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1 Schulung für Bildungsverantwortliche und Berufsbildner/innen in die FaGe Ausbildung n. Reform 2017 im Kanton Thurgau / Herzlich willkommen! AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 1

2 Inhalt der Schulung Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Die neue Gliederung der Bildungsverordnung und des Bildungsplans Die neue Gliederung des Ausbildungshandbuchs Die inhaltlichen Änderungen auf Stufe Bildungsverordnung Die inhaltlichen Änderungen auf Stufe Bildungsplan Der neue Anhang 1 des Bildungsplanes: Instrumente zur Förderung der Qualität Der neue Anhang 2 des Bildungsplanes: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Ausbilden mit der Situationsdidaktik (pädagogisches Konzept) Förderung und Qualifikation Neue Form der Kompetenznachweise AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 2

3 Ablauf der Schulung 1. Teil Ausbildungshandbuch Register C G 2. Teil die 3 Lernorte BfGS ük Praxis AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 3

4 Ausbildungshandbuch Register C Ausbilden mit der Situationsdidaktik (Grundlagen des pädagogischen Konzeptes) aktualisiert neue Bezeichnung Wichtig: Im Grundsatz hat sich bezüglich der Situationsdidaktik nichts verändert AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 4

5 Definition Didaktik: Theorie des Unterrichtes / Wissenschaft der Theorie des Lehrens und Lernens. Theorie des Unterrichtes unter Berücksichtigung der pädagogischen Arbeiten. Wichtig dabei ist das WAS, also was gelernt wird und das WIE, also wie wird der Lernstoff vermittelt. Didaktik befasst sich mit der Lehrzielformulierung, den Auswahl der Unterrichtsinhalte und den passenden Lehrmethoden AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 5

6 Berufliche Handlungskompetenz (im Zentrum) bedeutet: Im Berufsalltag beruflichen Handlungskompetenzen kompetent (d.h. nach den Regeln und fachlichen Standards) zu meistern, zu bewältigen. Berufliche Handlungskompetenz hat zum Ziel, dass am Ende der FaGe Ausbildung die Lernenden sich auf dem Arbeitsmarkt auf entsprechende Fachstellen bewerben können. Handlungskompetenzen siehe Register E, Seite AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 6

7 Berufliche Handlungskompetenzen (Bsp.A1) setzen sich zusammen aus Situationskreis beschreibt Situationen wie sie im Praxisalltag vorkommen können. Bsp.: Sich als Berufsperson verstehen. Register C, Seite 3. Um die Situationen im Berufsalltag kompetent zu bewältigen, benötigt es handlungsleitende Normen und Regeln (Verhaltensweisen). Bsp.: Aufbau und Ablauforganisation des Betriebes. Register C, Seite AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 7

8 Handlungsleitende Kenntnisse (Fachwissen, Fachsprache) sind die Fundamente zur kompetenten Ausführung von Handlungskompetenzen. Bsp.: Bedeutung einer professionellen Planung. Register C, Seite 3. Fähigkeiten = Können. Üben, Üben, Üben. Bsp.: Bereitet sich auf Sitzungen und Rapporte vor und beteiligt sich daran. Haltung. Bsp.: Begegnet den Teammitgliedern und Personen anderer Dienste mit Wertschätzung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 8

9 Der Bildungsplan wird dargestellt nach der Ko-Re- Methode =Kompetenzen-Ressourcen Methode Die Ko-Re-Methode setzt sich aus folgenden Aspekten zusammen Aus der Situationsdidaktik Aus den Kompetenzen und Ressourcen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 9

10 Um in einer beruflichen Handlungssituation bestehen zu können (also diese kompetent ausführen zu können), benötigt es von den Lernenden Kenntnisse (Wissensbezogene Elemente = Theorien, Begriffe) Fähigkeiten (Eingeübte Abläufe u. Fertigkeiten) Haltung (Einstellungen, Werte, Normen) Ressourcen (Externe u. persönliche) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 10

11 = kompetentes Zusammenspiel der oben genannten Aspekte berufliche Handlungssituation kann (sollte) kompetent gemeistert werden. Die Ko-Re-Methode bezieht sich auf die 8 (A-H) Handlungskompetenzbereiche bzw. auf die 37 beispielhaften Situationen (Handlungskompetenzen). Nach wie vor steht im Zentrum die berufliche Handlungssituation im Unterricht, sowohl auch im Prüfen und Bewerten AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 11

12 37 beispielhafte Situationen Der Bildungsplan setzt sich zusammen aus 37 beispielhaften Berufssituationen. Selbstständiges lesen der beispielhaften Situation, Register C, Seite 5. Handlungskompetenzbereich A1 Handlungskompetenz «Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung» («früher» 13.1 Kompetenzbereich «Arbeitsorganisation». Inhalt und Wording sind in dieser beispielhaften Situation unverändert. Begründung: Von typischer Situation zu beispielhafter Situation AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 12

13 Sinn der Situationsdidaktik Transferleistung zu erleichtern (Von der Theorie zur selbst erlebten beruflichen Handlungskompetenz Kenntnisse, Fähigkeiten, Haltung). Förderung der Transferleistung. Geschieht durch alle drei Lernorte (Praxis, ük, Schule) = Lernprozessgestaltung. Durch die Förderung der Transferleistung kommt es zum Adaptionsprozess = Anpassung des gelernten an die jeweilige Praxissituation. Lesen Sie bitte Seite 5. Fokus auf Transferfragen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 13

