Auftakt zur 2. Wettbewerbsrunde des Bund-Länder-Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen. Berlin, 7. Oktober 2014 Dokumentation
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- Rolf Gehrig
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1 I Auftakt zur 2. Wettbewerbsrunde des Bund-Länder-Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Berlin, 7. Oktober 2014 Dokumentation
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3 Auftakt zur 2. Wettbewerbsrunde des Bund-Länder-Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Berlin, 7. Oktober 2014 Dokumentation
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5 INHALT 1 Inhalt Einleitendes Grußwort... 2 Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung Grußwort der Kultusministerkonferenz (KMK)... 6 Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Vizepräsidentin der KMK, Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Bremen Grußwort der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)... 9 Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin der HRK, Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Projekte der 2. Wettbewerbsrunde Dr. Achim Hopbach, Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, Wien, Vorsitzender der Jury des Wettbewerbs Zwischenergebnisse der 1. Wettbewerbsrunde Einführung Dr. Dorothee Buchhaas-Birkholz, Referatsleiterin 415 Wissenschaftlicher Nachwuchs, wissenschaftliche Weiterbildung, BMBF Neue Zielgruppen gewinnen: Seiteneinsteiger für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Prof. Dr. Manfred Eckert, Universität Erfurt Die Freiburg Academy of Science and Technology Prof. Dr. Ingo Krossing, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Offene Hochschule Harz Programmentwicklung, Anrechnungsberatung, Netzwerkbildung Prof. Dr. Folker Roland, Hochschule Harz Projekt Mod:Master an der Universität Ulm Prof. Dr.-Ing. Hermann Schumacher, Universität Ulm Podiumsdiskussion Liste der Förderprojekte Projektposter... 42
6 2 EINLEITENDES GRUSSWORT Einleitendes Grußwort Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung Sehr geehrte Frau Professor Quante-Brandt, sehr geehrte Frau Professor Weber, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich ganz besonders, heute hier zu sein. Denn wir können im Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen auf erfolgreiche drei Jahre zurückblicken. Rund 100 Hochschulen beteiligen sich mittlerweile an Projekten des Wettbewerbs das ist jede vierte deutsche Hochschule. Insgesamt haben wir 73 Verbund- und Einzelprojekte 26 in der ersten und 47 in der zweiten Wettbewerbsrunde. Diese Zahlen zeigen: Offene Hochschulen sind kein Randphänomen der deutschen Hochschullandschaft. Und es wird deutlich: Politik wie Hochschulen sehen diese grundlegenden Veränderungen in der deutschen Hochschul- und Bildungslandschaft als wichtig und notwendig an. In ihrem kürzlich vorgelegten Bericht Bildung auf einen Blick hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erneut auf die große Bedeutung der Bildung für soziale Mobilität hingewiesen. Über die Ergebnisse des OECD-Berichts freue ich mich sehr: Deutschland hat ein stabiles und leistungsfähiges Bildungssystem. Unser Land hat ein hohes Bildungsniveau. 86 Prozent der Erwachsenen verfügen mindestens über einen Abschluss im Sekundarbereich II, der OECD-Durchschnitt liegt bei 75 Prozent. Kurz gesagt: Deutschland bildet sich wie nie zuvor. Unsere Anstrengungen im Bildungsbereich zeigen Wirkung. Doch darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Die Ergebnisse des OECD-Berichts sollten uns vielmehr Motivation sein. Besonders erfreulich ist, dass die Bedeutung der wissenschaftlichen Weiterbildung zunehmend steigt. Aufgrund des demografischen Wandels werden wir immer weniger junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen haben. Deshalb müssen wir die Fachkräfte durch zielgerichtete Weiterbildung dazu befähigen, ihre Aufgaben mit aktuellstem Wissen erfüllen zu können. Hier entsteht ein neues Aufgabenfeld für die Hochschulen: die wissenschaftliche Weiterbildung als ein Teil des Weiterbildungsmarktes. Da werden sich ganz neue Strukturen und Angebote an den Hochschulen entwickeln. Und da wird die Digitalisierung für uns ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Dass sich die Hochschulen mit herausragenden, nach aktuellem Stand von Fachwissenschaft und Didaktik gestalteten Angeboten profilieren können, dazu will der Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen beitragen. Vier Merkmale der offenen Hochschulen sind uns dabei besonders wichtig: 1. Offene Hochschulen öffnen sich neuen Zielgruppen. Dazu gehören Berufstätige mit hochschulischer oder beruflicher Vorbildung, beruflich Qualifizierte ohne Abitur oder Fachabitur, außerdem Frauen und Männer mit Familienpflichten und Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer. 1 Education at a Glance 2014.
7 EINLEITENDES GRUSSWORT 3 2. Offene Hochschulen verbessern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. 3. Offene Hochschulen tragen neues Wissen besonders schnell, effektiv und effizient in die Praxis. Dafür greifen die Studienangebote Fragestellungen aus der Berufspraxis auf. 4. Offene Hochschulen stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems durch Angebote des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens und durch berufsbegleitendes Studium. Wichtig ist, dass der Wettbewerb offene Hochschulen mit seinen Zielen nicht für sich steht, sondern sich mit anderen Handlungsfeldern der Bildungs- und Wissenschaftspolitik hervorragend ergänzt: Mit der Qualifizierungsinitiative: Mit dieser gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern sollen die Bildungschancen für alle Menschen in allen Lebensphasen und Lebenslagen verbessert werden über die gesamte Bildungskette hinweg, von der frühkindlichen Bildung bis zum Studium und schließlich der Weiterbildung. Mit verschiedenen Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung: Die Länder haben durch die Novellierungen ihrer Hochschulgesetze den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte deutlich erleichtert. Ganz gezielt fördert das BMBF seit 2005 durch die Initiative ANKOM die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung von Modellen und Methoden, mit denen berufliche Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge angerechnet werden können. Und die Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien unterstützen das noch ganz praktisch für alle Interessierten. Und als dritten Punkt nenne ich die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern zur Stärkung des Hochschulsystems also Exzellenzinitiative und Hochschulpakt sowie den Qualitätspakt Lehre. Diese Beispiele zeigen ganz deutlich, dass es immer mehr ein Miteinander von hochschulischer und beruflicher Bildung gibt oder zumindest geben sollte. In Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der beruflichen wie der hochschulischen Bildung höre ich aber noch allzu oft: Jeder junge Mensch, der sich für ein Studium entscheidet, gehe der beruflichen Bildung verloren; umgekehrt bedeute jeder Ausbildungsvertrag einen Verlust für den so dringend benötigten akademisch gebildeten Fach- und Führungskräftenachwuchs; Lebensläufe, die von beruflicher und hochschulischer Bildung geprägt sind, sehen manche als Umwege. Dieses Denken ist mir zu verkrustet und zu versäult. Bei der Bildung geht es um Lebenschancen für jede und jeden Einzelnen, es geht um die Zukunftschancen unserer Gesellschaft. Da sollten wir nicht gegeneinander arbeiten. Da kann es nicht darum gehen, berufliche und hochschulische Bildung gegeneinander auszuspielen. Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands beruht auf einer einzigartigen Qualitätsmischung. Das sollten wir anerkennen. Wer die besonderen Stärken und Qualitäten beider Bildungswelten in sich vereinen kann, wird gute Voraussetzungen haben, die Kompetenzen zu erhalten und zu entwickeln, die für eine sich schnell wandelnde Arbeitswelt notwendig sind. Beruflich und akademisch qualifizierte Fach- und Führungskräfte werden enorm an Bedeutung gewinnen. Das ist der Weg, auf dem wir dauerhaft ausreichend Fachkräfte gewinnen werden. Und da entwickeln sich Kompetenzen, deren Kraft und Intensität wir gar nicht hoch genug einschätzen können. Unternehmen, die heute und in Zukunft junge Menschen von einer Berufsausbildung überzeugen wollen, müssen realistische Perspektiven aufzeigen. Dazu gehört ganz klar auch die Option auf eine hochschulische Bildung etwa im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums. Der Bedarf an hochschulisch gebildeten Fach- und Führungskräften wird in Zukunft kaum zu decken sein, ohne die Potenziale der beruflich Qualifizierten zu nutzen. Die Projekte des Wettbewerbs, die sich heute der Öffentlichkeit vorstellen, schaffen die Voraussetzungen dafür, dass alle davon profitieren: Unternehmen und Beschäftigte, die berufliche Bildung und das Hochschulwesen.
