Weitere Vereinfachungen und Nachbesserungen bei der GAP bis 2020 nötig!

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1 1 Erklärung des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes Weitere Vereinfachungen und Nachbesserungen bei der GAP bis 2020 nötig! Anlässlich der anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Agrarrat und EU-Kommission zur EU-Agrarpolitik bis 2020 fordern Bayerns Bauernfamilien eine praxistaugliche Ausgestaltung 14. März 2013 Die über bayerischen Bauernfamilien sichern gemeinsam mit dem vor- und nachgelagerten Bereich Landmaschinenwerkstätten, Landhandel, Molkereien, Ernährungshandwerk und Verarbeitungsunternehmen über Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum Bayerns. Mit ihren Familien erbringen die Bauern bedeutende Leistungen für Gesellschaft und Staat, vor allem: heimische Erzeugung hochwertiger Lebensmittel, Ressourcenschutz, Offenhaltung der Landschaft und Bereitstellung von nachwachsenden Rohstoffen. Die Attraktivität der ländlichen Räume Bayerns und deren hohe Lebensqualität zeigt das nach wie vor das wachsende Interesse von Touristen, Urlaub und Erholung in Bayerns Kulturlandschaften zu verbringen. Praxistauglich ausgestaltete Agrarpolitik für starke Bauernfamilien und für vitale ländliche Räume in Bayern Für Bayerns Bauernfamilien steht bei den abschließenden Beratungen über die künftige EU- Agrarpolitik viel auf dem Spiel. Schließlich geht es um die künftige Unterstützung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe durch EU-Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Investitionshilfen und Agrarumweltprogramme wie KULAP oder VNP in Bayern. Die Direktzahlungen, Ausgleichszulage usw. sicherten in den letzten Jahren weit über die Hälfte des Einkommens der Familienarbeitskräfte auf Bayerns Bauernhöfen. Die Direktzahlungen sind zum einen Ausgleich für die Mehrkosten der Bauern durch die in Europa höheren Umwelt-, Lebensmittelsicherheits-, Sozialund Tierhaltungsstandards und zum anderen Entgelt für Leistungen für die Gesellschaft wie den Erhalt der attraktiven Kulturlandschaften. Zum in Bayern florierenden Tourismus tragen die attraktive Lebensqualität der ländlichen Räume und die genussvollen bayerischen Lebensmittel bei. Daran haben die Direktzahlungen als Grundsicherung der bayerischen Landwirtschaft und die Unterstützung der Berggebiete und benachteiligten Regionen durch die Ausgleichszulage bedeutenden Anteil. Geschlossen und solidarisch gegen Attacken auf bewährtes Baukastenprinzip der GAP Wer angesichts dieser Fakten aktuell die bewährten Unterstützungszahlungen an Bayerns Bauernfamilien madig macht, wie einige Nicht-Regierungsorganisationen, und für zusätzliche Kürzungen und Umverteilungen plädiert, greift den Bauernfamilien direkt hinterrücks ins Portemonnaie und behauptet vorne herum, dass es um die Landwirtschaft geht. Die Direktzahlungen haben

