Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2016

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1 Zürcher Steuerbelastungsmonitor 0

2 Auftraggeber Finanzdirektion des Kantons Zürich Herausgeber BAK Basel Economics AG Projektleitung Beat Stamm, T beat.stamm@bakbasel.com Redaktion Beat Stamm Mark Emmenegger Martin Eichler Copyright Alle Inhalte dieser Studie, insbesondere Texte und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt bei BAK Basel Economics AG. Die Studie darf mit Quellenangabe zitiert werden ( Quelle: BAKBASEL ). Copyright 0 by BAK Basel Economics AG Alle Rechte vorbehalten

3 Inhalt Einleitung... Steuerbelastung natürlicher Personen.... Einkommensbelastung..... Kantonale Steuerindizes..... Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden..... Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte Vermögensbelastung.... Zusammenfassung... Steuerbelastung juristischer Personen.... Nationaler Vergleich.... Internationaler Vergleich.... Zusammenfassung... Monitoring der Steuergesetzrevisionen...

4 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. - Gesamtindex der Einkommensbelastung, 0 vs Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und Franken)... 7 Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Ledige ( und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und Franken)... Abb. -7 Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder ( und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern ( und Franken)... Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, 0... Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, 0... Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit Kindern, Abb. - Gesamtindex der Vermögensbelastung, 0 vs Abb. - Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, 0... Abb. - Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (ESTV), 0 vs Abb. - BAK Taxation Index Unternehmen (effektive durchschnittliche Steuerbelastung) vs. Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften (ESTV), Abb. - BAK Taxation Index Unternehmen (effektive durchschnittliche Steuerbelastung), internationaler Vergleich, 0 vs Abb. - Überblick aktuelle Steuergesetzrevisionen (ab 0)... Tab. - Detaillierter Überblick aktuelle Steuergesetzrevisionen (ab 0)...

5 Einleitung Seit 007 erstellt BAK Basel Economics (BAKBASEL) im Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich unter dem Titel Zürcher Steuerbelastungsmonitor einen jährlichen Bericht zur steuerlichen Position des Kantons Zürich. Der Bericht umfasst einen interkantonalen und, beschränkt auf die Unternehmen bzw. juristischen Personen, auch einen internationalen Vergleich. Eine solche jährliche Berichterstattung war seinerzeit mit einem Postulat aus dem Kantonsrat verlangt worden. Ebenso wird im Rahmen der Legislaturziele des Regierungsrates zur Legislaturperiode 0-0 unter dem Legislaturziel ( Das Steuersubstrat ist durch Erhalt der Position im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb gesichert. ) als Massnahme unter anderem vorgesehen, dass das Steuermonitoring betreffend natürliche und juristische Personen im bisherigen Rahmen weitergeführt wird. Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorliegende Ausgabe 0 des Zürcher Steuerbelastungsmonitors zu sehen. BAKBASEL hat diese als Teil des laufenden Monitorings erstellt, das eine kontinuierliche, quantitativ abgestützte und objektive Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich bei der Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmen ermöglicht. Der Bericht stellt die Position des Kantons Zürich und seiner Gemeinden in verschiedenen, wichtigen Aspekten des Steuerwettbewerbs im Vergleich mit den jeweils relevanten Konkurrenzstandorten dar. Der vorliegende Zürcher Steuerbelastungsmonitor 0 basiert auf so aktuellen Daten wie möglich; eine gewisse zeitliche Verzögerung ist jedoch unvermeidbar. Konkret bedeutet dies, dass die vorliegende Analyse vorwiegend auf der Steuerbelastung für das Jahr 0 basiert. Um dennoch ein möglichst aktuelles und auch zukunftsgerichtetes Bild zu erhalten, werden zusätzlich wichtige Steuergesetzrevisionen, beschlossene wie auch noch in der Planung befindliche, aufgeführt. Die Analyse gliedert sich im Einzelnen wie folgt: Für die Erfassung der Steuerbelastung für natürliche Personen wird zwischen Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert (Kapitel ). Zunächst wird die Belastung anhand eines zusammenfassenden Indizes verglichen. Der Schwerpunkt liegt jedoch auch im aktuellen Bericht auf den detaillierten Analysen zur Position der Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich sowie auf der Position der Stadt Zürich innerhalb der Kantonshauptorte. Auch die Steuerbelastung juristischer Personen (Kapitel ) wird in einem ersten Schritt anhand der Belastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung dargestellt. Der Vergleich beschränkt sich damit auf die Kantonshauptorte und ist nur im nationalen Rahmen aussagekräftig. Der Schwerpunkt der Analyse baut daher auf dem BAK Taxation Index auf. Dieser ist so konstruiert, dass er die Perspektive eines ansiedlungswilligen Unternehmens einnimmt. Insbesondere erlaubt der BAK Taxation Index auch internationale Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Zuge des Neuen Finanzausgleichs auf die früher publizierten Berechnungen von Gesamtindizes der Durchschnittsbelastungen in den Kantonen verzichtet. Daher werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, aber im Gegensatz zur ersten Ausgabe des Zürcher Steuerbelastungsmonitors, im aktuellen Bericht nur noch die neu gewichteten Indizes abgebildet (vgl. die Ausgaben der vergangenen Jahre für weitere Details).

6 Vergleiche. Erkauft wird dies allerdings mit dem Nachteil, dass der BAK Taxation Index bisher nur für 0 Kantonshauptorte in der Schweiz berechnet wird. Im vierten Kapitel wird schliesslich ein Monitoring von aktuell beschlossenen und in Diskussion stehenden Steuergesetzrevisionen (inkl. jenen im Zuge der USR III) vorgenommen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nachbarkantone Zürichs sowie auf die beiden Stadtkantone Genf und Basel-Stadt gerichtet. Die einzelnen Teile schliessen jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung und den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen ab.

7 Steuerbelastung natürlicher Personen Die Steuereinnahmen von natürlichen Personen stellen in der Regel die grösste Einnahmequelle von Kantonen und Gemeinden dar. Der grössere Teil davon stammt von der Besteuerung des Einkommens, der kleinere von der Besteuerung des Vermögens. Die Steuerbelastung der natürlichen Personen wird anhand eines aggregierten Gesamtindexes der Einkommensbelastung (Kapitel.) und der Vermögensbelastung (Kapitel.) auf der Ebene der Kantone analysiert. Da der Steuerwettbewerb prinzipiell nicht zwischen den Kantonen, sondern zwischen den einzelnen Gemeinden spielt, wird in der Folge ein interkantonaler Vergleich der Einkommensbelastung in den Gemeinden für verschiedene ausgewählte Einkommensklassen und Steuersubjekte vorgenommen. Da die bevölkerungsreichste Gemeinde innerhalb des Kantons Zürich die Stadt Zürich eine relativ hohe Steuerbelastung aufweist, was beim Gemeindevergleich durch den Verzicht auf eine Gewichtung mit der Bevölkerung nicht zum Tragen kommt, wird anschliessend noch die Steuerbelastung zwischen den Kantonshauptorten in den meisten Fällen die bevölkerungsmässig grösste Gemeinde innerhalb eines Kantons verglichen. Der Vermögenssteuer kommt im Vergleich zur Einkommenssteuer in Bezug auf die Steuererträge eine klar niedrigere Bedeutung zu. Dennoch darf auch diese Steuer für einen Steuervergleich nicht vernachlässigt werden. Zwar werden insgesamt in relativ wenigen Fällen Vermögenssteuern in einer Höhe anfallen, die bei der Standortwahl eine entscheidende Rolle spielen. In diesen Fällen kann die Vermögenssteuer dann allerdings grosse Bedeutung erlangen. Ausserdem generieren diese wenigen Fälle einen erheblichen Teil der Vermögenssteuererträge. Schliesslich muss auch berücksichtigt werden, dass hohe Vermögen häufig kombiniert mit hohen Einkommen auftreten. Analog zur Einkommenssteuer startet die Analyse zur Vermögenssteuerbelastung mit einem Vergleich des Gesamtindexes der Vermögensbelastung. Anschliessend erfolgt eine Analyse der Steuerbelastung für unterschiedliche Vermögensklassen.

