EUR , Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 2004 (2010) mit aktienkursabhängiger Verzinsung WestLB TOP 7-Bond II. ISIN Code DE000WLB1VP8

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1 Informationsmemorandum Mai 2004 EUR , Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 2004 (2010) mit aktienkursabhängiger Verzinsung WestLB TOP 7-Bond II ISIN Code DE000WLB1VP8 Valuta 14. Mai 2004 ausschließlich lieferbar in Miteigentumsanteilen an einer Global-Inhaberschuldverschreibung WestLB AG 1

2 2 Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Inhaber-Teilschuldverschreibungen von mit aktienkursabhängiger Verzinsung (WestLB TOP 7-Bond II) Risiko beim Kauf von WestLB TOP 7-Bonds II Mit dem Kauf der WestLB TOP 7-Bonds II erwerben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrages der Teilschuldverschreibungen bei Endfälligkeit und einen Anspruch auf eine Zinszahlung in Höhe von bis zu 7,0 % gemäß 2 der Anleihebedingungen. Die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag bei Endfälligkeit ist garantiert; die Zinszahlung hängt von dem Schlusswert der im Basket enthaltenen Aktien an jedem ersten Tag eines Kalendermonats in der jeweiligen Zinsperiode ab, an dem die jeweilige Aktie an ihrer Heimatbörse notiert wird ( Bewertungstag ). Eine Zinsperiode umfasst den Zeitraum vom 14. Mai (einschließlich) eines Jahres bis zum 14. Mai (ausschließlich) des folgenden Jahres (die Zinsperiode ). Der Zinssatz von 7,0 % wird dann gezahlt, wenn der Schlusswert keiner der im Basket enthaltenen Aktien an mindestens einem Bewertungstag gleich oder niedriger als der Referenzwert von 75 % ihres Anfangswertes notiert. Bleiben also die Schlusswerte aller im Basket enthaltenen Aktien während der jeweiligen Zinsperiode konstant über ihren Referenzwerten, erhalten Sie eine Verzinsung, die deutlich über dem Marktniveau für vergleichbare Laufzeiten und Emittenten liegt. Entwickeln sich die Schlusswerte jedoch entgegen Ihren Erwartungen und notiert der Schlusswert von mindestens einer Aktie an nur einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert, sinkt der Zinssatz: Für die in der Tabelle in 2 Abs. 1 der Anleihebedingungen genannte Anzahl der Aktien, deren Schlusswert an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich oder niedriger als ihr Referenzwert notiert, reduziert sich der Zinssatz für diese Zinsperiode auf den in dieser Tabelle genannten Zinssatz. Sollten die Schlusswerte von mehr als 6 Aktien an einem Bewertungstag auf oder unter ihren jeweiligen Referenzwert sinken, kommt es zu einer Nullverzinsung für diese Zinsperiode. Es ist in diesen letzten beiden Fällen jeweils unerheblich, ob sich die entsprechenden Aktien innerhalb der Zinsperiode an einem späteren Bewertungstag wieder erholen. Stückzinsen werden in keinem Fall berechnet. Die Rückzahlung des Nominalbetrages bei Endfälligkeit ist garantiert. Während der Laufzeit können die Anleihegläubiger ihre Teilschuldverschreibungen grundsätzlich jederzeit über die Börse veräußern. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der jeweilige Marktpreis der Anleihe nicht nur durch die Änderungen des Kapitalmarktzinses für vergleichbare Laufzeiten, sondern auch durch die Wertentwicklung der im Basket enthaltenen Aktien beeinflusst wird. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken ausschließen oder einschränken können; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils zugrundeliegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für Sie ein entsprechender Verlust entsteht. Inanspruchnahme von Kredit Wenn Sie den Erwerb der Teilschuldverschreibungen mit Kredit finanzieren, müssen Sie beim Nichteintritt Ihrer Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Dadurch erhöht sich Ihr Verlustrisiko erheblich. Setzen Sie nie darauf, den Kredit aus Gewinnen eines Geschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können. Vielmehr müssen Sie vorher Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Beratung durch Hausbank Dieses Informationsmemorandum ersetzt nicht die vor jeder Kaufentscheidung unerlässliche Beratung durch Ihre Hausbank. Zusätzlich zu diesem Informationsmemorandum wird bei der WestLB AG, Equity Markets, Herzogstr. 15, Düsseldorf, der Unvollständige Verkaufsprospekt für Inhaber-Teilschuldverschreibungen von ( ) mit aktienkursabhängiger Verzinsung TOP -Bond vom 27. Februar 2003 sowie der Nachtrag vom 16. April 2004 zu diesem TOP 7-Bond II und der Nachtrag vom 6. August 2003 mit der Darstellung der WestLB AG und deren Halbjahreszahlen 2003 zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

3 Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Inhaber -Teilschuldverschreibungen von 2004 (2010) mit aktienkursabhängiger Verzinsung WestLB TOP 7-Bond II Emittentin Stückelung Rückzahlung Verzinsung WestLB AG, Düsseldorf und Münster. Die Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR , ist in Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000, eingeteilt. Die Teilschuldverschreibungen werden gemäß 4 der Anleihebedingungen am 14. Mai 2010 (Fälligkeitstag) zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Teilschuldverschreibungen werden vom 14. Mai 2004 an verzinst. Die Zinszahlungen erfolgen über die Clearstream Banking AG ( Cleartream ). Gemäß 2 der Anleihebedingungen richtet sich der Zinssatz nach dem Schlusswert der in dem Basket enthaltenen Aktien. Ist der Schlusswert keiner der im Basket enthaltenen Aktien an mindestens einem Bewertungstag gleich oder niedriger als ihr Referenzwert, beträgt der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode 7,0 %. Für die in der unten stehenden Tabelle genannte Anzahl der Aktien, deren Schlusswert an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert notiert, reduziert sich der Zinssatz für diese Zinsperiode auf den in dieser Tabelle genannten Zinssatz. Notiert der Schlusswert von mehr als 6 Aktien an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert, beträgt der Zinssatz für diese Zinsperiode 0 %. In keinem dieser Fälle werden Stückzinsen berechnet. Die erste Zinszahlung erfolgt gegebenenfalls am 14. Mai Anzahl der Aktien, deren Schlusswert Zinssatz für die unter dem Referenzwert notiert Zinsperiode 0 7 % 1 6 % 2 5 % 3 4 % 4 3 % 5 2 % 6 1 % % 3

4 Basket Der Basket setzt sich aus den folgenden Aktien zusammen: Aktie ISIN- Heimat- Referenz- Referenz- Referenz- Anfangs- Code börse Termin- Index wert: wert börse 75 % des Anfangswerts Allianz AG DE Xetra Eurex STOXX 50 62,34 83,12 Bayerische Motoren Werke AG DE Xetra Eurex DAX 30 25,73 34,31 Canon Inc. JP Tokio Osaka Nikkei , ,00 E.ON AG DE Xetra Eurex STOXX 50 40,09 53,45 France Telecom S.A. FR Euronext MONEP STOXX 50 14,15 18,87 Hewlett-Packard Company US NYSE CBOE S&P ,94 19,92 ING Groep N.V. NL Euronext EOE STOXX 50 12,81 17,08 Intel Corporation US Nasdaq CBOE S&P ,91 26,55 Koninklijke Philips Electronics N.V. NL Euronext EOE STOXX 50 16,46 21,95 Lloyds TSB Group plc. GB LSE Liffe FTSE ,25 411,00 Microsoft Corporation US Nasdaq CBOE S&P ,45 25,93 Nikon Corporation JP Tokio Osaka Nikkei , ,00 Nokia OYJ FI Helsinki SOM STOXX 50 8,63 11,50 Oracle Corporation US68389X1054 Nasdaq CBOE S&P 500 8,56 11,41 Pfizer Inc. US NYSE CBOE S&P ,00 36,00 Sanofi-Synthelabo S.A. FR Euronext MONEP STOXX 50 39,68 52,90 Siemens AG DE Xetra Eurex STOXX 50 43,04 57,39 Total S.A. FR Euronext MONEP STOXX ,60 152,80 Toyota Motor Corporation JP Tokio Osaka Nikkei , ,00 Vodafone Group plc. GB LSE Liffe FTSE ,44 135,25 Referenzwert Verbriefung/ Lieferung Der Referenzwert jeder der in dem Basket enthaltenen Aktien beträgt 75 % des jeweiligen Anfangswertes. Die Anfangswerte wurden am 10. Mai 2004 festgestellt. Die Teilschuldverschreibungen sind für die gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaberschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine ist ausgeschlossen. Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaberschuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, von Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, und Clearstream Banking S.A. übertragen werden können. Anfänglicher 100 %. Verkaufspreis 4

5 Steuern und Abgaben Börsennotierung Bekanntmachungen Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Alle im Zusammenhang mit der Zahlung des Nennbetrages bzw. der Lieferung der Aktien gegebenenfalls anfallenden Steuern oder sonstigen Abgaben sind von den Anleihegläubigern zu tragen. Die Emittentin hat die Einführung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbank Stuttgart beantragt. Alle die Teilschuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Börse, an der die Teilschuldverschreibungen notiert sind. Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Anleihegläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in den Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist Düsseldorf. Haftung für die Für die WestLB AG gilt die am 17. Juli 2001 zwischen der EU-Kommission und Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Verständigung, wonach Gewährder WestLB AG/ trägerhaftung und Anstaltslast nach einer vierjährigen Übergangsfrist abge- Anstaltslast und schafft werden. Gewährträgerhaftung* Aufgrund dieser Verständigung und Artikel 1 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Nordrhein- Westfalen vom 2. Juli 2002 haften die Gewährträger der Landesbank Nordrhein- Westfalen deren 100%ige Tochter die WestLB AG ist auch für alle während dieser Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten der WestLB AG, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. Die Gewährträger der Landesbank Nordrhein-Westfalen stellen bis einschließlich 18. Juli 2005 sicher, dass die WestLB AG ihre Verpflichtungen erfüllen kann (Anstaltslast). ISIN Code DE000WLB1VP8 * Ausführliche Information siehe Nachtrag vom 6. August 2003 (Emittentenbeschreibung WestLB AG), Seite 3 zum Unvollständigen Verkaufsprospekt vom 27. Februar

6 Wichtige Hinweise für Investoren Bewertung der Teilschuldverschreibungen unter dem Aspekt der Zinszahlungsvarianten Gemäß 2 der Anleihebedingungen richtet sich der Zinssatz nach dem Schlusswert der in dem Basket enthaltenen Aktien. Ist der Schlusswert keiner der im Basket enthaltenen Aktien an mindestens einem Bewertungstag gleich oder niedriger als ihr Referenzwert, so zahlt die Emittentin dem Investor für die jeweilige Zinsperiode eine deutlich über dem Marktniveau liegende Verzinsung von 7,0 % (siehe unten: Zinszahlungsvariante 1). Für vergleichbare Bundesschuldverschreibungen liegt die Rendite bei ca. 3,80% p.a. Für die in der nachstehenden Tabelle genannte Anzahl der Aktien, deren Schlusswert an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert notiert, reduziert sich der Zinssatz für diese Zinsperiode auf den in dieser Tabelle genannten Zinssatz (siehe unten Zinszahlungsvariante 2). Notiert der Schlusswert von mehr als 6 Aktien an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert, beträgt der Zinssatz für diese Zinsperiode 0 % (siehe unten Zinszahlungsvariante 3). Anzahl der Aktien, deren Schlusswert unter dem Referenzwert notiert 0 7 % 1 6 % 2 5 % 3 4 % 4 3 % 5 2 % 6 1 % % Zinszahlungsvariante 1 (für eine Zinsperiode): Zinssatz für die Zinsperiode Ist der Schlusswert keiner Aktie an