bzw. der Durchführung einer Kapitalerhöhung ins HReg Voraussetzung: wirksamer Begebungsvertrag zwischen AG und Aktionär bloße Herstellung des Papiers genügt nicht (so aber die Kreationstheorie) beachte: kein Wertpapier ohne Mitgliedschaft! insoweit kein gutgläubiger Erwerb entstehen daher z.b. bei Nichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses keine Mitgliedschaften, so ist auch die Aktienurkunde wertlos! Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 14

15 Aktie als Wertpapier Unterscheidung zwischen 10 AktG Aktien und Zwischenscheine (1) Die Aktien können auf den oder auf lauten. (2) Sie müssen auf lauten, wenn sie vor der vollen Leistung des Ausgabebetrags ausgegeben werden. Der Betrag der Teilleistungen ist in der Aktie anzugeben. [ ] gemäß 23 III Nr. 5 AktG in Satzung anzugeben Kombination möglich Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 15

16 Aktie als Wertpapier Inhaberpapiere ähnlich wie Inhaberschuldverschreibungen daher 793 I, 805 und 806 S. 1 BGB analog anwendbar wichtig insbes.: widerlegliche Vermutung der Aktionärsstellung des Urkundeninhabers Schutz der AG Leistungen an Urkundeninhaber befreien auch bei Nichtberechtigung Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 16

17 Aktie als Wertpapier Übertragung nach sachenrechtlichen Grundsätzen ( 929 ff. BGB) Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.» daher: Wertpapiere auch im engere Sinne gutgläubiger Erwerb nach 932 ff. BGB möglich» auch bei Abhandenkommen ( 935 II BGB) alternativ: durch Abtretung ( 413, 398 BGB) kein gutgläubiger Erwerb Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.» Eigentumserwerb gemäß 952 II BGB Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 17

18 Aktie als Wertpapier Namenspapiere/Rektapapiere i.s.d. Wertpapierrechts Orderpapiere (wie Wechsel und Scheck) Grund: Übertragung durch Indossament möglich 68 AktG Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung Für die Form des Indossaments, den Rechtsausweis des Inhabers und seine Verpalichtung zur Herausgabe gelten sinngemäß Artikel 12, 13 und 16 des Wechselgesetzes. [ ] Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 18

19 Aktie als Wertpapier Übertragung durch Indossament = wertpapierrechtliche Sonderform rechtsgeschäftlicher Übertragung bestehend aus 1. Übereignung der Urkunde nach sachenrechtlichen Grundsätzen 2. schriftlicher Erklärung auf Urkunde gutgläubiger Erwerb nach 68 I 2 AktG, Art 16 II WG» Indossamentenkette fungiert dabei als Rechtsscheinträger» Transportfunktion des Indossaments Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 19

20 Aktie als Wertpapier Übertragung Sonderfall: Blankoindossament 68 I 2 AktG, Art 13 II WG Übertragung durch formlose Einigung und Übergabe der Urkunde (Art. 14 II WG), ohne dass die Legitimations- wirkung des Indossaments verloren geht (Art 16 I 1 WG) erhöhte Umlauffähigkeit nur blankoindossierte Namensaktien sind börsen- und depotfähig alternativ: durch Abtretung Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 20

21 Aktie als Wertpapier Übertragung Vinkulierung möglich 68 AktG Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung [ ] (2) Die Satzung kann die Übertragung an die binden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung über die Erteilung der Zustimmung beschließt. Die Satzung kann die Gründe bestimmen, aus denen die Zustimmung verweigert werden darf. [ ] Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 21

22 Aktie als Wertpapier Aktienregister 67 AktG Eintragung im Aktienregister Der Inhaber ist verpalichtet, der Gesellschaft die Angaben nach Satz 1 mitzuteilen. [ ]. [ ] (3) Geht die Namensaktie auf einen anderen über, so erfolgen Löschung und Neueintragung im Aktienregister auf Mitteilung und Nachweis. [ ] Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 22

23 Aktie als Wertpapier Entkörperlichung im Rechtsverkehr Verkörperung ist mit Aufwand verbunden Druckkosten Auabewahrung» durch Aktionär zu Hause ( 2 DepotG)» durch Kreditinstitut» sog. Streiabanddepot Rationalisierung: ( 6 I DepotG)» durch Wertpapiersammelbank derzeit: Clearstream International S.A.» sog. Girosammelverwahrung Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 23

24 Aktie als Wertpapier Entkörperlichung im Rechtsverkehr statt Alleineigentum an Urkunde à Miteigentumsanteil am Sammelbestand Zwischenschaltung von Depotbanken Wertpapiersammelbank als unmittelbare Besitzer Depotbanken als mittelbare Besitzer 1. Stufe (Fremdbesitzer) Aktionäre als mittelbare Besitzer 2. Stufe Eigenbesitzer) stückeloser Effektenverkehr elektronische Abwicklung von Wertpapiergeschäften Übertragung der Aktien nicht durch tatsächliche Übergabe, sondern durch Umbuchung» dennoch: Anwendung der 929 ff., 932 ff. BGB! zudem übernimmt Clearstream die Mitteilung der Rechtsänderungen an die das Aktienregister führende AG Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 24

25 Aktie als Wertpapier Entkörperlichung im Rechtsverkehr weitere Rationalisierung Sammel- /Globalurkunden statt Einzelurkunden ( 9a DepotG) Ausschluss des Anspruchs auf Einzelverbriefung 10 AktG Aktien und Zwischenscheine [ ] (5) In der Satzung kann der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. alle Mitgliedschaften können in einer Aktienurkunde verbrieft werden Verbriefungsanspruch des Aktionärs wird durch Hinterlegung der Globalurkunde bei der Wertpapiersammelbank erfüllt Denkbehelf, eine geistige Krücke (Zöllner), um gutgläubigen Erwerb zu ermöglichen Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 25

