INFO. Zusatzinformationen zu den Wahlen der Personalkommission und Arbeitnehmervertreter im VR. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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1 INFO Legal & Compliance / Human Resources Basel, Zusatzinformationen zu den Wahlen der Personalkommission und Arbeitnehmervertreter im VR Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Vorfeld zu den Wahlen der Personalkommission (PEKO) sowie dem Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat sind einige Fragen aufgeworfen worden, insbesondere in einem vom VPOD am 8. August 2017 eingereichten umfassenden Fragenkatalog. Die BVB nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung und präsentiert zugleich einen aktualisierten Terminplan mit präzisierenden Hinweisen. Wahlkreis Betrieb: Die Mitglieder des Wahlkreises Betrieb werden, wie in Ziffer 7.4 des PEKO-Reglements, gültig ab 1. Mai 2017, explizit festgehalten, im Majorzwahlverfahren gewählt. Eine Proporzwahl mit Listen und Listenstimmen kommt damit nicht zur Anwendung. Im Wahlkreis Betrieb ist gemäss PEKO-Reglement jeweils für den Bereich Bus und Tram diejenige Kandidatin resp. derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt, der dritte PEKO-Sitz Betrieb geht an diejenige Kandidatin resp. denjenigen Kandidaten, welcher nebst diesen beiden am meisten Stimmen erhalten hat (Majorzwahlverfahren, vgl. Punkt oben). Da das PEKO-Reglement die Frage, ob das Majorzwahlverfahren mit einem Wahlgang in relativem Mehr oder mit zwei Wahlgängen (mit absolutem Mehr im ersten und relativem Mehr im zweiten Wahlgang) durchgeführt wird, offen lässt, kommt das kantonale Wahlgesetz subsidiär zur Anwendung. Dieses sieht im Majorzwahlverfahren ein absolutes Mehr im ersten Wahlgang vor weshalb die PEKO-Wahlen in allen Wahlkreisen ebenfalls mit einem allfälligen zweiten Wahlgang durchgeführt werden. Dies wurde im aktualisierten Terminplan bereits berücksichtigt. Jede und jeder Mitarbeitende hat somit drei Stimmen, welche frei auf alle Kandidaten verteilt werden können. Somit können Buschauffeure selbstverständlich auch von Wagenführern vorgeschlagen resp. gewählt werden. Legal & Compliance / Human Resources Basel, Seite 1 von 5

2 Ein Nachrücken ist, in Analogie zum Wahlgesetz Basel-Stadt, nicht vorgesehen. Gemäss Ziffer 7.7 des PEKO-Reglements haben bis 12 Monate vor dem Ende einer Wahlzeit beim definitiven Ausscheiden eines Mitglieds der Personalkommission innert drei Monaten Ersatzwahlen im betreffenden Wahlkreis stattzufinden. Über das PEKO-Reglement resp. das Wahlprozedere zu steuern, dass sämtliche Verbände Einsitz in die PEKO nehmen, würde einen unrechtmässigen Eingriff in die Wahlfreiheit bedeuten. Über die Anlehnung an das Majorzwahlverfahren des Kantons Basel-Stadt (mit einem allfälligen zweiten Wahlgang) besteht jedoch zumindest auf politischer Ebene ein gewisser Spielraum, dass alle Verbände in der PEKO Einsitz haben. Wahlberechtigung PEKO-Wahl: Auf eine Definition im PEKO-Reglement wurde bewusst verzichtet, da 3 des Wahlgesetzes Basel Stadt diese Frage klar regelt: Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird. Demnach sind alle Beschäftigten bei den BVB wahlberechtigt, also auch befristet Angestellte, Auszubildende, Lernende etc., sofern sie die Voraussetzungen von 3 des Wahlgesetzes erfüllen. Wahlberechtigung VR-Wahl und Wahl des Arbeitnehmervertreters im VR: Die Wahl des Vertreters des Personals erfolgt, wie bis anhin, mittels Majorzwahlverfahren. Die Fristen zum Versand der Wahlunterlagen orientieren sich an denen der PEKO-Wahlen, da ein zweigleisiger Versand von VR und PEKO Wahlunterlagen verwirrend wäre. Zudem kann auf diese Weise der personelle und finanzielle Aufwand minimiert werden, was unbestritten im Interesse aller liegen dürfte. Bei den Ausführungen in der Mitarbeiterinformation handelt es sich um ein Missverständnis: es muss von der Wahlberechtigung und nicht der Wählbarkeit die Rede sein. Besetzung Wahlbüros Ihr Anliegen, dass die Verbände zur Stellung von Mitgliedern der Wahlbüros eingeladen werden, haben wir aufgenommen, ist im Rahmen der Einhaltung des PEKO-Reglements möglich und bereits im aktualisierten Terminplan berücksichtigt. Legal & Compliance / Human Resources Basel, Seite 2 von 5

