Landkreis Peine Der Landrat Vorlage-Nr. 51/2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreis Peine Der Landrat Vorlage-Nr. 51/2008"

Transkript

1 Landkreis Peine Der Landrat Vorlage-Nr. 51/2008 Ergänzung Az: FD 33 öffentlich X nichtöffentlich kostenrelevant Mitwirkung Landrat Qualifizierte Mehrheit Datum ja ja Beschlussvorlage Empfehlung des Bürgervertreters Herrn Lange vom Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales lehnt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für das Jahr 2008 ab und belässt es bei der Aufwandsentschädigung von 1 pro Stunde. (LR) (EKR / LBD / FBL) Gremium zuständig gem. TOP Datum Ja Nein Enth. Vertagt AF (A.f.Fr.Arb.u.Soz.) 47.1 NLO KA (Kreisausschuss) 51.1 NLO

2 Sachdarstellung: Bei der Aufwandsentschädigung handelt es sich nicht um die Zahlung von Lohn, sondern um einen Ausgleich für die zusätzlichen finanziellen Belastungen, deren Ursache in der Verrichtung der Arbeiten liegen, d.h. ursächlich auf die Arbeitsleistung zurückzuführen sind und ohne die Arbeitsleistung nicht anfallen würden. Die Entschädigung hat angemessen zu sein und ist laut Zielsetzung nicht so auszugestalten, dass sie zusammen mit dem ALG II am Ende einen der Arbeit entsprechenden angemessenen Stundenlohn ergibt. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin an Arbeitsgelegenheiten erhält im LK Peine eine pauschalierte zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 pro Stunde Beschäftigung, welches einer monatlichen Zahlung von rund 130 entspricht. Alle rechtlichen Voraussetzungen für die Bemessung einer angemessenen Mehraufwandsentschädigung werden vom Landkreis Peine eingehalten. Der LK Peine erstattet dem Kunden/ der Kundin die erforderlichen Fahrtkosten individuell in voller Höhe sowie die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung durch Gewährung der Mantelkosten an den Beschäftigungsträger, der diese dem Hilfebedürftigen zur Verfügung zu stellen hat. Anzumerken ist, dass bei Aufwandsentschädigungszahlungen angrenzender Kommunen in Höhe von 1,50 bereits die Fahrtkosten enthalten sind, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Den Beispielrechnungen ist zu entnehmen, dass aus arbeitsmarktpolitischen Überlegungen heraus zwingend der finanzielle Abstand zu Reallöhnen im 1. Arbeitsmarkt gewahrt bleiben sollte, um einen Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme zu bieten. Eine weitere Angleichung an Lohn- und Gehaltszahlungen des 1. Arbeitsmarktes unterbindet diesen Anreiz und stellt ein Hemmnis für entsprechende Bemühungen dar. Aktuell sind 220 MAE - Stellen bewilligt, 20 weitere Stellen werden im April und Mai aktiviert und ca. 20 Stellen befinden sich noch im Bewilligungsverfahren. Die Kosten für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung betragen ca ,00, was zu Lasten anderer Eingliederungsinstrumente in den Bereichen Aus-, und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Trainingsmaßnahmen führt. Die Verwaltung empfiehlt angesichts der genannten Punkte eine Beibehaltung der bisherigen Aufwandsentschädigung für das Jahr Durch den Beschluss gemäß Beschlussvorschlag entstehen keine weiteren Kosten. Das Finanzziel des Landkreises Peine, bis 2011 eine Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro zu erreichen (Kreistagsbeschluss vom 05. März 2008) ist durch den Beschluss gemäß Beschlussvorlage nicht gefährdet.