14 Aufgaben der drei Lernorte und Ihr Zusammenwirken Siehe Seite 6, Darstellung Das Zusammenwirken der drei Lernorte. Lernort Betrieb Handlungskompetenz wird in der beruflichen Praxis Schritt für Schritt aufgebaut. Schwerpunkt liegt bei Können, beruflichen Fertigkeiten und beim Zusammenwirken von Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltungen. Begleiten, Beobachten, Anleitung, Aufsicht, Ausführung Reflexionsprozess, welcher in der Lerndokumentation festgehalten wird AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 14

15 Lernort ük Zeit dehnen, Zeit verkürzen Fokussieren Experimentieren Vergleichen Reflektieren AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 15

16 Lernort Schule Verknüpfung / Verankerung Transfer anhand der Situationsdidaktik Potential der Lernenden erkennen Lerndefizite, Lernschwierigkeiten wahrnehmen Hilfestellung anbieten Freikurse anbieten AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 16

17 AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 17

18 Ausbildungshandbuch Register D Verordnung des SBFI 1 über die berufliche FaGe 1 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 18

19 1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer Art. 1 Berufsbild Das Berufsbild der bleibt gleich! Art. 2 Dauer und Beginn Die berufliche dauert 3 Jahre. Der Beginn der beruflichen richtet sich nach dem Schuljahr der zuständigen Berufsfachschule AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 19

20 2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen Art. 3 Grundsätze 1 Die Ziele und die Anforderungen der beruflichen werden in Form von Handlungskompetenzen, gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen festgelegt. 2 Die Handlungskompetenzen umfassen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. 3 Beim Aufbau der Handlungskompetenzen arbeiten alle 3 Lernorte zusammen. Sie koordinieren die Inhalte der Ausbildung und der Qualifikationsverfahren AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 20

21 Art. 4 Handlungskompetenzen Die Ausbildung umfasst in den folgen Handlungskompetenzbereichen die nachstehenden Handlungskompetenzen: Bitte lesen im Ausbildungshandbuch, Register D, S AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 21

22 A. Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung, (Handlungskompetenzbereich= HKB) Beinhaltet 5 Handlungskompetenzen (HK) B. Pflegen und Betreuen (HKB) Beinhaltet 6 HK AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 22

23 C. Pflegen und Betreuen in anspruchsvollen Situationen Beinhaltet 5 HK D. Ausführen medizinaltechnischer Verrichtungen Beinhaltet 7 HK E. Fördern und erhalten von Gesundheit und Hygiene Beinhaltet 4 HK AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 23

24 F. Gestalten des Alltags Beinhaltet 3 HK G. Wahrnehmen hauswirtschaftlicher Aufgaben Beinhaltet 2 HK H. Durchführen administrativer und logistischer Aufgaben Beinhaltet 5 HK AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 24

25 Was ist neu im Art. 4 Handlungskompetenzen? C.4 Pflegen und Betreuen in anspruchsvollen Situationen: Bei der Begleitung von Klientinnen und Klienten mit chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und in palliativen Situationen mitwirken D.4 Ausführen medizinaltechnischer Verrichtungen: Infusionen ohne medikamentöse Zusätze richten und bei bestehendem peripher venösem Zugang wechseln und Infusionen mit bestehenden medikamentösen Zusätzen wechseln AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 25

26 3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Art. 5 1 Die Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und während der Bildung Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz, insbesondere zur Gefahrenkommunikation (Gefahrensymbole, Piktogramme, Gebotszeichen) in diesen Bereichen, ab und erklären sie ihnen Vertiefte Informationen im Register E, AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 26

27 Art. 5 2 Diese Vorschriften und Empfehlungen werden an allen Lernorten vermittelt und in den Qualifikationsverfahren berücksichtigt. 3 Den Lernenden wird an allen Lernorten das Wissen über nachhaltige Entwicklung, insbesondere über den Ausgleich zwischen gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Interessen vermittelt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 27

28 4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb und an vergleichbaren Lernorten 1 Die Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb umfasst über die ganze Dauer der beruflichen im Durchschnitt 3 ½ Tage pro Woche AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 28

29 Art. 7 Berufsfachschule 1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 1600 Lektionen bleibt gleich! 4 Unterrichtssprache ist in der Regel die Landessprache des Schulortes 5 Zweisprachiger Unterricht in der Landessprache des Schulortes und in einer weiteren Landessprache oder in Englisch ist empfohlen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 29

30 Art. 8 überbetriebliche Kurse 1 Die überbetrieblichen Kurse umfassen 34 Tage zu 8 Std 2 Die Tage und die Inhalte sind wie folgt auf 3 Kurse aufgeteilt: AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 30

31 1. Lehrjahr, umfasst 15 Tage, wovon 2 oder 3? Tage für versorgungsbereichsspezifische Themen eingesetzt werden Beinhaltet folgende Handlungskompetenzen: 1. Umsetzten von Professionalität und Klientenzentrierung 2. Pflegen und Betreuen 3. Ausführen medizinaltechnischer Verrichtungen 4. Fördern und Erhalten von Gesundheit und Hygiene 5. Gestalten des Alltags 6. Wahrnehmen hauswirtschaftlicher Aufgaben AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 31

32 2. Lehrjahr, umfasst 15 Tage, wovon 3 oder 2? Tage für versorgungsbereichsspezifische Themen eingesetzt werden Beinhaltet folgende Handlungskompetenzen: 1. Umsetzten von Professionalität und Klientenzentrierung 2. Pflegen und Betreuen 3. Pflegen und Betreuen in anspruchsvollen Situationen 4. Ausführen medizinaltechnischer Verrichtungen 5. Fördern und Erhalten von Gesundheit und Hygiene 6. Gestalten des Alltags 7. Wahrnehmen hauswirtschaftlicher Aufgaben 8. Durchführen administrativer und logistischer Aufgaben AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 32

