Beschlussprotokoll. 18. Wahlperiode. Öffentliche Sitzung

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1 18. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG 2. Sitzung Beginn: Uhr Schluss: Uhr Anwesenheit: siehe Anlage 1 Vorsitz: Herr Abg. Trapp (CDU) Vor Eintritt in die Tagesordnung Herr Abg. Trapp (CDU) stellt fest, dass er als ältestes Ausschussmitglied gemäß 25 Abs. 1 S. 2 GO Abghs die Sitzung leiten wird, bis der oder die Vorsitzende gewählt ist. Er gestattet den Medienvertretern die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen gemäß 5 S. 2 in Verbindung mit 6 der Anordnung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Sicherheit und Ordnung vom 9. November 2011 (Hausordnung). Punkt 1 der Tagesordnung Wahl a) der/des Vorsitzenden b) der/des stellvertretenden Vorsitzenden c) der Schriftführerin/des Schriftführers d) der stellvertretenden Schriftführerin/ des stellvertretenden Schriftführers Gemäß den Art. 44 Abs. 2 S. 1, Art. 41 Abs. 2 S. 4 der Verfassung von Berlin und 25 Abs. 2 GO Abghs sowie in Verbindung mit dem Beschluss des Ältestenrates vom 12. Januar 2017 sind vorschlagsberechtigt für die Wahl: a) des/der Vorsitzenden: die Fraktion der CDU b) des/der stellvertretenden Vorsitzenden: die Fraktion Die Linke c) des/der Schriftführer(s)/in: die Fraktion der SPD d) des/der stellvertretenden Schriftführer(s)/in: die Fraktion der FDP

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Beschlussprotokoll InnSichO 18/2 Zu Punkt 1 a) wählt der Ausschuss einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP bei Enthaltung des Herrn Abg. Trapp (CDU), Letzteren zum Vorsitzenden. Herr Abg. Trapp (CDU) nimmt die Wahl an. Zu Punkt 1 b) wählt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP bei Enthaltung des Herrn Abg. Taş (LINKE), Letzteren zum stellvertretenden Vorsitzenden. Herr Abg. Taş (LINKE) nimmt die Wahl an. Zu Punkt 1 c) wählt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP bei Enthaltung der Frau Abg. Çağlar (SPD), Letztere zur Schriftführerin. Frau Abg. Çağlar (SPD) nimmt die Wahl an. Zu Punkt 1 d) wählt der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP bei Enthaltung des Herrn Abg. Luthe (FDP), Letzteren zum stellvertretenden Schriftführer. Herr Abg. Luthe (FDP) nimmt die Wahl an. Punkt 2 der Tagesordnung Einsetzung des Unterausschusses für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG nach 26 Abs. 2 GO Abghs Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, nach 26 Abs. 2 GO Abghs in Verbindung mit dem Beschluss des Plenums vom 8. Dezember 2016 entsprechend des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP Drucksache 18/0039 (Punkt II.1.), einen Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG nach 26 Abs. 2 GO Abghs bestehend aus 12 Mitgliedern gemäß dem unter Punkt II.3. genannten Verteilungsschlüssel nach dem d Hondtschen Höchstzahlverfahren einzusetzen. Der Vorsitzende informiert den Ausschuss über folgende Punkte: Der Unterausschuss setzt sich nach dem d Hondtschen Höchstzahlverfahren gemäß den Art. 44 Abs. 2 S. 1 und 41 Abs. 2 S. 4 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit 20 Abs. 3 S. 2 GO Abghs wie folgt zusammen: Fraktion der SPD: 3 Mitglieder Fraktion der CDU: 2 Mitglieder Fraktion Die Linke: 2 Mitglieder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 2 Mitglieder Fraktion der AfD 2 Mitglieder Fraktion der FDP: 1 Mitglied

3 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 3 Beschlussprotokoll InnSichO 18/2 Entsprechend den Art. 44 Abs. 2 S. 1, Art. 41 Abs. 2 S. 4 der Verfassung von Berlin und 25 Abs. 2 GO Abghs sowie in Verbindung mit dem Beschluss des Ältestenrates vom 12. Januar 2017 sind vorschlagsberechtigt für die Wahl: Vorsitz: stellvertretender Vorsitz: Schriftführung: stellvertretende Schriftführung: Fraktion der SPD Fraktion Die Linke Fraktion der CDU Fraktion SPD Entsprechend der noch unter Punkt 3 zu beschließenden Verfahrensregeln wird der Vorsitzende des Ausschusses ermächtigt, dem Unterausschuss vorab Vorgänge zu überweisen. Diese Vorabüberweisungen werden durch den Ausschuss nachträglich rückwirkend genehmigt. Der Unterausschuss verfügt über ein Selbstbefassungsrecht nach 21 Abs. 3 S. 1 GO Abghs. Der Vorsitzende bittet die Fraktionen, die Mitglieder des Unterausschusses gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses nach 20 Abs. 3 S. 3 GO Abghs zu benennen und kündigt an, dass die konstituierende Sitzung des Unterausschusses am 13. Februar 2017, um Uhr, stattfinden wird. Punkt 3 der Tagesordnung Verfahrensregeln des Ausschusses Der Ausschuss beschließt einvernehmlich die Verfahrensregeln (Anlage 2), die dem Ausschuss durch den designierten Vorsitzenden vor der Sitzung unterbreitet wurden. Punkt 4 der Tagesordnung Sitzungstermine 2017 des Ausschusses Der Ausschuss beschließt einvernehmlich die Sitzungstermine des Ausschusses für das Jahr 2017 (Anlage 3). Punkt 5 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Bericht über die aktuelle Sicherheitslage in Berlin (auf Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der AfD und der FDP) 0001 InnSichO Der Vorsitzende informiert darüber, dass dem Ausschuss das Wortprotokoll aus der 1. Sitzung vom 23. Dezember 2016 vorliegt.

4 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 4 Beschlussprotokoll InnSichO 18/2 Der Ausschuss beschließt einvernehmlich Folgendes: Auf eine Begründung des Besprechungsbedarfs wird verzichtet und umgehend mit der Beratung begonnen. Abweichend von 26 Abs. 7 S. 4 GO Abghs entsprechend der Vorgabe des 91 i. V. m. 26 Abs. 9 GO Abghs wird ein Wortprotokoll angefertigt werden. Herr Senator Geisel (SenInnSport), Herr Staatssekretär Akmann (SenInnSport) Herr Polizeipräsident Kandt und Herr Christian Steiof (Leiter des Landeskriminalamts Berlin) nehmen Stellung und beantworten im Rahmen der Beratung die Fragen der Ausschussmitglieder. Auf Bitte von Herrn Abg. Woldeit (AfD) sagt Herr Senator Geisel (SenInnSport) zu, dem Ausschuss im Vorfeld der kommenden Sitzung eine Übersicht, in der die Zahl der Ausreisepflichtigen in Relation zur Zahl der tatsächlichen Rückführungen bezogen auf das Jahr 2016 dargestellt ist, zu übermitteln. Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, diesen Besprechungspunkt abzuschließen und fraktionsübergreifend einen neuen Besprechungspunkt zum Themenkomplex neue Ermittlungserkenntnisse zum Terroranschlag am Breitscheidplatz anzumelden. Punkt 6 der Tagesordnung Besondere Vorkommnisse Herr Senator Geisel (SenInnSport) berichtet zu den folgenden aktuellen Vorkommnissen: a) Brandstiftungen in Neukölln b) Abhandengekommene Dienstwaffe c) Richtigstellung einer Medienberichterstattung hinsichtlich eines Notrufs aus einer Kita in Mahlsdorf Punkt 7 der Tagesordnung Verschiedenes Herr Abg. Dregger (CDU) bittet darum, dass der Antrag der Fraktion der CDU, Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Drucksache 18/0057, auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 13. Februar 2017 gesetzt wird.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 5 Beschlussprotokoll InnSichO 18/2 Die nächste (3.) Sitzung findet am Montag, dem 13. Februar 2017, Uhr, statt. Der Vorsitzende Die Schriftführerin Peter Trapp Derya Çağlar