8 . Einkommensbelastung.. Kantonale Steuerindizes Der Gesamtindex der Einkommensbelastung basiert auf den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinden. Er zeigt die Belastung nach dem jeweils gültigen Rechtsstand. Pendente oder zukünftige Steuergesetzrevisionen sind nicht berücksichtigt. Abbildung - zeigt das Kantonsranking gemäss dem Gesamtindex der Einkommensbelastung. Dieser zeigt, wie stark das Einkommen natürlicher Personen in den einzelnen Kantonen durchschnittlich besteuert wird. Abb. - Gesamtindex der Einkommensbelastung, 0 vs Rang 0 0 (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung ZG (+) GE (-) SZ GR TI NW 7 BL TG BS ZH (+)(+) (-) AG VS SG (-) OW (-) VD UR 7 LU FR SH 0 JU GL AI BE AR (+) (-) NE SO Anmerkung: 0 = Schweizer Durchschnittsbelastung (pro Jahr) Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen, BAK- Gewichtung. Quelle: BAKBASEL, ESTV Ergebnisse Gesamtindex der Einkommensbelastung: Im Jahr 0 belegt der Kanton Zürich im Gesamtindex der Einkommensbelastung von natürlichen Personen im Ranking der Kantone wie bereits im Vorjahr den. Platz. Mit einem Indexwert von. liegt die durchschnittliche Steuerbelastung im Kanton Zürich unter dem nationalen Durchschnitt (Indexwert = 0). Gegenüber dem Vorjahr verschlechtert sich der Kanton Zürich um. Indexpunkte. Diese leichte Belastungszunahme lässt sich hauptsächlich auf die 0 vorgenommene Erhöhung der Einkommensgrenzen für die individuelle Die ESTV hat 0 eine Datenrevision für die Werte des Kantons Freiburg aus dem Jahr 0 vorgenommen. Da in dieser Publikation die revidierten Werte berücksichtigt werden, weichen die hier ausgewiesenen 0 Werte für Freiburg von jenen in der letztjährigen Publikation ab.

9 Prämienverbilligung im Kanton Zürich zurückführen. Da im Jahr 0 die Einkommenssteuerbelastung im nationalen Durchschnitt praktisch unverändert geblieben ist, verschlechtert sich die relative Position des Kantons Zürich minimal. Die Veränderung ist aber so klein, dass sie keine Auswirkung auf das Ranking des Kantons hat. Im Jahr 0 gab es in der Zürcher Gemeinden eine Steuerfusserhöhung. Demgegenüber stehen Gemeinden, die den Steuerfuss gesenkt haben. Im Kantonsranking kam es 0 zu einigen kleinen Veränderungen. Bei den tief besteuernden Kantonen tauschten die Kantone Genf und Schwyz den Platz, weil im Kanton Schwyz sowohl der Kantonssteuerfuss als auch der Gemeindesteuerfuss des Hauptortes angehoben wurde. Bei den Kantonen im Mittelfeld der Einkommenssteuerbelastung sind die Rangverbesserungen von Aargau (+ Plätze) und Wallis (+ Plätze) sowie die Verschlechterung von Obwalden (- Plätze) hervorzuheben. Während die Verbesserung in Aargau auf eine Senkung des Einkommenssteuertarifs und des Maximalsatzes zurückzuführen ist und die Verbesserung im Wallis auf eine Reduktion der Prämienverbilligung, steht hinter der Rangverschlechterung in Obwalden die Anhebung des Kantonssteuerfusses und des Gemeindesteuerfusses in Sarnen. Diese Entwicklungen sind auch für die Platzveränderungen von St. Gallen und Waadt verantwortlich, in denen selbst es zu keinen nennenswerten Veränderungen kam. Bei den hochbesteuernden Kantonen haben die beiden Schlusslichter Neuenburg und Solothurn die Plätze getauscht. Die Verschlechterung in Solothurn ist auf die Erhöhung des kantonalen Steuerfusses zurückzuführen, die Verbesserung in Neuenburg unter anderem auf höhere Kinderabzüge. Im längerfristigen Vergleich hat Zürich seit 00 mehrere Plätze verloren. Methodik zur Berechnung des Gesamtindex der Einkommensbelastung Der Index wird aus den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Schweizer Gemeinden gebildet. Die Steuerbelastungsziffern liegen pro Gemeinde nach Einkommensklassen ( Klassen zwischen und Franken) und Steuersubjekten (Ledige, Verheiratete ohne/mit Kindern, Rentner) vor. Aus den Gemeindedaten eines Kantons werden zunächst die kantonalen Durchschnittsbelastungen pro Einkommensklasse und Steuersubjekt berechnet. Die Gemeinden werden dabei nach dem gesamten Reineinkommen 0 der jeweiligen Gemeinde gemäss der Statistik der direkten Bundessteuer gewichtet. Die unterschiedlichen Steuersubjekte und Einkommensklassen werden anschliessend zu den kantonalen Gesamtindizes zusammengefasst. Hierfür werden als Gewicht die gesamtschweizerischen Reineinkommen des Jahres 0 der entsprechenden Steuersubjekte und Einkommensklassen verwendet. Die Struktur der bei der Indexbildung zugrunde gelegten Bevölkerung entspricht damit der Struktur aller potentiell Ansiedlungswilligen, die durch den nationalen Steuerwettbewerb angesprochen werden können. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung erhöhte im Kanton Zürich die im Jahr 0 ausbezahlten Prämienverbilligungen. Da die Prämienverbilligungen von den Steuerabzügen (Beiträge an Personenversicherungen) abgezogen werden müssen, resultierten dadurch tiefere Steuerabzüge. Dies wiederum führte zu einer Erhöhung der Steuerschuld bzw. der Einkommenssteuerbelastung.

10 .. Einkommensbelastung in den Kantonen und Gemeinden Einzelne Ansiedlungswillige sehen sich bei Ihrer Entscheidung nicht einem Kantonsdurchschnitt der Steuerbelastung gegenüber, sondern der konkreten Steuerbelastung in einer Gemeinde. Daher wird im Folgenden die Position der Zürcher Gemeinden im Vergleich zu den Gemeinden der übrigen Schweizer Kantone dargestellt. Dies zeigt die Angebotspalette der Steuerbelastungen auf, der sich ein/e Ansiedlungswillige/r in einem Kanton gegenübersieht. Abbildungen zur Steuerbelastung der Gemeinden Die folgenden Abbildungen so genannte Boxplots zeigen, wie sich die Einkommensbelastung in den Zürcher Gemeinden im nationalen Vergleich verhält. Sie bilden die prozentuale Steuerbelastung (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern) des Bruttoarbeitseinkommens für drei Steuersubjekte (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern) in jeweils sechs ausgewählten Einkommensklassen (0 000, 0 000, 0 000, , , ) ab. Die Basisdaten bilden auch hier wiederum die von der ESTV publizierten Steuerbelastungsziffern für die Schweizer Gemeinden. Für jeden Kanton zeigt das untere Ende der vertikalen Linie jeweils die Steuerbelastung in der steuergünstigsten Gemeinde, das obere Ende die Steuerbelastung in der teuersten Gemeinde an. Der Kasten bildet die mittleren 0 Prozent der Gemeinden ab (Bereich zwischen dem ersten und dritten Quartil). Die sich darin befindende horizontale Linie zeigt die Position der Median-Gemeinde (Gemeinde, für die genau die Hälfte der Gemeinden eine höhere, die andere Hälfte eine tiefere Steuerbelastung aufweist). Die Rangierung der Kantone in den Abbildungen richtet sich jeweils nach der Position der Median-Gemeinde. Eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Gemeindegrössen, beispielsweise nach Bevölkerung oder Reineinkommen, findet in dieser Darstellungsweise nicht statt. Diese Gleichgewichtung entspricht wiederum der in dieser Analyse gewählten Sichtweise einer/s Ansiedlungswilligen, die/der sich für eine einzelne Gemeinde entscheiden muss und nicht an durchschnittlichen Belastungen interessiert ist.

