National- und Ständeratswahlen 2015
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- Lieselotte Kohl
- vor 6 Jahren
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1 National- und Ständeratswahlen 2015 Rückblick Anton Waldvogel, Staatskanzlei
2 Übersicht 1. Zusammenfassung 2. Etwas Statistik 3. Schlussbemerkung Seite 2
3 1. Zusammenfassung Drei Schulungen (zwei Instruktionen Gemeinden, eine Tag Schulung WABSTI). Keine Pannen bei den Vorbereitungsarbeiten. Reibungsloser Ablauf in den Bezirken und Gemeinden und im Kanton. Speditive Arbeit von Bezirken und Gemeinden. Nur eine Rückfrage zu einem Wahlzettel. Mehrere Fragen zu WABSTI. Eine Fehlermeldung am Folgetag. Reduktion der ungültigen Wahlzettel von 8% auf 0.64% (Ständerat)! Fazit: erfüllt! Erfahrungen der Bezirke und Gemeinden an. Seite 3
4 2. Etwas Statistik (1) Nationalrat Wahlzettel - Eingegangen: % 50.49% - Leer % 0.24% - Ungültig: % 3.93% - Gültig: % 95.83% - Unverändert: % 42.96% - Verändert: % 57.04% Stimmen - Leere % 0.24% Seite 4
5 2. Etwas Statistik (2) Nationalrat Veränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) 18 (Riemenstalden) - Am Meisten (absolut) (Schwyz) - Am Wenigsten (in %) 35.22% (Vorderthal) - Am Meisten (in %) 67.06% (Schwyz) Unveränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) 10 (Riemenstalden) - Am Meisten (absolut) (Freienbach) - Am Wenigsten (in %) 32.94% (Schwyz) - Am Meisten (in %) 64.78% (Vorderthal) Seite 5
6 2. Etwas Statistik (3) Nationalrat Stimmbeteiligung - Am Tiefsten 41.33% Schübelbach - Am Höchsten 62.67% Innerthal Sperren der Ergebnisse durch die Staatskanzlei - Am Schnellsten < 1 Min. - Am Längsten 26 Min. (Grund: Zwischenergebnis erstellen) - Im Durchschnitt 4 Min. Seite 6
7 2. Etwas Statistik (4) Ständerat Wahlzettel - Eingegangen: % 49.74% - Leer % 0.48% - Ungültig: % 8.25% - Gültig: % 91.27% - Unverändert: % 47.73% - Verändert: % 52.27% Stimmen - Leere % 19.04% - Ungültig % 0.39% - Vereinzelte % 0.87% Seite 7
8 2. Etwas Statistik (5) Ständerat Veränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) 5 (Riemenstalden) - Am Meisten (absolut) (Schwyz) - Am Wenigsten (in %) 14.18% (Unteriberg) - Am Meisten (in %) 34.41% (Illgau) Unveränderte Wahlzettel - Am Wenigsten (absolut) 23 (Riemenstalden) - Am Meisten (absolut) (Einsiedeln) - Am Wenigsten (in %) 65.59% (Illgau) - Am Meisten (in %) 85.82% (Unteriberg) Seite 8
9 2. Etwas Statistik (6) Ständerat Stimmbeteiligung - Am Tiefsten 40.83% Schübelbach - Am Höchsten 62.67% Innerthal Sperren der Ergebnisse durch die Staatskanzlei - Am Schnellsten 1 Min. 4 Sek. - Am Längsten 10 Min. 19 Sek. - Im Durchschnitt 4 Min. 7 Sek. Seite 9
10 3. Schlussbemerkung Im Namen der Staatskanzlei Allen ganz herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Arbeit! Seite 10
11 Kantonale und Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2016 Ausblick Dr. Urs R. Beeler, Rechts- und Beschwerdedienst Anton Waldvogel, Staatskanzlei
12 Übersicht 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1. Kantonsrat 2. Regierungsrat 2. Kommunale Gesamterneuerungswahlen 3. Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz sowie Wahl- und Abstimmungsverordnung Seite 12
13 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.1 Kantonsrat (1) Bisheriges Wahlverfahren durch Bundesgericht und Bundesversammlung aufgehoben. Variantenabstimmung: Kantonsproporz mit Sitzgarantie. Neues Kantonsratswahlgesetz vom 17. Dezember 2014 und weniges in der Wahl- und Abstimmungsverordnung. Drei-Schritt-Verfahren: Kantonsquorum 1% Wähleranteil Mandatsverteilung. Oberzuteilung: Verteilung der 100 Mandate an die Parteien entsprechend ihrer kantonalen Wählerstärke. Unterzuteilung auf die Gemeinden: jede Gemeinde muss ihre Sitze erhalten und jede Partei die in der Oberzuteilung erhaltenen Mandate. Seite 13
14 Kantonsproporz mit Sitzgarantie: Doppelter Pukelsheim Seite 14
15 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.1 Kantonsrat (2) Was ändert sich für den Stimmberechtigten? Fast NICHTS nur Personen auf Gemeindelisten, Kumulieren, Panaschieren. Was ändert sich für die Parteien? WENIG Gleiche Listenbezeichnung und -nummer in allen Gemeinden, Listennummer wird zugelost. Was ändert sich für Gemeinden/Wahlbüros? Los, nicht der Schnellere entscheidet über Listennummer; Auswertung Wahlzettel wie bei NR-Wahlen; aber: Stimmgeheimnis gilt bis Verteilrechnung erfolgt; nicht immer ist jener mit den meisten Stimmen gewählt; Verteilrechnung abwarten, dann Protokoll ausdrucken. WENIG Seite 15
16 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.1 Kantonsrat (3) Zu merken: Dekret beachten: Termine, Loszuteilung abwarten, gleiche Listenbezeichnungen im ganzen Kanton. evtl. Nachwahlen in seltenen Fällen. Publikationen gesamtkantonal durch Staatskanzlei. Nicht alle Listennummern in jeder Gemeinde vertreten. WABSTI wird durch Staatskanzlei eingerichtet. Anweisungen folgen. Seite 16
17 1. Kantonale Gesamterneuerungswahlen 1.2 Regierungsrat Grundsätzlich nichts Neues. Wahlvorschlagsformular mit Möglichkeit, Stimmrechtsbescheinigung einholen zu können. Seite 17
18 2. Kommunale Gesamterneuerungswahlen Durchführung gemäss alten Bestimmungen des WAG. Termine und Fristen beachten (enger Zeitplan). Gleiche terminliche Rahmenbedingungen wie 2008 (inkl. Feiertage). Seite 18
19 3. Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz und -verordnung Revision Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG) 1. Wichtige Änderungen: Klare Trennung: ungültige Stimmabgabe und ungültige Stimm-/Wahlzettel. Ungültigkeit mehrerer Wahl- und Stimmzettel wird beibehalten. Wahl- und Abstimmungsbüro mit Ausschuss (Entscheid über Ungültigkeit). Urnenschluss generell Uhr; vorher Vorbereiten, aber nicht Auszählen! Beschwerden gegen Vorbereitungshandlungen und Ergebnis innert 10 Tagen ans Verwaltungsgericht (keine Gerichtsferien). 2. Umsetzung: Abstimmung über Referendum erst am 5. Juni Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2016 (1. August 2016). Erste Anwendung am Urnengang vom 25. September Schulungsbedarf? Revision Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV) Inkraftsetzung auf den gleichen Termin wie geändertes WAG. Seite 19
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