6 Abghs III A 1 Frau Reiser 20. Januar 2017 App Verfahrensregeln des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Art. 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG für die 18. Wahlperiode 1. Sitzungstermin und Sitzungsbeginn Die Ausschusssitzungen finden am Montag in der Plenarwoche statt. Sitzungsbeginn ist Uhr. 2. Sitzungsdauer Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel zweieinhalb Stunden. Sie kann im Einzelfall auf drei Stunden ausgedehnt werden. Dies ist z. B. bei Gesetzesberatungen und Anhörungen der Fall. 3. Tagesordnung der nächsten Sitzung Die Festlegung der Tagesordnung erfolgt in der Regel in einer Sprecher(innen)runde. Diese findet am Donnerstag in der Plenarwoche statt. Der Vorsitzende beruft diese ein. 4. Besondere Vorkommnisse a) Die Tagesordnung sieht regulär den Punkt Besondere Vorkommnisse vor dem Punkt Verschiedenes vor. b) Dieser umfasst: aktuelle schriftliche Fragen der Fraktionen schriftliche Berichtsersuchen der Fraktionen zu einem aktuellen Vorkommnis Berichte des Senats (ohne schriftliches Ersuchen aus eigenem Antrieb) c) Jede Fraktion ist grundsätzlich auf die schriftliche Einreichung einer Frage bzw. eines Berichtsersuchens beschränkt. In Einzelfällen kann der Vorsitzende einer Fraktion erlauben, mehr als eine Frage bzw. ein Berichtsersuchen einzureichen. d) Das Ausschussbüro übermittelt schriftliche Fragen und Berichtersuchen zur Information und Vorbereitung unverzüglich an die Ausschussmitglieder und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. e) Schriftliche Fragen und Berichtsersuchen sind dem Ausschussbüro spätestens bis Donnerstag Uhr vor der Ausschusssitzung schriftlich oder per zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt für Fragen und Berichtsersuchen aufgrund von aktuellen Ereignissen, die sich nach Donnerstag Uhr vor der Ausschusssitzung ereignen und daher diesbezüglich die Einreichungsfrist nicht eingehalten werden kann. Eine weitere Ausnahme gilt für Fälle, in denen die verspätete Einreichung unverschuldet, z. B. durch spätere Kenntnisnahme von dem Vorkommnis nach seinem Geschehen, ist oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Der Vorsitzende setzt Fragen oder Berichtsersuchen, die aufgrund ihres zeitlichen Geschehens innerhalb der regulären Frist hätten eingereicht werden können und dennoch nicht pünktlich eingereicht wurden, nicht auf die Tagesordnung der kommenden, sondern erst auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung.

7 - 2 - f) Fragen und Berichtsersuchen werden durch den Senat mündlich in der Sitzung beantwortet. Kann aus zeitlichen Gründen eine Frage oder ein Berichtsersuchen in der Sitzung nicht behandelt werden, so wird dieses ohne erneutes Einreichen in der darauf folgenden Sitzung wieder aufgerufen werden. Falls die einreichende Fraktion stattdessen die schriftliche Beantwortung durch den Senat wünscht, soll sie dies beantragen und es erfolgt ein dementsprechender Ausschussbeschluss. g) Fragen und Berichtsersuchen dürfen den Umfang eines Besprechungspunkts nach 21 Abs. 3 GO Abghs nicht überschreiten. Das Einreichen von längeren Fragenkatalogen im Zusammenhang mit Fragen und Berichtsersuchen ist ein Indiz dafür, dass dieser Punkt das Volumen eines Besprechungspunkts hat. Hält die Fraktion an der Beantwortung des Fragenkatalogs durch den Senat im Zusammenhang mit einem eingereichten Punkt zu den Besonderen Vorkommnissen fest, so kann dieser Fragenkatalog im Rahmen der Sitzung nur beantwortet werden, wenn der Punkt im Vorfeld der Sitzung als Besprechungspunkt nach 21 Abs. 3 GO Abghs durch eine Mitteilung zur Einladung auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Der Fragenkatalog wird in diesem Fall mit dem Besprechungspunkt den Ausschussmitgliedern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Kenntnis gegeben werden. h) Die Fragen und Berichtersuchen werden in der Sitzung in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs behandelt. 5. Vorgänge, die die Zuständigkeit des Unterausschusses für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG betreffen Der Ausschuss ermächtigt den Vorsitzenden, durch das Plenum überwiesene Vorlagen zur Beschlussfassung bzw. zur Kenntnisnahme, Anträge und Mitteilungen zur Kenntnisnahme vorab an den Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG zu überweisen. Der Ausschuss genehmigt rückwirkend unter Vor Eintritt in die Tagesordnung in der nächsten Sitzung die vorab getätigte Überweisung an den Unterausschuss. 6. Benutzung von Handys Die Ausschussmitglieder werden gebeten, den Sitzungsablauf nicht durch den Gebrauch von Handys zu stören. Nach Möglichkeit sollten Handys ganz ausgestellt werden, weil auch Anrufe und eingehende Nachrichten bei stummgeschalteten Handys die Tonbandaufnahme der Sitzung beeinträchtigen. 7. Anwesenheitsliste Die Anwesenheitsliste wird nach Beschluss des Ältestenrats eine halbe Stunde nach Sitzungsbeginn eingezogen. Spätere Eintragungen sind nur bei mandatsbedingter Verspätung und mit Zustimmung des Vorsitzenden zulässig. Das Fernbleiben wegen Krankheit, Kuraufenthalts oder Mutterschutzzeiten führt gemäß 8 Abs. 2 des Landesabgeordnetengesetzes nur dann nicht zu einer Kürzung der Kostenpauschale, wenn es durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen wird. Diese Bescheinigungen sind bei dem Diätenreferat, Herrn Wesenberg (Tel.: ) einzureichen.