3 Anlage Beispielhafte kalkulatorische Ermittlung von "Stundensätzen" für Teilnehmer/innen an Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung 1,00 / Stunde Grundlage: tatsächliche anonyme Fälle Brutto Netto Beispiel 1: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern lebt anteilige Kosten der Unterkunft 135,00 135,00 anteilige Heizungskosten 23,00 23,00 Aufwandsentschädigung 1,00 Zahlbetrag 809,40 635,00 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 6,23 4,88 Beispiel 2: Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen (Ehepaar und zwei minderjährige Kinder) Bedarf Regelleistung 1.180, ,00 Kosten der Unterkunft 530,92 530,92 Heizungskosten./. Warmwasser 18,56 18,56 Aufwandsentschädigung 1,00 Rentenversicherung 81,60 Einkommen Kindergeld -308,00-308,00 Zahlbetrag 1.766, ,48 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 13,59 11,93 Beispiel 3: Alleinstehender über 25 Jahren Kosten der Unterkunft 324,21 324,21 Heizungskosten 46,00 46,00 Aufwandsentschädigung 1,00 Zahlbetrag 1.021,61 847,21 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 7,86 6,52

4 Anmerkungen: Zusätzlich werden bei MAE Fahrtkosten erstattet, z. B. Monatskarte PS 2 = 62,00 sowie die Arbeitskleidung seitens des Trägers. Zum Vergleich: Bruttolohn nach Tarifverträgen Zeitarbeit BZA- DGB-Tarifgemeinschaft = 1.092,02 (Tarifgruppe 1) bzw ,73 (Tarifgruppe 2); jeweils 35 Std./Woche Zum Vergleich: Bruttolohn Entgeltgruppe 5 TVÖD Stufe 1 = 1.315,32 bei 30 Std./Woche Beispielhafte kalkulatorische Ermittlung von "Stundensätzen" für Teilnehmer/innen an Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung 1,50/ Stunde Grundlage: tatsächliche anonyme Fälle Brutto Netto Beispiel 1: Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern lebt anteilige Kosten der Unterkunft 135,00 135,00 anteilige Heizungskosten 23,00 23,00 Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std. 195,00 195,00 Zahlbetrag 874,40 700,00 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 6,73 5,38 Beispiel 2: Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen (Ehepaar und zwei minderjährige Kinder) Bedarf Regelleistung 1.180, ,00 Kosten der Unterkunft 530,92 530,92 Heizungskosten./. Warmwasser 18,56 18,56 Aufwandsentschädigung 1,50 EUR/Std. 195,00 195,00 Rentenversicherung 81,60 Einkommen Kindergeld -308,00-308,00 Zahlbetrag 1.831, ,48 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 14,09 12,43

5 Beispiel 3: Alleinstehender über 25 Jahren Kosten der Unterkunft 324,21 324,21 Heizungskosten 46,00 46,00 Aufwandsentschädigung 1,50 Zahlbetrag 1.021,61 847,21 "Stundensatz" bei 130 Stunden/Monat 7,86 6,52 Anmerkungen: Zusätzlich werden bei MAE Fahrtkosten erstattet, z. B. Monatskarte PS2 = 62,00, Arbeitskleidung wird vom Träger gestellt. Zum Vergleich: Bruttolohn nach Tarifverträgen Zeitarbeit BZA-DGB-Tarifgemeinschaft = 1.092,02 (Tarifgruppe 1) bzw ,73 (Tarifgruppe 2); jeweils 35 Std./Woche Zum Vergleich: Bruttolohn Entgeltgruppe 5 TVÖD Stufe 1 = 1.315,32 bei 30 Std./Woche Kosten: Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstünden keine Kosten. Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom , Vorlage-Nr. 33/2008): Ein Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels nicht.

