Kooperationsvereinbarung

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1 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Familie, Gesundheit und Personal Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft - Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg Kooperationsvereinbarung Schule und Jugendhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg im Dialog auf dem Weg zur Inklusion mit einem abgestimmten bezirklichen Rahmenkonzept

2 Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL UND RAHMENVEREINBARUNG GESCHÄFTSORDNUNG PRÄAMBEL DER GESCHÄFTSORDNUNG TEILNEHMER/INNEN TAGUNGSRHYTHMEN AUFGABEN DER LENKUNGSGRUPPE AUFGABEN DER PROJEKTGRUPPE AUFGABE DER THEMENORIENTIERTEN ARBEITSGRUPPEN BESCHLUSSFASSUNGEN ZUSAMMENARBEIT, BETEILIGUNG UND BERICHTERSTATTUNG KOORDINIERUNGSSTELLE INKRAFTTRETEN UNTERZEICHNUNG... 8 ANLAGE ORGANIGRAMM

3 1. Präambel und Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zwischen o den öffentlichen Schulen, vertreten durch die Referatsleiterin der regionalen Schulaufsicht SenBJW o der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Bezirksstadträtin für Jugend und Familie sowie die Jugendamtsleitung Rahmenthema: Schule und Jugendhilfe im Dialog auf dem Weg zur Inklusion Das Rahmenkonzept zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe im Bezirk Friedrichshain Kreuzberg beschreibt wesentliche Voraussetzungen für eine Verantwortungsgemeinschaft der oben genannten Bereiche mit dem Ziel, die Bildungsmöglichkeiten und Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen unseres Bezirks zu verbessern. Die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit für die in unserem Bezirk hohe Anzahl von Kindern und Jugendlichen in sozial benachteiligten und schwierigen Lebenslagen nimmt einen besonderen Stellenwert ein. Das Rahmenkonzept orientiert sich an den Bildungsbiografien der Kinder und Jugendlichen und den für ihre individuelle Förderung und Begleitung notwendigen Bedingungen. Es bezieht sich im Sinne eines erweiterten Bildungsbegriffes auf die Kindertagesstätten und Schulen sowie Familien-, Kinder- und Jugendzentren als Orte, an denen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen relevante Prozesse der informellen, formalen und nonformellen Bildung und Erziehung stattfinden. Wir sehen Bildung und Erziehung als Einheit. Das Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt sowie die Ziele, Gestaltungsprinzipien, Aufgabenfelder und Entwicklungsziele des Berliner Bildungsprogramms für die Ganztagsschulen sind für uns handlungsleitend. Als fachlich verbindliche Grundlage des Rahmenkonzeptes und als gemeinsam verpflichtendes Leitbild zur Realisierung dieser Zielsetzungen dienen uns die Grundgedanken der Inklusion (siehe: UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24). Inklusion als Konzept zur Überwindung von Diskriminierung aller Kinder und Jugendlichen heißt, wir müssen in unseren Bildungseinrichtungen Bedingungen schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen herzlich aufgenommen und optimal gefördert werden können. Der Aufbau tragfähiger inklusiver Strukturen stellt das Kind ins Zentrum der Überlegungen und Handlungsplanungen. Gefordert ist eine Flexibilität hinsichtlich institutioneller Veränderungen entsprechend der Entwicklungs- und Förderbedürfnisse des Kindes. Angestrebt ist eine Willkommenskultur, die Familien/ Eltern/ Erziehungsberechtigte bzw. verantwortliche und ihre Lebensbedingungen einbezieht. Wir folgen dem Grundsatz: Kooperation von Schule und Jugendhilfe bedeutet eine gleichberechtigte Zusammenarbeit der Partner im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages (Schulgesetze, SGB VIII und AG KJHG). Die jeweils von Schule und Jugendhilfe verantworteten Bildungs- und Erziehungsangebote sollen einander ergänzen und alle Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. 1 1 Vgl: Kooperation Schule und Jugendhilfe gemeinsam mehr erreichen! in: Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Seite. 2 3