33 3. Lehrjahr findet im 5. Semester statt, umfasst 4 Tage Beinhaltet folgende Handlungskompetenzen: 1. Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung 2. Pflegen und Betreuen in anspruchsvollen Situationen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 33

34 3 Im letzten Semester finden keine überbetrieblichen Kurse mehr statt 4 Die Anbieter der ük bieten diese ganztags oder in Blöcken zu vier Stunden an AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 34

35 5. Abschnitt: Bildungsplan Art. 9 1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung liegt ein Bildungsplan vor, der von der zuständigen Organisation der Arbeitswelt (OdA) erlassen und vom SBFI genehmigt wurde. Zum Inhalt des Bildungsplanes erhalten Sie nähere Informationen im Register E von Frau M. Schoch AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 35

36 6. Abschnitt: Mindestanforderungen an die Berufsbildner/innen und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb Art. 10 Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildner/innen FaGe mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet Einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung (HF) mit mind. 2. Jahren berufliche Praxis im Lehrgebiet Einschlägiger Hochschulabschluss (FH) mit mind. 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 36

37 Art. 11 Höchstzahl der Lernenden (Reg. D, S.9) Veränderungen: 1 BB zu 60% (vorher 80%)oder 2 BB zu je mind. 50% (vorher 60%) beschäftigen, dürfen 1 Lernende Person ausbilden 2 Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu 60% (vorher 80%) oder von 2 Fachkräften zu je mind. 50% (vorher 60%) darf eine weitere Lernende Person im Betrieb ausgebildet werden AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 37

38 7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation Art. 12: Lerndokumentation 1 Die Lernende führt während der beruflichen Praxis eine Lerndokumentation 2 die Berufsbildner/innen kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation mind. 1 x/ Semester AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 38

39 Art. 13: Bildungsbericht 1 Die Berufsbildner/innen (oder BV) hält am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der Lernenden in einem Bildungsbericht fest. Die BB stützt sich dabei auf die Leistungen der beruflichen Praxis ük und in der Berufsfachschule AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 39

40 Art. 14: Leistungsdokumentation über die Bildung in beruflicher Praxis 1 Die BB hält die Leistungen der Lernenden in der Form von Kompetenznachweisen am Ende jedes Semesters fest 2 Die Kompetenznachweise werden in Noten ausgedrückt. Diese fliessen in die Berechnung der Erfahrungsnote. 3 Für die Erfahrungsnote werden 5 Kompetenznachweise dokumentiert: In der betrieblichen organisierten beruflichen : die Kompetenznachweise vom Semester AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 40

41 Art. 15: Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule Die Berufsfachschule dokumentieren die Leistungen der Lernenden in den unterrichteten HKB und ABU und stellen ihnen am Ende jedes Semesters ein Zeugnis aus AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 41

42 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 16 Zulassung Bleibt sich gleich Art. 1 Gegenstand In den Qualifikationsverfahren ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen in den Handlungskompetenzbereichen A-H erworben worden sind AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 42

43 Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung 1 im Qualifikationsverfahren (QV) mit Abschlussprüfung werden die HK in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. Praktische Arbeit als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 4-6 Stunden. Dieser Qualifikationsbereich beinhaltet mind. 4 berufliche Handlungskompetenzbereiche mit folgender Gewichtung: 1. Ausführung, Resultat und Dokumentation der Arbeit 2/3 Gewichtung 2. Präsentation und Fachgespräch 1/3 Gewichtung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 43

44 b. Berufskenntnisse, im Umfang von 3 Stunden. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen schriftlich geprüft, dies umfasst alle HKB gemäss Art. 4 (s. Register D, S. 4). c. Allgemeinbildung. Gemäss Verordnung SBFI vom 27. April Bleibt gleich. 2 In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mind. 2 Prüfungsexpertinnen oder -experten die Leistungen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 44

45 Art. 19 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung (Register D, S. 12) Veränderungen 3 die Erfahrungsnote ist das auf einer Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summer der gewichteten Noten für: a. Die Bildung in beruflicher Praxis: 50% (vorher doppelt) b. Den Unterricht in den Berufskenntnissen: 50% (einfach) 6 für die Berechnung der Gesamtnote werden die einzelnen Noten wie folgt gewichtet: Praktische Arbeit: 30% Berufskenntnisse: 30% (vorher 20%) Allgemeinbildung: 20% Erfahrungsnote: 20% AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 45

46 Art. 20: Art. 21: Wiederholungen Spezialfall Nachzulesen im Register D, S AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 46

47 9. Abschnitt: Ausweis und Titel Art. 22: 1 Wer ein QV erfolgreich durchlaufen hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) 2 Das Fähigkeitszeugnis berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel Fachfrau Gesundheit EFZ oder Fachmann Gesundheit EFZ zu führen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 47

48 11. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 26: Übergangsbestimmungen 1 Lernende, die ihre Bildung als FaGe EFZ vor dem 1. Januar 2017 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab. 2 Wer das QV mit Abschlussprüfung für FaGe EFZ bis zum 31. Dezember 2021 wiederholt, kann verlangen, nach altem Recht beurteilt zu werden AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 48

49 Art. 27 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2017 in Kraft. 2 Die Bestimmungen über Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel (Art ) treten am 1. Januar 2020 in Kraft AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 49

50 Register E Bildungsplan FaGe AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 50

51 Register E Bildungsplan FaGe Kapitel A Berufsbild und Qualifikationsprofil B Katalog der Situationsbeschreibungen Liste der Pflegediagnosen Liste der Krankheitsbilder C Berufspädagogische Grundlagen und curricularer Aufbau Bildungsprogramm (neu im Register E) D Genehmigung und Inkrafttreten Anhang 1 Verzeichnis der Instrumente der Bildung Anhang 2 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 51

