Welche Anträge mit der Anlage KAP 2011 zu stellen sind
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- Heini Hofer
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1 Seite 243 Welche Anträge mit der Anlage KAP 2011 zu stellen sind lassen sie es besser sein und belästigen Sie damit nicht auch noch die Verwaltung Zeile 4 Günstigerprüfung nach 32d (6) EStG Jeder Ehegatte hat eine eigene Anlage KAP abzugeben. Sämtliche Kapitalerträge sind zu erklären. Vorteil zusätzlich durch Altersentlastungsbetrag und dadurch geringere zumutbare Belastung 33 EStG. Zeile 5 Überprüfung der Wertansätze nach 32d (4) EStG Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen, Transaktionskosten berücksichtigen - Verluste ansetzen - sonstige Korrekturen Zeile 6 Kirchensteuererhebung sicherstellen. 51a (2d) EStG Zeile 25 Tarifbesteuerung nach 32 (2) Nr.3 EStG Ausschlussfrist! Muss mit der Abgabe der Erklärung beantragt werden. Zeilen Verrechnung von Altverlusten (bis ) nach 23 (3) S. 9 EStG oder nach 22 (3) S.5 EStG 1 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
2 Seite 245 Beispiel Depotübertragungen (vor 2009!) Sachverhalt: Ein Zertifikat (Anleihe) mit einer Kapitalgarantie zum Laufzeitende und einer jährlichen Mindestzinsgarantie von 3% (Swing Lock-in Anleihe II 10/2011 kein 23!!) wurde im Jahr 2002 erworben und im Depot der A Bank belassen. wurde im Jahr 2007 auf das Depot der B Bank übertragen (also vor 2009! Häufigster Fall mit ErsatzBMG!). 70 Stück a 100 = wurde im Jahr 2009 verkauft. 70 Stück a 108 = Gem. 43a Abs.2 Satz 3 EStG ist als Bemessungsgrundlage ein Wert von 30 % des Verkaufserlöses anzusetzen. (Anlage KAP Rz 11) 30 % von = darauf 25% = 567 darauf Soli 5,5% = 31 Antragsveranlagung nach 32d (4) EStG möglich. Steuerpflichtig nach 20 (2) Nr.1 EStG ist der Gewinn nach 20 Abs.4 EStG; Unterschied zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungskosten. Differenz = 560 darauf 25% = 140 darauf Soli 5,5% = 7 Sollte Ersatz BMG günstiger sein, Veranlagungspflicht nach Rz 183 BMF ! z.b. Anschaffungskosten tatsächlich nur 560 statt Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
3 Seite 245 unentgeltliche Übertragung von Wertpapieren ohne Gläubigerwechsel Bernd Brumm überträgt sein Konto nur von der gelben Bank zur blauen Bank. Es verbleiben seine Wertpapiere (kein Gläubigerwechsel). Ab 2012 sind zusätzliche Angaben erforderlich. Lösung : Obwohl kein Veräußerungserlös erzielt wird, sind die Banken (hier gelbe Bank) verpflichtet, die Übertragung als Veräußerung zu behandeln und Abgeltungsteuer einzubehalten; 43 Abs.1 S.4 EStG. Bernd Brumm hat jedoch die Möglichkeit, der gelben Bank mitzuteilen, dass die Übertragung unentgeltlich war; 43 Abs.1 S.5 EStG. Dann ist keine Abgeltungsteuer einzubehalten, weil die Übertragung dann nicht als Veräußerung zu werten ist. Die gelbe Bank hat jedoch eine Kontrollmitteilung an das Betriebsstättenfinanzamt zu senden; 43 Abs.1 S.6 EStG. 3 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
4 Seite 246 unentgeltliche Übertragung von Wertpapieren mit Gläubigerwechsel Bernd Brumm überträgt am unentgeltlich seine im Januar 2011 erworbenen Aktien von seinem inländischen Depot bei der gelben Bank in das inländische Depot seiner Ehefrau bei der blauen Bank (Gläubigerwechsel). Die Anschaffungskosten der Aktien durch Gerd Geld betrugen ; der Börsenwert am Ausbuchungstag bei der gelben Bank Lösung nächste Seite! 4 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
