Erfolgreiche Betriebsübergabe. Handwerk steuerliche Aspekte. Unternehmensnachfolge Steuerrecht. Rechtsanwalt/Steuerberater Dr.
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- Eduard Kramer
- vor 6 Jahren
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1 Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Erfolgreiche Betriebsübergabe im Handwerk steuerliche Aspekte Vortrag am 21. Juni 2017 im Rahmen der Veranstaltung der Handwerkskammer zu Köln Unternehmensnachfolge Steuerrecht Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann
2 Übertragung Handwerksbetrieb von Vater auf Sohn/Tochter
3 Übertragung Handwerksbetrieb von Vater auf Sohn/Tochter
4 Vorüberlegungen Steuerrecht Unternehmensnachfolge Ertragsteuer Erbschaftsteuer sonstige Steuern ungewollte Realisation Widerrufsvorbehalte Vermeidung nachgelagerte Besteuerung Verlustvorträge Vermeidung existenzvernichtender ErbSt.- Belastung Vermeidung nachgelagerte Besteuerung ( Behaltefristverstoß ) Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer InvZul
5 Vorfragen Was soll übertragen werden? Einzelunternehmen? Personengesellschaft (KG, OHG, GbR)? GmbH? Betriebsaufspaltung? Soll der Übergeber nach der Übergabe noch wirtschaftlich versorgt werden? Soll ein Kaufpreis oder eine Rente bezahlt werden oder erfolgt die Übertragung unentgeltlich? Wird der Übergeber nach der Übergabe weiter tätig sein?
6 Ertragsteuer typische Realisationsrisiken Versorgung: Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt steuerlich riskant Mitunternehmerstellung? (unentgeltliche Nachfolgen) Versorgung: Übertragung gegen wiederkehrende Leistungen (teilentgeltliche Nachfolgen) Aufgabe Geschäftsführeramt des Übergebers erforderlich Betriebsaufspaltung: ungewollte Beendigung der sachlichen und/oder personellen Verflechtung (entgeltliche + unentgeltliche Nachfolgen) Zurückbehalt von SBV oder wesentlicher Betriebsgrundlagen Entnahme (entgeltliche + unentgeltliche Nachfolgen)
7 Ertragsteuer Widerrufsvorbehalte Widerrufsvorbehalte vereinbaren? Gründe dafür? Nachfolger ist noch in beruflicher/persönlicher Entwicklung Sicherstellung gegenüber familienfremden Dritten Vorsorge für Scheidungsfall Handlungserwägungen gesetzliche Rückforderungsrechte (unschädlich) Nichtvollziehung Auflage / Verarmung / grober Undank
8 Ertragsteuer Widerrufsvorbehalte Handlungserwägungen Vertragliche Rückforderungsrechte vereinbaren soweit steuerlich möglich zb: Beschränkung der Veräußerungs- und Belastungsmöglichkeiten Insolvenz / Zwangsvollstreckung in Vermögen Vorversterben des Übernehmers Geschäftsunfähigkeit des Übernehmers Scheidung Ehe / Auflösung Lebenspartnerschaft freies Widerrufsrecht keine Mitunternehmerstellung
9 Ertragsteuer nachgelagerte Besteuerung Problem Steuerbelastung beim Übergeber durch Verhalten des Übernehmers zb fehlende Investition oder Veräußerung oder Wegzug Handlungserwägungen vertragliche Abreden zur Tragung der Steuerlast im Übergabevertrag Einräumung von Mitsprachemöglichkeiten, Beirat, Geschäftsführer
10 Ertragsteuer Verlustvorträge Problem GmbH und Personengesellschaften: Wegfall eines Verlustvortrags bei Übertragung der Anteile Handlungserwägungen Rausverkauf zur Nutzung der Verlustvorträge (entgeltlich) gestufte Anteilsübertragung ( 8c KStG)
11 Erbschaftsteuer Vermeidung existenzvernichtender Erbschaftsteuer-Belastung Inanspruchnahme der Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen, Freibetrag bis 1 Mio. (Übertragung unter Lebenden + von Todes wegen) Vorbereitende Maßnahmen zb Prüfung und Optimierung des Verwaltungsvermögens; Anzahl Arbeitnehmer prüfen (mehr als 5 Beschäftigte)
12 Erbschaftsteuer Maßnahmen zur Vermeidung einer Nachversteuerung Problem Verstoß gegen Behaltensregelungen Nachversteuerung Handlungserwägungen Vertragliche Haftungsabreden im Übergabevertrag Vereinbarung Rückforderungsrechte Mitspracherechte des Übergebers
13 Sonstige Steuern Umsatzsteuer Geschäftsveräußerung Vorsteuer Haftung für Betriebsschulden nach 75 AO Steuerbefreiung für Anteilsübertragung nach 4 Nr. 8 Buchst. f UStG Grunderwerbsteuer bei Grundbesitz 1 Abs. 2a GrEStG bei Übertragung von Anteilen 3 GrEStG Befreiung bei: unentgeltlicher Übertragung, Übertragung auf Ehegatten oder Kinder
14 Vielen Dank Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Claas Fuhrmann Carlé Carlé Korn Stahl Strahl Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater kösdi-haus Aachener Straße Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0)
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