Rechte und Pflichten im Schneesport. von Rechtsanwalt Sven Tolsdorff

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1 Rechte und Pflichten im Schneesport von Rechtsanwalt Sven Tolsdorff

2 Was ist Ski-Recht? Definition kein Skigesetz; Skirecht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsnormen, die mit dem Skilauf in Zusammenhang stehen

3 Rechte und Pflichten zwischen wem? Allen Beteiligten, die mit dem Schneesport zu tun haben. Im Allgemeinem Aus Gesetz Art. 2 GG und Art. 14 GG Spez. Ausnahmen Grds. der Eigenverantwortlichkeit Grds. der Verkehrssicherungspflicht (VSP) Im Besonderen Aus VertragIndividualvereinbarung zwischen natürlichen und/ oder juristischen Personen Aus Überlassung

4 Grundlagen von Rechten und Pflichten 1. Allgemein - BGB - StGB - FIS-Regeln 2. Aus Vertrag - Reisevertrag - Überlassung

5 Wer ist Adressat von Rechten und Pflichten 1. Verein/Veranstalter 2. Übungsleiter/Schneesportlehrer ÜL ist der Erfüllungsgehilfe des Vereins!!! ( 278 BGB)

6 Welche Pflichten hat der ÜL? 1. Allg. Sorgfaltspflichten 2. Besondere Sorgfaltspflichten als ÜL Grundsatz: Sorgfalt vor Auftrag! 3. Verkehrssicherungspflichten Vorsicht: Eigene Haftung des Schneesportlehrerswenn er mit Kurs ins Gelände geht. Gilt auch für den sog. freien Tag. Besser ohne Schüler fahren! ÜL aufgrund Qualifikation faktischer Führer und damit verantwortlich! SORGFALT GEHT VOR SPASS!

7 Welche Rechte hat der ÜL? 1. Widerstand von Teilnehmern, die Gruppe ist gefährdet. Alkohol/ Drogen etc. a. Ausschluss aus der Gruppe b. Ausschluss von der Fahrt (in Abstimmung mit dem Veranstalter 2. Unfall/ Verletzung Arzt konsultieren (Versicherung vorher klären) 3. Weisungen ggü. Schülern erteilen a. Alkohol bei Minderj., auch wenn Eltern es erlaubt haben b. ÜL Pistenwahl (in der Not keine Demokratie)

8 Haftungsfragen (ausführlich s. DSV-Theorielehrbuch) aus Vertrag Achtung: in DSV-Lehrbriefe AGL pvv, seit 2001 gesetzliche Grdl. 280 BGB! deliktische Haftung ( 823 BGB) Haftung des Aufsichtspflichtigen

9 Haftungsbeispiele: ÜL und erwachsene Schüler bei einem Unfall Schüler verletzt sich auf einer Abfahrt die zu schwer ist. (Problem Geländewahl!) Zivilrecht? - Verein über LSB-VSG - Verein selbst - ÜL selbst Strafrecht?

10 Besondere Sorgfaltspflichten Warum? Erziehungsauftrag liegt bei den Eltern Erziehungsauftrag geht während Fahrt auf Verein/Veranstalter über. ÜL ist der Erfüllungsgehilfe des Vereins/Veranstalters Jugendliche sind erziehungsbedürftig, ÜL hat Vorbildfunktion Vorbildfunktion erhöht, weil Eltern auf ÜL wg. dessen bes. Qualifikation hören ÜL hat wg. Qualifikation bes. Verantwortung Folge: Weisungsrecht und Weisungsbefugnis!

11 Die Verpflichtungen im Einzelnen a BGB [Elterliche Sorge] ÜL hat die bes. Verpflichtung, im Rahmen der sportlichen Erziehung, die Kinder/ Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, selbstständigen und verantwortungsbewußten Schneesportlern zu erziehen b BGB [Inhalt d. Personensorgerechts] keine entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen wählen, z.b. vor der Gruppe bloß stellen c BGB [Haftung der Eltern] Eltern haften für ihre Kinder im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Achtung: ÜL trifft besondere Sorgfalt!

12 Die Verpflichtungen im Einzelnen d. JÖSchG Bes. Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen z.b. 4 JÖSchG, 5 JÖSchG (ausf. Darstellung s. DSV-Theorielehrbuch) e. 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen Problem: Presse, Erpressung f. 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger Problem: ÜL trägt die Verantwortung Fazit: getrennte Betten/ Zimmer und Kontrolle

13 Versicherungen 1. Haftpflichtversicherung 2. Unfallversicherung 3. Rechtsschutzversicherung Tipp: es empfiehlt sich der Abschluss einer DSV-Versicherung (Standard oder Superschutz) wo diese Leistungen, sowie zus. Ski-Krankenvers. und Wintersportgerätevers. enthalten sind FIS-Regeln (s. DSV-Theorielehrbuch)

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