Häufige Fragen zur betrieblichen Unterstützung der Familienfreundlichkeit
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- Elizabeth Birgit Thomas
- vor 8 Jahren
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1 Häufige Fragen zur betrieblichen Unterstützung der Familienfreundlichkeit 1 Was kann mein Betrieb für die Beschäftigten und ihre Familien tun? Welche familienfreundlichen Arbeitszeitregelungen kann ich umsetzen? Gibt es betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung Was können kleinere Unternehmen ihren Beschäftigten anbieten? Was beinhaltet eine Unternehmenskultur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Kann ich durch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Kosten sparen? Was ist ein Kinderbetreuungszuschuss? Welche Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte ich an meine Beschäftigten weiter geben? Welche gesetzlichen Bestimmungen muss ich einhalten, wenn eine Mitarbeiterin mir von ihrer Schwangerschaft berichtet? Was muss ich während des Mutterschutzes an Gehalt bezahlen? Was kann ich tun, wenn eine Mitarbeiterin /ein Mitarbeiter in Elternzeit gehen möchte? Was muss ich während der Elternzeit an Gehalt bezahlen? Dürfen meine Beschäftigten während der Elternzeit arbeiten? Wenn ich eine Elternzeitvertretung befristet eingestellt habe, muss ich dieser dann kündigen? Besteht in der Elternzeit Kündigungsschutz? Gibt es nach der Elternzeit einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz? Haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung? / 6
2 1 Was kann mein Betrieb für die Beschäftigten und ihre Familien tun? Ein familienfreundlicher Betrieb zeichnet sich insbesondere durch folgende Kriterien aus: flexible Arbeitszeiten, Bildungs- und Weiterbildungsprogramme während der Elternzeit, Telearbeit, Hilfe bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten. >Zurück< 2 Welche familienfreundlichen Arbeitszeitregelungen kann ich umsetzen? Es gibt eine Vielfalt an Möglichkeiten, die je nach Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und arbeitsplatzspezifischen Möglichkeiten ausgewählt werden sollten z.b.: Teilzeit während der Elternzeit, Gleitzeit, abgestimmte Urlaubsregelungen, Sonderurlaub. >Zurück< Beispiele aus der Region sind: rotierende Freizeit durch Arbeitszeitausgleich, z.b. freier Freitagnachmittag für Mütter und Väter Berücksichtigung von Familienpflichten bei der Arbeitszeitgestaltung familienbedingte Teilzeit Gleitzeit mit festgelegter Kernarbeitszeit Jobsharing 1 Arbeitstag pro Woche in der Elternzeit >Zurück< 3 Gibt es betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten: vom Kinderbetreuungszuschuss bis zur betriebseigenen Kindertagesstätte. Sie müssen herausfinden, welche Instrumente für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den größtmöglichen Nutzen haben. Genauere Informationen bekommen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder z.b. in der Broschüre: Unternehmen Kinderbetreuung Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. >Zurück< 4 Was können kleinere Unternehmen ihren Beschäftigten anbieten? Informationen über Angebote und Unterstützungsleistungen weitergeben Familienfreundlichkeit im Leitbild verankern Unterstützung bei der Selbstsuche eines Krippen- bzw. Kita-Platzes und/oder Tagespflege Belegplätze in regionalen Kindertagesstätten buchen Nutzung des Vermittlungsservice der Wachstumsregion Ems-Achse e.v. für ad-hoc- Kinderbetreuung Zusammenarbeit mit einer Tagesmutter / einem Tagesvater >Zurück< 2 / 6
3 5 Was beinhaltet eine Unternehmenskultur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Ob ein Unternehmen eine Kultur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie besitzt, ist nicht nur von einzelnen Maßnahmen abhängig. Wichtig ist, dass in möglichst vielen Bereichen die Grundeinstellung zum Ausdruck kommt, sowohl für die Beschäftigten als auch für den Betrieb eine praktikable Lösung zu finden. Beispiele einer Unternehmenskultur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Geplante Einzelgespräche mit den Beschäftigten, Belegplätze in Kindergärten, Zuschuss zur Kinderbetreuung, Ansprechpersonen, Kontakthaltemöglichkeiten, Unternehmensleitbild. >Zurück< 6 Kann ich durch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Kosten sparen? Es besteht ein Kosteneinsparungspotential. Je nachdem welche Maßnahmen umgesetzt werden, können unterschiedliche Kosten Nutzen Szenarien erreicht werden. Es ist möglich Wiederbeschaffungskosten, Überbrückungskosten, Wiedereingliederungskosten oder Kosten für Fehlzeiten zu reduzieren. Praxisbeispiele und Informationen finden Sie z.b. unter: Betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. >Zurück< 7 Was ist ein Kinderbetreuungszuschuss? Eine interessante Abgabensenkung ist möglich, wenn das Unternehmen bereit ist, die Kosten für die Kinderbetreuung zu übernehmen oder zumindest einen Zuschuss zu leisten. Für solche Leistungen brauchen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Die Firma kann die Ausgaben sogar Gewinn mindernd von der Steuer absetzen. Genauere Informationen finden Sie u. a. in der Broschüre Unternehmen Kinderbetreuung Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. >Zurück< 8 Welche Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte ich an meine Beschäftigten weiter geben? Wenn Sie erfahren, dass eine Ihrer Mitarbeiterinnen schwanger ist, sollten Sie möglichst bald einen ausführlichen Gesprächstermin vereinbaren, um über Vorstellungen und Perspektiven im Unternehmen zu sprechen. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits Eltern sind, können Sie mit geringem Aufwand einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten. Hier können andere Themenbereiche auftreten, zu denen Informationen benötigt werden, z.b.: steuerliche Freibeträge, Arbeitszeitmodelle, Kinderbetreuungskostenzuschuss. >Zurück< 3 / 6
