CHECKLISTE HUBARBEITSBÜHNEN
|
|
- Ingelore Holst
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CHECKLISTE HUBARBEITSBÜHNEN Werden Hubarbeitsbühnen in Ihrem Betrieb sicher eingesetzt? Hubarbeitsbühnen sind ein sehr effizientes Arbeitsmittel. Sie stellen bei richtiger Anwendung einen sicheren Ersatz für Leitern dar. Um einen sicheren Einsatz zu gewährleisten und Gefahren zu vermeiden, sind die Punkte dieser Checkliste zu beachten. Die Hauptgefahren sind: Absturz von Personen von der Arbeitsbühne Umkippen der Hubarbeitsbühne Einklemmen von Personen zwischen Hubarbeitsbühne und festen Einrichtungen (z.b. Gebäudeteilen) Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände Mit dieser Checkliste bekommen Sie solche Gefahren besser in den Griff. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Fragen zum Thema dieser Checkliste. Arbeiten Sie die Fragen 1 bis 11 (Teil1 der Checkliste) bei der Planung jedes Einsatzes einer Hubarbeitsbühne durch. Wo Sie Fragen mit oder nur teilweise beantworten, ist eine Maßnahme zu treffen. Notieren Sie diese Maßnahme auf der Rückseite. Kauf oder Miete einer Hubarbeitsbühne (HB) 1. Ist die Betriebsanleitung in der jeweiligen Landessprache vorhanden und am Einsatzort verfügbar? Die Betriebsanleitung enthält Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung, den zulässigen Einsatzbereich, Gefahren bei der Verwendung, die korrekte Bedienung und die Instandhaltung. 2. Liegt beim Kauf einer Hubarbeitsbuhne eine Konformitätserklärung des Herstellers vor? 3. Liegt ein Instandhaltungsnachweis vor? Ausbildung und Einweisung der Bediener 4. Sind die Bediener der Hubarbeitsbühne geeignet für ihre Tätigkeit? Anforderungen: Mindestalter 18 Jahre körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentensucht) zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise Schwindelfreiheit schriftlich beauftragt 5. Sind die Bedienerausreichend ausgebildet? Erforderlich ist eine dokumentierte theoretische und praktische Grundausbildung fürdie verwendete Hubarbeitsbühnenkategorie. Die Grundausbildung muss einem anerkannten Niveau entsprechen (z.b. IPAF, International Powered Access Federation). Ausbildungskurse werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von MEWP angeboten.
2 6. Ist sichergestellt, dass die Bediener eine zusätzliche Einweisung für die Hubarbeitsbühne erhalten, wenn ihnen das eingesetzte Modell nicht vertraut ist? Die Einweisung vermittelt die gerätespezifischen Gefahren und Besonderheiten wie Nutzlast, Gewicht, Funktionen des Bedienpanels, Funktion der Notsenkeinrichtung usw. Die Instruktion muss von einer Person, welche die Maschine gut kennt, vorgenommen werden und ist zu dokumentieren. Ausbildung und Einweisung der Bediener 7. Wird die Hubarbeitsbühne bestimmungsgemäß eingesetzt? Hubarbeitsbühnen dienen dazu. höher gelegene Arbeitspositionen zu erreichen, um dort Arbeiten auszuführen. Sie dürfen nicht als Personenlift oder Kran missbraucht werden. Die verwendete Hubarbeitsbühne muss für die Bodenverhältnisse am Einsatzort (befestigt/unbefestigt, Neigung des Terrains, etc.) geeignet sein. Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht in geschlossenen Raumen eingesetzt werden. Arbeitshöhe und seitliche Reichweite müssen ausreichen, um die Arbeiten auszuführen, ohne zusatzliehe Steighilfen wie Leitern oder Podeste zu verwenden. 8. Werden am Einsatzort mögliche Gefährdungen (Krane, Straßenverkehr, Bodenbeschaffenheit, Freileitungen, usw.) ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen dagegen getroffen? Eine detaillierte Absprache mit dem Vermieter/Verkäufer der Bühne und eine Besichtigung des Einsatzortes sind bei Unklarheiten unumgänglich. 9. Ist für den Notfall am Einsatzort eine zusätzliche Person bezeichnet, die dazu instruiert ist, die Notsenkeinrichtung zu bedienen? Namen und Vornamen auf letzter Seite festhalten. 10. Steht die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung? Zur Ausrüstung gehören, Heim (z. B. auf Baustelle), und PSA gegen Absturz (auf allen Ausleger-Arbeitsbühnen). 11. Wird der Einsatz der Hubarbeitsbühne von den direkten Vorgesetzten der Bediener periodisch kontrolliert und wird das Missachten von Sicherheitsregeln korrigiert? Namen und Vornamen auf letzter Seite festhalten. Teil 2 der Checkliste ist zur direkten Verwendung am Einsatzort bestimmt. Die Fragen 12 bis 25 sind vom zuständigen Vorgesetzten vor Ort vor jedem Einsatz einer Hubarbeitsbühne durchzuarbeiten. Wo Sie eine Frage mit oder teilweise beantworten, ist eine Änderung des Vorgehens zwingend notwendig. Die Arbeiten sind dafür zu unterbrechen.
