Strahlenschutz. Edda Schulz

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1 Strahlenschutz Edda Schulz

2 Strahlenschutz = durchschnittliche Belastung der Bevölkerung durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen 2 2,0 Medizin 0,07 < 0,02 0,02 Forschung, Technik, Haushalt < 0,01 0,01 Kernkraftwerke < 0,01 0,01 Stör- und Unfälle < 0,01 0,01 Kernwaffentests < 0,02 0,02 berufliche Tätigkeit Möglichkeiten zur Reduzierung des Strahlenrisikos?

3 Strahlenschutz Der weitaus größte Anteil an der künstlichen Strahlenbelastung der Menschen wird durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und Radionuklide verursacht. Röntgendiagnostik: relativ geringe Dosen große Häufigkeit 85 % der künstlichen Strahlenbelastung Strahlentherapie + Nuklearmedizin: höhere bis sehr hohe Dosen geringe Häufigkeit unwesentlicher Beitrag zur med. Strahlenbelastung

4 Röntgenuntersuchungen: mangelhaft oder falsch zu viel Abhilfe: gute Ausbildung Fachkunde rechtfertigende Indikation berechtigte Personen Verantwortlichkeiten

5 Fachkunde Strahlenschutzverantwortliche, wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist Strahlenschutzbeauftragte Ärzte, Zahnärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung in Diagnostik und Therapie anwenden Ärzte, Zahnärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen Ärzte, die in der Teleradiologie die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung und die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung beaufsichtigen und verantworten Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung in der medizinischen Forschung leiten Medizinphysik-Experten MTA

6 Fachkunde Stellung der rechtfertigenden Indikation ( 23) selbständige, eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen ( 24) Genehmigung bzw. Anzeige einer Röntgeneinrichtung Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten undzu jedem späteren Zeitpunkt, solange die Röntgeneinrichtung betrieben wird oder die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten besteht.

7 Fachkunde geeignete Ausbildung (Approbation) praktische Erfahrungen (Nachweise, Sachkundezeiten, Untersuchungszahlen - Zeugnisse) erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (Kenntnisse - Bescheinigungen) Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen.

8 Fachkunde 1. Schritt Teilnahme an einem 8-stündigen Einführungskurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung, der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Beginn des Sachkundeerwerbs und Voraussetzung fürden Besuch des Grund-und Spezialkurses

9 Fachkunde 2. Schritt Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkursund einem oder mehreren Spezialkursen im Strahlenschutz Spezialkurse: Untersuchung mit Röntgenstrahlung (20 Stunden) Computertomografie (4 Stunden) Interventionsradiologie (4 Stunden) Behandlung mit Röntgenstrahlung (28 Stunden)

10 Fachkunde 3. Schritt Der Erwerb der Sachkunde beinhaltet die A -Stellung rechtfertigenden Indikation, B -die technische Durchführung und C -die Beurteilung von Röntgenuntersuchungen unter besonderer Beachtung des Strahlenschutzes.

11 Fachkunde Nr. Gebiet Dokumentierte Mindest- Untersuchungen zeit/monate 1. Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik einschließlich CT (Gewichtung nach ) (davon 12 CT) 2. Notfalldiagnostik(Schädel, Stamm u. Extremitäten, Thorax, Abdomen) Röntgendiagnostik eines Organsystems/Anwendungsbereiches 3.1 Skelett (Schädel, Stamm u. Extremitäten) je 12 1,2 3.2 Thorax (Lunge, Herz) Abdomen, insbesondere Verdauungstrakt Niere u. ableitende Harnwege Mamma Gefäßsystem (periphere/zentrale) 100

