Als QM-Visitor unterwegs: Erfahrungswerte & Praxistipps für die Umsetzung der QM-Richtlinien
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- Emilia Schulze
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1 Als QM-Visitor unterwegs: Erfahrungswerte & Praxistipps für die Umsetzung der QM-Richtlinien Michael Jecht MVZ Havelhöhe Diabetesschwerpunktpraxis i Kladower Damm 221, Berlin Tel.: mjecht@havelhoehe.de Qualitätssicherung in der Medizin Qualitätssicherung stellt in allen medizinischen Gebieten im Gegensatz zur Industrie ein relativ junges Gebiet dar. Neben einer verbreiteten Begriffsverwirrung wird idqualitätssicherung liä i überwiegend als Belästigung in der ärztlichen Tätigkeit aufgefaßt. Seite 1
2 Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis Das Streben nach Qualität darf sich nicht im Aufspüren und Bestrafen schlechter Qualität erschöpfen. Was ist Qualität? Qualität zu liefern ist eine innere Einstellung, eine Philosophie mit der Bereitschaft, seine Arbeit und sein Verhalten zu reflektieren oder reflektieren zu lassen Qualität bedeutet nicht nur gut zu sein, sondern eine ständige Verbesserung anzustreben Qualität ist, gewöhnliche Arbeit ungewöhnlich gut zu machen oder auch Sorgfalt im Detail Seite 2
3 10 Aspekte - Warum QM in der Arztpraxis / Klinik? Versorgungsauftrag und Gesetzesvorgabe Patientenanspruch Qualitätsnachweis Neue Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen Wettbewerb: Was zeichnet uns aus? Was sind unsere Leistungsschwerpunkte? Warum Qualitätsmanagement in der Klinik oder in der Praxis? 10 Aspekte - Warum QM in der Arztpraxis / Klinik? Warum Qualitätsmanagement in der Klinik oder in der Praxis? Haftung und Schadensersatzansprüche Gesetzliche Vorgaben Organisationsabwicklung Eigener Anspruch der Praxis Eigener Anspruch der Mitarbeiter Seite 3
4 Wie beginnen? Ziel eines QM verdeutlichen Was gewinnt man durch ein QM? z.b. Abläufe optimieren Optimierung des Prozessmanagements Wissensmanagement verbesseren Patientensicherheit erhöhen Kosteersparnis durch mehr Transparenz Lieferantenbewertung gesundheit.de Seite 4
5 Das Ziel der diesjährigen Studie war zum einen den aktuellen Stand im Bereich QM in den Praxen abzufragen, zum anderen aber das Thema Fehler und Fehlervermeidung detailliert zu betrachten. Methode: Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten wurden angeschriebenund umbeantwortung des Fragebogensgebeten. Dieses Sample wurde entsprechend der bundesweiten Grundgesamtheit aller Niedergelassenen nach den geografischen, demografischen und fachlichen Spezifika repräsentativ stratifiziert. Die Praxisinhaber wurden repräsentativ ausgewählt und angeschrieben, an einer internetbasierten Befragung teilzunehmen. Ergebnisse: 985 Ärzte lieferten aussagekräftige Antworten (5,6% Antwortquote), die bislang höchste Antwortquote. Der Vergleich zwischen Antwortenden und Grundgesamtheit zeigt ein hohes Maß an Repräsentativität (Geschlecht, Alter, Größe des Wohnorts), lediglich in der Verteilung von Respondern nach Region lässt sich eine deutlich niedrigere Antwortquote aus dem Osten erkennen. Seite 5
6 Seite 6