2 2 nach wie vor die höchste Einkommenswirksamkeit für alle Bauern Milchbauern, Ackerbauern, Schweinehalter, Rinderhalter, Sonderkulturbetriebe, Kleinbetriebe und Nebenerwerbsbetriebe. Am 8. Februar 2013 haben die Staats- und Regierungschefs den EU-Finanzrahmen bis 2020 beschlossen, der leider schon schmerzhafte Kürzungen von bis zu zehn Prozent für alle Bauern bei deren Betriebsprämien nach sich zieht. Die nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu erwartende Lücke bei der zweiten Säule müssen Bund und Länder durch die gegenüber den Kommissionsvorschlägen zum EU-Finanzrahmen von 2014 bis 2020 gesparten, höheren Beitragszahlungen in Milliardenhöhe mindestens schließen. Die EU-Agrarpolitik bietet über die Direktzahlungen und die verschiedenen Maßnahmen der zweiten Säule einen Werkzeugkasten für die unterschiedlichen Bedürftigkeiten von Regionen und der landwirtschaftlichen Betriebe an, um im Stile eines Baukastensystems mit differenzierten Unterstützungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Unkenrufe der Organisationen und Verbände von Aktionsbündnissen oder der Verbändeplattform, dass alles heute schlecht sei und auf den Kopf gestellt werden müsste, gehen an der Realität vorbei. Bayern hat seit Jahren durch den agrarpolitischen Werkzeugkasten den niedrigsten Strukturwandel unter den Bundesländern, zuletzt unter zwei Prozent. Leistungen greenfacts der Bauern anerkennen und anrechnen Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wirtschaften nachhaltig. Sie erhalten zudem eine besonders wert- und reizvolle Kulturlandschaft. Die Bauern sind bereit, Schwachstellen sachlich sowie wissenschaftsbasiert anzugehen und ihre freiwilligen Umweltleistungen auf kooperativem Weg auszubauen. Aktuell erbringen Bayerns Bauern auf jedem dritten Hektar freiwillig besondere Umweltleistungen im Rahmen der bewährten Agrarumweltprogramme KULAP und VNP. Unter anderem hat die bayerische Landwirtschaft in den letzten etwa sechs Jahren die Anbaufläche für ökologischen Anbau fast auf Hektar verdoppelt. Nach den Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft liegt der Nettosaldo für Stickstoff im bayerischen Mittel um über 20 Prozent unter der Vorgabe der Düngeverordnung. Dies zeigt effizientes und Ressourcen schonendes Wirtschaften auf, durch das die Nährstoffeinträge ins Grundwasser in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Rund 90 Prozent des in Bayern gewonnenen Trinkwassers kann unaufbereitet genutzt werden. Um diese Leistungen in Kooperation mit dem Staat nicht auszuhebeln, bedarf es bei der Ausgestaltung des Greenings ergänzender, ökologischer Anforderungen für einen Teil der Direktzahlungen am Ende passende Gestaltungsdetails. Bisher hat EU- Agrarkommissar Ciolos dafür bisher zu wenig Konkretes auf den Tisch gelegt. Unabhängig von den Brüsseler Beratungen zu GAP kommt hinzu, dass die Politik in Bayern landwirtschaftliche Nutzflächen endlich schonen muss. In den letzten 10 Jahren gingen den Bauern jährlich Hektar Bewirtschaftungsflächen verloren: alle drei Tage zwei Durchschnittsbetrieben in Bayern. Mit seit 1970 über Hektar Flächenentzug für Bayerns Bauern allein durch Siedlungsund Infrastrukturvorhaben wurde viel an bäuerlicher Existenzgrundlage und zugleich auch Lebensraum für Flora und Fauna genommen. Bei der Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen muss angepackt werden, denn die Bauern brauchen ihre Flächen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futter und Biomasse. Statt vielfach nur die Landwirtschaft pauschal für eine verringerte Biodiversität in einzelnen Regionen an den Pranger zu stellen, müssten auch die Umweltverbände für den Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen eintreten.

