3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang.
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- Alexandra Weber
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3 3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, die tägliche persönliche Briefpost ist in der Regel überschaubar. Anders sieht es aber in Poststellen großer Unternehmen oder Behörden aus. In diesen Verteilstellen müssen immense Mengen bewegt werden, und zwar sowohl beim Posteingang, als auch beim Postausgang. Wie wichtig diese Schnittstelle ist und auf was geachtet werden muss, verdeutlicht ein Besuch in der Poststelle der VBL. Welche Aufgaben fallen der VBL-Poststelle genau zu? Herr Kunz, Teamleiter Poststelle: Wir bilden eine wichtige Schnittstelle in der Kommunikation mit unseren Kunden. Täglich gehen etwa Briefe bei uns ein und ungefähr Sendungen verlassen das Haus. Diese Massen können natürlich nur mit effizient eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer leistungsstarken Technik wie modernen Kuvertier- und Frankiermaschinen bewältigt werden. Im Postausgang müssen die Briefe mit Beilagen versehen, kuvertiert und frankiert werden. Bei uns laufen auch die Kundenbestellungen über Internet auf, und das so angeforderte Informationsmaterial wird in der Regel noch am selben Tag von uns verschickt. Hinzu kommen Sonderprojekte wie der Transport des kompletten Equipments für diverse VBL-Veranstaltungen. Zurück zur Eingangspost, wie läuft die Verarbeitung genau ab? Herr Kunz: Sämtliche Eingangspost wird zunächst gescannt und damit digitalisiert. Dafür hat die VBL Scanner mit Spezialsoftware im Einsatz. Durch die Digitalisierung der Eingangspost erfolgt auf direktem Wege eine elektronische Archivierung und das jeweilige Dokument wird für die weitere Sachbearbeitung und Kommunikation mit unseren Kunden in den Bestandssystemen bereitgestellt. Was muss bei Änderungsmitteilungen beachtet werden? Herr Kunz: Alle Korrespondenz soll unsere Kunden so schnell wie möglich erreichen. Dafür benötigen wir stets aktuelle persönliche Daten, wie Adresse, -Adresse, Bankverbindung. Leider vergessen viele Versicherte und Rentner, uns bei einem Umzug ihre neuen Kontaktdaten mitzuteilen. Das gleiche gilt für Namensänderungen bei Heirat oder Scheidung. Beim Wechsel der Bankverbindung ist ein unterzeichnetes Schreiben notwendig. Hier ist wichtig zu wissen, dass im Rentenzahlverfahren eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Wochen benötigt wird, um Leistungen auf das neue Konto zu überweisen.
4 Für Arbeitgeber. Vorläufige Rechengrößen in der Zusatzversorgung Die für die Zusatzversorgung bei der VBL ab 1. Januar 2014 relevanten Rechengrößen liegen vor. Arbeitgeber und Beschäftigte haben bei ihrer Entrichtung von Aufwendungen zur Pflicht- und freiwilligen Versicherung bei der VBL verschiedene Grenzwerte zu beachten. Diese ergeben sich zum Teil aus den für die Sozialversicherungsträger geltenden Rechengrößen. Die im kommenden Jahr maßgebenden Werte für die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2014 sind inzwischen von der Bundesregierung beschlossen worden. Dieser Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Hiermit ist bis Ende des Jahres 2013 zu rechnen. Da eine Änderung der vorgeschlagenen Werte für die Sozialversicherung im weiteren Verfahren nicht zu erwarten ist, haben wir die voraussichtlichen Grenzwerte in der Zusatzversorgung 2014 bereits jetzt für Sie zusammengestellt. Die wesentlichen Änderungen für 2014: Erhöhung des Steuerfreibetrages für die Umlage des Arbeitgebers Erhöhung des Steuerfreibetrages für Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren Anhebung der Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts Erhöhung des Mindestbeitrags zur freiwilligen Versicherung Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 wurde die stufenweise Anhebung der Steuerfreiheit der Umlage des Arbeitgebers zur VBL nach 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz (EStG) beschlossen. Danach steigt der seit 1. Januar 2008 geltende Steuerfreibetrag von 1 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West ab 1. Januar 2014 auf 2 Prozent. Den damit sich ändernden Grenzbetrag ab 2014 finden Sie bereits in der nachfolgenden Übersicht zu den Rechengrößen Download: Vorläufige Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2014, PDF, 54 KB Über die endgültige Festlegung der Rechengrößen 2014 werden wir gesondert informieren, sobald die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung auch formal in Kraft getreten ist.
5 Für Arbeitgeber und Versicherte. VBLinfo 1/2013. Mit der VBLinfo 1/2013 erfahren Sie alle Neuigkeiten rund um die VBL. Aktuelle Themen: Find your Pension ein Portal für Wissenschaftler, BMF-Rundschreiben, Weiterentwicklung des Melde- und Abrechnungsverfahrens und die VBL-Onlineseminare. Download: VBLinfo, PDF, Für Arbeitgeber: Änderungen im Meldeund Abrechnungsverfahren. Steuermerkmal 11 Für die Meldung der steuerfreien Arbeitgeber-Umlage ist das Steuermerkmal 11 zu verwenden. Bitte übermitteln Sie uns die entsprechenden Meldungen ab 2014 ausschließlich mit diesem Steuermerkmal. So ist sichergestellt, dass wir alle Meldungen korrekt verarbeiten können. Trennung Straße und Hausnummer sowie das Postfach Ab 1. Januar 2014 sind bei der Anmeldung zur Pflichtversicherung und gegebenenfalls bei einer Berichtigung der Anmeldung die Straße und die Hausnummer in getrennten Feldern zu melden. Das Postfach ist ebenfalls in einem gesonderten Feld zu melden. Wir bitten Sie daher, die Software entsprechend anzupassen. Oder Sie nutzen, wie die meisten unserer beteiligten Arbeitgeber, einfach und bequem die Online-Meldung V2 für Ihre Meldungen zur VBL. Ab Januar 2014 werden die Änderungen automatisch im Online-Formular bereitgestellt. Bei einer manuellen Anmeldung/Berichtigung der Anmeldung bitten wir Sie, ab 1. Januar 2014 nur noch den angepassten Vordruck V2 bzw. bei Adressänderung V2a, V2b zu verwenden. Die neuen Meldevordrucke stehen Ihnen ab 1. Januar 2014 auf unserer Internetseite zur Verfügung.
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