12 Fachkunde Nr. Gebiet Dokumentierte Mindest- Untersuchungen zeit/monate 4. Röntgendiagnostik in einem begrenzten Anwendungsgebiet: z.b. Schädel in HNO oder Zahnheilkunde, durchleuchtungsgestützte Endoskopie, einfache intraoperative Röntgendiagnostik, Thoraxdiagnostik auf Intensivstationen, weibliche Genitalorgane, Venensysteme u.a. begrenzte Bereiche je 100 je CT nur in Verbindung mit ,3 6. Röntgendiagnostik bei Kindernin einem speziellen Bereich mit speziellen Fragestellungen in Verbindung mit 3 oder Anwendung von Röntgenstrahlung bei Interventionen in Verbindung mit 1. oder einem Anwendungsgebiet nach 3 (Fachkunde nur für Interventionen des Anwendungsgebietes)

13 Fachkunde Formular zum Nachweis der Zeiten und Zahlen Name: Geburtsdatum: Anwendungs- Anzahl dok. Zeitraum Name des/der Datum u. Unterschrift gebiet Untersuchungen (monatlich) fachkundigen des/der fachkundigen A B C Arztes/Ärztin Arztes/Ärztin Erläuterungen: Die Zahlen und Zeiten sind monatlich von einem fachkundigen Arzt zu bestätigen. A- Stellen der rechtfertigenden Indikation B- Technische Durchführung C -Befundung unter Weiterbildung / Fachkunden und Qualifikationen

14 Fachkunde 4. Schritt Beantragen der Fachkunde bei der zuständigen Stelle (Ärztekammer) Es müssen Kenntnisse in der Röntgendiagnostik, im Strahlenschutz und in der Beurteilung von Röntgenaufnahmen des beantragten Anwendungsgebietes nachgewiesen werden. (Teilnahme an einem Fachgespräch)

15 Fachkunde Ergebnis Der Erwerb der Fachkunde wird von Vorname Name Geburtsdatum Geburtsort der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt.

16 Fachkunde Die Fachkunde gilt nur fort, wenn sie mindestens alle 5 Jahredurch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert wird, oder wenn die Aktualisierungdurch andere von der zuständigen Behörde als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen wird.

17 Rechtfertigende Indikation 23 RöV Röntgenstrahlung darf unmittelbar am Menschen... nur angewendet werden, wenn eine Person nach 24 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt.

18 Rechtfertigende Indikation Eine rechtfertigende Indikation nach Satz 1 ist auch dann zu stellen, wenn die Anforderung eines überweisenden Arztes vorliegt. Die rechtfertigende Indikation darf nur gestellt werden, wenn der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt den Patienten vor Ort persönlich untersuchen kann,...

19 Rechtfertigende Indikation Ausnahmen keine rechtfertigende Indikation Röntgen des Abdomens bei Drogenkurieren Röntgenaufnahmen von Geschwistern misshandelter Kinder Altersbestimmung von Asylanten und Kriminellen Ganzkörper-oder Oberflächenscanner zum Nachweis von Waffen und Paketen mit Drogen oder Plastiksprengstoff

20 Berechtigte Personen Anwendung von Röntgenstrahlung = 1. Technische Durchführung und 2.a) Befundung einer Röntgenuntersuchung oder 2.b) Überprüfung und Beurteilung des Ergebnisses einer Röntgenbehandlung 3. nachdem eine fachkundige Person die rechtfertigende Indikation gestellt hat.

21 Berechtigte Personen 24 RöV Anwendung: - Fachkundige Ärzte für Gesamtgebiet - Fachkundige Ärzte für Teilgebiete - Nicht fachkundige Ärzte unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes Technische Durchführung: -MTA - Personen mit abgeschlossener sonstiger medizinischer Ausbildung und den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz unter ständiger Aufsicht

22 Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer nach dem Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung oder der Röntgenverordnung einer Genehmigung bedarf oder eine Anzeige zu erstatten hat. Zum Strahlenschutzverantwortlichen wird man nicht ernannt, sondern dies ist man, wenn die rechtlichen Vorgaben zutreffen (Eigenschaft kraft Gesetz). Strahlenschutzverantwortlicher ist der Besitzer radioaktiver Stoffe oder der Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen. (Strahlenschutzverantwortlicher ist immer derjenige mit dem die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen wird.)