8 4 EINLEITENDES GRUSSWORT Ohne den einzelnen Präsentationen vorgreifen zu wollen, möchte ich doch einige wichtige Ergebnisse und Perspektiven der ersten Wettbewerbsrunde nennen: 1. Die Vielfalt der Zielgruppen, für die bedarfsgerechte Angebote entwickelt und erprobt wurden: Die Palette reicht von Pflegefachkräften bis zu nautischen Offizieren, von Erzieherinnen und Erziehern bis zu Mechatronikerinnen und Mechatronikern. Eine besonders interessante Zielgruppe sind Berufstätige, die sich im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums für das Lehramt an berufsbildenden Schulen qualifizieren möchten. 2. Es haben sich neue Kooperationsformen von Hochschulen und externen Partnern entwickelt Unternehmen, Verwaltungen, Verbände, außerhochschulische Forschungseinrichtungen. Ihr gemeinsames Ziel ist, bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Sie wollen damit jenseits der Grenzen des Wissenschaftssystems wirken und Innovationsfähigkeit und Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft, in Regionen und Branchen befördern. 3. Es hat sich gezeigt, dass wir für wissenschaftliche Weiterbildung und berufsbegleitendes Studium neue Lernformen brauchen: Inhalte und Lernformen aus dem traditionellen Studium zu übertragen, das reicht nicht aus. Wissenschaftliche Weiterbildung richtet sich an Menschen, die in bestimmten Berufsfeldern oftmals Expertinnen und Experten mit teils langjähriger und intensiver Berufserfahrung sind. Wissenschaftliche Weiterbildung muss in ihren Bildungskonzepten deshalb ganz gezielt den Blick auf das Wissen und die Erfahrungen der Teilnehmenden richten. Ich freue mich, dass die Hochschulen sich dieser wichtigen Herausforderung annehmen. Weiterbildungsangebote müssen auf die Zielgruppe fokussieren. Sonst verlaufen sie im Sand. 4. Anspruchsvolle und professionelle wissenschaftliche Weiterbildung benötigt neue Strukturen an der Hochschule selbst. Das sind zum Beispiel Zentren und Akademien. Sie müssen die methodischen Kompetenzen in der wissenschaftlichen Weiterbildung bündeln, Infrastrukturen zur Verfügung stellen und sie müssen als weithin sichtbare Kontaktstellen für Interessierte auftreten. Wie zentral oder dezentral solche Strukturen sein können oder sollen, das wird nicht zuletzt der Praxistest zeigen. Wichtig ist in jedem Fall ein gutes Zusammenspiel von zentralen Einrichtungen wie Weiterbildungszentren und dezentralen Einrichtungen wie Fakultäten, Instituten und Lehrstühlen. Die Projekte der zweiten Wettbewerbsrunde wurden zum 1. August dieses Jahres bewilligt und sie feiern heute ihren offiziellen und öffentlichkeitswirksamen Start. Ich freue mich, dass bei diesen neuen Projekten noch stärker und systematischer ein regionaler Bezug erkennbar ist. Regionale Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft werden intensiv eingebunden. Es ist gut und wichtig, dass viele Hochschulen die Projekte als Chance begreifen, ihre Position als wichtige Bildungsanbieter und auch Innovationsmotoren ihrer Regionen zu stärken. Darüber hinaus gibt es neue Fachrichtungen, die bislang im Wettbewerb offene Hochschulen nicht vertreten waren. Beispielsweise öffnen sich künstlerische Fachrichtungen, die Tiermedizin und die Chemie neuen Zielgruppen. Besonders freue ich mich über Projekte, die spezifisch auf die Belange des Handwerks eingehen, zum Beispiel im Bereich Sanitär-Heizung-Klima. Auch neue Lehr- und Lerntechnologien gewinnen weiter an Bedeutung. Ganz neu sind Konzepte zur Vernetzung der wissenschaftlichen Weiterbildung mit der grundständigen Lehre. Ziel dabei ist, letztlich alle Lehr- und Lernangebote der Hochschule sowohl für traditionelle wie für nicht-traditionelle Studierende verfügbar zu machen. Heute Mittag haben Sie die Gelegenheit, die Projekte der zweiten Wettbewerbsrunde in der Posterausstellung kennenzulernen. Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich selbst einen Eindruck zu verschaffen von Perspektiven und Entwicklungen der wissenschaftlichen Weiterbildung. Die Projekte der ersten Wettbewerbsrunde haben in den vergangenen drei Jahren Angebote entwickelt und erprobt; viele dieser Angebote stehen kurz vor der praktischen Umsetzung, einige sind bereits für Interessenten an berufsbegleitender wissenschaftlicher Weiterbildung verfügbar.
9 EINLEITENDES GRUSSWORT 5 Drei Herausforderungen zeichnen sich ab, die sich für die weitere Entwicklung der offenen Hochschulen als bedeutsam herauskristallisieren. 1. Wir müssen unser Versprechen Aufstieg durch Bildung einlösen. Die wissenschaftliche Weiterbildung ist eine Lernchance für alle, sie muss konzeptionell zukunftsorientiert ausgerichtet werden und breit verfügbar sein. Bei den konzeptionellen Arbeiten wurden schon große Fortschritte gemacht, die breite Umsetzung nach der Förderung durch den Wettbewerb offene Hochschulen bleibt eine zentrale Aufgabe für die Verantwortlichen in Hochschulen und Bildungspolitik, aber auch in den Unternehmen und Verbänden. 2. Die in Ansätzen vorhandene Verknüpfung von wissenschaftlicher Weiterbildung mit praxisorientierter Forschung und Entwicklung sollte noch systematischer verfolgt werden. Dafür müssen wir die Hochschulen in ihrer Funktion als Innovationsmotoren in den Regionen, Wirtschaftsbranchen und der Bürgergesellschaft stärken. 3. Wir müssen die wissenschaftliche Weiterbildung als zunehmend wichtigeren Weg der Personalentwicklung bei den Beschäftigen, in den Unternehmen und bei den Sozialpartnern noch bekannter machen. Sie alle müssen wir informieren und bei der Wahrnehmung von Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung effektiv unterstützen. Liebe Projektverantwortliche in den Hochschulen, liebe Kooperationspartner in Wirtschaft, Forschung, Politik und Verwaltung, in den vergangenen drei Jahren haben wir bei der wissenschaftlichen Weiterbildung Grundlegendes geschaffen und wichtige Fortschritte erzielt. Jetzt gehen wir in die zweite Wettbewerbsrunde, die Projektschwerpunkte werden ausgeweitet. Das Ziel aber bleibt: wissenschaftliche Weiterbildung fest an den Hochschulen zu verankern sowie deren Bedeutung den Unternehmen und allen Menschen stärker bewusst zu machen. Dafür wünsche ich Ihnen und uns allen weiterhin viel Erfolg auf unserem gemeinsamen Weg. Vielen Dank.
