Prüfungstermin 1. Teilprüfung:

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1 Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Zeitpunkt:... nicht erfüllt Antrag zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin Verordnung Teilprüfung Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Zulassung zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin 1. Teilprüfung aufgrund meiner Anmeldung. Ich beabsichtige folgenden Prüfungstermin wahrzunehmen: Prüfungstermin 1. Teilprüfung: Die umseitig aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin sind mir bekannt und 2 der Verordnung (Zulassungsvoraussetzungen) wird zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und wird von mir nach Rechnungstellung der IHK innerhalb zwei Wochen überwiesen. Bitte beachten Sie folgende Punkte: 1. Füllen Sie diesen Antrag in allen Positionen vollständig und gut leserlich aus und reichen Sie ihn bis zum Anmeldeschluss ein. 2. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Falls Sie die Fortbildungsprüfung nicht zu dem vorgesehenen Termin ablegen können, bitten wir um rechtzeitige, schriftliche Abmeldung von der Prüfung. Ein neues Antragsverfahren ist erforderlich. 4. Bitte geben Sie uns während der Fortbildung eintretende Veränderungen zu Ihrem Antrag bekannt. Zur Bearbeitung sind folgende Unterlagen (in Kopie) beizufügen: 1. Ausbildungs-/Prüfungszeugnis sonstige Zeugnisse bzw. Bescheinigungen 2. Zeugnisse Bescheinigungen der Berufspraxis / Nachweis über berufliche Tätigkeit 3. tabellarischer, lückenloser Lebenslauf 4. Lichtbild (bitte aufkleben)... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers

2 Auszug aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 527, 1708) 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer zur Verkäuferin in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis 4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis 5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. (3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

3 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. (2) Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung. (3) Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche: 1. Unternehmensführung und -steuerung, 2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation. (4) Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche: 1. Handelsmarketing, 2. Beschaffung und Logistik, sowie einen der Handlungsbereiche: 3. Vertriebssteuerung, 4. Handelslogistik, 5. Einkauf 6. Außenhandel. (5) Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. (6) Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei die jeweiligen Handlungsbereiche thematisiert werden. Die Bearbeitungszeit soll für die erste schriftliche Teilprüfung 240 Minuten betragen. Für die zweite schriftliche Teilprüfung soll die Bearbeitungszeit 300 Minuten betragen; hiervon sollen 180 Minuten auf die Handlungsbereiche nach Absatz 4 Nummer 1 und 2 und 120 Minuten auf den gewählten Handlungsbereich nach Absatz 4 Nummer 3 bis 6 entfallen. Bei der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung teilt der Prüfling der zuständigen Stelle seinen gewählten Handlungsbereich nach Absatz 4 Nummer 3 bis 6 mit. (7) Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt. (8) Anhand der Präsentation nach Absatz 5 soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich nach den Absätzen 3 und 4 beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation 15 Minuten betragen. (9) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht. (10) Im situationsbezogenen Fachgespräch nach Absatz 5 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

4 ANMELDUNG zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin Verordnung Teilprüfung Lichtbild Angaben zur Person Geschlecht: weiblich männlich Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Straße: PLZ / Wohnort: Telefon privat: mobil: geschäftlich: privat: geschäftlich: Angaben zum Unternehmen Firma: Anschrift: Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit 1. Berufsausbildung Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf wurde am vor der bestanden. Ausbildungsstätte: Ausbildungszeit: von _ bis

5 2. Berufliche Tätigkeiten Name und Ort der Firma Funktionsbezeichnung von bis (Monat/Jahr) 3. Zusätzlich erworbene Qualifikationen (z. B. Lehrgänge, Seminare etc.) 4. Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs bei: Bildungsträger: Lehrgang von / bis: An einer Fortbildungsprüfung zum / zur Geprüften Handelsfachwirt / Geprüften Handelsfachwirtin habe ich bisher: noch nicht einmal zweimal teilgenommen. Die Prüfungsgebühr wird bezahlt von: Prüfungsteilnehmer Arbeitgeber... Ort, Datum Unterschrift des Prüfungsteilnehmers * * Wenn die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen wird, ist zusätzlich zu Ihrer Unterschrift auch unbedingt der Firmenstempel und eine Unterschrift des Arbeitgebers erforderlich. Gebühren: Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang dieser Anmeldung zur Prüfung bei der IHK. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erhoben und ist nach Erhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg. Rücktritt, Nichtteilnahme: Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung gegenüber der IHK zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen anerkannt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird erhoben bei Rücktritt später als 10 Wochen vor der Fortbildungsprüfung bzw. bei Nichtteilnahme.

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