3 3 Grundsätzliche Anliegen für den Trilog Vor diesem Hintergrund bekräftigt das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes seine bisherigen Grundsatzforderungen an das Europaparlament, die EU-Agrarminister und die EU- Kommission für die weiteren Beratungen zur künftigen EU-Agrarpolitik, insbesondere: 1. Bayerns Bauernfamilien brauchen für ihre Betriebe Verlässlichkeit bei den Direktzahlungen und bei den bewährten, landwirtschaftlichen Programmen und Maßnahmen der zweiten Säule der GAP. Deshalb werden Ansätze für zusätzliche Kürzungen durch Umverteilungen von der ersten in die zweite Säule abgelehnt. Die europäische Agrarpolitik bis 2020 muss im Kern darauf ausgerichtet sein, die Direktzahlungen als Grundsicherung für alle Bauern stabil zu halten sowie Zukunftsperspektiven, die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktorientierung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu unterstützen. 2. Die Direktzahlungen in der ersten Säule der GAP sind Ausgleich für die öffentlichen Grundleistungen wie den Erhalt der Kulturlandschaft für die Gesellschaft und Ausgleich für die in Europa weltweit höchsten Standards bei Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Tierhaltung. 3. Die unterschiedlichen Kaufkraft- und Kostenstrukturen sowie Sozialstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen über differenzierte Direktzahlungen zwischen den unterschiedlichen Mitgliedstaaten weiterhin berücksichtigt werden. 4. Die Direktzahlungen dürfen nur für die aktive Landbewirtschaftung nach Mindestanforderungen des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands gewährt werden. Dies ist über das bestehende Flächenkontrollsystem und eine Negativliste (z.b. Golfplätze, Flughäfen) ohne zusätzliche Bürokratie umsetzbar. Die bisherigen Vorschläge zum aktiven Landwirt wären alle mit zusätzlichen Nachweisverfahren für die Bauern verbunden, was strikt abgelehnt wird. 5. Beim Greening müssen die einfache Anrechnung von vorhandenen Leistungen neben freiwilligen Agrarumweltleistungen auch die in der Kulturlandschaft Bayerns vorhandenen über Hektar Landschaftselemente, die über ein gemeindescharfes Kleinstrukturenverzeichnis verfügbar sind und praxistaugliche, flexible Umsetzungsmöglichkeiten vorgesehen werden, um bei der Vielfalt der europäischen Landwirtschaft von Finnland bis Zypern sachorientiert und praktikabel zu sein. 6. Der Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom 8. Februar 2013, dass die Vorrangflächen nicht aus der Produktion genommen werden und zu keinen ungerechtfertigten Einkommensverlusten führen, muss nun zu substanziellen Nachbesserungen gegenüber den Kommissionsvorschlägen führen. Damit muss definitiv jeglicher Ansatz des Greenings mit Stilllegungswirkung und Einkommensnachteilen für die Landwirte verbindlich ausgeschlossen werden. Letztlich geht die Vorgabe des EU-Gipfels dahin, dass zum einen der vorgeschlagene Umfang der Vorrangflächen zu überprüfen ist und zum anderen eine normale Bewirtschaftung der Vorrangflächen grundsätzlich zu ermöglichen ist. 7. Der Vorschlag der EU-Kommission mit europaweit drei Pflichtmaßnahmen ist nach wie vor zu korrigieren, um die über 12 Millionen Bauern in Europa nicht über einen Kamm zu scheren. Beim Greening anrechenbare Agrarumweltmaßnahmen müssen weiterhin über die zweite Säule förderfähig sein. Nach den Kommissionsvorschlägen erfüllen ökologisch wirtschaf-

