Archiviert am 01/01/ Großhandel: Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene [2327] v5
|
|
- Rainer Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr.... : Adresse : Großhandel: Infrastruktur, Einrichtung und Hygiene [227] v5 C : vorschriftsmäßig NC : nicht vorschriftsmäßig NA : nicht anwendbar 1. ALLE RÄUME H : kapitel B : anlage A : artikel 1. Die Räume ermöglichen durch ihre Gestaltung, Einrichtung, Größe und Lage die Umsetzung der guten Hygienepraktiken. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L2 (1*) : paragraph L : absatz P : punkt C NC Gewichtung NA 2. Die Räume sind in gutem Zustand und sauber. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L1 (1*). BELÜFTUNG: ausreichend. 1 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L5 (1*) 4. BELEUCHTUNG: ausreichend. 1 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L7 (1*) 5. Es sind ausreichend saubere Toiletten vorhanden, die mit einer Wasserspülung ausgestattet sind. Die Toiletten haben keinen Direktzugang zu den Räumen, in denen die unverpackten LM manipuliert oder gelagert werden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L & KB/AR 1/07/2014 A18BH1L2 (1*) 6. Es sind ausreichend gut platzierte, mit laufendem Wasser ausgestattete Waschbecken vorhanden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L4 (1*) 7. Die Handwaschbecken sind mit Wasserhähnen ausgestattet, die ohne Direktkontakt mit Händen bedient werden können, einem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen und der Hinweis, dass das Händewaschen nach Benutzung der Toiletten verpflichtend ist. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L4 & KB/AR 1/07/2014 A18BH1L1 & BH4L2 (1*) 8. Es sind angemessene Umkleideräume vorgesehen. 1 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L9 (1*)
2 9. Es sind ausreichend Kühlschränke, die mit einem Thermometer ausgestattet sind, vorhanden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L2d & KB/AR 1/07/2014 A20 & A21 (1*) 10. Es sind ausreichend Tiefkühlschränke, die mit einem Thermometer ausgestattet sind + Registrierung > 10 m³, vorhanden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L2d & VO 7/2005 A2A (1*) 11. Es bestehen saubere Vorrichtungen zur Reinigung und falls erforderlich Desinfektion von Gerätschaften und Arbeitsausrüstung. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L2 (1*) Unbefriedigend : 0 Gesamt : der Regelwidrigkeiten : 0 2. RÄUME, IN DENEN UNVERPACKTE LEBENSMITTEL MANIPULIERT WERDEN 1. Der Boden kann einfach gereinigt (und falls erforderlich desinfiziert) werden, ermöglicht eine ausreichende Abwasserentsorgung, ist in gutem Zustand und sauber. Les systèmes d'évacuation ne constituent pas un risque de contamination. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L1PaB2H1L8 (1*) 2. Die Wände können leicht gereinigt (und, falls erforderlich, desinfiziert) werden und sind in gutem Zustand und sauber. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L1Pb (1*). Die Decken und an der Decke hängenden Ausrüstungen sind in gutem Zustand und sauber. Ils sont construits de manière à empêcher l'encrassement, à réduire la condensation, l'apparition de moisissures et le détachement de particules. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L1c B2H1L1 (1*) 4. Die Türen und Fenster sind in gutem Zustand und sauber. Sie sind so gebaut, dass sie nicht verschmutzt werden. Sie sind mit abnehmbaren Insektengittern (wenn sie nach außen öffnen) versehen oder bleiben während der Herstellung geschlossen. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L1Pde (1*) 5. Die mit den Lebensmitteln in Berührung kommenden Oberflächen (mit einbegriffen Anlagen und Ausrüstungen) sind glatt, abwaschbar, korrosionsfest und nicht toxisch. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L1f (1*)
3 6. Die OBERFLÄCHEN, die mit LM in Kontakt treten (mit einbegriffen Ausrüstung und Maschinen) sind sauber, gut gereinigt und falls erforderlich desinfiziert. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H5L1 (1*) 7. Die nicht mit den Lebensmitteln in Kontakt tretenden Oberflächen, sind in gutem Zustand und sauber und können leicht gereinigt werden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H2L1Pf (1*) Unbefriedigend : 0 Gesamt : der Regelwidrigkeiten : 0. ANNAHME, LAGERUNG UND VERTEILUNG VON LEBENSMITTELN 1. Es wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H9L1 (1*) 2. Die Lebensmittel werden nicht verunreinigt. