Planungshilfe Gas- Netzanschluss der N-ERGIE Netz GmbH

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1 Planungshilfe Gas- Netzanschluss der N-ERGIE Netz GmbH TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

2 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEIN Geltungsbereich Gebietskarte Telefonverzeichnis Formulare 9 2 TECHNIK Allgemeiner Aufbau eines Netzanschlusses Bauausführung Allgemeines Grundsätze bei der Wahl der Trasse desnetzanschlusses Rohrgraben, Rohrdeckung, Verfüllung Hauseinführung Allgemeines Eigentumsgrenze Einzeleinführung in unterkellerte Gebäude Einzeleinführung in nicht unterkellerte Gebäude Mehrspartenhauseinführung Mindesabstände Mehrspartenhauseinführung Vermessung und Kennzeichnung des Netzanschlusses Druckprüfung Abnahme und Inbetriebnahme Störung und Bereitschaftsdienst Maßnahmen bei Gasgeruch TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gebietskarte 7 Abbildung 2: In 5 Schritten zum Netzanschluss 9 Abbildung 3: Allgemeine Anschlussfragen 10 Abbildung 4: Allgemeiner Aufbau Netzanschluss Gas 11 Abbildung 5: Anbohrarmatur für den Netzanschluss 12 Abbildung 6: Gasströmungswächter im Netzanschluss 13 Abbildung 7: Trassenwahl 14 Abbildung 8: Rohrgraben 15 Abbildung 9: Eigentumsgrenze, Hauseinführung 17 Abbildung 10: Einführung in unterkellerte Gebäude 18 Abbildung 11: Einführung in nicht unterkellerte Gebäude 19 Abbildung 12: Mehrspartenhauseinführung 20 Abbildung 13: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung 21 Abbildung 14: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung ohne Keller 22 Abbildung 15: Einbaulage Mehrspartenhauseinführung 23 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Abkürzungen und Definitionen 5 Tabelle 2: Telefonverzeichnis 8 TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

4 Abkürzungen und Definitionen Abkürzung und Definitionen EnWG NNG VIU Anschlussnehmer NDAV ND MD HD DVGW BGZ HAE IBS MSB MessZV GS G 600 G 687 G 689 GDR SAV Langtext Energiewirtschaftsgesetz N-ERGIE Netz GmbH Vertragsinstallationsunternehmen Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des EnWG 18 Abs. 1 Satz 1, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederdrucknetz angeschlossen wird, oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederdrucknetz angeschlossen ist. Niederdruckanschlussverordnung Niederdruck: Netzdruck bis max. 100 mbar Mitteldruck: Netzdruck bis max mbar (1 bar) Hochdruck: Netzdruck größer 1000 mbar (1 bar) Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. Balgengaszähler Hauptabsperreinrichtung Inbetriebsetzung Messstellenbetreiber Messzugangsverordnung Gasströmungswächter Technische Regeln Gasinstallation (TRGI) Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas Gasdruckregelgerät Bauelement der Gas-Druckregelung, das die selbsttätige Reduzierung des in der vorgeschalteten Leitungsanlage herrschenden Gasdruckes auf einen konstanten, im nachfolgenden Teil der Gasanlage erforderlichen Betriebsdruck bewirkt. Sicherheitsabsperreinrichtung Sicherheitsarmatur, die eigenes Bauteil darstellt oder meistens integriert im Gasdruckregelgerät vorliegt. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

5 Tabelle 1: GMS Abkürzungen und Definitionen Gasmangelsicherung Eine Sicherheitsarmatur, die bewirkt, dass bei Unterschreitung des Ansprechdruckes die Gaszufuhr selbsttätig abgesperrt wird. Sie gibt die Gaszufuhr selbsttätig frei, wenn auf der Ausgangsseite der Ansprechdruck wieder erreicht wird. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

