Wahl der/des Ersten Beigeordneten (Drucks. 65) Beschluss: 1. Frau Margarete Krug ist als Erste Beigeordnete gewählt.
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- Ulrike Kurzmann
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. März Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich Wahl der/des Ersten Beigeordneten (Drucks. 65) 1. Frau Margarete Krug ist als Erste Beigeordnete gewählt. 2. Sie wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit zur Ersten Bürgermeisterin ernannt. 3. Sie wird in die Planstelle der Ersten Beigeordneten eingewiesen experimenta - Science Center der Region Heilbronn-Franken ggmbh -Gründung, Gesellschaftsvertrag, Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat und Wahl der Mitglieder des Beirats- (Drucks. 58) 1. Der Gründung der experimenta - Science Center der Region Heilbronn-Franken ggmbh, der Beteiligung der Stadt Heilbronn an dieser Gesellschaft und dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 58) wird zugestimmt. 2. Die Stadt Heilbronn erbringt für die Gründung der Gesellschaft eine Stammeinlage von EUR. 3. Neben Herrn Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach wird Herr Bürgermeister Harry Mergel als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsandt. 4. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft werden aus der Mitte des Gemeinderats der Stadt Heilbronn folgende Personen zur Wahl als Mitglieder des Beirats vorgeschlagen: - 1 -
2 Von der CDU-Fraktion Von der SPD-Fraktion Von der FDP/Freie Wähler-Fraktion Frau Carina Hekler Herr Alban Hornung Herr Rainer Hinderer Frau Tanja Sagasser Herr Heiner Dörner 5. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der experimenta - Science Center der Region Heilbronn-Franken ggmbh wird beauftragt, Herrn Dr. Wolfgang Hansch als Geschäftsführer zu bestellen. 6. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der experimenta - Science Center der Region Heilbronn-Franken ggmbh wird ermächtigt, der Abtretung von Teilen eines Geschäftsanteils in Höhe von je EUR des Gesellschafters Dieter Schwarz Stiftung ggmbh (DSS) an die Akademie für Information und Management Heilbronn-Franken ggmbh (AIM) und die Hochschule Heilbronn (HS) unter Verzicht auf das Vorkaufsrecht zuzustimmen. 7. Die Stadt stellt der experimenta - Science Center Heilbronn-Franken ggmbh für den laufenden Betrieb anfänglich jährlich EUR zur Verfügung und schreibt diesen Betrag entsprechend der Erhöhung der Tarife im öffentlichen Dienst fort. Darüber hinaus bezuschusst die Stadt die Mietzahlungen in voller Höhe. Steuern und öffentliche Abgaben trägt die Stadt als Eigentümer. 8. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaft erforderlich und zweckmäßig sind. Ferner kann die Verwaltung den vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 58) anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen personellen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Maßnahmen durchzuführen. 9. Die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung der experimenta - Science Center Heilbronn-Franken ggmbh nach 8 Absatz 1 Ziffer 1.2 (Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses) und Ziffer 1.7 (Entlastung des Aufsichtsrats) des Gesellschaftsvertrags werden dem Oberbürgermeister zur dauernden Erledigung übertragen
3 Betreuungsentgelte in Tageseinrichtungen für Kinder (Antrag der SPD-Fraktion vom 17. November 2006 und vom 12. März 2007, Antrag der CDU-Fraktion vom 21. November 2006 und Antrag der Fraktion der Republikaner vom 23. November 2006 sowie Antrag der Verwaltung) (Drucks. 35) Die Stadt Heilbronn wirkt über den Städtetag auf Bund und Land ein, mit dem Ziel, gebührenfreie Kindertageseinrichtungen als gemeinschaftliche Aufgabe umzusetzen Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals -Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Berechnungsmethode- (Drucks. 46) 1. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 3,8 v. H. festgesetzt. 2. Die kalkulatorischen Zinsen werden wie bisher nach der Restwertmethode ermittelt Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Theater (Drucks. 33) 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2005 des Eigenbetriebs Theater Heilbronn. Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Theater Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2005 wie folgt festgestellt: - 3 -
