des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bayerischer Universitätsstandort in Baden-Württemberg ein Novum mit Konsequenzen?
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- Gabriel Beyer
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Bayerischer Universitätsstandort in Baden-Württemberg ein Novum mit Konsequenzen? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Tatsache beurteilt, dass die Technische Universität München (TUM) als staatliche bayerische Hochschule nun ihr Lehr- und Forschungs - angebot auf dem Heilbronner Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung ausweitet; 2. wann und in welcher Form sie über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen der TUM und der Dieter Schwarz Stiftung informiert wurde; 3. welche Inhalte ihr aus der Grundsatzvereinbarung und dem bisher angedachten Konzept der TUM und der Dieter Schwarz Stiftung bekannt sind; 4. ob für die Bediensteten und die Studierenden des TUM Campus Heilbronn dann ausschließlich die bayerische Landesgesetzgebung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (z. B. das dortige Landeshochschulgesetz, das dortige Besoldungsgesetz etc.) Anwendung finden; 5. ob und welche rechtlichen Gestaltungs- und Genehmigungsmöglichkeiten der baden-württembergischen Landesregierung und dem Wissenschaftsministerium bei dieser Art von exterritorialer Ausgründung der bayerischen Staatsuniversität überhaupt noch verbleiben; 6. welches Bundesland bei der Genehmigung von Bundesforschungsmitteln, aber auch bei weiteren Förderprogrammen des Bundes, die eine länderseitige Ko- Finanzierung zur Konsequenz hätten, für die entsprechenden Mittel wird aufkommen müssen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. ob sie erwartet, dass weitere staatliche Hochschulen diesem Beispiel folgen werden und ihr Betätigungsfeld über die Grenzen des eigenen Bundeslands hinaus ausweiten werden; 8. ob sie sich solche Szenarien auch für baden-württembergische Hochschulen vorstellen kann und wie sie diese Möglichkeit beurteilt; 9. ob die Dieter Schwarz Stiftung neben der Universität Mannheim noch mit weiteren baden-württembergischen Universitäten über einen Universitätsstand - ort am Heilbronner Bildungscampus verhandelt hat; 10. inwieweit sie in die Kooperationsverhandlungen zwischen der Dieter Schwarz Stiftung und der Universität Mannheim zur Errichtung eines Standorts der Mannheimer Business School am Heilbronner Bildungscampus involviert war; 11. welche Gründe zu dem Scheitern dieser Verhandlungen geführt haben; 12. wie sie zu der Kritik steht, dass die Universität Mannheim die große Chance auf eine Millionenförderung aus baden-württembergischen Stiftungsmitteln vertan hat und inwieweit hierbei die kurze Leine des Hochschulministeriums von Theresia Bauer (Stuttgarter Nachrichten vom 7. Juni 2017) eine Rolle gespielt hat; 13. welche Chancen und Risiken sich nach ihrer Meinung für die beiden staatlichen Hochschulen vor Ort die Hochschule Heilbronn und die Duale Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn ergeben Rolland, Rivoir, Dr. Schmid, Dr. Fulst-Blei, Dr. Weirauch SPD Begründung Anfang Juni wurde bekannt, dass die Technische Universität München (TUM) und ihre TUM School of Management am Heilbronner Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung eine eigenen Lehr- und Forschungseinheit aufbauen wollen. Forschungsschwerpunkte sollen dabei das Management digitaler Technologien, Entrepreneurship und Familienunternehmen sein. Neben einem Doktorandenprogramm und weiterbildenden MBA-Programmen soll auch ein grundständiger Bachelor- und Masterstudiengang angeboten werden. Die private German Graduate School of Management and Law der Dieter Schwarz Stiftung soll ab 2021 organisatorisch im TUM Campus Heilbronn aufgehen. Insgesamt sollen in diesem Zusammenhang 20 neue Professuren geschaffen werden, von denen 13 direkt in Heilbronn angesiedelt werden alle finanziert von der Dieter Schwarz Stiftung. Bereits zum Wintersemester 2018/2019 sollen die ersten 100 Bachelor- und 100 Masterstudierenden ihr Studium am TUM Campus Heilbronn beginnen. Etwa Studierende sollen am Ende am baden-württembergischen Ableger der bayerischen Universität in Heilbronn studieren. Die Dieter Schwarz Stiftung hat im Vorfeld dieser Grundsatzentscheidung mit der TUM auch Verhandlungen mit weiteren Universitäten und Hochschulen geführt, unter anderem mit der Universität Mannheim und ihrer Mannheim Business School. Ziel der Dieter Schwarz Stiftung ist es, in Zukunft neben der staatlichen Hochschule für Angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg auch ein universitäres Standbein in Heilbronn aufzubauen und so endlich den direkten Zugang zur Promotion mit einem eigenen Promotionsrecht in Heilbronn zu ermöglichen. Verhandlungen mit dem baden-württember - gischen Wissenschaftsministerium, dieses eigene Promotionsrecht der bereits in Heilbronn ansässigen privaten German Graduate School of Management and Law 2
