Ergänzende Bedingungen

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1 Ergänzende Bedingungen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007 Ausgabe für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (Ziff. 2 TAB 2007 Ausgabe 2.1 Für die Anmeldung des Stromhausanschluss ist, bis zur vollständigen Einführung des GeoPortal Main-Kinzig, das Anmeldeformular Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz zu verwenden. Ein Lageplan (Maßstab 1:500) des Gebäudes auf dem anzuschließenden Grundstück und ein Grundrissplan vom Keller- bzw. Erdgeschoss sind beizufügen. Für jede Neuanlage ist eine vollständig ausgefüllte Anmeldung erforderlich. Bauvorhaben mit mehreren Anlagen, die über einen Netzanschluss versorgt werden, sind auf einer Anmeldung zusammenzufassen. Der Netzanschluss sollte spätestens 6 Wochen vor der geplanten Ausführung beantragt werden. Für Anmeldungen zum Anschluss an das Mittelspannungsnetz stehen separate Anmeldeformulare zur Verfügung, die bei Bedarf im Technischen Kundenservice der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH angefordert werden können. 2.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Kreiswerke Main-Kinzig seine Bedarfsart und alle zur Ermittlung des Leistungspreises erforderlichen Merkmale mitzuteilen und jede Änderung derselben unverzüglich anzuzeigen. Daneben sind alle Anlagen oder Verbrauchseinrichtungen anzumelden, die gemäß TAB 2011, Ziff. 2.3 die Zustimmung der Kreiswerke Main-Kinzig erfordern. 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (Ziff. 3 TAB 2007 Ausgabe 3.1 Für die Anmeldung zur Inbetriebsetzung ist, bis zur vollständigen Einführung des GeoPortal Main-Kinzig, das Anmeldeformular Inbetriebsetzung zu verwenden. Dieses muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich vom Anschlussnutzer, Grundstückseigentümer und dem ausführenden konzessionierten Elektroinstallateur unterzeichnet sein. Bei Gewerbeanlagen ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung beizufügen. Um eine termingerechte Inbetriebsetzung gewährleisten zu können, ist die rechtzeitige Einreichung des Inbetriebsetzungsformulares spätestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur so die Einplanung des Termins dem Wunsch angenähert erfolgen kann.

2 Bei unterschiedlichen Anschlussnutzern ist je Messeinrichtung eine Inbetriebsetzungsanzeige erforderlich. Bei Messwandleranlagen sind dem Anmeldeformular Aufbaupläne sowie ein 1-poliges Schaltbild beizulegen. Diese Pläne sind bereits vor Ausführung mit der Kreiswerke Main-Kinzig abzustimmen. Die Kreiswerke Main-Kinzig setzt die Kundenanlage mit direktmessenden Zählern von der Hausanschlusssicherung bis zu den Eingangsklemmen des sperrbaren Hauptschalters oder des Sperrschütz unter Spannung. 3.3 Bei Wandlermessanlagen, gesteuerten Anlagen wie z. B. Wärmepumpenoder Heizungsanlagen ist die Anwesenheit des Elektroinstallateurs bei der Zählermontage erforderlich. 4. Plombenverschlüsse (Ziff. 4 TAB 2007 Ausgabe 4.2 Wurden an einer Elektroanlage Plomben durch den Installateur entfernt, so hat er dies mit dem Anmeldeformular Inbetriebsetzung unter Angabe der Gründe unverzüglich der Kreiswerke Main-Kinzig mitzuteilen. 5.4 Kabelhausanschluss (Ziff. 5.4 TAB 2007 Ausgabe Der Netzanschluss erfolgt in der Regel über eine Hausanschlusssäule, welche an der Grundstücksgrenze (Standardnetzanschluss) aufgestellt wird. Alternativ kann das Hausanschlusskabel auch bis an das Gebäude geführt werden (Komfortnetzanschluss, max. 10 m auf dem Grundstück). Der Anschluss erfolgt in diesem Fall über eine Hausanschlusssäule oder einen Wandeinbaukasten der von außen zugänglich ist. Der Wandeinbaukasten ist bauseits einzusetzen. Einen Netzanschluss über einen Wandeinbaukasten Gr. 2 ist nicht möglich. Die Stromversorgung inkl. Messung ist über eine Zähleranschlusssäule mit Doppelschliessung möglich, die ebenfalls außerhalb des Gebäudes aufgestellt wird. 5.5 Freileitungshausanschluss (Ziff. 5.5 TAB 2007 Ausgabe Der Anschluss über Freileitung mit Dachständer erfolgt bis max. 100 A. Bei einer Anschlussleistung > 66 kva ist die Ausführung mit der Kreiswerke Main- Kinzig abzustimmen.

3 6.2 Bemessung (Ziff. 6.2 TAB 2007 Ausgabe Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Anzahl der Zähler 1 3 Zähler bis 5 Zähler bis 10 Zähler Max. Nennstromstärke der Hausanschlusssicherung NH A NH A NH A Bei Anlagen mit mehr als 11 Zähler bzw. 66 kva Leistungsbedarf ist bereits bei der Planung die Versorgung mit der Kreiswerke Main-Kinzig abzustimmen. 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze (Ziff. 7 TAB 2007 Ausgabe Es ist grundsätzlich die VDE-AR-N 4101 einzuhalten. Zusätzliche Anforderungen an den Zählerschrank: Zählerfeld mit Zählersteckklemme und Steckerstiften Oberer Anschlussraum mit 3 poligem Einbau-Ausschalter 63 A, verriegelbar, Kurzschlussfestigkeit > 10 ka Ist in der Kundenanlage eine Leistungsaufnahme von > 40 kva (> 60 A) zu erwarten, ist eine Wandlermessung vorzusehen. Die Messleitungen für Strom und Spannung sind in Kabelkanälen oder Rohren zu verlegen. Es können nummerierte Mehraderleitungen oder innerhalb der Verteilung flexible Kunststoffaderleitungen verwendet werden. Die Messleitungen sind ungeschnitten zwischen den Spannungspfadsicherungen und der Prüfklemme sowie den Messwandlern und der Prüfklemme zu verlegen. Die Montage der Prüfklemme erfolgt unmittelbar unterhalb der Messeinrichtung. Wandlermessungen für Kundenanlagen mit einem Anschlusswert > 200 A werden auf Wechselplatten in Messfeldschränken montiert und sind gemäß Aufbauzeichnung auszuführen. Prüfklemme und Messfeldschrank sind Teil der Kundenanlage und können bei den Kreiswerken Main-Kinzig bezogen werden. Für die Fernauslesung der Verbrauchsdaten wird ein analoger

