Gefährdungsbeurteilungen für Windenergieanlagen Schwerpunkt Zugangsberechtigungen zur WEA
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- Luisa Hausler
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1 Gefährdungsbeurteilungen für Windenergieanlagen Schwerpunkt Zugangsberechtigungen zur WEA 25. Windenergietage MÄCHTIG GEWALTIG Potsdam, Referentin: Dinah Timmerhues UTW Dienstleistungs GmbH
2 UTW Dienstleistungs GmbH - UTW Dienstleistungs GmbH in ihrer heutigen Form gegründet ca. 35 Mitarbeiter im europaweiten Einsatz - Kernkompetenzen: - Arbeitssicherheit - Sachkundeprüfung Leiter/Steigschutz, Seilwinde/Kran, Aufzug, PSA, Notabseilgeräte - Mängelbeseitigung nach Sachkunde - Transformatorwartung - Prüfung gem. DGUV Vorschrift 3 - ZÜS Prüfung Aufzug in Kooperation mit ZÜS-Prüfstellen - seit 2015: Gefährdungsbeurteilung der WEA - Instandhaltung - Korrosionsbeseitigung und Flanschabdichtung - Reinigung von Öl- und Fettschäden, Brandschäden, sowie weiterer Verunreinigungen (Pilz- und Schimmelbefall) - Sonstige Dienstleistungen - CMS-Messung - Video-Endoskopie - Thermografie - Anlagenbegehung 2
3 Wie ist Ihre Organisationsstruktur? Wer hat Zugang zur WEA? Mit welcher Berechtigung? Welche Qualifikationen setzt der Betreiber voraus? Wie werden Qualifikationen geprüft? Wer hat Zugang zum Schlüssel/Schließeinrichtung der WEA? Wie ist die WEA gegen unbefugtes Betreten gesichert? Wie ist sichergestellt, dass jeder Zugang zu WEA registriert wird? Wer kommuniziert mit den Serviceteams? Wer koordiniert die Arbeiten in der WEA? Wer hat die Anlagenverantwortung gem. DIN VDE ? 3
4 Eigentümer Unterweisung in die Gefährdungsbeurteilung Betreiber / Anlagenbetreiber Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Nicht zwingend unterschiedliche Personen. Die reibungslose Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen muss sichergestellt sein. Montage-Teams 4
5 Entwicklung einer Organisationsstruktur für die technische Betriebsführung Der Eigentümer ist Unternehmer und vom Grundsatz her Anlagenbetreiber Der Anlagenbetrieb wird oft auf die technische Betriebsführung übertragen TBF = Anlagenbetreiber? Die Zugangsberechtigung wird über die TBF organisiert Zugang von Servicefirmen, Gutachtern und Anderen in geeigneter Form dokumentiert? Anlagenbetreiber (DIN VDE ) Betreiber oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb der WEA wahrnimmt Ist seit der Version 2009 benannt, in 2015 vom VDE angepasst gemäß der Entwicklung Wenn niemand anders benannt, trägt der Anlagenbetreiber die Anlagenverantwortung! (Vorsicht: Ist zu regeln) Betriebsführer Anlagenbetreiber oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person als Nur-Dienstleister i.d.r. verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlage Dienstleister arbeitet im Auftrag des Anlagenbetreibers, betreibt auf vertraglicher Basis gegen Entgelt die Betriebseinrichtung im Namen des Auftraggebers 5
6 Begriffsbestimmungen: 1. Betreiber Der Betreiber im Sinne der BetrSichV ist verantwortlich für den sicheren Betrieb und kann eine natürliche oder juristische Person sein. Betreiber ist, wer Eigentümer oder Besitzer einer Anlage ist und sie nutzt oder wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. 6
7 Begriffsbestimmungen: 2. Anlagenverantwortlicher (DIN VDE ) Für die Dauer der Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden. Das ist die Person, der die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage für die Dauer der Arbeit übertragen wurde. Dies beinhaltet auch die sichere Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser elektrischen Anlage und die damit verbundenen sicherheitstechnischen Anweisungen gegenüber eigenen Mitarbeitern und Mitarbeitern von Fremdfirmen. Quelle: BG ETEM Achtung: Klären Sie zwingend mit dem Wartungsgeber, in welchen Fällen und inwieweit von ihm die Anlagenverantwortung übernommen wird! Dieses sollte schriftlich festgehalten sein. 7
