25 Jahre Patientenverfügung. Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu
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- Lukas Otto
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1 25 Jahre Patientenverfügung Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen zu Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung in Sindelfingen Stadthalle, Schillerstraße 23 Dienstag, 2. Mai 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen Dr. med. Götz Knappe, Arzt in Herrenberg Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender Kreisseniorenrat Moderation Manfred Koebler, Vors. KSR Festredner: Thomas Strobl Stellv. Ministerpräsident u. Innenminister Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Foyer präsentieren soziale Organisationen ihre Angebote.
2 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Sandra Waiblinger, Notarin in Sindelfingen 3. Dr. med. Götz Knappe, Arzt und Palliativmediziner in Herrenberg 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR Moderation: Manfred Koebler
3 Zusammenfassung:
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5 Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, in der man im Voraus festlegen kann, ob und wie man in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte
6 Die Böblinger Patientenverfügung In Ziffer 1: Beschreibung der Krankheitssituationen und der ärztlichen Maßnahmen
7 Die Böblinger Patientenverfügung Das BGH Urteil vom Juli 2016: Eine Patientenverfügung muss die Krankheitssituation und die ärztlichen Maßnahmen klar beschreiben sonst ist die PV nicht wirksam!
8 Die Böblinger Patientenverfügung Evaluation: Die Böblinger Patientenverfügung erfüllt die Forderung des BGH schon sehr lange. Daher ist weder eine Änderung noch eine Ergänzung erforderlich.
9 Die Böblinger Patientenverfügung Empfehlung: Die Böblinger PV wurde in den letzten Jahren angepasst an neue gesetzliche Regelungen und medizinische Erkenntnisse. Daher sollte eine PV, die älter ist als 3 Jahre, durch eine neue ersetzt werden!
10 Die Böblinger Patientenverfügung In Ziffer 2: Meine ausdrücklichen Wünsche In Ziffer 3: Meine Ablehnung von bestimmten medizinischen Maßnahmen
11 Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und an das behandelnde Team
12 Die Patientenverfügung und ist eine große Hilfe für die Bevollmächtigten und Angehörigen
13
14 Die Patientenverfügung - schriftlich - ist verbindlich und muss beachtet werden BGB 1901a: ist dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen
15 Der Eid des Hippokrates ( )
16 Der Eid des Hippokrates ( )
17 Die Patientenverfügung: PV schriftlich abfassen und unterschreiben die letzte PV ist gültig, keine jährliche Erneuerung eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich
18 Die Patientenverfügung: Aufbewahren so, dass man sie im Bedarfsfalle findet >>> gelbes Kärtchen Registrieren im zentralen Vorsorgeregister:
19 Vorsorgende Verfügungen Unsere Empfehlung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
20 Vorsorgevollmacht ist wichtig da keine automatische Vertretung durch den Ehepartner gegeben ist
21 Ohne eine Vorsorge- Vollmacht.. ggfs. Gesetzliche Betreuung
22 Die gesetzliche Betreuung: ist vom Staat eingesetzt, wird vom Staat kontrolliert: Genehmigungen durch das Betreuungsgericht Jährliche Berichtspflichten Darstellung Vermögenslage Hohe Kosten je nach Vermögen
23 Die gesetzliche Betreuung Beispiele für solche Genehmigungen: Übertragung von 2000 vom Sparbuch des Betreuten auf dessen Girokonto
24 Eine gesetzliche Betreuung kann vermieden werden durch eine umfassende Vorsorge- vollmacht vollmacht
25 Die Vorsorgevollmacht nur einer Person des Vertrauens erteilen:
26 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Die VV schriftlich abfassen und unterschreiben Die VV nur einer Person des Vertrauens erteilen Eine notarielle Beurkundung wird dringend empfohlen bei Grundstücksgeschäften
27 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Die Kreissparkasse und die Volks- und Raiffeisenbanken im Kreis Böblingen erkennen die öffentlich beglaubigte VV des KSR an Die Vorsorgevollmacht gilt sofort evtl. nicht gleich aushändigen!
28 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Diese muss schriftlich verfasst werden und handschriftlich unterschrieben sein Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Beurkundung durch Notar
29 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Diese öffentlich beglaubigte VV erkennen die KSK und VOBA im LK an! Bei Grundstücksgeschäften: Notarielle Vollmacht!
30 Die Vorsorgevollmacht Wichtige Hinweise: Empfohlen wird die Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister: Weitere Hinweise findet man auf der KSR Homepage:
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