6

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen

Mehr

Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen

Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 4/2015 den 28. Jan. 2015 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss

Mehr

Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne

Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne Eckpunktepapier zur Durchführung Kombilohn - NRW in Herne ARGE Herne Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Herne I. Grundkonzeption des Landes NRW Anfang 2006 wurde die Grundkonzeption

Mehr

Fachbereich/Amt: II - Amt für Bildung, Familie, Kultur und Sport Datum: Bearbeiter-in/Tel.: Frau Osterwald /

Fachbereich/Amt: II - Amt für Bildung, Familie, Kultur und Sport Datum: Bearbeiter-in/Tel.: Frau Osterwald / GEMEINDE BAD ZWISCHENAHN Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/2018/010 Fachbereich/Amt: II - Amt für Bildung, Familie, Kultur und Sport Datum: 15.01.2018 Bearbeiter-in/Tel.: Frau Osterwald / 604-401 Beratungsfolge

Mehr

ARGE Märkischer Kreis, Dienststelle Iserlohn

ARGE Märkischer Kreis, Dienststelle Iserlohn ARGE Märkischer Kreis, Dienststelle Iserlohn ~~9nct~ y~achen Fnednchstr 59/6. 58636 Iserlohn ARGE Markscler Kreis. Dienststelle lser!ohn. Fnednchstr 596. 58636 l5e lohn DV 0 0,90 Deutsche Post g Ihr Zeichen

Mehr

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung

Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Goslarer LINKE Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 349 öffentlich nichtöffentlich X Datum 18.01.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen

Mehr

Option sozialversicherungspflichtige. Passiv-Aktiv-Transfer. 28. August 2007 in Eisenach. Marie-Luise Schiffer-Werneburg

Option sozialversicherungspflichtige. Passiv-Aktiv-Transfer. 28. August 2007 in Eisenach. Marie-Luise Schiffer-Werneburg Option sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Passiv-Aktiv-Transfer 28. August 2007 in Eisenach Marie-Luise Schiffer-Werneburg Gliederung Grundlagen des Passiv-Aktiv-Transfer Modells Darstellung

Mehr

GB im. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamtbedarf Vorname Hans Gertrud Hanna Familienname Geburtsdatum

GB im. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamtbedarf Vorname Hans Gertrud Hanna Familienname Geburtsdatum GB im Modul 6.63.7 3 BG mit 3 Personen Sie halten unser Gehaltsberechnungsmodul in den Händen, das in Sachen Anwendungsgeschwindigkeit neue Maßstäbe setzt. Auch wenn das Programm sich nahezu ohne rechtliche

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

Aufstocker im SGB II: Werden niedrige Löhne oder wird das ALG II aufgestockt?

Aufstocker im SGB II: Werden niedrige Löhne oder wird das ALG II aufgestockt? im SGB II: Werden niedrige Löhne oder wird das ALG II aufgestockt? Transferworkshop: Ist die Arbeitslosenversicherung noch zeitgemäß? Tendenzen der Absicherung bei Arbeitslosigkeit in Europa. Nürnberg,

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 102 Nummer

Mehr

Landkreis Vorlage-Nr. 182/2016 Der Landrat

Landkreis Vorlage-Nr. 182/2016 Der Landrat Landkreis Vorlage-Nr. 182/2016 Der Landrat Ergänzung Az: 34 öffentlich nichtöffentlich Kosten (Betrag in Euro) ------ im Budget enthalten Auswirkung Finanzziel Mitwirkung Landrat Qualifizierte Mehrheit

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt Ihr Zeichen: 26-XY Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 112

Mehr

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Dezernat II Az. 50.00.50 INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND 24.05.2018 V278/2018 Betreff Lohnabstandsgebot Betrifft Antrag / Anfrage: A080/2018 Vorlage nur zum Versand an die Mitglieder des Gemeinderates

Mehr

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis

Arbeitshilfe: Regelleistungen und Mehrbedarf im SGB II ab bis Arbeitshilfe: Regelleistungen und im SGB II ab 1.1.2017 bis 31.12 2017 Regelleistung RL für Alleinstehende / Alleinerziehende 409,- 100 % RL für volljährige Partner innerhalb einer 368,- 90 % Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,

Mehr

FOTOPOSITION. Regelsätze und Beispiele der Hilfeberechtigung Berechnungsgrundlage 2018

