Verschmelzungsinformationen nach 186 Kapitalanlagegesetzbuch für die Anleger der Sondervermögen Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus

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1 4. Januar 2017 Verschmelzungsinformationen nach 186 Kapitalanlagegesetzbuch für die Anleger der Sondervermögen Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus Sehr geehrte Damen und Herren, die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh ( FT ) hat beschlossen, die Publikums- Sondervermögen Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus (nachfolgend jeweils übertragendes Sondervermögen ) auf das als OGAW-Publikums-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen Balanced Smart Global ( übernehmendes Sondervermögen ) im Wege der Verschmelzung durch Neugründung zu verschmelzen. Verwahrstelle der übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens ist die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main ( BNY ). Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der übertragenden Sondervermögen auf das übernehmende Sondervermögen. Die Sondervermögen Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus sind als OGAW-Sondervermögen ausgestaltet, das übernehmende Sondervermögen Balanced Smart Global wird ebenso als OGAW-Sondervermögen ausgestaltet sein. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen soll das jeweilige übertragende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden ( Verschmelzung durch Neugründung gem. 1 Absatz 19 Nr. 37b KAGB). Den Anteilinhabern des jeweils übertragenden Sondervermögens werden Anteile des übernehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben. Diese Verschmelzungsinformationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter abrufbar. I. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh hat die derzeitigen Anlageuniversen des Rendite Strategie Plus und des Return Strategie Plus analysiert. Die Total Expense Ratio/ Gesamtkostenquote des Rendite Strategie Plus lag per bei 1,18% und die Total Expense Ratio/ Gesamtkostenquote des Return Strategie Plus bei 2,00%. Das Fondsvolumen des Rendite Strategie Plus betrug per nur noch 5,6 Mio. Euro und das Fondsvolumen des Return Strategie Plus nur 7,3 Mio. Euro. Durch das jeweils geringe Fondsvolumen müssen der Rendite Strategie Plus und der Return Strategie Plus derzeit vergleichsweise hohe Kosten tragen. Weitere Mittelzuflüsse für den Rendite Strategie Plus oder den Return Strategie Plus sind nicht zu erwarten. Im Interesse der Anleger ist ein Bestehenbleiben der beiden Fonds daher nicht zweckmäßig.

2 Der Balanced Smart Global ist das zur Verschmelzung für den Rendite Strategie Plus und den Return Strategie Plus geeignete Sondervermögen. Da nicht auszuschließen ist, dass das Zinsniveau auf Jahre hinweg niedrig bleibt, ist es zur Erhöhung der Renditeerwartungen unabdinglich, neben Anleihen und Zertifikaten auch in Aktien zu investieren. Ziel ist, dass das übernehmende Sondervermögen Balanced Smart Global unter Inkaufnahme von kalkulierbaren Risiken bei geringen Schwankungen auch künftig die Chance bekommt, stabile Erträge für alle Anleger zu erwirtschaften. Der Balanced Smart Global hat keinen festen Anlageschwerpunkt. Er ist vermögensverwaltend, mit einer flexiblen Anlagepolitik und einem breiten Anlagespektrum. Der Balanced Smart Global kann - anders als die beiden zu übertragenden Sondervermögen - in alle Anlageideen diversifizieren. Tatsächlich sollten mit dem Erwerb hauptsächlich von dividendenstarken Aktien in den kommenden Jahren nicht nur stetige Dividendenzahlungen, sondern auch Kursgewinne erzielt werden können. Dies gilt insbesondere, weil der Balanced Smart Global plant, auch in Unternehmen zu investieren, die in Dienstleistungen oder Technologien der Zukunft schon länger erfolgreich tätig sind, wie beispielsweise in den Bereichen Gesundheitswesen oder Energie. Das Fondsvolumen der übertragenden Sondervermögen beträgt aktuell 5,6 beziehungsweise 7,3 Mio. Euro (Stand: ). Der Balanced Smart Global wird somit ein Fondsvolumen in Höhe der Summe der beiden übertragenden Sondervermögen haben, was eine kosteneffizientere Verwaltung im Interesse der Anleger und eine verbesserte Risikostreuung ermöglicht. Durch die Zusammenlegung auf ein neues Sondervermögen wird ebenso eine Reduzierung der Transaktionsund Prüfungskosten erreicht. II. Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des übertragenden Sondervermögens Die Anteile der übertragenden Sondervermögen werden automatisch und für die Anleger kostenfrei in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt. Daher erlischt das Recht der Anleger auf Rücknahme oder Umtausch gemäß 187 KAGB 5 Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses nach 189 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit 189 Abs. 2 Satz 3 KAGB. Somit sind Anteilscheinumsätze in den beiden übertragenden Sondervermögen letztmalig zum möglich. Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss (14:00 Uhr) eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung durch Neugründung keine nachteiligen Auswirkungen für die Anleger in den zu übertragenden Sondervermögen hat. Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen weisen große Gemeinsamkeiten beziehungsweise Überschneidungen auf. Der übernehmende Fonds Balanced Smart Global ist vermögensverwaltend, mit einer flexiblen Anlagepolitik und einem breiten Anlagespektrum. Er legt flexibel in Aktien, verzinsliche Papiere, Zertifikate und Investmentfondsanteile an. Er darf, anders als die übertragenden Fonds Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus, auch direkt in Aktien und in andere Fonds investieren. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik des übernehmenden Fonds Balanced Smart Global die nach dem KAGB Seite 2 von 9

3 und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld. Die Anlage im Balanced Smart Global ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben, dies entspricht der Risikoklasse 4, dies entspricht einer möglichen Wertschwankung zwischen 5 und 10%. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen langfristigen Anlagehorizont haben. Das Risiko der Anleger im übernehmenden Sondervermögen Balanced Smart Global wird gegenüber dem Risiko im übertragenden Sondervermögen Rendite Strategie Plus infolge der breiteren Streuung der Vermögensgegenstände und insbesondere durch die Hinzunahme von Investmentfonds tendenziell etwas höher sein. Auch wenn das übernehmende Sondervermögen Balanced Smart Global in Einzelaktien investieren kann und wird, dürfte das Risiko der Anleger gegenüber dem Risiko im übertragenden Sondervermögen Return Strategie Plus wegen der breiteren Streuung der Vermögensgegenstände tendenziell niedriger ausfallen. Für den Balanced Smart Global ist zunächst geplant, sowohl Aktien und Anleihen, direkt als auch indirekt in Form von Investmentfonds, zu halten oder zu erwerben, sowie in Zertifikate zu investieren. Der übertragende Fonds Rendite Strategie Plus legt in verzinsliche Wertpapiere und in Zertifikate auf Aktienindizes an. Darüber hinaus kommen Optionen, Optionsscheine und Hebelprodukte zum Einsatz. Der Fonds kann hochflexibel zwischen Null und 100 Prozent sowohl in Anleihen als auch in Produkte mit Aktienmarktrisiko investieren. Der Rendite Strategie Plus darf dabei weder direkt in Aktien noch in Investmentfondsanteile investieren. Per war er zu 29% in verzinslichen Wertpapieren und zu 62% in Zertifikaten investiert. Der Rest von 9% lag in Bankguthaben und Sonstigem. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel einer Anlage im Rendite Strategie Plus ist es, in allen Marktphasen eine Rendite zu erwirtschaften, die dauerhaft oberhalb des Renditeniveaus von klassischen verzinslichen Wertpapieren liegt. Der Rendite Strategie Plus wurde in die Risikoklasse 3 eingestuft, dies entspricht einer möglichen Wertschwankung zwischen 2 und 5%. Der übertragende Fonds Return Strategie Plus investiert ohne globale Einschränkung in Aktien- Indexfonds (ETFs) und in Zertifikate. Die Aktienquote kann zwischen Null und 100 Prozent liegen. Der direkte Erwerb von Aktien sowie der Erwerb von Optionsscheinen auf Einzelaktien sind nicht gestattet. Zur Absicherung und Renditeoptimierung kann der Fonds derivative Finanzinstrumente, beispielsweise Optionen, einsetzen. Im Gegensatz zum Rendite Strategie Plus ist jedoch die Anlage in Investmentfondsanteile gestattet, und zwar bis zu 100%. Per war der Return Strategie Plus zu 81% in Investmentfondsanteilen und zu 14% in Zertifikaten investiert. Der Rest von 5% lag in Bankguthaben und Sonstigem. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Seite 3 von 9