4 1.1 Bilanzsumme ,81 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,69 EUR - das Umlaufvermögen ,25 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,87 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,57 EUR - die Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln ,19 EUR - die Rückstellungen ,69 EUR - die Verbindlichkeiten ,50 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,00 EUR 1.2 Jahresverlust ,20 EUR Summe der Erträge ,91 EUR Summe der Aufwendungen ,11 EUR 2. Der Jahresverlust in Höhe von ,20 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und in Höhe von ,63 EUR durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage gedeckt ,57 EUR werden als Budgetüberschreitung in das Jahr 2006 übertragen. 3. Der Betriebsleitung des Theaters Heilbronn wird für das Wirtschaftsjahr 2005 gemäß 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt Bebauungsplan 06A/12 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06A/7 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch Nördlich Bruckmannstraße II -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 51, 51 a) 1. Dem Bebauungsplanentwurf Nördlich Bruckmannstraße II vom 12. März 2007 wird zugestimmt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 12. März 2007, der Gestaltungsplan vom 26. Oktober 2006, die Verschattungsstudie vom 20. Juli 2006 mit Überarbeitungen vom 5. Februar 2007 und 12. März 2007, die Verkehrsuntersuchung vom 22. Januar 2007 und die schalltechnische Untersuchung vom 15. Februar Die oben genannten Planunterlagen werden der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13a Baugesetzbuch zu Grunde gelegt
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 27A/10 Heilbronn Markgraf-Ludwig-Straße 7-9 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 55) Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 27A/10 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 27A/IV, 27A/8 und Ortsbausatzung 1939 Markgraf-Ludwig-Straße 7-9 für die Flurstücke Nrn. 6948, 6973/1 und 6973/2 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. November 2006/19. Februar 2007 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Architekturbüros Maisenhelder & Maisenhelder, Flein vom 22. Januar 2006 als Satzung beschlossen. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gilt die Begründung vom 6. November 2006 mit Umweltbericht des Büros für Landschaftsökologie + Landschaftsplanung Adam (AGL), Leingarten vom 21. Juli Sanierung Kernstadt Heilbronn; Umgestaltung Fußgängerzone Am Wollhaus -Genehmigung der Ausführungsplanung und der Kosten für die Fußgängerzone, des Entwurfskonzepts und der Kosten für den Neubau der Treppenanlage inklusive Ladengeschäft sowie Vorabgenehmigung eines Haushaltsrests und Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben- (Drucks. 53) 1. Die Ausführungsplanung des Planungsbüros Bauer, Karlsruhe, für den Bauabschnitt 6, Am Wollhaus wird genehmigt
6 2. Die Kosten für die Umgestaltung des Bauabschnitts 6, Fußgängerzone Am Wollhaus in Höhe von voraussichtlich netto ,00 EUR + 19 % MwSt. (rd.) ,00 EUR ,00 EUR werden genehmigt. 3. Das Entwurfskonzept für den Neubau Treppenanlage beim Wollhaus inklusive Ladengeschäft wird genehmigt. 4. Die Gesamtkosten für den Abbruch und den Neubau der Treppenanlage beim Wollhaus inklusive Ladengeschäft von voraussichtlich netto ,00 EUR + 19 % MwSt. (rd.) ,00 EUR ,00 EUR werden genehmigt. 5. Bei der Haushaltsstelle , Sanierung Altstadt West II, Ordnungsmaßnahmen, wird ein nicht bewirtschafteter Haushaltsrest in Höhe von ,00 EUR und bei der Haushaltsstelle , Sanierung Altstadt West II, Nicht förderfähige Kosten, ein nicht bewirtschafteter Haushaltsrest in Höhe von ,00 EUR vorab für das Haushaltsjahr 2006 genehmigt. 6. Die zur Finanzierung des Umbaus der Fußgängerzone Am Wollhaus und der Treppenanlage einschließlich Ladengeschäft erforderliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 EUR bei der Haushaltsstelle , Sanierung Altstadt West II, Ordnungsmaßnahmen, im Haushaltsjahr 2007 wird genehmigt. 7. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von ,00 EUR bei Haushaltsstelle , Altstadt West II, Zuweisungen vom Land, sowie aus Mitteln der Teilrücklage Innenstadt in Höhe von ,00 EUR Wohnmobilstellplatz Wertwiesenpark -Festsetzung eines privatrechtlichen Entgelts für die Nutzung der Versorgungseinrichtungen- (Drucks. 38) Für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes Wertwiesenpark werden folgende Festsetzungen getroffen: - 6 -
7 1. Für die Entnahme werden folgende Entgelte festgesetzt: a) für 100 Liter Frischwasser 1,00 EUR b) für 1 Kilowatt Strom 0,50 EUR 2. Die Entsorgung von Abwasser/Fäkalien ist unentgeltlich. 3. In den Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das privatrechtliche Entgelt entsprechend der Kostenentwicklung anzupassen
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