FOTOPOSITION. Regelsätze und Beispiele der Hilfeberechtigung Berechnungsgrundlage 2018 Regelsätze und Beispiele der Hilfeberechtigung Berechnungsgrundlage 2018 Berechnung der Einkommensbruttogrenze Stand: 01.01.2018 2 Erwachsene und 2 Kinder (3 und 7 Jahre) Regelbedarfsstufe Regelsatz x

Mehr

Gesicherter Lebensunterhalt in Bezug auf die Bleiberechtsregelung

Gesicherter Lebensunterhalt in Bezug auf die Bleiberechtsregelung Gesicherter Lebensunterhalt in Bezug auf die Bleiberechtsregelung Unter Berücksichtigung der Regelleistungen nach dem SGB II 20 Mittlerweile hat das Nieders. Ministerium für Inneres und Sport die Fragestellung

Mehr

Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017)

Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) J o b C e n t e r Landkreis Schaumburg Der Landrat Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) Im Rahmen der Gewährung

Mehr

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 134/2011 Version Datum 28.10.2011 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Mehr

Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. 19. November 2009

Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. 19. November 2009 Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. 19. November 2009 Forum I Teilhabe wohnungsloser Menschen am Arbeitsmarkt - Aktuelle Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Dr. Rolf

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Leitsätze: 1603 BGB. OLG Dresden,24. Familiensenat, Beschluss vom , Az.: 24 UF 0342/09

Leitsätze: 1603 BGB. OLG Dresden,24. Familiensenat, Beschluss vom , Az.: 24 UF 0342/09 Leitsätze: 1. Auch derjenige, der seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber seinen minderjährigen Kindern verletzt und sich deswegen fiktives Einkommen zurechnen lassen muss, kann nicht einfach zur

Mehr

SGB II. Teil 7 Personalisierte Leistungsberechnung. von Prof. Dr Klaus Schneider-Danwitz

SGB II. Teil 7 Personalisierte Leistungsberechnung. von Prof. Dr Klaus Schneider-Danwitz SGB II Teil 7 Personalisierte Leistungsberechnung von Prof. Dr Klaus Schneider-Danwitz 1 Notwendigkeit einer personalisierten Leistungsberechnung Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nach 7 Absatz 3 Nummer

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017 Gesetzestext:

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2018 Anlage: Anpassung

Mehr

B e r e c h n u n g s b o g e n

B e r e c h n u n g s b o g e n Seite 4 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung

Mehr

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Gesetzestext 30 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten monatlichen Einkommen

Mehr

Beschlussvorlage Nr. B-059/2014

Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Einreicher: Dezernat 5/Amt 50 Gegenstand: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern

Mehr

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen

Mehr

Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik.

Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik. Menschenwürdig? Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik. So hielt z.b. der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Regelung, wonach die Regelleistung

Mehr

B e r e c h n u n g s b o g e n

B e r e c h n u n g s b o g e n Jugendwinterfreizeiten des Landkreises Aurich B e r e c h n u n g s b o g e n Anhand dieses Berechnungsbogens können Sie feststellen, ob die Voraussetzungen vorliegen, einen Zuschuss zum Teilnehmerbeitrag

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017 Der Gesetzestext

Mehr

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEIT- SUCHENDE Sozialgesetzbuch SGB II Fragen und Antworten Aktualisierung: Januar 2016 2 Aktualisierung Broschürenseite 53 Unterstützung in der Haushaltsgemeinschaft Zwei-Personen-Haushalt

Mehr

Richtlinien zur Umsetzung von

Richtlinien zur Umsetzung von Richtlinien zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten gem. 16d SGB II im Kreis Borken (Stand Oktober 2016) 1. Gesetzliche Regelungen 1.1 Anforderungen an die Tätigkeiten 1.2 Nachrangigkeit 1.3 Fördergrenze

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung

Referat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Telefon: 233 2 18 66 Telefax: 233-2 50 90 Walter Ruggaber Referat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Einkommensangaben bei öffentlich geförderter Beschäftigung

