ANLAGENLISTE. Erläuterung zur Anlagenliste für die Periode , Stand 28. Februar 2013

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1 ANLAGENLISTE Erläuterung zur Anlagenliste für die Periode , Stand 28. Februar 2013

2 IMPRESSUM Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz Berlin Telefon: (0 30) Telefax: (0 30) Internet: emissionshandel@dehst.de Stand:

3 DIE ANLAGENLISTE 2012, STAND Die hier vorliegende Anlagenliste ist nicht als abschließende Zuteilungsliste für die Periode zu verstehen. Zuteilungsänderungen für Anlagen der 2. Handelsperiode können zum Beispiel noch durch offene Gerichtsverfahren und Zuteilungsanträge, die erst im Jahr 2013 beschieden werden, erfolgen. ÜBERSICHT DER ZUTEILUNGSÄNDERUNGEN In der Zeit vom zum wurden fünf automatische NAP-Änderung von der DEHSt an die EU-Kommission übersandt, die Februar 2013 akzeptiert und im EUTL 1 /CITL eingestellt wurden. Am waren somit 1732 Anlagen innerhalb der 2. Handelsperiode emissionshandelspflichtig. Gegenüber der Liste vom wurden sechs Neuanlagen und 17 Anlagen, die emissionshandelspflichtig sind, jedoch keine kostenlose Zuteilung erhalten, neu aufgenommen. Insgesamt wurden für 65 Anlagen Zuteilungsänderungen vorgenommen. Die Änderungen gegenüber der NAP-Tabelle vom werden in der Spalte Aktualisierung der Liste dokumentiert. Die Tabelle stellt die Fallgruppen und die Zahl der betroffenen Anlagen nach Kennzeichnung in der Anlagenliste dar. Bei einzelnen Anlagen können auch mehrere Zuteilungsänderungen zu unterschiedlichen Zeiten vorgenommen worden sein. 1 Im Juni 2012 löste das EUTL (European Union Transaction Log) das CITL ab. Weitere Informationen und Downloadmöglichkeiten unter Erläuterungen zur NAP-Tabelle Deutschland , Stand

4 Tabelle 1: Übersicht der Zuteilungsänderungen Status Zuteilungsänderung keine Zuteilungsänderung Kennzeichnung in der Anlagenliste Zahl Anlagen mit von der KOM genehmigten Zuteilungsänderungen hinzugefügt Neuanlage Zuteilungsänderungen in der 2. HP EH-pflichtige Anlage ohne Zuteilung Bestandsanlage - neu eh-pflichtig Kapazitätserweiterung Stilllegung Wegfall EH-Pflicht Zuteilungsänderung- Zusammenlegung Zuteilungsänderung Zuteilungsänderung, Kapazitätserweiterung in NAP-Liste rückwirkend nicht eh-pflichtig in der 2. HP Aufhebung Aufhebung- Zusammenlegung Wegfall EH-Pflicht vor 2. HP raus aus der NAP-Liste Gesamtergebnis Erläuterungen zur NAP-Tabelle Deutschland , Stand

5 Das deutsche Gesamtbudget (CAP) beträgt Emissionsberechtigungen (EB). Die theoretische Reserve 2 für Neuanlagen beträgt mit Stand vom insgesamt Emissionsberechtigungen. Die Menge für die Auktionierung wird hier unverändert ausgewiesen. Die jährliche Veräußerungsmenge beläuft sich in der Handelsperiode von auf 40 Millionen Emissionsberechtigungen (Jahresgrundmenge). 3 Die angegebenen Emissionen der Jahre sind die zum geprüften Daten aus den Emissionsberichten. Die Emissionen 2012 entsprechen den im März vorgenommenen VET- Eintragungen im EUTL. 2 Bei der theoretischen Reserve wird davon ausgegangen, dass alle Zuteilungen ausgegeben und eventuelle Rückforderungen ausgeglichen werden. 3 Zusätzlich werden jährlich weitere Berechtigungen versteigert um die Kosten zu decken, die dem Bund durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Emissionshandel entstehen (Refinanzierungsmenge). Die jährliche Refinanzierungsmenge speist sich aber im Unterschied zur Jahresgrundmenge aus der Neuanlagenreserve. UNTERSCHIEDE IN DER DARSTELLUNG ZUM EUTL/CITL In der hier abgebildeten NAP-Tabelle werden die jährlichen Zuteilungen dargestellt, wie sie durch Bescheid von der DEHSt zugeteilt wurden. Im EUTL/CITL werden dagegen Zuteilungen, die im vorherigen Jahr nicht ausgegeben werden konnten, mit den Zuteilungen im darauffolgenden Jahr verrechnet. So können Rückforderungen im EUTL/CITL nicht abgebildet werden. Ein Vergleich einzelner Jahresmengen kann hier zu Fehlinterpretationen führen (z.b. Vergleich Zuteilung mit VET im Jahr 2008). Theoretisches Beispiel: Eine Anlage erhielt zu Beginn der Handelsperiode im Jahr 2008 eine jährliche Zuteilung in Höhe von Emissionsberechtigungen (EB). Im Zuge eines Widerspruchsverfahrens wird im Laufe des Jahres 2009 die jährliche Zuteilungsmenge auf EB reduziert. Die DEHSt verrechnet daher die für die Jahre 2008 und 2009 bereits ausgegebene Menge in Höhe der Differenz ( EB) mit den Ausgaben für das folgende Jahre. Der Reservebestand wird um die Menge von EB erhöht. Die Darstellung unterscheidet sich zwischen EUTL/CITL und DEHSt wie folgt: Beispiel für Dokumentation einer Minderzuteilung Darstellung Gesamt DEHSt EB EB EB EB EB EB EUTL/CITL EB EB EB EB EB EB Im Falle von Stilllegungen während der Handelsperiode, werden Emissionsberechtigungen für das laufende Jahr der Stilllegung anteilig zurückgefordert. In diesem Fall wird die Zuteilung in der DEHSt Tabelle angepasst. Im EUTL/CITL kann dies jedoch nicht dargestellt werden: Beispiel für Dokumentation einer Stilllegung in der Mitte des Jahres 2009 Darstellung Gesamt DEHSt EB EB 0 EB 0 EB 0 EB EB EUTL/CITL EB EB 0 EB 0 EB 0 EB EB Somit weicht die im EUTL/CITL angegebene Zuteilung für das Jahr 2009 mit der tatsächlich von der DEHSt beschiedenen Zuteilung um EB ab, Die EB gehen somit im EUTL/CITL nicht in die Reserve über. Erläuterungen zur NAP-Tabelle Deutschland , Stand

6 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz Berlin Internet: emissionshandel@dehst.de

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