11 Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und Franken) 7 Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: 0 VD GE BS ZG AG GR 7 TI [] ZH VS BL SZ NW TG LU SG GL 7 AI UR OW 0 SH JU AR NE Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil Minimum FR BE SO Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ [] ZH NW TI AI 7 GL OW GE UR GR AG SH AR VS TG 7 BL BS LU 0 SG FR VD Minimum JU SO BE NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV 7

12 Abb. - Einkommensbelastung Ledige (0 000 und Franken) 0 Ledige Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ NW [] ZH OW AI 7 UR GL TI AG TG GR AR LU SH BS 7 GE VS BL 0 VD FR SG SO Minimum BE JU NE 0 Ledige Bruttoarbeitseinkommen 00'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ OW NW UR AI [7] ZH GL LU TG AR AG BS GR TI SH 7 GE SG SO 0 VD BL BE Minimum FR VS JU NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

13 Abb. - Einkommensbelastung Ledige ( und Franken) 0 Ledige Bruttoarbeitseinkommen 00'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG NW OW SZ UR AI 7 AR GL LU TG GR [] SH AG BS ZH TI 7 SG SO FR 0 VS GE BL BE Minimum NE VD JU 0 Ledige Bruttoarbeitseinkommen '000'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG NW OW UR AI SZ 7 AR GL SH LU TG GR SG AG BS SO 7 FR VS [] ZH 0 TI NE BL Minimum VD GE BE JU Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

14 Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und Franken) Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: 0 Maximum oberes Quartil - Median - GR TG BS VD GE ZG 7 JU UR SG NW LU AG TI BL SH [7] FR ZH NE SZ 0 OW AR BE VS unteres Quartil Minimum SO AI GL Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 GE ZG TI BS BL GR [7] ZH NW AG TG SZ AI SG VS FR AR 7 VD JU GL 0 OW SH UR Minimum LU NE SO BE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

15 Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder (0 000 und Franken) Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ GE [] ZH NW TI 7 AI AG GR BL TG VS OW UR GL SH 7 FR AR BS 0 LU SG SO VD Minimum JU BE NE 0 Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 00'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ NW OW AI UR [7] ZH GL AG TG GR LU TI AR SH GE 7 BS BL VS 0 FR SG VD Minimum SO BE JU NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

16 Abb. -7 Einkommensbelastung Verheiratete ohne Kinder ( und Franken) 0 0 Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen 00'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ OW NW UR AI 7 GL [] TG ZH AG AR BS GR LU SH TI 7 GE SG VS 0 BL SO FR VD Minimum BE JU NE 0 Verheiratete ohne Kinder Bruttoarbeitseinkommen '000'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median ZG NW OW UR SZ AI 7 AR GL TG LU SH GR AG BS SG VS [7] ZH SO FR 0 TI BL GE NE unteres Quartil Minimum BE VD JU Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

17 Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und Franken) Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 0 Bandbreite: Maximum - oberes Quartil Median - GR GL AR TG SG ZG 7 OW SZ AG BL BS JU NE BE VD GE 7 VS TI [0] ZH NW LU FR SH unteres Quartil Minimum SO UR AI Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil 0 Median unteres Quartil - ZG BL BS GE GR VD 7 TI TG VS NW [] SG ZH SZ FR AG LU 7 UR JU AI 0 OW BE SH Minimum NE GL AR SO Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

18 Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern (0 000 und Franken) Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 0'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median 0 ZG GE TI VS SZ [] ZH 7 NW GR AI AG TG BL FR SG BS SH 7 GL LU UR 0 OW AR VD SO unteres Quartil Minimum BE JU NE Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 00'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG SZ NW [] ZH UR OW 7 AI GL TI GE AG TG GR VS LU SH 7 AR BS VD 0 SG FR BL Minimum SO BE JU NE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

19 Abb. - Einkommensbelastung Verheiratete mit Kindern ( und Franken) 0 Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen 00'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil 0 ZG SZ OW NW UR AI 7 GL [] ZH TG AG GR LU BS AR SH GE 7 TI VS SG 0 VD SO BL FR Minimum BE JU NE 0 Verheiratete mit Kindern Bruttoarbeitseinkommen '000'000 0 Rang (Median-Gemeinde) [ ] Rang Zürichs 0 0 Bandbreite: Maximum oberes Quartil Median unteres Quartil ZG NW OW UR SZ AI 7 AR GL TG LU SH GR AG BS SG VS [7] ZH SO FR 0 TI GE BL Minimum NE BE JU VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. BAKBASEL, ESTV

20 Ergebnisse der Analyse der Einkommensbelastung der Gemeinden: Die Steuerbelastung in den Zürcher Gemeinden ist im nationalen Vergleich nach wie vor mittelstandsfreundlich: Mittlere bis hohe Einkommen ( Franken) werden relativ moderat besteuert. Der jeweilige Medianwert aller Gemeinden des Kantons Zürich belegt bei diesen Einkommen, unabhängig vom Steuersubjekt (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern), im Ranking der Kantone in fast allen Fällen einen Rang im vorderen Drittel. In der zweithöchsten der analysierten Steuerklassen ( Franken Einkommen) belegt der Kanton Zürich mit Ausnahme bei den Ledigen noch Ränge in der ersten Hälfte. Deutlich schlechter klassiert ist er insgesamt, wie auch seine Median-Gemeinde, bei sehr hohen Einkommen. Bei diesen Einkommensklassen liegt Zürich im hinteren Mittelfeld. Mit Ausnahme der Belastung der Ledigen schneidet der Kanton auch bei den tiefen Einkommensklassen unterdurchschnittlich ab. Hier wirkt sich aus, dass die Steuerpflicht im Kanton Zürich schon bei relativ bescheidenen Einkommen einsetzt, wobei bei tiefen Einkommen die Unterschiede in absoluten Differenzen weniger bedeutend sind. Die vergleichsweise milde Steuerbelastung der mittleren Einkommen einerseits und die hohe Steuerbelastung bei den tiefen und hohen Einkommen andererseits sind auf den Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich zurückzuführen. Im Kanton Zürich ist die Steuerbelastung in fast allen Einkommensklassen in den Gemeinden Hirzel, Hütten, Maschwanden, Oberstammheim, Ossingen, Truttikon, Unterstammheim und Waltalingen am höchsten. Für Verheiratete ohne Kinder ist die Steuerbelastung bis zu Einkommen von Franken im Kantonshauptort Zürich am höchsten, danach erneut in der obigen Gruppe von Gemeinden (Hirzel, Hütten, Maschwanden, Oberstammheim, Ossingen, Truttikon, Unterstammheim und Waltalingen). Für Verheiratete mit zwei Kindern weisen in der Einkommensklasse alle Zürcher Gemeinden denselben Steuersatz auf; für fast alle darüber liegenden Einkommensklassen sind die Steuern wiederum in der oben erwähnten Gruppe von Gemeinden am höchsten. Die tiefste Steuerbelastung für Ledige, Verheiratete ohne und Verheiratete mit Kindern weist über fast alle Einkommensklassen Küsnacht (ZH) auf. Die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Steuerbelastung ist bei allen Steuersubjekten erkennbar, wobei gemessen an der Mediangemeinde der beste Rang bei jeweils unterschiedlichen Steuerklassen erreicht wird (Einkommen von bis Franken). Die Platzierungen des Kantons Zürich reicht bei den Ledigen vom. bis zum 7. Rang (Einkommenskategorien bzw Franken). Bei den Verheirateten ohne Kinder reicht diese Spanne vom. bis zum 7. Platz (Einkommenskategorien bzw / Franken) und bei den Verheirateten mit zwei Kindern vom. bis zum. Platz (Einkommenskategorien bzw Franken). Die Stadt Zürich hat mit % einen tieferen Steuerfuss als andere Zürcher Gemeinden (beispielsweise Winterthur: %). Dass die tatsächliche Steuerbelastung in der Stadt Zürich in der betrachteten Konstellation trotzdem leicht höher ausfällt, liegt an der höheren Krankenkassen-Prämienverbilligung, welche tiefere Abzüge bei den Steuern nach sich zieht. Aufgrund der bedeutenden Steuerabzüge im Falle von zwei Kindern resultieren in diesen Einkommensklassen sehr tiefe steuerbare Einkommen, welche zum Steuertarif von 0 besteuert werden. In diesen Konstellationen fällt lediglich die in allen Zürcher Gemeinden gleich hohe Personalsteuer von Franken pro Kopf an.