52 Bitte Register E Seite 2 öffnen Einleitung:. bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbende Handlungskompetenzen A Berufsbild und Qualifikationsprofil 1 Berufsbezeichnung 2 Berufsbild, Handlungskompetenzbereiche, Qualifikationsprofil und Anforderungsniveau 2.1 Berufsbild (wie Register D Seite 3) Bitte lesen Sie das Berufsbild AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 52

53 2.2 Die acht Handlungskompetenzbereiche Die acht Handlungskompetenzbereiche werden kurz zusammenfassend beschrieben Hinweis (siehe Fussnote Seite 3): Der Handlungskompetenzbereich A umfasst Querschnittskompetenzen, die in jedes berufliche Handeln einfliessen und die während des ganzen Ausbildungsverlaufs vertieft und periodisch überprüft AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 53

54 A. Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung B. Pflegen und Betreuen C. Pflegen und Betreuen in anspruchsvollen Situationen D. Ausführen medizinaltechnischer Verrichtungen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 54

55 E. Fördern und Erhalten von Gesundheit und Hygiene F. Gestalten des Alltags G. Wahrnehmen hauswirtschaftlicher Aufgaben H. Durchführen administrativer und logistischer Aufgaben AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 55

56 AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 56

57 Anforderungsniveau des Berufes (neu) Das Anorderungsniveau des Berufes erschliesst sich über die Handlungskompetenzen, die in den beispielhaften Situationen im Bildungsplan sowie in den dazugehörenden Ressourcen (handlungsleitende Kenntnisse Fähigkeiten Haltungen) beschrieben sind AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 57

58 B Katalog der Situationsbeschreibungen Aufbau und Struktur bleibt erhalten Externe Ressourcen sind nicht mehr aufgeführt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 58

59 Neues Wording im Register E Situationsbeschreibungen: Handlungskompetenzbereich Handlungskompetenz Beispielhafte Situation Situationskreis Handlungsleitende Normen und Regeln Handlungsleitende Kenntnisse Fähigkeiten Haltungen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 59

60 A. Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung Vorbemerkungen zum Handlungskompetenzbereich A Die Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereiches A sind übergeordnete Handlungskompetenzen. Sie fliessen in jedes berufliche Handeln ein und müssen in allen Situationen abrufbar sein. Um die Übersicht zu wahren, werden die Ressourcen der Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereiches A in den Ressourcenkatalogen der Handlungskompetenzbereiche B bis H nicht in jeder Situation wiederholt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 60

61 A. Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung A.1 Als Berufsperson und als Teil des Teams handeln A.2 Beziehungen zu Klientinnen und Klienten sowie deren Umfeld professionell gestalten A.3 Gemäss den eigenen Beobachtungen situationsgerecht handeln A.4 Gemäss den altersspezifischen Gewohnheiten, der Kultur und der Religion situationsgerecht handeln A.5 Bei der Qualitätssicherung mitarbeiten AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 61

62 B. Pflegen und Betreuen Beinhaltet 6 HK C. Pflegen und Betreuen in anspruchsvollen Situationen Beinhaltet 5 HK D. Ausführen medizinaltechnischer Verrichtungen Beinhaltet 7 HK AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 62

63 E. Fördern und erhalten von Gesundheit und Hygiene Beinhaltet 4 HK F. Gestalten des Alltags Beinhaltet 3 HK G. Wahrnehmen hauswirtschaftlicher Aufgaben Beinhaltet 2 HK H. Durchführen administrativer und logistischer Aufgaben Beinhaltet 5 HK AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 63

64 Arbeitsauftrag Halten Sie spontan und stichwortartig möglichst viele berufliche Handlungssituationen (Tätigkeiten) aus dem Berufsalltag fest: Notieren Sie Lern- und Arbeitssituationen Ihrer FaGe Lernenden fest. Ordnen Sie nun die Tätigkeiten den Handlungskompetenzen zu. Fragen Bemerkungen??? AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 64

65 Neu im Register E: Situationsbeschreibungen wurden aktualisiert und dem gewandelten Berufsalltag angepasst Es wurden mehr Situationen in der Spitex, der Psychiatrie und im Kinderbereich angesiedelt Die Liste der Pflegediagnosen (Seite 61) und der Krankheitsbilder (Seite 62) findet sich neu im Anhang der Situationsbeschreibungen, d.h. sie werden bei den Kenntnissen nicht mehr aufgeführt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 65

66 C Berufspädagogische Grundlagen und curricularer Aufbau Seite 63 Ziel der beruflichen : kompetente Bewältigung von berufstypischen Handlungssituationen Der Bildungsplan konkretisiert die zu erwerbenden Handlungskompetenzen. Berufspädagogisches Konzept: Ausbilden mit der Situationsdidaktik (Register C) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 66

67 Die drei Lernorte arbeiten beim Aufbau der Handlungskompetenzen zusammen. Alle drei Lernorte sind verpflichtet, handlungskompetenzorientiert auszubilden. Das Bildungsprogramm und der Modell Lehrgang bilden die Grundlage für eine abgestimmte und handlungskompetenzorientierte Ausbildungstätigkeit der drei Lernorte. Register E Seite AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 67

68 Die 3 Lernorte Lernort Betrieb Berufliche Handlungskompetenz Lernort Berufsfachschule Lernende Lernort überbetrieblicher Kurs, ük AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 68

69 Bildungsprogramm Seite Darstellung bleibt gleich Wer ist während welcher Zeit für den Aufbau welcher Ressourcen zuständig? Neu HK C.4 im 4. und 5. Semester: Bei der Begleitung von Klientinnen und Klienten mit chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und in palliativen Situationen mitwirken Erweitert HK D.4 Infusionen ohne medikamentöse Zusätze richten und bei bestehendem peripher venösem Zugang verabreichen und Infusionen mit bestehenden medikamentösen Zugängen wechseln Bitte im Bildungsprogramm Einblick nehmen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 69