mindestens einem Bewertungstag gleich oder niedriger als ihr Referenzwert (siehe Tabelle), beträgt der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode 7,0 %. Aktie Schlusswert Referenzwert Schlusswerte an den am Bewertungstagen (Anfangswert) Allianz AG 83,12 62,34 > 62,34 z.b. 85,00 Bayerische Motoren Werke AG 34,31 25,73 > 25,73 z.b. 35,00 Canon Inc , ,50 > 4.237,50 z.b ,00 E.ON AG 53,45 40,09 > 40,09 z.b. 50,00 France Telecom S.A. 18,87 14,15 > 14,15 z.b. 20,10 Hewlett-Packard Company 19,92 14,94 > 14,94 z.b. 19,00 ING Groep N.V. 17,08 12,81 > 12,81 z.b. 17,00 Intel Corporation 26,55 19,91 > 19,91 z.b. 25,99 Koninklijke Philips Electronics N.V. 21,95 16,46 > 16,46 z.b. 21,80 Lloyds TSB Group plc. 411,00 308,25 > 308,25 z.b. 500,00 Microsoft Corporation 25,93 19,45 > 19,45 z.b. 30,00 Nikon Corporation 1.186,00 889,50 > 889,50 z.b ,00 Nokia OYJ 11,50 8,63 > 8,63 z.b. 13,00 Oracle Corporation 11,41 8,56 > 8,56 z.b. 11,50 Pfizer Inc. 36,00 27,00 > 27,00 z.b. 37,00 Sanofi-Synthelabo S.A. 52,90 39,68 > 39,68 z.b. 52,10 Siemens AG 57,39 43,04 > 43,04 z.b. 57,40 Total S.A. 152,80 114,60 > 114,60 z.b. 150,00 Toyota Motor Corporation 3.760, ,00 > 2.820,00 z.b ,00 Vodafone Group plc. 135,25 101,44 > 101,44 z.b. 130,10 6

7 Zinszahlungsvariante 2 (für eine Zinsperiode): Für die in der Tabelle in 2 Abs. 1 der Anleihebedingungen genannte Anzahl der Aktien, deren Schlusswert an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert notiert, reduziert sich der Zinssatz laut nachstehendem Beispiel von 7% auf 5%. Aktie Schlusswert Referenzwert Schlusswerte an den am Bewertungstagen (Anfangswert) Allianz AG 83,12 62,34 > 62,34 z.b. 85,00 Bayerische Motoren Werke AG 34,31 25,73 > 25,73 z.b. 35,00 Canon Inc , ,50 > 4.237,50 z.b ,00 E.ON AG 53,45 40,09 < 40,09 z.b. 35,75 France Telecom S.A. 18,87 14,15 > 14,15 z.b. 20,35 Hewlett-Packard Company 19,92 14,94 > 14,94 z.b. 19,00 ING Groep N.V. 17,08 12,81 > 12,81 z.b. 17,00 Intel Corporation 26,55 19,91 > 19,91 z.b. 25,99 Koninklijke Philips Electronics N.V. 21,95 16,46 > 16,46 z.b. 21,80 Lloyds TSB Group plc. 411,00 308,25 > 308,25 z.b. 500,00 Microsoft Corporation 25,93 19,45 > 19,45 z.b. 30,00 Nikon Corporation 1.186,00 889,50 > 889,50 z.b ,00 Nokia OYJ 11,50 8,63 < 8,63 z.b. 5,63 Oracle Corporation 11,41 8,56 > 8,56 z.b. 9,12 Pfizer Inc. 36,00 27,00 > 27,00 z.b. 37,00 Sanofi-Synthelabo S.A. 52,90 39,68 > 39,68 z.b. 52,10 Siemens AG 57,39 43,04 > 43,04 z.b. 57,40 Total S.A. 152,80 114,60 > 114,60 z.b. 150,00 Toyota Motor Corporation 3.760, ,00 > 2.820,00 z.b ,00 Vodafone Group plc. 135,25 101,44 > 101,44 z.b. 130,10 Zinszahlungsvariante 3 (für eine Zinsperiode): Ist der Schlusswert von mehr als 6 Aktien (hier 8 Aktien) an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert, werden für diese Zinsperiode keine Zinsen gezahlt. Aktie Schlusswert Referenzwert Schlusswerte an den am Bewertungstagen (Anfangswert) Allianz AG 83,12 62,34 < 62,34 z.b. 60,00 Bayerische Motoren Werke AG 34,31 25,73 < 25,73 z.b. 20,00 Canon Inc , ,50 < 4.237,50 z.b ,00 E.ON AG 53,45 40,09 < 40,09 z.b. 30,00 France Telecom S.A. 18,87 14,15 < 14,15 z.b. 12,00 Hewlett-Packard Company 19,92 14,94 < 14,94 z.b. 12,00 ING Groep N.V. 17,08 12,81 < 12,81 z.b. 10,00 Intel Corporation 26,55 19,91 < 19,91 z.b. 18,00 Koninklijke Philips Electronics N.V. 21,95 16,46 > 16,46 z.b. 21,80 Lloyds TSB Group plc. 411,00 308,25 > 308,25 z.b. 500,00 Microsoft Corporation 25,93 19,45 > 19,45 z.b. 22,00 Nikon Corporation 1.186,00 889,50 > 889,50 z.b ,00 Nokia OYJ 11,50 8,63 > 8,63 z.b. 13,00 Oracle Corporation 11,41 8,56 > 8,56 z.b. 10,00 Pfizer Inc. 36,00 27,00 > 27,00 z.b. 34,00 Sanofi-Synthelabo S.A. 52,90 39,68 > 39,68 z.b. 52,10 Siemens AG 57,39 43,04 > 43,04 z.b. 57,40 Total S.A. 152,80 114,60 > 114,60 z.b. 130,00 Toyota Motor Corporation 3.760, ,00 > 2.820,00 z.b ,00 Vodafone Group plc. 135,25 101,44 > 101,44 z.b. 130,10 7

