Ergänzende Technische Anschlussbedingungen Niederspannung für die TAB 2007 mit BDEW-Ergänzungen von 2011
|
|
- Christa Wagner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ergänzende Technische Anschlussbedingungen Niederspannung für die TAB 2007 mit BDEW-Ergänzungen von 2011 Gültig ab: Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz der BEW Netze GmbH Vorwort Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden ergänzenden technischen Anschlussbedingungen Niederspannung für Bezug und Lieferung treten am gleichen Tage außer Kraft. Für in Planung oder in Bau befindliche elektrische Anlagen gelten die Übergangsfristen der gesetzlichen Regelungen Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, VDE-AR-N 4101 Anforderung an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz oder VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung. In diesem Zeitraum kann die bisher geltende TAB Niederspannung noch angewandt werden. Diesbezügliche Fragen sind mit der BEW Netze GmbH abzustimmen. Kunde im Sinne dieser technischen Anschlussbedingungen sind der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer. V 16/11 Seite 1 von 14
2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich/Grundsätze 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 4 Kundenanlage 4.1 Bauliche Anforderungen 4.2 Netzanschlusspunkt 4.3 Eigentumsgrenzen 4.4 Kabellegung 4.5 Freileitungsnetzanschluss 5 Betrieb der Kundenanlage 5.1 Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt 5.2 Blindleistungskompensation/Blindleistungsbereitstellung 5.3 Netzsysteme 5.4 Störung/Abschaltung der Kundenanlage 6 Änderungen, Erweiterungen, Außerbetriebnahmen und Demontagen 7 Rückwirkungen durch Kundenanlagen 7.1 Allgemeines 7.2 Grenzwerte 7.3 Spannungsabsenkungen/Versorgungsunterbrechung 7.4 Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen 7.5 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes 8 Abrechnungszählung 8.1 Messeinrichtung/Art der Messeinrichtung 8.2 Zählerplatz/Einbauort 8.3 Zählerfernauslesung 8.4 Wandler 8.5 Wärmespeicher 8.6 Wärmepumpen 8.7 Lastabwurf 9 Vergleichsmessung 10 Abzugsmessung 11 Erzeugungsanlagen 11.1 Einspeisemanagement 11.2 Nachweis der elektrischen Eigenschaften 11.3 Messstellenbetrieb Anlage: Hauptmaße Zählerwechselschrank Anlage: Wandlersekundärverdrahtung Anlage: Bedingungen der Q (U)-Kennlinienregelung V 16/11 Seite 2 von 14
3 1 Geltungsbereich/Grundsätze Die ergänzenden technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Anschlüsse an das Verteilnetz der BEW Netze GmbH sowie für Netzanschlussänderungen. Sie umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-/Erweiterungs-zeitpunkt gültige TAB. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der allgemein gültigen Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die BEW Netze GmbH behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der VNB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. Es gelten die folgenden Regelungen: Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), Ausgabe 2011 des BDEW; FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz ; FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung ; FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ; VDN-Richtlinie Notstromaggregate sowie die nachfolgend beschriebenen technischen Anforderungen. Die vom Kunden bereitzustellenden Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit der BEW Netze GmbH möglich. 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die erforderlichen Formulare für die Netzanschlussanfrage sowie für die Anmeldung von elektrischen Anlagen und Geräten stellt die BEW Netze GmbH unter zur Verfügung. Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen sind die unter erhältlichen Formulare für Erzeugungsanlagen zu verwenden. 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Das vorgesehene Inbetriebsetzungsdatum ist nach Annahme des Anschlussangebotes mit der BEW Netze GmbH abzustimmen. Spätestens 10 Werktage vor der Inbetriebsetzung der Kundenanlage legt der beim Bundesinstallateurverzeichnis eingetragene Elektroinstallateur der BEW Netze GmbH den vollständig ausgefüllten, unterschriebenen und gestempelten Inbetriebsetzungsauftrag Strom (ebenfalls unter verfügbar) vor. Die BEW Netze GmbH behält sich vor, eine Sichtkontrolle der elektrischen Anlage vorzunehmen. Bei Wandlermessungen erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage erst nach der technischen Überprüfung eines Mitarbeiters des Messstellenbetreibers oder der BEW-Netze GmbH. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so kann die Inbetriebnahme durch die BEW Netze GmbH bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden. Bei Gefahr für Leib oder Leben ist die BEW Netze GmbH verpflichtet, die Inbetriebnahme zu untersagen. V 16/11 Seite 3 von 14
4 4 Kundenanlage 4.1 Bauliche Anforderungen In der Nähe des Hausanschlusskastens ist ein Zählerplatz zur Aufnahme der erforderlichen Messeinrichtungen zu installieren. Dabei ist auf eine möglichst kurze Hauptleitung, die für einen Nennstrom von mindestens 63 A ausgelegt ist, zu achten. Die Trennung des PEN-Leiters erfolgt im Hausanschlusskasten, außer bei Netzanschlusssäulen, dort erfolgt die Trennung im Zählerschrank. Die Anbindung des Potentialausgleichs erfolgt vorrangig im Hausanschlusskasten. Der Hauptpotentialausgleich ist mit einer Potentialausgleichsschiene herzustellen. Im TN-Netz wird der Potentialausgleichsleiter zum Hausanschlusskasten geführt und dort mit dem PE-Leiter der Hauptleitung zusammengeschlossen. Der Potentialausgleichsleiter ist ein Schutzleiter und muss wie dieser in seinem gesamten Verlauf grüngelb gekennzeichnet sein. Zwischen folgenden Anlageteilen müssen elektrische Verbindungen mit Potentialausgleichsleiter (mindestens 6 mm² grün-gelb) hergestellt werden: Fundamenterder, Hausanschlusskasten, Antennenanlage, Fernmeldeanlage und Rohrsystemen oder metallische Konstruktionen (Wasserrohre, Heizungsrohre, Abwasserrohre, Aufzüge). Hausanschlusskasten und Zählerschrank sind demnach in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander anzuordnen. Alle anderen baurechtlichen Bestimmungen und Vorgaben müssen eingehalten werden (z. B. Brandschutzbestimmungen). 4.2 Netzanschlusspunkt Für Erzeugungsanlagen gilt: bei Anlagenleistungen 30 kw je Grundstück und einem bestehenden Netzanschluss gilt dieser Anschlusspunkt des Grundstückes mit dem Netz als günstigster Netzanschlusspunkt. 4.3 Eigentumsgrenzen Die Eigentumsgrenze liegt an den Abgangsklemmen der NH-Sicherungsunterteile in dem im Gebäude angebrachten Hausanschlusskasten. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. der BEW Netze GmbH stehenden Messeinrichtungen sind hiervon nicht betroffen. Zu den Messeinrichtungen zählen Rundsteuerempfänger oder Zeitschaltuhren, diese sind entsprechend gekennzeichnet. Andere Steuereinrichtungen wie Eberle- Relais gehören zur Kundenanlage, nach einer Auswechselung durch den Elektroinstallateur müssen diese neu verplombt werden. Den Bemessungsstrom der Netzanschlusssicherung gibt die BEW Netze GmbH vor. Die BEW Netze GmbH ist berechtigt, die Netzanschlusssicherungen zu entnehmen oder zu wechseln. Plombiermöglichkeiten müssen vorhanden sein. Die Plombierung erfolgt durch die BEW Netze GmbH. Die Inbetriebnahme des Netzanschlusskabels bis zum Hausanschlusskasten erfolgt gemäß 14 NAV durch die BEW Netze GmbH. 4.4 Kabellegung Kabeltrassen der BEW Netze GmbH dürfen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohren) und es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein. Für die Störungsbeseitigung müssen die Kabeltrassen jederzeit zugänglich sein. 4.5 Freileitungsnetzanschluss Im Bereich der BEW Netze GmbH werden keine neuen Freileitungsnetzanschlüsse erstellt. 5 Betrieb der Kundenanlage 5.1 Betriebsspannungen am Netzanschlusspunkt Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230 V/400 V. Die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt liegt als 10-Minuten-Mittelwert des Spannungs-Effektivwertes jedes Wocheninterwalles: zu 95 % innerhalb der Toleranz Un +/- 10 % zu 100 % innerhalb der Toleranz Un + 10 %/-15 % In der DIN EN sind weitere Merkmale der Spannung und der Frequenz angegeben. V 16/11 Seite 4 von 14
5 5.2 Blindleistungskompensation/Blindleistungsbereitstellung Der Verschiebungsfaktor cos φ muss zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv liegen. Bei Erfordernis führt der Kunde in Abstimmung mit der BEW Netze GmbH zur Einhaltung des vorgenannten Verschiebungsfaktors cos φ auf seine Kosten eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindleistungskompensation durch. Die einzubauenden Kompensationsanlagen werden entweder abhängig vom Verschiebungsfaktor cos φ gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig. Eine eventuelle Verdrosselung der Kompensationsanlage stimmt der Kunde mit der BEW Netze GmbH ab. 5.3 Netzsysteme Es gilt für das gesamte Niederspannungsnetz im Netzgebiet der BEW Netze GmbH die Netzform TN- System. Ausnahmen kann es auch im Einzelfall im Außenbereich und bei Sonderanschlüssen geben. Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher von der BEW Netze GmbH weder angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters. 5.4 Störung/Abschaltung der Kundenanlage Es gelten 17 und 24 der Niederspannungsanschlussverordnung. Der Netzanschluss kann auch zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen oder Anlagen unterbrochen werden. Für Erzeugungsanlagen gilt ergänzend, dass die Einspeisung gemäß EEG 2014 in ihrer Leistung beschränkt werden kann. 6 Änderungen, Erweiterungen, Außerbetriebnahmen und Demontagen Plant der Kunde Änderungen, Erweiterungen oder die Außerbetriebnahme der Kundenanlage, so ist die BEW Netze GmbH rechtzeitig schriftlich über dieses Vorhaben zu informieren. Vor der Änderung, Erweiterung, Außerbetriebnahme und Demontage der Kundenanlage legt der Kunde der BEW Netze GmbH den vollständig ausgefüllten, von dem ausführenden, beim Bundesinstallateurverzeichnis eingetragenen, Elektroinstallateur unterschriebenen und gestempelten Inbetriebsetzungsauftrag Strom vor. Dies gilt auch für eine vom Kunden geplante Änderung der Betriebsführung seiner Anlage, die Auswirkungen auf den Betrieb des Netzes der BEW Netze GmbH hat. Wird eine bestehende Anlage um weitere Zählerplätze erweitert, so sollte der neu zu errichtende Zählerschrank aus dem bestehenden Zählerschrank versorgt werden. Um die Betriebssicherheit der Kundenanlage zu erhalten, muss durch den Kunden eine Anpassung an den technischen Stand oder an geänderte Netzverhältnisse, z. B. an eine höhere Kurzschlussleistung, durchgeführt werden. 7 Rückwirkungen durch Kundenanlagen 7.1 Allgemeines Die elektrischen Einrichtungen der Kundenanlage sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Verteilnetz der BEW Netze GmbH und die Anlagen anderer Kunden auf ein zulässiges Maß begrenzt werden. Treten störende Rückwirkungen auf das Verteilnetz der BEW Netze GmbH auf, so hat der Kunde auf seine Kosten in seiner Anlage Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen zu treffen, die mit der BEW Netze GmbH abzustimmen sind. Werden die in der TAB 2007 in Kapitel 10 Elektrische Verbrauchsgeräte aufgeführten pauschal zugelassenen Grenzwerte für Netzrückwirkungen überschritten, so ist eine Anschlussbewertung durch die BEW Netze GmbH erforderlich. Richtwerte für zulässige Netzrückwirkungen sind in den Grundsätzen für die Beurteilung von Netzrückwirkungen des VDEW festgelegt. In Einzelfällen können spezielle vertragliche Festlegungen für die zulässige Störaussendung einer Kundenanlage getroffen werden. V 16/11 Seite 5 von 14
6 7.2 Grenzwerte Schnelle Spannungsänderungen: Einzelne Spannungsänderungen durch das Zu- und Abschalten einer einzelnen Anlage bzw. einer Erzeugungseinheit dürfen am Netzverknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem Niederspannungsnetz 3 % der Nennspannung nicht überschreiten. Flicker: Die zulässigen Flickerstörfaktoren, die eine einzelne Anlage am Netzverknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem Niederspannungsnetz maximal bewirken darf, betragen Plt = 0,05 und Pst = 0,8. Abweichend gilt bei Erzeugungsanlagen: Der zulässige Wert für den Langzeitflickerstörfaktor, den die Erzeugungsanlage am Netzverknüpfungspunkt mit dem Niederspannungsnetz maximal bewirken darf, beträgt Plt = 0,5. Oberschwingungen und Zwischenharmonische: Die BEW Netze GmbH gibt in Abhängigkeit vom Leistungsbezug bei Bezugsanlagen bzw. von der Einspeiseleistung bei Erzeugungsanlagen und den Gegebenheiten am Netzverknüpfungspunkt Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwingungsströmen vor. Maßnahmen zur Reduzierung der Oberschwingungsströme insbesondere der Einbau von Filterkreisen erfolgen in Absprache mit der BEW Netze GmbH. Spannungsunsymmetrien: Bei Bezugsanlagen darf die Einphasenlast 0,7 % der Kurzschlussleistung am Netzverknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem Niederspannungsnetz nicht übersteigen. Bei Erzeugungsanlagen darf die einphasige Erzeugungsleistung 4,6 kva am Netzverknüpfungspunkt mit dem Niederspannungsnetz nicht übersteigen. 7.3 Spannungsabsenkungen und Versorgungsunterbrechungen Sind elektrische Einrichtungen des Kunden gegen kurzzeitige Spannungsabsenkungen oder Versorgungsunterbrechungen empfindlich, so sind vom Kunden selbst geeignete Vorkehrungen zum störungsfreien Betrieb seiner Anlagen zu treffen. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Ersatzstromerzeugung (Notstromaggregate) bedürfen einer Abstimmung mit der BEW Netze GmbH. 7.4 Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen Im Netz der BEW Netze GmbH kommen Rundsteuersignale mit einer Frequenz von 216,667 Hz zur Anwendung. Der Betrieb der Kundenanlage darf zu einer Reduzierung des Tonfrequenz-Pegels im Niederspannungsnetz von maximal 3 % von U f führen. Die Kundenanlage darf zudem nicht mehr als 0,1 % U n der verwendeten Tonfrequenz und nicht mehr als 0,3 % U n von +/-100 Hz der verwendeten Tonfrequenz in das Niederspannungsnetz einspeisen. Alle Angaben beziehen sich auf verkettete Spannungen. Die BEW Netze GmbH kann vom Kunden Maßnahmen zur Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigungen, die durch Betriebsmittel der Kundenanlage verursacht werden, verlangen. Verwendet der Kunde elektrische Betriebsmittel, deren Funktion durch Rundsteuersendungen beeinträchtigt werden kann, so sorgt der Kunde selbst dafür, dass durch den Einbau geeigneter technischer Mittel oder durch Wahl entsprechender Geräte eine Beeinträchtigung vermieden wird. 7.5 Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes Betreibt der Kunde eine Anlage mit trägerfrequenter Nutzung seines Stromnetzes, so ist durch geeignete Einrichtungen (z. B. eine Trägerfrequenzsperre) sicherzustellen, dass störende Beeinflussungen anderer Kundenanlagen sowie der Anlagen der BEW Netze GmbH vermieden werden. Das Verteilnetz darf vom Kunden nur mit Genehmigung der BEW Netze GmbH zur trägerfrequenten Übertragung von Signalen mitbenutzt werden. V 16/11 Seite 6 von 14
7 8 Abrechnungszählung 8.1 Messeinrichtung/Art der Messeinrichtungen Die Messeinrichtungen sind gemäß den gesetzlichen technischen Mindestanforderungen in Abhängigkeit folgender Bedingungen zu installieren: Jahresenergieverbrauch (Bezugsanlagen); eingespeiste Energiemenge (Erzeugungsanlagen nach KWKG sowie Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung); Anlagenleistung/Art der erneuerbaren Energie (Erzeugungsanlagen nach EEG). Weitere Details sind dem Dokument Messkonzepte zu entnehmen, das unter zur Verfügung gestellt wird. Technische Auslegung der Messeinrichtung Die Messeinrichtungen sind mit Drehstrom- bzw. mit Wechselstromzählern auszustatten. Es sind die entsprechenden Bedingungen in der TAB 2007 sowie die gesetzlichen technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen einzuhalten. Bei Anlagen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als kwh und einer Leistung von mehr als 30 kw wird die am Anschlusspunkt des Verteilnetzes bezogene elektrische Energie durch Zähleinrichtungen mit fortlaufender Registrierung der ¼-h-Leistungsmittelwerte erfasst (Lastgangzählung). Bei einer Leistungsentnahme größer 30 kw und einem Jahresverbrauch unter kwh kann gemäß Messzugangsverordnung 10 Abs. 3 eine Lastgangzählung vom Letztverbraucher gewünscht werden. Die BEW Netze GmbH als Messstellenbetreiber setzt in Neubauten und in Bestandsgebäuden mit größeren Renovierungen standardmäßig elektronische Arbeitszähler in ehz-stecktechnik ein. Beim Einsatz von Wandlerzählern ist ein Zählerwechselschrank nach Punkt 8.4 zu errichten. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch die BEW Netze GmbH, sofern sie den Messstellenbetrieb wahrnimmt, andernfalls durch den Messstellenbetreiber oder durch deren Beauftragte angebracht oder entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht unzulässig geöffnet werden. Die Art der zu installierenden Zähleinrichtung ist in Abhängigkeit von der eingespeisten Energiemenge (Erzeugungsanlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung) bzw. der Anlagenleistung/Art der erneuerbaren Energie (Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz) auf der Homepage der BEW Netze GmbH ( veröffentlichten technischen Mindestanforderungen für Zähleinrichtungen und den Messkonzepten zu entnehmen. Ist bei Erzeugungsanlagen nach EEG eine einheitenscharfe Abrechnung erforderlich, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine geeichte Messeinrichtung für jede Erzeugungseinheit installiert wird. Bereitstellung und Montage von Messeinrichtungen Der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen (einschließlich Modems) sowie die Messung der gelieferten/eingespeisten Energie sind Aufgabe der BEW Netze GmbH oder eines anderen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach 21b Abs. 2 und 3 EnWG getroffen wird. Den Zählerschrank stellt der Kunde zur Verfügung. Falls die BEW Netze GmbH mit der Inbetriebsetzung von Neuanlagen oder der Wiederinbetriebsetzung von Bestandsanlagen nach größeren Renovierungen den Messstellenbetrieb übernehmen soll, sind vom Kunden Zählerplätze gemäß VDE-AR-N 4101 und nach DIN /A1 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I nach DIN V VDE V ) bzw. ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen. Werden Renovierungen oder Umbauten vollzogen, die erforderlich machen, dass der Zähler gewechselt wird, so muss der vorhandene Zählerschrank den aktuellen Anforderungen, insbesondere der aktuellen DIN entsprechen. Eine ggfs. hierfür erforderliche Umrüstung ist durch den Kunden zu veranlassen; hierfür trägt der Kunde auch die Kosten. V 16/11 Seite 7 von 14
8 Der Anlagenerrichter prüft die korrekte Zuordnung des Zählerfeldes zur Kundenanlage. Er kennzeichnet die Zählerfelder und die Trennvorrichtung für die Kundenanlage derart, dass deren Zuordnung zur jeweiligen Kundenanlage eindeutig und dauerhaft erkennbar ist. 8.2 Zählerplatz/Einbauort Es gilt die gültige FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 (Anforderung an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz). Für Anlagen mit einem dauerhaften Betriebsstrom über 44 A ist ein Zählerplatz im DIN-Schrank nicht mehr ausreichend. Ist der Einsatz von Wandlerzählern erforderlich oder gewünscht, sind Zählerwechselschränke mit einer 10-poligen Zählersteckklemme und Wandlereinbauschränke vorzusehen. Wandlereinbauschränke sind mit trennbarer Tragschiene für die Wandler auszurüsten. Der weitere Aufbau ist der Zeichnung im Anhang zu entnehmen. Zum Einbau der Wandlerzähler ist ein Zählerwechselschrank für eine Zählerwechseltafel mindestens der Größe I vorzusehen. Um einen Lastgangzähler mit entsprechender Kommunikationseinrichtung zukünftig nachrüsten zu können, muss der Zählerwechselschrank mindestens der Größe I entsprechen. Sollte ein anderer Einbauort gewünscht werden, ist dieser mit der BEW Netze GmbH abzustimmen. Der Einbauort muss: a) erschütterungsfrei, vor Schmutz, Witterungseinflüssen und gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein b) ausreichend beleuchtet sein, c) mit der BEW Netz GmbH abgestimmt in den Planungsunterlagen eingetragen werden. Die Umgebungstemperatur am Einbauort der Zähler darf nicht unter -10 C absinken und nicht über 30 C ansteigen. Für den Anschluss von Zähleinrichtungen in Freiluftschränken gilt die FNN- Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 (Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz). 