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8 a Sozialgesetzbuch V Verpflichtung zur Qualitätssicherung i (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, sind nach Maßgabe der 137 und 137d verpflichtet, 1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, 2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. QEP KBV Seite 2 Seite 8
9 QM-Richtlinie gemäß 135a SGB V (1) in Kraft getreten kein System vorgeschrieben keine Zertifizierung vorgeschrieben Phase I (Planung) bis Phase II (Umsetzung) bis Phase III (Überprüfung) bis Phase der fortlaufenden Weiterentwicklung QEP KBV Seite 3 QM-Richtlinie (2) geforderte QM-Instrumente: strukturierte Teambesprechungen Prozess- und Ablaufbeschreibungen Patientenbefragungen Beschwerdemanagement Organigramm, Checklisten Fehlermanagement Notfallmanagement t Dokumentation der Behandlungsverläufe und Beratung qualitätsbezogene Dokumentation konkrete Qualitätsziele festlegen, Maßnahmen ergreifen, systematisch überprüfen und anpassen (PDCA) QEP KBV Seite 4 Seite 9
10 QM-Richtlinie (3) jede KV hat eine QM-Kommission gegründet, die jährlich 2,5 % der Praxen stichprobenartig überprüft Auskunft per Fragebogen ( Selbstbewertung ) und ggf. weitere Unterlagen bei Nonkonformität Beratung durch die QM-Kommission KVen geben Ergebnisse an KBV, die berichtet dem Gemeinsamen Bundesausschuss QEP KBV Seite 5 G-BA - Stichproben der KVen 2009 (1) Auswertung der Phasenkonformität Stichprobenziehung 2009 n= Teilnehmer der Stichprobe 6% NICHT phasenkonform 43% ÜBER phasenkonform 51% phasenkonform QEP KBV Seite 7 Seite 10
11 G-BA - Stichproben der KVen 2009 (2) Phasenanteile der Rückmeldungen aus den Kven Stichprobenziehung 2009 n= Phase IV "Weiterentwicklung" 28,2% "noch nicht " Phase I begonnen 1,1% "Planung" 7,6% Phase III "Überprüfung" 12,8% Phase II "Umsetzung" 50,3% QEP KBV Seite 8 Auswertung der Stichprobenziehung 2009 Bericht der KBV an den G-BA, Seite 11
12 Seite 12
13 Gewählte QM-Systeme 2009 Stichprobenziehung freiwillige Angaben der Praxen zur Wahl eines QM-Systems (n= Praxen) 23% 1% 1% 39% 1% 2% 2% 3% 28% QEP ISO 9001 IKF Schwarz-Pharma KPQM KTQ EPA EFQM sonstige QEP KBV Seite 9 QEP Aktuell (Stand: ) Praxen mit QEP-Zertifikat 491 Teilnehmer an QEP-Einführungsseminaren ca Lizenzierte QEP-Trainer 255 Akkreditierte QEP-Visitoren 42 Akkreditierte QEP-Zertifizierungsstellen 13 QEP KBV Seite 11 Seite 13
14 Evaluation QEP-Einführungsseminare Würden Sie das QEP-Einführungsseminar Ei i weiterempfehlen? Gesamtstatistik KV/ BV Stand: n= % 3% 86% ja weiß nicht nein QEP KBV Seite 12 Evaluation Zertifizierungsverfahren (1) Würden Sie eine Zertifizierung nach QEP weiterempfehlen? Evaluationsbögen Praxis Auswertungsstand: (n=464) 1,3% 5,0% 2,2% 91,6% Ja Nein w.n. ka QEP KBV Seite 13 Seite 14
15 Evaluation Zertifizierungsverfahren (2) Bewertung "fachliche Kompetenz" der QEP-Visitoren Evaluationsbögen Praxis Stand: (n=431) 6 % 1 % 94 % / ka QEP KBV Seite 14 Praxiszertifizierungen (1) Übersicht 2-Jahreszeitraum QEP-Praxiszertifizierungen Stand: QEP KBV Seite 15 Seite 15
