20. Wahlperiode Große Anfrage

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1 BEZIRKSVERSAMMLUNG HAMBURG-MITTE Drucksache A 20/55/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Olaf Harms, Sandra Clemens, Christine Detamble-Voss, Renate Hercher-Reis, Bernhard Stietz-Leipnitz und Fraktion (DIE LINKE.) vom und Antwort des Bezirksamts Betreff: Durchführung des Wohnraumschutzgesetzes in Hamburg-Mitte Die Anzahl der Wohnungen in Hamburg beläuft sich auf rd Wohnungen, davon im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte auf rd Wohnungen. Mit dem Wohnraumschutzgesetz hat der hamburgische Gesetzgeber bestimmt, dass sich der Wohnraum zu jeder Zeit in einem Zustand befinden muss, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Weiter heißt es im Gesetz, dass die zuständige Behörde die Aufgabe hat, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinzuwirken und dazu die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Aufgabe wurde den Bezirksämtern übertragen. In Hamburg-Mitte stehen der Verwaltung dafür zwei Beschäftigte zur Verfügung. Im Frühjahr dieses Jahres gab es ein mediales Echo, in dem der Gruselvermieter GAGFAH und die Verwahrlosung seines Wohnraums auch in Hamburg-Mitte im Mittelpunkt stand. Zu befürchten ist einerseits, dass nicht nur dieser Wohnraumeigentümer mit dem Wohnraum schlampig umgeht, und andererseits, dass die Durchführung des Wohnraumschutzgesetze aufgrund fehlender personeller Ressourcen der Verwaltung nicht stattfindet. Betroffene sind in jedem Fall die in Hamburg-Mitte lebenden Menschen. Aus diesem Grunde fragen wir die Verwaltung: 1. Erfüllung von Mindestanforderungen (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Gab es Vorgänge, in denen Wohnraum nicht die im Gesetz genannten Mindestanforderungen erfüllte? b. welcher Art waren die Mindestanforderungen, die nicht erfüllt worden sind? b. Gab es Vorgänge, in denen Wohnraum weitere, über das Gesetz hinausgehende, Mindestanforderungen nicht erfüllte? b. welcher Art waren die Mindestanforderungen, die nicht erfüllt worden sind? c. Gab es Vorgänge, in denen seitens der Verwaltung angeordnet wurde, dass die Mindestanforderungen zu erfüllen sind?

2 b. wurde seitens der Verwaltung die Durchführung der Anordnungen kontrolliert? c. Wenn ja, wieviele und i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und d. Wenn ja, wieviele und i. wenn nein, warum nicht? d. Gab es Vorgänge, bei denen die Verwaltung auf Anordnungen verzichtet hat? b. aus welchen Gründen 2. Instandsetzung (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Wurde festgestellt, dass der Gebrauch von Wohnraum erheblich beeinträchtigt ist? a. Wenn ja, in wievielen Fällen mit welchen Gebrauchseinschränkungen gem. den gesetzlich genannten Beispielen? 2009: 66 Fälle (47 Privatvermieter, 8 SAGA, 7 GAGFA, 3 Nordelbe Grundstücks GmbH, 1 ESSEX) 2010: 43 Fälle (29 Privatvermieter, 8 SAGA, 2 ESSEX, 2 VHW Wohnen, 1 GAGFAH, 1 Baugenossenschaft 1904) Die festgestellten Gebrauchseinschränkungen waren: 2009: - undichte Fenster (11 Privatvermieter, 3 SAGA, 2 GAGFAH, 1 Nordelbe Grundstücks GmbH) - Heizung nicht ordnungsgemäß benutzbar (4 Privatvermieter, 1 Nordelbe Grundstücks GmbH) - Treppen oder Beleuchtungsanlagen nicht ordnungsgemäß benutzbar (4 Privatvermieter, 1 GAGFAH) - Durchfeuchtungen (Dächer, Wände, Decken, Fußböden) (3 Privatvermieter, 1 SAGA, 1 ESSEX, 1 Nordelbe Grundtücks GmbH) - Großflächiger Schimmel aufgrund von Durchfeuchtungen (31 Privatvermieter, 4 SAGA, 4 GAGFAH) 2010: - undichte Fenster (5 Privatvermieter, 1 SAGA) - Heizung nicht ordnungsgemäß benutzbar (2 Privatvermieter) - Treppen oder Beleuchtungsanlagen nicht ordnungsgemäß benutzbar (2 Privatvermieter) - Durchfeuchtungen (Dächer, Wände, Decken, Fußböden) (2 Privatvermieter, 2 SAGA, 2 ESSEX, 1 VHW Wohnen, 1 Wohnungsgenossenschaft v.1904, 1 GAGFAH) - Großflächiger Schimmel aufgrund von Durchfeuchtungen (18 Privatvermieter, 5 SAGA, 1 VHW Wohnen) b. Wenn nein, warum nicht? Wenn eine Überprüfung keine Mängel in der Instandsetzung ergab, wurde dies festgestellt. b. Gab es Vorgänge, in denen seitens der Verwaltung angeordnet wurde, dass Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind? 2009: 4 (3 Privatvermieter, 1 SAGA) 2010: 2 (2 Privatvermieter)