8.3 Zählerfernauslesung Erfolgt der Messstellenbetrieb durch die BEW Netze GmbH, wird die Zählerfernauslesung auch durch diese zur Verfügung gestellt. Die BEW Netze GmbH setzt hierzu standardmäßig Funklösungen ein. Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräteanschluss für die Fernauslesung der Messwerte bereitzustellen. Der Kunde stellt eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) zur Verfügung. Erfolgen Einbau und Betrieb der Zähleinrichtung durch die BEW Netze GmbH, so stellt sie auf Wunsch dem Kunden für die Datenregistrierung und Datenübertragung Steuerimpulse aus der Abrechnungszähleinrichtung zur Verfügung, sofern die verbaute Zählertechnik über Impulsabgriffe verfügt. 8.4 Wandler Ist in der Kundenanlage ein regelmäßig wiederkehrender Dauerstrom von mehr als 44 A zu erwarten, gilt bis zu einer Anlagengröße von 250 A für den Zählerplatz der in den Anlagen dargestellte Aufbau einer Wandlerzählung. Die Verrechnungswandler werden vom Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt und in ein plombierbares Gehäuse vom Installateur eingebaut. Die primär- und sekundärseitige Verdrahtung wird nach Vorgaben der BEW Netze GmbH (siehe Anlagen) ebenfalls durch den Installateur fachgerecht vorgenommen und bei der Inbetriebnahme vom Messstellenbetreiber geprüft. Der Messstellenbetreiber stellt und setzt die verdrahtete Zählerwechseltafel. Die Ausführungen von Wandlerzählungen für Kundenanlagen größer 250 A sind projektbezogen mit der BEW Netze GmbH abzustimmen. 8.5 Wärmespeicher Bei Erweiterung, Erneuerungen und/oder Renovierungen der elektrischen Anlage sind Einzählermessungen (SP1; ein Zähler für Haushalt und Heizung) für Wärmespeicherstromanlagen durch Zweizählermessungen (SP2; je ein Zähler für Haushalt und Heizung) zu ersetzen. Es ist die VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz zu beachten. 8.6 Wärmepumpen Für den Anschluss und Betrieb von Elektro-Wärmepumpen ist die TAB 2007, insbesondere Punkt zu beachten. Werden in einer Anlage mehrere Elektro-Wärmepumpen parallel betrieben, so sind Zeitglieder einzubauen, die eine gemeinsame Zuschaltung verhindern. Die Messung einer Wärmepumpe erfolgt über einen separaten Arbeitszähler in ehz-stecktechnik. V 16/11 Seite 8 von 14
9 Der Rundsteuerempfänger wird im Raum für Zusatzanwendungen installiert. Die Elektro-Wärmepumpe ist mit dem Formular Inbetriebsetzungsauftrag und den technischen Daten der Wärmepumpe (elektrische Leistung und Anlaufströme) anzumelden. Technische Fragen sind vom Installationsunternehmen im Vorfeld der Ausführung mit der BEW Netze GmbH zu klären und erforderliche Planunterlagen sind vorzulegen. Ein Verdrahtungsplan kann bei der BEW Netze GmbH angefordert werden. 8.7 Lastabwurf Ein Lastabwurf ist erforderlich, wenn der Betriebsstrom die Netzanschlusskapazität des Anschlusses und die Dimensionierung der Hauptverteilung überschreitet. 9 Vergleichsmessung Jeder Vertragspartner ist berechtigt, eine eigene Vergleichsmesseinrichtung zu betreiben. Aufbau und Auslegung, insbesondere die gemeinsame Nutzung der Wandler, sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Abrechnungs- und Vergleichsmesseinrichtung sind technisch gleichwertig auszuführen. 10 Abzugsmessung Abzugsmessungen sind nicht zulässig. 11 Erzeugungsanlagen In Ergänzung zu Kapitel 4.2 der VDE-AR-N 4105 muss der Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) auch bei der Integration einer Speicheranlage am Niederspannungsnetz eine Anmeldung mit den veröffentlichten Formularen bei der BEW Netze GmbH stellen. Bei der Planung einer Speicheranlage ist der FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz in der zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Fassung zu beachten und umzusetzen Statische Spannungshaltung Die Erzeugungsanlagen müssen sich in Form einer geeigneten Blindstromeinspeisung an der statischen Spannungshaltung - also an der Stützung der Netzbetriebsspannung - beteiligen. Hierzu müssen Erzeugungsanlagen - unabhängig von der Anzahl der einspeisenden Phasen - unter normalen stationären Betriebsbedingungen im Spannungstoleranzband Un ± 10% und in ihren zulässigen Betriebspunkten ab einer Leistungsabgabe > 20% von SE max mit folgenden Verschiebungsfaktoren cos ϕ betrieben werden können: a) Erzeugungsanlage Σ SE max 3,68 kva: cos ϕ = 0,95 untererregt bis 0,95 übererregt keine Vorgabe des VNB b) Erzeugungsanlage 3,68 kva < Σ SE max 13,8 kva: cos φ (P)-Kennlinie bis max. cos φ = 0,95 untererregt c) Erzeugungsanlage Σ SE max > 13,8 kva: cos φ (P)-Kennlinie bis max. cos φ = 0,90 untererregt cos ϕ (P)-Kennlinie nach 11a und 11b V 16/11 Seite 9 von 14
10 Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie über die oben aufgeführten Grenzwerte für die Verschiebungsfaktoren cos φ hinaus betrieben werden können, holt der VNB für den erweiterten Betrieb die Zustimmung des Anlagenbetreibers ein. Für Erzeugungseinheiten mit direkt an das Netz gekoppelten Generatoren, die prinzipbedingt keine Blindleistung regeln können und deshalb konstante Kapazitäten verwenden (wie z. B. BHKW mit Asynchron- oder Lineargeneratoren) wird vom VNB grundsätzlich keine Kennlinienregelung, sondern folgender fester Verschiebungsfaktor vorgegeben: cos ϕ = 0,95 untererregt (bei Erzeugungsanlagen 3,68 kva < S Emax 13,8 kva) bzw. cos ϕ = 0,90 untererregt (bei Erzeugungsanlagen S Emax > 13,8 kva). Ist unter besonderen Umständen z.b. bei besonderen Netztopologien oder besonders leistungsstarken Erzeugungsanlagen eine netzspannungsabhängige Blindstromregelung der Erzeugungsanlagen erforderlich, so kann der VNB hierfür die Q (U)-Kennlinienregelung nach Anlage: Bedingungen der Q (U)-Kennlinienregelung Bild 1 und dem Regelverhalten nach Bild 2 verlangen. Der VNB achtet darauf, dass für jede aus der Ortsnetzstation abgehende NS-Leitung nicht mehr als eine Erzeugungsanlage mit einer Q (U)-Kennlinienregelung ausgestattet wird. Gemäß Kapitel 5.2 ist für den Eigenbedarf der Erzeugungsanlage ein Verschiebungsfaktorbereich von cos φ ± 0,9 einzuhalten Ausführung des Netz- und Anlagenschutzes Ab einer Summe der maximalen Scheinleistungen aller Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt S Amax > 30 kva ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) am zentralen Zählerplatz erforderlich. Ausnahme hiervon bilden BHKW, bei denen auch bei Anlagenleistungen > 30 kva ein integrierter NA-Schutz zulässig ist, wenn am Netzanschlusspunkt eine für das VNB-Personal jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion vorhanden ist Einspeisemanagement Unter Einspeisemanagement versteht sich die Reduzierung der Wirkleistungseinspeisung von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung im Falle von Netzengpässen. Leistungsabregelung kann auch im Rahmen der Systemsicherheit erfolgen. In allen Erzeugungsanlagen (also sowohl in EEG- und KWKG-Anlagen als auch in Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung) mit einer installierten elektrischen Leistung > 100kW installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten einen Funkrundsteuerempfänger mit den folgenden technischen Spezifikationen für die Befehle der BEW Netze GmbH zur Leistungsabregelung (siehe Bild 1). Diese Regelung gilt für Photovoltaikanlagen unabhängig von der installierten Leistung. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung 30 kwp kann auf diese Regelung verzichtet werden, wenn der Anlagenbetreiber die Erfüllung der Bedingung nach 9 Abs. 2 EEG nachweisen kann (z.b. durch Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 70% der Anlagenleistung in kwp oder durch Installation eines Leistungswächters am Netzanschlusspunkt mit Ansteuerung des Wechselrichters). Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen durch Zusammenlegung gemäß 9 Abs. 3 EEG findet diese Regelung bei jeder Einzelanlage, auch wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenze nicht überschreitet, Anwendung. Für eine Reduzierung der Wirkleistungsabgabe veranlasst der Anlagenbetreiber, dass der Funkrundsteuerempfänger mit der 6A Vorsicherung in einem plombierbaren Gehäuse der Schutzklasse IP54 eingebaut wird. Es ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen Funkrundsteuerempfänger und anderen elektronischen Geräten (wie z.b. dem Einspeisezähler oder einem Umrichter) mindestens 60 cm beträgt. Sollte der Empfang des Funkrundsteuerempfängers nicht ausreichen (LED rot) oder der Abstand von 60cm nicht einzuhalten sein, ist eine Zusatzantenne einzusetzen. Die Installation nimmt ein in das Installateurverzeichnis eingetragener Elektroinstallateur vor. Der Anlagenbetreiber stellt sicher, dass der Funkrundsteuerempfänger zuverlässig angesteuert und die Befehle ordnungsgemäß von der Anlagensteuerung verarbeitet werden können. Es findet eine gemeinsame Inbetriebnahme und Dokumentation des Funkrundsteuerempfängers und der Wirkung auf die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage durch den Anlagenbetreiber und einem Mitarbeiter der BEW Netze GmbH statt. Im Falle einer Reduzierung der Wirkleistungsabgabe gibt der VNB Sollwerte für die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV in den Stufen 100 % / 60 % / 30 % / 0 % vor. Diese Werte werden durch V 16/11 Seite 10 von 14
11 den VNB mit Hilfe der Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je PAV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Da der Anlagenbetreiber die vier Steuerbefehle des VNB in seiner Anlagensteuerung umsetzen muss, besteht kein Direkteingriff des VNB in die Kundenanlage. Bild 1 K 1 100% PAV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60% PAV (Reduzierung auf maximal 60 % der Einspeiseleistung K 3 30% PAV (Reduzierung auf maximal 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0% PAV (keine Einspeisung) Systembedingt können sich vorübergehend mehrere Relais gleichzeitig in Stellung a befinden. Steht das Relais K1 in Stellung a, bedeutet dies immer Freigabe der Volleinspeisung, unabhängig von der Stellung der übrigen Relais. Befindet sich das Relais K1 in Stellung b, gilt das Relais mit der höchsten Leistungsreduktion. Befindet sich kein Relais in Stellung a, ist die Freigabe zur Volleinspeisung gegeben. Die Reduzierung der Einspeiseleistung nach der Signalübertragung per Funkrundsteuerung durch den VNB ist von der Erzeugungsanlage so schnell wie möglich, spätestens nach 5 Minuten, umzusetzen Nachweis der elektrischen Eigenschaften Hinsichtlich des Nachweises der elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheiten, der Erzeugungsanlagen und des Netz- und Anlagenschutzes ist die VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden Messstellenbetrieb Es gelten die gültigen Messstellenrahmenbedingungen und der Messstellenrahmenvertrag der Bundesnetzagentur, sowie das Mess-und Eichgesetz. Abweichungen von der TAB und den ergänzenden technischen Anschlussbedingungen sind möglich bedürfen jedoch der Einzelfallbetrachtung. Es gelten grundsätzlich die VDE Richtlinien und die aktuellen Anwendungsregeln. V 16/11 Seite 11 von 14
12 Anlage: Hauptmaße Zählerwechselschrank Größe I A Größe III A A = 10-polige Zählersteckklemme Die Austauschbarkeit der Zählerwechseltafel muss bei den verschiedenen Fabrikaten gewährleistet sein. Hersteller sind zum Beispiel: Paul Seeliger, Essen-Werden Paul Deppe, Hannover oder andere V 16/11 Seite 12 von 14
13 Anlage: Wandlersekundärverdrahtung vom Wandler bzw. Spannungsabgriff zur Trennklemmenleiste Achtung: Beim Blockwandler EMKDS ist die Kurzschlussleistungsbegrenzung integriert. Kurzschlussleistungsbegrenzer Trennstelle Trennstelle Verdrahtung der Messleitungen bis zur Trennklemmenleiste Strompfade: Die Verdrahtung der Wandler bis zur Trennklemmenleiste ist grundsätzlich ungeschnitten, in kurzschluss- und erdschlusssicherer Bauart auszuführen und muss eindeutig gekennzeichnet sein in einem separaten Schutzrohr. Ausführung: Einadrige Leitung: H07V-K / H07V-U / NSGAFÖU Mehradrige Kabel / Leitung: NYM / NYY Spannungspfade: Die kurzschlussfesten Leitungen des Spannungsabgriffes sind grundsätzlich ungeschnitten, in einem separaten Schutzrohr zu verlegen. Die Verlegung ist kurzschlusssicher und erdschlusssicher auszuführen. Ausführung: Einadrige Leitung: NSGAFÖU Einfache Länge Leitungsquerschnitt Kupfer in mm 2 der Kabel/Leitungen in m Für Stromwandlersekundärleitung Für Leitung des Spannungsabgriffes bis ,5 Die Messleitungen dürfen nicht mit anderen Leitungen zusammen verlegt werden. V 16/11 Seite 13 von 14
14 Anlage: Bedingungen der Q (U)-Kennlinienregelung Bild 1: Q (U)-Kennlinienregelung Bild 2: Regelverhalten von Erzeugungsanlagen mit Q (U)-Kennlinie V 16/11 Seite 14 von 14
Stadtwerke Goch GmbH. Technische Anschlussbedingungen (Strom) Spannungsebene am Netzanschlusspunkt: Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung
Stadtwerke Goch GmbH Technische Anschlussbedingungen (Strom) Spannungsebene am Netzanschlusspunkt: Niederspannung 1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten
MehrWestnetz GmbH. Technische Anschlussbedingungen Niederspannung. Gültig ab: 01.01.2013. Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen
Westnetz GmbH Technische Anschlussbedingungen Niederspannung Gültig ab: 01.01.2013 Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Technischen Anschlussbedingungen
MehrErgänzende Bedingungen zu den TAB und zur VDE-AR-N 4101 mit Hinweisen zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Ergänzende Bedingungen zu den TAB und zur VDE-AR-N 4101 mit Hinweisen zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (TAB: Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand
MehrAnlage 3 zum Netzanschlussvertrag
Anlage 3 zum Netzanschlussvertrag Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse an das Mittel- und
MehrTechnische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Vereinigten Stadtwerke Netz GmbH Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH Schweriner Straße 90 23909
MehrTechnische Anschlussbedingungen (Strom)
Technische Anschlussbedingungen (Strom) Anschlussnutzung Gültig ab: 01.01.2007 Inhalt 1. Begriffe 2. Geltungsbereich 3. Grundsätze 4. Betrieb von Kundenanlage/Übergabestation 5. Änderungen, Erweiterungen,
MehrTAB 2007 (Stand: Januar 2012)
Planungshilfen der Hanau Netz GmbH Ausgabe Januar 2014 Hanau Netz GmbH Leipzigerstrasse 17 63450 Hanau Telefon: (06181) 365-214/-420/-242 Telefax: (06181) 365-484 Ergänzende Bestimmungen zur TAB 2007 (Stand:
MehrHagerTipp. Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105:2011-08 und dem neuen EEG 2012
HagerTipp 24 Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105:2011-08 und dem neuen EEG 2012 Neue Anforderungen für den Anschluss von Erzeugeranlagen im Niederspannungsnetz durch VDE-AR-N 4105
MehrDatenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz
Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz Gilt als Datenblatt F.2 gemäß VDE AR-N 4105 in der Fassung von August 2011 Anlagenbetreiber Errichter der Anlage (Installateur)
MehrTechnische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung
T Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung Herausgeber: Herzo Werke GmbH Schießhausstr. 9 91074 Herzogenaurach Stand: 06/2015 Inhaltsübersicht
MehrTechnische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz
der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer
MehrErläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann.
Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Erläuterungen zu den TAB 2007 2 Inhaltsverzeichnis
MehrWeitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG
Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Bitte beachten Sie: Die auf den Seiten der Netze BW zur Verfügung gestellten Informationen zum Einspeisemanagement sind nach bestem Wissen und Gewissen
MehrErgänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-
Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Gültig ab 01.01.2009 Zu 1 Geltungsbereich Im Netzgebiet der EVI Energieversorgung
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH
_ Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen an
MehrVERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen
VERTRAG über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen zwischen EinspeiserName EinspeiserStraße 00000 EinspeiserStadt nachstehend "Einspeiser" genannt und Stadtwerke Görlitz AG Demianiplatz
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz. des Netzbetreibers Stadtwerke Meerane GmbH
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz des Netzbetreibers Stadtwerke Meerane GmbH gemäß 21b Abs. 4 EnWG und 12 Abs. 1 Messstellenrahmenvertrag TMA Strom Stadtwerke Meerane
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.
MehrAdresse: Friedrich-Bergius-Straße 10-14 74564 Crailsheim. Postanschrift: Postfach 1455 74554 Crailsheim
Stadtwerke Crailsheim GmbH Adresse: Stadtwerke Crailsheim GmbH Friedrich-Bergius-Straße 10-14 74564 Crailsheim Postanschrift: Postfach 1455 74554 Crailsheim Kommunikationseinrichtungen: Telefon: 07951
MehrEinspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Installationshinweise für das Einspeisemanagement bei EEG Anlagen mit Rundsteuer-Empfänger im Netzgebiet der StWL Städtischen
Mehr1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2
MehrErläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Ausgabe 2011) der EnergieNetz Mitte GmbH
Titelseite Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Ausgabe 2011) der EnergieNetz Mitte GmbH Stand 1. Juni 2014 Inhalt Titelseite 1 Inhalt
MehrInformationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)
Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG) (August 2014) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 3 2 Aufbau des Fernwirksystems 3 3 Beschreibung der Schnittstelle
MehrStadtwerke Norderney GmbH
Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Norderney GmbH TAB NS Nord 2012 (BDEW) 1 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen
MehrERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB
ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB Stand: 1. November 2015 Gemäß BDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb
Mehrzur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Technische Hinweise zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der Erlanger Stadtwerke AG Stand: Juni 2012 (1. Anpassung Januar 2013) 1 Inhaltsverzeichnis
MehrTechnische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz
Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg, Hettenleidelheim, Ramsen, Obrigheim und Wattenheim) Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz der KEEP GmbH (Eisenberg,
MehrHinweise zum Netzanschluss
Hinweise zum Netzanschluss einer EEG-Photovoltaikanlage im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH Stand: 01.09.01 Inhaltsverzeichnis 1 Anschlussbegehren 1 Anschlussbegehren 1.1 Anschlussanfrage
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Städtische Werke Netz + Service GmbH
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an Königstor 3 13 34117 Kassel Tel. 0561 5745-0 Fax. 0561 5745-21 21 www.netzplusservice.de Version 1-09 Inhaltsverzeichnis
MehrAllgemeine Anschlussbedingungen (Strom)
EVO Energieversorgung Oelde GmbH Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) Anschlusserstellung Dokument-Identnummer: S-1016 Gültig ab: 01.04.2007 Vertragstyp: Netzanschluss-/Netzzugangskonzept: Netzanschlussvertrag
MehrGrundsätze für Zählung und Messung
Grundsätze für Zählung und Messung Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Gebrüder Eirich GmbH & Co KG Walldürner Strasse 50 74736 Hardheim info@gebruedereirich.de
MehrTechnische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Stand: ON 2/7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines, Geltungsbereich... 3 2. Technische Vorgaben...
MehrAngebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag
UZ: / Datum: Telefax Technik: (09851) 5720-34 Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag Sehr geehrte Damen und Herren, Sie möchten als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister in unserem
MehrGrundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH
Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH I. Vorwort II. Zielsetzung III. Zählung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Kosten für Zählung 3. Geltungsbereich und Übersicht der Verbrauchsgrenzen
MehrGrundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE)
Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE) I. Vorwort II. III. Zielsetzung Zählung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Kosten für Zählung 3. Geltungsbereich und Übersicht
MehrVBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013
VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte
Mehrmit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle Neuerungen informieren.
Stadtwerke Tübingen GmbH Eisenhutstraße 6 72072 Tübingen An alle im Installateurverzeichnis der Stadtwerk Tübingen GmbH eingetragenen Betriebe und Mitglieder der Elektro-Innung Tübingen Verteilung Energie
MehrErgänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Vorbemerkung Die Stadtwerke Ochtrup (SWO), Netzbetreiber, ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe
MehrInformationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH
Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
MehrTechnische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 EEG im Verteilnetz Strom der FairNetz GmbH
Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 EEG im Verteilnetz Strom der FairNetz GmbH FairNetz GmbH Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen Postfach 25 54, 72715 Reutlingen Mail: info@fairnetzgmbh.de
MehrTechnische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement
Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement 1. Einleitung Allgemeines Die Pflicht zur Installation der Einrichtung einer ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ist im 6 EEG Technische
MehrTechnische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Technische Mindestanforderungen Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz Strom der REWAG Netz GmbH Stand: Februar 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anforderungen
MehrErgänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehrzu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Syna GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 1. Netzanschlusskosten Der Standard-Netzanschluss nach Ziffer 1.1 (maximale Absicherung
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz der Stadtwerke Wernigerode GmbH, nachstehend Netzbetreiber genannt. 1. Grundsätzliche Anforderungen Der Messstellenbetreiber
MehrErgänzende Erläuterungen zu den TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Maintal der Maintal-Werke-GmbH
Ergänzende Erläuterungen zu den TAB 00 (Niederspannung) für das Netzgebiet Maintal der Maintal-Werke-GmbH (Veröffentlichungspflicht gemäß Abs. NAV) Kontakt: Maintal-Werke-GmbH Anschrift: Neckarstraße Maintal
MehrTechnische Richtlinie. Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen
Technische Richtlinie Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz der VNB Ausgabe Juni 2004 Verband der Netzbetreiber
MehrTechnische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012
Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012 Installationsanforderungen für EEG-Anlagen mit Funkrundsteuerempfänger oder
MehrHinweise zum Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz Ausgabe 03.2013
Hinweise zum Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz Ausgabe 03.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Lenkungsausschuss Energienetze
Mehr// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014)
// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für n (Stand: 12/2014) Vorwort Die Förderung des eingespeisten beziehungsweise erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise
MehrErläuterung zu den TAB und den VDE-Anwendungsregeln für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Albstadtwerke GmbH
Erläuterung zu den TAB und den VDE-Anwendungsregeln für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Albstadtwerke GmbH Adresse : Albstadtwerke GmbH Goethestraße 91 72461 Albstadt Postanschrift: Postfach
MehrAnlage zu Ziffer 05 der TAB 2007. Netzanschlüsse. Inhalt. 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle
Anlage zu Ziffer 05 der TAB 2007 Netzanschlüsse Inhalt 1 Zugänglichkeit der Übergabestelle... 1 2 Netzanschlusssäule NH 00 / NH 2... 2 3 Zähleranschlusssäule... 4 4 Mehrfach-Netzanschluss... 5 4.1 Allgemein...
MehrErläuterungen zur TAB 2007 (Stand Januar 2015)
Erläuterungen zur TAB 2007 (Stand Januar 2015) Ansprechpartner TAB: Herr Betz Telefon: 0 71 21/5 82-38 10 E-Mail: hans.betz@fairnetzgmbh.de Herr Keckeisen Telefon: 0 71 21/5 82-38 55 E-Mail: timo.keckeisen@fairnetzgmbh.de
MehrHinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrVBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015
VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 03.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte
MehrAllgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen
Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Inhalt Präambel 1. Allgemeine Normen, Richtlinien und Vorschriften 2. Allgemeine Bedingungen 3. Technische
MehrNeue Vorschriften für Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2012
Neue Vorschriften für Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2012 Die Menge des in Deutschland produzierten Sonnenstroms wächst nach wie vor. Ende 2011 meldete die Bundesnetzagentur eine bundesweit installierte
MehrVorübergehend angeschlossene Anlagen Merkblatt für die Stromversorgung von Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtung usw.
Für den Netzanschluss sind Anschlussschränke oder Anschlussverteilerschränke nach DIN VDE 0660, Teil 501, bereitzustellen. Ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB) eingetragener Elektroinstallateur
MehrNetznutzungsentgelte Strom
Preise und Regelungen für die Netznutzung Strom der SWE Netz GmbH Die SWE Netz GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher
MehrTechnische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom
Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom In der nachfolgenden Übersicht werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen (Übergabemessungen)
MehrErgänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen
Stand 01.01.2013 Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze 2 Technische Umsetzung der Anforderungen nach 6 EEG 2.1 Erläuterung
MehrErgänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.
Netze Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 gültig für das Netzgebiet der Ewa ab dem 01.01.2009
MehrRahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz
Rahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz Technischer Hinweis Rahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen
MehrAnschlussschränke im Freien
Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW Anschlussschränke im Freien Richtlinie für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des
MehrEEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014
EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 Winfried Brunner Allgäuer Überlandwerk GmbH Netzservice Bernhard Kappeler Allgäuer Kraftwerke GmbH Agenda 1. Entwicklung der EEG-Anlagen 2. EEG
MehrEnergieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM) 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen
MehrNetzanschlusskosten -Preisregelungen-
Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Gültig ab 01.03.2014 Preisblatt 1 Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse
MehrMerkblatt für die Errichtung von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG
Merkblatt für die Errichtung von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG (BNG), Himmrichsweg 2, 35510 Butzbach Stand: Juli
MehrTechnischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Industriepark-Troisdorf Gesellschaft mbh Seite 1 / 29 ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE
Mehr9 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität 10 9.1 Arbeitszähler 10 9.2 Gestörter Betrieb 10
Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 2 e Bestimmungen 2 3 Spannungsebenen 2 3.1 Niederspannungsmessung 0,4 kv 3 3.2 Mittelspannungsmessung 10 kv / 25 kv 3 3.3 Hochspannungsmessung 110 kv 3 4 Anforderungen
MehrZVEH Wo kommt denn der Strom in Deutschland her?