70 D Genehmigung und Inkrafttreten der vorliegende Bildungsplan tritt für die Fachfrau / Fachmann FaGe EFZ tritt am 1. Januar 2017 in Kraft AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 70

71 Register E Anhang 1 Verzeichnis der Instrumente zur Förderung der Qualität der beruflichen Lerndokumentation Bildungsbericht Modell Lehrgang mit abgestimmtem Ausbildungsprogramm für die Berufsfachschule, den Lernort ük und den Lernort Praxis Leitfaden und Bewertungsraster für die Kompetenznachweise Etc. OdA Santé AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 71

72 Register E Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (neu) Im Register D BiVo Abschnitt 3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Art. 5 1 Es sind Vorschriften auf der Grundlage des Arbeitsgesetzes erlassen worden AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 72

73 Im Register D BiVo Abschnitt 3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Art Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Art. 5 1 Die Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und während der Bildung Vorschriften und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz, insbesondere zur Gefahrenkommunikation (Gefahrensymbole, Piktogramme, Gebotszeichen) in diesen Bereichen, ab und erklären sie ihnen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 73

74 Im Register D BiVo Abschnitt 3 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Art Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz Bitte lesen Sie Artikel 5 Register D Seite AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 74

75 Register E Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (neu) Die Jugendarbeitsschutzverordnung verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 75

76 Register E Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (neu) In Abweichung von Artikel 4 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihren Ausbildungsstand für die im Artikel 5 BiVo definierten Arbeiten herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen vom Betrieb eingehalten werden. A 2.1 Ausnahmen Seite AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 76

77 Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (neu) Wichtig!!! Aktueller Stand: Rückzug des Anhang 2 zur Überarbeitung ( ) Begründung: ist in einzeln Bereichen nicht umsetzbar, z. B Heben von Lasten oder Spalten Überwachung der Lernenden mit ständig häufig - gelegentlich Überarbeitete Version soll im Februar 2017 in Kraft treten. Wichtig: Anhang 2 wird kommen! AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 77

78 Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (neu) Detaillierte Auflistung von gefährlichen Arbeiten, Gefahren Ausbildungsinhalte (Präventionsgrundlagen) für die begleitenden Massnahmen Zuordnung zu den Lehrjahren und ük s AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 78

79 Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Begleitende Massnahmen durch Fachkraft im Betrieb: Anleitung der Lernenden Ausbildung und praktische Anwendung/Umsetzung Dem Ausbildungsstand entsprechende Einsatzplanung Praktische Umsetzung erst nach Ausbildung im ük AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 79

80 Seite 85: Grundlegende Aufgabe der Institutionen des Gesundheitswesens ist die Gewährleistung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der durch sie betreuten Klientinnen und Klienten. Zum Schutz der Klientinnen und Klienten und der Mitarbeitenden verfügen diese Institutionen über ein überdurchschnittliches Sicherheitsbewusstsein und über umfassende Sicherheitskonzepte. Die Einführung in diese Sicherheitskonzepte und deren Umsetzung sind ein wichtiger Pfeiler der Ausbildung am Lernort Praxis AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 80

81 Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Die Einführung in diese Sicherheitskonzepte und deren Umsetzung sind ein wichtiger Pfeiler der Ausbildung am Lernort Praxis. Arbeitsauftrag Welche Bedeutung haben die Sicherheitskonzepte in ihrem Betrieb? Wie integrieren Sie diese in der Ausbildung? AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 81

82 Register F Modell- Lehrgang mit Verlaufsdokumentation AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 82

83 Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation Darstellung bleibt gleich Übernimmt die Beispielhafte Situation aus dem Bildungsplan. Übernimmt die Angaben aus dem Bildungsprogramm. Weist den drei Lernorten zu, welche Ressourcen sie aufzubauen haben und wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 83

84 Register G Förderkonzept AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 84

85 Die Berufsausbildung beginnen Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II Neben der beruflichen weitere wichtige Lebensaufgaben Sorgfältige Einführung Feste Bezugsperson im Betrieb Wertschätzende Haltung regelmässige Gespräche Im Selbststudium Seite 2 im Register G lesen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 85

86 Hohe Begabung, Leistungsdefizite und Lernschwierigkeiten frühzeitig erfassen Die Ergebnisse der Einführungsphase bewerten und zusammenstellen Wie die Lernorte auf Lern- und Leistungsschwächen reagieren Massnahmen zur Verringerung von Leistungsdefiziten und zum Überwinden von Lernschwierigkeiten AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 86

87 Lernschwierigkeiten und Leistungsabfall im Laufe der Ausbildung Förderung von Erwachsenen in der Ausbildung Wichtiges Kapitel Im Selbststudium Seite 3-7 im Register G lesen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 87

88 PAUSE Uhr AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 88

89 Exemplarische Beispiele aus dem Curriculum AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 89

90 A Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung A.2 Beziehungen zu Klientinnen und Klienten sowie deren Umfeld professionell gestalten. Lektionenanzahl: Insgesamt 20 ÜK: 1 Tag Inhalt Curriculum: Bedeutung für den Menschen ( Interaktion, Beziehungen Zuwendung, Vertrauen.) Einflussfaktoren auf die Beziehungen (Soziokulturelle Einflussfaktoren) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 90

91 Verbale / Nonverbal / paraverbal / wertend / nicht wertend Event. Transfer zu Savoir vivre Professionelles Auftreten und Kommunizieren. Kommunikation unter erschwerten Bedingungen (Verlustkrisen, Krisensit.) Kommunikationstechniken ( Feedbackregeln, Aktives Zuhören, Geschlossene, Offene Fragen, Suggestivfragen ). Grundlagen der Beziehungsgestaltung (Rollenverständnis ) Zusammenarbeit mit Angehörigen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 91