6 1. Allgemein 1.1 Geltungsbereich Die Planungshilfe Gas-Netzanschluss gilt für die Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Gasnetzanschlüssen mit einem maximalen Anschlusswert von 180 kw und einer maximalen Rohrdimension DN 50. Die Planungshilfe Gas-Netzanschluss sind Hinweise zum Umgang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Technischen Regeln zum Gas-Netzanschluss (DVGW-Arbeitsblatt G 459/I) einschließlich den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Mit Hilfe der Planungshilfe Gas-Netzanschluss soll auch eine klare Abgrenzung der Verantwortung und Zuständigkeit von NNG, VIU und den Anschlussnehmer erreicht werden, um Komplikationen zu vermeiden und das Verhältnis der einzelnen Partner zueinander zu festigen. Des Weiteren soll die Planungshilfe Gas-Netzanschluss als Leitfaden für Unternehmen, welcher die Besonderheiten und Bedingungen im Versorgungsgebiet der NNG definiert, dienen. Abläufe und Schnittstellen zwischen den ausführenden Unternehmen und der NNG sind hier beschrieben und festgelegt. Darüber hinaus sind die Technischen Mindestanforderungen an den Netzanschluss Gas sowie die Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, welche auf Grundlage des 19 des EnWG im Internet der NNG veröffentlicht sind, zu berücksichtigen. Diese sind zu finden unter: Pfad: TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

7 1.2 Standorte und Gebietskarte Das Netzgebiet der NNG ist in die Standorte Nürnberg, Rothenburg und Weißenburg aufgeteilt. Abbildung 1: Gebietskarte TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

8 1.3 Telefonverzeichnis Im Telefonverzeichnis sind die Ansprechpartner zu den jeweiligen Standorten aufgeführt. Standort Nürnberg: Telefon Fax Dötzer, Friedrich (0911) (0911) Groß, Karl-Heinz (0911) (0911) Sperber, Eberhard (0911) (0911) Glück, Gerhard (0911) (0911) Standort Rothenburg: Einbecker, Ralf (0911) (0911) Kaiser, Gerhard (0911) (0911) Standort Weißenburg: Schülein, Günter (0911) (0911) Albrecht, Günter (0911) (0911) Tabelle 2: Telefonverzeichnis TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

9 1.4 Formulare Alle für den Netzanschluss und die Gasinstallation notwendigen Formulare sind nachstehend aufgeführt und im Internet unter entsprechend dem Verweis zu finden. Wie komme ich zu meinem Netzanschluss Pfad: -> Gasnetz -> Netznutzung -> Netzanschluss In 5 Schritten zum Netzanschluss Abbildung 2: In 5 Schritten zum Netzanschluss Es ist zwingend erforderlich, die Unterlagen zur Erstellung eines Angebotes für den Netzanschluss vor Baubeginn an uns zu senden (mittels Formular Allgemeine Anschlussfragen ). So ist sicherzustellen, dass eine für alle Parteien einvernehmliche und den technischen Vorschriften entsprechende Lösung gefunden wird. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

10 - Allgemeine Anschlussfragen Pfad: -> Gasnetz -> Technische Unterlagen Gas Abbildung 3: Allgemeine Anschlussfragen Die Anschlussfragen zum Anschluss an die Netze sind vollständig auszufüllen. Sollten Unklarheiten beim Ausfüllen des Antrages bestehen, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner (siehe Seite 8) gerne zur Verfügung. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

11 2 Technik 2.1 Allgemeiner Aufbau eines Netzanschlusses Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke Abbildung 4: Allgemeiner Aufbau eines Gas-Netzanschlusses Quelle: Mertik Maxitrol, Friatec, Pipelife Die Beschreibung der Bauteile ist nachstehend aufgeführt: TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