23 Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzverantwortlicher kann eine natürliche (1) oderjuristische (2) Person sein, was von der Gesellschaftsform des Unternehmens abhängt. (1) gewerblicher Unternehmer als Firmeninhaber niedergelassener Arzt (2) Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Träger eines Krankenhauses / Forschungseinrichtung/ Schule Universität/Hochschule

24 Strahlenschutzverantwortlicher Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften Keiner Der Neue Herr Müller, der im Urlaub ist Ich nicht Was ist das überhaupt? Immer der fragt Der Chef bei denen das vertretungsberechtigte Organ (Vorstand, Geschäftsführung) aus mehreren Mitgliedern besteht oder mehrere Strahlenschutz verantwortlicher? vertretungsberechtigte Gesellschafter existieren, müssen der zuständigen Behörde anzeigen, wer für die Gesellschaft die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. eine! natürliche Person

25 Stadt - Trägerin des städtischen Krankenhauses Strahlenschutzverantwortlicher Bereich öffentlicher Verwaltung Strahlenschutzverantwortliche - nur eine juristische Person, da nur diese über eine umfassende Rechtsfähigkeit verfügt. Endlager KKH Hagenow BRD - Endlager für radioaktive Abfälle Bundesland - Träger der Einrichtung Uni/Hochschule als rechtsfähige Körperschaft Städtisches KH Pirmasens Uni Lübeck

26 Strahlenschutzverantwortlicher Eine juristische Person ist zwar rechtsfähig, aber handlungsunfähig! Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen - vertretungsberechtigte Organe(Ministerien, zuständige Behörden) - eine! natürliche Person BfS Präsident -Wolfram König Landkreis LWL - Ressortminister Endlager KKH Hagenow Städtisches KH Pirmasens Stadtverwaltung - Oberbürgermeister Vorstandsvorsitzender - Prof. Dr. Scholz Uni Lübeck

27 Strahlenschutzbevollmächtigter Kein Begriff aus der Rechtsnorm, dennoch in der Praxis etabliert, vor allem bei großen Unternehmen. Der Strahlenschutzverantwortliche kann seine Aufgaben ganzoder teilweiseauf den Strahlenschutzbevollmächtigten delegieren. Der Strahlenschutzverantwortliche behält weiterhin seine Verantwortlichkeit mit den strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Konsequenzen, d.h. der Strahlenschutzbevollmächtigte übt die Funktion des Strahlenschutzverantwortlichen aus, ohne dessen Verantwortlichkeit aufzuheben.

28 Strahlenschutzverantwortlicher = Eigentümer Arbeitgeber natürliche Person Firmenbesitzer niedergelassener Arzt juristische Person Kapital-/Personengesell. öffentliche Verwaltung AG BRD BfS- Präsident GmbH Bundesland Ressortminister Stadt Oberbürgermeister Uni/Hochschule Präsident/Rektor Vorstand Geschäftsführung (meist mehrere Personen) Strahlenschutzbevollmächtigter eine dieser Personen berufen Strahlenschutzbeauftragter

29 Der Strahlenschutzverantwortliche/ Strahlenschutzbevollmächtigte muß nicht fachkundig sein! Verfügt der Strahlenschutzverantwortliche nicht über die Fachkunde, mußer immer einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellen. Kann der Strahlenschutzverantwortliche z.b. in großen Unternehmen nicht überall gleichzeitig seiner Aufsichtspflicht nachkommen, mußer für einzelne Bereiche einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellen.

30 Strahlenschutzbeauftragter Ohne schriftliche Bestellung kommt keine gültige Beauftragung zustande. Die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten mit Angabe der Aufgaben und Befugnisse, Änderungen der Aufgaben und Befugnisse sowie das Ausscheiden aus seiner Funktion sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Bestellung Herr/Frau Aufgaben Entscheidungsbereich Befugnisse Ort/Datum SSV

31 Strahlenschutzbeauftragter Sind in der Bestellung keine Aufgaben explizit genannt, gelten grundsätzlich alle delegierbaren Aufgaben als übertragen. Aber: Wahrnehmung der Pflichten nur im Rahmen der festgelegten Befugnisse und des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches

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