Gemeinde Mossautal. Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Mossautal. 1. Personalgebühr Betrag
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1 Gemeinde Mossautal Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Mossautal 1. Personalgebühr Betrag EUR/ Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze, je Einsatzkraft 24,00 Je weitere 15 min 6, Brandsicherheitsdienst, je Einsatzkraft 12,00 Je weitere 15 min 3,00 2. Fahrzeuggebühr je Stunde Betrag Betrag EUR/km Einsatzleitwagen ELW 1 50,00 1,00 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 40,00 1,00 Personenkraftwagen Pkw 40,00 1,00 Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF 75,00 1,00 TSF-W 125,00 1,00 Löschgruppenfahrzeuge LF ,00 1,50 LF 10-6 Kat-S 136,00 1,50 Staffellöschfahrzeug 136,00 1,50 3. Gebühr für Anhänger und Geräte Betrag/EUR 3.1 Anhänger Mehrzweckanhänger - MZA 1 35,00 - MZA 2 75,00 - Schlauchanhänger 75, Geräte Grundkosten je weitere Std. Tragkraftspritze TS 8/8 20,00 10,00 Tragkraftspritze TS 16/8 30,00 15,00 Motorkettekettensäge 15,00 7,00 Stromerzeuger 1,5 KVA 10,00 5,00 Stromerzeuger 5,0 KVA 25,00 15,00 Stromerzeuger >8,0 KVA 40,00 20,00 Elektrohammer 15,00 10,00 Mehrzweckzug 20,00 10,00 Be- und Entlüftungsgerät 60,00 30,00
2 Öl-Wasser-Sauger 25,00 10,00 Trennschleifer 15,00 10,00 Brennschneidergerät 15,00 10,00 Handscheinwerfer 10,00 5,00 Auffangbehälter bis 100 l 10,00 5,00 bis 500 l 15,00 10,00 bis l 25,00 15,00 über l 50,00 25,00 Ölsperre je 10 Meter 75, Pumpen Grundkosten jede weitere Std./ EUR Grobsaug- oder Lenzpumpe bis ca. 200 l/min 40,00 15,00 Grobsaug- oder Lenzpumpe über 200 l/min 50,00 20,00 Öl- oder Ölabsaugpumpe Einschl. Stromerzeuger bis ca. 200 l/min 75,00 40,00 Öl- oder Ölabsaugpumpe Einschl. Stromerzeuger über 200 l/min 100,00 50,00 Gefahrgutpumpe 100,00 50,00 Ex-Schutztauchpumpe 60,00 30,00 Elektrotauchpumpe TP 4/1 50,00 25,00 Ex-Flüssigkeitssauger 60,00 30,00 Wasserstrahlpumpe 15,00 10, Strahlrohre je Tag Betrag/EUR Strahlrohr, allgemein 10, Schläuche je Tag Betrag/EUR D-Druckschlauch 10,00 C-Druckschlauch 12,00 B-Druckschlauch 15,00 A-Saugschlauch 12,00 Hochdruckschlauch 30 m 25,00 Die Ausleihgebühr für Druck- und Saugschläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch. Prüfen, Waschen und Trocknen 15,00 Vulkanisieren 15,00 Ein-/Fortbinden von D-Kupplung 10,00 C-Kupplung 10,00 B-Kupplung 10,00 A-Kupplung 15,00
3 4. Wasserführende Armaturen je Tag Betrag/EUR Standrohr mit Schlüssel 15,00 Verteiler 15,00 Sonst. wasserf. Armaturen je Stück 10, Löschgerät je Tag Betrag/EUR Feuerlöscher 10,00 Kübelspritze 10,00 Löschdecke 10,00 Neufüllung der Feuerlöscher bis 6 kg 25,60 über 6 kg 50,90 Bei Neufüllung der Feuerlöscher über 12 kg wird nach tatsächlich entstandenem Kostenaufwand der Füllpreis und die Prüfungsentsorgung in Rechnung gestellt. Die Löschpulver-Entsorgung wird nach Zeitaufwand und tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. 4.2 Leitern je Tag Betrag/EUR Steckleiterteil 5,00 Schiebeleiter 25,00 Klappleiter 10,00 Hakenleiter 10, Sonstige Geräte Die Gebühr richtet sich anch den aufgeführten Stundensätzen einschl. Wiederbeschaffungskosten. Nicht aufgeführte Geräte werden nach Aufwand und Zeit berechnet. 4.4 Reparaturen Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und Arbeitszeit berechnet. 5 Atemschutz Die Gebühr für den Einsatz der Atemschutzgeräte werde nach der feuerwehrtechnischen Werkstätten nicht berechnet. Im Einsatz gebrauchte Gerätschaften werden nach Reinigungs- und Wartungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffung werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. 5.1 Reinigen und Desinfizieren je Stück Betrag/EUR Atemschutzgerät 8,00 Atemschutzmaske 6, Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten je Stück Betrag/EUR Lungenautomat 8,00 Atemschutzmaske 8,00
4 Atemschutzgerät 17,00 ½-Jahresprüfung 25,00 6-Jahresprüfung 35,00 Füllen von Atemluftflaschen 200 bar/4 l 5, bar/6 l 7,00 6. Leihgebühr für von der Gemeinde Mossautal als Austauschgeräte während Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellte Geräte Tragkraftspritze TS8/8 30,00 Atemschutzgerät 20,00 Fahrzeugfunkanlage 10,00 Handfunksprechgerät 5,00 7. Prüfen 7.1 Reinigen Prüfen der pers. Ausrüstung Im Einsatz gebrauchte pers. Ausstattungsgegenstände werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. 7.2 Prüfen von Pumpen je Stück 200 l Nennleistung 15, l Nennleistung 15, l Nennleistung 20, l Nennleistung 25, Prüfung von Leitern lt. je Stück Betrag Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Anstell-, Steck-, Haken- und Klappleiter, Einrei0haken, Krankentrage 15,00 3 teilige Schiebeleiter 25, Reinigen und Desinfizieren einschl. Betrag Prüfen von Schutzanzügen 35, Prüfen von Funkgeräten je Stück Betrag Funkgerät im 4-m-Band 20,00 Funkgerät im 2-m-Band 20,00 Funkalarmempfänger 10,00 (ohne Arbeitsstunden aber einschl. Messplatz) 8. Pauschalgebühren 8.1 Fehlalarmierung durch automatische Brandmeldeanlage Betrag
5 Pauschale pro Fehlalarmierung Pauschal 800,00 9. Gebühren für besondere Leistungen Für Einsätze wie z. B. entfernen von: - Insekten (Pauschalpreis 100 ) - Öffnen von Türen - Säubern von Verkehrsflächen - Entfernen von Eiszapfen - Eigentumssicherung Werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem Material- und Personenaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. 10. Alarmierung Gebühren für missbräuchliche Alarmierungen und Fehlalarmierungen aus vorsätzlichen und fahrlässigen Gründen werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- und Personenaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. Anmerkung zur Fehlalarmierung Gebührenpflichtig entfällt, wenn ordnungsgemäße Wartung von Brandmeldeanlagen nachgewiesen wird. 11. Ölbinde-, Säurebinde-, Schaummittel Der Verbrauch von Ölbinde- und Säurebindemittel sowie Schaummittel wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet. 12. Entsorgung Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen Chemikalien sowie Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet.
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