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H9L2L (1*). Fehlen von verdorbenen Lebensmitteln, deren Verbrauchsdatum überschritten ist oder die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.fehlen von verdorbenen Lebensmitteln, deren Verbrauchsdatum überschritten ist oder die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H9L & KB/AR 0/01/1975 A1L2PaA2 (1*) 4. Die Temperaturen von gekühlten Lebensmitteln und die der Kühlkette werden eingehalten. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4L2LB2H9L5 & KB/AR 1/07/2014 A20, A21 & A22 (1*) 5. Die Temperaturen der tiefgekühlten Produkte werden eingehalten. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4L2LB2H9L5 (1*) Les additifs alimentaires présents correspondent aux critères de pureté repris dans la législation. Europäische Verordnung : 21/2012 A1 (2*)
4 Gesamt : der Regelwidrigkeiten : 0 Unbefriedigend : 0 4. ANDERE GUTE HYGIENEPRAKTIKEN: ABFÄLLE, TRINKWASSERVERSORGUNG, PERSÖNLICHE HGYIENE, SCHULUNG, REINIGUNG UND DESINFEKTION, SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG, HAUSTIERE, EXTERNE BEFÖRDERUNG 1. Die Abfälle werden in sauberen und einwandfrei instand gehaltenen, verschließbaren Mülleimern und/oder Säcken in einer Halterung und/oder Containern gelagert und häufen sich nicht in Räumen an, in denen sich die Lebensmittel befinden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H6L1L2 (1*) 2. Die Abfalleimer und/oder Säcke mit Halterung und/oder Abfallbehälter sind sauber. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H6L2 (1*). Die Lagerstätten von Abfall (innen und außen) sind sauber und frei von Schädlingen. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H6L (1*) 4. Ein Plan oder ein effizientes Reinigungsverfahren ist vorhanden. 1 Europäische Verordnung : 852/2004 A4A4L (1*) 5. Die verwendeten Desinfektionsmittel sind zugelassen. Königlicher Erlass : 1/07/2014 A18BH1L4 (*) 6. Die Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen nicht in Bereichen gelagert werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (außer in einem getrennten Schrank). Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H1L10 (1*) 7. Es besteht ein Schädlingsbekämpfungsplan und dieser ist vollständig und wird korrekt befolgt. 1 Europäische Verordnung : 852/2004 A4A4LPb (1*) 8. Es sind weder Haustiere noch Schädlinge anwesend. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H9L4 & KB/AR 1/07/2014 A18BH5L1 (1*) 9. Trinkwasser wird dort verwendet, wo es notwendig ist. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H7L1Pa & KB/AR 14/01/2002 A7 (1*)
5 10. Des analyses d eau potable sont réalisées suivant les fréquences et les paramètres légalement fixés. Königlicher Erlass : 14/01/2002 A7A8 (4*) 11. Die ärztlichen Attests können für jede Person, die mit den unverpackten Lebensmitteln in Kontakt tritt, vorgelegt werden. 1 Königlicher Erlass : 1/07/2014 A18BH4L1 (*) 12. Gute persönliche Hygiene und geeignete und saubere Kleidung. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H8L1H9L (1*) 1. Die Personalmitglieder, die mit Lebensmitteln umgehen, erhalten eine Weiterbildung (in Hygiene) und/oder Anweisungen, die ihrer beruflichen Tätigkeit angepasst sind. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H12L1L2 (1*) 14. Die Vorrichtungen für den Transport und die Behälter können korrekt gereinigt (und desinfiziert) werden, sind sauber und in gutem Zustand. Die Kontamination von Lebensmitteln wird vermieden. Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H4L1L6 (1*) 15. Die Lebensmittel werden bei der erforderlichen Temperatur befördert. 10 Europäische Verordnung : 852/2004 A4B2H4L7 (1*) Unbefriedigend : 0 Gesamt : der Regelwidrigkeiten : 0 Anmerkungen über die Artikel der 1*. règlement (ce) n 852/2004 du parlement européen et du conseil du 29/04/2004 relatif à l hygiène des denrées alimentaires 2*. règlement (ue) n 21/2012 de la commission du 9 mars 2012 établissant les spécifications des additifs alimentaires énumérés aux annexes ii et iii du règlement (ce) n 1/2008 du parlement européen et du conseil *. königlicher erlass vom 1 juli 2014 über die lebensmittelhygiene 4*. k.e. vom 14. januar 2002 über die qualität des wassers für den menschlichen gebrauch, das in lebensmitteleinrichtungen verpackt wird oder für die herstellung und/oder das inverkehrbringen von lebensmitteln verwendet wird
6 Kommentar Anbieter Günstig Günstig mit Bemerkungen Nicht günstig Geschehen zu Unterschrift und Stempel des Beamten :, der Name Anbieter oder anwesende Person: Funktion : Unterschrift zur Kenntnisnahme :