Mehr

Landkreis Peine Vorlage-Nr. 8/2016 Der Landrat

Landkreis Peine Vorlage-Nr. 8/2016 Der Landrat Landkreis Peine Vorlage-Nr. 8/2016 Der Landrat Ergänzung Az: 13 / KSK öffentlich nichtöffentlich Kosten (Betrag in Euro) ---- im Budget enthalten Auswirkung Finanzziel Mitwirkung Landrat Qualifizierte

Mehr

Agentur für Arbeit Korbach

Agentur für Arbeit Korbach Agentur für Arbeit Korbach Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 201, 34497 Korbach Agentur für Arbeit Korbach, Lange Str. 15, 43902 Korbach Frau Dorfstr. 13 26789 Leer Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2012 Version Datum 26.04.2012 Blatt Zuständiges Dezernat/Amt: 52 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge:

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 14 AS 66/07 R

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 14 AS 66/07 R Bundessozialgericht Urt. v. 13.11.2008, Az.: B 14 AS 66/07 R Hartz IV: Ein-Euro-Jobs werden nicht bezahlt Langzeitarbeitslose, die auf Betreiben der Agentur für Arbeit eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Mehr

Satzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete

Satzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete Satzung über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkostenvergütung und Erstattung von Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete, Ehrenbeamte und andere ehrenamtlich tätige Mitglieder von Ausschüssen

Mehr

Satzung. zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Nordhausen (Kostenbeitragssatzung)

Satzung. zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Nordhausen (Kostenbeitragssatzung) Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Nordhausen (Kostenbeitragssatzung) Aufgrund der 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der

Mehr

Geld für Alleinerziehende

Geld für Alleinerziehende Gerade Alleinerziehende haben oft finanzielle Probleme und fürhlen sich vom Staat allein gelassen. Über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter von Kindern unter drei Jahren muss sogar mit weniger als

Mehr

Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis

Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis Aufgrund von 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S.

Mehr

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann. Wesentliche Änderungen 28 Fassung vom 20.05.2009 Gesetzestext: 74 SGB II eingefügt Rz 28.5: Befristete Erhöhung des Sozialgeldes auf 70 v.h. der Regelleistung. Fassung vom 23.05.2008 Rz 28.7: Klarstellung,

Mehr

Drucksachen-Nr. 15-A/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 15-A/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 15-A/2009 Version Datum 09.09.2009 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,

Mehr

WIR SIND FÜR SIE DA! Zur Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Bezug von Arbeitslosengeld II

WIR SIND FÜR SIE DA! Zur Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Bezug von Arbeitslosengeld II SERVICE WIR SIND FÜR SIE DA! Zur Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts bei Bezug von Arbeitslosengeld II Bundessozialgericht Urteil vom 07.11.2006 B 7b AS 14/06 R Fundstelle: FamRZ 2007,

Mehr

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten

Mehr

zu eurem Artikel von Siegfried Heuser nur ein paar kleine Anmerkungen

zu eurem Artikel von Siegfried Heuser nur ein paar kleine Anmerkungen Liebe Kolleginnen und Kollegen des LabourNet, zu eurem Artikel von Siegfried Heuser nur ein paar kleine Anmerkungen Ein Alleinverdiener ist in Steuerklasse III und nicht in IV. Damit ergibt sich bei einem

Mehr

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II. TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Page 1 of 6 Arbeitsförderungsmaßnahmen und Ein-Euro-Jobs Übersicht I. Steuerbefreiung für Maßnahmen der Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit - Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Mehr

Einkommen nach SGB II

Einkommen nach SGB II Warum ist Einkommen zu berücksichtigen? Strukturprinzip: Nachrang der SGB II- Leistungen gegenüber allen anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (vergleichbar der Sozialhilfe) vgl. 3 Abs.3

Mehr

Kurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin 15. Dezember 2004

Kurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin 15. Dezember 2004 Kurzexpertise Der Abstand zwischen Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und unteren Arbeitnehmereinkommen: Ergebnisse zur bestehenden Regelsatzverordnung und dem Paritätischen Vorschlag eines fairen und sozial