21 Die Platzierung der Zürcher Mediangemeinde für Ledige und Verheiratete ohne Kinder verschlechtert sich bei hohen Einkommen ( Franken) gegenüber dem Vorjahr leicht (- bzw. - Plätze). Hingegen lässt sich bei Verheirateten mit Kindern mit tiefem Einkommen (0 000 Franken) eine leichte Verbesserung der Positionierung erkennen (+ Platz)... Steuerbelastungsvergleich der Kantonshauptorte Die in Abschnitt.. zusätzlich dargestellten Vergleiche beziehen sich auf die Kantonshauptorte. Die auf die Bevölkerung bezogene durchschnittliche Steuerbelastung ist im Kanton Zürich deutlich höher, als dies von den Grafiken mit einer Gleichgewichtung aller Gemeinden impliziert wird. Die grossen Städte Zürich und Winterthur gehören zu den teuersten Gemeinden im Kanton. Dem soll durch den zusätzlichen Vergleich der Belastungen in den Kantonshauptorten Rechnung getragen werden. In den folgenden Tabellen wird die Steuerbelastung der Stadt Zürich mit jener der übrigen Kantonshauptorte verglichen. Die Daten basieren auch in diesem Fall auf den von der ESTV erhobenen Belastungsziffern. Abgebildet ist auch hier die Steuerbelastung für drei Steuersubjekte (Ledige, Verheiratete ohne Kinder, Verheiratete mit zwei Kindern; je eigene Tabelle) sowie für verschiedene Einkommensklassen (je innerhalb einer Tabelle). Jede Einkommensklasse ist nach der Steuerbelastung geordnet, die Position Zürichs zudem orange hervorgehoben. Die grauen Felder markieren die Kantonshauptorte, die in der jeweiligen Einkommensklasse keine Steuern erheben. 7

22 Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Ledige, 0 Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Ledige, ' OW 0.00 BS 0.00 BS 0.7 VD. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG. ZG.0 ZG.7 ZG.7 ZG.7 ZG.0 ZG.0 ZG. ZG.7 ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 VD. GE.0 VD.7 TI.7 SZ. SZ 7.0 SZ 7.7 SZ. SZ. SZ. SZ. SZ. OW. OW. OW.00 OW. OW 0.00 BL 0.00 AG 0. GE.0 ZG. GE. GE. TI. ZH 7. ZH. ZH.0 AI.7 AI.7 OW. OW. SZ. UR. UR. AI. AI 0.00 SG 0.00 VD 0. AG.0 BS.00 TI.0 VD.0 ZH 7.00 TI. AI. AI. ZH. OW.0 AI. UR. UR. AI.7 AI. UR. UR 0.00 GR 0. GR.0 ZG.0 AG. AG. SZ. GE 7.7 AI. NW. OW. OW.7 ZH. UR. AI. AI. SZ.07 NW. NW. NW 0.00 AG 0. GE. GR. GR. VS. ZH. GR 7. GR. OW. NW. NW. NW.7 NW.7 NW.7 NW. NW. SZ. SZ.0 SZ 0.00 TG 0.7 VS. BL. VS. GR. AG. AG 7. GE. TI. UR.00 UR. UR.0 ZH.0 ZH.7 LU. LU. LU 7.0 LU 7.0 AR 0.00 VD 0.7 ZG. VS. TI.77 ZH.7 GR. AI 7.7 AG. UR.0 AG. AG. GL. GL. GL. GL.7 GL 7.7 AR 7.7 AR. LU 0. TI 0. TG. TG. BL. BS.0 VS. NW 7. NW. AG.0 TI.0 GL.70 AG. AG. LU. TG 7. TG 7. TG. TG.0 TG 0. ZG. UR. ZH.00 ZH. SZ. NW 7.0 OW 7. OW.00 GR. GR.0 GR.7 GR. LU. AG.7 ZH 7. AG.00 GL. GR. GL 0.7 GE. LU.7 TI.7 SZ. BL.0 AI 7. VS 7. VS. GL. GL. TI. LU. GR.0 TG. AG 7.0 GR. GR. GL. GR 0. BE. TI. NW. TG. NW. BL 7.0 VD. UR. VS.70 VS. TG.0 TG.70 TG. GR. GR 7. AR. AG.0 AG. SH 0. VS.7 OW. LU. NW. AI. OW 7.70 GL. GL. GE.0 TG.7 LU. TI. TI. AR. AR. ZH. SH. SH 0.7 AG 0.7 LU. NW.7 UR. LU.0 TG. BS 7.7 BL.77 TG.07 TG.0 LU.7 VS.0 VS. AR. TI 7.7 TI. SH 0.7 ZH.7 SG. SG 0. NW. SG.7 SZ. AI.0 OW. GL 7. UR. SH. SH. AR. AR. AR.7 VS. SH.7 SH.0 TI. TI.7 ZH. SO 0.7 UR. ZH. OW. OW. GL 7.0 TG 7. TG. BL. LU.0 SH.0 SH. SH.0 SH 7. BS. BS 0.0 BS. SG.0 BS. VS 0. GL.0 JU. SG. UR. LU 7. UR. SH. AR. AR. GE. GE.07 GE.0 GE 7. VS.7 BE. SG. BS. TI. FR.0 JU. NE.07 JU.0 GL. UR 7.7 SH. LU. LU. BL.7 BL. BL.7 FR. FR 7.7 BE. GE. VS.0 VS. SO. BS. SH. BE. GL. SG.7 SH 7. LU.0 BS.7 VD. FR.70 FR.7 FR.7 BL. BE.0 GE. SO. SO.07 SO. FR. ZH. NE. SH. NE.7 SH.77 SG 7. AR. AR.7 BS.70 BS.0 SG. BS. BS. BS. FR. SG.0 FR. FR. VS. TI. ZH.0 FR.7 AI.0 JU. AR 7. SG. FR.0 FR. SG.0 BS. BE. BE.7 BL. SO 0. VS.7 BE. BE. NE. NE. SO.0 GL. SH. AR 7.7 JU. FR.0 SG. SG. JU. BE. SG. SG.0 SO. SG 0. FR.0 GE.7 GE.07 BE. BE.0 AR. SZ.7 BE. NE 7. FR. JU. JU. JU. BE. JU. SO. VD.0 VD. VD 0.7 BL. BL.7 NE.0 GE.7 JU.0 FR. AI.0 FR. BE. NE. NE. SO. SO. SO.7 SO. VD. SO. SG. BL 0. VD. JU.0 BL. BL. VD. SZ. AR. AR.7 FR. BE.7 SO. NE. BE. VD. VD.77 JU. JU. JU. JU. JU. NE.7 JU.00 JU.7 BL.0 AI. SO.0 SO 7.7 SO.7 SO. BE. BE. NE.0 NE.0 NE.0 NE.7 NE 7. NE 0. NE. NE. VD. VD.0 VD 7. GE Anmerkung: Quelle: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. ESTV