4 durchwahlfähiger Telefonanschluss benötigt. Dieser Anschluss muss von der Telefonanlage bis zur Messeinrichtung bauseits verlegt und die Telefonnummer der Kreiswerke Main-Kinzig mitgeteilt werden. Ist kein Telefonanschluss zur Inbetriebsetzung bereit gestellt, wird die Inbetriebsetzung nicht durchgeführt. Es erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger Termin. Die Kreiswerke Main-Kinzig hat zusätzlich das Recht, auf ein GSM-Modem auszuweichen. Die Mehrkosten sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen (Einbaukosten, Ausbaukosten bei Umstellung auf analogen durchwahlfähigen Anschluss und monatliche Betriebskosten). Der Anschluss von Maximumüberwachungsanlagen ist mit der Kreiswerke Main-Kinzig abzustimmen. 10. Elektrische Verbrauchsgeräte (Ziff. 10 TAB 2007 Ausgabe 10.2 Anschluss (Ziff TAB 2007 Ausgabe Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen (Ziff TAB 2007 Ausgabe Für jede Anlage ist vor der Installation die Zustimmung der Kreiswerke Main- Kinzig auf Anschluss und Versorgung einzuholen. Zur Anmeldung ist, bis zur vollständigen Einführung des GeoPortal Main-Kinzig, das Formular Datenerfassungsblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen oder Datenerfassungsblatt für den Anschluss von Elektro- Wärmespeicheranlagen zu verwenden. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Elektroinstallateur ein Genehmigungsschreiben mit Angabe der Steuerung und Art der Messung. Ladezeiten von Elektro-Speicherheizungen werden von der Kreiswerke Main- Kinzig festgelegt und dem Elektroinstallateur nach Eingang der Anmeldung schriftlich mitgeteilt. Elektro-Speicherheizungen mit einer Leistung > 8 kw müssen mit einer witterungsabhängigen Aufladeautomatik ausgerüstet sein. Des Weiteren gilt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Strom bzw. die Bedingungen der entsprechenden Sonderverträge für Elektroheizungsanlagen Spannungs- und frequenzempfindliche Betriebsmittel, Ersatzstromversorgung (Ziff TAB 2007 Ausgabe Die Errichtung und der Betrieb von USV-Anlagen muss nach der Richtlinie Notstromaggregate des VDN erfolgen und ist der Kreiswerke Main-Kinzig anzuzeigen Blindleistungs-Kompensationsanlagen (Ziff TAB 2007 Ausgabe Ab 6 kw-motorleistung muss eine Kompensation zur Verbesserung des

5 cos phi eingesetzt werden. Übersteigt die installierte Leistung der Kompensationsanlage 10 kvar, ist die technische Ausführung mit der Kreiswerke Main-Kinzig abzustimmen. Kompensationseinrichtungen sind entweder zusammen mit den Verbrauchsgeräten zu- und abzuschalten oder über Regeleinrichtungen zu betreiben. In Abstimmung mit der Kreiswerke Main-Kinzig erfolgt die Ausführung der Anlage abhängig von der jeweiligen Netzsituation verdrosselt oder unverdrosselt. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Strom 16 ist zu beachten Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (Ziff TAB 2007 Ausgabe Die Kreiswerke Main-Kinzig betreibt die Rundsteueranlage mit einer Tonfrequenz von 383,333 Hz. 11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen (Ziff. 11 TAB 2007 Ausgabe Der kurzzeitige Anschluss einer Baustelle (max. 1 Jahr) erfolgt mit dem Anmeldeformular Inbetriebsetzung. Dieses ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet bei den Kreiswerken Main-Kinzig einzureichen. Wird nach der Fertigstellung des Stromanschlusses vor dem Bezug des Hauses Baustrom benötigt, kann ein Zähler während des Ausbaues in den Zählerschrank montiert werden. Voraussetzung ist die Verschließbarkeit des Zählerschrankes oder des Raumes in dem die Messanlage montiert ist. Auf dem Anmeldeformular Inbetriebsetzung ist zu vermerken: Vorerst Baustrom bis zum Einzug. Eine Ummeldung des Baustromanschlusses auf Haushaltsanlage ist nach Inbetriebnahme der Installationsanlage mit einer weiteren Fertigstellungsanzeige zu beantragen. Das Umsetzen von Zählern aus Baustellenverteilern in die Kundenanlage ist nicht gestattet. Es ist das Merkblatt Zeitlich befristete Anschlüsse zu beachten 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen (Ziff. 12 TAB 2007 Ausgabe 12.1 Im Versorgungsgebiet der Kreiswerke Main-Kinzig wird ein TN-C-Netz am Hausanschluss zur Verfügung gestellt. 13. Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb (Ziff. 13 TAB 2007 Ausgabe

6 Die Regelungen für Anmeldung und Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH sind auf der Internetseite unter dem Register Einspeisung einzusehen.

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