DPA 2223 Transport von lebenden Tieren - Infrastruktur [2223] v3
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 222 Transport von lebenden
MehrDIS 2446 Inspektion der Eigenkontrolle im Einzel-und Großhandel [2446] v5
Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr. :... Adresse :...... DIS 2446 Inspektion der Eigenkontrolle im Einzel-und Großhandel [2446]
MehrChecklisten: 4.1 Temperaturkontrolle
4.1 Temperaturkontrolle Bereich Solltemperatur Datum Temperatur in C Eingeleitete n bei Überschreitung Unterschrift www.selgros.de 30 4.2 Verkaufsraum/Gastraum Böden, Wände, Decken (sauber, kein Schimmel,
MehrLebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV)
Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) Vom 5. August 1997 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen
MehrBETRIEBSBESCHREIBUNG FÜR BOR-BEWERTUNG
Checkliste CL - K 0215.06 Version 6.0 Seite 1 von 5 BETRIEB (Stampiglie des Betriebes) DATUM DER KONTROLLE UHRZEIT (Beginn - Ende) Unterschrift des Anwesenden des Betriebes über die Dauer der Kontrolle
MehrDIS 2239 Verteilung: Einzelhandel Außer Fleischverkaufsstelle: Rückverfolgbarkeit [2239] v4
Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr. :... Adresse :...... DIS 229 Verteilung: Einzelhandel Außer Fleischverkaufsstelle: Rückverfolgbarkeit
MehrDIS 2239 Verteilung: Einzelhandel außer Metzgerei: Rückverfolgbarkeit [2239] v8
Provinziale Einheit von :... Date :... Verantwortlicher Kontrolleur :... Nr :... Anbieter :... Einmalige Nr. :... Adresse :...... DIS 229 Verteilung: Einzelhandel außer Metzgerei: Rückverfolgbarkeit [229]
MehrForum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene
Forum 1: Um- und Neubau von Schulmensen Bauliche Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelhygiene 24.11.2010 25. Nov 2010 Klaus Meyer Überblick rechtliche Vorgaben Hygiene Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittelunternehmen
MehrVERDERBT EUER CAMP NICHT!
VERDERBT EUER CAMP NICHT! Einige Tipps, um im Feriencamp Probleme mit Lebensmitteln zu verhindern. Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette VERDERBT EUER CAMP NICHT! WIR HABEN HUNGER!
MehrMerkblatt Vermarktung von Wild und Wildfleisch Information für Jäger
Stadt Flensburg Der Oberbürgermeister Fachbereich Bürgerservice, Schutz, Ordnung Abt. Veterinär-/Lebensmittelüberwachung 24931 Flensburg Merkblatt Vermarktung von Wild und Wildfleisch Information für Jäger
MehrLebensmittel-Transportrecht: Hygienevorschriften einhalten!
Lebensmittel-Transportrecht: Hygienevorschriften einhalten! Lebensmitteltransportrecht: Erprobte Tipps zur Konflikt - Prophylaxe Rechtsanwältin Kerstin Dieter, www.recht-vital.de, Telefon: 040 554 30 996
MehrLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
LMBG Bund; Übersicht Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Vom 5. August 1997, BGBl. I S. 2008, geändert durch Artikel 2 2 der Verordnung vom 21. Mai 2001, BGBl. I S. 959 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich
MehrDPA 2102 Schutz und Wohlbefinden der Schweine in Zuchtbetrieben [2102] v4
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 22 Schutz und Wohlbefinden
MehrPERSÖNLICHE SAUBERKEIT - DER SCHLÜSSEL ZUR HYGIENE
Merkblatt - Leitlinie Nr. 1 PERSÖNLICHE HYGIENE Hände waschen, einschließlich Unterarme Flüssigseife aus Spendern verwenden, wenn erforderlich desinfizieren Papierhandtücher aus Spendern Tägliche, gründliche
MehrCheckliste Lebensmittelhygiene Schwerpunkt Feste /Veranstaltungen
Checkliste Lebensmittelhygiene Schwerpunkt Feste /Veranstaltungen Gemäß den Forderungen aus dem Hygienepaket der EU- Verordnungen 852, 853, 854/2004 Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt,
MehrPERSÖNLICHE SAUBERKEIT DER SCHLÜSSEL ZUR HYGIENE
1 M e r k b l a t t - L e i t l i n i e n N r. 1 PERSÖNLICHE HYGIENE UNMITTELBAR VOR ARBEITSBEGINN UND NACH WC-BENÜTZUNG, NACH DEM ANFASSEN VERSCHMUTZTER GEGENSTÄNDE KÖRPER UND HAARPFLEGE Händewaschen,
MehrEU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Die Anwendung der VO(EG) Nr.852/2004 in Würzburg am 27.07.2010 Thomas Krampf, Spezialeinheit Übersicht über lebensmittelrechtliche Bestimmungen (in Auszügen)! EU-Basis-Verordnung
MehrHygiene und Selbstkontrolle
Hygiene und Selbstkontrolle was gehört dazu? Die Gute Herstellungspraxis (GHP) = einwandfreie Rohstoffe Betriebshygiene Personalhygiene Lebensmittelhygiene 1 einwandfreie Rohstoffe Einkauf der Waren: Lieferanten
MehrDie einfacheren hygienerechtliche Vorschriften für Märkte gelten nur für ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten.