10 6 GRUSSWORT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) Grußwort der Kultusministerkonferenz (KMK) Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Vizepräsidentin der KMK, Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Bremen Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sehr geehrter Herr Prof. Hippler, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, Sie seitens der Kultusministerkonferenz zur heutigen Auftaktveranstaltung Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen hier in Berlin begrüßen zu können. Aufstieg durch Bildung das ist Angebot und Versprechen zugleich. Wir setzen auf den Ehrgeiz und die Anstrengungsbereitschaft junger Menschen, ihr Leben selbst zu gestalten und sich weiterzuentwickeln. Andererseits steht Bildungspolitik in der Verantwortung, für gerechte Start- und Ausbildungsbedingungen zu sorgen, damit ein Aufstieg durch Bildung mit Talent und Einsatz gelingen kann. Mit dem Ziel, die Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger zu steigern, haben Bund und Länder deshalb im Jahr 2008 die Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung gestartet. Sie umfasst alle Lern- und Lebensphasen. Der Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen ist Teil dieser Qualifizierungsinitiative. Nach der ersten Wettbewerbsrunde mit 26 geförderten Projekten, die im Jahr 2011 startete, wurde die Förderrichtlinie für die zweite Wettbewerbsrunde im August 2013 veröffentlicht. Die zweite Wettbewerbsrunde ist im August 2014 abgelaufen. Erfreulich ist: Es haben sich 47 Hochschulen beteiligt. Das sind 21 Hochschulen mehr! Das Thema der Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte liegt mir sehr am Herzen. Unsere staatlichen bremischen Hochschulen verfolgen das Thema seit Längerem engagiert: Ich freue mich, dass vier der 47 erfolgreichen Projekte im Wettbewerb aus Bremen kommen. Für den Wettbewerb werden von 2010 bis 2018 insgesamt 250 Mio. Euro bereitgestellt. Das ist gut investiertes Geld. Ziel des Wettbewerbs ist es nämlich, die beiden Systeme berufliche Bildung und akademische Bildung wechselseitig durchlässiger zu machen. Damit können wir einen Beitrag für die Sicherung des Fachkräfteangebotes leisten. Aber, und das ist von großer Wichtigkeit: Wir möchten etwas für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem tun. Der soziale gesellschaftliche Querschnitt der Bevölkerung sollte sich auch in der Studierendenschaft widerspiegeln. Hier gilt es noch viel zu unternehmen. Die Einzel- und Verbundprojekte haben die Jury überzeugt. Ich nenne zum Beispiel das Projekt Techniker2Bachelor in Clausthal oder Wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer für die Region am Niederrhein, Work & Study an der Hochschule Koblenz bis zu All in Education Offene Bildungswege zur Qualifizierung in der beruflichen Praxis in Neubrandenburg oder OTH mind modulares innovatives Netzwerk für Durchlässigkeit in Amberg/Weiden. Die Bremer Hochschulen beispielsweise haben sich in ihren Anträgen dahingehend abgestimmt, dass sie die verschiedenen Zielgruppen insgesamt in den Blick genommen haben. Die Hochschule für Künste Bremen ist mit einem Projekt am Start, in dem es um die Entwicklung von Angeboten für Personen geht, die im Bildungsbereich und im Bereich der Erziehung tätig sind und die eine Zusatzqualifikation in frühkindlicher Musikausbildung anstreben. Da an Kunst- und Musikhochschulen bundesweit bislang kaum weiterbildende Studiengänge angeboten werden, ist die Entwicklung dieses strukturierten Weiterbildungsangebotes insoweit ein Pilotprojekt und kann auch für andere Kunst- und Musikhochschulen hilfreiche Kenntnisse
11 GRUSSWORT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) 7 und Erfahrungen hervorbringen. Solche Projekte, da bin ich ganz sicher, werden in ihrer Umsetzung auch die künftigen Studierenden überzeugen. 1 Sie werden ganz wesentlich dazu beitragen, dass die Ziele des Wettbewerbs offene Hochschulen nachhaltig erreicht werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen knüpft an den wissenschaftspolitischen Initiativen an, die die Kultusministerkonferenz in den vergangenen Jahren umgesetzt hat, um die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu verbessern. Hier sind als erstes die in allen Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung anzuführen. Mit ihrem Beschluss vom 6. März 2009 hat die Kultusministerkonferenz die Grundlage für eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen geschaffen. Die Länder haben sich darauf verständigt, den Inhaberinnen und Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meisterinnen/ Meister, Technikerinnen/Techniker, Fachwirtinnen/-wirte und Inhaberinnen/Inhaber gleichgestellter Abschlüsse) den allgemeinen Hochschulzugang zu eröffnen. Darüber hinaus hat die KMK die Voraussetzungen definiert, unter denen beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung den fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten. Mit diesem Beschluss verfügen die Länder über eine gemeinsame Basis zur gegenseitigen Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigungen für beruflich Qualifizierte. Diese Basis ist für alle beruflich Qualifizierten verlässlich. Natürlich lässt sie länderspezifische Besonderheiten und Ausprägungen zu, ganz im Sinne eines funktionierenden Föderalismus. Wir sind schon gut vorangekommen: Im Jahr 2000 waren unter den Studienanfängerinnen und -anfängern Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Qualifikation erworben haben. Das waren 0,4 Prozent waren es schon mehr als ! Das entspricht einem Anteil von 2,15 Prozent. Insgesamt ist die Zahl sicher immer noch relativ niedrig. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass wir dieses Potenzial in den nächsten Jahren weiter steigern können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, inwiefern ein Bildungssystem fair und durchlässig ist, zeigt sich auch daran, inwieweit erworbene Kompetenzen anerkannt und angerechnet werden. Mit ihrem Beschluss vom 28. Juni 2002 hat die Kultusministerkonferenz ermöglicht, dass bis zu 50 Prozent der außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium angerechnet werden können, wenn diese nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll. Oft ist das Verfahren, wie die Kompetenzen nachgewiesen werden können, in der Praxis noch schwierig. Dennoch: Die Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb der Hochschule gerade auch im Beruf erworben werden, ist neben einem flexiblen Zugang eine entscheidende Komponente: sie verkürzt spürbar die Studiendauer und senkt damit die Schwelle zur Aufnahme eines Studiums. Das bedeutet einen echten Zeitgewinn und erhöht die Motivation erheblich. Im Jahre 2008 hat die Kultusministerkonferenz die Hochschulen aufgefordert, die Verfahren und Kriterien für die Anrechnung in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu verankern. Mit der Einbeziehung in die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wurde diese Vorgabe gleichzeitig verbindlich gemacht. Diese Beschlüsse berücksichtigen die besondere Verantwortung der Hochschulen für die Qualität der von ihnen verliehenen Abschlussgrade. Es liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen, ob und in welchem Umfang Leistungen angerechnet werden. Aufgrund der Vielfalt der beruflichen Bildungswege einerseits und der Studiengänge unterschiedlicher Ausrichtungen und Profile andererseits kann das auch nicht anders sein. Allerdings sind die Hochschulen aufgefordert, vereinfachte und 1 Weitere Informationen zu den Projekten sind auf der Seite des Wettbewerbs unter foerderprojekte/2-wettbewerbsrunde-uebersichtsseite zu finden.
