Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Unterrichtung der Bürgerschaft über den Stabilitätsbericht 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg an den Stabilitätsrat 1. Anlass und Zweck der Unterrichtung Mit dieser Mitteilung unterrichtet der Senat die Bürgerschaft über die Vorlage des sechsten Stabilitätsberichts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) an den Stabilitätsrat. Mit dem Stabilitätsbericht 2015 (Anlage) kommt die FHH ihren Berichtspflichten aus dem Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrats und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz StabiRatG, 3 Absatz 2) nach. Der Stabilitätsbericht muss die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, eine Aussage zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen und eine Projektion zur mittelfristigen Finanzplanung auf der Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Die Erläuterungen zu den verwandten Kennziffern und Verfahren sind in den ersten Unterrichtungen über den Stabilitätsbericht (zuletzt mit Drucksache 20/13519) dargestellt. 2. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen dieser Drucksache Kenntnis nehmen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)
2 Photo: Spahrbier Anlage zur Drs. 21/1836 F r e i e u n d H a n sestadt Hamburg S t a b i l i t ä t sberich t
3 Finanzbehörde Hamburg Stabilitätsbericht 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz
4 Inhalt 1. Vorbemerkung Kurzbericht zur Haushaltsentwicklung Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahre 2015 sowie mittelfristige Planung bis Kennziffern und Schwellenwerte Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Kreditfinanzierungsquote Schuldenstand je Einwohner Zins-Steuer-Quote Zusammenfassung der Ergebnisse für Hamburg Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Kurzbericht zur mittelfristigen Projektion Zusammenfassende Bewertung
5 1. Vorbemerkung Mit diesem Stabilitätsbericht kommt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ihrer Verpflichtung aus 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz StabiRatG) nach. Dem Stabilitätsrat ist jährlich ein Stabilitätsbericht vorzulegen, der die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage, zur Finanzplanung und zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthält. Die Auswertung der Hamburger Daten erfolgt nach den vom Stabilitätsrat am 28. April 2010 beschlossenen Verfahren und anhand der durch die Länder übermittelten und durch das Sekretariat des Stabilitätsrats aufbereiteten Daten zu den Länderhaushalten. Der Stabilitätsbericht bzw. das Kennzifferntableau berücksichtigt die Ist-Daten für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, die Haushaltsplanung für die Jahre 2015 und 2016 sowie die aktuelle mittelfristige Finanzplanung des Senats bis Eine Fortschreibung der Finanzplanung, aus der die Kennziffernwerte für das Haushaltsjahr 2019 hervorgehen, erfolgt nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung noch im Laufe des Jahres Kurzbericht zur Haushaltsentwicklung 2.1. Haushaltsjahr 2013 Gegenüber dem Haushaltsplan 2013 lagen die bereinigten Gesamteinnahmen im Ist um 113 Mio. Euro höher und die bereinigten Gesamtausgaben um 132 Mio. Euro niedriger als die Planwerte, so dass sich statt eines geplanten Finanzierungssaldo von Mio. Euro ein tatsächlicher Saldo von 468 Mio. Euro ergab. Der Haushaltsausgleich erfolgte im Umfang von 198 Mio. Euro durch Einnahmen aus Krediten und durch Entnahme aus Rücklagen von insgesamt 270 Mio. Euro. Die Finanzierungsdefizit-Quote betrug 3,9 %, die Zins-Steuer-Quote 8,5 % Haushaltsjahr 2014 Gegenüber dem Haushaltsplan 2014 lagen die bereinigten Gesamteinnahmen im Ist um 762 Mio. Euro höher und die bereinigten Gesamtausgaben um 20 Mio. Euro niedriger als die Planwerte, so dass sich statt eines geplanten Finanzierungssaldo von Mio. Euro ein tatsächlicher Saldo von Mio. Euro ergab. Unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Zuführungen zur Gewährleistungs- und Schuldendienstrücklage in Höhe von netto 30,1 Mio. Euro und weiterer kleinerer Positionen im Finanzierungsbereich verbleiben 397,8 Mio. Euro, die vollständig zur Schuldentilgung am Kreditmarkt verwendet werden. Die Finanzierungsdefizit-Quote betrug - 3,6 %, die Zins-Steuer-Quote 7,1 % Haushaltsjahr 2015 sowie mittelfristige Planung bis 2018 Zum 1. Januar 2015 wurde der Hamburger Haushalt vollständig auf einen doppischen Produkthaushalt umgestellt. Die für die Haushaltsberichterstattung gegenüber dem Stabilitätsrat erforderlichen Daten und Kennzahlen ergeben sich aus einer kameralen Rückrechnung der doppischen Haushaltspläne, die sich aus den jeweiligen zahlungswirksamen Positionen der Haushaltspläne ergibt. Der Datenmeldung an das Sekretariat des Stabilitätsrates zur Berechnung der Kennziffern bis 2018 liegen die von der Hamburgischen Bürgerschaft im Dezember 2014 beschlossenen Haushaltspläne für die Jahre 2015 und 2016 zu Grunde. Der Haushaltsplan 2015 geht von einer Erhöhung der Hamburg verbleibenden Steuern um 171 Mio. Euro im Vergleich zum Plan 2014 aus. Belastungen der konjunkturellen Entwicklung mit entsprechenden Mindereinnahmen bei den Hamburg verbleibenden Steuern, denen die vom Senat Anfang 2014 vorgenommenen Vorsichtsabschläge in der Haushaltsplanung Rech