Hygienische Anforderungen an Lebensmittelstände auf Münchener Märkten Rechtliche Grundlagen EU VO EU und des Rates über Lebensmittelhygiene 852/2004 Anhang II, Kap I und II VO EU spezifischen Hygienevorschriften
MehrSelbstkontrollkonzept für Kleinbetriebe im Lebensmittelverkauf
Selbstkontrollkonzept für Kleinbetriebe im Lebensmittelverkauf Erstellungsdatum :... Vorgehen: 1. Angaben zum Betrieb, Sortimentsübersicht (Seite 1) und Gefahrenanalyse (Seite 2) ausfüllen 2. Entsprechend
MehrAnforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc.
Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc. Stand: 06/2015 Seite 1 von 5 Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc. Der Lebensmittelunternehmer
MehrHygienemanagement in KiTas und Grundschulen
Hygienemanagement in KiTas und Grundschulen Informationen für Verantwortliche in der Gemeinschaftsverpflegung Haßfurt, Oktober 2011 Lebensmittelunternehmen Art. 3 Nr. 2 VO (EG) Nr. 178/2002 sind alle Unternehmen
MehrCheckliste zur Lebensmittelsicherheit
Checkliste zur Lebensmittelsicherheit gemäß den Forderungen aus dem Hygienepaket der EU- Verordnungen 852, 853, 854/2004 Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert oder abgibt,
Mehr- an der abgehängten Küchendecke befanden sich Risse, sie war unsauber, ein frischer Anstrich war erforderlich.
KFC Flandernstraße 6 86157 Augsburg 28.05.2009: - Küchenwände unsauber, zahlreiche unverschlossenen Bohrlöcher - an der abgehängten Küchendecke befanden sich Risse, sie war unsauber, ein frischer Anstrich
MehrRechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle
Lebensmittelhygiene bei Kindertagesstätten und Schulverpflegung Rechtliche Grundlagen, Verantwortung, Eigenkontrolle Dr. Ulrich Koepsel Rechtl. Grundlagen EU-Recht und nationales Recht EU-Recht Nationales
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. Februar 1998 Teil II
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 3. Februar 1998 Teil II 31. Verordnung: Lebensmittelhygieneverordnung [CELEX-Nr.:
MehrUnterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System
Unterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System Hygiene und Infektionsschutz Die wichtigsten Hygieneregeln In dieser Lerneinheit werden Sie über einige der wichtigsten* Hygieneanforderungen informiert,
MehrMILCHAUTOMATEN 1 für nicht vorverpackte Rohmilch: Hygieneanforderungen
MILCHAUTOMATEN 1 für nicht vorverpackte Rohmilch: Hygieneanforderungen In diesem Anhang sind die wichtigsten Hygienepraktiken, die als Grundlage des Eigenkontrollsystems dienen, welche durch die Anbieter
Mehr2.1. Gefahrenanalyse Lebensmittelsicherheit
en zur Lebensmittelsicherheit 2.1. enanalyse Lebensmittelsicherheit Produktion Wasser (Bewässerung und Waschwasser) Logistik (z.b.: Zulieferung von Verpackungen, Ablieferung von Produkten Handhabung /
MehrLebensmittelhygiene-Recht 2006
Lebensmittelhygiene-Recht 2006 Geltungsbereiche Grundsätze Detailbestimmungen Gliederung Seite 1. 2 2. Nr. 3 3. Nr. 5 www.friedrich-sailer.de 4. Nr. 9 5. 10 Rechtssituation & Grundsätze Beginn der Anwendung
MehrDie Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor
Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht Die geltende VA - K 0211.06 Steppert Stefan Lebensmittelinspektor Lebensmittelkontrolle in NÖ Aufbau der NÖ Lebensmittelaufsicht: Bundesministerium für Gesundheit
MehrLebensmittelaufsicht der Stadt Wien (MA 59 Marktamt)
Lebensmittelaufsicht der Stadt Wien (MA 59 Marktamt) HYGIENEBESTIMMUNGEN IN GROSSKÜCHEN Marktamt Wien - Lebensmittelaufsicht 2 rechtliche Grundlagen EU Bestimmungen Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vom 29.