3 der Dieter Schwarz Stiftung zuzugestehen, haben in der Vergangenheit nicht zum gewünschten Ziel geführt, sodass neue Wege in Form einer Kooperation mit einer deutschen Universität gesucht und nun erfolgreich gefunden wurden. Die Stuttgarter Nachrichten vom 7. Juni 2017 bewerten diesen Abschluss als einen echten Paukenschlag und bezeichnen diese neue Partnerschaft als politisch brisant. Fakt ist, eine bayerische Exzellenzuniversität nutzt die Gelegenheit, sich mit einer Niederlassung in Baden-Württemberg zu etablieren. Dem Land Bayern entstehen mit dieser staatlichen Niederlassung in einem anderen Bundesland keinerlei Kosten. Diese werden komplett von der Dieter Schwarz Stiftung übernommen. Das Land Baden-Württemberg lässt sich 20 Stiftungsprofessuren sowie 100 grundständige Bachelor- und 100 konsekutive Masterstudienplätze im Jahr entgehen, die in Zukunft nun dem bayerischen Wissenschaftsministerium zugeschrieben und keinen Niederschlag in der baden-württembergischen Erfolgs - bilanz finden werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 Nr /3/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Tatsache beurteilt, dass die Technische Universität München (TUM) als staatliche bayerische Hochschule nun ihr Lehr- und Forschungsangebot auf dem Heilbronner Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung ausweitet; 2. wann und in welcher Form sie über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen der TUM und der Dieter Schwarz Stiftung informiert wurde; 3. welche Inhalte ihr aus der Grundsatzvereinbarung und dem bisher angedachten Konzept der TUM und der Dieter Schwarz Stiftung bekannt sind; Dem Wissenschaftsministerium liegt derzeit noch kein Konzept der TUM oder der Dieter Schwarz Stiftung vor. Eine abschließende Bewertung kann daher derzeit nicht getroffen werden. Das Wissenschaftsministerium wurde von der Dieter Schwarz Stiftung am 5. Juni 2017 im Zuge der Mitteilung der Stiftung an die Universität Mannheim, dass die Verhandlungen mit der TUM aufgenommen werden sollen, informiert. 4. ob für die Bediensteten und die Studierenden des TUM Campus Heilbronn dann ausschließlich die bayerische Landesgesetzgebung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (z. B. das dortige Landeshochschulgesetz, das dortige Besoldungsgesetz etc.) Anwendung finden; 5. ob und welche rechtlichen Gestaltungs- und Genehmigungsmöglichkeiten der baden-württembergischen Landesregierung und dem Wissenschaftsministerium bei dieser Art von exterritorialer Ausgründung der bayerischen Staatsuniversität überhaupt noch verbleiben; Nach 72 a Absatz 1 Sätze 1 und 4 Landeshochschulgesetz (LHG) gelten Niederlassungen von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen aus anderen Ländern als staatlich anerkannt, soweit sie eine in ihrem Land anerkannte Ausbildung in Baden-Württemberg anbieten, ihre in ihrem Land anerkannten Grade verleihen, diese Tätigkeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen 3
4 ihres Landes steht und die Qualitätssicherung durch die jeweilige Hochschule gewährleistet ist. Die Einrichtung der Niederlassung und ihr Studienangebot muss dem Wissenschaftsministerium mindestens sechs Monate vor Aufnahme des Studienbetriebes angezeigt werden. Vorgaben für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie für Rechtsverhältnisse mit ihren Studierenden enthält das LHG nicht. Für die Außenstelle ist grundsätzlich bayerisches Recht anwendbar. Die Einflussmöglichkeiten der baden-württembergischen Landesregierung und des Wissenschaftsministeriums beschränken sich auf die Überprüfung der in 72 a Absatz 1 Sätze 1 und 4 LHG genannten Kriterien. 6. welches Bundesland bei der Genehmigung von Bundesforschungsmitteln, aber auch bei weiteren Förderprogrammen des Bundes, die eine länderseitige Ko- Finanzierung zur Konsequenz hätten, für die entsprechenden Mittel wird aufkommen müssen; Da es sich bei der geplanten Außenstelle der TUM um keine Hochschule des Landes Baden-Württemberg handeln würde, muss Baden-Württemberg auch nicht für eine Ko-Finanzierung aufkommen. 7. ob sie erwartet, dass weitere staatliche Hochschulen diesem Beispiel folgen werden und ihr Betätigungsfeld über die Grenzen des eigenen Bundeslands hinaus ausweiten werden; 8. ob sie sich solche Szenarien auch für baden-württembergische Hochschulen vorstellen kann und wie sie diese Möglichkeit beurteilt; Die Landesregierung erwartet grundsätzlich nicht, dass in nennenswertem Maße staatliche Hochschulen aus anderen Ländern über deren Grenzen hinaus tätig werden. Dies gilt auch für die baden-württembergischen Hochschulen. Das Karls - ruher Institut für Technologie (KIT) betreibt jedoch beispielsweise seit 2009 mit dem Institut für Meteorologie und Klimaforschung eine Außenstelle in Bayern auf der Zugspitze. 