12 8 GRUSSWORT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) transparente Anerkennungsverfahren zu entwickeln. Als sehr sinnvoll betrachten wir in diesem Zusammenhang auch Kooperationen zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung und Hochschulen, die aufgrund abgestimmter Curricula pauschale Anrechnungen ermöglichen. Das reduziert den Aufwand und schafft für alle Beteiligten Transparenz und Sicherheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den hier beschriebenen Wegen: dem traditionellen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem so genannten zweiten Bildungswegs (Abendgymnasium, Kolleg, Begabtenprüfung) steht ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung, das für fast jede Bildungsbiografie die Chance auf ein Studium bietet. Ein in allen Belangen durchlässiges Bildungssystem ist wichtig, um die gesellschaftlichen Potenziale an Wissen und Begabung bestmöglich auszuschöpfen und auf diesem Weg die Chancengleichheit zu erhöhen kein Talent wird so zurückgelassen. Übergänge sind wichtige Lebensentscheidungen! So kann der Wechsel von beruflicher in die akademische Bildung und umgekehrt eine Korrektur einer zuvor getroffenen Entscheidung sein. In diesem Fall sollten die Übergänge so gestaltet sein, dass der Wechsel grundsätzlich nicht als Scheitern wahrgenommen wird und durch entsprechende Anerkennungen der Zeitverlust minimiert wird. Der Seitenwechsel kann aber auch eine bewusste, strategische Entscheidung in Richtung einer Doppelqualifikation sein, die wissenschaftliche und berufspraktische Kompetenzen zusammenführt. Für Studierende jedenfalls, die ihr Studium nicht abschließen, müssen Wege und Möglichkeiten gefunden werden, wie die hochschulisch erworbenen relevanten Kompetenzen und Kenntnisse in einer Aus- oder Weiterbildung angerechnet werden können. Hier sind die Träger der Berufsausbildung und der Weiterbildung gefordert. Für jene Hochschulen, die aktiv ihre Öffnung für weitere Zielgruppen betreiben allen voran natürlich die teilnehmenden Hochschulen des Wettbewerbs ergeben sich Chancen und Herausforderungen. Mit der Entscheidung, sich als offene Hochschule darzustellen, bietet sich den betreffenden Universitäten und Fachhochschulen die Möglichkeit der besonderen Profilbildung. Sie erschließen sich nicht nur eine wichtiger werdende Zielgruppe im Kontext des lebenslangen Lernens, sondern gewinnen Studierende, die praktisch-anwendungsorientierte Kompetenzen in die Lernumgebung mit einbringen. Allerdings haben diese Studierende, die bereits eine berufliche Vorbildung und Arbeitserfahrung besitzen, andere Ansprüche als Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Darauf müssen sich die Hochschulen einstellen: Lehrveranstaltungen müssen zu Uhrzeiten stattfinden, die ein Studium neben dem Beruf ermöglichen. Es müssen Möglichkeiten des zeit- und ortsunabhängigen Lernens geschaffen werden. Methodik und Didaktik müssen auf erwachsene Berufserfahrene zugeschnitten sein. Auch die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studierendenberatung und des Career Service werden sich entsprechend wandeln. Die Möglichkeiten, berufsbegleitend und in Teilzeit zu studieren, müssen von den Hochschulen ausgebaut werden. Mit diesen Herausforderungen setzen sich die Projekte im Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen bereits auseinander. Die beteiligten Hochschulen bauen ihre Kompetenzen in diesem Bereich aus und entwickeln sich so zu Beispielen guter Praxis. Eine besondere Herausforderung wird in Zukunft sein, die Ergebnisse und Erfahrungen aus den Projekten in die Breite zu tragen. Dabei sollten die Länder die Hochschulen unterstützen. Die Anerkennung von im beruflichen Bereich erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist für viele Hochschulen noch Neuland und zudem ein aufwändiges Geschäft. Die Hochschulen sind aufgefordert, vereinfachte Anerkennungsverfahren zu entwickeln. Dabei kann der gegenseitige Erfahrungsaustausch zur Anerkennungspraxis zwischen den Hochschulen wesentlich dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern. Der Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen liefert einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Philosophie des Lebenslanges Lernens und wird die Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems weiter steigern. Er unterstützt die Initiativen, die im Bereich des Diversity Managements bereits von den Ländern und den Hochschulen unternommen werden. Unser Ziel ist es, alle Begabungen zu fördern und gleichzeitig eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
13 GRUSSWORT DER HO HS HULREKTORENKONFERENZ (HRK) 9 Grußwort der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, Vizepräsidentin der HRK, Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Hochschulen, im Namen des Präsidiums der Hochschulrektorenkonferenz danke ich Ihnen herzlich für die Einladung zu der heutigen Auftaktveranstaltung. Ich begrüße es sehr, dass durch diese Veranstaltung die Bedeutung des Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen insbesondere auch gegenüber der Öffentlichkeit unterstrichen wird. Zu Recht genießen in der Öffentlichkeit Schlagworte wie Investitionen in Köpfe, Lebenslanges Lernen oder Bildungsmobilität einen hohen Stellenwert. Insofern hat dieses Bund-Länder-Programm eine zentrale Bedeutung. Wie steht es aber um das Thema Aufstieg durch Bildung? Am 9. September 2014, also vor wenigen Wochen, stellte die OECD bei der Vorstellung ihres Berichts Bildung auf einen Blick dieses Thema in den Mittelpunkt ihrer Bewertungen über Deutschland. Zwar wurde Deutschland in vielen Bereichen eine erfreuliche Entwicklung bescheinigt, zum Thema Aufstieg durch Bildung gab es jedoch auch kritische Anmerkungen. Ich zitiere: Gerade für Schüler aus sozial schwachen Familien bleibt das Versprechen Aufstieg durch Bildung häufig in weiter Ferne. Dabei kann kaum etwas Menschen besser aus Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung herausführen als Bildung. Für eine Gesellschaft ist das vielleicht die größte Herausforderung: Durch Bildung soziale Mobilität zu fördern. Die OECD-Anmerkungen müssen allerdings etwas relativiert werden: In Deutschland erreichen immerhin 86 Prozent der Erwachsenen einen Abschluss im Sekundarbereich II, während der OECD-Durchschnitt lediglich bei 75 Prozent liegt. Außerdem darf man Aufstieg durch Bildung nicht so verstehen, dass jedes Akademikerkind zwingend studieren muss und sich nicht für eine Berufsausbildung mit guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt entscheiden darf. Tatsache ist jedoch, dass bei den Studienanfängerinnen und -anfängern der Anteil der Akademikerkinder mit 77 Prozent mehr als das Dreifache des Anteils der Nicht-Akademikerkinder (23 Prozent) erreicht. Die große Herausforderung, dass Aufstieg durch Bildung sich auch auf die Hochschulen d. h. offene Hochschulen beziehen muss, bleibt also bestehen. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass das Thema offene Hochschulen nach der ersten Wettbewerbsrunde 2011 nunmehr in einer zweiten Runde mit einem beachtlichem Finanzvolumen von insgesamt 250 Mio. Euro gefördert wird. Auch der Förderzeitraum von 2011 bis 2020 entspricht dem notwendigerweise langen Atem, den ein solches Programm braucht. Die deutschen Hochschulen haben insgesamt mehr als 260 Antragsskizzen eingereicht, knapp 100 Hochschulen erhalten insgesamt eine Zuwendung aus diesem Programm und erarbeiten Studienangebote in 73 Ver 1 OECD-Pressemitteilung Soziale und ökonomische Teilhabe durch Bildung: Deutschland muss seine Chancen nutzen, Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes 2012, S. 11f