23 Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete ohne Kinder, 0 Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratete ohne Kinder, ' BE 0.00 BE 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.0 GE. GE. ZG. ZG. ZG.0 ZG.7 ZG. ZG. ZG. ZG.0 ZG. ZG 0.00 OW 0.00 OW 0.00 SG 0.00 GR 0.00 GR 0.0 GE 0.0 GE 0. BS.0 ZG. GE. GE. GE. SZ. SZ. SZ. OW. OW. OW.07 OW 0.00 GL 0.00 GL 0.00 GR 0.00 TG 0.00 VD 0. GR. ZG.0 ZG.0 TI. TI. TI.0 SZ 7. AI. AI.0 OW. SZ. SZ. SZ. AI 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 TG 0.00 VD 0.07 GE 0. VD. GR. BL. BL. GR.7 SZ.7 AI 7.0 GE. OW. AI.7 UR.0 UR. UR. UR 0.00 BS 0.00 BS 0.00 VD 0.0 GE 0.7 TG 0. ZG.7 BL.7 GR.0 BS. BL. AI.0 TI 7. AG. NW. UR.0 AI. AI.7 AI. NW 0.00 BL 0.00 BL 0.00 JU 0. ZG 0. ZG.0 BL. VD. TI. GR.7 AI. GR 7. AG 7. NW. UR. NW. NW.0 NW.0 NW. SZ 0.00 AR 0.00 AR 0.0 AG 0.7 JU 0. JU. TG. TG.0 TG. AG.0 AG. AG 7. GR 7. TI. ZH. ZH.0 AG. TG.7 TG 7. AR 0.00 SG 0.00 SG 0.0 OW 0. UR.0 BL.0 AG. TI.0 VD. ZH.7 ZH. ZH 7. ZH 7.7 GR.7 AG. AG. TG.0 AG.77 LU 7.7 LU 0.00 GR 0.00 GR 0.0 ZG 0. SG. NW. JU.7 AG. AG. TG. SZ. NW 7. NW 7. ZH.0 GR.0 TG. GL.7 LU 7.0 AG. TG 0.00 AG 0.00 AG 0. GE 0.7 NW. AG.7 NW. NW.7 NW. NW. NW. BL 7.7 VS. VS. TG.0 GR.7 LU.0 GL 7.0 GL.7 GR 0.00 TG 0.00 TG 0. VS 0.7 LU.7 SG. TI. JU.07 ZH. AI. TG 7.07 TG 7. TG. OW. LU. GL. GR. GR 7. GR. AG 0.00 VD 0.00 VD 0. TI 0. AG.7 UR. SG.7 ZH. SG. SZ. VS 7. VS 7. BL. TG. VS.7 LU. ZH 7. AR 7.7 AR. GL 0.00 NE 0.00 JU 0. NW.00 BL. TI. ZH.7 SG. SZ. VS.0 OW 7. OW.0 OW.0 UR.77 GL. SH. AR 7.0 ZH. ZH. SH 0.00 JU 0. GE 0.0 LU.0 TI. LU. SZ.7 VS.7 JU.0 SG. BS.0 UR.7 UR.0 BL.7 SH. AR 7.0 SH.7 SH. SH. VS 0.7 GE 0.7 VS 0.0 UR.0 VS.0 ZH. UR.7 SZ. VS. OW 7. FR. GL. GL. LU. TI. TI 7.7 VS. BS. BS. SG 0. VS 0.0 TI 0.7 AR. SH. FR. AI.7 AI. AI.0 JU 7.7 SG. LU. LU.0 GL. GE. VS 7.7 BS. VS 0. VS. BS 0.7 TI 0. LU 0.0 SH. FR. NE. VS. FR.0 FR. FR 7. AR.0 FR. FR. SH.0 AR. GE.0 TI. GE 0. SG. SO 0. ZH 0. NW 0. SO. NE. SZ. FR. UR. OW.0 AR 7. GL. SG. SH. FR. BL. FR. GE 0.00 TI. TI. FR 0. LU 0.0 SO 0. BE. OW. VS.7 NE. LU. UR. LU 7.7 LU. AR. AR. AR.0 FR.0 BL. FR 0. SG. GE. ZH 0. NW 0.0 SH 0. BL.0 SZ. SH. LU. SH. SH. UR 7. UR. BS. SG.7 SG. SG. BS. SG 0.7 SO. SO. TI 0. FR 0.0 UR. NE.07 ZH. AI.7 SH. OW.7 LU. GL 7.7 JU. SH. BS. BS. BS. SO.07 SO 0. FR.7 FR.0 NE 0.7 SZ 0. ZH. FR. AR.0 OW. OW. NE. AR. SH 7.7 SH. JU. JU.7 JU. SO. SG. BL 0. BL. BL.7 GE 0.0 SO 0. NE. ZH. BE. AR. AR. AR. NE.7 VD.7 SO.0 SO.7 SO. SO. BE.7 BE. BE.0 BE. BE.0 BL 0.0 SH 0.7 FR. SZ. AI. BE.0 GL. GL.0 GL 7. NE.7 NE. BE. BE.0 BE. VD.0 JU. JU. JU.7 JU.0 BE 0.7 UR 0. SZ.7 GL. SO.7 GL.70 BE. BE.0 SO 7.0 SO. VD. NE.7 VD. VD. JU. VD.0 VD.7 VD. VD. JU 0. AI. AI.7 AI. GL. SO. SO. SO 7. BE. BE. BE. VD.0 NE.7 NE.07 NE. NE. NE. NE.7 NE. VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. ESTV