4 Ziel einer Anlage im Return Strategie Plus ist es, in allen Marktphasen eine Rendite zu erwirtschaften, die dauerhaft oberhalb des Renditeniveaus von klassischen verzinslichen Wertpapieren liegt. Die Anlage in den Fonds Return Strategie Plus ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben, dies entspricht der Risikoklasse 5. Der Anleger muss damit bereit und in der Lage sein, deutliche Wertschwankungen zwischen 10 und 15% der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Erwartet wird für das übernehmende Sondervermögen Balanced Smart Global, dass nach der Verschmelzung die Zusammenführung der Vermögensgegenstände, die Hinzunahme von einzelnen, sorgfältig ausgesuchten Aktien und sowie eine insgesamt breitere Streuung der Anlagegelder für eine Reduzierung der Schwankungen sorgt und dass sich die Wertentwicklung nicht nur wegen der dann niedrigeren Gesamtkosten tendenziell verbessert. So ist es das erklärte Ziel des Balanced Smart Global, unter Inkaufnahme von kalkulierbaren Risiken bei geringen Schwankungen stabile Erträge zu erwirtschaften. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der beteiligten Sondervermögen: Balanced Smart Global Rendite Strategie Plus Return Strategie Plus WKN A1XDYN A0JDP8 A0M2BM Verwaltende KVG Verwahrstelle Anlagegrenze FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main Aktien Nicht erlaubt Nicht erlaubt Renten Investmentfondsanteile Nicht erlaubt Bankguthaben Max. 49% Max. 49% Geldmarktinstrumente Max. 49% Max. 49% Anlagepolitik/- strategie Ziel einer Anlage im Balanced Smart Global ist es, unter Inkaufnahme von kalkulierbaren Risiken bei geringen Schwankungen stabile Erträge zu erwirtschaften. Ziel einer Anlage im Return Strategie Plus ist es, in allen Marktphasen eine Rendite zu erwirtschaften, die dauerhaft oberhalb des Renditeniveaus von klassischen verzinslichen Wertpapieren liegt Ziel einer Anlage im Return Strategie Plus ist es, in allen Marktphasen eine Rendite zu erwirtschaften, die dauerhaft oberhalb des Renditeniveaus von klassischen verzinslichen Wertpapieren liegt Seite 4 von 9

5 Anlageschwerpunkt Rendite-Risiko- Indikator (SRRI) Ausgabeaufschlag Rücknahmeabschlag Verwaltungsvergütung Erfolgsabhängige Vergütung Verwahrstellenvergütung Aktien, verzinsliche Papiere, Zertifikate und Investmentfonds Zertifikate und verzinsliche Wertpapiere Investmentfonds und Zertifikate % (zur Zeit) 3% (maximal) 3% (zur Zeit) 3% (maximal) 3% (zur Zeit) 3% (maximal) 0% 0% 0% Bis zu 1,5% (maximal) 1,25% (zur Zeit) 5 % der positiven Wertentwicklung des Fonds pro Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung einer HighWatermark, jedoch insgesamt höchstens bis zu 0,6 Prozent des Durchschnittswerts des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode 0,03%, mindestens Euro p.a. Pauschalgebühr in Höhe von 2% (maximal) 1,5% (zur Zeit) 10 % der positiven Wertentwicklung des Fonds pro Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung einer High Watermark, jedoch insgesamt höchstens bis zu 2,5 Prozent des Durchschnittswertes des Fonds in der Abrechnungsperiode. In der Pauschalgebühr enthalten. Pauschalgebühr in Höhe von 2,50% (maximal) 2% (zur Zeit) 10 % der positiven Wertentwicklung des Fonds pro Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung einer High Watermark, jedoch insgesamt höchstens bis zu 2,5 Prozent des Durchschnittswertes des Fonds in der Abrechnungsperiode. In der Pauschalgebühr enthalten Laufende Kosten 1,5% 1,18% 2,00% Ertragsverwendung thesaurierend thesaurierend thesaurierend Geschäftsjahr Fondswährung EUR EUR EUR Kosten: In der bisherigen Pauschalgebühr der beiden übertragenden Sondervermögen waren bzw. sind ausschließlich die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung enthalten. Die Summe von Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung (=Pauschalgebühr) betragen beim Rendite Strategie Plus zurzeit 1,5%, die Kosten für Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung beim Balanced Smart Global betragen in Summe 1,28%. Die Summe von Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung (=Pauschalgebühr) betragen beim Return Strategie Plus zurzeit 2%, die Kosten für die Verwaltungsund Verwahrstellenvergütung beim Balanced Smart Global betragen in Summe 1,28%. Damit sind die Kosten für die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung beim neuen, übernehmenden Sondervermögen geringer, als jeweils bei den beiden übertragenden Sondervermögen. Erläuterung erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee): Seite 5 von 9

