Vermieterpool Schlecker
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- Maria Beckenbauer
- vor 6 Jahren
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1 vorab per Fax: (0 69) resp. Mail: elixir rechtsanwälte martens & partner Falkensteiner Str Frankfurt am Main Bevollmächtigung der elixir rechtsanwälte und Interessenbekundung zum Vermieterpool Schlecker Zum Schutze der Rechte der Vermieter der Filialen der Drogeriemarktkette Schlecker im laufenden Insolvenzverfahren des Herrn Anton Schlecker e. K. bieten elixir rechtsanwälte die gemeinschaftliche Interessenwahrnehmung Poolbildung für Vermieter an. Zweck des Vermieterpools ist die Vertretung der Vermieterinteressen im laufenden Insolvenzverfahren, das durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, Arndt Geiwitz, geführt wird, über das Vermögen der Firma Schlecker, Anton Schlecker e. K. Der Unterzeichner erklärt, dass er an einer einheitlichen Interessenvertretung der Vermieterpositionen interessiert ist und daher elixir rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Vermieterinteressen beauftragt. Von diesem Auftrag sind umfaßt: umfassende Wahrnehmung der Rechte im (vorläufigen) Insolvenzverfahren der Firma Schlecker, Anton Schlecker e. K., durch elixir rechtsanwälte, insbesondere Vermieterpfandrecht; Kündigungsrecht; Forderungsbeitreibung, Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, Forderungsvertretung;
2 umfassende Verhandlungsführung, insbesondere Beteiligung an Verkaufserlösen; umfassende Vertretung in der Gläubigerversammlung (incl. Insolvenzplanverfahren) Betreuung während des Insolvenzplanverfahrens; Fortführung und / oder Beendigung des einzelnen Mietvertrages; Vertretung der Vermieterinteressen (z. B. Masseansprüche) gegen Insolvenzverwalter; Kostenhinweis: Durch die gemeinschaftliche Vertretung im Rahmen des Vermieterpools können aufgrund der Gebührendegression die Kosten für die anwaltliche Beratung und Betreuung niedriger ausfallen. Grundsätzlich hat jeder zum Vermieterpool beigetretene Unterzeichner die Kosten für seine anwaltliche Vertretung durch elixir rechtsanwälte selbst zu tragen. Der Beitretende haftet nicht für die Gebühren der anderen Mitglieder des Vermieterpools. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem Gegenstandswert / Streitwert und den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Jedes Mitglied des Vermieterpools mandatiert elixir rechtsanwälte eigenständig und behält dadurch seine umfassende Einzelweisungsberechtigung. Jedes Mitglied des Vermieterpools kann jederzeit die Teilnahme am Vermieterpool kündigen. Dies wirkt sich nicht auf das Mandatsverhältnis zu elixir rechtsanwälte aus. Mit dem Vorstehenden erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden und erkläre daher meinen Beitritt zu dem Vermieterpool der elixir rechtsanwälte und beauftrage ferner elixir rechtsanwälte mit meiner Interessenwahrnehmung gegenüber der Firma Schlecker, Anton Schlecker e. K. Die allgemeine Prozeßvollmacht sende ich zur Fristwahrung unverzüglich per Post dreifach im Original zurück an elixir rechtsanwälte.
3 Meine Daten lauten: Firma: Vertretungsberechtigter: Name: Vorname: Straße: Postleitzahl: Ort: Mietvertrag (Standort, Datum): Ort, Datum: Unterschrift
4 ZUSTELLUNGEN WERDEN NUR AN DEN BEVOLL- MÄCHTIGTEN ERBETEN! Hiermit erteile ich, elixir rechtsanwälte martens & partner Rechtsanwalt Uwe Martens Rechtsanwalt Florian Schuh Falkensteiner Str. 27, Südring 4, Frankfurt a. Main Marktheidenfeld in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Carolin Thies in Sachen Schlecker e.k. wg. Mietvertrag Die Vollmacht berechtigt Vollmacht 1. zur Prozessführung (u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen. 2. Zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften. 3. Zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren. 4. Zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer). 5. Zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter wegen... genannten Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegen zu nehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurück zu nehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen., den Ort Datum Stempel/Unterschrift
5 ZUSTELLUNGEN WERDEN NUR AN DEN BEVOLL- MÄCHTIGTEN ERBETEN! Hiermit erteile ich, elixir rechtsanwälte martens & partner Rechtsanwalt Uwe Martens Rechtsanwalt Florian Schuh Falkensteiner Str. 27, Südring 4, Frankfurt a. Main Marktheidenfeld in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Carolin Thies in Sachen Schlecker e.k. wg. Mietvertrag Die Vollmacht berechtigt Vollmacht 1. zur Prozessführung (u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen. 2. Zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften. 3. Zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren. 4. Zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer). 5. Zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter wegen... genannten Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegen zu nehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurück zu nehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen., den Ort Datum Stempel/Unterschrift
6 ZUSTELLUNGEN WERDEN NUR AN DEN BEVOLL- MÄCHTIGTEN ERBETEN! Hiermit erteile ich, elixir rechtsanwälte martens & partner Rechtsanwalt Uwe Martens Rechtsanwalt Florian Schuh Falkensteiner Str. 27, Südring 4, Frankfurt a. Main Marktheidenfeld in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Carolin Thies in Sachen Schlecker e.k. wg. Mietvertrag Die Vollmacht berechtigt Vollmacht 1. zur Prozessführung (u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen. 2. Zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften. 3. Zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren. 4. Zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer). 5. Zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter wegen... genannten Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegen zu nehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurück zu nehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen., den Ort Datum Stempel/Unterschrift
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