3 Einsatz der Hubarbeitsbühne 12. Wird vor Arbeitsbeginn die Sicht- und Funktionskontrolle durchgeführt, wie in der Betriebsanleitung vorgeschrieben? Wichtig ist z.b. die Kontrolle folgender Punkte: Steuerorgane (inkl. Not-Aus-Taster) Dichtheit des Hydrauliksystems allgemeiner Zustand der Hubarbeitsbühne Funktionssicherheil der Zugangstüre 13. Ist die Hubarbeitsbühne geeignet für die Bodenverhältnisse am Einsatzort (Bodentragfähigkeit, Bodenneigung) Auf unbefestigten Böden dürfen nur Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die dafür konstruiert sind (Betriebsanleitung). 14. Ist die Antriebsart der Hubarbeitsbühne am Einsatzort zulässig? In geschlossenen Räumen dürfen nur Geräte mit elektrischem Antrieb verwende werden. Diesel- oder gasbetriebene Bühnen sind ausschließlich bei Einsätzen im Freien zulässig. 15. Genügt die Arbeitshöhe und seitliche Reichweite der Hubarbeitsbühne, um die Arbeiten ohne zusätzliche Steighilfen wie Leitern oder Podeste auszuführen? 16. Ist die Tragfähigkeit des Bodens im Stand -/ Stützbereich der Hubarbeitsbühne ausreichend? Bei Abdeckungen über Bodenöffnungen und Kanälen (Deckel, Gitterroste, usw.) sowie nach der Einwirkung von Nässe auf Naturböden ist besondere Vorsicht geboten. 17. Beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen mit Stützbeinen: Werden auf unbefestigten Böden Unterlegplatten verwendet und sind diese mittig zu den Stützbeinen ausgerichtet. 18. Wird darauf geachtet, dass die maximale Nutzlast der Arbeitsbühne nicht überschritten wird? Es ist immer das Gewicht von Personen, Werkzeug und Material zu berücksichtigen. Vorsicht auch bei Lastmoment überwachten Geräten: ln ausgefahrener Arbeitsposition dürfen keine zusatzlichen Lasten aufgenommen werden. Wo nötig sind zusätzliche Hebemittel für den Materialtransport einzusetzen. 19. Werden Absturzkanten gesichert, wenn mobile Hubarbeitsbühnen in unmittelbarer Nähe dazu eingesetzt werden? 20. Ist sichergestellt, dass von der näheren Umgebung des Arbeitsbereichs keine weiteren Gefahren ausgehen? Genügend Abstand halten zu Kranen und Freileitungen, usw. Krane und Freileitungen sind auszuschalten, wenn in unmittelbarer Nähe dazu gearbeitet werden muss. 21. Werden die Arbeiten bei starkem Wind oder bei Gewittern sofort eingestellt? Der zulässige Einsatzbereich der Hubarbeitsbühne bei Wind ist der Bedienungsanleitung zu entnehmen. 22. Wird der Gefahrenbereich um die Hubarbeitsbühne am Boden abgesperrt? Unbeteiligte Personen müssen vom Gefahrenbereich ferngehalten werden. Für Arbeiten auf öffentlichen Straßen sind die Vorgaben der StVzO zu beachten.
4 23. Ist sichergestellt, dass die Hilfsperson (siehe Pkt. 9) mit den Bedienern in Kontakt steht und bei Notfällen rechtzeitig Hilfe leisten kann? Die Kommunikation zwischen dieser Person und den Bedienern auf der Bühne muss gewährleistet sein (ggf. durch Handy, Sprechfunk) 24. Wird die persönliche Schutzausrüstung korrekt verwendet? Verbindungsmittel des Auffanggurts am Anschlagpunkt der Hubarbeitsbühne befestigen. (vorzugsweise zugelassene HSG z.b. ACB 1,8) 25. Ist sichergestellt, dass die Hubarbeitsbühne nicht von Unbefugten benützt werden kann? In Pausen oder nach Arbeitsende ist der Schlüssel der Arbeitsbühne abzunehmen und sicher aufzubewahren. Es ist möglich, dass in Ihrem Betrieb noch weitere Gefahren zum Thema diese Checkliste bestehen. Ist dies der Fall, treffen Sie die notwendigen Maßnahmen (siehe letzte Seite).