6 Für alle beteiligten Sondervermögen werden Performance Fees erhoben. Diese sind grundsätzlich nach demselben Muster, jedoch mit unterschiedlichen Sätzen, ausgestaltet. Für das übernehmende Sondervermögen wird die Performance Fee nachstehend beispielhaft erläutert: Für das übernehmende Sondervermögen wird zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung/Performance Fee erhoben, wenn der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 0,6 Prozent des Durchschnittswerts des OGAW- Sondervermögens in der Abrechnungsperiode. Das übernehmende Sondervermögen muss eine positive Rendite erwirtschaften, bevor eine Performance Fee in Höhe von 5% des Mehrertrages anfällt. Zudem müssen etwaige Negativrenditen aus vorherigen Jahren immer erst aufgeholt werden, bevor eine Performance Fee anfällt. Bis zum Verschmelzungsstichtag am werden die Performance Fees gemäß den Vertragsbedingungen der jeweils übertragenden Sondervermögen berechnet. Für die übertragenden Sondervermögen wird jeweils ein Auflösungsbericht erstellt und die Performance Fees aus den Sondervermögen entnommen, sofern angefallen. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim übernehmenden Sondervermögen angesetzt. Neuordnung des Portfolios: Vor der Verschmelzung ist nicht beabsichtigt, eine Neuordnung der jeweiligen Portfolien vorzunehmen. Nach der Verschmelzung ist beabsichtigt, das zusammengeführte Portfolio weitestgehend in der bestehenden Form entsprechend den neuen Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens weiterzuführen. Gegebenenfalls kann es aufgrund der neuen Struktur zu einer Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten kommen. Hierbei sollen insbesondere die prozentualen Anteile der einzelnen Vermögensgegenstände nach der Verschmelzung auf das dann neue Fondsvolumen angepasst werden, zudem wird eine Adjustierung der Quote an Bankguthaben erfolgen, aus der sich Nachkäufe oder Verkäufe in einzelnen Positionen ergeben können. Beide Sondervermögen werden unabhängig voneinander gemäß ihren jeweiligen Anlagestrategien bis zum Verschmelzungstermin am weiter geführt. Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens endet zum 31. Dezember eines Jahres, das der übertragenden Sondervermögen ebenfalls. Nach Verschmelzung der Sondervermögen werden die Gesamtkosten für die Anleger im übernehmenden Fonds voraussichtlich niedriger sein als zuvor. Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte der übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf der Internetseite unter abrufbar. III. Spezifische Rechte der Anleger Den Anlegern der übertragenden Sondervermögen wird die Möglichkeit eingeräumt, der Gesellschaft bis zum die Anteile kostenfrei zurückzugeben. Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss (14:00 Uhr) eingehen, werden noch berücksichtigt. Anleger der übertragenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung automatisch Anleger des übernehmenden Sondervermögens. Seite 6 von 9

7 Das kostenlose Rückgaberecht besteht ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der vorliegenden Informationen über die Verschmelzung an die Anleger und kann bis zum bei der Gesellschaft geltend gemacht werden. Der Gesamtwert der Anlage zum Übertragungsstichtag ändert sich für den Anleger des übertragenden Sondervermögens nicht, allerdings kann sich infolge der unterschiedlichen Anteilspreise von übertragenden Sondervermögen und übernehmenden Sondervermögen die Anzahl von Anteilen im Depot des Anlegers ändern. Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Erklärung des Prüfers (KPMG AG Wirtschaftsprüfergesellschaft) gemäß 185 Absatz 2 i.v.m. 186 Absatz 3 Nr. 3 KAGB bezüglich der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist bei der Gesellschaft (FRANKFURT- TRUST Investment-Gesellschaft mbh, Bockenheimer Landstraße 10, Frankfurt) schriftlich anzufordern. Die Prüfung erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Verschmelzung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger der übertragenden Sondervermögen im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des 189 KAGB erfüllt sind, so dass die Verschmelzung steuerneutral gem. 14 InvStG durchgeführt werden kann. Die Gesellschaft versucht, die Anteile der übertragenden Sondervermögen steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes zu übertragen, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Sollten sich wesentliche Umstände oder Bestimmungen in den Steuergesetzen ändern, könnte sich eine andere Betrachtungsweise ergeben. Die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Sondervermögen treten an die Stelle der Anteile an den übertragenden Sondervermögen. Steuerlich hat die Verschmelzung der Sondervermögen, soweit diese steuerneutral gem. 14 InvStG i.v.m. 189 KAGB durchgeführt wird, für die Anteilseigner im Übrigen keine Auswirkungen. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung an sich nicht auf die Wertentwicklung im übernehmenden Sondervermögen auswirkt. Für die Anleger der übertragenden Sondervermögen gilt diese Ausgabe daher nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Die Anteile des übernehmenden Sondervermögens Balanced Smart Global treten an die Stelle der Anteile der übertragenden Sondervermögen Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus, so dass bei einer steuerneutralen Verschmelzung der Umtausch insbesondere nicht als Verkauf angesehen wird. Für die Anleger der übertragenden Sondervermögen Rendite Strategie Plus und Return Strategie Plus gilt dies nicht als Tausch und führt entsprechend nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Die im jeweils übertragenden Sondervermögen bis zum Übertragungsstichtag aufgelaufenen Erträge werden im Rahmen der Berechnung des Umtauschverhältnisses abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer berücksichtigt und gelten steuerlich den Anlegern als zugeflossen. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten ( 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des übertragenden Sondervermögens zu behandeln ( 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG). Für die übertragenden Sondervermögen wird daher eine Ertragsthesaurierung am erfolgen. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger der übertragenden Sondervermögen im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Seite 7 von 9

8 Sollte entgegen der bisherigen Planung die Verschmelzung nicht steuerneutral durchgeführt werden, wird der Umtausch wie ein Verkauf gewertet, so dass eventuelle Kursgewinne realisiert werden und der Kapitalertragssteuer unterliegen, sofern die Anteile der übertragenden Sondervermögen nach dem erworben wurden. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie stellen keine Rechts- und Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in Verbindung zu setzen Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von den übertragenden noch von dem übernehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die Gesellschaft. IV. Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag Die Verschmelzung erfolgt für die beiden übertragenden Sondervermögen zum Ablauf des Die Gesellschaft verwaltet keine weiteren Sondervermögen, deren Anlagegrundsätze mit denen der übertragenden oder des übernehmenden Sondervermögens vergleichbar sind. Die Gesellschaft kann Ihnen daher kein Sondervermögen zum kostenlosen Umtausch anbieten. Es besteht für Sie als Anleger der jeweiligen Sondervermögen jedoch die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe Ihrer Anteile. Das Recht zur kostenlosen Rückgabe erlischt gemäß 187 Abs. 1 Satz 2 KAGB fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses ( ). Es kann daher bis bei der Gesellschaft geltend gemacht werden. einschließlich Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss (14:00 Uhr) eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Anleger der übertragenden Sondervermögen, die Ihre Anteile nicht zurückgeben, bleiben unverändert Anleger der übertragenden Sondervermögen und werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens. Die Ausgabe von Anteilen des jeweils übertragenden Sondervermögens durch die Gesellschaft endet