12 (1) Hauptversorgungsleitung mit Anbohrarmatur für den Netzanschluss Abbildung 5: Beispiel Druckanbohrarmatur (DAA) für den Netzanschluss Quelle: Friatec Bei neu zu errichtenden Hausanschlussleitungen nach dem Arbeitsblatt G 459/I muss die Gasversorgung von Gebäuden bei Gefahr (unkontrolliert ausströmendes Gas oder Brand im Gebäude) von außen ohne Tiefbauarbeiten unterbrochen werden können. Diese Forderung gilt nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1/2/3 (Gebäude geringer Höhe), deren Hausanschlussleitung mit einem max. zul. Betriebsdruck < 1 bar betrieben wird. Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt". (2) Gasströmungswächter (GS) nach VP 305-2, GS X (X = Typenschild) Der GS, als selbsttätig schließendes Bauteil, ist unmittelbar am Abzweig der Versorgungsleitung in den Netzanschluss einzubauen. Durch diese Anordnung nah der Anbohrung sollen größere unkontrollierte Gasausströmungen aus dem nachgeschalteten System, infolge mechanischer Beschädigung (Bsp. Baggerarbeiten) verhindert werden. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

13 Abbildung 6: Gasströmungswächter im Netzanschluss Quelle: Friatec, Pipelife (3) Netzanschlussleitung aus PE-Xa 100 in den Dimensionen d 32 und d 63. (4) Hauseinführungskombination Bestehend aus Hauptabsperreinrichtung (HAE), elektrischer Trennstelle, lösbarer Verbindung, Festpunkt oder Ausziehsicherung entsprechend Arbeitsblatt G 459/I. (5) Hauptabsperreinrichtung (HAE) Die Hauptabsperreinrichtung ist unmittelbar hinter der Einführung in das Gebäude an leicht zugänglicher Stelle einzubauen. (6) Gas-Druckregelgerät (GDR) Im Netzgebiet der NNG wird in fast allen Druckstufen (ND, MD, HD) ein Gasdruckregelgerät eingebaut (Ausnahme: Oettingen). Alle hier aufgeführten Armaturen und Verbindungselemente des Gas- Netzanschlusses werden durch die NNG geplant, errichtet (bzw. in Auftrag gegeben) und verwaltet und sind im Eigentum der NNG. Die Höhere Thermische Belastbarkeit (HTB) muss für alle Bauteile im Innenbereich des Netzanschlusses gegeben sein. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

14 2.2 Bauausführung Allgemeines Die Planung, Konstruktion, Bauausführung sowie Überwachung des Bauvorhabens erfolgen durch die NNG oder durch ein von ihr beauftragtes Rohrleitungsbauunternehmen nach den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik. Die Bauaufsicht erfolgt durch Fachkräfte der NNG oder durch eine Fachkraft des von ihm beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Netzanschlüsse, einschließlich aller Formstücke und Armaturen müssen dicht und so beschaffen und eingebaut sein, dass sie den bei bestimmungsgemäßen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten Grundsätze bei der Wahl der Trasse des Netzanschlusses Bei der Trassierung von Gasleitungen sind die örtlichen Gegebenheiten und die absehbare zukünftige Nutzung des Trassenbereiches zu berücksichtigen. Die Überbauung von Gasleitungen ist im Allgemeinen nicht zulässig, besondere Ausnahmen sind dem DVGW-Regelwerk 459/I zu entnehmen. Die Wahl der Trasse obliegt der NNG. Wünsche des Anschlussnehmers werden mit der NNG besprochen und nach Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Abbildung 7: Trassenwahl TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

15 2.2.3 Rohrgraben, Rohrdeckung und Verfüllung Die Rohrgräben und Baugruben sind entsprechend dem Verlegeverfahren und der Roh r- abmessung unter Beachtung der DIN 4124 herzustellen. Die Grabensohle muss so hergestellt werden, dass die Rohrleitung gleichmäßig aufliegt. Abbildung 8: Rohrgraben Die Rohrdeckung ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen, wobei der Wert von 0,7 m nicht unterschritten bzw. von 1,0 m nicht überschritten werden sollte. Die verlegte Gasleitung muss in einer ausreichenden Schichtdicke allseitig mit Bodenmaterial umgeben sein, welches im Hinblick auf die mechanische Widerstandsfähigkeit der Rohre zur Einbettung der Gasleitung geeignet ist. Die Hausanschlussleitung ist mit einem gelben Warnband zu versehen, dessen Beschriftung auf eine Gasleitung verweist ( Achtung Gasleitung ). Das Warnband ist in einer Tiefe von ca. 40 cm (GOK) unterhalb der Oberfläche verlegt werden. Bei Pressung mittels Bodendurchschlagsrakete ist vorgenannte Forderung nicht zu erfüllen. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

