Position VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz zum sogenannten staatlichen Tierwohllabel
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- Elke Kirchner
- vor 6 Jahren
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1 Position VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz zum sogenannten staatlichen Tierwohllabel Folgende Punkte sind für die Glaubwürdigkeit eines Tierwohllabels absolute Pflichtkriterien: Nämlichkeit (d.h. jedes gelabelte Produkt muss nach den Kriterien des Labels produziert worden sein). 1 Intakter Ringelschwanz (generelles Verbot des Schwanzkupierens, keine Ausnahmen, keine Übergangsfristen) 2 Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Kastration (Vollnarkose und NSAID) 3 Abgegrenzter Ruhebereich / eingestreute Liegefläche Detaillierte Angaben zu Beschäftigungsmaterial und Raufutter: Mengenangabe an Raufutter/Tier/Tag, Definition des Beschäftigungsmaterials / Raufutters (essbar, kaubar, etc. wie nach EU-WelNet-Definition 4 sowie Beispiele, was akzeptiert wird (Stroh, Heu oder Silage) und was nicht (Metallkette, Holz). Offene Tränken (Schalentränken, Trogtränken) 5 Transportdauer max. 4 h 6 1 Alternativ zur Nämlichkeit gibt es das Prinzip der Massenbilanzierung, wo u.a. auch Produkte gelabelt werden, die nicht die erforderlichen Kriterien erfüllen. So z.b. bei der Initiative Tierwohl: auf der Produktverpackung steht, dass der Konsument mit dem Kauf des Produkts die Initiative unterstützt, das Produkt selbst kann jedoch auch unter ganz normalen Standards ohne Mehrwert - produziert worden sein. Ob die Nämlichkeit beim staatlichen Tierwohllabel eingehalten wird, ist derzeit nicht bekannt, wurde jedoch als beabsichtigt kommuniziert. 2 Nach den Kriterien für die Einstiegsstufe ist weiterhin routinemäßiges Schwanzkupieren erlaubt unter der Bedingung, dass jeder Betrieb, der beim Label mitmacht, einige Tiere versuchsweise mit intaktem (nicht kupiertem) Ringelschwanz belässt. Es wird jedoch weder vorgeschrieben, wieviel Prozent der Tiere dies betreffen soll, noch, bis wann der Betrieb zu 100% aus dem Kupieren ausgestiegen sein soll. Routinemäßiges Schwanzkupieren ist bereits seit 1994 in der EU verboten. Die wenigsten Mitgliedstaaten halten sich jedoch daran. Auch in 99% der deutschen Schweinebetriebe werden die Tiere teils noch immer kupiert. Diese Verletzung geltender EU-Vorschriften nun mit mehr Tierwohl auszuzeichnen, ist nicht tragbar. 3 NSAID: Nicht steroidale Entzündungshemmer Schmerzmittel (wie z.b. Meloxicam). Ein neues Gesetz verbietet die betäubungslose Kastration voraussichtlich ab dem in Deutschland. Der Mehrwert einer Betäubungsvorschrift im Rahmen des staatlichen Tierwohllabels würde dann lediglich darauf beruhen, dass auch importierte Ferkel mit einbezogen wären. Das gelabelte Produkt muss von einem Tier stammen, dass unter Betäubung kastriert wurde (auch wenn es z.b. aus NL kommt). Allerdings fehlt im Gesetz (und auch in den Kriterien) eine Definition der erlaubten Betäubungsmethoden. Nicht jede Betäubungsmethode ist tierschutzkonform, so z.b. die in NL übliche Betäubung mit CO2, bei der die Tiere Erstickungsgefühle erleiden). VIER PFOTEN fordert den Umstieg auf folgende Maßnahmen: reine Ebermast, die Immunkastration sowie im Falle einer chirurgischen Kastration die Betäubungsformen Inhalationsnarkose mit Isofluran (keine Erstickungsgefühle) oder die Injektionsvollnarkose (intravenös oder intramuskulär). Alle Betäubungsformen müssen ausschließlich durch einen Tierarzt verabreicht werden. Zusätzlich zur Betäubung muss im Vorfeld eine Schmerzmittelgabe erfolgen, um die Nachschmerzen nach der Kastration zu lindern. 4 Das EU WelNet- Programm ( wurde entwickelt, um Kontrolleure zu schulen, welches Beschäftigungsmaterial geeignet ist, um die Anforderungen der EU-Richtlinien zu erfüllen. 5 Offene Tränken ermöglichen das artgemäße Trinken. Das Trinken aus Nippeltränken hingegen lässt die Schweine meist weniger oder zu wenig trinken, da sie mehr Zeit benötigen, die gleiche Wassermenge zu bekommen wie in einer offenen Tränke. 6 Gemeint ist die reine Transportzeit im Inland.