4 2. Geschäftsordnung Geschäftsordnung (GO) für die Mitglieder der Lenkungsgruppe und Projektgruppe im Rahmen des bezirklichen Rahmenkonzept Schule Jugendhilfe im Bezirk Friedrichshain Kreuzberg 2.1. Präambel der Geschäftsordnung Auf der Grundlage eines gemeinsamen, ganzheitlichen Bildungsverständnisses entwickeln Schule und Jugendhilfe als Partner ein bezirkliches Rahmenkonzept, das die Verstetigung und Optimierung der Kooperation zum Ziel hat. Dieses ist eingebettet in das landesweite Gesamtkonzept Schule-Jugendhilfe. Die Zusammenarbeit wird durch eine Lenkungsgruppe, eine Projektgruppe und eine jährlich festgelegte Anzahl von themenorientierten Arbeitsgruppen (entsprechend der gemeinsam möglichen Kapazitäten) organisiert. Die Arbeitsweise der o.g. Gruppen wird in der gemeinsamen Geschäftsordnung festgelegt. Ziel ist eine verbindlich aufeinander abgestimmte, gut systematisierte und vernetzte Arbeit zwischen den vielfältigen Arbeitsfeldern von Schule und Jugendhilfe aufzubauen und zu gewährleisten, die Transparenz der Kommunikation und Entscheidungen herzustellen und die Wirksamkeit von Arbeitsweisen, Maßnahmen und Projekten zu überprüfbar zu machen. Die Entwicklung geeigneter Instrumente für einen solchen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess ist Teil des Projekts Teilnehmer/innen Mitglieder der Lenkungsgruppe (strategische Ebene) Ständige Mitglieder Bezirksstadträtin für Jugend und Familie Jugendamtsleitung Referatsleiterin der Regionalen Schulaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg Optionale Mitglieder Bezirksstadtrat für Schule und Sport Leiterin des Schul- und Sportamtes Bezirksstadträtin für Kultur und Weiterbildung Die Teilnahme der Mitglieder ist verbindlich. Anlassbezogen kann die Lenkungsgruppe temporär erweitert werden. Entscheidungen sind einvernehmlich zu treffen Mitglieder der Projektgruppe (Berichterstatter- Ebene) Ständige Mitglieder bis zu 6 Fachleitungen des Jugendamtes bis zu 3 Vertreter/innen der Schulaufsicht 1 Schulleiter/in 1 Leiter/in der Schulpsychologie 4

5 Optional beratende Teilnahme Schulentwicklungsplaner/in Jugendhilfeplaner/in Fachleitung Controlling Koordination Schulsozialarbeit Multiplikatoren/innen der Regionalen Fortbildung Vertreter/innen der WIB Sozialarbeiter/in für den Bereich Sinti/Roma Sachbearbeiterin für Schulversäumnisanzeigen vom Schulamt Leitung der Bibliotheken Leitung der VHS Leitung der Musikschule und weitere Vertreter/innen Die Teilnahme der Mitglieder ist verbindlich Themenorientierten Arbeitsgruppen (operative Ebene) Jeweilige Zusammensetzung zur Bearbeitung eines Auftrags/einer Fragestellung; nach Möglichkeit sollen die Projektstruktur an bestehende Arbeitsgruppe angedockt und keine neuen zusätzlichen Arbeitsgruppen geschaffen werden. 2.3 Tagungsrhythmen Die Lenkungsgruppe tagt monatlich einmal. Die Projektgruppe tagt einmal jährlich. Die themenorientierten Arbeitsgruppen tagen nach Bedarf Aufgaben der Lenkungsgruppe Die Lenkungsgruppe legt die zu erreichenden Ziele Auftrag fest, bestätigt den Zeit- und Ablaufplan und kontrolliert den gesamten Umsetzungsprozess Aufgaben der Projektgruppe Die Projektgruppe operationalisiert den vorgegebenen Auftrag gemeinsam mit einer geeigneten (ggf. noch zu bildenden) Arbeitsgruppe und in Kooperation mit der WIB (Werkstatt Integration durch Bildung - Zentrum für Jugendhilfe und Schule), definiert die Ziel-Messindikatoren und entwickelt die themenorientierten Zeit- und Ablaufpläne. Die Projektgruppe trägt ferner Themen und Anliegen der Basis (Themen- und regionalspezifische Arbeitsgruppen) in die Lenkungsgruppe. Die Ergebnisverantwortung für eine themenorientierte Arbeitsgruppe wird jeweils einem Projektgruppenmitglied in der Funktion eines/r Berichterstatters/in übertragen. 5

