Fragebogen für Arbeitnehmer
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- Clara Wolf
- vor 8 Jahren
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1 Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname: Anschrift: Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen relevanten Schriftverkehr per übermitteln? Ja Nein Hinweis: Nutzen Sie bitte nicht Ihren dienstlichen -Account! Geburtsdatum: Familienstand: Anzahl und Alter von Kindern: Besondere Eigenschaften: Schwangerschaft Schwerbehinderung (GdB: ) oder Gleichstellung oder Antrag gestellt Mutterschutz Elternzeit Pflegezeit Betriebsratstätigkeit: Mitglied Ersatzmitglied Wahlvorstand Wahlbewerber 1
2 Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenvertretung Datenschutzbeauftragter Außertarifliche Anstellung Leitende Anstellung Ihre Rechtsschutzversicherung Name und Anschrift: Versicherungs-Nr.: Selbstbeteiligung: Ihr Arbeitsverhältnis Ihr Arbeitgeber: Name und Anschrift: Gesetzlicher Vertreter (Vorstand, Geschäftsführer, Gesellschafter): Schriftlicher Arbeitsvertrag vom: Beginn des Arbeitsverhältnisses: Art der Beschäftigung: Vollzeit ( Stunden pro Arbeitstag Arbeitstage pro Woche) Teilzeit ( Stunden pro Arbeitstag Arbeitstage pro Woche) Unbefristet beschäftigt Befristet beschäftigt bis: Waren Sie vor Vereinbarung der Befristung schon einmal bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt? Gab es einen Arbeitgeberwechsel/Betriebsübergang? 2
3 Beschäftigt als: Einsatzort: Wie viele Arbeitnehmer (außer Ihnen und ohne Auszubildende) sind an diesem Einsatzort noch beschäftigt? In Vollzeit: In Teilzeit (mit Angabe der Stundenzahl pro Woche): Aushilfskräfte: In Mutterschutz/Elternzeit (sofern kein Ersatz eingestellt): Unterhält Ihr Arbeitgeber noch weitere Betriebe oder Filialen? Monatliches Bruttogehalt: Grundgehalt brutto: Zuschläge brutto: Jährliche Sonderzahlungen brutto (z. B. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld): Jährliche Bonuszahlungen brutto: Sonstige Gratifikationen brutto: Geldwerter Vorteil brutto (z. B. privatgenutzter Dienstwagen): Wann ist das Gehalt zur Auszahlung fällig? Welche Gehaltszahlungen stehen aus? Urlaub: Urlaubstage pro Jahr? Resturlaubstage für dieses Jahr? Resturlaub aus Vorjahr(en)? Betriebliche Altersversorgung vorhanden? Ja Nein Falls ja, dann überlassen Sie uns bitte eine Kopie des Versorgungsvertrags. Zeugnis/Zwischenzeugnis bereits erhalten? 3
4 Betriebsrat: Name und Anschrift des Betriebsratsvorsitzenden: Finden Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen (z. B. Interessenausgleich, Sozialplan) Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis? Falls ja, dann überlassen Sie uns bitte Kopien der Verträge/Vereinbarungen. Wichtig: Im Zweifel sollten Sie sich stets beim Betriebsrat oder der Personalabteilung nach Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erkundigen und sich Kopien hiervon aushändigen lassen. Kündigung Wann (genaues Datum) und wie haben Sie die Kündigung erhalten? Art der Kündigung: Außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich zum: Nur ordentlich zum: Änderungskündigung Bis wann sollen Sie das neue Vertragsangebot annehmen? Kündigungsfrist für Arbeitgeber gemäß Arbeitsvertrag/Tarifvertrag: Sind Sie vor Ausspruch der Kündigung angehört worden (wann und von wem)? Wer hat die Kündigung unterschrieben? Lag der Kündigung eine Originalvollmacht bei? Haben Sie sich bereits bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet? Abmahnungen? 4
5 Beachten Sie bitte noch folgende Hinweise: Bitte überreichen Sie uns umgehend Kopien des Arbeitsvertrags, der Kündigung, der letzten drei Gehaltsabrechnungen, der letzten Dezember-Gehaltsabrechnung sowie sofern vorhanden der Abmahnung(en), der Betriebsvereinbarung(en) und des Tarifvertrags. Sollten Sie weitere Schreiben von Ihrem Arbeitgeber erhalten, dann leiten Sie diese bitte umgehend per Telefax oder an uns weiter. Beachten Sie bitte, dass Ihnen auch nach Ausspruch einer ersten Kündigung noch weitere Kündigungen zugehen können: In diesem Fall benachrichtigen Sie uns bitte sofort. Sie müssen sich gemäß 38 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, andernfalls drohen Ihnen Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, dann müssen Sie sich sogar innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitssuchend melden. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz (Arbeitsgericht) gibt es die Besonderheit, dass jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst zu tragen hat (vgl. 12a Arbeitsgerichtsgesetz); dies gilt auch für ihre außergerichtlichen Anwaltskosten. Dies bedeutet, dass Sie unabhängig von dem Ausgang des Gerichtsverfahrens die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts selbst zu tragen haben, soweit keine Rechtsschutzversicherung für diese Kosten aufkommt oder Ihnen keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Ort, Datum: Unterschrift Mandant(in) 5
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