5 Maßnahmenplanung - Hubarbeitsbühnen Checkliste Teil 1 ausgefüllt von: Vorgesetzter am Einsatzort Checkliste Teil 2 Name: Vorname: Datum: Unterschrift: Name: Vorname: Datum: Unterschrift: Hilfsperson für Notfall Name: Vorname: Datum: Unterschrift: Einsatzort (Firma / Adresse) Eingesetzte Hubarbeitsbühne: Hersteller: Modell: Seriennr.: letzte Prüfung: Pos.: Maßnahme: Termin: Beauftragte Person: Erledigt / Datum: Unterschrift: Pos.: Bemerkungen: Unterschrift: Checkliste vor dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen ausfüllen. Willenbrock concept GmbH Geschäftsführung: Reinhard Willenbrock Grüner Weg Schwanewede Telefon: Telefax: info@mewp.de
Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen
Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen
MehrNeun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage
Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrCheckliste Forstliche Ausund Weiterbildung
Sicherheit ist machbar. Checkliste Forstliche Ausund Weiterbildung Wird in Ihrem Ausbildungsbetrieb/Bildungszentrum genügend auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz geachtet? Bei Instruktionen, Exkursionen
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrMiet Service Fassadenbühne Hans-Joachim Rensing 46509 Xanten. Gebrauchsanleitung für Kletterer mit festem Sitz 6-1180 nach EN 1808
Gebrauchsanleitung für Kletterer mit festem Sitz 6-1180 nach EN 1808 Stand: 2/2003 Gebrauchsanweisung für Kletterer mit festem Sitz Typ 6-1180 Inhaltsverzeichnis 2 1) Maschinenkennzeichnung 3 2) Allgemeines
MehrAUSBILDUNGS- UNTERLAGE. zur richtigen Verwendung der Rettungsschlaufe- /Haltegurt- Kombination in Feuerwehrschutzjacke
AUSBILDUNGS- UNTERLAGE zur richtigen Verwendung der Rettungsschlaufe- /Haltegurt- Kombination in Feuerwehrschutzjacke (IRS) 2 Ausbildungsunterlage D 3 Rosenbauer - AUSBILDUNGSUNTERLAGE Ausbildungsunterlage
MehrMehr Sicherheit, weniger Kosten
Mehr Sicherheit, weniger Kosten Pelzer Schulungs- und Ausbildungsprogramm FAHRSCHULE Ihre Ansprechpartner/Innen Sie haben Fragen zum Thema Fahrerschulung? Wenden Sie sich hierfür einfach an: Fahrerschulung
MehrLSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern
LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften
MehrACHTUNG! LIMITIERTE AKTIONSMODELLE
ACHTUNG! LIMITIERTE AKTIONSE www.boecker-auf-achse.de Robert Böcker präsentiert: Die Aktion Böcker auf Achse Böcker Produkte bewähren sich bereits seit über 50 Jahren im täglichen Baustelleneinsatz. Die
MehrAnforderungen an Ausbildende
312-001 DGUV Grundsatz 312-001 Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
MehrLieferantenselbstauskunft
Seite 1 von 7 Lieferant: Adresse: Homepage: Verantwortlicher für Qualitätsmanagement Verantwortlicher für Umweltmanagement Verantwortlicher für Arbeits- und Gesundheitsschutz Beantworter Fragebogen Funktion:
MehrAusbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
966 DGUV Grundsatz 966 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen April 2010 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800
MehrBasis Staplerkurs (5 Tage)
Basis Staplerkurs (5 Tage) Grundkurs Typ P Anfänger ohne Fahrpraxis Mindestalter 18 Jahre Ausreichende Kenntnisse der Kurssprache (deutsch oder französisch) Fahrtauglichkeit Umfassender und detaillierter
MehrAllgemeine HSE Anforderungen und Bedingungen der WINGAS GmbH, WIEH GmbH & Co. KG und ihrer verbundenen Unternehmen (im Folgenden WINGAS/WIEH)
der WINGAS GmbH, WIEH GmbH & Co. KG und ihrer verbundenen Unternehmen (im Folgenden WINGAS/WIEH) 1 HSE Definitionen UNTERNEHMEN ist der im Vertrag mit dem Kontraktor bezeichnete Vertragspartner. LEITLINIE
MehrAbsturzsicherung Hebetechnik Ladungssicherung Safety Management Absturzsicherung für Deckenschalung DSL 60000
01 Absturzsicherung Hebetechnik Ladungssicherung Safety Management Absturzsicherung für Deckenschalung DSL 60000 SpanSet Kompetenz und Leidenschaft für Ihre Sicherheit Als welweit führender Hersteller
MehrDie eidgenössische Schall- und Laserschutzverordnung vom 1.Mai 2007
Die eidgenössische Schall- und Laserschutzverordnung vom 1.Mai 2007 Werter Kunde Um Ihnen den Umgang mit der Schall- und Laserschutzverordnung (SLV) etwas zu erleichtern, finden sie auf den nächsten Seiten
MehrLernhandbuch. 5 Unterweisung
Lernhandbuch 5 Unterweisung Inhaltsverzeichnis 5 Unterweisung 5.1 Unterweisungsunterlagen... 2 5.1.1 Allgemeine Unterweisungsunterlage... 3 5.1.2 Unterweisung Motorsägenarbeit... 5 5.1.3 Unterweisung Anhänger
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrMINIKRAN MAEDA MC-305 CRM-E
HERBERT SALLER Gewerbedorf Petraching 9 D- 94539 Grafling Tel. 0991 261 13 Fax 0991 290 96 93 Mobil 0170 52 72 622 info@mini-kran.de www.mini kran.de Robuste, kompakte Bauweise Tragkraft 2930 kg x 2,5
MehrSichere Instandhaltung betrifft uns alle!
Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! SCHÜTTGUT - & RECYCLING-TECHNIK Basel 2013 Suva/blm Zielsetzung Sie kennen die "Acht lebenswichtigen Regeln" für die Instandhaltung Sie kennen das Schulungstool
MehrAntrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde Mercatorstraße. 9 24106 Kiel Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme ohne Verbrennungsmotor
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik. Andrea Schulz. Geschäftsführung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik Andrea Schulz Geschäftsführung Wer ist BATISEC "Arbeitssicherheit ist kein Zustand sondern ein Prozess". Die Branchenlösung dient
MehrKuert + Co. AG Tel. +41 62 922 18 58 Fax +41 62 922 30 29 info@seilerei.ch www.seilerei.ch. Fallschutz PSA. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Kuert + Co. AG Tel. +41 62 922 18 58 Fax +41 62 922 30 29 info@seilerei.ch www.seilerei.ch Fallschutz PSA Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Preise 2015 www.seilerei.ch/absturzsicherungen-psa Gesetzliche
MehrKoordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag
Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische
MehrLa ndeshetrieb Erziehung und Beratung
La ndeshetrieb Erziehung und Beratung Überarbeitung: 27.06.2006 Erstveröffentlichung: 01.12.2005 Nachfragen an: Kerstin Blume-Schopprnann, Personal, Organisation und Recht Hamburg - tandesbetrieb ~r2iehung
MehrGABELSTAPLER SICHER FAHREN
GABELSTAPLER SICHER FAHREN 28 REGELN FÜR DEN SICHEREN UMGANG MIT GABELSTAPLERN TOYOTA INDUSTRIAL EQUIPMENT und BT sind Marken von TOYOTA MATERIAL HANDLING in Europa Nur befugte Personen dürfen Stapler
MehrCheckliste Überwachung der Arbeitnehmenden
Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung,
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrMINIKRAN MAEDA MC-405 CRM-E
HERBERT SALLER Gewerbedorf Petraching 9 D- 94539 Grafling Tel. 0991 261 13 Fax 0991 290 96 93 Mobil 0170 52 72 622 info@mini-kran.de www.mini kran.de Robuste, kompakte Bauweise Tragkraft 3830 kg x 2,7
MehrVERTRAG ROTKREUZ-NOTRUF (Die weibliche Personenbezeichnung gilt für beide Geschlechter)
Wird vom SRK ausgefüllt Kundencode: VERTRAG ROTKREUZ-NOTRUF (Die weibliche Personenbezeichnung gilt für beide Geschlechter) für Gerätemiete und Zentralenanschluss zwischen: der Kundin und dem Kantonalverband
MehrMietvertrag Notrufgerät NEO Casa GSM (Notrufgerät ohne Installation und Festnetzanschluss)
Instruktion Medicall Ident-Nr. Inbetriebnahme Buchhaltung SIM-Nr. 41 79 Instruktion Mietvertrag Notrufgerät NEO Casa GSM (Notrufgerät ohne Installation und Festnetzanschluss) Der Verein für die Betreuung
MehrDokumentation der Anlageberatung
Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.
