Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung
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- Frank Schumacher
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1 Telefon: Telefax: Andreas Götzendorfer Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Gewerbehof Obersendling Errichtung eines Gewerbehofes im Planungsgebiet Isar Süd Antrag Nr /B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried- Solln vom In der Vorlage wird zum Antrag des Bezirkausschusses des Stadtbezirkes 19 Stellung genommen. Dem Antrag des Bezirksausschusses kann teilweise entsprochen werden. Gesucht werden kann auch nach Gewerbehof Isar Süd - Atelierhof
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3 Telefon: Telefax: Andreas Götzendorfer Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Gewerbehof Obersendling Errichtung eines Gewerbehofes im Planungsgebiet Isar Süd Antrag Nr /B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der Bezirksausschuss 19 hat am den beigefügten Antrag Nr / B beschlossen (Anlage 1). Die Stadt wird darin aufgefordert, dem BA 19 darzulegen, ob, wo und gegebenenfalls wann der im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für Isar Süd vorgesehene Gewerbehof von der Fa. Siemens erstellt wird. Darüber hinaus wurde darum gebeten, den Nachweis der auszugleichenden A-Gewerbeflächen darzustellen und zu prüfen, ob statt eines Gewerbehofes ein Atelierhof entstehen kann, Teile des Gewerbehofes als Atelierhaus geplant werden können, bzw. ein Gebäude geplant werden könne, das sowohl Ateliers als auch Wohnungen enthält. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft gemäß 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die zu behandelnde Angelegenheit die Ziele des Münchner Gewerbehofprogramms als stadtweiten Belang betrifft und nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt wie folgt Stellung: Das Gewerbehofprogramm Zum Erhalt der überaus erfolgreichen Münchner Mischung aus kleinen Unternehmen und internationalen Konzernen, aus Innovationsbranchen und alteingesessenen Handwerksbetrieben hat der Münchner Stadtrat 1993 das Münchner Gewerbehofprogramm ins Leben gerufen. Ziel war der Aufbau eines stadtweiten Gewerbehofnetzes in München, in das die ersten seit 1983 errichteten Gewerbehöfe in München integriert werden konnten. Derzeit
4 Seite 2 sind in den bestehenden sieben Münchner Gewerbehöfen über 300 Betriebe auf rund m² vermietbarer Fläche ansässig. Damit ist es der Stadt gelungen, gerade für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks, der Industrie und des Großhandels, die besondere Anforderungen an die Infrastruktur stellen, wie zum Beispiel eine hohe Deckenbelastbarkeit, Lastenaufzüge und Anlieferzonen, geeignete Standorte in verdichteten Stadtteilen zu erhalten und damit oftmals die Existenz der Betriebe zu sichern. Um das Netz der Gewerbehofstandorte weiter zu vervollständigen, hat der Stadtrat am die Realisierung eines weiteren Gewerbehofes in Laim an der Landsberger Straße beschlossen. Der Gewerbehof Sendling Am 4. November 1995 stimmte der Stadtrat dem Bau des Gewerbehofes in Sendling zu, der 1997 an der Gmunder Straße mit m² Mietfläche eröffnet wurde und heute mit 45 Mietern belegt ist. Im Rahmen der Sicherung geeigneter Flächen wurde darauf geachtet, eine Erweiterungsoption zu haben. Das westliche Nachbargrundstück wurde daher von der Stadt miterworben und ein Teil davon für eine entsprechende Nutzung reserviert. Auch in der letzten Fortschreibung des Gewerbehofprogramms vom Juli 2007 ist die Fläche als künftiger 2. Bauabschnitt des Gewerbehofes Sendling benannt. Angesichts des großen Erfolges der Münchner Gewerbehofpolitik wird im Münchner Gewerbehofprogramm die Errichtung weiterer Gewerbehöfe im Stadtgebiet angestrebt. Dabei sind jedoch die jeweils aktuellen Gegebenheiten sowie die finanziellen und personellen Ressourcen der Landeshauptstadt und der Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbh (MGH) zu berücksichtigen. Es ist daher notwendig, klare Prioritäten bei der Verwirklichung von Gewerbehöfen zu setzen. Kriterien hierfür sind vor allem die Nachfrage sowohl nach Gewerbeflächen als auch nach Gewerbeleistungen, das Schließen von Lücken im "Gewerbehofnetz", die Qualität des jeweiligen Standortes und das Vorhandensein entsprechender finanzieller (Dritt-) Mittel für die Realisierung. Siemens Isar Süd Bestandteil des Entwicklungsprojekts Isar Süd war auch die Überplanung des Siemens- Werksgeländes an der Hofmannstraße. Im Zuge der Verhandlungen zur sozialgerechten Bodennutzung für den Bebauungsplan Nr. 1930a wurden mit Siemens auch Gespräche über den erforderlichen Ausgleich für die entfallenden klassischen gewerblichen Nutzungen geführt. Entsprechend der Verfahrengrundsätze der sozialgerechten Bodennutzung wurde in erster Linie ein Ausgleich in Grundstücksfläche für klassisches Gewerbe gesucht. Da der Ausgleichsbedarf im Planungsumgriff nicht zu kompensieren war, konnte mit Siemens vereinbart werden, Grundstücke im näheren Umfeld an die Stadt zu übertragen. Die vorgesehenen Flächen liegen östlich der Bahnlinie, südlich der Rupert-Mayer-Straße, westlich der