5 Seite 246 Lösung zur unentgeltliche Übertragung von Wertpapieren mit Gläubigerwechsel Lösung : Die Banken (hier gelbe Bank) sind verpflichtet, die Übertragung als Veräußerung zu behandeln und Abgeltungsteuer einzubehalten; 43 Abs.1 S.4 EStG, wenn Bernd Brumm die unentgeltliche Übertragung nicht mitteilt. Der Börsenpreis wäre die Bemessungsgrundlage nach 43a Abs.2 S.8 EStG (hier 25% von = plus Soli). Wird die unentgeltliche Übertragung also nicht angezeigt, wird Bernd Brumm plus Soli auf das Konto bei der gelben Bank einzahlen müssen, weil mangels tatsächlicher Veräußerung kein Geld vorhanden ist; 44 Abs.1 Satz 7 EStG. Zahlt Bernd Brumm nicht, ist die gelbe Bank verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen, was dann die Steuer einfordern wird; 44 Abs. S. 8+9 EStG. Unabhängig davon muss die abgebende Bank (gelbe Bank) der aufnehmenden Bank (blaue Bank) die ursprünglichen Anschaffungskosten mitteilen; 43a Abs.2 S.3 EStG. Fazit: Unbedingt die unentgeltliche Übertragung mitteilen, weil sonst wie bei einer Veräußerung Kapitalertragsteuer fällig wird! 5 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
6 Seite 247 Beispiel zum Sparer-Pauschbetrag 20 (9) EStG Der ledige Sparer A. hat seinen Freistellungsauftrag nach 44a Abs.2 EStG - mit jeweils auf vier Geldinstitute verteilt und erhält von einer GmbH eine Gewinnausschüttung Bank 1 Kapitalertrag 151 beanspruchter Sparer-Pauschbetrag 151 Bank 3 Kapitalertrag 0 beanspruchter Sparer-Pauschbetrag 0 Bank 2 Kapitalertrag 200 beanspruchter Sparer-Pauschbetrag 200 Bank 4 Kapitalertrag 100 beanspruchter Sparer-Pauschbetrag 100 Die Erträge aller vier Banken müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es bedarf auch keiner Steuerbescheinigungen (weil ja keine Steuern entrichtet wurden). Für die Dividendenzahlungen, die von der Kapitalgesellschaft mit 25% versteuert wurden, soll nun aber der restliche Pauschbetrag (350 ) berücksichtigt werden!!! Anlage KAP Zeilen (nur die Dividenden) + 14a (451 ) Originalsteuerbescheinigung für die Dividenden ist beizufügen. 6 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
7 Seite 248 Private und im Ausland erzielte Kapitalerträge Verdeckte Gewinnausschüttungen Veräußerungen von GmbH Anteilen, wenn nicht 17 EStG greift Im Ausland erzielte und hier nicht versteuerte Erträge Rz 144 BMF Schreiben vom Erstattungszinsen des Finanzamts, die auf nichtabziehbare Steuern des 12 Nr.3 EStG entfallen, sind nicht steuerbar; BFH VIII R 33/07; aber JStG 2010 Einkünfte nach 20 (1) Nr.7 EStG für alle offenen Fälle. 7 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
8 Seite 251 Hinzurechnungsbesteuerung 7 12 AStG Deutschland Schweiz Unbeschränkt steuerpflichtige Person (natürliche und/ oder juristische) Vollausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermögen! Steuersatz unter 25% Kapitalgesellschaft ist nur passiv tätig ist zu mehr als 50 % beteiligt Wie und durch wen dort die Kapitalflüsse hinein führen, ist völlig unbeachtlich! 8 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