4 9 Welche gesetzlichen Bestimmungen muss ich einhalten, wenn eine Mitarbeiterin mir von ihrer Schwangerschaft berichtet? Während des Mutterschutzes herrscht ein Beschäftigungsverbot: Zum einen sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach, bzw. bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. In bestimmten Berufen oder in Berufen, die mit gefährlichen Stoffen oder mit einer gefährlichen Umgebung zu tun haben, muss die Mitarbeiterin sogar früher in Mutterschutz gehen oder von diesen Tätigkeiten entbunden werden. Je nach Branche und Arbeitsbereich gibt es besondere Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und Stillzeit. Darüber sollten die werdenden Mütter unbedingt informiert werden. Genauere Informationen finden Sie im Mutterschutzgesetz. >Zurück< 10 Was muss ich während des Mutterschutzes an Gehalt bezahlen? Während des Mutterschutzes zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Falls der Nettolohn der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes diesen Betrag übersteigt (monatlicher Nettolohn von 390 Euro), muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Der Zuschuss muss zum gleichen Termin ausgezahlt werden wie vorher das Gehalt. Welche staatlichen Hilfen kann meine schwangere Mitarbeiterin in Anspruch nehmen? Für viele Frauen ist der finanzielle Bereich ein Unsicherheitsfaktor; da kann durch Informationen über Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Teilzeitarbeit während der Elternzeit oder steuerliche Freibeträge erste Klarheit geschaffen werden. >Zurück< 11 Was kann ich tun, wenn eine Mitarbeiterin /ein Mitarbeiter in Elternzeit gehen möchte? Arbeitnehmer haben insgesamt Anspruch auf drei Jahre Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Die Elternzeit schließt in der Regel, wenn vom Elternteil gewünscht, unmittelbar an den Mutterschutz an. Sie muss sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragt werden. Der Arbeitnehmer muss hier aktiv werden und Elternzeit beantragen und für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, zu welchen Zeiten er in Elternzeit gehen will. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich erfolgen muss. Der Elternteil muss also dem Arbeitgeber einen unterschriebenen Antrag stellen. >Zurück< 12 Was muss ich während der Elternzeit an Gehalt bezahlen? Während der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber nichts, da die gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeitsleistung gegen Lohnzahlung) während der Elternzeit ruhen. Eltern erhalten für die Betreuung ihres Kindes nach der Geburt bis zu 14 Monate das Elterngeld. >Zurück< 4 / 6
5 13 Dürfen meine Beschäftigten während der Elternzeit arbeiten? Elternzeit bedeutet nicht zwangsläufig den vollkommenen Ausstieg aus dem Beruf. Der Gesetzgeber erlaubt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Elternzeit bis zu 30 Stunden zu arbeiten. Außerdem kann durch die Teilzeitarbeit während der Elternzeit, die Fähigkeit und Kompetenz erhalten werden und der Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen wird aufrecht gehalten. Wenn man während der Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber arbeiten will, setzt dies voraus, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und dass die Person schon länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist. Außerdem muss der Arbeitnehmer für mindestens zwei Monate zwischen 15 und 30 Wochenstunden arbeiten wollen. Weniger geht nicht und mehr ist auch nicht möglich, weil das dann die Elternzeit aufheben würde. Das muss dem Arbeitgeber ebenfalls sieben Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der kann das wiederum ablehnen, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen. >Zurück< 14 Wenn ich eine Elternzeitvertretung befristet eingestellt habe, muss ich dieser dann kündigen? Der Arbeitgeber muss niemanden kündigen. Er muss aber schauen, ob es im Unternehmen freie Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und ob er den Mitarbeiter in Teilzeit unterbringen kann. >Zurück< 15 Besteht in der Elternzeit Kündigungsschutz? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben während des Mutterschutzes und der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann während dieser Zeit nur mit Zustimmung der entsprechenden Behörden erfolgen. Diese erteilen solche Zustimmungen nur ausnahmsweise in besonderen Fällen, d.h. in der Regel nur, wenn ein Betrieb oder eine Betriebsabteilung stillgelegt wird. Diese Hürde ist sehr hoch. Zusätzlich greift der allgemeine Kündigungsschutz vor den Arbeitsgerichten. >Zurück< 16 Gibt es nach der Elternzeit einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz? Der Arbeitgeber hat nach der Elternzeit die Verpflichtung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zu beschäftigen, das muss aber nicht notwendigerweise derselbe Arbeitsplatz sein. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag bzw. die Stellenbeschreibung. Wenn jemand zum Beispiel als Bauzeichnerin eingestellt ist, dann muss sie auch als Bauzeichnerin wieder beschäftigt werden, wenn sie aus der Elternzeit zurückkommt. Wenn jemand aber zum Beispiel als kaufmännische Angestellte beschäftigt ist, ist das ein weitläufigerer Begriff, mit dem man auch andere Tätigkeiten in anderen Bereichen ausüben kann. 5 / 6
6 Wenn der Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel in andere gleichwertige Arbeitsstellen, die den Vorkenntnissen und den Erfahrung entsprechen, enthält, kann man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an solch eine Position versetzen. Fazit: Ist die alte Stelle frei, kann die Stelle wieder besetzt werden. Wenn nicht, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einer anderen Stelle entsprechend der Versetzungsmöglichkeiten lt. Arbeitsvertrag eingesetzt werden. Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit. >Zurück< 17 Haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung? Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Ein Arbeitgeber darf das aber aus betrieblichen Gründen verweigern. Betriebliche Gründe können sein, dass eine Stelle absolut nicht in Teilzeit besetzt werden kann. >Zurück< 6 / 6
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