8 Teilnahme von Mitgliedern des Senats Der Ausschuss erwartet, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in den Sitzungen regelmäßig durch den Senator und im Vertretungsfall zumindest durch die/den zuständige/n Staatssekretärin/Staatssekretär vertreten wird. Sofern der Ausschuss die Teilnahme von Vertretern anderer Senatsverwaltungen wünscht, reicht grundsätzlich die Anwesenheit von Abteilungs- oder Referatsleitern aus. Falls um persönliche Anwesenheit einer/eines anderen Senatorin/Senators gebeten werden soll, muss der Ausschuss oder die Sprecher/innenrunde dies jeweils beschließen. 9. Verteilung der eingehenden Post Post, die an die/den Vorsitzende/n gerichtet ist, wird entweder an alle Ausschussmitglieder oder ausschließlich an den Vorsitzenden und die Sprecher/innen der Fraktionen verteilt. 10. Umgang mit Petitionen Schreiben, die an diesen Ausschuss gerichtet sind, inhaltlich jedoch Petitionen enthalten, werden gemäß 4 Abs. 1 des Petitionsgesetzes an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Der Vorsitzende und die Sprecher/innen erhalten nachrichtlich Kopien. Petitionen, die der Petitionsausschuss diesem Ausschuss gemäß 4 Abs. 5 des Petitionsgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme zuleitet, werden mit der gebotenen Vertraulichkeit an den Vorsitzenden und die Sprecher verteilt. Die Fraktionen stellen in der Reihenfolge ihrer Stärke reihum für die Petitionen eine Berichterstatterin/einen Berichterstatter, die/der in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil den Sachverhalt sowie den Entwurf der Stellungnahme an den Petitionsausschuss vorträgt. 11. Schriftform von Änderungsanträgen Änderungsanträge zu Vorlagen des Senats oder zu vom Plenum überwiesenen Anträgen der Fraktionen müssen im Ausschuss schriftlich vorgelegt werden. In Ausnahmefällen genügt auch eine handschriftliche Vorlage. 12. Wortprotokolle Wortprotokolle sind nach 26 Abs. 7 S. 4 GO Abghs nur zulässig, wenn es sich um eine Informationssitzung handelt. Wird über diesen Fall hinaus ein Wortprotokoll beantragt, sollen die Gründe dafür dargelegt werden. Der Ausschuss entscheidet dann durch Beschluss. Gemäß 91 GO Abghs i. V. m. 26 Abs. 9 GO Abghs ist eine Abweichung von der o. g. Vorschrift nur zulässig, wenn der Beschluss einstimmig erfolgt. 13. Anhörungen Bei Anhörungen sollte sich der Ausschuss auf eine gemeinsame Liste von Anzuhörenden einigen, die sechs Anzuhörende nicht überschreiten sollte. Ist eine Einigung nicht möglich, so darf jede Fraktion eine/n Anzuhörende/n benennen. Bezirksbürgermeister/innen und Bezirksstadträt(e)/innen bzw. Mitarbeiter/innen der Bezirke sind keine Anzuhörenden im Sinne der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin, sondern Mitarbeiter/innen der Verwaltung. Der Wunsch einer Fraktion nach einer Einladung und Entsendung von Mitarbeiter(n)innen der Bezirke wird wie die Benennung eine(r)s Anzuhörenden gewertet. Eine weitere Benennung einer/s Anzuhörenden durch diese Fraktion ist dann nicht mehr möglich.

9 Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung 2017 Montag, Plenarwoche, Uhr, Raum 311 Januar Februar März April Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Mai Juni Juli August Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag September Oktober November Dezember Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag = Sitzungstage Plenum = Sitzungstage Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung = Schulferien, unterrichtsfreie Tage, Feiertage = Parlamentsferien: 10. Juli 2017 bis 3. September 2017 Neujahr 1. Januar, Karfreitag 14. April, Ostern 16./17. April, Maifeiertag 1. Mai, Chr. Himmelfahrt 25. Mai, Pfingsten 4./5. Juni, Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober, Reformationstag 31. Oktober, Weihnachten 25./26. Dezember Weihnachtsferien 2016/ Winterferien Osterferien unterrichtsfreie Tage Sommerferien Herbstferien Weihnachtsferien 2017/

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