Netzentgelte Gas 2018 Örtliches Verteilernetz

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1 Netzentgelte Gas 2018 Örtliches Verteilernetz

2 Änderungsverzeichnis Stand Änderungen Vorläufige Netzentgelte Gas für Örtliches Verteilernetz 2

3 Inhaltsverzeichnis Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilernetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (Arbeit) gültig ab dem 1. Januar 2018 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilernetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (Leistung) gültig ab dem 1. Januar 2018 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilernetz) für Kunden ohne registrierende Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar Entgelte Gas für Messstellenbetrieb und gültig ab dem 1. Januar 2018 Zusätzliches Messentgelt nach KoV-Anlage 3, 7 Ziffer 8 für die Übermittlung stündlicher Messdaten im Stundentakt gemäß GeLi Gas gültig ab dem 1. Januar 2018 Entgelte Gas für den Zählerwechsel auf Kundenwunsch gültig ab dem 1. Januar Entgelte Gas für das Nachprüfen inkl. Wechseln von Zählern gültig ab dem 1. Januar 2018 Entgelte für Mehr- und Mindermengen für SLP-Ausspeisepunkte gültig ab dem 1. Januar Unterbrechung/Wiederherstellung der Netz- und Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses auf Anweisung des Lieferanten Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Gas Individuelle Netzentgelte gemäß 20 Abs. 2 GasNEV gültig ab dem 1. Januar

4 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilernetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (Arbeit) gültig ab dem 1. Januar 2018 Bei Ausspeisepunkten mit registrierender Lastgangmessung ermittelt EWE NETZ den Arbeitspreisanteil des Netznutzungsentgelts nach einem Zonenmodell. Die Preise sind in der untenstehenden Preistabelle ausgewiesen. Die Summe von Arbeits- und Leistungspreisanteil ergibt das Netznutzungsentgelt. Zone Arbeit von [kwh] Arbeit bis [kwh] Arbeitspreis der Zone [Ct/kWh] 0,323 0,310 0,288 0,262 0,233 0,205 0,184 0,175 0,168 0,166 0,165 0,156 0,145 Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für vorgelagerte Netze. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Entgelte für Messstellenbetrieb und sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 4

5 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilernetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (Leistung) gültig ab dem 1. Januar 2018 Bei Ausspeisepunkten mit registrierender Lastgangmessung ermittelt EWE NETZ den Leistungspreisanteil des Netznutzungsentgelts nach einem Zonenmodell. Die Preise sind in der untenstehenden Preistabelle ausgewiesen. Die Summe von Arbeits- und Leistungspreisanteil ergibt das Netznutzungsentgelt. Zone Leistung von [kw] Leistung bis [kw] Leistungspreis der Zone [Euro/kW] , , , , , , , , , , , , ,952 Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für vorgelagerte Netze. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Entgelte für Messstellenbetrieb und sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 5

6 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilernetz) für Kunden ohne registrierende Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar 2018 Bei Ausspeisepunkten ohne registrierende Lastgangmessung ermittelt EWE NETZ den Arbeits- und Grundpreisanteil des Netznutzungsentgelts nach einem Stufenmodell. Die Preise sind in der untenstehenden Preistabelle ausgewiesen. Die Summe von Arbeits- und Grundpreisanteil ergibt das Netznutzungsentgelt. Stufe Abnahme von Abnahme bis Arbeitspreis Grundpreis [kwh] [kwh] [Ct/kWh] [Euro/a] ,823 27, ,823 27, ,754 60, ,754 97, ,754 97, ,754 97, ,754 97, , , , , , ,90 Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für vorgelagerte Netze. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Entgelte für Messstellenbetrieb und sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 6

7 Entgelte Gas für Messstellenbetrieb und gültig ab dem 1. Januar 2018 Kunden ohne Lastgangmessung Zählertypen Entgeltbestandteil G2,5 - G6 G10 - G25 G40 - G100 G160 - G250 Kunden mit Lastgangmessung* Zählertypen Entgeltbestandteil G40 - G100 G160 - G250 G400 - G1000 G G4000 *Einmal tägliche Übermittlung der Messwerte Preis pro Zähler [Euro/a] jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich 5,57 5,57 5,57 5,57 3,81 17,73 45,57 156,93 13,92 13,92 13,92 13,92 3,81 17,73 45,57 156,93 126,84 126,84 126,84 126,84 3,81 17,73 45,57 156,93 160,56 160,56 160,56 160,56 3,81 17,73 45,57 156,93 Preis pro Zähler [Euro/a] 126,84 160,44 160,56 160,44 426,00 160, ,00 160,44 Zwischenablesungen Für Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA, die von EWE NETZ auf Wunsch des Lieferanten außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen vorgenommen werden, wird ein separates Entgelt berechnet. Das Entgelt wird je Zählpunkt und Ableseversuch erhoben und beläuft sich auf 25,50 Euro. Zusätzliches Messentgelt nach KoV-Anlage 3, 7 Ziffer 8 für die Übermittlung stündlicher Messdaten im Stundentakt gemäß GeLi Gas gültig ab dem 1. Januar 2018 Das zusätzliche Messentgelt beträgt je für die Abrechnung relevanter Messeinrichtung 1.785,00 Euro pro Jahr. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 7