Mehr(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung
(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) Ausfertigungsdatum: 08.08.2007 "Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817)" Sie ist gem. Art. 23 dieser V am 15.8.2007 in Kraft getreten.
MehrInformationen zur Selbstkontrolle von Kindertagesstätten und Mittagstischen
Seite 1/6 Informationen zur Selbstkontrolle von Kindertagesstätten und Mittagstischen Das Lebensmittelgesetz verfolgt drei Ziele Schutz der Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche
MehrInfo Direktvermarktung
Info Direktvermarktung Rechtliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung von Fleisch und Fleischerzeugnissen 1 Schlachten Das Fleischhygienerecht wurde in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet.
MehrZulassungsbedingungen für an ein Einzelhandelsunternehmen angeschlossenen Wildbearbeitungsbetrieb
Zulassungsbedingungen für an ein Einzelhandelsunternehmen angeschlossenen Wildbearbeitungsbetrieb Anlage II.1.1.4. des KE vom 16.01.06 zur Festlegung der Modalitäten der von der FASNK ausgestellten Zulassungen,
MehrHygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb
Lagerung und Sammlung von Abfällen Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb Susanne REISSNER 26. Mai 2010, Graz 1/ 19 Definitionen Einzelhandel die Handhabung und /oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln
MehrAnleitung zur Selbstkontrolle von Festwirtschaften
Abteilung inspektorat Muesmattstrasse 19 3000 Bern 9 Telefon 031 633 11 55 Telefax 031 633 11 98 info.kl@gef.be.ch www.be.ch/kl Informationen zur Selbstkontrolle für Festwirtschaften Anleitung zur Selbstkontrolle
MehrAnforderungen an eine nicht-schlachtende Fleischerei
Anforderungen an eine nicht-schlachtende Fleischerei Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an eine nicht-schlachtende Fleischerei. Der Lebensmittelunternehmer bleibt zu
MehrAnforderungen an eine zugelassene Fleischerei mit Schlachthaus
Anforderungen an eine zugelassene Fleischerei mit Schlachthaus Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an eine zugelassene Fleischerei mit Schlachthaus. Der Lebensmittelunternehmer
Mehr723 - Honig-Hygiene-Checkliste
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Bieneninstitut Kirchhain Honig - Hygiene - Checkliste 109 Fragen zum Hygiene-Status in Ihrer Honigproduktion Arbeitsblatt 723 Testen Sie jährlich Ihre Imkerei: Gibt
MehrSicherer Umgang mit Lebensmitteln
Lebensmittelhygiene bei Kindertagesstätten und Schulverpflegung Sicherer Umgang mit Lebensmitteln Rudolf Auchter Übersicht 1. Bauliche und sonstige Voraussetzungen 2. Personalhygiene 3. Kennzeichnung 1.
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / A 2 / Hygiene Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der Grundsätze des HACCP in Betrieben, die sich mit der Tiefkühllogistik von
MehrHygienekonzept Tagesheim Langmatten Allschwil
Hygienekonzept Allschwil Inhaltsverzeichnis 1. Die wichtigsten, allgemeinen Hygieneregeln 2. Lebensmittelvorrat/ Lagerung 3. Küchenhygiene/ Reinigung 4. Lagerdauer für tiefgekühlte Lebensmittel 5. Raum-
MehrLebensmittelhygiene. Was ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Kindertageseinrichtungen zu beachten?
Lebensmittelhygiene Was ist aus Sicht der Lebensmittelüberwachung in Kindertageseinrichtungen zu beachten? Wer trägt die Verantwortung im Zusammenhang mit dem Herstellen, Zubereiten und Abgeben von Lebensmitteln?
