BilMoG Umsetzung mit DATEV pro

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1 BilMoG Umsetzung mit DATEV pro Arbeitsunterlage

2 Herausgeber: DATEV eg, Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und Anschriften sind speziell für diese Unterlage erstellt. Sollten dennoch Ähnlichkeiten mit Personen und/oder Unternehmen bestehen, sind diese rein zufällig. Die in dieser Unterlage abgebildeten Formulare wurden z.t. digital nachgebildet. Abweichungen vom Original in Größe und Farbgebung sind daher wahrscheinlich. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, dass die in der Unterlage verwendeten Bildschirmmasken Versionsnummern enthalten können, die gegenüber Ihrer Programmversion abweichen. Die abgebildeten Masken sind für mehrere Programmversionen gültig. Copyright DATEV eg: Alle Rechte, auch die des Nachdrucks, der Herstellung von Kopien und der Übersetzung, vorbehalten. Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation, USA. Microsoft ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation, USA. Angaben ohne Gewähr /03-01 Bestell-Art.-Nr.: 37686

3 Vorwort Der Einsatz von DATEV-Programmen erleichtert Ihren Arbeitsalltag. Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten sind allerdings solides Grundlagenwissen und gute Kenntnisse im Umgang mit der jeweiligen Software. Die vorliegende Arbeitsunterlage vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen bzw. den praxisbezogenen Einstieg in das Programm. Sie dient als Unterlage für ein Seminar, kann aber auch als Nachschlagewerk und täglicher Begleiter zum Programmeinsatz unabhängig von einem Seminar bezogen werden. Der Aufbau der Arbeitsunterlage orientiert sich an den Arbeitsabläufen in der Praxis. Piktogramme, zahlreiche Übungen und Musterfälle machen die Arbeitsunterlage übersichtlich und anschaulich. Die Inhalte sind leicht verständlich aufbereitet und können gut auf die tägliche Anwendungspraxis übertragen werden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit unserem Weiterbildungsangebot. Informieren Sie sich doch auch zu unseren weiteren Wissensangeboten: Im Bestell-Manager und im Internet unter sowie unter können Sie sich 24 Stunden täglich zu unseren Seminaren anmelden sowie weitere Lernmaterialien bestellen. Ihre Meinung ist uns wichtig Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Senden Sie diese einfach formlos an folgende Adresse: DATEV eg, B-W14, Nürnberg 1

4 Zum Aufbau dieser Unterlage Der rasche Wandel unserer Zeit zwingt uns, immer mehr Wissen in möglichst kurzer Zeit aufzunehmen. Damit dies gelingt, ist es erforderlich, Informationen klar zu strukturieren und aufzubereiten. Die Arbeitsunterlage wurde deshalb nach einem eindeutigen didaktischen Konzept aufgebaut, das durch folgende Bilder optisch unterstützt wird: À Ä Â Zu diesem Kapitel Nach diesem Kapitel können Sie So... È Übung Æ Exkurs Ç Notizen Å Merksatz à Hinweis Á Achtung! Dieser Textteil führt Sie in ein neues Thema ein. Sie erfahren die Lernziele des Kapitels. Der Referent stellt Lerninhalte anhand eines Beispiels vor. Sie können die einzelnen Schritte der Aufgabe nachvollziehen. Sie lösen eine Aufgabe eigenständig. Bei diesem Textteil handelt es sich um weiterführendes Wissen. Hier können Sie eigene Anmerkungen notieren. Dieser Textteil gibt die zentralen Lerninhalte wieder. Hier erfahren Sie nützliches Begleitwissen oder organisatorische Tipps. Diese Warnung soll Ihnen helfen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden. 2

5 Inhaltsverzeichnis 1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Überblick Ziele Deregulierung Verbesserung der Aussagekraft Weitere Regelungen Anwendung Durchbrechung der Stetigkeit Anpassung an BilMoG Umsetzung bei DATEV Standarddaten Konten/Kontenrahmen Jahreszugehörigkeit der Standardzuordnungstabellen Buchungsregeln BilMoG Umgliederung der Ausstehenden Einlagen bei Gesellschaften i. S. des 264a HGB (KapCoRiLiG) (SKR 03/04/45/70) Anwendung von BilMoG für das Buchungsjahr Handels- und Steuerbilanz in DATEV Kanzlei- Rechnungswesen pro Allgemeine Hinweise Beschreibung des Musterfalls Buchen und vorbereitende Arbeiten für die Erstellung von Handels- und Steuerbilanz Eröffnen von Handels- und Steuerbilanz Buchungstypen im Jahresabschluss Auswirkungen der Buchungstypen in den jahresabschlussspezifischen Auswertungen Anpassungsbuchungen aus der Erstanwendung BilMoG Erfassen von handels- und steuerrechtlichen Buchungssätzen

