Jugendsozialarbeit am Sonderpädagogischen Förderzentrum Immenreuth. Konzept

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1 Jugendsozialarbeit am Sonderpädagogischen Förderzentrum Immenreuth Konzept 1.Präambel Seit Bestehen der Förderschule für Kinder mit einer Lernbehinderung werden Kinder aus unserem SOS-Kinderdorf Oberpfalz dort unterrichtet und gefördert. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich hier eine sehr enge Kooperation entwickelt. Es wurden insbesondere gemeinsame Projekte durchgeführt, Stützunterricht übernommen und MitarbeiterInnen waren stets im Elternbeirat vertreten und wirkten aktiv mit. 2. Auftrag Jugendsozialarbeit am Sonderschulpädagogischen Förderzentrum in Immenreuth ist eine ganzheitliche, lebensweltorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im engen Zusammenwirken mit der Schule und den Eltern. Sie richtet sich an junge Menschen mit gravierenden sozialen, familiären und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie ist eingebettet in das integrierte, breit gefächerte Angebot vom SOS-Kinderdorf Oberpfalz, das im Bedarfsfall für differenzierte und weitergehende Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung steht. 3. Zielgruppe Jugendsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler des Sonderpädagogischen Förderzentrums und an deren Familien, die durch Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen. Ihre soziale und berufliche Integration ist aufgrund von individuellen/oder sozialen Schwierigkeiten sowie eines Migrationshintergrundes erschwert. Darüber hinaus richtet sie sich an die LehrerInnen sowie an alle Personen, die direkt oder indirekt in das System Schule eingebunden sind oder davon berührt werden. 2

2 4. Träger Träger der Jugendsozialarbeit ist der SOS-Kinderdorf e.v. mit dem SOS-Kinderdorf Oberpfalz in Immenreuth mit Außenstellen in Tirschenreuth und Bayreuth, dass ein Jugendhilfeverbund mit ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten ist. Zum Angebotsspektrum gehören zehn Kinderdorffamilien zur langfristigen, drei Wohngruppen zur kurz- und mittelfristigen Unterbringung, zwei Heilpädagogische Tagesgruppen und Ambulante Maßnahmen (Begleitete Umgänge, Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe, Betreutes Wohnen). Der SOS-Kinderdorf e.v. ist Mitglied im Dachverband SOS-Kinderdorf-International und im Paritätischen. 5. Gesetzliche Grundlage Jugendsozialarbeit an Schulen als komplexes sozialpädagogisches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe soll im Sinne des SGB VIII 1,11,13,14 und des BayEUG Art. 1, 2,19 und 31 dazu beitragen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. 6. Zielsetzung 6.1. Allgemein Jugendsozialarbeit an Schulen entspricht unserem Ansatz einer lebenswelt- und sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe. Gesellschaftliche Veränderungen, die mit Individualisierung von Lebensentwürfen, Pluralisierung von Lebens- und Familienformen, Infragestellung verbindlicher Normen und Wertvorstellungen beschrieben werden können, erhöhen die Wahlmöglichkeiten für die eigene Lebensgestaltung von Kindern und Jugendlichen, gleichzeitig jedoch auch das Risiko des Scheiterns. Viele Familien sind konfrontiert mit einer Verschlechterung ihrer materiellen Situation, mit Arbeitslosigkeit, Überforderungssituationen, Orientierungslosigkeit. Es besteht Erziehungsunsicherheit bis hin zur Verweigerung von Erziehung aus falsch verstandener Liebe, aus Ratlosigkeit, aus Resignation oder Gleichgültigkeit. Eltern können ihren Kindern die nötige Aufmerksamkeit, Fürsorge und Unterstützung häufig nicht mehr in ausreichendem Maße geben. Kinder müssen früh Verantwortung für sich übernehmen. Sie sind früh mit Medien, Gewalt, Drogen konfrontiert und müssen lernen sich abzugrenzen, Entscheidungen für sich zu treffen. Damit sind sie oft überfordert. Dies alles hat zur Folge, dass Schulen mit einer veränderten Realität und zunehmendem Problemdruck konfrontiert sind: Kinder zeigen: Motorische Unruhe; Wahrnehmungs- und Konzentrationsschwierigkeiten; Motivationsprobleme; Leistungsverweigerung; Aggressivität; Regelüberschreitungen; Verhaltensauffälligkeiten; psychische Auffälligkeiten/Erkrankungen. Die Schule steht dadurch wachsenden pädagogischen Herausforderungen gegenüber, für die sie nach Lösungen sucht. Viele Probleme sind nicht mehr mit den traditionellen pädagogischen Mitteln der Schule allein zufriedenstellend zu bearbeiten. 3

3 6.2. Pädagogische Inhalte Schule ist genau wie die Kinder- und Jugendhilfe der Schaffung von positiven Lebensbedingungen für die Heranwachsenden verpflichtet, der Prävention im Sinne von Stärkung und Förderung der positiven Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Diese vor entwicklungshemmenden und gefährdeten Einflüssen zu schützen und sie in ihrer Erziehung zu fördern, gilt auch als Richtlinie für Schulentwicklung und Unterrichtsgestaltung. Insbesondere liegt das Augenmerk auf dem Ausgleich sozialer Benachteiligungen, Klärung familiärer Konflikte, Überwindung sozialer Beeinträchtigungen und Integration in Vereine und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. In der Arbeit mit den Schülerinnen kommen folgende Inhalte zum Tragen: Soziale Kompetenz Persönlichkeitsentwicklung Selbstwertstärkung Selbstverantwortung positives Selbstkonzept Strategien zur Stressbewältigung Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit Umgang mit Andersartigkeit gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien Krisenintervention Alltagskompetenzen Freizeitgestaltung Berufsorientierung Lebensplanung 7. Arbeitsweisen 7.1. Arbeitsgrundsätze des Fachpersonals Grundlagen der pädagogischen Arbeit sind systemische Sichtweise, Ressourcenorientierung und eine Wertschätzung und Anerkennung sichernde fachliche Haltung. Jugendsozialarbeit an Schulen setzt ein partnerschaftliches Umgehen von Schulleitung, LehrerInnen und SozialpädagogInnen miteinander voraus. Ebenso wichtig ist die Kenntnis des jeweils anderen Arbeitsfeldes, dessen Möglichkeiten und Grenzen. Die Unterschiedlichkeit der Berufsrollen muss akzeptiert sein Arbeitsgrundsätze mit den SchülerInnen Die SchülerInnen sind zwar Ansatzpunkt der gesamten Arbeit, dennoch kann und darf es keine einseitige Parteinahme geben. Allparteilichkeit und ein lösungsorientierter Ansatz entsprechend der systemischen Sichtweise sind erforderlich. 4