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

Die Beendigung der GmbH

Die Beendigung der GmbH Die Beendigung der GmbH Folie 31 Die Beendigung der GmbH beginnt wie bei jeder Gesellschaftsform mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe Die GmbH wird durch folgende Ereignisse aufgelöst: 1. Auflösungsbeschluss,

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

FRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE

FRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB Hauptversammlung der Girindus Aktiengesellschaft i. L. am 20. Februar 2015 Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB Das Grundkapital der Gesellschaft

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

Die,,wertpapierfreie" Aktie

Die,,wertpapierfreie Aktie Alexandra Isaakidis Die,,wertpapierfreie" Aktie Eine Analyse der Verkehrsfunktionen der verbrieften Aktie Im deutschen Recht sowie eine Synopse des griechischen Rechts der verbrieften Aktie Zugleicti eine

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne. Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne. Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163 Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Haselünne Wertpapierkennnummern (WKN) Stammaktien 520 160 Vorzugsaktien 520 163 International Securities Identification Numbers (ISIN) Stammaktien DE0005201602

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

Aktienarten und Börsenindizes -David Scheffler 23.04.07-

Aktienarten und Börsenindizes -David Scheffler 23.04.07- Aktienarten und Börsenindizes -David Scheffler 23.04.07-1. Unterscheidung 2. Arten von Aktien 3. Aktienarten im Ausland 4. Beispiel für Zusammensetzung des Grundkapitals 5. Börsenindizes 1. Unterscheidung

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft Seite 1 / 7 Die AG ist eine juristische Person, d.h. Inhaber von Rechten und Pflichten ist die AG als solche, nicht der einzelne Gesellschafter (Aktionär).

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

1. Ergänzung der Tagesordnung

1. Ergänzung der Tagesordnung 1 2 Hauptversammlung 2016 der Bayer AG 1. Ergänzung der Tagesordnung 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die derzeitigen Aktionäre der Fritz Nols AG und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Fritz Nols AG Frankfurt am Main -ISIN DE0005070908 /

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) Die Aktiengesellschaft Stand: April 2010 1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) 2.2 Bestellung des ersten Aufsichtsrats

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 19. Kapitalschutz bei der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 19. Kapitalschutz bei der AG Kapitalgesellschaftsrecht 19 Kapitalschutz bei der AG EINLAGEN Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 2 Einlagen auch bei der AG Unterscheidung zwischen Regelfall weitere Differenzierung zwischen Sacheinlagen

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

DataDesign Aktiengesellschaft

DataDesign Aktiengesellschaft DataDesign Aktiengesellschaft München Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien ISIN: DE0001262152 WKN: 126215 Börsenkürzel: DTD2 Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches

Mehr

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Kategorie Aktienarten Lösung 10 Was verbrieft eine Stammaktie? Ein Teilhaberrecht mit gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten am Grundkapital

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Optionsscheinbedingungen 2009/2014 für den Bezug von Inhaberstückaktien der SPV AG & Co. KGaA, Gerstetten ( Gesellschaft )

Optionsscheinbedingungen 2009/2014 für den Bezug von Inhaberstückaktien der SPV AG & Co. KGaA, Gerstetten ( Gesellschaft ) Optionsscheinbedingungen 2009/2014 für den Bezug von Inhaberstückaktien der SPV AG & Co. KGaA, Gerstetten ( Gesellschaft ) 1 PRÄAMBEL (1) Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2008 hat unter Tagesordnungspunkt

Mehr

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG

Bezugsangebot an die Aktionäre der REpower Systems AG REpower Systems AG Hamburg Aktien ISIN DE0006177033 - REpower w/suzlon zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0MFZA9 - - REpower w/areva zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A0LR7H1 - Bezugsangebot

Mehr

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot

Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien: Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien: Häufig gestellte Fragen (FAQs) Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien: Häufig gestellte Fragen (FAQs) Allgemeine Fragen zur Umwandlung 1. Was ist der Unterschied zwischen Vorzugsaktien und Stammaktien? Vorzugs- und Stammaktien

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN 245469i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45

BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN 245469i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45 Absender: Käferheimerstraße 153 A 5071 Wals-Siezenheim Käferheimstraße 153 A-5071 Wals-Siezenheim Vorstand und Aufsichtsrat Telefon: +43 / (0) 662 / 857028-10 Fax: +43 / (0)662 / 857028-11 E-mail: info@bioma-energie.at

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf

Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf Brenntag AG, Mülheim an der Ruhr Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH ISIN: DE000A1DAHH0 Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3

Mehr

AG GesR. AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur)

AG GesR. AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur) AG GesR AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur) 1 Sachverhalt B betrieb unter der Firma XY ein kleines Malergeschäft. Gemeinsam mit Frau A gründete er die F-GmbH sowie die WG GmbH & Co. KG mit der vorgenannten

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung

Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft

Mehr

Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt:

Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt: 2. Kapitel: Vorbereitung 2. Musterterminplan Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt: 44 Dienstag 1. Mai 12 Maifeiertag 43 Mittwoch

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.

Mehr

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00

Mehr

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des

Mehr

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 vor, das bislang nicht ausgenutzte Genehmigte

Mehr

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr.

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr. Beratungsfall Aktien Ausgangssituation: Mathias Jung ist bei seiner täglichen Zeitungslektüre auf den anstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gestoßen. Er erwägt Aktien der Stuttgarter Maschinenbau

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Das Grundkapital der Raiffeisen Bank International AG beträgt EUR 893.586.065,90

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG. S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr