Aufatmen in den Kliniken: Die drastischen finanziellen

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1 das Krankenhaus Politik Änderungen zum KHSG Kürzungen vom Tisch Aufatmen in den Kliniken: Die drastischen finanziellen Kürzungen, die der Entwurf für die Krankenhausreform 2016 zunächst enthielt, sollen gestrichen werden. Die Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform hat sich Anfang Oktober auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die Versorgung im Krankenhaus zu verbessern. Die vorgesehenen Änderungen schaffen die Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz der Reform in den Krankenhäusern, erklärte dazu DKG-Präsident Thomas Reumann. Mit den Änderungsanträgen werden deutliche Verbesserungen des Gesetzentwurfes umgesetzt. Dies sind im Einzelnen: der Erhalt der Mittel aus dem Versorgungszuschlag durch Überführung in einen unbefristeten Pflegezuschlag; die vollständige Freistellung der Landesbasisfallwerte von der absenkenden Berücksichtigung der Leistungsentwicklung (DRG- und Nicht-DRG-Bereich); Ziffer-5-Entgelte (NUB, Zusatzentgelte) bereits ab 2016; die vollständige Streichung der zunächst geplanten, neuen Absenkungstatbestände für die Landesbasisfallwerte (Produktivität, Fehlbelegung, Verlagerungspotenzial); die Verkürzung des Fixkostendegressionsabschlages auf drei Jahre, die gesetzliche Festlegung der Ausnahmetatbestände, die Halbierung des Abschlags für nicht mengenanfällige Leistungen sowie die Berücksichtigung von Leistungsrückgängen; die Einführung einer zunächst unbefristeten Tarifausgleichsrate (Somatik und Psych-Bereich); die vollständige Streichung des Investitionskostenabschlags für ambulante Leistungen der Krankenhäuser (einschließlich Notfällen, 116 b-leistungen und Hochschulambulanzen); die Befreiung stationärer Krankenhausleistungen für Asylbewerber vom Mehrerlösausgleich und vom Mehrleistungsabschlag (Akutkliniken und Psych-Einrichtungen); die Stärkung der Kooperationsverpflichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung und Einbeziehung der DKG in die Verhandlungen zum EBM für ambulante Notfallleistungen im Bewertungsausschuss; die Einbeziehung der Intensivstationen in das Pflegestellenförderprogramm; die Verlängerung des Hygieneförderprogramms bis 2019; der Verzicht auf die Ausweitung der Rückzahlungsverpflichtung von Psych-PV-Mitteln; die Klarstellung, dass die Regelungen zur Prüfeinleitungsfrist sowie zur Aufwandspauschale für alle MDK-Abrechnungsprüfungen gelten, soweit sie von einer Krankenkasse beauftragt wurden. Wichtig sei vor allem, so DKG-Präsident Thomas Reumann, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen nicht weiter verfolgt werden und dass die 500 Mio. aus dem Versorgungszuschlag in den Krankenhäusern verbleiben. Mit der neu vorgesehenen Tarifausgleichsrate werde der Preis-Tarif-Schere entgegengewirkt. Die Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Personalkosten würden deutlich verbessert. Auch die Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften und Hygienepersonal seien wichtige Schritte zur Verbesserung der Personalsituation. Die Sicherung von ausreichendem, gut qualifiziertem und motiviertem Personal ist eine zentrale Herausforderung für die Krankenhäuser sowie Voraussetzung für Qualität und Patientenorientierung, so Reumann. Insgesamt wird die Finanzierung der laufenden Kosten (Betriebskosten) der Krankenhäuser auf eine deutlich verbesserte Grundlage gestellt. Die jährlichen Vergütungsanpassungen werden von der Leistungsmengendegression freigestellt. Kliniken, die keine Leistungszuwächse haben, werden nicht länger durch geminderte Landesbasisfallwerte belastet. Die doppelte Degression, die zu geminderten Preisanpassungen auf der Landesebene und zu zusätzlichen Abschlägen in den Kliniken führt, wird beendet. Bei der Verlagerung der Fixkostendegression auf die Krankenhäuser, die zusätzliche Leistungen vereinbart haben, sollen die Abschläge auf maximal drei Jahre begrenzt und erweiterte Ausnahmeregelungen ins Gesetz aufgenommen werden. Nicht weit genug gehen aus Sicht der Krankenhäuser die vorgesehenen Änderungen bei der ambulanten Notfallversorgung. Doch ist der vorgesehene Verzicht auf den 10-prozentigen Investitionskostenabschlag bei den von den Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallleistungen ein erster Schritt zur Entlastung der Kliniken. Ein wichtiges positives Signal für die Krankenhäuser sind die Ausnahmen bei den Leistungen für Asylbewerber aus Mehrerlösausgleichen und Mehrleistungsabschlägen. Im Gesetzentwurf weiterhin vorgesehen sind die unangemeldeten Qualitätskontrollen durch den MDK sowie Qualitätsabschläge. Auch die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder bleibt bestehen. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, ihre Leistungsfähigkeit zu sichern, Qualität und Patientensicherheit weiterzuentwickeln, werden damit in Zukunft auch in hohem Maße vom Investitionsverhalten der Länder abhängen, mahnte der DKG-Präsident. Die Änderungsanträge sollen am 4. oder 5. November 2015 in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht und beschlossen werden. Die abschließende Lesung des Gesetzes im Bundestag ist für den 6. November 2015 geplant. 993