16 Praxiszertifizierungen (2) Rechts-/ Organisationsformen von Einrichtungen mit QEP Zertifizierung Stand: (n=510) 1,6% 5,7% 2,7% PG MVZ Andere GP EP 49,4% 40,6% EP: Einzelpraxis GP: Gemeinschaftspraxis PG: Praxisgemeinschaft MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Andere: Ambulanz, GmbH etc. QEP KBV Seite 16 Praxiszertifizierungen (3) Neurochirurgen psychologische Psychotherapeuten Kinderärzte Nervenärzte/ Neurologen/ Psychiater Urologen Augenärzte Radiologen/ Strahlentherapeuten Dermatologen Kinder-, Jugendpsych. u. -psychoth. HNO-Ärzte Gynäkologen Anästhesisten Orthopäden Chirurgen Internisten (ohne hä. Internisten) Allgemeinärzte (einschl. hä. Internisten) Anteil der QEP-zertifizierten Ärzte / PT im Vergleich zum Anteil der einzelnen Fachgruppen Grundgesamtheit: Ärzte/ PT ( ) 892 Ärzte/ PT mit QEP- Zertifikat ( ) Anteil der jeweil. Arztgruppe Anzahl Ärzte mit QEP-Zertifikat 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% QEP KBV Seite 17 Seite 16
17 Patientenversorgung Zugang zur ambulanten Versorgung Seite 17
18 Patientenrechte und Patientensicherheit Mitarbeiter und Fortbildung Personalplanung und Entwicklung Seite 18
19 Praxisführung und Organisation - Leitbild QEP-Qualitätsziel-Katalog Version 2010 Wurde jetzt an die Kassenärztlichen Vereinigungen i ausgeliefert und ab dem beim Deutschen Ärzteverlag ( asp?grid=366&id=2409) oder über den Buchhandel zu bestellen ist. Die ISBN lautet: ISBN Preis 29,95 Euro Seite 19
20 Die wichtigsten Informationen zur vollständig überarbeiteten Version sind: Katalogstruktur und aufbau sind unverändert Ziel-, Nachweis- und Erläuterungstexte wurden umfassend aktualisiert und an gesetzliche und andere Änderungen angepasst besondere Aspekte und Hinweise für Kooperationen und MVZ wurden aufgenommen Qualitätsindikatoren aus dem AQUIK -Set wurden zur optionalen Anwendung integriert gesetzliche Anforderungen sowie die Anforderungen der Qualitätsmanagement- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wurden mit Symbolen markiert Themen wurden systematisch gebündelt und Redundanzen gestrichen Nachweise/ Indikatoren wurden klarer formuliert und in ihrer Komplexität reduziert der Serviceteil im Anhang wurde um weitere Orientierungshilfen erweitert. Inhaltsverzeichnis und Leseproben aus allen fünf Kapiteln des QEP-Qualitätsziel-Kataloges Seite 20
21 Der Qualitätsziel Katalog - kompakt Ebene Anzahl 2010 Anzahl 2005 I. Kapitel 5 5 II. Bereich III. Kriterium IV. Qualitätsziele, gesamt davon Kernziele V. Nachweise / Indikatoren der Kernziele Ausgehend von 228 anwendbaren Nachweisen/ Indikatoren der Kernziele gilt dabei folgende Regelung für Erstzertifizierungen: 205 Nachweise und mehr erbracht => Die Zertifizierung wird vom Visitor empfohlen. 191 Nachweise und weniger erbracht => Eine Zertifizierung kann nicht empfohlen werden. 192 bis 204 Nachweise erbracht => Nicht erfüllte Nachweise/ Indikatoren können nachgebessert werden, mindestens bis zur Erfüllung von 205 Nachweisen. Pro anwendbarem Kernziel muss mindestens ein Nachweis erbracht werden. Ausgehend von 228 anwendbaren Nachweisen/ Indikatoren der Kernziele gilt folgende Regelung für Folgezertifizierungen: 219 Nachweise und mehr erbracht => Die Zertifizierung wird vom Visitor empfohlen. 204 Nachweise und weniger erbracht => Eine Zertifizierung kann nicht empfohlen werden. 205 bis 218 Nachweise erbracht => Nicht erfüllte Nachweise/ Indikatoren können nachgebessert werden, mindestens bis zur Erfüllung von 219 Nachweisen. Pro anwendbarem Kernziel muss mindestens ein Nachweis erbracht werden. Seite 21