MehrKleiner Leitfaden für Schul- und Kindertagesstättenküchen
Planung/Ausstattung Kleiner Leitfaden für Schul- und Kindertagesstättenküchen Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn Verpflegungssysteme
MehrBetriebliches Eigenkontrollsystem nach HACCP - Grundsätzen
Betriebliches Eigenkontrollsystem nach HACCP - Grundsätzen Mindestanforderungen: 1. Wareneingangskontrolle mit entsprechender Dokumentation 2. Temperaturüberwachung produktspezifisch mit entsprechender
Mehr(Muster-)-Hygieneplan Einleitung und Zielsetzung hygienische Mindestanforderungen intensiver Schulungsbedarf
(Muster-)-Hygieneplan gemäß 36 Infektionsschutzgesetz für Notfallunterkünfte für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und sonstige Massenunterkünfte Einleitung und Zielsetzung Nach 36 Infektionsschutzgesetz
MehrAllgemeine Anforderungen an einen Lebensmittelbetrieb
Allgemeine Anforderungen an einen Lebensmittelbetrieb Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die allgemeinen Anforderungen an einen Lebensmittelbetrieb. Der Lebensmittelunternehmer bleibt
MehrSchutz der Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können
Kantonales Laboratorium Bern Abteilung Lebensmittelinspektorat Muesmattstrasse 19 3000 Bern 9 Telefon 031 633 11 55 Telefax 031 633 11 98 info.kl@gef.be.ch www.be.ch/kl Informationen für die Verantwortlichen
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrAufteilung der Lebensmittelkontrolle in NÖ (5 Dienststellen) LMI I Baden: 4 Aufsichtsorgane LMI II St. Pölten: 5 Aufsichtsorgane LMI III Gmünd : 2 Auf
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung LF5 - Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Außenstelle LMI IV Kreuzensteinerstraße 20 2100 Korneuburg Tel. 02262/9025/11710 FAX /11705 E-Mail: post.lf5-ko@noel.gv.at
MehrGastgewerbe: Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine und Toilettenanlagen
Gastgewerbe: Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine und Toilettenanlagen Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an eine gewerbliche Küche, Kantine etc. Der Lebensmittelunternehmer
Mehr5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben (Leitfaden) Hauptmerkmal I Betriebsart
5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben (Leitfaden) Beurteilungsmerkmale Hauptmerkmal I Betriebsart Beispiele für Risikokategorien 1. Umgang mit dem
MehrHygieneschulung 2014 erster Teil
Hygieneschulung 2014 erster Teil Susanne Greiner-Fischer, Amtstierärztin Folie 1 Hygieneschulung 2014 des Landkreises Lichtenfels gem. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. mit Anh. II Kap. XII
MehrUnterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung
MehrZiele der Lebensmittelgesetzgebung
Hygienekonzept Ziele der Lebensmittelgesetzgebung HACCP Die Erstellung des HACCP Konzepts Umsetzung LGV (Lebensmittel - und Gebrauchsgegenständeverordnung) Weisung für die Lebensmittelhygiene auf den Wohngruppen
MehrFA 8B - Landessanitätsdirektion
Hygiene auf Festen und ähnlichen nicht ortsfesten Veranstaltungen FA 8B - Landessanitätsdirektion Referat IV: Lebensmittelaufsicht 18:30 18:45 Begrüßung, Einführung 18:45 20:00 rechtliche Aspekte, Besprechung
MehrKleiner Leitfaden für Schul- und Kindertagesstättenküchen
Eigenkontrollen Kleiner Leitfaden für Schul- und Kindertagesstättenküchen Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Bundesstadt Bonn Eigenkontrollen
MehrUmgang mit kritischen Lebensmitteln
Produktgruppe: Eier und Eierspeisen, die aus rohen, frischen Eiern hergestellt werden Eier und Eierschalen können mit gesundheitsgefährdeten Bakterien und Salmonellen belastet sein Nur unbeschädigte Eier
MehrNA AA N 533
NA 057-02-01 AA N 533 NA 057 Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) NA 057-02-01 AA Arbeitsausschuss Lebensmittelhygiene E-Mail des Bearbeiters im DIN: kristin.marquardt@din.de
MehrHygiene in Trinkwasser-Installationen
Hygiene in Trinkwasser-Installationen 1. Trinkwasserverordnung 2. Bakterien und Krankheitserreger 3. Ursachen für hygienische Probleme in Trinkwasser- Installationen 4. VDI Richtlinie 6023 5. Einfache
MehrSchutz der Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können
Kantonales Laboratorium Bern Abteilung Lebensmittelinspektorat Muesmattstrasse 19 3000 Bern 9 Telefon 031 633 11 55 Telefax 031 633 11 98 info.kl@gef.be.ch www.be.ch/kl Informationen für die Organisatoren
MehrAuszug aus Anhang I, Technische Vorschriften der VO(EG) 1/2005
Auszug aus Anhang I, Technische Vorschriften der VO(EG) 1/2005 KAPITEL II, TRANSPORTMITTEL 1. Vorschriften für Transportmittel im Allgemeinen 1.1. Transportmittel, Transportbehälter und ihre Ausrüstungen
MehrMerkblatt für Lebensmittelhygiene in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
Merkblatt für Lebensmittelhygiene in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen Stand: Januar 2014 Stadt Würzburg Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Einführung Wird
MehrMILCHAUTOMATEN 1 : Hygieneanforderungen. In diesem Dokument werden die Anforderungen, was die Hygiene von Milchautomaten betrifft, aufgelistet.