8 Wichtige Zusatzinformation über steuerliche Risiken Beruhend auf der besonderen Ausgestaltung des Wertpapiers und insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Wertpapier eine Kapitalrückzahlung garantiert, vertritt die Emittentin zu dem hier gegenständlichen Wertpapier die nachfolgende Rechtsauffassung: Die auf das als Finanzinnovation zu charakterisierende Wertpapier gezahlten Kapitalerträge unterliegen bei einer Zahlung an in Deutschland unbeschränkt einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Personen grundsätzlich der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken sind zur jährlichen Ausstellung einer zusammenfassenden Bescheinigung über Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Termingeschäften des Kunden verpflichtet. Zinsabschlagsteuer und Behandlung im Privatvermögen Wird das Wertpapier vom Ersterwerber während der gesamten Laufzeit gehalten, bei Endfälligkeit eingelöst (so genannter Durchhalterfall) und erfolgt die Einlösung genau zum Nennwert, ergeben sich durch die Rückzahlung vorbehaltlich eines Emissionsdisagios keine ertragsteuerlichen Folgen. Sofern die Kapitalrückzahlung unter dem Nennwert erfolgt, ist nach Auffassung der Emittentin ein hierdurch eventuell realisierter Verlust eine negative Einnahme aus Kapitalvermögen und kann als solche in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Zinsabschlagsteuerlich hat diese negative Einnahme keine Auswirkungen. Wird das Wertpapier dagegen nicht über die gesamte Laufzeit vom Ersterwerber oder von einem Zweit- oder Folgeerwerber gehalten (so genannter Zwischenveräußerungsfall), stellt nach Auffassung der Emittentin die bei Veräußerung durch den Ersterwerber oder einen Folgeerwerber bzw. bei Einlösung durch den Zweiterwerber oder jeden Folgeerwerber erzielte positive oder negative Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis bzw. Einlösungsbetrag positive oder negative Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Insofern gilt zinsabschlagsteuerlich die so genannte Kursdifferenzbesteuerung. Im Falle einer positiven Differenz zwischen Veräußerungs- oder Einlösungspreis und Anschaffungskosten des Wertpapiers unterliegt diese Kursdifferenz (= zinsabschlagsteuerliche Bemessungsgrundlage) der Zinsabschlagsteuer. Im Falle einer negativen Kursdifferenz ergeben sich keine zinsabschlagsteuerlichen Konsequenzen. Wird während der Haltedauer des Wertpapiers dieses Wertpapier von einem Depot auf ein anderes Depot bei einem anderen Kreditinstitut übertragen unterliegt das Papier bei Veräußerung bzw. Einlösung der zinsabschlagsteuerlichen Pauschalbesteuerung. In diesem Fall gilt als zinsabschlagsteuerliche Bemessungsgrundlage 30% der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung des Wertpapiers. Diese zinsabschlagsteuerliche Ersatzbemessungsgrundlage wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch die tatsächliche Bemessungsgrundlage ersetzt. Wird das Wertpapier in einem inländischen Depot verwahrt oder verwaltet, so wird auf die Kapitalerträge eine 30%ige Zinsabschlagsteuer erhoben zzgl. eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5% bezogen auf den Zinsabschlagsteuerbetrag (Gesamtbelastung aus Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag also 31,65%). Behandlung im Betriebsvermögen Die vorstehenden zinsabschlagsteuerlichen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für Anleger, welche die Wertpapiere im Betriebsvermögen halten. Die übrigen Ausführungen haben für diese Anleger im Betriebsvermögen wegen der dortigen Gewinnermittlungsmethodik, die alle Betriebsvermögensmehrungen