ebenfalls mit dem vorgenannten Stichtag Die Rechte der Anleger der übertragenden Sondervermögen ändern sich durch die Verschmelzung nicht, sie haben nach der Verschmelzung die gleiche Rechte im übernehmenden Sondervermögen wie vorher im übertragenden Sondervermögen. Die Rechte der Anleger im übernehmenden Sondervermögen gelten ab dem V. Umtausch der Anteile Im Rahmen der Verschmelzung werden die Anteile an den übertragenden Sondervermögen in Anteile am übernehmenden Sondervermögen kostenfrei umgetauscht, so dass die Anleger der übertragenden Sondervermögen, sofern sie sich nicht zur Rückgabe entscheiden, Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen erhalten. Die am Übertragungsstichtag ( ) in den übertragenden Sondervermögen noch vorhandenen Vermögensgegenstände werden 1:1 auf das übernehmende Sondervermögen übertragen. Ausgegebene Anteile der übertragenden Sondervermögen werden mit Ablauf des Übertragungsstichtags kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Sondervermögens an die bisherigen Anleger der übertragenden Sondervermögen ausgegeben. Seite 8 von 9

9 Sofern Sie nicht von Ihrem oben unter IV. beschriebenen Recht der kostenlosen Anteilrückgabe Gebrauch machen möchten, erhalten Sie als Anleger der übertragenden Sondervermögen nach Einbuchung durch Ihre depotführende Stelle Anteile am übernehmenden Sondervermögen. Zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird der Fondspreis der übertragenden Sondervermögen durch den Fondspreis des übernehmenden Sondervermögens dividiert. Beispiel: Fondspreis übertragende Fonds: 50,- Fondspreis übernehmender Fonds: 60,- Umtauschverhältnis: 1: 0, Für einen Anteil des übertragenden Fonds erhalten Sie als Anleger 0, Anteile des übernehmenden Fonds. Hinweis: Dies sind nur beispielhafte Zahlen. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses kann erst zum Stichtag am erfolgen. VI. Aktuelle Fassung der wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Dieser Verschmelzungsinformation liegen die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens bei. Die Gesellschaft empfiehlt den Anlegern der übertragenden Sondervermögen, die wesentlichen Anlegerinformationen zu lesen. Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des übernehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend. Frankfurt am Main, den FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh Die Geschäftsführung Anlage: Wesentliche Anlegerinformationen für das Sondervermögen Balanced Smart Global. Seite 9 von 9

10 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Balanced Smart Global WKN/ISIN: A1XDYN/DE000A1XDYN5 Dieser Fonds wird von der FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh verwaltet. Ziele und Anlagepolitik Mit dem Balanced Smart Global investieren Sie in einen weltweit anlegenden, vermögensverwaltenden Fonds mit flexibler Anlagepolitik und breitem Anlagespektrum. Auf der Aktienseite investiert der Fonds in Unternehmen jeglicher Größe aus unterschiedlichen Geschäftsfeldern, unter anderem aus der Dienstleistungsbranche, dem Technologiesektor, dem Gesundheitswesen und aus dem Bereich der alternativen Energien. Auf der Rentenseite wird sowohl in Staatsanleihen als auch in Unternehmensanleihen angelegt. Zur Umsetzung der Anlageideen kommen auch Fonds, vor allem ETFs, zum Einsatz. Zudem können Zertifikate beigemischt werden. Geldmarktanlagen runden das Portfolio ab, wobei zur Risikosteuerung auch derivative Absicherungsinstrumente eingesetzt werden können. Die Auswahl der einzelnen Werte und die Steuerung des Fonds beruht auf der Einschätzung des Fondsmanagers Rhein Asset Management (LUX) S. A. Ziel einer Anlage im Balanced Smart Global ist es, unter Inkaufnahme von kalkulierbaren Risiken bei geringen Schwankungen stabile Erträge zu erwirtschaften. Die Währung des Fonds ist Euro. Die Erträge, die der Balanced Smart Global erwirtschaftet, werden nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben im Fonds. Ihre Anteile am Balanced Smart Global können Sie börsentäglich zurückgeben. Risiko- und Ertragsprofil Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite Geringeres Risiko Die Einstufung des Fonds in seine Risikoklasse beruht auf historischen Daten der vergangenen 5 Jahre und stellt somit keine Vorhersage für die