24 Abb. - Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten, Verheiratete mit Kindern, 0 Bruttoarbeitseinkommen in Tausend CHF Verheiratete mit Kindern, ' BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 BE 0.00 OW 0.00 ZG 0.00 ZG 0.0 GE 0. GE 0.7 ZG.0 ZG. ZG.7 ZG 7. ZG.7 ZG. ZG. ZG 0.00 SZ 0.00 SZ 0.00 SZ 0.00 SZ 0.00 OW 0.00 OW 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BS 0. ZG 0. ZG.0 GE. GE. SZ. SZ. SZ.00 OW. OW. OW 0.00 OW 0.00 OW 0.00 OW 0.00 OW 0.00 GL 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 BL.0 BS. VS.0 VS. VS 7. VS. OW. OW. SZ.7 SZ. UR 0.00 GL 0.00 GL 0.00 GL 0.00 GL 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 GR 0.0 GE. VS. TI. TI. TI 7.0 NW. AI. UR. UR. UR.7 AI 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 ZG 0.00 BS 0.00 BL 0.00 SG 0.00 TG 0. GR. BL.7 BL. SZ. SZ 7. ZH. NW. AI.0 AI. AI. NW 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BS 0.00 BL 0.00 SG 0.00 GR 0.0 VD 0.7 VS. TI. NW. ZH.0 ZH.0 AI. UR.0 NW. NW. NW.0 SZ 0.00 BL 0.00 BL 0.00 BL 0.00 BL 0.00 SG 0.00 GR 0.00 TG 0.0 GE.0 VD. GR. GR. NW. NW. GE. ZH. ZH.0 TG. LU 7. LU 0.00 AR 0.00 AR 0.00 AR 0.00 AR 0.00 GR 0.00 TG 0.00 VD 0.07 VS. TG. NW.0 ZH.0 GR. GR. UR.07 AG.7 TG. LU.0 TG 7.0 AR 0.00 AI 0.00 AI 0.00 SG 0.00 SG 0.00 TG 0.00 VD 0.0 GE 0.0 TI.0 TI. TG. SZ. AI. AI. OW. LU.77 AG. AG. GL.00 TG 0.00 SG 0.00 SG 0.00 GR 0.00 GR 0.00 VD 0.00 JU 0.0 VS 0. SG. NW. ZH.7 BS.7 BL. AG. GR. VS.7 LU. GL.7 AG. GR 0.00 GR 0.00 GR 0.00 AG 0.00 AG 0.00 JU 0.0 GE 0.0 TI 0. UR. SG. VD. TG.7 AG.7 TG. TI. GR.0 GL. GR. GR.7 AG 0.00 AG 0.00 AG 0.00 TG 0.00 TG 0.0 SZ 0.0 VS 0. LU 0. NW.7 ZH. SZ.0 AI. TG. BL.7 AG. TG.00 GR.0 ZH 7. AR.0 GL 0.00 TG 0.00 TG 0.00 VD 0.00 VD 0.0 AG 0. TI 0.7 NW 0. LU.0 SZ.0 AG. AG.0 FR. FR.0 LU. GL. VS. AR.0 ZH.7 SH 0.00 VD 0.00 VD 0.00 NE 0.00 NE 0.07 GE 0. LU 0. UR 0. FR.0 AG. SG. FR. LU. LU. TG.00 GE. AR 7. VS. SH 0.7 VS 0.00 NE 0.00 NE 0.00 JU 0.00 JU 0. VS 0. NW 0.0 JU 0. JU.0 FR. AI. SG.7 SG. SG. SH.0 TI. SH 7. SH. BS.00 SG 0.00 JU 0.00 JU 0. GE 0.0 GE 0. TI 0. SZ 0. BE 0. SZ. LU.0 FR. LU.7 BS.7 OW.7 GL. SH. GE 7. BS.7 VS. BS 0.7 GE 0. GE 0. VS 0. VS 0. ZH 0. ZH 0. FR.0 OW.7 UR. LU. VD. GL. SH.70 FR. AR. TI. GE.7 GE. SO 0. VS 0.7 VS 0. AI 0. TI 0. LU 0. SH 0.7 SZ.0 BE. JU. UR. UR. UR.7 UR.0 SG.0 FR.7 BS. TI.0 TI. FR 0.7 TI 0.0 TI 0. TI 0. ZH 0. NW 0. UR 0. NE. NE.7 AI. OW. SH. OW.7 GL. AR. VD 7.00 FR. SG. SG. ZH 0. ZH 0. ZH 0. ZH 0.7 LU 0. FR 0. NE 0. ZH. ZH.7 OW.7 SH. GL. SH 7. BS. BL.0 SG 7. VD. SO 0.7 SO.7 TI 0. LU 0. LU 0.0 LU 0.7 NW 0. NE 0. FR 0.7 AG. AG. BE.0 JU. OW. AR 7. AR.0 BE. BS 7. SG. FR. FR.7 NE 0. NW 0. NW 0.0 NW 0.7 FR 0.7 SO 0.0 AG 0.0 SH. SH.0 SH.7 GL. JU. VD. BE. VD. BL 7. SO. BE. BE. GE 0. FR 0. FR 0.0 FR 0.0 SO 0.7 SH 0. GL.0 AI.0 AI. NE.0 BE.0 AR 7.0 JU. JU. BS.0 BE 7. BE 0. VD.7 BL. BE 0.0 SO 0.0 SO 0. SO 0.0 SH 0. AR 0.0 SO.7 GL. GL. GL.7 AR.7 BE 7.7 BE.0 SO. SO. SO. BL 0. BL.00 JU. BL 0.0 SH 0.0 SH 0. SH 0. UR 0. UR.0 AR. AR. AR. AR. SO. SO 7.7 SO.07 VD.7 JU. JU. JU 0.7 JU.07 VD.7 JU 0.7 UR 0.0 UR 0.0 UR 0. AI 0.7 AI. AI.0 SO. SO.0 SO.7 NE 7. NE 7. NE.0 NE. NE. NE. NE.00 NE.7 NE. VD Anmerkung: Quelle: Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in % des Bruttoarbeitseinkommens. ESTV 0

25 Ergebnisse der Analyse der Einkommensbelastung in den Kantonshauptorten: Wie bei der Analyse auf Gemeindeebene zeigt sich auch im Vergleich der Kantonshauptorte, dass die Stadt Zürich mittelhohe Einkommen eher moderat besteuert. Die Steuerlast bei den sehr hohen und tiefen Einkommen fällt im Vergleich der Kantonshauptorte dagegen relativ hoch aus. Der Grund für dieses grundsätzliche Muster (mittelmässige bis gute Positionierung für mittlere Einkommensklassen, vergleichsweise weniger vorteilhaft bei tiefen und hohen Einkommen) ist der Verlauf des Steuertarifs im Kanton Zürich. Ein Vergleich der Klassierungen Zürichs zeigt, dass die Stadt insgesamt bei der Besteuerung von Ledigen am besten abschneidet. Beispielsweise distanziert Zürich die Städte Genf und Basel-Stadt bei den Ledigen mit mittelhohen Einkommen deutlich. Dagegen weisen Genf und Basel-Stadt bei Einkommen von bis zu Franken bei Verheirateten merklich tiefere Steuerbelastungen auf. Im Vergleich zum Jahr 0 hat sich die Position Zürichs nur geringfügig verändert. Bei den Ledigen ist in zwei Kategorien (0 000, ) eine Verbesserung und in zwei Kategorien (0 000, 0 000) eine Verschlechterung um jeweils Rang zu beobachten. Bei den Verheirateten ohne Kinder hat sich die Platzierung Zürichs in den Einkommensklassen bis um je Platz verbessert, während es bei einigen tiefen Einkommensklassen und bei der Klasse zu einer Verschlechterung um Platz kam. Bei den Verheirateten mit zwei Kindern konnte sich die Stadt Zürich in den Einkommenskategorien bis 000 um Platz verbessern, hat jedoch in den Kategorien 000 und Platz sowie in der Klasse Plätze abgeben müssen. Im längerfristigen Vergleich seit 00 ist die steuerliche Attraktivität der Stadt Zürich leicht gesunken. Mit der deutlichen Positionsverbesserung im Jahr 0 wurde der seit dem Jahr 00 anhaltende Abwärtstrend gebrochen. Mit den dies- und letztjährigen Ergebnissen scheint Zürich seither seine Position halten zu können. Am steuergünstigsten ist die tieferen Einkommensklassen ausgeklammert weiterhin die Stadt Zug. Sie hält sich fast durchgehend bei allen Steuersubjekten auf den vordersten Rängen, zusammen mit den Kantonshauptorten Schwyz und Sarnen. Zu den Hauptorten mit der höchsten Steuerbelastung gehören die Städte Neuenburg, Delsberg und Lausanne.