9 Seite 253 Zinsinformationsverordnung Einige Staaten in der EU/EWR nehmen am automatischen Auskunftsersuchen im Rahmen der Zinsinformationsverordnung nicht teil. Sie erteilen damit keine Auskünfte über Zinszahlungen an Nicht-Inländer. Statt dessen werden Quellensteuern auf diese Zinseinkünfte erhoben, die der Steuerpflichtige dann in seinem Heimatland erklären kann. Östereich, Luxemburg 5 europäische Drittstaaten Andorra, Liechtenstein Monaco, San Marino, Schweiz Die Anrechnung der geleisteten Steuern nach ZIV erfolgt gem. 14 (2) S.2 ZIV und 36 EStG. Ab = 20 %, ab = 35 % Zeile 58 der Anlage KAP 9 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
10 Seite 255 Verlustverrechnungsregeln des 20 Abs.6 EStG Anlage KAP Zeilen 12, 13, 18, 19, 59, 60 Kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten Ausgleich mit Altverlusten Verlustbescheinigung nach 43a Abs. 3 S. 5 EStG ist unwiderruflich Verlustverrechnung durch die Finanzinstitute Besonderheiten für Verluste bei Beendigung der Kundenbeziehung und bei stillen Gesellschaften Rettung von Altverlusten soll zu Neuverlusten führen Berechnungsbeispiel neue Verluste BMF vom Rz 119 Probleme, wenn bei der Korrektur Zeilen ein negativer Wert entsteht. Der muss dann in Zeile 12 eingetragen werden 10 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
11 Seite 256 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften möglich 20 Abs.6 EStG Ausgleich der Altverluste nach 23 EStG mit 20 Abs.2 EStG Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden ( 20 Abs.6 S.2 EStG). Eine Verlustverrechnung ist nur noch innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen möglich. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden ( 20 Abs.6 S.5 EStG). Gleiches gilt für Altverluste des 23 EStG. Nach 23 Abs.3 S EStG nur Verrechnung mit 20 Abs. 2 EStG zulässig (bis 2013; 52a Abs.11 S.11). Das können sein: Altverluste (bis ) nach 23 EStG wurden bei der Feststellung nicht danach unterschieden, ob es sich um Wertpapiergeschäfte handelt. Verluste aus Grundstücksgeschäften, Verluste aus dem Verkauf des Jahreswagens, Verluste aus Wertpapiergeschäften. 11 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
12 Seite 256 Unwiderruflicher Verlustausgleich durch die Finanzinstitute beantragte Verlustbescheinigung wirkt ebenfalls unwiderruflich Kreditinstitute müssen den Verlustausgleich im laufenden Kalenderjahr beim Steuerabzug - unwiderruflich! - berücksichtigen ( 43a Abs.3 S.2 EStG). Aber nur, soweit keine Verlustbescheinigung erstellt worden ist!!! Der Antrag auf unwiderrufliche Verlustbescheinigung muss bis zum des laufenden Jahres der auszahlenden Stelle zugehen ( 43a Abs.3 S.5 EStG). Aber Vorsicht!! Der Verlustverrechnungstopf wird dann geschlossen! 12 Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
13 Seite 257 Berechnungsbeispiel neue Verluste BMF vom Rz 119 Zum werden folgende Verluste festgestellt: Altverluste 23 EStG: Aktienveräußerungsverluste Folgende Einkünfte liegen im Kalenderjahr 2011 vor: Bank A Aktiengewinne Aktienverluste Bank B Zinsen Verluste Risikozertifikate Gewinn Termingeschäft Steuerbescheinigung Bank A / = Kapitalerträge Davon nach 20 Abs.2 EStG Davon Aktienveräußerungsgewinne Steuerbescheinigung Bank B / = Kapitalerträge Davon nach 20 Abs.2 EStG Antrag auf Verlustverrechnung nach 32d Abs.4 EStG Einkünfte nach 20 Abs.2 EStG Steuerbescheinigung Bank A Steuerbescheinigung Bank B abzüglich Verlustvortrag 23 EStG (maximal) verbleiben 0 Verlustvortrag zum für 23 EStG Verlustvortrag Aktienverluste zum Diplom-Finanzwirt Thomas Arndt Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht
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