6 3.4 Berechnung der Steuerrückstellung Programmverbindung DATEV Körperschaftsteuer/ DATEV Gewerbesteuer Aufbereiten der Handels- und Steuerbilanzen sowie Überleitungsrechnung [Exkurs]: Jahresübernahme in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro und Vortrag der EB-Werte für beide Bereiche Jahresübernahme für beide Bereiche Besonderheiten bei der laufenden Buchführung mit unterschiedlichen Rechnungslegungszwecken Anhang Informationen Internet Informations-Datenbank LEXinform-Dokumente Informationen der DATEV-Wissensvermittlung Elektronisches Wissen Arbeitshilfe zur BilMoG-Umstellung Bilanzbericht/Abschlussprüfung Tool Buchführungspflicht (HGB) Schnellberechnung Wechsel der Gewinnermittlungsart Leitfaden Wechsel der Gewinnermittlungsart BilMoG-Musterlösungen für Kostenrechnung DATEV bav-planung Tool Schnellberechnung Ausschüttungsvolumen

7 1 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 1.1 Überblick 1.2 Ziele 1.3 Weitere Regelungen 1.4 Anwendung 1.5 Durchbrechung der Stetigkeit 1.6 Anpassung an BilMoG 1.7 Umsetzung bei DATEV 5

8 Ä Nach diesem Kapitel haben Sie einen Überblick: über die wichtigsten rechtlichen Sachverhalte und wie BilMoG in DATEV pro umgesetzt ist. 6

9 1.1 Überblick Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 3. April der größten Bilanzrechtsreform der letzten 25 Jahre zu. Die neuen Regeln werden erstmalig für alle Geschäftsjahre verbindlich, die am oder nach dem beginnen. Wahlweise können sie bereits für den Jahresabschluss 2009 angewandt werden. Am erfolgte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass das bewährte kostengünstige und einfache HGB- Bilanzrecht auf Dauer beibehalten wird und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt sowohl Grundlage für die Gewinnausschüttung als auch Ausgangspunkt der steuerlichen Gewinnermittlung. Die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanzrecht werden sich weiter vergrößern. Für den handelsrechtlichen Jahresabschluss ergeben sich Auswirkungen auf die Aufstellung, Offenlegung und Prüfungs-Pflicht. Kleine und mittelgroße Gesellschaften können diverse Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) stellt die weitreichendste Änderung des Handelsbilanzrechts seit 1985 dar. Lesen Sie hier die wichtigsten Neuerungen. 1.2 Ziele Ziele des BilMoG sind u. a. Deregulierung und Kostensenkung für die deutsche Wirtschaft, Stärkung der Aussagekraft der Handelsbilanz sowie Annäherung an die internationale Rechnungslegung (IFRS) Deregulierung Wahlrecht zur Einnahmenüberschussrechnung Einzelkaufleute, deren betriebliche Einnahmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten ( ,00 EUR Umsatz und ,00 EUR Jahresüberschuss pro Geschäftsjahr), werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Es genügt in diesen Fällen, eine Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Die Vorschrift gilt bereits für das Geschäftsjahr

10 Anhebung der Größenklassenschwellen des 267 HGB Die Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen um 20 % und die damit verbundenen Erleichterungen gelten rückwirkend für die Jahresabschlüsse Das ist insbesondere im Hinblick auf Offenlegungs- und Prüfungspflichten zu beachten. Im Einzelnen wurden die Größenklassen wie folgt geändert: Größenkriterien für kleine Kapitalgesellschaften 267 Abs. 1 HGB bisher 267 Abs. 1 HGB neu Bilanzsumme 4,015 Mio. EUR 4,840 Mio. EUR Umsatzerlöse 8,030 Mio. EUR 9,680 Mio. EUR Anzahl Angestellte Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften 267 Abs. 2 HGB bisher 267 Abs. 2 HGB neu Bilanzsumme 16,060 Mio. EUR 19,250 Mio. EUR Umsatzerlöse 32,120 Mio. EUR 38,500 Mio. EUR Anzahl Angestellte Verbesserung der Aussagekraft Ziel ist es, in Anlehnung an IFRS in der Handelsbilanz nur mehr die einschlägigen Sachverhalte zu zeigen. Alle nicht handelsrechtlich geprägten Themen, insbesondere steuerliche Sachverhalte wie z. B. Sonderposten mit Rücklagen-Anteil, sollen im Jahresabschluss nach HGB nicht mehr erscheinen. Die Verbesserung der Aussagekraft wird unter anderem erreicht durch die Bewertung von Rückstellungen unter Beachtung der Werte zum Zeitpunkt der Realisierung Erfüllungsbetrag. Durch das Wegfallen der umgekehrten Maßgeblichkeit beinhaltet die Handelsbilanz keine steuerlichen Sachverhalte mehr (ísonderposten). Handels- und Steuerbilanz driften weiter auseinander. 8