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/448 5. Wahlperiode 29.05.2007 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS Finanzieller Ausgleich für Kommunen nach dem SGB II

Mehr

Jahresbericht Sozialhilfe- verwaltung

Jahresbericht Sozialhilfe- verwaltung Jahresbericht 211 Sozialhilfe- verwaltung Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm - Sozialhilfeverwaltung - 2 SOZIALHILFE JOBCENTER FÜR DAS JAHR 211 1. Kosten für Grundsicherung Alter sind um

Mehr

Freibetragsrechner zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens bei AlgII Seite 1 von 4

Freibetragsrechner zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens bei AlgII Seite 1 von 4 Seite 1 von 4 'Arbeitnehmer' allgemeine Eingaben Bruttoeinkommen (mind. 100,01 Euro) Nettoeinkommen Unterhaltsverpflichtungen Grundlage für die Berechnung der Freibeträge ist das Bruttoeinkommen. Liegt

Mehr

Antrag. auf Gewährung eines Zuschusses aus Jugendhilfemitteln zu den Elternbeiträgen für die Unterbringung von Kindern in Tageseinrichtungen

Antrag. auf Gewährung eines Zuschusses aus Jugendhilfemitteln zu den Elternbeiträgen für die Unterbringung von Kindern in Tageseinrichtungen Postanschrift: Landkreis Cuxhaven Amt Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Jugendhilfemitteln zu den Elternbeiträgen für die Unterbringung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 30 Wesentliche Änderungen Fassung vom 23.05.2008 Gesetzestexte: Austausch von Textauszug Alg II-V Rz 30.5: Anpassung an geänderte Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017

Mehr

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) -1 - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs nach 16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Rhein-Main Jobcenter GmbH Arbeitsgemeinschaft gem. 44b SGB

Mehr

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung

Mehr

Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Ausschuss für Soziales Vorberatung nichtöffentlich

Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Ausschuss für Soziales Vorberatung nichtöffentlich Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 300/2016 Az.: FB 2 Fr. Saur Datum: 18.11.2016 Sitzungsvorlage Gremium: Ausschuss für Soziales und Integration Am: 30.11.2016 Betreff: Änderung der Stellenzuordnung innerhalb

Mehr

Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014

Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 106/2014 den 15. Juli 2014 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 24. Juli 2014 Nichtöffentlich VFA 17. Juli 2014 Nichtöffentlich bis

Mehr

Anlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt

Anlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Anlage 2 zur DS: 110/2014 Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Forum für soziale Gerechtigkeit in Europa

Forum für soziale Gerechtigkeit in Europa Forum für soziale Gerechtigkeit in Europa Arbeitsmarktpolitik im Zeichen der Krise Osnabrück 13.11.2009 Johannes Jakob DGB Bundesvorstand Bereich 1 Rückgang des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) im 1. Quartal

Mehr

GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: ; Datum: S i t z u n g s v o r l a g e

GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: ; Datum: S i t z u n g s v o r l a g e GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 023.322; 420.75 Datum: 18.10.2013 S i t z u n g s v o r l a g e für die Sitzung am: TOP: Status: Schul- und Sozialausschuss 13.11.2013

Mehr

Inhalt: Deutscher Gewerkschaftsbund. Bundesvorstand. Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen

Inhalt: Deutscher Gewerkschaftsbund. Bundesvorstand. Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen Abteilung Arbeitsmarktpolitik Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Berlin, 10.04.2003 Inhalt: Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen Fakten zur Arbeitslosenhilfe

Mehr

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag

Mehr

Drucksachen-Nr. 22-A/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 22-A/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 22-A/2011 Version 2. Datum 05.03.2012 Blatt Zuständiges Dezernat/Amt: II/Jugendamt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Inhalt:

Mehr

Lesefassung. im Altmarkkreis Salzwedel

Lesefassung. im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Vorlage: 064/2014 29.09.2014 1. Änderungssatzung Vorlage: 125/2015 27.04.2015 2. Änderungssatzung Vorlage: 182/2015 28.09.2015 Lesefassung Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung,