3 b. wurde seitens der Verwaltung die Durchführung der Anordnungen kontrolliert? Die Schäden wurden alle behoben. i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und ii. wenn nein, warum nicht? c. Gab es Vorgänge, bei denen die Verwaltung auf Anordnungen verzichtet hat? 2009: 62 (44 Privatvermieter, 7 SAGA, 7 GAGFAH, 3 Nordelbe Grundstücks GmbH, 1 ESSEX) 2010: 41 (27 Privatvermieter, 8 SAGA, 2 ESSEX, 2 VHW Wohnen, 1 GAGFAH, 1 Wohnungsgenossenschaft v. 1904) b. aus welchen Gründen In allen Fällen wurden die Schäden durch Einräumung der freiwilligen Abhilfe beseitigt. 3. Unbewohnbarkeitserklärungen (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Gab es Vorgänge, bei denen die Verwaltung Wohnraum für unbewohnbar erklärt hat, weil die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt waren? b. welche Mindestanforderungen wurden nicht erfüllt? b. Gab es Vorgänge, bei denen die Verwaltung Wohnraum für unbewohnbar erklärt hat, weil Instandsetzungsarbeiten nicht durchgeführt wurden? b. welche Gebrauchsbeeinträchtigungen lagen vor? 4. Belegung (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Gab es Vorgänge, bei denen die Belegung des Wohnraums höher war als das Gesetz es zulässt?