92 Grundlagen der Kommunikation (Grundhaltung nach Carl Rogers Kongruenz, Empathie, Akzeptanz) kein Thema im neuen Curriculum nehmen das Thema aber trotzdem auf). Kommunikationsquadrat nach Schulz von Thun (Vier Ohren Modell) Transaktionsanalyse nach Eric Berne (Eltern Ich, Erwachsenen Ich, Kind Ich) Eskalationsstufen nach Glasl (Umgang mit Konflikten Lösungsorientierter und Ressourcenorientierter Ansatz) Schriftliche Pflegedokumentation (Pflegebericht, Sozialbericht ) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 92

93 A.4 Gemäss der altersspezifischen Gewohnheiten, der Kultur und der Religion der Klientinnen und Klienten situationsgerecht handeln. Lektionenanzahl: Insgesamt 50 Lektionen Inhalt Curriculum: Menschenbild / Pflegeverständnis Entwicklungspsychologie (Prinzip des Wachstums, Reifung und Lernens) Stufenmodel der psychosozialen Entwicklung nach Erikson Bedürfnisspyramide nach Maslow AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 93

94 Ethische Grundbegriffe (Werte, Normen, Ethische Prinzipien der Pflege) Ethische Dilemma Kulturen und Religionen (5 Weltreligionen, Transkulturelle Pflege Migration, Integration, Kommunikation, Fachstellen). Biografiearbeit (Eigene Biografie, Generationen) Hauswirtschaft (Kulturspezifisch Kochen) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 94

95 B Pflege und Betreuen B.6 Klientinnen und Klienten beim Ruhen und Schlafen unterstützen Lektionenanzahl: Insgesamt Lektionen ÜK: Kein ük Inhalt Curriculum: Anatomie / Physiologie des Schlafens (Schlafzyklus, Schlafstadien, Hormonelle Einwirkungen Melatonin, Serotonin, Cortisol, Somatrotropin). Qualitative und Quantitative Bewusstseinsstörungen Glasgow Coma Score AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 95

96 Beobachtungskriterien des Schlafes (Schlafhygiene, Schlafbedarf, innere Uhr ) Pathophysiologie des Schlafes / Schlafstörungen ( Schlafapnoe, Narkolepsie, Insomnie ) Physikalische Massnahmen bei Babys, Kindern und alten Menschen ( Wickel, Phytotherapie, Medikamente). Schlafprotokoll AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 96

97 Aufzeigen der Pflegediagnosen (Liste Pflegediagnosen) Aufzeigen der Krankheitsbilder ( Liste der Krankheitsbilder) Siehe Ausbildungshandbuch FaGe (Register E, Seite 61/62) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 97

98 überbetriebliche Kurse AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 98

99 ük Übersichtsplan Semester Total 15 Tage, davon 2/3? versorgungsbereichsspezifische Themen Neu in den ük-bildungspläne aufgenommen: Haltungen Inhalte Berufskunde Inhalte ABU Beispiel von einem ük-bildungsplan AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 99

100 Ablauf ük Start ük 1: Woche 33/34 Unterrichtszeiten bleiben gleich / Uhr Selbstreflexion im Eigenstudium AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 100

101 Die Klassen werden in 2 Gruppen und 8 Klassen aufgeteilt: Klassen A-D und E-H Versch. Bereiche durchmischt, von jedem Bereich mind. 2 Personen ük 1 wird via Brief eingeladen, ab ük 2 wird der Einladungsbrief und Stundenplan auf der HP von der Lernenden heruntergeladen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 101

102 Formulare ük ük- Nachweis (vorher ük-kompetenznachweis) Fertigkeitenliste ük-reflexion Absenzmeldungen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 102

103 Betriebliche Praxis AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 103

104 Register H Lerndokumentation und Konzept für die Beurteilung der beruflichen Praxis 1. Überblick In der Lerndokumentation halten Lernende und Ausbildende der Praxis den Lernprozess fest. Sie dient gleichzeitig auch der Beurteilung der beruflichen Praxis während der Ausbildung zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit. Seite AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 104

105 Sie umfasst folgende Elemente (Seite 2): Modell-Lehrgang Praxis mit Verlaufsdokumentation Lernjournal Strukturierte Besprechungen Lernende/-r Berufsbildner/-in Kompetenznachweis Bildungsbericht AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 105

106 Grundsatz Lerndokumentation und Beurteilung der beruflichen Praxis während der Ausbildung dienen der Standortbestimmung sowie der laufenden Abstimmung von Zielen und Fördermassnahmen auf die aktuelle Entwicklung der Lernenden im Ausbildungsprozess. Seite 2 Die Elemente im Einzelnen Register H Seite 2 und folgende AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 106

107 Modell Lehrgang Praxis mit Verlaufsdokumentation Instrument Verantwortlich Periodizität Modell- Lehrgang Praxis mit Verlaufsdokumentation Die Führung der Verlaufsnotizen ist Sache der Berufsbildnerin / Berufsbildner Lernende und Bildungsverantwortliche haben Einsichtsrecht Die Verlaufsnotizen werden laufend geführt Ziel: Die Verlaufsnotizen dokumentieren den Ausbildungsprozess. Die Inhalte können im Rahmen der strukturierten Besprechungen zwischen Berufsbildner/in und Lernende thematisiert werden. Sie dienen der Erfolgskontrolle und der gemeinsamen Ziel- und Massnahmenplanung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 107