2 das Politik Krankenhaus Krankenhausreform: Stimmen der Akteure Lothar Riebsamen, MdB (CDU), Mitglied im Gesundheitsausschuss Foto: Lothar-Riebsamen.de Es gibt ( ) ein systemimmanentes Problem, das uns die Krankenhäuser immer wieder einmal nicht ganz zu Unrecht vorgehalten haben, nämlich die Tarifschere. ( ) Über die Jahre hinweg musste hier immer wieder einmal mit Notprogrammen nachgesteuert werden, wie zuletzt mit dem Versorgungszuschlag. Diese Lücken ( ) sind entstanden, und der Versorgungszuschlag, der ausläuft, hat hier geholfen. Deswegen ist es richtig, ihn weiterlaufen zu lassen. ( ) Die Krankenhäuser, die nicht mehr Patienten versorgt haben als vereinbart, mussten für die bluten, die diese Mehrleis tungen erbracht haben. Das war ungerecht. Wir schaffen die doppelte Degression ab und helfen damit in erster Linie den kleinen Krankenhäusern, vor allem im ländlichen Raum. ( ) Letztlich kommt es auf die Träger vor Ort an. Es ist für die Landräte, die Bürgermeister, die Ehrenamtlichen, Gemeinderäte und Kreisräte die größte Herausforderung, die Entscheidung zu vertreten, wenn eine Abteilung oder gar ein ganzes Krankenhaus geschlossen werden soll. Edgar Franke, MdB (SPD), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses Foto: spdfraktion.de, Susie Knoll/Florian Jänicke Wir alle wissen, dass die Arbeit der Pflegekräfte eine höhere Wertschätzung verdient. Wir werden in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Geld ausgeben. Wir werden es nur struk turiert ausgeben, für eine sinnvolle und moderne Versor gungsstruktur; denn wir haben in einigen Krankenhäusern noch Strukturen der 70er-Jahre. Wir brauchen aber Spezialisierungen. Dr. Georg Nüßlein, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Foto: Georg Nüßlein In den letzten Monaten habe ich vielfältige Gespräche mit Vertretern von Verwaltung und Personal der Kliniken meines Wahlkreises geführt. Dabei wurde die finanzielle Ausstattung der Kliniken für die Personalkosten thematisiert. Diese Sorgen habe ich sehr ernst genommen. Wir werden ( ) den 2016 auslaufenden Versorgungszuschlag durch einen Pflegepersonalzuschlag ersetzen. ( ) Diese Mittel sollen dazu beitragen, dass die Kosten für Pflegepersonal zielgenauer als bisher gedeckt werden. Denn gute Versorgung und Pflege im Krankenhaus kann nur gelingen, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. ( ) Qualitätszuschläge und -abschläge in der Praxis umzusetzen, ist ein Riesenanspruch. Dabei darf eines nicht passieren, nämlich dass das Ganze letztlich zu mehr Bürokratieaufwand und Dokumentationspflichten führt. Das ist ganz entscheidend. Darauf kommt es an. ( ) Mittlerweile gibt es seitens der Krankenhäuser gegenüber dem MDK eine sehr emotionale Haltung, manchmal nicht ganz unbegründet aufgrund der Erfahrungen, die man damit gemacht hat. ( ) Wir sollten uns im parlamentarischen Verfahren ganz präzise überlegen, ob wir angesichts der Emotionalität, die im Raum steht, Gefahr laufen möchten, das, was wir umsetzen wollen, nämlich mehr Qualität im Krankenhausbereich, zu gefährden. Wir müssen an dieser Stelle darüber nachdenken, ob das die richtige Institution für die Prüfung der Qualität ist. Plenarsitzung am 2. Juli 2015 Foto: Dt. Bundestag: Thomas Trutschel/photothek.net 994

3 Entdecken Sie die Welt von Hill-Rom Erstmals alle Marken auf einem Stand exklusiv auf der MEDICA 2015! 16. bis 19. November 2015 Messegelände Düsseldorf Halle 13, Stand A42 Ein zuverlässiger Partner für Gesundheitsdienstleister weltweit. Wir freuen uns, Sie im November an unserem Stand begrüßen zu dürfen. Für weitere Informationen sowie die Vorab-Registrierung zu all unseren Präsentationen, besuchen Sie