4 Weitere Grundsätze: Freiwilligkeit und Vertrauen; Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte der Zusammenarbeit; Gegenwartsbezug; Beteiligung; Transparenz; Im Einzelnen kommen die vielfältigen Arbeitsweisen und Methoden der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe und der sozialpädagogischen Gruppenarbeit zur Anwendung, wie z.b. Einzelberatung, Gruppengespräch, Krisenintervention, Streitschlichtertraining, Projektarbeit, Konfliktberatung, Rollenspiele, 7.3. Arbeitsgrundsätze mit den Eltern Eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den erziehungsberechtigten Personen muss sorgsam aufgebaut werden. Regelmäßige thematische Elternabende und Einzelgespräche sind unabdingbar. In Ausnahmefällen können auch Hausbesuche sinnvoll sein. Bei Bedarf und nach Wunsch der Eltern kann die sozialpädagogische Fachkraft die Erziehungsberechtigten auch bei Gesprächen mit den LehrerInnen begleiten Schutzauftrag Werden den Fachkräften des Trägers gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen im Sinne des 8a SGB VIII bekannt, informieren sie unverzüglich das Kreisjugendamt Tirschenreuth. Die wahrgenommenen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und die weitere Vorgehensweise werden dokumentiert. 8. Qualitätsentwicklung Die Jugendsozialarbeit orientiert sich am Qualitätsentwicklungskonzept nach GAB des SOS- Kinderdorfes Oberpfalz und setzt die Qualitätsstandards um. Wesentliche Elemente dieses Verfahrens sind Handlungsleitlinien, Praxisüberprüfung, Kollegiale Unterstützung einschließlich Supervision und systematische Evaluation. 9. Rahmenbedingungen 9.1. Personal Die Aufgabe wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft in Teilzeit mit 19,25 Wochenstunden wahr genommen. Diese ist in das interdisziplinäre Team des SOS- Kinderdorfes Oberpfalz eingebunden und übernimmt im Idealfall weitere Aufgaben in der sozialpädagogischen Einrichtung. Vertreter des Jugendamtes und der Schule sind an der Personalauswahl beteiligt Räumlichkeiten Die Arbeit findet in der Regel in der Schule statt. Es steht ein Raum mit der entsprechenden notwendigen Büroausstattung zur Verfügung. Des Weiteren kann ein Gruppenraum, die Sporthalle, die Außenanlagen und ggf. weitere Fachräume nach Absprache genützt werden. Für spezielle Aktivitäten stehen die Räumlichkeiten und die Außenanlagen des Kinderdorfes einschließlich des Gemeinwesentreffs Trainstop offen. 5

5 10. Vernetzung Zusammenarbeit mit dem Jugendamt In regelmäßigen Kooperationsgesprächen und in einzelfallbezogenen Besprechungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) des Kreisjugendamtes werden grundlegende Fragen der Zusammenarbeit besprochen und Vorgehensweisen in konkreten Einzelfällen abgestimmt. Bei Bedarf ist die Jugendamtsleitung hinzuzuziehen. Eine Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Jugendarbeit und dem Jugendhilfeausschuss ist wünschenswert. Der Austausch mit anderen ambulanten Jugendhilfen (SPFH, EBS, EB etc.), mit teilstationären Einrichtungen (HPT) und mit dem örtlichen Kinderhort wird angestrebt. Der Jugendamtsleitung und dem Jugendhilfeausschuss wird bei Bedarf Bericht erstattet. Bei der Erstellung und Fortschreibung des Jugendhilfeplans wird im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen mitgewirkt Übergreifende Kooperationen Die pädagogische Fachkraft sucht die Zusammenarbeit mit anderen Stellen, z.b. der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit, der Polizei, der Jugend- und Familiengerichte, stationären Einrichtungen, Suchtberatungsstellen und hilft Jugendlichen bei der Überwindung von Hemmnissen und der Nutzung von Informationsstellen. Soweit eine weitergehende Betreuung notwendig wird, werden die jeweils zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, der Beratungsstelle für Eltern und Jugend usw. eingeschaltet bzw. für die Jugendlichen der Kontakt zu diesen Einrichtungen angebahnt. Sollten umfassende sozialpädagogische oder psychosoziale Maßnahmen erforderlich sein, werden zusätzlich entsprechende Beratungsstellen und soziale Dienste eingeschaltet. 11. Finanzierung Die Jugendsozialarbeit am Sonderpädagogischem Förderzentrum Immenreuth wird durch den Freistaat Bayern und den Landkreis Tirschenreuth nach einem noch im Detail auszuhandelnden Finanzierungskonzept bezuschusst. Der Trägermittelanteil beträgt 10% der Sach- und Personalkosten. Immenreuth,

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