6 2.6. Aufgabe der themenorientierten Arbeitsgruppen Die Bearbeitung eines Themas sowie der Informationsfluss zwischen themenorientierter Arbeitsgruppe und Projektgruppe werden durch ein Mitglied der Projektgruppe verantwortet. Die themenorientierten Arbeitsgruppen sind für die Bereiche Projektidee, konkrete Zielformulierung, Planung, Umsetzung, Steuerung, Projektabschluss und Bewertung zuständig. Die themenorientierten Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitarbeitern des Jugendamtes, der Schulaufsicht, Schulen sowie Vertretern und Vertreterinnen freier Träger zusammen. In die themenorientierten Arbeitsgruppen kann jeder einbezogen werden, der fachlich relevant ist. Durch die Kooperation mit der WIB werden qualifizierungssrelevante Inhalte in geeigneten Fortbildungs- und Fachveranstaltungen in die Breite der Fachkräfte getragen Beschlussfassungen Beschlussfassungen der Lenkungsgruppe Entscheidungen sind einvernehmlich zu treffen Beschlussfassung der Projektgruppe Entscheidungen sind einvernehmlich zu treffen und / oder der Lenkungsgruppe vorzulegen Zusammenarbeit, Beteiligung und Berichterstattung Die/der Berichterstatter/in der themenorientierten Arbeitsgruppen haben eine Multiplikatorenfunktion und sichern den Informationstransfer und Kommunikationsfluss nach innen und außen, hierbei werden sie von der Geschäftsstelle unterstützt. Die Lenkungsgruppe und die Projektgruppe sind in regelmäßigem Austausch miteinander. Themen können über die Teilnehmer/innen eingebracht werden. Lenkungs- und Projektgruppe stellen sicher, dass bei der Erarbeitung in den themenorientierten Arbeitsgruppen die Annäherung an eine inklusive Praxis zum Erfolgskriterium gemacht wird. Es werden Fortbildungsbedarfe zum Thema Inklusion identifiziert. Die Ergebnisse der Sitzungen werden protokolliert und über die Geschäftsstelle an die Lenkungsgruppe weitergeleitet Koordinierungsstelle Die Koordinierungsstelle nimmt einerseits organisatorische Aufgaben in der Funktion einer Geschäftsstelle wahr. Hierunter fallen Aufgaben wie die Vor- und Nachbereitung der Lenkungs- und Projektgruppensitzungen, die Protokollführung der Lenkungsgruppensitzung, Vernetzung mit Akteuren, die am Wirkungskreis von Schule und Jugendhilfe arbeiten. 6

7 Andererseits unterstützt die Koordinierungsstelle als Prozessbegleitung bei der Umsetzung des bezirklichen Rahmenkonzeptes im Bereich Kooperation von Schule und Jugendhilfe, vermittelt zwischen den unterschiedlichen Personenkreisen und unterstützt bei der Gestaltung der Kommunikationsprozesse Inkrafttreten Die Geschäftsordnung wird von der Lenkungsgruppe beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom erstmals in Kraft. Änderungen der Geschäftsordnung treten nach dem Tag des Änderungsbeschlusses in Kraft. 7

8 3. Unterzeichnung Bezirksstadträtin für Familie, Gesundheit und Personal Monika Herrmann Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft Referatsleiterin Christiane Kose Jugendamtleitung Stellvertr. Jugendamtsdirektorin Katinka Beber Stand November

9 Anlage Organigramm Abbildung 1 Organigramm 11/2013 9

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