14 10 GRUSSWORT DER HO HS HULREKTORENKONFERENZ (HRK) bund- und Einzelprojekten. Die hohe Beteiligung zeigt, dass sich auch die deutschen Hochschulen mit großem Engagement dem Thema offene Hochschule widmen. Das Konzept der offenen Hochschule ist eng mit dem bildungspolitischen Begriff der Durchlässigkeit verbunden. Die Hochschulrektorenkonferenz hat den Begriff der Durchlässigkeit bereits im Jahr 2007 auf die wissenschaftliche Weiterbildung bezogen. Gemeinsam mit den deutschen Arbeitgebern wurde dabei unter anderem betont, dass faire und qualitätsbewusste Alternativen zum klassischen Hochschulzugang über Schulabschlüsse etabliert werden sollen. Auch im Rahmen der 2013 von der HRK verabschiedeten Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Europäischen Studienreform wird auf die erfolgreichen Bemühungen der Hochschulen, das Studium durchlässiger und chancengerechter zu gestalten, verwiesen. Die HRK diagnostiziert in ihren Empfehlungen unterschiedliche Ausgangsniveaus, z. B.: bei beruflichen und fachlichen Kompetenzen, bei der Persönlichkeitsreife der beruflich Qualifizierten, bei interkulturellen Kompetenzen der Lernenden mit Migrationshintergrund und bei Vorkenntnissen von Studierenden, die direkt aus der Schule an die Hochschule kommen. Daher fordert die HRK flexible Rahmenbedingungen, wie z. B. Studienangebote, die in unterschiedlicher Geschwindigkeit zu studieren sind, oder Teilzeit- und berufsbegleitende Studienprogramme. Sie sehen, die HRK-Forderungen entsprechen vielen Förderkriterien dieses Bund-Länder-Programms. Dazu gehören die Bereiche der systematischen Verbesserung der Anrechnung zwischen beruflicher und akademischer Bildung, der angemessenen zeitlichen, organisatorischen und vor allem methodisch-didaktischen Konzepte sowie der adäquaten Beratungs- und Unterstützungsangebote. Dass diese Programmkriterien weitgehend mit den HRK-Empfehlungen korrespondieren, verweist auf den Grundkonsens zwischen Politik und Hochschulen und verspricht, dass wir auch in Zukunft gemeinsam an einem Strang und vor allem in eine Richtung ziehen werden. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, dass ich als HRK-Vizepräsidentin für das in der HRK neu geschaffene Ressort Hochschulmedizin noch ein paar Anmerkungen zu diesem Hochschulbereich einfließen lasse. Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der prämierten Projekte im Bereich der Humanmedizin bzw. der Gesundheitswissenschaften angesiedelt ist. Meiner Auffassung nach bedeutet die Interdisziplinarität der Gesundheitswissenschaften einen attraktiven Mehrwert, der in vielen Fällen dazu motiviert, ein solches Studienangebot anzunehmen. Dies gilt gerade für non-traditional Studierende. Eigenständige Lehre und Forschung sollten nicht dazu führen, dass sich zwischen Gesundheitsfachberufen und Medizinerinnen und Medizinern so unterschiedliche akademische Kulturen entwickeln, dass ein wechselseitiges Verständnis und die notwendige Zusammenarbeit im alltäglichen Versorgungsgeschehen behindert werden. In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Modelle entwickelt. So wurden pflegewissenschaftliche Studiengänge an Universitäten mit und ohne Universitätsmedizin eingerichtet. An einzelnen Universitäten wurden zudem Institute für Gesundheits- und Pflegewissenschaft unter dem Dach der Medizinischen Fakultät aufgebaut. Gleichzeitig verstärken die Hochschulen für angewandte Wissenschaften den Ausbau pflegeund gesundheitswissenschaftlicher Studiengänge. In acht ausgewählten Projekten fördert die Robert Bosch-Stiftung die Kooperation von Universitäten und weiteren Akteuren im Bereich der Gesundheitsberufe beim Aufbau kooperativer Strukturen zwischen der Medizin und den Gesundheitswissenschaften. Für solche kooperativen Strukturen bieten auch die in diesem Bund-Länder-Programm prämierten Verbundprojekte eine weitere Grundlage. Aus der Sicht der HRK-Vizepräsidentin für Hochschulmedizin begrüße ich es daher sehr, dass durch diesen Wettbewerb das
15 GRUSSWORT DER HO HS HULREKTORENKONFERENZ (HRK) 11 Netz kooperativer Strukturen im Bereich Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften erweitert wird, und mein Dank gilt den antragsstellenden Hochschulen, der Jury und nicht zuletzt den Zuwendungsgebern. Alle diese vielversprechenden Projekte bzw. Projektverbünde können und das gilt nicht nur für den Bereich der Medizin und der Gesundheitswissenschaften nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hochschulen dringend auch eine Erhöhung der Grundfinanzierung benötigen. Mit Bezug auf die wissenschaftliche Weiterbildung bedeutet dies konkret, dass eine ausreichende Grundfinanzierung für die Infrastruktur der wissenschaftlichen Weiterbildung bereitgestellt werden muss. Eine solche Infrastruktur kann z. B. in einer zentralen Serviceeinrichtung bestehen, die die Programmentwicklung, das Marketing, die Organisation sowie die Finanzabwicklung unterstützt. Ziel- und Leistungsvereinbarungen können die Finanzierung sicherstellen. Wenn die Politik aus guten Gründen einen stärkeren Einsatz der Hochschulen insgesamt oder einzelner entsprechend profilierter Hochschulen wünscht, muss auch über einen verstärkten Einsatz von wissenschaftlichem Personal im Hauptamt gesprochen werden. Hierzu bedarf es im Sinne der HRK-Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts rechtssicherer Vereinbarungen mit den Ländern. Ansonsten müssen die Hochschulen Klagen abgewiesener Bewerberinnen und Bewerber für grundständige zulassungsbeschränkte Studiengänge befürchten. Auch an die Adresse der Länder geht die HRK- Forderung, dass gerade für den Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zur Beendigung der Wettbewerbsverzerrungen geschaffen werden. Wo solche einheitlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden sind, müssen sie und das ist leider keine Selbstverständlichkeit von allen Ländern eingehalten werden. Auch wenn die Hochschulen oder die in der wissenschaftlichen Weiterbildung