und -minderungen im Rahmen der geltenden steuergesetzlichen Regelungen erfasst, keine Relevanz Steuerausländer Personen, die in Deutschland steuerlich nicht ansässig und somit nicht unbeschränkt einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig sind, unterliegen von Ausnahmetatbeständen abgesehen mit ihren Erträgen aus diesem Wertpapier weder der deutschen Einkommen- / Körperschaftsteuer noch der deutschen Zinsabschlagsteuer zzgl. des Solidaritätszuschlages. In Zweifelsfällen wird die Kontaktaufnahme mit einem Vertreter der rechts- oder steuerberatenden Berufe empfohlen. 8

9 Anleihebedingungen der EUR Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 2004 (2010) mit aktienkursabhängiger Verzinsung TOP7 - Bond II (ISIN-Code DE000WLB1VP8) 1 Form und Nennbetrag (1) Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR sind eingeteilt in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 Stücknummern bis (die Teilschuldverschreibungen ). (2) Die Teilschuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaberschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG ( Clearstream ) hinterlegt ist. Die Global-Inhaberschuldverschreibung trägt die Unterschrift von zwei Zeichnungsberechtigten der WestLB AG ( Emittentin ), sowie eine Kontrollunterschrift. Zinsscheine werden nicht ausgegeben, der Anspruch auf Zahlung von Zinsen ( 2) ist durch die Global-Inhaberschuldverschreibung mitverbrieft. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine ist ausgeschlossen. (3) Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen ( Anleihegläubiger ) stehen Miteigentumsanteile an der Global- Inhaberschuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel ( Euroclear ), und der Clearstream Banking S.A. übertragen werden können. 2 Zinsen (1) Die Teilschuldverschreibungen werden vom an verzinst. Die Zinsen werden jeweils für den Zeitraum vom (einschließlich) eines Jahres bis zum (ausschließlich) des folgenden Jahres berechnet (jeweils eine Zinsperiode ). Der Zinssatz richtet sich nach dem Schlusswert (Absatz 2) der in dem Basket ( 3 (1)) enthaltenen Aktien. Ist der Schlusswert keiner der im Basket enthaltenen Aktien an mindestens einem Bewertungstag ( 2 (2)), gleich oder niedriger als ihr Referenzwert ( 3) beträgt der Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode 7%. Für die in der folgenden Tabelle genannte Anzahl der Aktien, deren Schlusswert an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert notiert, reduziert sich der Zinssatz für diese Zinsperiode auf den in der Tabelle genannten Zinssatz. Notiert der Schlusswert von mehr als sechs Aktien an mindestens einem Bewertungstag der jeweiligen Zinsperiode gleich dem oder niedriger als ihr jeweiliger Referenzwert, beträgt der Zinssatz für diese Zinsperiode 0%. In jedem Fall werden keine Stückzinsen berechnet. Anzahl der Aktien, Zinssatz deren Schlußwert unter für die Zinsperiode dem Referenzwert notiert in % (2) Ein Bewertungstag ist jeder erste Tag eines Kalendermonats innerhalb der jeweiligen Zinsperiode, an dem die jeweilige Aktie an ihrer Heimatbörse ( 3 (1)) gehandelt wird. (3) Der Schlusswert der in dem Basket enthaltenen Aktien ist der an der jeweiligen Heimatbörse als Schlusskurs festgestellte und veröffentlichte Wert. (4) Die Zinsen werden, falls gemäß Absatz (1) zahlbar, am letzten Bankarbeitstag der jeweiligen Zinsperiode gezahlt. Die erste Zinszahlung erfolgt gegebenenfalls am 13. Mai Bankarbeitstag im Sinne dieser Emissionsbedingungen ist ein Arbeitstag, an dem Geschäftsbanken in Düsseldorf und Frankfurt geöffnet sind. 3 Basket (1) Der Basket besteht vorbehaltlich der Anpassungsregelung in 5 und 6 aus den im Folgenden aufgelisteten 20 Aktien (jeweils die Aktie ): Aktie ISIN-Code