Die deutsche Botschaft in Prag

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1 Die Botschaft Die deutsche Botschaft in Prag Eine Botschaft ist eine wichtige politische Einrichtung, sie ist die diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates. Das bedeutet, dass Deutschland durch Mitarbeiter der deutschen Regierung in anderen Ländern vertreten wird. Heutzutage sind deutsche Botschaften in nicht weniger als Ländern vertreten. Verwaltet werden diese Botschaften vom Auswärtigen Amt in Berlin. Der Bundesminister des Auswärtigen ist Frank-Walter Steinmeier. Man unterscheidet zwischen einer diplomatischen und einer konsularischen Auslandsvertretung. Zu den diplomatischen Vertretungen gehören Botschaften, Hochkommissariate und ständige Vertretungen. Die konsularische Vertretung wird durch den Konsularbeamten geregelt, welcher zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land bestellt ist. Zu ihren Aufgaben zählen: Vertretung der Interessen des eigenen Landes, pflege der zwischenstaatlichen Beziehungen, die Anfertigung von Pässen für eigene Staatsbürger und das Ausstellen eines Visums für eine Reise in die Bundesrepublik. Das Gelände einer Botschaft steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz und ist ein Exterritoriales Gebiet der vertretenen Nation. Die Staatsgewalt des Gastgeberlandes darf das Gelände nicht ohne Genehmigung betreten, durchsuchen oder gar Festnahmen durchführen. Die Botschaft der BRD zog 1973/74 in das Palais Lobkowitz, welches 1927 an das tschechische, früher tschechoslowakische, Außenministerium 2 verkauft wurde. In den Hallen dieses Palais, gaben einst Beethoven und von Weber Konzerte. (Details unter Geschichte ) Der heutige deutsche Botschafter in Prag ist Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven. Abbildung 1: Deutsche Botschaft Haupteingang 1 (Stand ) 2 Eine auf Anfrage an die deutsche Botschaft in Prag erhaltene Information ()

2 Die Ereignisse des Jahres 1989 Die Flüchtlinge von 1989 waren nicht die ersten, so erinnert sich Hermann Huber (von Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR): DDR - Flüchtlinge hat es in unserer Prager Botschaft immer gegeben, seit wir das Palais Lobkowicz bezogen hatten 3. Jedoch war die Welle an DDR-Flüchtlingen 1989 die Größte und auch Folgenreichste. Angefangen hat es mit 40 Flüchtlingen im Juni und bereits 500 Anfang September, bis Ende September waren es bereits zwischen Nur mit dem Wichtigsten ausgerüstet gaben sie alles auf, um in der BRD ein neues Leben zu beginnen. Die Tschechoslowakische Polizei war versucht, neue Flüchtlinge daran zu hindern auf das Gelände der Botschaft zu kommen. Je höher die Zahl der Flüchtenden wurde, die mit dem Mut der Verzweiflung zu allem bereit waren, desto weniger waren die Polizisten bereit einzugreifen. Im Park der Botschaft kümmerte sich das Deutsche Rote Kreuz um das Nötigste: Zelte wurden aufgestellt, Essen wurde gekocht und sanitäre Einrichtungen errichtet. Trotz der Anstrengungen waren die Einrichtungen hoffnungslos unterdimensioniert. Einmal in der Botschaft, gab es für keine Seite ein Zurück (Details unter Zwickmühle I ). Abbildung 2: Park der Deutschen Botschaft Nach Verhandlungen mit der DDR und der UN, trat Außenminister Hans-Dietrich Genscher am Abend des 30. September 1989, wenige Minuten vor 19 Uhr, auf den Balkon des Palais Lobkowitz und sprach den prägendsten Halbsatz der deutschen Geschichte:

3 Wir sind heute zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise. Der Rest möglich geworden ist. geht im Tosen der Menschenmassen unter. Bald darauf fahren mehrere Züge von Prag über Dresden ins bayrische Hof. Jeder Zug wird von bundesdeutschen Diplomaten 5 begleitet, um die Fahrt sicher und reibungslos zu gewährleisten. (Details unter Zwickmühle II ) Wenige Wochen später war die Grenze offen. Abbildung 3:Weg in die Freiheit Abbildung 4: David Cerny: Trabi-Vierbeiner 5