26 . Vermögensbelastung Neben den Einkommensteuern beeinflussen auch die Vermögenssteuern die steuerliche Attraktivität eines Kantons als Wohnort für natürliche Personen. Dieses Kapitel vergleicht die durchschnittlichen kantonalen Vermögenssteuern. Methodik zur Berechnung des Gesamtindex der Vermögensbelastung Der Index wird aus den Steuerbelastungsziffern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Schweizer Gemeinden gebildet. Die Steuerbelastungsziffern liegen pro Gemeinde nach Vermögensklassen ( Klassen zwischen und Franken) und für ein Steuersubjekt (Verheiratet ohne Kinder) vor. Aus den Gemeindedaten eines Kantons werden zunächst die kantonalen Durchschnittsbelastungen pro Einkommensklasse berechnet. Analog zur Berechnung des Gesamtindexes der Einkommensbelastung wird für die Aggregation der Belastungsziffern der Gemeinden das kommunale Reineinkommen des Jahres 0 verwendet. Für die Zusammenfassung der Vermögenskategorien zum Gesamtindex werden als Gewicht für alle Kantone die gesamtschweizerischen Reineinkommen der jeweiligen Vermögensklasse des Jahres 0 verwendet. Abb. - Gesamtindex der Vermögensbelastung, 0 vs Rang 0 0 (Rangverschiebung) + Rangverbesserung - Rangverschlechterung SZ ZG UR (+) TG (-) SO ZH 7 NW GR LU AG AI GL AR SG TI SH 7 JU BE BS 0 GE BL FR VD OW NE VS Anmerkung: Quelle: 0 = Schweizer Durchschnitt (pro Jahr) Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Schweizer Kantonen für Verheiratete ohne Kinder, BAK-Gewichtung. BAKBASEL, ESTV

27 Ergebnisse Gesamtindex der Vermögensbelastung: Im Jahr 0 belegt der Kanton Zürich beim Gesamtindex der Vermögensbelastung weiterhin den. Platz unter den Kantonen. Mit einem Indexwert von. liegt die durchschnittliche Steuerbelastung für Vermögen im Kanton Zürich weit unter dem Schweizer Schnitt (= Indexwert 0). Gegenüber dem Vorjahr blieb der Indexwert des Kantons Zürich mit einer Abnahme von 0. Indexpunkten praktisch unverändert. Insgesamt hat sich im Jahr 0 beim Gesamtindex der Vermögensbelastung wenig getan. Die Kantone Thurgau und Solothurn haben die Plätze getauscht, was an der Erhöhung des kantonalen Steuerfusses in Solothurn liegt. In den Innerschweizerkantonen Schwyz und Obwalden hat sich die Belastung rankingneutral erhöht (.0 bzw.. Indexpunkte), was insbesondere bei der tiefen Belastung in Schwyz eine deutliche Mehrbelastung darstellt. In beiden Fällen ist dies sowohl auf Anhebungen der Kantonssteuerfüsse als auch der Gemeindesteuerfüsse in den Hauptorten zurückzuführen. Im Jahr 0 erheben für Verheiratete ohne Kinder lediglich noch vier Kantone (Obwalden, Wallis, Nidwalden und Neuenburg) Steuern für Vermögen unter Franken. Der Schweizweite Durchschnitt bei diesen Vermögensklassen fällt dadurch äusserst tief aus, was dazu führt, dass die genannten Kantone im Vergleich zum Mittelwert ausserordentlich hohe Steuerbelastungen aufweisen. Wenn der Index lediglich für die Steuerbelastung ab einem Vermögen von Franken berechnet wird, rücken die Kantone Obwalden, Nidwalden und Wallis im Kantonsranking zum Teil sehr deutlich nach vorne (, bzw. Plätze). Auch mit der Ausklammerung der Steuerbelastung von Vermögen unter Franken bleibt Zürich im Kantonsvergleich mit dem. Platz relativ gut positioniert. Im längerfristigen Vergleich hat der Kanton Zürich beim Gesamtindex der Vermögensbelastung seit 00 einige Plätze verloren.

28 Abbildung - zeigt die durchschnittliche Vermögenssteuerbelastung für Verheiratete ohne Kinder je Vermögensklasse. Der Kanton Zürich wird mit seinen Nachbarkantonen sowie den Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf verglichen (wie beim Gesamtindex wird der gewichteter Durchschnitt der erhobenen Gemeinden gezeigt). Abb. - Vermögensbelastung, Zürich und ausgewählte Kantone, Basel-Stadt Zug St. Gallen Schaffhausen Zürich Aargau Schwyz Thurgau Genf Anmerkung: Quelle: Durchschnittliche Belastung des Reinvermögens durch Kanton-, Gemeinde- und Kirchensteuern, Verheiratete ohne Kinder, Index über Gemeinden, in Promille Nicht-proportionale Skalierung auf der X-Achse (siehe Textbox unten) BAKBASEL, ESTV Nicht proportionale Skalierung der X-Achse: Die deutlichen Knicke in den Kurven sind nicht auf plötzlich veränderte Progressionsverläufe zurückzuführen. Vielmehr findet sich ihr Ursprung in der nichtproportionalen Skalierung auf der X-Achse. Aus Darstellungsgründen sind die Klassengrenzen bei den niedrigeren Vermögen deutlich enger gefasst als bei den hohen Vermögen. Die Steuerpflicht beginnt im Kanton Zürich schon bei relativ geringen Vermögen von rund Allerdings verläuft die Progression zunächst so flach, dass der Kanton Zürich bis zu einem Vermögen von rund Mio. Franken zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen Schwyz und Zug zu den steuergünstigsten Kantonen in diesem Vergleich gezählt werden kann. Der Kanton Zürich verliert bei Reinvermögen von über Mio. Franken deutlich und kontinuierlich an Boden. Ähnlich stark steigt die Durchschnittsbelastung für Vermögen oberhalb der Millionengrenze in diesem Vergleich nur in den beiden Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf an. In allen Nachbarkantonen von Zürich erhöht sich die Durchschnittsbelastung hingegen nur noch moderat. Bis zu einem Vermögen von Mio. Franken vermag der Kanton Zürich immerhin noch mit dem Kanton Schaffhausen mitzuhalten. Ungefähr ab

29 diesem Vermögensstand sind alle Nachbarkantone von Zürich steuerlich attraktiver. Der einsame Spitzenreiter ist in der betrachteten Auswahl trotz der 0 erhöhten Vermögensbelastung immer noch der Kanton Schwyz. Dieser belastet Vermögen oberhalb von 0 Mio. Franken mit weniger als einem Drittel des Zürcher Wertes. Bei der Analyse der Ergebnisse zur Vermögenssteuer ist zu beachten, dass die Steuerbelastung erst bei hohen Vermögen Beträge annimmt, die einen signifikanten Einfluss auf die Wahl des Wohnorts haben dürften. Bei einem Vermögen von Mio. Franken beträgt die Differenz der Steuerlast zwischen dem Kanton Zürich und dem am niedrigsten besteuernden Kanton Schwyz nur rund 00 Franken. Dieser Betrag dürfte für eine Wohnortwahl nicht ausschlaggebend sein. Erst bei deutlich höheren Vermögen kann davon ausgegangen werden, dass die Vermögenssteuer einen (mit-) ausschlaggebenden Einfluss auf die Wahl des Wohnorts hat. In diesen Vermögensklassen steht der Kanton Zürich im Vergleich zu seinen Nachbarkantonen relativ schlecht da. Bei einem Vermögen von 0 Mio. zum Beispiel beträgt die Steuerdifferenz von Schwyz ( 000 Franken) zu Zürich ( 000 Franken) über 000 Franken.