3 Die Wahlbüros werden jedoch nach wie vor durch die Geschäftsbereichsleitung Human Resources ernannt. Ein Anspruch darauf, dass jeder Verband in einem Wahlbüro vertreten ist, besteht somit nicht. Die Geschäftsbereichsleitung Human Resources wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und vorausgesetzt, es gehen ausreichend gültige Bewerbungen um die Mitarbeit in einem Wahlbüro ein, möglichst jedem Wahlbüro Vertreter der drei Verbände zuteilen. Bei unter- und übersteigender Anzahl an Bewerbungen entscheidet das Los. Eine vorgängige Publikation der Namen der Mitglieder der Wahlbüros ist nicht vorgesehen. Publikation Wahlergebnisse Das Prozedere der Auszählung wurde überprüft, gestrafft und so organisiert, dass nach dem ersten Wahlgang die vorhandenen Resultate noch am selben Tag publiziert werden können. Der Terminplan wurde entsprechend aktualisiert. Unterstützung Wahlkampf Die BVB werden alle gültigen Kandidaten auf geeignetem Wege vorstellen; wie dies geschieht, ist gegenwärtig noch offen. Es wird jedoch nach wie vor und (pro Wahl) einmalig die Möglichkeit bestehen, spätestens dem Versand der Wahlunterlagen auch eigenes Werbematerial beizulegen. Der Terminplan wird dahingehend gegenwärtig noch angepasst, Sie werden in Kürze über die die entsprechenden Daten und den möglichen Umfang (Grösse, Gewicht, Anzahl etc.) der privaten Wahlunterlagen informiert. Für sämtliche Verbände und die unabhängigen Kandidaten werden dieselben Regeln bezüglich des Umfangs gelten. Im Übrigen sind nachfolgende Fragen eingegangen, zu welchen die BVB der Vollständigkeit halber wie folgt Stellung nimmt: Frage: Muss sich ein polyvalenter Fahrdienstmitarbeiter entscheiden, ob er für den Bereich Bus oder Tram antritt? Antwort: Ja, eine Doppelkandidatur ist nicht möglich. Frage: Kann ich für die PEKO kandidieren, auch wenn ich nicht Mitglied in einer Gewerkschaft bin? Antwort: Ja, die Mitgliedschaft in einem Verband oder einer Gewerkschaft ist nicht Voraussetzung für die Kandidatur oder die Mitgliedschaft in der PEKO. Legal & Compliance / Human Resources Basel, Seite 3 von 5

4 Frage: Wie und wo kann ich meine Stimme abgeben? Antwort: Entweder schriftlich, indem Sie die Stimmkarte im Wahlkuvert an HR schicken. Die Adresse ist auf dem Wahlkuvert angegeben. Oder indem Sie die Stimmkarte im Wahlkuvert in die Wahlurne im Claragraben werfen. Frage: Ist es vorgesehen, dass sich die Kandidaten der PEKO und der VR Wahl der Mitarbeiterschaft öffentlich vorstellen? Antwort: Sofern dies von der Mitarbeiterschaft gewünscht wird, wird das Management dieses Ansinnen bestmöglich unterstützen. Freundliche Grüsse Basler Verkehrs-Betriebe David Schär Jurist Jonas Stampfler Leiter HR Services Legal & Compliance / Human Resources Basel, Seite 4 von 5

5 Aktualisierter Terminplan Wahlen PEKO und Arbeitnehmervertreter im VR 1. Wahlgang 13. September 2017 Letzter Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge beim Leiter HR-Services Letzter Termin zur Bewerbung als Mitglied eines Wahlbüros beim Leiter HR-Services 22. September 2017 Information an alle Mitarbeitenden mit den wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten 13. Oktober 2017 Zustellung der privaten Wahl-Propaganda an HR-Services Pro Kandidatin/Kandidat max. 1 A5 Flyer, nicht gefalzt, max. 150 g/m Oktober 2017 Versand der Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8. November 2017 Wahltermin Einsendeschluss der Wahlzettel beim HR (12.00 Uhr) Anschliessend Auszählung durch Wahlbüros und Bekanntgabe der Wahlresultate (per Mail und interner Information) Möglicher 2. Wahlgang 15. November 2017 Bestätigung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Teilnahme am 2. Wahlgang bis Uhr Information an alle Mitarbeitenden mit den wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten 24. November 2017 Versand der Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 6. Dezember 2017 Wahltermin Einsendeschluss der Wahlzettel beim HR (12.00 Uhr) Anschliessend Auszählung durch Wahlbüros und Bekanntgabe der Wahlresultate (per Mail und interner Information) Legal & Compliance / Human Resources Basel, Seite 5 von 5

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