108 Lernjournal Seite 3 Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales führt Instrument Verantwortlich Periodizität Lernjournal Das Lernjournal wird durch die Lernende geführt. Der Betrieb stellt ihr/ihm dazu angemessene Arbeitszeit zur Verfügung. Die BB nimmt periodisch Einblick in das Lernjournal und nimmt wichtige Themen in den strukturierten Besprechungen auf. Die/der BV hat Einsichtsrecht. Ziel: Das Lernjournal dient den Lernenden zur regelmässigen Reflexion der eigenen Arbeit. Es unterstützt das situative Transferlernen. Das Lernjournal wird laufend geführt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 108

109 Strukturierte Besprechungen Seite 3 Instrument Verantwortlich Periodizität Strukturierte Besprechungen zwischen Lernende und Berufsbildnerin Die Organisation der Besprechungen obliegt der BB Auf Wunsch der L und/oder der BB nimmt auch die/der BV teil Regelmässig nach kantonaler Regelung Ziel: Besprechung des Alltags- und Lerngeschehen im Lehrbetrieb und von Fragen des Transfers zwischen Theorie und Praxis. Die Besprechungen dienen der Standortbestimmung, der Klärung und Rückmeldung und dem Vereinbaren geeigneter Ziele und Massnahmen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 109

110 Ausbildungsbericht Seite 4 Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Instrument Verantwortlich Periodizität Fremdeinschätzung und Selbsteinschätzung BV (BiVo BB) verfasst den Ausbildungsbericht unter Einbezug der BB gemeinsame Besprechung Lernende BB BV Jeweils am Ende des Semesters Ziel: BV setzt sich mit dem Lern- und Entwicklungstand der/des Lernenden auseinander. BV reflektiert das abgeschlossen Semester, überprüft die curricular vergebenen Ausbildungsziele und formuliert Massnahmen. Strukturierter Abgleich von Selbstund Fremdeinschätzung, transparente und vereinbarte Ziel- und Massnahmenplanung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 110

111 Kompetenznachweise Seite 4 Die Grundlagen finden sich im Register I Instrument Verantwortlich Periodizität Vorgeschrieben durch das Qualifkationsverfahren die BB ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Beurteilung Die BV überprüft die Richtigkeit der Beurteilung Jeweils am Ende des Semesters 1-5 Ziel: die Kompetenznachweise dienen der Überprüfung des Kompetenzerwerbs gemäss den curricularen Vorgaben des Bildungsprogramms AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 111

112 Arbeitsgruppe FaGe Reform Praxis Aktuell überprüft die Arbeitsgruppe die diversen Arbeitsinstrumente und passt sie wenn notwendig an. Die überarbeiteten Formulare werden auf der OdA GS Thurgau aufgeschaltet. Gibt es Anliegen an die AG Praxis? AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 112

113 Register I Leitfaden zu den Kompetenznachweisen Praxis Konzept ist verbindlich. Die Kompetenznachweise (KN) prüfen abgeschlossene Handlungskompetenzen, sie bilden eine summative Evaluation und fliessen in die Notengebung am Abschluss der Ausbildung ein. Sie sind kein Bestandteil der Lernprozessbegleitung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 113

114 Definition Kompetenznachweis Der Kompetenznachweis überprüft, ob die oder der Lernende über die verlangten Ressourcen verfügt, die für die fachlich korrekte Durchführung der geprüften Handlungskompetenz erforderlich sind AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 114

115 Vorgabe Organisation Zeitpunkt, Wiederholung, Ausfall Semester 1-5, ein Kompetenznachweis pro Semester Durchführung in der Regel gegen Ende des Semesters. Er wird einmal durchgeführt und kann nicht wiederholt werden. Bei einem Ausfall des KN muss die zuständige Person des Bildungsamtes zugezogen werden AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 115

116 Vorgabe Inhalte Die Zuteilung der prüfbaren Handlungskompetenzen auf die Semester erfolgt gemäss dem Bildungsprogramm, ist national festgelegt und verbindlich AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 116

117 Vorgabe Inhalte Regelausbildung 3 Jahre Betrieblich organisierte Die einzelnen Handlungskompetenzen können ab folgenden Semestern geprüft werden (Seite 3): 1. Semester: G.1, G.2, H.5 2. Semester: B.5, H.1, H.2, H.3, H.4 3. Semester: B.1, B.2, D.1, F.1 4. Semester: B.3, B.4, B.6, D.2, D.3, E.2, E.4, F.2 5. Semester: C.2, C.3, C.4, C.5, D.4, D.5, D.6, D.7, F AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 117

118 Vorgabe Inhalt In den Kompetenznachweisen werden insgesamt drei Handlungskompetenzen aus den Handlungskompetenzbereichen B und D sowie zwei Handlungskompetenzen aus den Handlungskompetenzbereichen C sowie E bis H geprüft (ohne Handlungskompetenzen E.1 und E.3). Die Handlungskompetenz C.1 (Notfallsituationen) ist nicht planbar und kann somit in einem Kompetenznachweis nicht geprüft werden AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 118

119 Inhalt Die Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs A (Umsetzen von Professionalität und Klientenzentrierung) sowie die Handlungskompetenzen E.1 (Arbeitssicherheit, Hygienemassnahmen) und E.3 (Ressourcen fördern) sind übergeordnete Handlungskompetenzen. Sie werden nicht für sich alleine geprüft, werden aber in jede Bewertung miteinbezogen AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 119

120 Zusammenfassend Pro Semester ein Kompetenznachweis Auswahl der Kompetenznachweise gemäss Zuordnung Register I Seite 3 3 Kompetenznachweise aus den Handlungskompetenzbereichen B und D 2 Kompetenznachweise aus den Handlungskompetenzbereichen C sowie E bis H ohne E.1, E.3 und C AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 120