2 Weitere Kriterien: Ebermast und Immunokastration sollten beim Label als Alternative zur chirurgischen Kastration zumindest genannt werden Mehr Platz (1,5 m² für >110 kg) / Ausweichmöglichkeiten 7 Eingestreute Liegefläche (an 3 Seiten umgrenzt) 8 Strukturen / Rückzugsmöglichkeiten 9 Erhebung tierbezogener Parameter während Aufzucht und Mast sowie nach der Schlachtung mit Rückmeldung an Tierhalter 10 Verlängerung der Säugezeit (mind. 6 Wochen) Kein Kastenstand (Deck- und Abferkelbereich) 7 Nur durch einen gewissen Mindestplatz ist eine Strukturierung der Bucht mit verschiedenen Funktionsbereichen bzw. eine Trennung von Liege- und Fress/Kotbereich möglich. 8 Schweine benötigen eine weiche und bequeme Liegefläche (EU-RL fordert comfortable lying area ). 99% der Schweine werden hingegen auf harten Beton-Spaltenböden gehalten ohne eingestreute Liegefläche. Viele Tiere leiden daher unter entzündeten Gelenken und Liegeschwielen. Auch im Label ist keine Einstreu für Mastschweine vorgesehen, sondern Haltung auf Vollspaltenboden erlaubt. 9 Schweine trennen ihren Liege- vom Fress/Kotbereich. Den Liegebereich halten Schweine normalerweise sehr sauber. Dies funktioniert bspw. meist sehr gut in alternativen Systemen mit angrenzendem Auslauf. Auf engem Raum und in Vollspaltenbuchten sind die Schweine hingegen gezwungen, dort hin zu koten, wo sie auch liegen. Das ist nicht artgemäß. Kot und Urin fallen durch die Betonspalten und lagern im Güllekanal unter den Schweinen. Die Schweine atmen dann die ganze Zeit den Gestank ihrer eigenen Exkremente ein. Untersuchungen am Schlachtband haben ergeben, dass bis zu 80% der Schweine defekte Lungen haben. 10 Die Erhebung tierbezogener Parameter am lebenden und am toten Tier (Schlachtband) ermöglicht es, über Anforderungen an das Haltungssystem hinaus, den gesundheitlichen Zustand des Tieres festzustellen. Am Schlachtband sieht man Entzündungen der Gelenke, Lungenkrankheiten, Verletzungen, etc. und kann Rückschlüsse auf mangelndes Management oder auf die Haltung der Tiere ziehen. Gute Tierwohllabel-Programme beziehen die Erhebung tierbezogener Parameter mit ein. Beim staatlichen Tierwohllabel bleibt unkonkret, welche Kontrollparameter erhoben werden sollen.
3 Bewertung der Einzelkriterien (veröffentlichte Version des BMEL im April 2017) im Vergleich zu Standards und Position Vier Pfoten staatl. Tierwohlabel DE Gesetz EU Gesetz Position Vier Pfoten Bemerkungen zum staatl. Tierwohllabel Platzangebot Kg LG m²/tier m²/tier m²/tier m²/tier ,2 (+33%) 0,15 0, ,25 (+25%) 0,2 0,2 >20 0,4 (+14,3%) 0,35 0,3 Keine Buchtenstruktur ,65 (+30%) 0,5 0, kg: 1m², davon mind. möglich: zu wenig Platz, ,0 (+33%) 0, kg 0,55 0,5m² Liegefläche. um Kot- vom Liegebereich kg 0,65 zu trennen. Mehrwert vgl.staatl. Tierwohllabel/Geset z >110 1,3 (+30%) 1,0 1, kg: 1,5 (davon 0,8 Liegefläche). Raufutter und Beschäftigung Buchtenstruktur Organisches Material und Raufutter unter Einhaltung der Empfehlung (EU) 2016/336.(Ausnahme Sauen im Abferkelbereich) Geschlossene Liegefläche (0,1m²/Ferkel, Zugang (jederzeit) zu Beschäftigungsmateri al, das untersucht und bewegt werden kann (vgl. 26TSchNutztV). keine Vorgaben zur Buchtenstruktur. Fast überall Ständiger Zugang zu ausreichenden Mengen an Materialien (vgl.eu-rl 2008/120/EG Anh.I Kap.I/ 4+8). EU-RL fordert comfortable lying area (Anh.I Kap.I /3+5). Raufutter (Heu/Stroh/Silage/Grünfutter) jederzeit zur freien Verfügung - geeignetes Material nach EU WelNet-Definition. Planbefestigte und eingestreute Liegefläche an 3 Seiten umgrenzt. Raufutter und Beschäftigung sind vorgesehen. Sollten aber genauer definiert werden (nach EU-WelNet- Definition / Mengenangaben). Sauen im Abferkelbereich werden allerdings ausgenommen, dabei brauchen insbesondere diese Tiere Material, um Nester zu bauen. Vollspaltenbuchten ohne Einstreu. Nur weiches Liegen würde Mastschweine: Sauen im Abferkelbereich: keiner. keiner/ gesetzlicher Standard