4 das Politik Krankenhaus Marina Kermer, MdB (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss Foto: Deutscher Bundestag/Stella von Saldern Wir legen einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der von einer breiten Mehrheit getragen wird: von den Ländern, den Regierungsfraktionen des Bundestages bis hin zu den Krankenhäusern und Gewerkschaften. ( ) Zwei Punkte des Krankenhausstrukturgesetzes (sind) von herausragender Bedeutung. Beide werden wir umsetzen: erstens die Stärkung von Qualität und Transparenz für die Patientinnen und Patienten und zweitens Verbesserungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern als Voraussetzung für mehr Qualität. Die Kliniken, die bereits auf gute Personalausstattung in der Pflege gesetzt haben, werden gestärkt, aber auch jene, die dies bisher nicht getan haben. Sie erhalten gemessen an ihrer Personalausstattung einen geringeren Anteil. Damit können sie ihre Personalausstattung verbessern, um im Folgejahr einen anteilig höheren Zuschlag zu erhalten. ( ) Wir geben den Krankenhäusern und den Ländern mit dem Krankenhausstrukturgesetz mehr Geld, aber kontrolliert und gezielt. Die Krankenhäuser müssen mit angemessener Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen für das Geld sowie mit qualitativ guter Versorgung geradestehen. Maria Michalik (CDU/ CSU), gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Foto: Fotolima Wenn die Länder endlich ihren Verpflichtungen nachkommen würden, würde sich manches Problem nicht ganz so stellen. Wir versuchen jetzt eine Lösung, die die Zuständigkeit der Länder bei der Bedarfsplanung nicht unterhöhlt. Im Interview mit Ärztezeitung vom 1. Oktober 2015 Wir alle zusammen, das Parlament und die Regierung, müssen zwei Megatrends im Gesundheitsbereich bewältigen: ( ) Auf der einen Seite die Ergebnisse und den Nutzen des medizinischen Fortschritts allen Patienten zugutekommen lassen und auf der anderen Seite den demographischen Wandel in einer älter werdenden Gesellschaft ( ) gestalten. Wir müssen somit auf der einen Seite dafür sorgen, dass die Leistungen da sind, und auf der anderen Seite dafür, dass das System für all die Beitragszahler, die dieses System finanzieren, wirtschaftlich bleibt. ( ) Unser Ansatz ist deshalb genau der, dass wir auf der einen Seite mehr Qualität einbringen, auch mit finanziellen Instrumenten wie Boni und Stimuli, die finanziell wirken, und auf der anderen Seite die wohnortnahe Versorgung stärken. Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion Foto: Tobias Pietsch Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten. Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen. Der bisherige Versorgungszuschlag, dessen Abschaffung die Krankenhäuser kritisierten, wird vollständig in einen Pflegezuschlag umgewandelt. Dieser wird zielgerichtet jene Krankenhäuser fördern, die in der Vergangenheit oder mit dem beschlossenen Pflegestellenförderprogramm gezielt in Pflegekräfte investieren. Das ist ein gutes Signal für das Pflegepersonal und insbesondere die kommunalen Krankenhäuser. Sie haben versucht, mit einem hohen Anteil an Pflegekräften am Bett eine gute Versorgung zu sichern und werden dafür nun belohnt. Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten. Die Krankenhäuser in der Region werden durch die Ansätze sei es Förderung des Pflegepersonals, hochwertiger Qualität der Leistungen und Verbesserung der Versorgung für alle Patientinnen und Patienten gestärkt. Pressemitteilung am 5. Oktober

5 das Krankenhaus Politik Karl Lauterbach, MdB (SPD) Foto: spdfraktion.de, Susie Knoll/Florian Jänicke Zum einen geht es um mehr Pflege, also um das Pflegeförderprogramm. Über die Höhe kann man streiten; das ist ganz klar. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich mir hier eine weitere Aufstockung gut vorstellen könnte. ( ) Es gibt nichts, was man nicht noch verbessern könnte. Aber ich glaube, dass wir insgesamt gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Qualität und einer besseren Pflegeversorgung in unseren Krankenhäusern gehen. Zum anderen geht es um mehr Qualität. Die Qualität wird bei der Vergütung einzelner Krankenhäuser und bei der Landeskrankenhausplanung berücksichtigt. Bei der Landeskrankenhausplanung durfte sie bisher nicht berücksichtigt werden, obwohl dies hoch sinnvoll gewesen wäre. ( ) Dieser Fehler wird jetzt endlich beseitigt. Das neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen schafft dafür Daten, womit die Leistungen verglichen werden können. Plenarsitzung am 2. Juli 2015 Foto: Dt. Bundestag/Katrin Neuhauser Hightech-Desinfektion für sichere Hygiene MEDICA in Düsseldorf Halle12, Stand D19 Sieger beim Großen Preis des Mittelstandes DISCHER Technik GmbH Fuhr Haan /

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