4 Geschichte Deutsche Botschaften werden zentral vom Auswärtigen Amt in Berlin verwaltet. Die erste derartige Einrichtung, war das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ab 1808 in Preußen 6. Während des Deutschen Kaiserreiches ( ) unter der Leitung von Otto von Bismarck (bis 1890) wurde es Auswärtiges Amt des Deutschen Reiches genannt. Die Bezeichnung als Auswärtiges Amt hat sich bis heute nicht geändert, der aktuelle Bundesminister des Auswärtigen ist Frank-Walter Steinmeier. Nach dem ersten Weltkrieg wurden 1919 erstmals Diplomatische Beziehungen mit der jungen Tschechoslowakei (existierte erst seit 1918) aufgenommen. Die Botschaft (damals: Gesandtschaft) befand sich in der Thunovská 18 7 in Prag. 1939, mit der erzwungenen Annexion der Rest-Tschechei an das Deutsche Reich, war eine Existenz einer deutschen Botschaft im eigenen Land nicht mehr notwendig. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die DDR noch im Gründungsjahr 1949 diplomatische Beziehungen auf und nutzte für ihre Botschaft Gebäude in der Masarykovo nábřeží 32 8 an der Moldau. Heute beherbergt dieses Gebäude eine Zweigstelle des Goethe-Institutes. Die BRD nahm erst 1973, nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages ( ) diplomatische Beziehungen mit der Tschechoslowakei auf. Bis zum Grundlagenvertrag erkannte die BRD die DDR nicht als deutschen Staat an. Aus diesem Grund, wurden durch die BRD keine diplomatischen Beziehungen mit einem Land aufgenommen, welches die DDR anerkannte (sog. Hallstein-Doktrin). Die Botschaft der BRD zog 1973 in das Palais Lobkowitz ein. Zwickmühle I Nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913), welches teilweise noch heute gültig ist, gilt jeder, der (noch aus Zeiten des deutschen Reiches) deutscher Staatsangehöriger ist, ist auch BRD-Staatsangehöriger, ebenso wie seine Nachfahren ( 1 und 4 Abs.1) 9. Hinzu kommt eine ausdrückliche Betonung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1973, welche einem Deutschen, wann immer er in den Schutzbereich der Bundesrepublik Deutschland gelangt (dazu zählen auch die Botschaften), einen Anspruch auf vollen Schutz deutscher Gerichte und der Grundrechte des Grundgesetzes hat 10. Artikel 16 Abs. 2 eben dieses Grundgesetzes verbietet die Auslieferung eines Deutschen an ein anderes Land 11. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages, dem Anerkennen zweier deutscher Staaten, war aber die DDR als Ausland manifestiert worden. Jedenfalls nach Auslegung der BRD. Es bestand die reale Gefahr, dass DDR-Bürger, die die Botschaft verließen, durch die tschechoslowakische Polizei verhaftet und an die DDR-Sicherheitsbehörden ausgeliefert werden würden. Somit war eine Ausweisung der DDR-Bürger unmöglich 6 Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. Hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung. 5., aktual. u. überarb. Aufl., Opladen 1993, ISBN , S. 64 f. 7 Eine auf Anfrage an die deutsche Botschaft in Prag erhaltene Information 8 Eine auf Anfrage an die deutsche Botschaft in Prag erhaltene Information

5 Zwickmühle II Die Ausreise der DDR-Bürger gestaltete sich als schwierig. Mit einem Pass der DDR war es nicht möglich, die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und der BRD zu passieren. Selbst mit einem legalen bundesdeutschen Pass den die Botschaft ja problemlos hätte ausstellen können war dies nicht möglich, da diesem der Einreisestempel fehlte. Diese Regelung wurde wenige Zeit später außer Kraft gesetzt. Die DDR-Führung war schließlich zu einem schnellen Kompromiss bereit, da die 40-Jahr-Feier der Staatsgründung bevorstand.

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