4 Fixierung Sauen Deckbereich 5%Schlitzanteil) für Aufzuchtferkel. Max. 4 Tage im Vollspaltenböden und Flatdecks für Ferkel. Bis 28 Tage im Saugferkel: Ruhebereich mit Matte, Stroh oder anderem Material bedeckt. Bis 28 Tage im Nestbaumaterial keine Angabe In der Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin muss jeder Jungsau oder Sau ausreichend Stroh oder anderes Material zur Befriedigung ihres Nestbauverhaltens zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nach dem Stand der Technik mit der vorhandenen Anlage zur Kot- und Harnentsorgung vereinbar ist. Säugephase Mind. 28 Tage 28 Tage (nur in Ausnahmen 1 Woche früher) Schwanzkupieren Start mit einzelnen Buchten unkupierter Tiere. Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen (vgl. 6 TschG). 28 Tage (nur in Ausnahmen 1 Woche früher) Das routinemäßige Schwanzkupieren ist in der EU seit 1994 verboten (vgl. EU-RL Anh I Kap I/8) Grundsätzliches Verbot. Ausnahmen: Einzelfixierung in Einzelfressständen und stundenweise Fixierung bei Behandlungen. Beschäftigungsmaterial, das auch als Nestbaumaterial verwendet werden kann, muss immer vorhanden sein, auch im Abferkelbereich. comfortable lying area entsprechen. 4 Tage wäre akzeptabel, ist jedoch grundsätzlich schwer zu kontrollieren. System an sich ist nicht tierschutzkonform, ein Urteil hat den Kastenstand im Deckzentrum für illegal erklärt. Abferkelbereich wird nicht mit bedacht. Dort ist weiterhin wochenlange Kastenstandhaltung erlaubt. Es wird entgegen den Mindestanforderungen kein ausreichendes Nestbaumaterial vorgeschrieben. nah am Standard keiner/ Standard unter Mindestanforderung en 42 Tage Säugephase zu gering keiner/gering verbieten Keine Vorgaben zur Anzahl unkupierter Tiere, keine Vorgaben zu einem 100%igen Ausstieg. Somit bleibt beim staatl. Tierwohllabel das routinemäßige Kupieren immer noch erlaubt - nicht konform der aktuellen Gesetzeslage. Keiner/ Standard unter Mindestanforderung en
5 Ferkelkastration Eigenkontrolle Tiergesundheitsindex Keine betäubungslose Ferkelkastration. Dokumentiertes Konzept Ja (Brancheninitiative) Betäubungslose Kastration ab verboten. Keine erlaubten Methoden definiert. Gesetzlich vorgegeben Transportdauer Max. 8 h 8 h gesetzlich vorgegeben, unter Einhaltung best. Vorgaben bis 24 h erlaubt. Schlachtung Tierschutzfortbildung Verfahren zur Kontrolle der Wirksamkeit der sicheren und tiefen Betäubung. Jährliche Fortbildung zu Tierschutzthemen Ab wahrscheinlich keine mehr (Brüsseler Erklärung -ist aber kein Gesetz). Kastration nur unter Vollnarkose (i.v., i.m.) / frühestens nach 14. Lebenstag; oder Isofluran plus NSAID. Immunokastration oder Ebermast. - Liste mit tierbezogenen Parametern am lebenden Tier (z.b. Verletzungen, geschwollene Gelenke etc.). ITW - Index aus TBP am lebenden und toten Tier. TBP am toten Tier: z.b. Lungenbefunde, entzündete Gelenke, etc. Gesetzlich vorgegeben. Gesetzlich vorgegeben Betäubungsmethoden nicht definiert. (Türöffner für das nicht wirksame Betäubungsgel Lidocam) - unkonkret unkonkret 4 h zu gering ja Betäubungskontrolle mit geschulten Mitarbeitern anhand Betäubungsprotokoll, Überkontrollen und Sanktionen. - - Schulungen zu TBP Erfassung, zu Verhaltensbedürfnissen der Tiere und zum Umgang mit Tieren. unkonkret. Keine Angaben zum Verfahren. unkonkret. Keine Angaben zu konkreten Tierschutzthemen. Keiner (ab Gesetz) Gefahr: Lidocam! keiner/unkonkret
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