tätigen Kolleginnen und Kollegen sich bei der Umsetzung von innovativen Studienangeboten oft allein gelassen fühlen, ist dennoch Selbstbewusstsein der Hochschulen in der Weiterbildung angebracht. Dieses Selbstbewusstsein ist nötig, aber auch gerechtfertigt. Nötig ist es, weil sich gerade in Deutschland die Hochschulen im Wettbewerb mit vielen privaten Marktanbietern befinden. Die privaten Anbieter haben sich über Jahrzehnte hinweg in einem Segment positioniert, von dem die Hochschulen lange Zeit durch rechtliche Hemmnisse ferngehalten wurden. Entsprechend haben sich die nicht-hochschulischen Marktteilnehmer die lukrativsten Bereiche gesichert. Dies sind in der Regel die Fächer, bei denen man wenig Ausstattung wie etwa Labore braucht und bei denen man die für Studienangebote kritische Masse von Teilnehmenden leicht erreicht. Dennoch können die Hochschulen mit Selbstbewusstsein in den Wettbewerb eintreten, denn sie weisen zentrale Alleinstellungsmerkmale auf: Für ihre Angebote ist das wissenschaftliche Arbeiten konstitutiv. Sie sind in der Lage, den aktuellen Forschungsstand in die Weiterbildung einzubringen. Nur Hochschulen können ein hohes Maß an inter- und transdisziplinären Ansätzen anbieten. Die Vergabe von akademischen Graden ist das Alleinstellungsmerkmal schlechthin. Außerdem können bei Weiterbildungsangeboten Abschlussarbeiten im Forschungs- und Entwicklungsbereich angeboten werden. Dies gilt insbesondere bei Masterarbeiten. Die wissenschaftliche Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, Aufstieg durch Bildung auch für den Übergang zur Hochschule zu realisieren. Für das entsprechende Konzept der offenen Hochschulen braucht es engagierte Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen, nachhaltige Konzepte für innovative Studienangebote und zumindest ausreichende finanzielle Rahmenbedingungen. Aufgrund der qualitätsgeleiteten Wettbewerbsauswahl gehe ich davon aus, dass alle diese Voraussetzungen bei den prämierten Projekten gegeben sind. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beglückwünsche ich zu ihrer Projektbewilligung und wünsche allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Umsetzung der anspruchsvollen Projekte viel Erfolg!
16 12 AUFSTIEG DUR H BILDUNG: OFFENE HO HS HULEN PROJEKTE DER 2. WETTBEWERBSRUNDE Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Projekte der 2. Wettbewerbsrunde Dr. Achim Hopbach, Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, Wien, Vorsitzender der Jury des Wettbewerbs Sehr geehrte Frau Ministerin Wanka, Frau Vizepräsidentin Quante-Brandt, Frau Vizepräsidentin Weber, sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir eine Freude, heute für die Jury des Bund Länder-Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen die Auswahl der erfolgreichen Projekte der zweiten Wettbewerbsrunde vorzustellen. Dabei werde ich erläutern, wie sich der Entscheidungsprozess der Jury gestaltete und einen allgemeinen Überblick der ausgewählten Projekte geben. Ich tue dies gerne, da die Tätigkeit in der Jury nicht nur herausfordernd war, sondern auch interessant und inspirierend. Die Jury stand vor einer anspruchsvollen Aufgabe und sie hat es sich nicht leicht gemacht, aus der Vielzahl guter und sehr guter Projektanträge die besten auszuwählen. Am Ende war sich die Jury aber sicher, eine überzeugende Auswahl präsentieren zu können. Wie kam die Jury zum Ergebnis? Wie hat die Jury die 47 Vorhaben ausgewählt und zur Förderung vorgeschlagen? Bevor ich die Fragen beantworte, lassen Sie mich kurz die Jury in ihrem Profil vorstellen: Die Jury setzte sich aus zwölf Mitgliedern aus vier Ländern zusammen, davon sechs Hochschullehrerinnen und -lehrer, zwei Forscher aus dem Berufsbildungsbereich sowie Vertreter aus der beruflichen Praxis, der Hochschulförderung und der Qualitätssicherung. Die Jury wies somit eine erfreuliche Diversität aus, die sicherlich auch erforderlich war, um einen breiten Blick auf die von den Hochschulen eingereichten Vorhaben werfen zu können. In ihrer Tätigkeit wurde die Jury durch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder begleitet, die zwar nur in beobachtender Funktion an den Beratungen teilnahmen, jedoch auch wertvolle Auskünfte zum Hintergrund des Förderprogramms geben konnten. Ich möchte nun in aller Kürze das Auswahlverfahren vorstellen. Zunächst ist hervorzuheben, dass am Auswahlverfahren gegenüber der ersten Wettbewerbsrunde in Abstimmung mit den Ländern Veränderungen vorgenommen wurden. Für den Leiter einer Qualitätssicherungsagentur liegt es nahe, dies als positives Zeichen hervorzuheben, da die Veränderungen aufgrund der Evaluation der ersten Auswahlrunde vorgenommen wurden, bei der auch die Jury befragt wurde. Ich betone dies umso mehr, als ich auch Mitglied der Jury der ersten Auswahlrunde war und der Entscheidungsprozess sowie die Jurorentätigkeit in der zweiten Runde von den Änderungen profitierten. Die für die Hochschulen wesentliche Änderung betraf das Antragsverfahren, das diesmal einstufig organisiert war. Die Erfahrung der ersten Auswahlrunde hatte gezeigt, dass angesichts der Komplexität vieler Vorhaben eine nur skizzenhafte Darstellung die Begutachtung durch die Jury erschwerte. Daher waren in der zweiten Projektrunde sogleich ausführlichere Unterlagen einzureichen. Eine zweite Änderung betraf die Beurteilungskriterien, denen nunmehr die Innovativität des Konzeptes als zusätzliches Kriterium hinzugefügt wurde. Damit bin ich bereits bei den Auswahlkriterien. Der Jury stand für die Begutachtung der Anträge ein verbindliches Kriterienset zur Verfügung. Wie von der
17 AUFSTIEG DUR H BILDUNG: OFFENE HO HS HULEN PROJEKTE DER 2. WETTBEWERBSRUNDE 13 Bund-Länder-Vereinbarung und den Richtlinien zum Wettbewerb vorgegeben, unterteilen sich die Kriterien in drei Bereiche: Innovativitat und Schlüssigkeit des Konzepts, Durchführbarkeit, Machbarkeit und Nachhaltigkeit des Konzepts, Finanzielle Angemessenheit. Innerhalb dieser Bereiche wurde die Bewertung mittels einer Skala vorgenommen. Für das Gesamtergebnis waren die drei Bereiche gleich stark gewichtet. Während der dritte Bereich eine klar umrissene Leitfrage besaß, Inwiefern sind die geplanten Ausgaben bzw. Kosten für das skizzierte Projekt unter Berücksichtigung der Aufgabenplanung und anvisierten Ziele angemessen?, untergliederten sich die ersten beiden Bereiche jeweils in neun bzw. acht relevante Items: Zum Kriterium der Innovativität und Schlüssigkeit ging die Jury insbesondere Fragen nach wie: Inwiefern zeichnet sich das Projekt durch besondere Innovativität aus (z. B. hinsichtlich Zielgruppen, Lernformen bzw. formaten, Kooperationspartnern, hochschulinternen Strukturen)? Inwiefern hat das, was im Projekt entwickelt werden soll, einen Mehrwert gegenüber etablierten Studienangeboten der jeweiligen Hochschule