MILCHAUTOMATEN 1 : Hygieneanforderungen In diesem Dokument werden die Anforderungen, was die Hygiene von Milchautomaten betrifft, aufgelistet. Was Sie über Rohmilch wissen müssen: Die traditionellen Verkaufsstellen
MehrWir helfen Ihnen, sich auf Ihr Baby vorzubereiten. Hygiene-Anleitung für werdende Mütter
Wir helfen Ihnen, sich auf Ihr Baby vorzubereiten Hygiene-Anleitung für werdende Mütter Bereiten Sie sich auf die Geburt Ihres Babys vor. Treffen Sie die richtigen Entscheidungen Lernen Sie, gesund zu
MehrCheckliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
MehrLebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV
Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe
MehrLebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild
Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Fachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung am 18. Oktober 2008 in Sömmerda Grundsätzliche Verpflichtungen 1. Lebensmittel müssen
MehrGZ /8-IV/B/10/04 Wien, am 24. Mai 2004
GZ. 31.950/8-IV/B/10/04 Wien, am 24. Mai 2004 Betreff: Leitlinie zur praktischen Handhabung der Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung in Betrieben, die sich mit der Tiefkühllogistik von Tiefkühlprodukten
MehrHygiene in der Packstelle ist keine Hexerei
Überregionale Vortragsveranstaltung Geflügelwirtschaftsverband NRW und Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse 06. Mai 2013 Hygiene in der Packstelle ist keine Hexerei 1 Eier sind!!lebensmittel!! VERORDNUNG
MehrLebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung von Kapitel 1.4: Anforderungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte
1 Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Zusammenfassung von Kapitel 1.4: Anforderungen an Räume, Ausrüstungen und Arbeitsgeräte Quelle: Die Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege
Mehr1. 17. 2. 18. 3. 19. 4. 20. 5. 21. 6. 22. 7. 23. 8. 24. 9. 25. 10. 26. 11. 27. 12. 28. 13. 29. 14. 30. 15. 31. 16. Rückstellproben
Rückstellproben Intervall: täglich Rückstellproben aller kritischen Lebensmittel hausgemachte Desserts hausgemachte Saucen Zuständigkeit: Rückstellproben mindestens 125g in hygienisch sauberen oder Einwegbehältern
MehrAnwendung der EU-Hygiene-Verordnung für Tagesmütter
BMELV - Hygiene - Anwendung der EU-Hygiene-Verordnung für Tagesmütter http:///shareddocs/standardartikel/ernaehrung/sicherelebensmittel/h... Page 1 of 2 18.01.2012 Anwendung der EU-Hygiene-Verordnung für
MehrNeue Arbeitsstättenverordnung seit in Kraft getreten. Vergleich zwischen der alten und neuen Arbeitsstättenverordnung
Neue Arbeitsstättenverordnung seit 25.08.04 in Kraft getreten. Vergleich zwischen der alten und neuen Arbeitsstättenverordnung Alte ArbStättV Beleuchtung Sichtverbindung nach außen 7 Beleuchtung (1) Arbeits-,
MehrAnforderungen an die Herstellung von Marmeladen, Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Weingelee für Selbstvermarkter
Anforderungen an die Herstellung von Marmeladen, Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Weingelee für Selbstvermarkter Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an die Herstellung
MehrHygienische Aspekte bei der Verpflegung in Ganztagsschulen
Hygienische Aspekte bei der Verpflegung in Ganztagsschulen Dipl. oec. troph. Daniela Hähre Dipl.oecotroph. Holger Pfefferle Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. Referat Gemeinschaftsverpflegung Potentielle
MehrR H I. R e g i o n a l e s H e i l m i t t e l i n s p e k t o r a t d e r N o r d w e s t s c h w e i z
R H I R e g i o n a l e s H e i l m i t t e l i n s p e k t o r a t d e r N o r d w e s t s c h w e i z Checkliste zur Vorbereitung der Inspektion in Praxisapotheken von Ärzten und Ärztinnen 1. Einführungsgespräch
MehrSeit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.
MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
MehrHandbuch HACCP Hygiene
foodpilot Gesamtdokumentation Handbuch HACCP Hygiene Seniorenresidenz Offenbach GmbH Lilistr. 14-18 63067 Offenbach foodpilot Handbuch HACCP Hygiene Inhaltsverzeichnis 1. Besuchercafe Hygiene 2. Dessertamt
MehrVerordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung)
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) 8. August 2007, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil
MehrAuswertung Probenahme Hotel Musterhaus :
Auswertung Probenahme Hotel Musterhaus : Küche: Proben 1-5: Die Auswertung der Abklatschproben ergab, dass die Händehygiene zum Teil nicht zufrieden stellend war. Bei den Händen der Mitarbeiter Herr K.