Zukunft dar. Die Einstufung ist keine Garantie, sie kann sich im Zeitablauf ändern. Eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet nicht, dass der Fonds kein Wertschwankungsrisiko hat. Der Fonds ist in Risikoklasse 4 eingruppiert, weil die historischen Daten des Fonds bzw. die entsprechenden Index-Daten im Jahresdurchschnitt Wertschwankungen zwischen 5 und 10 % aufweisen. Generell gilt, dass höhere Wertschwankungen größere Verlustrisiken, aber auch größere Chancen auf Wertzuwachs beinhalten. Folgende Risiken haben auf die Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können für den Fonds aber trotzdem von Bedeutung sein: Operationelle Risiken einschließlich Verwahrrisiken: Fehler und Missverständnisse bei der Verwaltung und Verwahrung können die Wertentwicklung des Fonds be einträchtigen. Höheres Risiko Zielfondsrisiken: Der Fonds legt in Zielfonds an, um bestimmte Märkte, Regionen oder Themen abzubilden. Die Wertentwicklung einzelner Zielfonds kann hinter der Entwicklung des jeweiligen Marktes zurückbleiben. Bonitätsrisiken: Der Fonds legt sein Vermögen unter anderem in Zertifikaten an. Nimmt die Kreditwürdigkeit einzelner Aussteller ab oder werden diese zahlungsunfähig, so fällt der Wert der entsprechenden Papiere. Risiken aus dem Einsatz derivativer Instrumente: Derivate sind Finanztermingeschäfte, die sich auf Basiswerte wie Aktien, Anleihen, Zinsen, Indizes und Rohstoffe beziehen und von deren Wertentwicklung abhängig sind. Der Fonds darf derivative Instrumente zur Absicherung oder Wertsteigerung des Fondsvermögens einsetzen. Je nach Wertentwicklung des Basiswertes können dabei Verluste entstehen. Eine ausführliche Darstellung aller Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds unter Risikohinweise. 1. März 2017

11 Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeaufschlag 3 % Rücknahmeabschlag 0 % Hierbei handelt es sich jeweils um die Höchstbeträge, die Ihnen belastet werden dürfen. Kosten, die dem Fonds im Verlauf des Geschäftsjahres entstehen: Laufende Kosten 1,50 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: Erfolgsabhängige Vergütung p. a. 5 % der positiven Wertentwicklung des Fonds pro Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung einer High Watermark. Die von Ihnen zu tragenden Kosten finanzieren die Verwaltung und Verwahrung des Fonds sowie Vertrieb und Vermarktung; diese Kosten wirken sich mindernd auf das Wachstumspotenzial Ihrer Anlage aus. Bei den Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen handelt es sich jeweils um den Höchstbetrag. Im Einzelfall können die von Ihnen zu zahlenden Beträge niedriger sein. Bitte fragen Sie Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle nach den tatsächlich für Sie geltenden Beträgen. Da der Fonds noch kein vollständiges Geschäftsjahr besteht, basiert die Kennziffer laufende Kosten auf Erfahrungswerten. Sie beinhaltet alle Kosten und sonstigen Zahlungen des Fonds (exklusive der Transaktionskosten und einer eventuellen erfolgsabhängigen Vergütung) und setzt diese in Beziehung zum Fondsvermögen. Die laufenden Kosten können von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr schwanken. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt des Fonds. Wertentwicklung in der Vergangenheit Der Fonds wurde am 1. März 2017 aufgelegt. Damit liegen noch keine ausreichenden Daten vor, um Ihnen die Wertentwicklung eines vollständigen Kalenderjahres darstellen zu können. Praktische Informationen Verwahrstelle für diesen Fonds ist The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main. Weitere praktische Informationen zum Fonds, den Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresberichte so wie die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise finden Sie kostenlos und in deutscher Sprache auf unserer Internet-Seite Die deutschen Steuervorschriften können die Versteuerung Ihrer persönlichen Einkünfte aus dem Fonds beeinflussen. Die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlä gigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regu liert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 1. März Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. Balanced Smart Global WKN/ISIN: A1XDYN/DE000A1XDYN5

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