8 Entgelte Gas für den Zählerwechsel auf Kundenwunsch gültig ab dem 1. Januar 2018 Zähler ohne registrierende Lastgangmessung Preis pro Zähler [Euro] Wechsel eines Gaszählers (SLP bis einschließlich G25) 103,00 Gemeinsamer Wechsel von Strom- und Gaszählern 143,00 Zähler mit registrierender Lastgangmessung Preis pro Zähler [Euro] Wechsel eines Gaszählers (G40 - G400) bis zu 850,00* Umstellung eines Gaszählers auf registrierende Lastgangmessung 267,00 *Der Preis wird nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet, ist jedoch auf den oben genannten Betrag begrenzt. Entgelte Gas für das Nachprüfen inkl. Wechseln von Zählern gültig ab dem 1. Januar 2018 Dienstleistung Preis pro Zähler [Euro] Prüfen eines Zählers (SLP-Zähler bis einschließlich G25) 160,00 Wechsel eines Gaszählers (SLP-Zähler bis einschließlich G25) 103,00 Diese Preise gelten für Gaszähler, die auf Wunsch des Kunden nachgeprüft werden. Die Prüfung ist grundsätzlich mit einem Gerätewechsel verbunden. Die Kosten für die Prüfung und den Wechsel sind vom Kunden zu tragen, falls die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. Für Gaszählertypen ab G40 werden die entsprechenden Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand der Befundprüfung berechnet. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 8

9 Entgelte für Mehr- und Mindermengen für SLP-Ausspeisepunkte gültig ab dem 1. Januar 2018 Die Preise für Mehr- und Mindermengen richten sich nach den Bestimmungen des Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL Balancing Services GmbH. EWE NETZ wird die jeweiligen Preise heranziehen. Unterbrechung/Wiederherstellung der Netz- und Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses auf Anweisung des Lieferanten Wenn der Lieferant EWE NETZ einen Auftrag im Zusammenhang mit der Unterbrechung oder Wiederherstellung der Netz- und Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses erteilt, ist er verpflichtet, die hierfür anfallenden Entgelte zu zahlen. Es gelten in allen Druckstufen die Preise und Konditionen der bei Auftragserteilung veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen der EWE NETZ zur NDAV. 9

10 Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Gas Zusätzlich zu den Netzentgelten werden gemäß 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben der Konzessionsabgabenverordnung die Konzessionsabgaben berechnet. " 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: [...] 2. a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis Einwohner 0,51 Cent, bis Einwohner 0,61 Cent, bis Einwohner 0,77 Cent, über Einwohner 0,93 Cent, b) bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis Einwohner bis Einwohner bis Einwohner über Einwohner 0,22 Cent, 0,27 Cent, 0,33 Cent, 0,40 Cent. Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. (3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: [...] 2. bei Gas 0,03 Cent. [...]" Die Höhe der Konzessionsabgaben entspricht der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist. 10

11 Individuelle Netzentgelte gemäß 20 Abs. 2 GasNEV gültig ab dem 1. Januar 2018 Die Veröffentlichung erfolgt gemäß 27 Abs. 1 GasNEV. Netzkunde VW Kraftwerk GmbH Niedersachsenstraße Emden Papier- und Kartonfabrik Varel GmbH & Co. KG Dangaster Straße Varel Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbh Karl-Marx-Straße Frankfurt (Oder) EWE GASSPEICHER GmbH Moslestraße Oldenburg Stadtwerke Strausberg GmbH Kastanienallee Strausberg Gasversorgung Angermünde GmbH Berliner Straße Angermünde Ardagh Glass GmbH, An der Glashütte Neuenhagen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm Schwedt EWE energia sp. z.o.o. Ul. 30 stycznia 67 PL Miedzyrzecz E.ON edis Contracting GmbH Hans-Grade-Allee Schönefeld Zählpunkt Jahresentgelt [Euro/a] DE ,37 DE ,23 DE ,13 DE ,63 DE ,88 DE ,48 DE ,78 DE ,36 PL ,25 DE ,56 Die individuellen Netzentgelte beinhalten die Kosten für vorgelagerte Netze. Allen Preisen hinzuzurechnen sind die Entgelte für Messstellenbetrieb und sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 11

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