121 Beispiel Auswahl 1. Semester: G.1, G.2, H.5 2. Semester: B.5, H.1, H.2, H.3, H.4 3. Semester: B.1, B.2, D.1, F.1 4. Semester: B.3, B.4, B.6, D.2, D.3, E.2, E.4, F.2 5. Semester: C.2, C.3, C.4, C.5, D.4, D.5, D.6, D.7, F AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 121

122 Bitte öffnen Sie Register I Seite 3 Überlegen Sie sich welche Kompetenzen wollen Sie prüfen? Beachten Sie dabei die Vorschriften! Als Hilfsmittel zur Übersicht: Register E Seite Qualifikationsprofil FaGe (farbige Übersichtstabelle) AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 122

123 Zuständigkeit Durchführung Berufsbildner/in Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Legt die zu prüfende Handlungskompetenz fest Informiert Lernende einen Monat vor der Durchführung über den Zeitpunkt des Kompetenznachweises Informiert frühestens am Vortag über die zu prüfende Handlungskompetenz und die konkrete Situation. Als Vortag gilt der letzte Arbeitstag in der Praxis. Berufsbildner/in stellt die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Kompetenznachweises sicher. Notwendige Verschiebung: Antrag an Amt Berufsbildung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 123

124 Form des Kompetenznachweises Elemente des Kompetenznachweises Der Kompetenznachweis besteht aus drei Elementen: 1. Vor- und Nachbereitung der Durchführung des Auftrages 2. Durchführung es Auftrages 3. Begründung und Reflexion des durchgeführten Auftrages AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 124

125 Elemente des Kompetenznachweises Vor- und Nachbereitung der Durchführung des Auftrages Im Anschluss an die Übergabe des Auftrages hat die/der Lernende die notwendige Zeit für die Vorbereitung der Durchführung des Auftrages. Sie/er benutzt dafür die am Arbeitsort üblichen vorhandenen Mittel und Materialien. Die Vorbereitung erfolgt am Tag der Durchführung des Kompetenznachweises. Die Nachbereitung wird in der Bewertung ebenfalls berücksichtigt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 125

126 Elemente des Kompetenznachweises Durchführung es Auftrages Als Beurteilungskriterien gelten die bestehenden Formulierungen im Bildungsplan: Fähigkeiten und Haltungen. Zusätzlich werden die in den Handlungskompetenz-bereichen A sowie E.1 und E.3 aufgeführten Handlungskompetenzen miteinbezogen und dem Ausbildungsstand entsprechend bewertet. Die BB führt ein Beobachtungsprotokoll gemäss dem Bewertungsraster der entsprechenden Handlungskompetenz

127 Elemente des Kompetenznachweises Begründung und Reflexion des durchgeführten Auftrages Im Anschluss an die Durchführung begründet und reflektiert die/der Lernende in einer Einzelarbeit schriftlich ihr/sein Handeln und zieht Schlüsse daraus. Dieser Teil ist eine Einzelarbeit, wird schriftlich und in der Regel mit dem Computer erstellt. In diesem Teil sind keine Hilfsmittel erlaubt. Die Reflexion wird dem Ausbildungsstand entsprechend bewertet. Die übergeordneten Kompetenzen gemäss Bildungsplan werden in der Bewertung ebenfalls berücksichtigt AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 127

128 Durchführung und Bewertung des Kompetenznachweises Praktischer und schriftlicher Teil Zeitlicher Aufwand praktischer Teil: abgestimmt auf Handlungskompetenz und konkrete Situation Dokument Formular Kompetenznachweis AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 128

129 r Elemente Formular Kompetenznachweis Festlegung der Handlungskompetenz Bewertung der Vor- und Nachbereitung des Auftrages Bewertung der Durchführung der Situation Bewertung der Begründung und der Reflexion Notenberechnung Bewertungsraster Bitte lesen Sie Seite 5 Register I AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 129

130 Gewichtungstabelle für die Notenberechnung Kompetenznachweis Siehe Register I Seite 5 Punkt 4 Bewertungskriterien Bewertung Punkte sind im Formular vorgegeben. Notenskala: Umrechnung von Punkten zu Noten AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 130

131 Modell- Dokument zum schriftlichen Teil Ist Bestandteil des Formulars Kompetenznachweis Begründung und Reflexion Die Lernenden müssen folgende Fragestellungen beantworten: Warum bin ich so vorgegangen? Mit welchem Ergebnis (gelungen/nicht gelungen)? Welche Schlüsse ziehe ich daraus? Welche Verbesserungsvorschläge habe ich? AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 131

132 Rückmeldung Im Anschluss an den Kompetenznachweis erhält die/der Lernende ein Feedback und die Note wir Ihr/ihm mitgeteilt. Ungenügender Kompetenznachweis Bei einem ungenügenden Kompetenznachweis legt die Berufsbilder/in Förderungsmassnahmen und Ziele fest AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 132

133 Es steht ein Formular zur Verfügung, die aktuelle Fassung findet sich auf der Webseite der OdASanté AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 133

134 Fragen und Rückmeldungen Allgemein AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 134

135 Ergebnissicherung AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 135

136 Ergebnissicherung FaGe Reform Tauschen Sie sich mit Ihrer Sitznachbar/in aus Zählen Sie mindestens fünf Neuerungen auf Zählen Sie min. drei Handlungskompetenzbereiche auf Zählen Sie min. drei Handlungskompetenzen auf Beschreiben Sie die situationsorientierte Didaktik Welche wesentliche Neuerungen gibt es beim Kompetenznachweis? AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 136

137 Information Unterlagen / Termine Homepage OdA GS thurgau AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 137

138 AG FaGe Reform_AGe_MSch_OP 138

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