5 Seite 3 Colmarer Straße und östlich der Koppstraße (Anlage 2). Für den gesamten Bereich soll gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom gewerbliches Baurecht ausgewiesen werden, das den Anforderungen für klassisches Gewerbe gerecht wird. Der Bebauungsplan ist im Verfahren. Die Gewerbeflächen werden anschließend vom Referat für Arbeit und Wirtschaft nach wirtschaftspolitischen Zielsetzungen vergeben. Die Errichtung eines Gewerbehofes an dieser Stelle entspricht nicht den städtebaulichen Zielvorstellungen und ist in Anbetracht des in der Nähe gelegenen Gewerbehofs Sendling und der Erweiterungsoption für den 2. Bauabschnitt auch nicht angezeigt. Die Mittel, die der Landeshauptstadt München durch den Verkauf der Grundstücke zufließen, werden für den Ausbau des Gewerbehofnetzes eingesetzt. Die Flächen an der Colmarer Straße sind der Ausgleich für entfallende klassische Gewerbenutzungen und unterliegen somit einer entsprechenden Zweckbindung. Die Flächen müssen dem klassischen Gewerbe zugeführt werden; eine anderweitige Verwendung, etwa als Künstlerateliers, widerspricht grundsätzlich den Verfahrensgrundsätzen der sozialgerechten Bodennutzung. Gewerbehöfe dienen der gestapelten Unterbringung kleiner und mittlerer Betriebe des Handwerks, der Industrie und des Großhandels. Um die Anforderungen dieser Zielgruppe gerecht zu werden, sind erhebliche Aufwendungen erforderlich (z.b. Statik, Lastenaufzüge). Dennoch werden vereinzelt in den bestehenden Gewerbehöfen immer wieder Flächen an Künstlerinnen und Künstler vermietet, wenn mit der klassisch-gewerblichen Nutzung vergleichbare Anforderungen bestehen. Derzeit sind in den Gewerbehöfen der MGH sechs Künstlerinnen und Künstler auf einer Fläche von insgesamt 454 m² untergebracht, was ca. 0,9 % der vermietbaren Fläche entspricht. Bei ca. 250 Mieterinnen und Mieter entspricht dies einer Quote von 2,4 %. Die Unterbringung von Künstlerinnen und Künstler ist nicht der primäre Betriebszweck der Gesellschaft. Andererseits nimmt die MGH durch diese Vermietungen ihre gesellschaftliche Verantwortung als städtisches Unternehmen in einem in dieser Größenordnung vertretbaren Maß wahr. Allerdings ist laut Auskunft der MGH eine spürbare Erhöhung der Künstler -Quote nicht mehr durch die Satzung der Gesellschaft gedeckt. Für die künftige Erweiterung des Gewerbehofs Sendling steht eine westlich angrenzende Teilfläche mit ca m² zur Verfügung. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im Rahmen des Gewerbehofprogramms; konkrete Planungen hierzu liegen noch nicht vor, so dass keine Aussagen über die künftig zu realisierende Mietfläche gemacht werden können. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft möchte auf die Möglichkeiten zur Unterbringung von Künstlerinnen und Künstlern an der Kistlerhofstraße hinweisen. Der neue Eigentümer des
6 Seite 4 ehemaligen Produktionsstandortes der Fa. EMTEC will das Objekt einer gemischt gewerblichen Nutzung zuführen. Am wurde im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) das Projekt Räume für Kreative beschlossen. Es ist beabsichtigt, dass eine Werkhalle mit ca m² vom Projektträger Wohnforum München GmbH angemietet und saniert wird. Ziel ist die Entwicklung eines Raumkonzepts, das speziell auf die vorgesehene Nutzung als Künstlerateliers zugeschnitten ist. Damit werden in unmittelbarer Nähe des Gewerbehofes Sendling auch die Voraussetzungen zur Unterbringung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen. Anhörungsrechte eines Bezirksauschusses sind nicht gegeben. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Die Sitzungsvorlage ist mit dem Kommunalreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Dem Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried Solln vom wird mit den im Vortrag des Referenten dargestellten Ausführungen teilweise entsprochen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle 3. Der Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forsteried-Fürstenried Solln vom ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent
7 Seite 5 Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. RAW - FB II zur weiteren Veranlassung. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an die BA-Geschäftsstelle Süd An das Kommunalreferat GV An das Planungsreferat HA II An das Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III z. K. Am I.A. Rudolph
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