16 2.3. Hauseinführung Allgemeines Die Hauseinführung kann mit oder ohne Mantelrohr (Schutzrohr) eingebaut werden. Eine Netzanschlussleitung aus PE darf nicht ins Gebäude geführt werden. Der Werkstoffübergang von PE auf Stahl muss vor dem Gebäude erfolgen. Bei einer Flex-HEK (siehe Abbildung 11) ist der Werkstoffübergang in einer metallenen Rohrkapsel nach dem DVGW Arbeitsblatt VP 601 vorzunehmen. Die Art der Einführung ins Gebäude ist zum einen von der Bauweise des zum Anschluss vorgesehenen Hauses und zum anderen von der Entscheidung der NNG abhängig. Mit Bauweise ist in diesem Fall gemeint, ob das Gebäude eine Unterkellerung aufweist oder nicht. Nach Analyse der vorliegenden Fakten entscheidet die NNG bzw. das beauftragte Rohrleitungsbauunternehmen, welche spezielle Form der Einführung ins Gebäude gewählt wird. Die üblichsten Arten der Hauseinführung sind im DVGW-Arbeitsblatt G 459/I aufgeführt. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

17 2.3.2 Eigentumsgrenze Niederdruck Mittel- oder Hochdruck AN NNG AN Mehrspartenhauseinführung NNG Abbildung 9: Eigentumsgrenze, Hauseinführung Einzeleinführung Ausführung der Verbindung am Ausgang der HAE: ND MD HD Überwurfmutter Flansch Flansch Die Messeinrichtung ist im Eigentum der NNG, sofern die NNG den Messstellenbetrieb durchführt. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

18 2.3.3 Einzeleinführung in unterkellerte Gebäude min 150 mm Fenster Gas min 500 mm Abbildung 10: Einzeleinführung unterkellerte Gebäude Quelle: Mertik-Maxitrol, Friatec, Pipelife Mindestabstände Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder in Gewerbe- oder Industriebetrieben ist ein Hausanschlussraum nach DIN erforderlich. Bis zu 4 Wohneinheiten ist die DIN sinngemäß anzuwenden. Folgende Sachverhalte müssen gegeben und eingehalten werden. Hausanschlussraum muss als solcher kenntlich gemacht werden Hausanschluss und Haus-Druckregelgerät muss frei zugänglich sein Hausanschlussrum muss eine Lüftungsmöglichkeit haben TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

19 2.3.4 Einzeleinführung in nicht unterkellerte Gebäude Flex-HEK DN 25 Flex-HEK DN 50 Abbildung 11: Einzeleinführung in nicht unterkellerte Gebäude Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder in Gewerbe oder Industriebetrieben ist ein Hausanschlussraum nach DIN erforderlich. Bis zu 4 Wohneinheiten ist die DIN sinngemäß anzuwenden. Folgende Sachverhalte müssen gegeben sein und eingehalten werden. Hausanschlussraum muss als solcher kenntlich gemacht werden Hausanschluss und Haus-Druckregelgerät muss frei zugänglich sein Hausanschlussraum muss eine Lüftungsmöglichkeit haben TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

20 2.3.5 Mehrspartenhauseinführung Nachstehend ist eine Mehrspartenhauseinführungen aufgeführt, welche als Standardausführung im Netzgebiet der NNG gilt. Abbildung 12: Mehrspartenhauseinführung TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

21 Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung Nachstehende Mindestabstände sind bei der Planung der Mehrspartenhauseinführung unbedingt zu berücksichtigen und einzuhalten. min 1500 mm min 1200 mm unter Terrain jedoch min 500 mm Deckenabstand Überdeckung min 1200 mm (Wasser) Gas Telekom Wasser Strom mm mm Abbildung 13: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