11 1.3 Weitere Regelungen Latente Steuern Es gibt ein Wahlrecht zum Ansatz von latenten Steuern als Aktivposten, die Passivierung ist weiter verpflichtend. Die Bewertung erfolgt nach dem Temporary- Konzept der Internationalen Rechnungslegung. Das bisher angewandte Timing- Konzept gilt nicht mehr. Steuerliche Verlustvorträge sind zu berücksichtigen, sofern sie zukünftig nutzbar sind. Es besteht eine Ausschüttungssperre für Gewinne aus der Aktivierung aktiver latenter Steuern. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Es besteht ein Wahlrecht zur Aktivierung von Aufwendungen, die nach dem entstanden sind und in der Entwicklungsphase anfallen. Auch hier besteht eine Ausschüttungssperre für Gewinne aus der Aktivierung. Weitere Entscheidungen Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit: Damit fällt Handels- und Steuerbilanz auseinander. Sonderposten mit Rücklagen-Anteil können in Zukunft nicht mehr in die Handelsbilanz eingestellt werden. Neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen, insbesondere auch für Pensionsrückstellungen: Bei der Bewertung von Rückstellungen sind zukünftig Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen Erfüllungsbetrag. Abschaffung von Wahlrechten, z. B. bei der Bildung bestimmter Aufwandsrückstellungen. Fair Value Bewertung für Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken bei Kreditinstituten erworben wurden. Ç Notizen: 9

12 1.4 Anwendung Grundsätzlich sieht das BilMoG die Anwendung vor für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Maßnahmen der Deregulierung gelten bereits früher. Für Geschäftsjahre, beginnend nach dem jeweiligen Datum, gilt Folgendes: Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars Anhebung der Schwellenwerte Sonstige Pflichtangaben im Anhang Erstmalig freiwillige Anwendung des neuen Handelsrechts Pflicht zur erstmaligen Anwendung des BilMoG Die Sachverhalte, die zur Deregulierung beitragen, wie z. B. die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung, können bereits für das Geschäftsjahr 2008 angewandt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2009 sind bereits bestimmte Angaben im Anhang zu machen. Für das Geschäftsjahr 2009 besteht das Wahlrecht, das neue Handelsrecht für die Erstellung des Jahresabschlusses zu nutzen. Wird das Wahlrecht ausgeübt, so ist die neue Regelung insgesamt anzuwenden. Eine teilweise Anwendung ist nicht möglich. 1.5 Durchbrechung der Stetigkeit Bei der erstmaligen Anwendung ergibt sich ein Bruch im Grundsatz der Bilanzstetigkeit. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB brauchen nicht angewandt werden: die Beibehaltung der angewandten Bewertungsmethoden ( 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die Beibehaltung der Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung aufeinander folgender Bilanzen und G&V ( 265 Abs. 1 HGB); Angabe und Begründung der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Neue Bilanzposten oder auch inhaltlich geänderte Posten verhindern eine Bilanzstetigkeit beim Übergang auf das neue Recht. 10

13 1.6 Anpassung an BilMoG Die Anpassung ist gem. 67 EGHGB grundsätzlich ergebnisneutral über die Gewinnrücklagen vorzunehmen. Anpassungen aus dem ersten Jahr vor BilMoG-Erstanwendung sind in aller Regel ergebniswirksam anzupassen. 1.7 Umsetzung bei DATEV Die Umsetzung bei DATEV bedeutet, dass umfangreiche Anpassungen in den Kontenrahmen und in den Programmen notwendig sind. Es werden neue Konten, neue Funktionen und Auswertungen erstellt. Zur Bearbeitung von Handels- und Steuerbilanz ist es möglich, in Kanzlei- Rechnungswesen pro bis zu 6 Bereiche zu eröffnen. Um die Belange von BilMoG abzudecken sind dies ein handelsrechtlicher und ein steuerrechtlicher Bereich. Für bestimmte Themen unterstützen neu erstellte Tools, wie z. B.: Das Tool Buchführungspflicht: Die Auswertung in Kanzlei-Rechnungswesen pro liefert über alle Mandanten hinweg die Information, welche Unternehmen für den Übergang auf die Einnahmenüberschussrechnung nach 4/3 EStG in Frage kommen. Das Tool ist auf der Programm-DVD 21.2 seit April 2009 enthalten. Weitere Informationen finden Sie unter der íinfo-dokument Nr Bei der Ermittlung des Übergangsgewinns von der Bilanzierung zur Einnahmenüberschussrechnung (und umgekehrt) unterstützt die Schnellberechnung Wechsel der Gewinnermittlungsart inklusive BilMoG. Die Schnellberechnung unterstützt anhand von quantitativen und qualitativen Merkmalen. Sie ist auf der Programm-DVD 21.2 enthalten. Weitere Informationen finden Sie unter der íinfo-dokument Nr Hilfen und Unterstützung finden sich in den íprogrammhilfen, in der ísteuerrechtsdatenbank, der íinformations-datenbank, auf sowie dem íelektronischen Wissen Rechnungswesen. 11

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