4 a. Wenn ja, wieviele Vorgänge gab es b. und welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen? 5. Benutzung (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Gab es Vorgänge, bei denen a. Gegenstände und/oder Stoffe in einer Art und/oder Menge gelagert bzw. b. Tiere in einer Art und/oder Menge gehalten wurden, die Bewohner_innen und/oder Dritte gefährdet und/oder unzumutbar belästigt haben? i. Wenn ja, wieviele Vorgänge gab es und 2009: 39 Fälle (24 Privatvermieter, 6 SAGA, 2 VHW Wohnen, 1 Baugenossenschaft Finkenwärder- Hoffnung, 1 HANSA, 1 Ihle Baugenossenschaft, 1 Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft, 1 Wohnungsverein Hamburg v. 1902, 1 DAWAG, 1 Wohnungsgenossenschaft v.1904). 2010: 31 Fälle (12 Privatvermieter, 9 SAGA, 4 VHW Wohnen, 2 Baugenossenschaft Bergedorf-Bille, 1 ESSEX, 1 Allgemeine Deutsche Schiffzimmerer Genossenschaft, 1 HANSA, 1 GAGFAH). ii. welcher Art waren die Vorgänge? Alle Fälle hatten die Vermüllung von Wohnungen zum Inhalt c. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen? 2009: 5 Anordnungen zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände (3 Privatvermieter, 1 DAWAG, 1 Wohnungsgenossenschaft v. 1904) 2010: 1 Anordnung zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände (1 SAGA) 6. Zweckentfremdung (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Gab es Vorgänge, bei denen Wohnraum zweckentfremdet wurde? a. Wenn ja, wieviele Vorgänge gab es und 2009: 54 (29 Privatvermieter, 25 SAGA) 2010: 78 (70 Privatvermieter, 7 SAGA, 1 Nordelbe Grundstücks GmbH) b. welcher Art war die Zweckentfremdung? 2009: 26 Fälle zweckfremde Nutzung (26 Privatvermieter), 27 Fälle Leerstand (2 Privatvermieter, 25 SAGA), 1 Fall Abbruch (1 Privatvermieter) 2010: 37 Fälle zweckfremde Nutzung (37 Privatvermieter), 37 Fälle Leerstand (31 Privatvermieter, 5 SAGA, 1 Nordelbe Grundstücks GmbH), 4 Fälle Abbruch (2 Privatvermieter, 2 SAGA) c. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen 2009: In 26 Fällen wurde eine Wiedervermietung ohne Gebot durchgeführt (26 Privatvermieter), 24 Fälle waren nicht genehmigungspflichtig (24 SAGA), in 3 Fällen wurde ein Wohnnutzungsgebot erlassen (3 Privatvermieter), 1 Fall wurde genehmigt (1 SAGA).

5 2010: In 2 Fällen wurde eine Wiedervermietung ohne Gebot durchgeführt (2 Privatvermieter), 54 Fälle waren nicht genehmigungspflichtig (54 Privatvermieter), in 5 Fällen wurde ein Wohnnutzungsgebot erlassen (5 Privatvermieter), 17 Fälle wurden genehmigt (9 Privatvermieter, 7 SAGA, 1 Nordelbe Grundstücks GmbH). b. Ist der Verwaltung die Anzahl des Wohnraums bekannt, der über 6 Monate hinaus leersteht? Nein, der Verwaltung ist nur der Leerstand bekannt, der durch Hinweis Dritter oder durch Ermittlungen vom Amts wegen bekannt wird. Eine Meldepflicht von Leerstand gibt es nicht; die Gesamtzahl aller augenblicklich leer stehenden Wohnungen wird statistisch nicht erfasst. i. Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl des leerstehenden Wohnraums? Die von Bezirksamt erfassten Fälle sind: 2009: 27 Wohneinheiten (2 Privatvermieter, 25 SAGA), 2010: 37 Wohneinheiten (32 Privatvermieter, 5 SAGA) ii. Wenn nein, warum nicht? Eine Meldepflicht von Leerstand gibt es nicht; die Gesamtzahl aller augenblicklich leer stehenden Wohnungen wird statistisch nicht erfasst. Entfällt c. Hat die Verwaltung als zuständige Behörde Gebiete und/oder Ortsteile von der Genehmigungserfordernis bei Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken freigestellt? a. Wenn ja, welche Gebiete und/oder Ortsteile sind es und b. aus welchen Gründen erfolgte die Freistellung? d. Gab es Genehmigungen für zweckfremde Nutzung von Wohnraum? b. mit welchen Begründungen? 2009: 1 Genehmigungen; Ersatzwohnraum wurde geschaffen (1 SAGA) 2010: 17 Genehmigungen; in 8 Fällen wurden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (7 SAGA, 1 Nordelbe Grundstücks GmbH), in 9 Fällen wurde Ersatzwohnraum geschaffen (9 Privatvermieter). 2009: 71m² 2010: 1.778,33m² c. Wie hoch ist die Quadratmeteranzahl des zweckentfremdeten Wohnraums? d. Wurde in diesen Fällen Ersatzwohnraum geschaffen? i. Wenn ja, wieviel Ersatzwohnraum und Eine Erfassung des Ersatzwohnraumes in Wohneinheiten erfolgt nicht, da es bei Ersatzwohnraum im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes auf die Fläche ankommt.