9. ob die Dieter Schwarz Stiftung neben der Universität Mannheim noch mit weiteren baden-württembergischen Universitäten über einen Universitätsstandort am Heilbronner Bildungscampus verhandelt hat; Dem Wissenschaftsministerium ist nicht bekannt, dass die Dieter Schwarz Stiftung mit anderen baden-württembergischen Universitäten in diese Richtung verhandelt hat. 10. inwieweit sie in die Kooperationsverhandlungen zwischen der Dieter Schwarz Stiftung und der Universität Mannheim zur Errichtung eines Standorts der Mannheimer Business School am Heilbronner Bildungscampus involviert war; Am 28. November 2016 fand ein Gespräch mit dem Dekan der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre und dem Präsidenten der Mannheim Business School im Beisein von Vertretern der Dieter Schwarz Stiftung mit dem Wissenschaftsminis - terium auf Arbeitsebene statt. Dabei wurden erste Überlegungen vorgestellt. Das Rektorat der Universität Mannheim war in dieses Gespräch nicht involviert. Der Rektor der Universität Mannheim legte am 21. Februar 2017 dem Ministe - rium eine Absichtserklärung der Universität über die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit mit der Dieter Schwarz Stiftung in dieser Sache vor und berichtete in einem Gespräch am 31. März 2017 im Wissenschaftsministerium über den Stand. Mit einem die Universität beratenden Schreiben der Ministerin vom 7. April 2017 wurden bei der Umsetzung des Vorhabens zu beachtende rechtliche Rahmenbedingungen und hochschulpolitische Erwägungen dargestellt. 4
5 Mit Schreiben vom 20. April 2017 informierte Rektor von Thadden das Ministe - rium umfassend über den Sachstand, insbesondere über die zwischen den Verhandlungspartnern offen gebliebenen Umsetzungsmodelle und die sich daraus jeweils ergebenden Rechtsfragen. Mit Schreiben vom 15. Mai 2017 wurde den Verhandlungspartnern sowie dem Vorsitzenden des Universitätsrates der Universität Mannheim ein Gespräch bei Frau Ministerin zur Klärung der weiter offen gebliebenen Fragen avisiert. Kurz vor diesem Gespräch, das am 31. Mai 2017 im Ministerium stattfand, erreichte das Wissenschaftsministerium ein Schreiben des Geschäftsführers der Dieter Schwarz Stiftung, in dem dieser das Ministerium über Verhandlungen mit weiteren potenziellen Hochschulpartnern, die bereits sehr weit fortgeschritten und entscheidungsreif seien, informierte. Im Gespräch am 31. Mai 2017 hat die Stiftung eine Prüfung der verschiedenen Optionen zugesagt. Ein zwischen der Universität Mannheim und der Dieter Schwarz Stiftung konsentiertes Konzept wurde dem Wissenschaftsministerium zu keinem Zeitpunkt vorgelegt. 11. welche Gründe zu dem Scheitern dieser Verhandlungen geführt haben; Die Entscheidung oblag ausschließlich der Dieter Schwarz Stiftung. Es ist dem Wissenschaftsministerium nichts darüber bekannt, dass Verhandlungen gescheitert seien. Es ist davon auszugehen, dass die Dieter Schwarz Stiftung parallel mit verschiedenen potenziellen Partnern Gespräche geführt hat und sich auf dieser Grundlage entschieden hat, die vertieften Verhandlungen mit einer Universität außerhalb Baden-Württembergs zu suchen. 12. wie sie zu der Kritik steht, dass die Universität Mannheim die große Chance auf eine Millionenförderung aus baden-württembergischen Stiftungsmitteln vertan hat und inwieweit hierbei die kurze Leine des Hochschulministeriums von Theresia Bauer (Stuttgarter Nachrichten vom 7. Juni 2017) eine Rolle gespielt hat; Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 10 verwiesen. Da es nicht zu einem zwischen der Universität Mannheim und der Dieter Schwarz Stiftung konsentierten Konzept kam, das dem Wissenschaftsministerium hätte vorgelegt werden können, können die damit verbundenen Chancen nicht beurteilt werden. Sollte sich der Begriff kurze Leine auf den Hinweis auf zu beachtende rechtliche Rahmenbedingungen beziehen, weist das Ministerium dies zurück, da die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Selbstverständlichkeit sein muss. 13. welche Chancen und Risiken sich nach ihrer Meinung für die beiden staatlichen Hochschulen vor Ort die Hochschule Heilbronn und die Duale Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn ergeben. Die Chancen und Risiken, die sich aus der Ansiedlung einer Außenstelle der TUM in Heilbronn für die Hochschule Heilbronn und die DHBW (Studienakademie Heilbronn und CAS) ergeben, lassen sich momentan noch nicht abschätzen. Dies wird maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Kooperation abhängen. Im Übrigen wird der ganz überwiegende Teil der Stiftungsmittel ohnehin der Region Heilbronn zugutekommen. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1. in welcher Höhe und zu welchen Zwecken die einzelnen Landesmuseen Rücklagen gebildet haben;
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