bzw. Hochschulen? Inwiefern ist die Beschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik bezogen auf das skizzierte Projekt angemessen? Inwiefern können die in der Skizze beschriebenen Projektziele mit dem in der Skizze beschriebenen Weg erreicht werden (Mittel-Ziel-Kongruenz)? Inwieweit ist der Arbeitsplan schlüssig beschrieben? Inwiefern wurde der Bedarf für das, was entwickelt werden soll, schlüssig und nachvollziehbar dargestellt? Im zweiten Bereich Durchführbarkeit, Machbarkeit und Nachhaltigkeit orientierte sich die Begutachtung unter anderem an den folgenden Fragen: Inwieweit ist der Arbeitsplan realistisch beschrieben (z. B. Kooperation zwischen Beteiligten, Zeitplanung)? Inwieweit ist die Gestaltung (zeitlich, organisatorisch, methodisch-didaktisch) des in der Skizze beschriebenen und im geplanten Projekt umzusetzenden Studienangebots passend für die Zielgruppe? Inwiefern trägt das skizzierte Projekt zur systematischen Verbesserung der Anrechnung zwischen beruflicher und akademischer Bildung bei? Inwiefern werden geeignete Maßnahmen ergriffen, damit tragende Strukturen im Sinne offener Hochschulen nach Projektende vorhanden sind? Inwiefern werden im skizzierten Projekt dauerhafte Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft/Verwaltung vorangetrieben und etabliert? Für den Begutachtungsprozess und die Entscheidungsfindung wurde diese quantitativ ausgewiesene Bewertung durch eine qualitative Komponente ergänzt: Zu jedem Antrag erstellten die Jury-Mitglieder eine Stärken-Schwäche-Analyse und gaben eine Gesamteinschätzung ab. Diese Komponente diente vor allem der Erleichterung des Austauschs der Jurymitglieder über die Anträge. Die Tätigkeit der Jurorinnen und Juroren begann mit einer ausführlichen Diskussion der Entscheidungskriterien in der konstituierenden Jurysitzung. Für den Begutachtungs- und Entscheidungsprozess war es von großer Bedeutung, dass die Jurymitglieder zu den aus der Bund-Länder-Vereinbarung abgeleiteten Kriterien ein gemeinsames Verständnis entwickelten. Auf diesem Wege gelang es der Jury, zu einer gemeinsam getragenen Interpretation der Ziele des Programms zu gelangen, eine gemeinsam getragene Erwartungshaltung gegenüber den Anträgen zu entwickeln und ähnliche Maßstäbe der Begutachtung und Beurteilung zugrunde zu legen. Dies ermöglichte es der Jury, ihre Förderempfehlungen mit einem sehr hohen Ausmaß an Übereinstimmung zu treffen.
18 14 AUFSTIEG DUR H BILDUNG: OFFENE HO HS HULEN PROJEKTE DER 2. WETTBEWERBSRUNDE Die Bewertung erfolgte zunächst in Form von Einzelgutachten. Jeder Antrag wurde von mindestens zwei Gutachterinnen und Gutachtern unabhängig und ohne Kenntnis voneinander begutachtet; falls die beantragte Fördersumme die Grenze von vier Mio. Euro überstieg, von drei Gutachterinnen und Gutachtern. Bei zu großen Abweichungen der Bewertungen wurde eine weitere Gutachterin oder ein weiterer Gutachter hinzugezogen, was insgesamt eine sehr gründliche Begutachtung ermöglichte. In der zweitägigen Jurysitzung trugen die Jurymitglieder ihre Bewertungen zu jedem Antrag vor. Dem folgten eine ausführliche Diskussion und anschließend die Entscheidung. Eine Förderempfehlung musste mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Durch dieses Verfahren der unabhängigen Beurteilung mehrerer Gutachterinnen und Gutachter und einer qualifizierten Mehrheit wurde zum einen eine möglichst hohe Objektivität und zum anderen die Beschränkung auf Projekte, die eine breite Unterstützung erfuhren, angestrebt. Die möglichst hohe Objektivität wurde unterstützt durch einige Prinzipien für die Entscheidungsfindung, die für die Tätigkeit der Jury von großer Bedeutung waren: Grundlage für unsere Entscheidungen war ausschließlich die Qualität der beantragten Projekte. Andere Kategorien, wie etwa der Gesamtmittelrahmen, die Verteilung nach Ländern oder nach Hochschultypen, nach Trägerschaft, also private Hochschulen versus staatliche Hochschulen, spielten keine Rolle. Dasselbe galt auch für die jeweilige Fördersumme. Deren Höhe wenige Hunderttausend Euro oder mehrere Millionen wirkte sich nicht auf die Rigorosität und Ernsthaftigkeit der Diskussion und Entscheidung in der Jury aus. Als Konsequenz hieraus nahm die Jury auch keine Reihung vor, sondern entschied nur über die Förderwürdigkeit. Als Ergebnis empfahl die Jury von den 100 eingereichten Projekten insgesamt 47 Projekte zur Förderung, darunter 37 Einzelvorhaben und zehn Verbundprojekte. Das BMBF folgte den Empfehlungen ohne Ausnahme. Als Folge werden nun wesentlich mehr Projekte bewilligt als die in der Bund-Länder-Vereinbarung ursprünglich vorgesehenen ca. 15 bis 20 pro Wettbewerbsrunde. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Zahl der geförderten Projekte und der beteiligten Hochschulen nochmals deutlich über denen der letzten Auswahlrunde liegen. Ich möchte Ihnen nun einen Überblick über die bewilligten Vorhaben geben, indem ich in der Gesamtschau einige Aspekte mit Blick auf die Programmziele hervorhebe. Verteilung der Fachhochschulen und Universitäten Unter den 64 geförderten Hochschulen haben die Fachhochschulen (44) ein Übergewicht, außerdem ist bei den Fachhochschulen der Anteil der Verbundprojekte höher. Diese Verschiebung zugunsten der Fachhochschulen ist interessant, lagen beide Hochschultypen in der letzten Runde noch nahezu gleichauf. Erneut hatte auch eine Kooperation mit einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung Erfolg (s. Abb. 1). Anzahl der Studienangebote Im Rahmen der 47 Projekte wird die Entwicklung von zumindest 182 konkreten Studienangeboten gefördert. Diese Zahl kann noch steigen, da im Rahmen einer Reihe von Projekten erst ermittelt wird, ob die Projektergebnisse zur Einrichtung weiterer Studienangebote führen wird. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis, da eine Reihe von Projekten wirklich Neuland betreten und die Form des späteren Engagements zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden kann. Entwicklungsstand der Studienangebote Der Schwerpunkt der Projekte liegt auf der Entwicklung neuer Studienangebote. In beinahe zwei Drittel aller Projekte werden neue Studienangebote entwickelt. Ganz offensichtlich motiviert das Förderprogramm viele Hochschulen dazu, neue Wege zu gehen. Die Begutachtung hat gezeigt, dass hier von einem echten Innovationsschub für die Hochschulen ausgegangen werden kann, was als Erfolg zu werten ist. Erfreulich ist ebenfalls, dass eine Reihe von Hochschulen, die sich bereits auf dem Weg befinden, neue Wege zum Zugang zu Hochschulbildung zu entwickeln, nunmehr ein Unterstützung für ihre Bemühungen finden. Insgesamt kann es auch angesichts des neuen Kriteriums Innovativität nicht erstaunen, dass der Anteil der Projekte, die auf den Ausbau bereits bestehender Angebote zielt, nur etwa ein Zehntel ausmacht (s. Abb. 2).