6 ii. wurde er im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte geschaffen? Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz sieht vor, dass Ersatzwohnraum innerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes geschaffen werden muss. Eine statistische Erfassung, in welchem Bezirk der Ersatzwohnraum geschaffen wird, erfolgt daher nicht iii. Wie hoch ist die Quadratmeteranzahl des geschaffenen Ersatzwohnraums? 2009: 71m² 2010: 779,56m² (bis tatsächlich ersetzt) e. Gab es Vorgänge, bei denen die Verwaltung angeordnet hat, dass zweckentfremdeter Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen ist? a. Wenn ja, wieviele? 2009: 3 Fälle (3 Privatvermieter) 2010: 5 Fälle (5 Privatvermieter b. Gab es in diesem Zusammenhang Vorgänge, in denen die Räumung angeordnet worden ist? a. Wenn ja, wieviele? c. Gab es in diesem Zusammenhang Vorgänge, in denen die Wiederherstellung von Wohnraum oder die Schaffung von Ersatzwohnraum angeordnet worden ist? a. Wenn ja, wieviele? (bitte getrennt nach Wiederherstellung bzw. Schaffung von Ersatzwohnraum) 2009: 3 Fälle. Wiederherstellung der Wohnnutzung wurde in allen 3 Fällen angeordnet (3 Privatvermieter). 2010: 5 Fälle. Wiederherstellung der Wohnnutzung wurde in allen 5 Fällen angeordnet (5 Privatvermieter). 7. Ordnungswidrigkeiten (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Wieviele Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt und 2009: 2 Fälle (2 Privatvermieter); 2010: keine b. in wievielen Fällen wurden diese mit Geldbußen geahndet? 2009: 2 Fälle (2 Privatvermieter); 2010: keine 8. Verfügungsberechtigte (bitte Angaben getrennt für die Jahre 2009 bis lfd.) a. Wie verteilen sich die Vorgänge auf die in Hamburg-Mitte agierenden Verfügungsberechtigten und Wohnungsgesellschaften? (Bitte Name (bei Privatvermietern unter dem Begriff Privatvermieter subsumieren) und Zuordnung der unter Punkte 1 bis 7 genannten Vorgänge) Die Angaben, welche Vorgänge sich auf welche Verfügungsberechtigten verteilen, wurden unter den jeweiligen Fragen eingefügt.

7 9. Personal des Bezirksamts Hamburg-Mitte Den rd Wohnungen in Hamburg-Mitte stehen zur Kontrolle des Wohnzwecks lediglich zwei Mitarbeiter der Verwaltung gegenüber. a. Bewertet die Verwaltung die Einhaltung der Schutzbestimmungen aus dem Wohnraumschutzgesetz als eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung, für das ein über die Geschäfte der laufenden Verwaltung hinausgehendes besonderes Interesse besteht? Nein, nur bei entsprechenden Einzelfallentscheidungen, wie z.b. einer Gebietsfreistellung. b. Ist aus Sicht der Verwaltung die Anzahl der Mitarbeiter ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen? Ja, die Personalstärke ist zur anlassbezogenen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes ausreichend. Eine Ausweitung der Aufgaben ggf. durch Änderung der Gesetzesgrundlage oder Einführung einer Regelüberwachung ist jedoch mit der vorhandenen Personalstärke nicht möglich. Wenn nein, 1. Was hat die Verwaltung unternommen, um die Anzahl der Personen zu erhöhen? 2. Warum wurde die Bezirksversammlung nicht über den bestehenden Personalmangel rechtzeitig und umfassend informiert?

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