30 . Zusammenfassung Bei den Kantonen im Mittelfeld der Einkommenssteuerbelastung für natürliche Personen kam es gegenüber dem letzten Jahr zu einigen Rangverschiebungen. Die Platzierung von Aargau und Wallis verbesserte sich, während sich jene von St. Gallen, Obwalden und Waadt verschlechterte. Der Kanton Zürich konnte seinen. Rang im Ranking halten und damit die Positionierung unterhalb des Schweizer Durchschnitts bestätigen. Wenig geändert hat sich das Bild bei den tiefer und den höher besteuernden Kantonen, bei welchen es je zu einer Änderung der Rangfolge um Platz gekommen ist. Das bekannte Bild der mittelstandsfreundlichen Einkommensbesteuerung (vergleichsweise moderate Besteuerung der Einkommen von ca bis Franken) bestätigt sich für den Kanton Zürich und seine Gemeinden auch im diesjährigen Vergleich. Die Gemeinden des Kantons Zürichs positionieren sich bei der Steuerbelastung der hohen Einkommen mehrheitlich im vorderen Mittelfeld und rutschen bei den sehr hohen Einkommen in die zweite Hälfte des Kantonsranking. Bei der Vermögenssteuer sind gegenüber dem Vorjahr nur wenige Veränderungen im Kantonsranking feststellbar. Einzig die Steuererhöhung im Kanton Solothurn hat dazu geführt, dass die Kantone Thurgau und Solothurn die Plätze tauschen. Während der Kanton Zürich bei tiefen und mittleren Vermögen unterhalb der Millionengrenze noch relativ gut abschneidet, ist die Steuerbelastung bei den sehr hohen Vermögen deutlich überdurchschnittlich. Dabei sind die Nachteile bei den sehr hohen Einkommen bzw. Vermögen gerade gegenüber den Nachbarkantonen von Zürich ausgeprägt. Im Vergleich zum Vorjahr hat der Kanton Zürich im Jahr 0 seine steuerliche Attraktivität bezüglich der Einkommenssteuern halten können. Der Indexwert des Kantons Zürich beim Gesamtindex der Einkommenssteuer ist im Jahr 0 aufgrund einer Erhöhung der Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung zwar leicht angestiegen, Folgen für das Ranking sind daraus aber nicht resultiert. Im langjährigen Vergleich ist die steuerliche Attraktivität Zürichs ab dem Jahr 00 bis zum Jahr 0 stetig gesunken. Durch den Ausgleich der kalten Progression bei der Staatssteuer im Jahr 0 konnte mit diesem Abwärtstrend gebrochen werden, und der Kanton Zürich erlangte wieder eine Position im vorderen Mittelfeld des Rankings. Diese Positionierung wurde in den letzten Jahren gefestigt. Insbesondere für Steuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen zwischen und Franken ist der Kanton Zürich und seine Gemeinden steuerlich attraktiv. Grösstenteils unterdurchschnittlich positioniert sich der Kanton Zürich in der tiefen Einkommensklasse mit Franken Bruttoeinkommen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Steuerpflicht im Kanton Zürich im nationalen Vergleich bereits bei relativ tiefen Einkommen beginnt. Ungünstig ist der Kanton auch für die sehr hohen Einkommen. Im Vergleich zu den meisten Kantonen ist die Steuerprogression hoch und hält lange an. Die Steuerbelastung im Kanton Zürich liegt deshalb für Einkommen von Mio. Franken weiterhin für alle Zivilstände über dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Mit dem Ausgleich der kalten Progression erfolgte die Anpassung der Steuertarife und -abzüge an die Teuerung.

31 Die Steuerbelastung der Stadt Zürich ist im innerkantonalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. In einem Vergleich der Kantonshauptorte schneidet daher die Stadt Zürich tendenziell etwas schlechter ab als der Kanton bei den kantonalen Durchschnittswerten oder der Betrachtung der Median-Gemeinde. Bei der durchschnittlichen Vermögenssteuerbelastung der natürlichen Personen schneidet der Kanton Zürich besser ab als beim Durchschnittswert der Einkommenssteuerbelastung. Der Kanton Zürich liegt im Jahr 0 im Ranking der Kantone gemäss dem Gesamtindex der Vermögenssteuerbelastung auf dem. Rang. Besonders attraktiv ist der Kanton Zürich für Steuerpflichtige mit einem Vermögen von unter Mio. Franken. Ähnlich wie bei den Einkommenssteuern nimmt die steuerliche Attraktivität Zürichs bei grossen Vermögen jedoch deutlich ab. Ab einem Vermögen von rund Mio. Franken weisen alle Nachbarkantone eine tiefere Steuerbelastung auf. Höher ist hingegen die Steuerbelastung in den beiden anderen metropolitanen Zentren Genf (Platz ) und Basel (0). Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und ihrer Attraktivität als Wohnstandort nicht auf die Steuerbelastung allein reduziert werden kann. Viele weitere Faktoren spielen dabei eine Rolle, häufig wesentlich wichtigere als die Steuerbelastung. Die Lebensqualität in einer Region, die Lebenshaltungskosten insbesondere für Wohnen und die Verfügbarkeit von gut bezahlten und attraktiven Arbeitsplätzen sind hier sicher wichtige Beispiele. Engt man die Diskussion ein und konzentriert sich rein auf die Wettbewerbsfähigkeit durch eine tiefe Steuerbelastung, besteht die Gefahr, trotz tiefer Steuerbelastung aufgrund anderer Faktoren an Attraktivität zu verlieren. Gerade der Kanton Zürich mit seiner hervorragenden Positionierung bei vielen dieser Faktoren sollte und muss sich nicht auf die Steuerbelastung allein verlassen. Nichtsdestotrotz führt ein weiteres Zurückfallen im Steuerbelastungsranking ceteris paribus zu einer Verschlechterung der Attraktivität insgesamt. 7

32 Steuerbelastung juristischer Personen Die Analyse der Steuerbelastung der juristischen Personen beginnt mit einem kantonalen Vergleich der Steuerbelastung mittels der Belastungsziffern für Aktiengesellschaften der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Kantonshauptorte. Diese Steuerbelastungen berücksichtigen die für juristische Personen wichtigen Steuerarten, Gewinn- und Kapitalsteuern. Im vorliegenden Bericht werden nur ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften betrachtet. Der Steuerwettbewerb für Unternehmen spielt anders als bei den natürlichen Personen vorrangig auf internationaler Ebene eine Rolle. Ein immer grösserer Anteil der Unternehmen bzw. von Unternehmensteilen ist international mobil. Auch konkurrieren kleinräumige Regionen innerhalb der Schweiz nur bedingt mit einem Standort im Kanton Zürich, der insgesamt ganz andere Standortbedingungen bieten kann. Aus diesem Grund wird in dieser Studie die Steuerbelastung für Unternehmen auch im internationalen Kontext analysiert. Da zu den Steuerbelastungsindizes der ESTV keine vergleichbaren Werte für ausländische Standorte existieren, stützen sich die internationalen Steuerbelastungsanalysen auf den BAK Taxation Index. Der BAK Taxation Index ist so ausgestaltet, dass er explizit die Sichtweise eines ansiedlungswilligen Unternehmens widerspiegelt.

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