6 nung tragen, sind bisher nicht eingetreten. Der für 2015 geplante Finanzierungssaldo beträgt Mio. Euro. Die Finanzierungsdefizit-Quote beträgt laut Haushaltsplan 1,9 %. Die kameralen Finanzierungssalden betragen nach dem Haushaltsplan bzw. der Finanzplanung des Senats -112 Mio. Euro im Jahr 2016, 16 Mio. Euro im Jahr 2017 und 191 Mio. Euro im Jahr Kennziffern und Schwellenwerte 3.1. Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Die Schwellenwerte werden in keinem Jahr überschritten, so dass die Kennziffer durchgehend unauffällig ist Kreditfinanzierungsquote Die Schwellenwerte werden in allen Jahren unterschritten, so dass die Kennziffer durchgehend unauffällig ist
7 3.3 Schuldenstand je Einwohner Die Schwellenwerte werden in allen Jahren unterschritten, so dass die Kennziffer durchgehend unauffällig ist
8 3.4 Zins-Steuer-Quote Die Schwellenwerte werden in allen Jahren unterschritten, so dass die Kennziffer durchgehend unauffällig ist. 4. Zusammenfassung der Ergebnisse für Hamburg Hamburg Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Aktuelle Haushaltslage Überschreitung Finanzplanung Ist Ist Soll Entw urf FPl FPl FPl Überschreitung Kreditfinanzierungsquote % -4,3-3,1 1,7 0,9 0,0-1,3 Schwellenwert 4,0 4,0 3,8 7,8 7,8 7,8 7,8 Länderdurchschnitt 1,0 1,0 0,8 Zins-Steuer-Quote % 8,1 7,0 7,6 7,8 7,7 7,5 Schwellenwert 11,1 9,8 10,0 11,0 11,0 11,0 11,0 Länderdurchschnitt 7,4 6,5 6,7 je Schuldenstand Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht
9 Die Ergebnisse stellen sich in einer Ampelgrafik wie folgt dar: FS KFQ Sch. ZSQ TZR TZR 2 Ergebnis Hamburg wird in keinem der beiden Beobachtungszeiträume Aktuelle Haushaltslage 2013 bis 2014, (Teilzeitraum (TZR) 1) und Finanzplanung (2015 bis 2018, TZR 2) auffällig. Insgesamt ist damit keine drohende Haushaltsnotlage festzustellen. 5. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen Die Freie und Hansestadt Hamburg hält die verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen ein. Sowohl die Haushaltspläne der Jahre 2015 und 2016 als auch die vom Senat beschlossene Finanzplanung bis 2018 entsprechen den geltenden landesrechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben. 6. Kurzbericht zur mittelfristigen Projektion Als weiteres Instrument zur regelmäßigen Haushaltsüberwachung ist in 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen vorgesehen. Dazu wird in einer schematischen Rechnung ermittelt, mit welcher Zuwachsrate der Ausgaben gerade noch verhindert werden kann, dass zum Ende eines auf sieben Jahre festgelegten Projektionszeitraumes der Schuldenstand in der Definition der Kennziffernanalyse auffällig wird. Aus den Ergebnissen der Mittelfristprojektion, die in schematischer Weise ausschließlich auf die Vermeidung einer drohenden Haushaltsnotlage abstellt, lassen sich im Einzelfall keine Schlussfolgerungen für konkrete haushaltspolitische Entscheidungen ziehen. Die standardisierte Projektion ist daher auch nicht mit dem vom Senat gesetzten Ziel gleichzusetzen, spätestens bis zum Jahr 2019 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen
10 Die maximal zulässige Abweichung von der mittleren Ausgabenrate aller Länder um drei Prozent wird unterschritten. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Daten für die Länder ergibt sich für Hamburg für den Zeitraum 2014 bis 2021 eine theoretisch zulässige maximale mittlere Ausgabenzuwachsrate von rund 3,9 % pro Jahr. Der entsprechende Wert für den Zeitraum 2015 bis 2022 beträgt 3,8 %. Gegenüber der mittleren Ausgabenzuwachsraten des Länderdurchschnitts von 4,27 % für die Jahre 2014 bis 2021 bzw. 4,14 % für den Zeitraum 2015 bis 2022 signalisieren keine auffällig niedrige Wachstumsrate im Sinne des Prüfmaßstabs. Die Entwicklung der standardisierten mittelfristigen Projektion zeigt damit keine drohende Haushaltnotlage an
11 Standardprojektion Hamburg Zuw achsrate Schw ellenw ert Länderdurchschnitt % 3,9 1,3 4, % 3,8 1,1 4,1 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 7. Zusammenfassende Bewertung Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung zeigen Verbesserungen des strukturellen Finanzierungssaldos im Hamburger Haushalt. Die Anstrengungen des Senats, die Ausgabenplanung am langjährigen Trend der Steuererträge auszurichten und den Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben zu begrenzen, werden voraussichtlich einen strukturellen Haushaltsausgleich ab 2018 ermöglichen
12 Finanzbehörde Gänsemarkt Hamburg Tel: Fax:
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