Entschädigungen und Steuern bei Sportvereinen M und -verbänden
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- Meike Hausler
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1 Entschädigungen und Steuern bei Sportvereinen M und -verbänden Präsidentenkonferenz 2009 der IG Baselbieter Sportverbände vom 19. Oktober Vorsteher der BL
2 Inhaltsübersicht M Einleitung und Abgrenzung Grundsatz der Besteuerung Ausnahmen von der Besteuerung Mitwirkungspflichten des Arbeitgebenden Non-Profit-Organisationen Spesenersatz bei NPO 2
3 Abgrenzungsfragen Besteuerung von Vereinen Ertrags- und Kapitalsteuer Steuerbefreiung MWST Sozialleistungen auf Entschädigungen Detailfragen zum Lohnausweis 3 Beschränkung auf Entschädigungsfragen aus steuerlicher Sicht
4 Grundsatz der Besteuerung 23 StG BL (Art.16 DBG) Der Einkommenssteuer unterliegen sämtliche wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte aller Art 24 StG BL (Art. 17 DBG) Zum steuerbaren Einkommen gehören insbesondere alle Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, namentlich aus einer Beamtung, einem Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis oder aus der Erfüllung einer Dienstpflicht, mit Einschluss der Natural- und Nebenbezüge, wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Gratifikationen, Provisionen, Tantiemen, Sitzungsentschädigungen, Trinkgelder oder ähnliche Zuwendungen. Folie 4
5 Ausnahmen von der Besteuerung 5 Auslagenersatz / Spesen Verpflichtung des Arbeitgebenden gemäss OR zur Vergütung der dem Arbeitnehmenden entstandenen Auslagen zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit (bspw. Geschäftsreise) Spesen sind grundsätzlich kein steuerbarer Lohn Form der Bezahlung ist nicht ausschlaggebend (Kasse, Kreditkarte, Spesenbeleg, Kreditorenrechnung etc.) Unentgeltliche Arbeit (ehrenamtliche Tätigkeit)
6 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebenden Lohnbescheinigungspflicht Lohnausweis für Arbeitnehmenden 6
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9 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebenden Lohnbescheinigungspflicht Lohnausweis für Arbeitnehmenden 9 Lohnmeldepflicht Pflicht zur Einreichung des Lohnausweises an die Steuerbehörden (z.b. BL und BS)
10 Non-Profit-Organisationen (NPO) Organisationen mit ideeller, öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung kein Erwerbszweck v.a. (Orts-)Vereine und Stiftungen Sportvereine Leistung von Freiwilligen- oder Gratisarbeit 10 Behandlung von Entschädigungen?
11 Spesenersatz bei NPO (1) Spezielle Regelung für NPO! KM Nr. 424 vom 20. März Spesenreglement 11
12
13 Spesenersatz bei NPO (2) 13 Spezielle Regelung für NPO! KM Nr. 424 vom 20. März Spesenreglement KS SSK Nr. 25 vom 18. Januar deutsch Kreisschreiben
14
15 Spesenersatz bei NPO (3) 15 Spesenersatz für Fahrtkosten Fahrt zur Arbeit und Dienstreisen ÖV oder Kilometer-Entschädigung von max. CHF 0.70 Verpflegungskosten Mittagessen bis max. CHF 30 pauschal Nachtessen bis max. CHF 35 pauschal
16 Spesenersatz bei NPO (4) Spesenersatz für übrige Kosten Parkgebühren, Telefongebühren, Benützung privater Einrichtungen etc. Jahrespauschale von max. CHF 1'000! 16 "Internes" Spesenreglement Keine Genehmigung durch Kein Lohnausweis
17 Spesenersatz bei NPO (5) Bei Abweichung von der speziellen Regelung Lohnbescheinigungspflicht Lohnmeldepflicht 17 Korrekte Deklaration gemäss Wegleitung
18 Wichtige Adressen Auskunft bei: Kanton Basellandschaft Gemeinden und Einsprachen Rheinstrasse 33, Postfach 4410 Liestal Tel Spesenreglemente an: Bereich Juristische Personen Rheinstrasse Liestal
19 19 Nicht bei Sportvereinen!
20 ???????
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