19 AUFSTIEG DUR H BILDUNG: OFFENE HO HS HULEN PROJEKTE DER 2. WETTBEWERBSRUNDE 15 Abb. 1 Verteilung der Fachhochschulen und Universitäten Uni (Einzel) Uni (Verbund) FH (Einzel) FH (Verbund) N= 64 geförderte Hochschulen plus 1 Forschungsinstitut In Deutschland ansässige staatlich anerkannte Hochschulen = 392 (Quelle Hochschulkompass) Abb. 2 Entwicklungsstand der Studienangebote 70 % 60 % 62 % 50 % 40 % 30 % 20 % 28 % 10 % 0 % 9 % Entwicklung/Ausbau eines Ausbau eines vorhandenen Kombination aus Ausbau und Entwick neuen Studienangebots Studienangebots lung/aufbau eines Studienangebots Basis: 65 Zuwendungsempfänger; 194 Nennungen; basierend auf Selbsteinschätzung
20 16 AUFSTIEG DUR H BILDUNG: OFFENE HO HS HULEN PROJEKTE DER 2. WETTBEWERBSRUNDE Form der Studienangebote Auch die Zuordnung zur Form des Studienangebots ergibt ein eindeutiges Ergebnis. Unter den durch die Richtlinie vorgegebenen Formen dominieren eindeutig die berufsbegleitenden Studiengänge und die Zertifikatsangebote. Dass es ein stetig wachsendes Interesse nach berufsbegleitenden Studiengängen gibt, ist längst keine Neuigkeit mehr. Von daher kann dieses Ergebnis kaum überraschen. Von besonderer Bedeutung ist aber zweifelsohne auch die Fokussierung auf Zertifikatsangebote und etwas dahinter auf Studienangebote für lebenslanges Lernen, die einen niederschwelligen Zugang zu Hochschulbildung im Sinne des lebensbegleitenden Lernens darstellt. Was viele dieser Projekte auszeichnet ist das ihnen zugrunde liegende Konzept, dass ausdrücklich die Möglichkeit für die Absolventen und Absolventinnen dieser Studienangebote vorsieht, die absolvierten Programme oder Module auf einen Studiengang anrechnen zu lassen. Hiermit eröffnet sich eine echte Perspektive für variable Weiterqualifizierungswege, die von den Studieninteressierten nicht bereits zu Beginn eine Entscheidung über Intensität oder Dauer des Bildungsengagements abverlangt. Je länger formale Lernprozesse und vor allem ein Studium zurückliegen, desto größer mag manchmal die Hürde sein, sich für einen gesamten Studiengang zu binden. Aber auch abgesehen von solchen Fällen ist es für viele Hochschulen ein bedeutender Schritt zu erkennen, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung leisten können, auch unterhalb der Schwelle eines Studiengangs. Hervorheben möchte ich die Kategorie Sonstiges, da sich dahinter eine Reihe von Maßnahmen verbergen, die gerade das Schwellenproblem adressieren. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Vorbereitung auf hochschulische Bildungsangebote, Vorbereitungskurse, Propädeutika, Brückenkurse, wie auch immer sie bezeichnet werden. Während der Anteil der berufsbegleitenden Studiengänge und der Zertifikatsangebote gegenüber der ersten Wettbewerbsrunde in etwa konstant bleibt, ist der Anteil dieser Angebote, die auf hochschulische Bildungsangebote vorbereiten, gestiegen (s. Abb. 3). Zeitliche Organisation der Studienangebote Konsequenterweise dominiert hinsichtlich der zeitlichen Organisation eindeutig die berufsbegleitende Variante. Dies war zu erwarten und entspricht ganz dem Fokus des Förderprogramms (s. Abb. 4). Räumliche Organisation der Studienangebote Interessant ist die Verteilung der Projekte nach Lernorten. Projekte, die die Entwicklung von Präsenzstudienangeboten und Fernstudienangeboten vorsehen, nehmen zusammengenommen einen signifikant geringeren Anteil ein als Blended-Learning Angebote (s. Abb. 5, Seite 18). Angestrebte Anschlüsse Eine interessante Verteilung der Projekte ergibt sich hinsichtlich der vergebenen Abschlüsse. Entsprechend der Verteilung hinsichtlich der Form der Angebote führt beinahe die Hälfte aller Angebote zu einem Hochschulzertifikat. Wenn man die Kategorie Sonstiges näher betrachtet, so fällt auf, dass die hierunter gefassten Abschlüsse wie Teilnahmebescheinigung, DAS Diploma of Advanced Studies oder Modulbescheinigung gut auch zu der Kategorie Hochschulzertifikat gerechnet werden könnte. Bachelor und Masterabschlüsse folgen mit etwa je einem Viertel. Interessant ist diese Verteilung vor allem im Vergleich zur letzten Projektrunde, in der der Masterabschluss die häufigste Abschlussart war, gefolgt von Hochschulzertifikat und Bachelorabschluss. Bemerkenswert ist die Entwicklung hinsichtlich des Masters. In der Betonung des Bachelorabschlusses, vor allem aber des Hochschulzertifikats ist eine echte Öffnung der Hochschulen zu sehen, da in beiden Fällen in der Regel kein vorheriger Hochschulabschluss Zugangsvoraussetzung ist (s. Abb. 6, Seite 18). Adressierte Fachrichtungen Die disziplinäre Verteilung weist eine Konstante und eine Überraschung auf. Unterteilt in die Fächergruppen gemäß der Systematik des Statistischen Bundesamts
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