Mehr

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Hartz IV ist Armut per Gesetz! Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV-Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) gegenüber

Mehr

Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege inklusive der Verpflegungskosten

Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege inklusive der Verpflegungskosten Eingangsdatum/Amtsstempel Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege inklusive der Verpflegungskosten Erstantrag Folgeantrag Änderung ab:

Mehr

Verantwortliches Dezernat III. Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler

Verantwortliches Dezernat III. Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler Stadt Bergheim Die Bürgermeisterin Verantwortliches Dezernat III Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler Mitzeichnungen Beschl.-K. Nachhaltigkeit AbtL: Herr Heidemann Verfasser/in: Herr Dieckmann

Mehr

Vorlage Nr. 59/2014. Erträge Einzahlungen Aufwendungen Auszahlungen Betrag Produktkonto Jahr Betrag Produktkonto Jahr

Vorlage Nr. 59/2014. Erträge Einzahlungen Aufwendungen Auszahlungen Betrag Produktkonto Jahr Betrag Produktkonto Jahr Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 17.11./24.11./02.12. FWA Az.: 10 41 00 Lo./- 09.12.2014 VA vom 12.11.2014 18.12.2014 Rat Internet: JA NEIN Vorlage Nr. 59/2014 Haushaltssatzung

Mehr

Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige

Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige Beate Jens Dezember 2010 SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Kapitel 1 Fördern und Fordern 1 SBG II Aufgabe und Ziel Unterstützung der erwerbsfähigen

Mehr

Berechnung der Leistungen

Berechnung der Leistungen Gesetzestext 41 41 Berechnung der Leistungen (1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht

Mehr

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. 90 SGB VIII

Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. 90 SGB VIII eingegangen am: Besuchte Kindertagesstätte: Name Anschrift Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kindertagesstätte gem. 90 SGB VIII für die Bearbeitung zuständige

Mehr

über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen

über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Seite 1 von 5 Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen ( ) Vom 24. April 2003 Gl.-Nr.: 2131-2-3 Änderungsdaten: keine Eingangsformel:

Mehr

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Hartz IV ist Armut per Gesetz! Hartz IV ist Armut per Gesetz! Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV - Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) und des

Mehr

SITZUNGSVORLAGE. Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB II und SGB XII ab

SITZUNGSVORLAGE. Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB II und SGB XII ab Datum: 16.04.2015 Dezernat/Amt: Dezernat 4 AZ/Bearbeiter.: / Herr Reinhard Friedel Vorlage: 673/2015 SITZUNGSVORLAGE Thema: Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rechtskreis SGB

Mehr

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele (1) Tabelle ALGII-Regelsätze: Alleinerziehende Alleinstehende Personen mit minderjährigem Partner 2 Partner ab 19. Lebensjahr jede weitere volljährige Person der BG* Kinder ab 15 Jahre 18 Jahre Kinder

Mehr

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen

Mehr

B e s c h l u s s v o r l a g e

B e s c h l u s s v o r l a g e B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: 5.0.1.1 Vorlage-Nr. X / 470 öffentlich nichtöffentlich X Datum 26.10.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Jugendhilfeausschuss 12.11.2009 Für

Mehr

zu Punkt... der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

zu Punkt... der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Bundesrat Drucksache 237/1/08 13.05.08 Empfehlungen der Ausschüsse FS - AS - FJ - Fz zu Punkt der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Mehr

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Welche Sozialleistungen gibt es für Arbeitnehmerinnen + Arbeitnehmer? Wohngeld = Zuschuss zur Miete Abhängig von Einkommen

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 09.06.2010 G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund des Thüringer

Mehr

Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung Anlage 1: Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Auf der Grundlage des 22 Abs. 7 SGB

Mehr

Agentur für Arbeit Weilheim

Agentur für Arbeit Weilheim Agentur für Arbeit Weilheim 21.09.2016 Flüchtlingsintegrations- Maßnahmen (FIM) Was ist das? Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) Zielsetzung: Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über

Mehr