22 Mehrsparteneinführung bei Gebäude ohne Keller min 150 mm Telekom min 1500 mm min 150 mm min 150 mm min 1500 mm Abbildung 14: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung ohne Keller TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

23 Einbaulage Mehrspartenhauseinführung min 1500 mm Telekom Gas Wasser Strom Abbildung 15: Einbaulage Mehrspartenhauseinführung 2.4 Vermessung und Kennzeichnung des Netzanschlusses Vor dem vollständigen Verfüllen des Grabens erfolgt die endgültige Vermessung und Erfassung des Netzanschlusses durch Fachkräfte der NNG oder dafür zuständige Fachkräfte des beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Diese Arbeiten werden in einem Bestandsplan festgehalten. Von großer Bedeutung ist die Erfassung wichtiger Eckdaten, wie Gefälle, Position von außen liegenden Absperrarmaturen, Position der Anbohrung an die Versorgungsleitung, Verlauf anderer Leitungen oder Ort und Art der Hauseinführung. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

24 2.5 Druckprüfung Die Druckprüfung des Netzanschlusses erfolgt nach der Fertigstellung des NA durch die NNG oder durch beauftragte Fachkräfte des Rohrleitungsbauunternehmens. Die Prüfung der Anlage kann entweder zusammenhängend oder abschnittsweise erfolgen, muss dabei den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 469 Druckprüfverfahren für Leitungen der Gasversorgung entsprechen. Die Prüfung ist in der Regel als Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchzuführen, wobei der Druck des Prüfmediums mindestens 2 bar höher sein muss als der zulässige Betriebsdruck. Der Prüfdruck ist anschließend gefahrlos zu entspannen. Bei der NNG werden alle Leitungen mit mindestens 7 bar geprüft. 2.6 Abnahme und Inbetriebnahme Die Abnahme der Anlage erfolgt durch eine Fachkraft der NNG bzw. durch eine Fachkraft des Rohrleitungsbauunternehmens und gilt als abgeschlossen, wenn die Fachkraft der NNG die Abnahmebescheinigung (Fertigmeldung Netzanschluss Gas) bescheinigt und aushändigt. Die Bestätigung der Abnahme durch die NNG bzw. durch das Rohrleitungsbauunternehmen erfolgt nur bei erfolgreich bestandener Druckprüfung, um so eine ordnungsgemäße Versorgung der Kundenanlage sicherstellen zu können. Danach ist die Leitung unter Beachtung der BGR 500, Kapitel und der DVGW-Richtlinien zu entlüften. Fertig gestellte und nicht mit der Gas-Hausinstallation verbundene Netzanschlüsse sind zu verwahren und dürfen nicht allgemein zugänglich sein. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten nicht als dichter Verschluss. TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

25 2.7 Störung und Bereitschaftsdienst Störungsmeldungen innerhalb des Netzgebietes der NNG sind unverzüglich zu melden. Störungsnummer: oder Um eine Störung im Netzgebiet der NNG schnellstmöglich beheben zu können, ist es wichtig, alle Details der Störung zu kennen. Deshalb sollte die Erstinformation so präzise wie möglich formuliert sein, so dass in kürzester Zeit alle nötigen Maßnahmen getroffen werden können. Um eine konkrete und präzise Auskunft der Störung mitteilen zu können, sind folgende Angaben erforderlich: Wer meldet? Wo befindet sich die Störungsstelle (allgemein)? Wann ist die Störung eingetreten oder festgestellt worden? Was wurde festgestellt (z.b. Gasgeruch, Beschädigung usw.)? Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet? Maßnahmen bei Gasgeruch Keine Panik Gashähne schließen Keine Flamme, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon benutzen Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln) Alle Fenster und Türen aufmachen, für Durchzug sorgen Störungsnummer anrufen - von außerhalb des Hauses! TRN NZ G HA 05 A1, Datum: /25

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