MehrMerkblatt. für betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
Kreisverwaltung Südwestpfalz Telefon: 06331/809 0 Lebensmittelüberwachung Fax: 06331/809 276 Unterer Sommerwaldweg 40-42 E-Mail: veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de 66953 Pirmasens Merkblatt für betriebseigene
MehrHackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch im IGH
Rechtliche Bestimmungen für Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004 gelten zur Gänze Basierend auf Artikel 4 der VO (EG) Nr. 852/2004
MehrPostanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken. Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 EINLEITUNG
--------- F ACHBEREICH G ESUNDHEIT --------- Postanschrift: D-46322 Borken Hausanschrift: Burloer Straße 93, D-46325 Borken Tel.: 02861/82-1030 Fax 02861/82-2021 M ERKBLATT H YGIENEPLAN F Ü R G E M E I
MehrHygienekonzept. 1. Einleitung. 2. Ziele. 3. Einsatzpläne. 4. Reinigung der Kita 4.1 Gruppenräume. 4.2 Schlafräume/Bewegungszimmer
Hygienekonzept 1. Einleitung Das vorliegende Hygienekonzept dient im Wesentlichen dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Kinder und des Personals. Die regelmassig geplante und durchgeführte Reinigung
MehrAn das LANUV Leibnizstraße Recklinghausen. Ort, Datum
Absender: über Kreis/kreisfreie Stadt An das LANUV Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Ort, Datum Antrag auf Zulassung meiner Eierpackstelle nach Art. 6 Abs.3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.v. m.
MehrMERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay
MERKBLATT Recht und Fairplay DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG Am 25.08.2004 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) in Kraft getreten. Mit der Novelle der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie
MehrWichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!
Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien
MehrCHECKLISTE FÜR DIE ABGABE VON LEBENSMITTELN AUF FESTEN UND MÄRKTEN - Hygieneanforderungen -
CHECKLISTE FÜR DIE ABGABE VON LEBENSMITTELN AUF FESTEN UND MÄRKTEN - Hygieneanforderungen - Veranstaltung Datum Ort Angeboten werden: Nicht kühlpflichtige = nicht empfindliche Lebensmittel, z. B. durchgebackene
MehrWie gestalte ich die Mindestanforderungen für meinen Gaststättenbetrieb?
+ Wie gestalte ich die Mindestanforderungen für meinen Gaststättenbetrieb? Vorwort Sie wollen einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb eröffnen? Gaststättenbetrieb Die nachfolgenden Informationen wurden
MehrAnforderungen an die Abgabe von Speisen in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung - Kurzfassung -
Anforderungen an die Abgabe von Speisen in einer Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung - Kurzfassung - Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an eine Einrichtung für
MehrKurze Beschreibung des Kapitels
M9-EN.5 Biologische Gefährdungen M9-EN.5.1. Biologische Faktoren von Gefährdungen am Arbeitsplatz M9-EN.5.2. Sicherheitsmaßnahmen Grundsätze guter Hygiene M9-EN.5.3. Sicherheitsmaßnahmen Hygiene der Beschäftigten
MehrMerkblatt (1) (Abt. Lebensmittelüberwachung u. Veterinärwesen)
Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft Merkblatt (1) (Abt. Lebensmittelüberwachung u. Veterinärwesen) Grundsätze zur Durchführung der betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen nach Art.
MehrHygieneaspekte in der Gemeinschaftsverpflegung. Hamburg,
Hygieneaspekte in der Gemeinschaftsverpflegung Hamburg, 15.03.2011 Themen 1. Gesetzliche Grundlagen 2. HACCP 3. Qualitätssicherung bei LZ- Catering Seite 1 1. Gesetzliche Grundlagen from farm to fork Industrie
Mehr(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Dezember 2006)
24. OKTOBER 2005 - Ministerieller Erlass über die Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors (offizielle deutsche
MehrStraßenfeste richtig gestalten
Straßenfeste richtig gestalten 1. Bauliche Anforderungen 2. Lebensmittelhygiene Landratsamt-Rhein-Neckar-Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Adelsförsterpfad 7 69168 Wiesloch 3. Kennzeichnung
MehrLebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild
Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Bundesfachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung vom 24. bis 26. April 2009 in Bad Blankenburg Aufbau des Lebensmittelhygienerechts
MehrStreet Food auf Achse- Sonntagsmarkt in der KulturBrauerei KulturBrauerei Berlin, Schönhauser Alle 36-39
Vertrag über die Anmietung von Standverkaufsflächen, anlässlich der Veranstaltung Street Food auf Achse ab Januar 2015 in der KulturBrauerei Berlin Produktionsbüro: Wallstraße 15a 10179 Berlin Telefon:
Mehr