4 4 tende Betriebe per se Greening und können zudem daneben auch über Agrarumweltmaßnahmen weiterhin gefördert werden. Dieser Grundsatz muss generell für alle auch künftig an Agrarumweltmaßnahmen freiwillig teilnehmenden Betriebe gelten, sodass dortige Maßnahmenprämien mit der geplanten Greeningprämie analog vereinbar sind. Sonst würde eine Ungleichbehandlung erfolgen. Um mögliche Nachteile für die Grünland bezogenen Agrarumweltmaßnahmen zu vermeiden, ist beim geplanten Umbruchverbot des Greenings mehr Flexibilität einzuräumen. 8. Neben ökologisch wirtschaftenden Betrieben erbringen weitere Betriebe besondere Leistungen bei Biodiversität und Klimaschutz, die dann gemäß dem Kommissionsvorschlag als green per definition eingestuft werden müssen, zum Beispiel: Betriebe mit kleinstrukturierten Flächen mit Feldstücksgrößen unterhalb des national bzw. regionalen Durchschnitts, Betriebe mit überwiegend Grünland und Ackerfutterpflanzen wie Kleegras usw., Betriebe unterhalb der nationalen Durchschnittsgröße. 9. Der Vorschlag der Kommission ökologisch wirtschaftende Betriebe vom Greening zu befreien, wird anerkannt. Darüber hinaus erbringen aber auch noch viele andere Bauernfamilien in Bayern besondere Beiträge vor allem zur Biodiversität und Nachhaltigkeit. Deshalb ist es sachlich gerechtfertigt, dass zum Beispiel folgende landwirtschaftlichen Betriebe ebenso per se Greening erfüllen: Betriebe, die mit kleinparzellierten Feldstücken Feldstücke im Betrieb liegen unterhalb der nationalen Durchschnittsgröße von Feldstücken (einfach über Flächen-Nutzungs-Nachweis anwendbar) wirtschaften, Betriebe mit überwiegend Grünland und Ackerfutterflächen wie Kleegras usw. Betriebe in den benachteiligten Gebieten und Bergregionen und Betriebe mit einer Betriebsgröße unterhalb der nationalen bzw. regionalen Durchschnittsbetriebsgröße. 10. Die Kommissionsvorschläge mit acht biophysikalischen Kriterien zur Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete würden in Bayern die bestehende Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete erheblich verringern und zu unverständlichen Gebietsveränderungen führen. Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete muss aus dem GAP-Beratungspaket herausgenommen werden und separat mit neuen Vorschlägen der EU-Kommission verträglich gelöst werden. 11. Die Kommissionsvorschläge zum aktiven Landwirt würden dazu führen, dass etwa jede zweite bayerische Bauernfamilie Nachweise über ihre Einkunftsverhältnisse bei den Landwirtschaftsämtern einreichen muss, um in Zukunft überhaupt noch EU-Direktzahlungen zu erhalten. Dieser Vorschlag bringt über Bauernfamilien in Bayern nur unnötigen Papierkram und keinen Nutzen für ihre Betriebe. Der bisherige Kommissionsvorschlag muss durch die aktive Landbewirtschaftung mit Mindestbewirtschaftungs- oder Mindestpflegebestimmungen ersetzt werden. Ohne zusätzliche Bürokratie liegen die Flächenangaben über die vorhandenen Flächenangaben (FNN) vor und werden umfassend vom Staat kontrolliert. Zudem kann so eine EU-weite Negativliste mit Flächen wie Golfplätze, Flughäfen usw. vorgesehen werden.

5 5 12. Datenschutz muss auch für alle Bauernfamilien gelten. Die neuen Plane der EU-Kommission zur Offenlegung von Zahlungsempfängern werden dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010 nicht gerecht, das die vormalige namentliche Internetoffenlegung aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisierte. Bauern erwarten den Schutz ihrer Privatsphäre und eine Gleichbehandlung, da mit den EU-Zahlungsempfänger des EU-Strukturfonds anonymisiert umgegangen wird. 13. Die Selbstverantwortung der gut ausgebildeten Landwirte muss wieder mehr Vorrang vor dem zunehmenden staatlichen Dirigismus erhalten. Vereinfachungen bei Kontrollverfahren, Cross Compliance usw., die für die Bauernfamilien auf den Betrieben spürbar sind, müssen in Brüssel im Verhandlungsergebnis fester Bestandteil sein. Die Landwirte in der EU-27 erhalten bereits heute nur Direktzahlungen, wenn sie EU-weit im Gegenzug Anforderungen und 590 Standards erfüllen. Diese Produktions- und Bewirtschaftungsauflagen sind wesentlich höher als in Drittstaaten und verursachen höhere Produktionskosten. Hier sind dringend Vereinfachungen und Auflagenerleichterungen notwendig, da sonst gerade kleinere und mittlere Betriebe aufgrund der ausufernden Bürokratie ihre landwirtschaftliche Tätigkeit einstellen. Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission nach eigenen Angaben zusätzlich 15 Prozent mehr Bürokratie mit ihren Verordnungsvorschlägen draufsatteln will.

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