Planung, Errichtung und Prüfung elektrischer Anlagen der Energiegewinnungstechnik durch erneuerbaren Energien und moderne Energietechnologien unter Beachtung der VDE- Bestimmungen 10. Mai 2012 Dresden
MehrMerkblatt für Zähler- und Wandlerschränke Niederspannungs-Wandlerzählung. Ausgabe 1.2004
Merkblatt für Zähler- und Wandlerschränke Niederspannungs-Wandlerzählung Ausgabe 1.2004 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Copyright Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft
MehrErläuterungen. der Stadtwerke Tuttlingen GmbH. zur TAB 2007
Erläuterungen der Stadtwerke Tuttlingen GmbH zur TAB 2007 Stand 14.04.2015 1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung... 4 2 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze... 5 3 Ausführung
Mehr1. Geltungsbereich 4 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4. 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5
Richtlinien und Erläuterungen der SWO Netz GmbH (Netzbetreiber) zu den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz SWO Netz GmbH Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück
MehrPreise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015
1 Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist eine ¼-Std.-Lastgangmessung
MehrBauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz
Bauweisen und Kosten von Kurzzeitanschlüssen der regionetz Inhalt 1. Allgemeines 2 1.1 Geltungsbereich.. 2 1.2 Gültigkeitsdauer.. 2 1.3 Normen und Regeln... 2 1.4 Technische Hinweise.. 3 2. Baustrom/ Provisorische
MehrNetzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck
Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck zwischen: Frau/Herrn/Firma Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon/Fax/E-Mail Registergericht Registernummer: ggf. vertreten durch:.. (Kopie
MehrAnmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage)
Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Erläuterungen zu den BDEW-Anmeldeformularen Anmeldung zum Netzanschluss Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung Zählermontage) der
MehrVDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplatz in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz
Technische Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG. Stand: 01.09.2012
MehrNetz- und Anlagenschutz Einspeisemanagement Photovoltaik
Netz- und Anlagenschutz Einspeisemanagement Photovoltaik Die VDE-AR-N 4105 ist bei Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden und beschreibt die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss
MehrInformationsblatt für EEG-Anlagenbetreiber
2012 Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 2007 Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH Bürgerstaße 5 73525 Schwäbisch Gmünd Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...
MehrTechnische Anschlussbedingungen und Messung, 7 EEG 2012
Technische Anschlussbedingungen und Messung, 7 EEG 2012 14. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 12. Juni 2013 in Berlin Jörg Reuschel stellv. Vorsitz FNN LK Zähl- und Messwesen Vattenfall Europe Metering
MehrBestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung
Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung 1) Anlagenanschrift Gemarkung, Flur, Flurstück Projektnummer 2) Hersteller / Errichter
MehrEntgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016
1 Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist im Regelfall eine ¼-Std.- Lastgangmessung mit Datenfernübertragung
MehrEinspeisevertrag. Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas. zwischen
Einspeisevertrag Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Deponiegas zwischen [Vorname] [Name] [Straße Hausnummer] [PLZ] [Ort] Kundennummer: [GIS/MIS] Anlagennummer IS-U [123456789]
Mehr(Gültig für Inbetriebnahmen ab 01.08.2014) (Stand August 2014)
Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Verteilnetz Strom der EWE NETZ GmbH für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von mehr als 100 kw (Gültig für Inbetriebnahmen
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2015
Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2015 Gemäß 17 Abs. 3 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze wird die festgelegte Erlösobergrenze in Netznutzungsentgelte umgesetzt.
MehrStrom- und Spannungswandler
Anhang 2.2 Strom- und Spannungswandler Gültig ab: Oktober 2009 I N H A L T Seite 0 Einleitung 2 1 Verrechnungswandler in metallgekapselten gasisolierten Mittelspannungsanlagen 2 2 Hinweise für die Gerätemontage
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH
Anlage 3.1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH Stand: November 2008 INHALT Vorwort... 3 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
MehrNetzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG 2009 (NAV-EEG)
Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG 2009 (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Tölz GmbH, An der
MehrDE00051282380xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 3100xxx. (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt)
DE00051282380xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 3100xxx Zählpunktbezeichnung Kundennummer (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer
MehrBau und Montage von Niederspannungshauptverteilungen Anlage zu Ziffer 5 TAB 2007
Bau und Montage von Niederspannungshauptverteilungen Anlage zu Ziffer 5 TAB 2007 (Ausgabe Mai 2015) Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.05.2015 Inhaltsverzeichnis:
MehrTMA-S. 1 Allgemeines. 3 Zähler. 2 Technische Anforderungen
TMA-S Technische Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern und Messdienstleistern im Netzgebiet der enercity Netzgesellschaft mbh 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Anlage
Mehr(Ein Tochterunternehmen der MVV Energie AG und der Energieversorgung Offenbach AG)
Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz für das Netzgebiet Mannheim und der Region Rhein-Neckar der Netrion GmbH (Veröffentlichungspflicht
MehrSystemstabilität und Einspeisemanagement im Focus der Energiewende (Teil 1)
Systemstabilität und Einspeisemanagement im Focus der Energiewende (Teil 1) Bauernscheune in 99310 Bösleben-Wüllersleben, Ettischlebener Weg 19, 01.07.2014 Per März 2014 sind 1,8 GW grüne Leistung an das
MehrAnhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Eigentümer EGR. Platzierung Hausanschluss
EGR Eigentümer Allgemeine Bedingungen Endkunden (ABE) Anhang 1 Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität Platzierung Hausanschluss Der Anschlussüberstromunterbrecher und die Mess- und Steuerapparate der EGR
MehrVorübergehend angeschlossene Anlagen Erläuterungen VdEW
Baustellen, Schaustellerbetriebe, Festbeleuchtung usw. Ausgabe / Blatt 03.12 / 01 Für den etzanschluss sind Anschlussschränke oder Anschlussverteilerschränke nach DI VDE 0660, Teil 501, bereitzustellen.
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom
für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
MehrJahresbenutzungsdauer: < 2.500 Vollbenutzungsstunden. Arbeitspreis Ct/kWh Mittelspannung 13,29 2,65 58,29 0,85. Arbeitspreis Ct/kWh
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für das Stromnetz der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH inkl. Kosten der vorgelagerten Netzbetreiber vorläufig gültig ab 1.1.2016 1. Entnahmen von Kunden mit registrierender
Mehrca. 2,2 km Luftlinie nord-westlich von den Radarkugeln am Kolomansberg entfernt.
Salzburg Netz GmbH Salzburg Netz GmbH Postfach 170 A 5021 Salzburg Kolowind Erneuerbare Energie GmbH Marktplatz 2 5303 Thalgau Email: peter.stiegler@kolowind.at Bayerhamerstraße 16 5020 Salzburg www.salzburgnetz.at
Mehr