Heimatbörse Referenz- Referenz- Referenz- Anfangs- Termin- Index wert: wert börse 75 % des Anfangswerts Allianz AG DE Xetra Eurex STOXX 50 62,34 83,12 Bayerische Motoren Werke AG DE Xetra Eurex DAX 30 25,73 34,31 Canon Inc. JP Tokio Osaka Nikkei , ,00 E.ON AG DE Xetra Eurex STOXX 50 40,09 53,45 France Telecom S.A. FR Euronext MONEP STOXX 50 14,15 18,87 Hewlett-Packard Company US NYSE CBOE S&P ,94 19,92 ING Groep N.V. NL Euronext EOE STOXX 50 12,81 17,08 Intel Corporation US Nasdaq CBOE S&P ,91 26,55 Koninklijke Philips Electronics N.V. NL Euronext EOE STOXX 50 16,46 21,95 Lloyds TSB Group plc. GB LSE Liffe FTSE ,25 411,00 Microsoft Corporation US Nasdaq CBOE S&P ,45 25,93 Nikon Corporation JP Tokio Osaka Nikkei , ,00 Nokia OYJ FI Helsinki SOM STOXX 50 8,63 11,50 Oracle Corporation US68389X1054 Nasdaq CBOE S&P 500 8,56 11,41 Pfizer Inc. US NYSE CBOE S&P ,00 36,00 Sanofi-Synthelabo S.A. FR Euronext MONEP STOXX 50 39,67 52,90 Siemens AG DE Xetra Eurex STOXX 50 43,04 57,39 Total S.A. FR Euronext MONEP STOXX ,60 152,80 Toyota Motor Corporation JP Tokio Osaka Nikkei , ,00 Vodafone Group plc. GB LSE Liffe FTSE ,44 135,25 9

10 (2) Der Referenzwert jeder der in dem Basket enthaltenen Aktien beträgt 75% des jeweiligen Anfangswertes (siehe Tabelle in Absatz 1)). Der Anfangswert wurde am festgestellt. 4 Fälligkeit / Zahlungen (1) Die Teilschuldverschreibungen werden am ( Fälligkeitstag ) zum Nennbetrag zurückgezahlt. (2) Die Emittentin verpflichtet sich, Kapital und Zinsen auf die Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit in derjenigen frei konvertierbaren und verfügbaren gesetzlichen Währung zu zahlen, die zum Zeitpunkt der Zahlung gesetzliches Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Zahlungen erfolgen durch die Emittentin an die Clearstream zur Weiterleitung an die Anleihegläubiger. (3) Zahlungen seitens der Emittentin an die Clearstream befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Teilschuldverschreibungen. (4) Ist der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so besteht der Anspruch der Anleihegläubiger auf Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag. Der Anleihegläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen. (5) Die in 801 Abs. 1 Satz 1 BGB festgesetzte Vorlegungsfrist wird auf 10 Jahre abgekürzt. (6) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit auch ohne öffentliche Bekanntmachung Teilschuldverschreibungen am Markt oder in sonstiger Weise zu erwerben und/oder wieder zu verkaufen. 5 Anpassung Wenn während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen eine Aktie durch Ereignisse verändert wird oder (1) in Bezug auf das Kapital oder das Vermögen der Gesellschaft einer Aktie eine Kapitalmaßnahme durch diese selbst oder durch einen Dritten erfolgt (z.b. Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Emission von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf Aktien, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits, Fusion, Liquidation) und (2) wegen dieser Maßnahme die jeweilige in der Tabelle des 3 (1) genannte Referenz-Terminbörse den Basispreis und/oder die Kontraktgröße für auf die jeweilige Aktie der Gesellschaft bezogene Optionskontrakte ( Optionskontrakte ) anpasst, die Optionskontrakte auf andere Weise verändert oder solche Anpassungen nur deshalb nicht vornimmt, weil zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vorzunehmen wären, an der Referenz-Terminbörse keine Optionskontrakte ausstehen, so wird der jeweilige Referenzwert ( 3) entsprechend angepasst und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorgenommen. Diese Anpassungen sowie die Bestimmung des Zeitpunkts, ab dem sie gelten, erfolgen durch die Emittentin nach deren billigem Ermessen ( 315 BGB) unter Beachtung der Grundsätze dieses 5. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß 9. 6 Austausch Sollte nach Maßgabe von 5 eine Anpassung des Referenzwertes einer Aktie nicht möglich sein (z.b. wegen der Einstellung der Börsennotierung einer Aktie auf Grund der Übernahme des Aktienkapitals durch die Gesellschaft einer anderen Aktie), so wird diese am Tag des Wirksamwerdens des Austauschereignisses ( Austauschtag ) gegen eine andere aus dem jeweiligen in der Tabelle des 3 (1) genannten Referenzindex stammende Aktie (die Ersatzaktie ) ausgetauscht. Der Referenzwert der Ersatzaktie entspricht dem Austauschschlusskurs der Ersatzaktie multipliziert mit dem Faktor. Faktor ist der Referenzwert der Aktie geteilt durch den Austauschschlusskurs der Aktie. Austauschschlusskurs ist der Schlusskurs der Aktie am letzten Bankarbeitstag vor dem Austauschtag. Diese Austauschentscheidung erfolgt durch die Emittentin nach deren billigem Ermessen ( 315 BGB) und wird gemäß 9 veröffentlicht. 7 Marktstörung (1) Wenn nach Auffassung der Emittentin an einem Bewertungstag in Bezug auf eine Aktie eine Marktstörung (wie nachfolgend in Absatz 2 definiert) eingetreten ist und fortbesteht, verschiebt sich der Bewertungsstag auf den ersten Bankarbeitstag, an dem die Marktstörung nicht mehr besteht. Die Emittentin wird sich bemühen, den Beteiligten unverzüglich bekanntzumachen, dass eine Marktstörung eingetreten ist. (2) Marktstörung bedeutet die Suspendierung oder wesentliche Einschränkung des Handels (a) an der jeweiligen Heimatbörse allgemein; (b) in der Aktie an der jeweiligen Heimatbörse; oder (c) in Termin- oder Optionskontrakten mit bezug auf die jeweilige Aktie. Eine Einschränkung der Handelszeit oder der Handelstage gilt nicht als Marktstörung, wenn sie auf eine angekündigte Änderung der regelmäßigen Geschäftsstunden der jeweiligen Heimatbörse zurückzuführen ist. Die durch die jeweilige Heimatbörse während eines Handelstages auferlegte Beschränkung zur Verhinderung von Preisveränderungen, die andernfalls zulässige Grenzen überschreiten würden, gilt als Marktstörung. Eine Anpassung gemäß 5 gilt nicht als Marktstörung. (3) Ist der Bewertungstag gemäß Absatz 1 um fünf Bankarbeitstage verschoben worden, wird die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) einen maßgeblichen Schlusswert der von der Marktstörung betroffenen Aktie bestimmen, der nach ihrer Beurteilung den am Handelstag herrschenden Marktgegebenheiten entspricht. Der Fälligkeitstag verschiebt sich entsprechend ( 4 (4)). 8 Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Emittentin behält sich vor, jederzeit eine oder mehrere weitere Emission(en) von Teilschuldverschreibungen zu in jeder Hinsicht identischen mit den hierin niedergelegten Bedingungen aufzulegen. Die zu identischen Bedingungen begebenen Teilschuldverschreibungen gelten als eine einheitliche Emission mit den ursprünglich oder früher begebenen Teilschuldverschreibungen und sind voll mit diesen austauschbar. 10

11 9 Bekanntmachungen Alle die Teilschuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Börse, an der die Teilschuldverschreibungen notiert sind. 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Inhaber von Teilschuldverschreibungen bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist Düsseldorf. 11 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Eine durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Anleihebedingungen etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. (2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Anleihebedingungen ergebenden Verpflichtungen der Emittentin und der Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist Düsseldorf. 11

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