MehrSWITCH Pager DSE 408
Betriebsanleitung SWITCH Pager DSE 408 Für Ihre Sicherheit. Vor Inbetriebnahme lesen! Einführung Verehrte Kundin, verehrter Kunde Dieser SwitchPager ist ausschliesslich zum privaten Gebrauch bestimmt.
MehrScopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3
Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt
MehrFernwärmeversorgung Anschlussvorschriften 2013
VfA Verein für Abfallentsorgung Langäulistrasse 24, 9470 Buchs Tel. 081 750 64 00 Fax 081 750 64 05 / e-mail: info@vfa-buchs.ch www.vfa-buchs.ch 15.04.2013 Fernwärmeversorgung Anschlussvorschriften 2013
MehrPRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT. Unterpunkt 2.5
PRAKTISCHE BEISPIELE FÜR SCHREIBTISCHARBEIT Unterpunkt 2.5 Um die beruflichen Fähigkeiten einer Person mit Schwerbehinderung bei Schreibtischtätigkeiten, zu beurteilen ist es wesentlich, in der simulierten
MehrMODUL 13 ABFALLSAMMLUNG
MODUL 13 ABFALLSAMMLUNG Im hr 2008 wurde die gemeinsame deutsche Arbeitsschutz strategie (GDA) etabliert. Sie verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der
MehrBildungs-Tag Samstag, 12. September 2015 Alphorn-Macherei Eggiwil
wil! Bildungs-Tag Samstag, 12. September 2015 Alphorn-Macherei Eggiwil Zürich, im Juni 2015 Liebe Interessierte Was kommt einem in den Sinn, wenn man an die Schweiz denkt? Ja, stimmt alles! Aber da fehlt
MehrArbeitshilfen für Auszubildende. Handreichung für Auszubildende zur Dokumentation Ihrer Überstunden. Kurzbeschreibung zum Einsatz und zur Funktion:
Arbeitshilfen für Auszubildende zur Dokumentation Ihrer Überstunden Kurzbeschreibung zum Einsatz und zur Funktion: Zielgruppe: Inhalt: Funktion/ Ziel: Form: Einsatz/ Dauer: Einsatzort: Auszubildende Erläuterungen
MehrHandicap-Ausbildung. Mobilität für alle. ...die Fahrschule für Handicap-Ausbildung in Rhein-Main. Harheimer Weg 7 60437 Frankfurt
GmbH Mobilität für alle Harheimer Weg 7 60437 Frankfurt Telefon 069-87205200 Mobil 0170-2816473 Peter Heil Handicap-Ausbildung Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch - Freitag: 17-19 Uhr...die Fahrschule für
Mehr5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen
5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices
MehrKonzept für die betriebliche Erste Hilfe (Betriebe für Kinder und Jugendliche) Version: 20150421; Seite!1
Version: 20150421; Seite 1 Name der Institution: Schule xy Ausgangslage: Medizinische Notfälle können sich jederzeit ereignen. Durch geeignete präventive und reaktive Massnahmen können die Auswirkungen
MehrEmpfehlung zur Arbeitszeit er fassung in der Gebäudereinigung
Empfehlung zur Arbeitszeit er fassung in der Gebäudereinigung Ausgabe: Oktober 2009 RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.v. Die technischen Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf dem
MehrMerkblatt zur Publikation von Dissertationen in elektronischer Form
Merkblatt zur Publikation von Dissertationen in elektronischer Form Die Universitätsbibliothek Braunschweig bietet gemäß den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten die Möglichkeit der elektronischen
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrWarum ist Transport ein Problem? Gefährdungsbeurteilung Verkehrswege Rechte und Pflichten Technische Ausrüstung Merkregeln Lagerung
Überblick Warum ist Transport ein Problem? Gefährdungsbeurteilung Verkehrswege Rechte und Pflichten Technische Ausrüstung Merkregeln Lagerung Seite 1 Definitionen Gefahr ist ein Zustand oder eine Eigenschaft
MehrCE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.
CE-Kennzeichnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das
MehrNeun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Staplern Instruktionshilfe. Instruieren Sie jede Regel einzeln. Am Arbeitsplatz.
Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Staplern Instruktionshilfe Instruieren Sie jede Regel einzeln. Am Arbeitsplatz. Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
MehrHinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch
Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch Inhalt Dieses PDF-Dokument besteht aus zwei Teilen: 1. Hinweise zur Handhabung
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrBV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen
BV 30 Gesundheitsschutz Gesundheit, Arbeitsschutz im Betrieb und Gefährdungsbeurteilungen 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für 1. räumlich 2. persönlich, alle Leiharbeitnehmer 3. sachlich
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrAnerkennung als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen
An die Interessenten zur Anerkennung als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen gemäß Richtlinien VdS 2228. Sie interessieren sich für die Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen elektrischer
MehrSCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)
SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF
MehrFachempfehlung FE-320.15d Ausbildungsanbieter für Benutzer von Hubarbeitsbühnen (HAB)
Fachempfehlung FE-320.15d Ausbildungsanbieter für Benutzer von Hubarbeitsbühnen (HAB) FE-320.15d (03.2015) Seite 1/16 Inhalt 1. Anwendung... 4 1.1. Zielgruppe... 4 2. Begriffe und Abkürzungen... 4 2.1.
MehrJa, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:
Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:
MehrFührungsgespräch Fordern, Fördern, Entwickeln
Angaben zur Person Name, Vorname: Karin Musterfrau Funktion: Leiterin Abrechnung Betrachtungszeitraum: Ergebnis 2007; Vereinbarung: Febr Dezember 2008 Datum: 15.1.08, korrigiert am 30.7.08 Datum des letzten
MehrBaureihe. von 18 bis 29 m
Baureihe PX von 18 bis 29 m Die PX Baureihe ist für die außergewöhnliche Robustheit und Stabilität der Bühne, sowie dessen einfache und intuitive Bedienung bekannt. Die hohe Produktqualität und hervorragenden
MehrSteigen Sie auf: durch die Fahrerschulung direkt beim Hersteller.
Steigen Sie auf: durch die Fahrerschulung direkt beim Hersteller. 1 2 Willkommen im Profi- Fahrerlager! Schließen Sie Ihren Sitzgurt und stellen Sie die Rückenlehne senkrecht. Wir sind startbereit. Unqualifizierte
MehrZulassungsverfahren zur Regionalliga 2008/2009
Zulassungsverfahren zur Regionalliga 2008/2009 Ansprechpartner Zulassungsverfahren Verein/Kapitalgesellschaft: Folgende Personen sind die Haupt-Ansprechpartner im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Regionalliga
MehrSoftware Release Notes
Software Release Notes dss V1.1.0 Mit Software Release Notes (SRN) informiert aizo über Software-Änderungen bei bestehenden Produkten, welche vom Endkunden aktualisiert werden können. Dokument-Nummer SRN-2011-01
MehrANMELDEBOGEN ZUR WIEDERAUFNAHME
Fachklinik für Onkologie, Kardiologie und Psychosomatik Zurück an : Klinik St. Irmingard Psychosomatische Abteilung Osternacher Str. 103 83209 Prien am Chiemsee Klinik St. Irmingard GmbH Osternacher Straße
MehrDer Gabelstapler-Heber unterliegt der DGUV Vorschrift 54 und ist mindestens jährlich durch eine befähigte Person/ sachkundige Person zu überprüfen.
Bedienungsanleitung Gabelstaplerheber FLJ400 Diese Bedienungsanleitung muss vom Bediener vor dem Gebrauch gelesen und verstanden werden. Der Bedienungsanleitung ist Folge zu leisten. Die Bedienungsanleitung
MehrZusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22.
Time Out Platzierungen Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker Sperrfrist bis Montag, 22. Mai 2006 14 Uhr 2 1. Auftrag vom 7. April 2006
MehrInformation zur Ausführung von Eigenleistungen bei der Erstellung von Netzanschlüssen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung
Information zur Ausführung von Eigenleistungen bei der Erstellung von Netzanschlüssen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auf Grundlage der Niederspannungsanschlussverordnung
MehrSchutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250
Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,
MehrSichere Instandhaltung betrifft uns alle!
Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! SiBe-Tagung 2014: 09. Sept. 2014 /xbu Ihr Referent Sicherheitsingenieur Kampagnenleiter "Sichere Instandhaltung" Branchenbetreuer öffentlicher Verkehr Abteilung
MehrWebsite-Mietvertrag. zwischen der. und der
Website-Mietvertrag zwischen der Firma SCHOWEB-Design Andrea Bablitschky Kirchenweg 1 91738 Pfofeld Tel: 0 98 34 / 9 68 24 Fax: 0 98 34 / 9 68 25 Email: info@schoweb.de http://www.schoweb.de nachfolgend
MehrCheckliste für Hungerstreik im Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof und in der Strafanstalt Wauwilermoos
Justiz- und Sicherheitsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Checkliste für Hungerstreik im Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof und in der Strafanstalt Wauwilermoos Diese Checkliste
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrMaisteigstraße 21 D-85386 Eching Tel.: +49 (0) 89 3192568 Fax: +49 (0) 89 3194582
Rudolf Bischof ABWASSERTECHNIK SICHERHEITSTECHNIK Zentrale: Maisteigstraße 21 D-85386 Eching Tel.: +49 (0) 89 3192568 Fax: +49 (0) 89 3194582 T. B. Nord: Josef Krapp Meckenhausen C 31 D-91161 Hilpoltstein
MehrHausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller
Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller 1. Allgemeines 1.01 Sorgfalt Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen zu verhindern. Schäden,
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrDie forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002)
Die forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002) Umsetzung und Erfahrungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort
MehrAnleitung zur Selbstkontrolle von Festwirtschaften
Abteilung inspektorat Muesmattstrasse 19 3000 Bern 9 Telefon 031 633 11 55 Telefax 031 633 11 98 info.kl@gef.be.ch www.be.ch/kl Informationen zur Selbstkontrolle für Festwirtschaften Anleitung zur Selbstkontrolle
MehrIng.-Büro Dieter Hetzel. www.schaltunterweisung.de. Kurzreferat zur HIVOLTEC 2015. www.schaltunterweisung.de
Kurzreferat zur HIVOLTEC 2015 www.schaltunterweisung.de Hinweise: 1. Das Referat dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die gewissenhafte betriebliche Überprüfung Ihrer Schalthandlungen. Haftungsansprüche
MehrSerMoTech GmbH Vermietungen, Verkauf von Occ. USV-Anlagen, Batterien und Zubehör
Vermietungen, Verkauf von Occ. USV-Anlagen, Batterien und Zubehör Vermietung und Verkauf USV-Anlagen inkl. Zubehör Batterieanlagen Batteriegestelle Batteriekästen Batterie-Sicherungskästen Hilfsmaterial
MehrTransport- Verpackungs- und Handlings Richtlinie
Transport- Verpackungs- und Handlings Richtlinie Diese Richtlinie enthält allgemeine Vorgaben zum Transport, der Verpackung und dem Handling von Maschinen und Lieferungen der Firma KraussMaffei Technologies
MehrArbeitssicherheitsinfos der Stabsstelle Sicherheit Nr. 1-06/2006. Thema: Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel
Kaleidoskop Arbeitssicherheitsinfos der Stabsstelle Sicherheit Nr. 1-06/2006 Thema: Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel Das Thema Elektroprüfung erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter
Mehr2827/AB-BR/2015. vom 23.01.2015 zu 3047/J-BR. Parlament 1017 W i e n GZ: BKA-353.410/0008-I/4/2014 Wien, am 23. Jänner 2015
2827/AB-BR/2015 vom 23.01.2015 zu 3047/J-BR 1 von 5 WERNER FAYMANN BUNDESKANZLER An die Präsidentin des Bundesrats Sonja ZWAZL Parlament 1017 W i e n GZ: BKA-353.410/0008-I/4/2014 Wien, am 23. Jänner 2015
MehrInformationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen
Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.
MehrDer Weg zum Zertifikat der Infrarotthermografie Stufe 1 führt über eine anspruchsvolle Schulung und Qualifizierungsprüfung
Der Weg zum Zertifikat der Infrarotthermografie Stufe 1 führt über eine anspruchsvolle Schulung und Qualifizierungsprüfung Deshalb bitten wir Sie, zuerst die folgenden Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten.
MehrSSL Zertifikat Bestellung
SSL Zertifikat Bestellung Stand 15.01.2014 Ich beauftrage folgende Leistung bereitzustellen: Zertifikat Daten: Firma: Vorname: Nachname: Straße: PLZ, Ort: Bundesland: Land: Telefon: Fax: E-Mail: UStID:
MehrDialog Ethik. Patientenverfügung. Patientenverfügung. igaltern/projekt/ethik/patverf. Seite 1 von 12
SSRV Schweizerischer Senioren- und Rentnerverband Dialog Ethik Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen Patientenverfügung Patientenverfügung igaltern/projekt/ethik/patverf. Seite 1 von
MehrKonzept für eine Highperformance- und Hochverfügbarkeitslösung für. einen Anbieter von Krankenhaus Abrechnungen
Konzept für eine Highperformance- und Hochverfügbarkeitslösung für Anforderungen : einen Anbieter von Krankenhaus Abrechnungen Es soll eine Cluster Lösung umgesetzt werden, welche folgende Kriterien erfüllt:
MehrCheckliste zum Baumusterbescheinigungsverfahren von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz gemäss Richtlinie 89/686/EWG
Arbeitsgebiet: Grundlagen Checkliste zum Baumusterbescheinigungsverfahren von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz gemäss Richtlinie 89/686/EWG Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (BSK) I. Allgemeiner Teil 1. Allen unseren Kran- und Transportleistungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde,
MehrACHIM THIELE. Auf dem Loches Platz. 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz. 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen
9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz Auf dem Loches Platz 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen 12.30-17.00 Uhr Show-Programm auf der Bühne ACHIM THIELE VAN ANDEREN DHÜNNSCHE JECKEN
MehrMIETSERVICE. Fair. Zuverlässig. Bundesweit. 1 www.boecker-mietservice.de. * für einen ALP-Lasten-Montage-Lift
MIETSERVICE Fair. Zuverlässig. Bundesweit. ab schon 30,- * * für einen ALP-Lasten-Montage-Lift 1 www.boecker-mietservice.de Mieten auf höchstem Niveau! Der Böcker Mietservice für ganz Deutschland Für viele
MehrSchutz gegen Absturz Lifeline-Systeme für die Veranstaltungstechnik. Auffangsystem und Auffanggurt
Schutz gegen Absturz Lifeline-Systeme für die Veranstaltungstechnik Eine der Hauptgefährdungen in der mobilen Veranstaltungstechnik ist der mögliche Absturz von kletternden Bühnentechnikern oder Riggern.
MehrArbeitssicherheitsreglement
der Politischen Gemeinde Urdorf Reglement für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Angestellten der Politischen Gemeinde Urdorf vom 13. Dezember 2004 Gültig ab 1. Januar 2005 1/9 Inhaltsverzeichnis
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrM8-DE.4.1 Mögliche Brandquellen M08.04.02. M8-DE.4.2 Das Feuerdreieck M08.04.06_DE. Einführung
M8-DE.4 Brandschutz Einführung Das Brandrisiko von Bankgebäuden scheint niedrig zu sein, es sollte aber in keinem Fall vernachlässigt werden. Der Zweck dieses Kapitels ist es, Ihre Fähigkeiten zu verbessern,
MehrPraktische Prüfung Altenpflege Bewertungskriterien in der Durchführung
Teil 1: Planung und Vorbereitung Das Kriterienraster für die Planungsphase bezieht sich - den Schritten des Pflegeprozesses folgend - auf die Kriterien Informationssammlung, Erkennen von Problemen und
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
Mehr1.400 Fenster, fein rausgeputzt
1.400 Fenster, fein rausgeputzt Im Duisburger Innenhafen steht bereits seit 2004 ein architektonisch und optisch eindrucksvoller Bürokomplex. Er wurde vom britischen Star-Architekten Nicholas Grimshaw
MehrSichere Instandhaltung betrifft uns alle!
Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! Version: Juni 2013 Muster-Schulungsprogramm 13.30 13.40 Begrüssung, Einführung 13.40 13.50 Film «schwarzer Freitag»; optional 13.50 14.00 Unfallbeispiele, Unfallschwerpunkte,
Mehr* sicherheitsrelevant ist z. B. die Tragfähigkeit von Beschlägen oder die Schließfunktion von Rauch- und Brandschutztüren
Wartungsvertrag Wartungsarbeiten allgemein Fenster und Türen werden tagtäglich benutzt und dabei je nach Einsatzort (Wohnhaus, Hotel, Schule) mehr oder weniger stark strapaziert. Zusätzlich sind sie wechselnden
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
MehrBenutzerantrag. Dokumenten Version 1.0. / 2012 2012-04-25 1 / 7 RI-RNV-10.0.1
Benutzerantrag Dokumenten Version 1.0. / 2012 1 / 7 Inhalt 1 Benutzerantrag... 3 1.1 Kundendaten... 3 1.2 Benutzerdaten... 4 1.3 Signatur... 5 1.4 Ruf Intern... 5 1.5 Wichtige Informationen... 6 1.6 Koordinaten
Mehr