22 Umgang mit gesetzlichen Auflagen/ behördlichen Bestimmungen Bei der Praxisvisitation gemäß QEP-Zertifizierungsverfahren wird die Erfüllung bzw. Umsetzung der Nachweise/ Indikatoren der QEP-Kernzielkataloges überprüft. Die Zuständigkeit des Visitors richtet sich ausschließlich auf diese Bewertung. Es ist nicht die Aufgabe eines QEP-Visitors darüber hinaus, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Vorgaben zu überprüfen. Der Visitor hat keine Hoheitsrechte oder behördlichen Befugnisse. Ergeben sich im Verlauf der Visitation Anhaltspunkte für die nicht konforme Umsetzung von Gesetzen/behördlicher Bestimmungen, ist wie folgt zu verfahren: mündlicher Hinweis und Abstimmung mit dem Praxisinhaber Fortführung der Visitation; ggf. Berücksichtigung des Sachverhaltes bei der Bewertung des entsprechenden Qualitätszieles schriftliche Sachstandsdarlegung im Visitationsbericht Die Überwachungsrechte und -pflichten der zuständigen Behörden, Ämter und Genossenschaften bleiben hiervon unberührt. Seite 22
23 Handbuch MVZ Alle gemeinsame Inhalte brauchen nicht einzeln in den jeweiligen Praxen abgebildet werden. Nur die Inhalte, die spezifisch für die einzelne Praxis ist, muß gesondert im Handbuch abgebildet werden Seite 23
24 Seite 24
25 2005 Verbesserungspotential Behandlungspfade Datenschutz Fax, Datensicherung Zugriffsschutz Praxiscomputer Organisationsstruktur im MVZ Qualitätsmanagement Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Seite 25
26 Datenschutz das richtige Passwort Passwortbildung: unsicher U2midLa U2midLa! na ja ziemlich sicher Eselsbrücken bilden: Um 24h mache ich das Licht aus! Hygiene und Reinigung (Ziel 2) Können alle Teammitglieder die Händedesinfektion gemäß DIN EN 1500 durchführen? Aus: Anleitung zur Erstellung eines Hygieneplanes für Arztpraxen 2005, Amt für Gesundheit Frankfurt am Main Sind die MA hinsichtlich der Händehygiene geschult? MA verzichten auf: künstliche Nägel und Nagellack Uhren und Schmuck an Unterarmen und Händen QEP KBV Seite 15 Seite 26
27 4.3.3 Hygiene und Reinigung (Ziel 2) Tattoo und Piercing: RKI: Von einem in den umgebenden Hautarealen reizlosen Piercing oder Tattoo gehen im Stations- oder Praxisalltag keine Infektionsgefahren aus. DGKH Sichtbares Piercing an anderen Körperstellen z.b. im Gesicht kann ab einer kritischen Größe zur Eigengefährdung führen, wenn der (z.b. demente/ verwirrte) Patient es ergreifen und abreißen kann. Es ist daher aus Arbeitsschutzgründen zu untersagen. Generell ist Piercing (nicht sichtbar/ sichtbar) bei Rötung, Schwellung, Sekretion sofort zu entfernen, da Erreger in die Umgebung verteilt und somit Patienten infiziert werden können. QEP KBV Seite 16 Allgemeines zum Arbeitsschutz Schutzaspekt Vermeidung von Gesundheitsschäden: Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen Berufskrankeiten andere arbeitsbedingte Erkrankungen Förderungsaspekt Förderung der Gesundheit: Stärkung der organisationalen Ressourcen Stärkung der personellen Ressourcen Seite 27
28 FaSi = Fachkraft für Arbeitssicherheit Seite 28
29 AMV = arbeitsmedizinische Vorsorge Seite 29
30 Seite 30
31 Arbeitsschutz im QEP Seite 31
32 Seite 32
33 Seite 33
34 Seite 34
35 Seite 35
36 Wo finde ich Hilfe und Arbeitsmaterial? Seite 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit M. Jecht Fragen? Seite 37
38 Seite 38
39 Seite 39
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