8 Begriffsbestimmungen: 2. Arbeitsverantwortlicher (DIN VDE ) Der Arbeitsverantwortliche ist beauftragt, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Diese Arbeiten können auch nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen sein. Der Arbeitsverantwortliche hat darauf zu achten, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden. Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche haben Schaltungen in der Anlage sowie Arbeitsabläufe vor Arbeitsbeginn zu vereinbaren, wobei der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche ein und dieselbe Person sein können, damit entfällt diese Koordination. 8
9 Beschäftigungsvoraussetzungen nach BGI 657 Entsprechend den durchzuführenden Arbeiten und Arbeitsorten müssen von den Beschäftigten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu können zählen: Ersthelferausbildung, Eignung für den vorgesehenen Einsatzbereich (z.b. Untersuchungen nach G25 und G41) Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Gefährdungsbeurteilung (z.b. Untersuchungen nach G20, G26/1 und bei Auslandsaufenthalten ggf. G35), siehe auch Qualifikationen, z.b. Führerschein, Sprachkenntnisse, fachliche Fertigkeiten Grundwissen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in folgenden Bereichen: o Grundkurs PSA, PSA gegen Absturz (PSAgA), Rettungstraining o Elektrotechnik (EuP, EFKff T, Schaltberechtigung) o Kraftbetriebene Werkzeuge o Kranarbeiten, Winden, Anschlagen (Theorie) o Gefahrstoffe o Brandschutz auf Baustellen o Enge Räume o Fahrsicherheit, Ladungssicherung (Theorie) o Auslandsaufenthalt o Elektromagnetische Felder 9
10 Internationale Standards GWO Working at height (Deutscher Standard: PSAgA) Hub Access and Rescue Training (Deutscher Standard: Nabenrettung bzw. technische Rettung aus beengten Räumen) GWO First Aid Training (Deutscher Standard: Ersthelfertraining) GWO Manual Handling Training (Deutscher Standard: Sicheres Heben und Tragen nach BG) GWO Fire Awareness Training (Deutscher Standard: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz nach BGI 560) Ärztliche Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchungen (G41, G20, G25, G26.2) Parkeinweisung Unterweisung Aufzüge 10
11 Beispiel für Regelung der eingeschränkten Zugangsberechtigung Funktion: Qualifikation: Bestellt als: Arbeitsbereich an der WEA: Tätigkeiten: Techniker Typ 1 "Mühlenwart" mindestens elektrisch unterwiesene Person (EuP) Anlagenaufsicht Außenbereich und Turmsockel - Sichtinspektion innen/außen - Organisation der Grünpflege im Außenbereich - Kontrolle und Wartung der Zuwegung und des Stellplatzes - Überprüfung von Vereisung / Schallemissionen - Kontaktaufnahme mit Fernüberwachung zwecks möglicher Fehleranalyse - erste Sichtkontrolle nach Störmeldungen - Anlagenreset nach Absprache mit der Fernüberwachung des Herstellers 1. Zusatzqualifikation: Elektrisch unterwiesene Person (EuP) 2. Zusatzqualifikation: Alternativ Hersteller Schulung/Unterweisung "Anlagenwart" 3. Zusatzqualifikation: Sicherheitsmerkmal: Querverweis: Zuletzt überprüft: nicht Träger eines Herzschrittmacher-, Defibrillator-, Hörhilfeimplantates alle Mitarbeiterinformationen in Personaldatenbank enthalten 11
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. UTW Dienstleistungs GmbH Lilienthalstraße Hamm Tel.: 02381/ Fax: 02381/ info@utw-gmbh.de 12
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