Sozialhilfe und Unterhalt
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- Manfred Mann
- vor 6 Jahren
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1 Sozialhilfe und Unterhalt Zur Harmonisierung der beiden Rechtsgebiete Dr. Wolfram von Borzeszkowski Luchterhand
2 Einleitung 1. Kapitel Der Bedarf A. Der allgemeine Lebensbedarf I. Der notwendige Lebensunterhalt nach BSHG im Vergleich zum laufenden Bedarf nach BGB n. Die Krankheitsvorsorge nach BSHG und BGB HI. Die Altersvorsorge nach BSHG und BGB IV. Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen nach BSHG im Vergleich zum Sonderbedarf nach BGB V. Konsequenzen der Unterschiede beim Bedarf für den Regreß VI. Die Pauschalierung des allgemeinen Lebensbedarfs bei Minderjährigen 1. Die Regelsätze nach 22 BSHG. 2. Der laufende Kindesunterhalt nach der RegUnterh-VO und der Düsseldorfer Tabelle 3. Harmonisierungsmaßnahmen a) Der sozialhilferechtliche Bedarf als Maßstab für den Mindestbedarf im Unterhaltsrecht b) Angleichung der Anpassungsrhythmen? c) Angleichung der Altersstaffelung 4. Die Aufteilung der Wohnkosten auf mehrere Bewohner a) Der sozialhilferechtliche Maßstab nach Ansicht des BVerwG b) Der unterhaltsrechtliche Maßstab nach Ansicht des BGH c) Konsequenzen der unterschiedlichen Maßstäbe (l)für den Regreß des Sozialhilfeträgers (2) Für den Bedürftigen e) Harmonisierung durch eine quotenmäßige Aufteilung der Wohnkosten zwischen Eltern und Kindern B. Der Bedarf in besonderen Lebenslagen
3 I. Die Regreßmöglichkeiten im allgemeinen II. Der Regreß bei Leistungen zugunsten Dritter HI. Der Regreß bei zukunftsorientierten Leistungen IV. Der Regreß bei Leistungen für einen Bedarf, der schon durch Naturälleistung befriedigt ist V. Der Regreß bei Leistungen mit besonderer sozialpolitischer Zielsetzung C. Zusammenfassung 2. Kapitel Der Einkommenseinsatz bei Ermittlung von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit A. Die sozialhilferechtlichen Regelungen I. Der Einkommensbegriff im Sozialhilferecht II. Sozialleistungen, die kraft Gesetzes ausdrücklich von der Einkommensanrechnung ausgenommen sind 1. Leistungen nach BSHG 2. Grundrente nach BVersG 3. Renten oder Beihilfen nach BEG für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit 4. Sondergesetzliche Bestimmungen HI. Berücksichtigung der Zweckbestimmung öffentlichrechtlicher Leistungen IV. Anrechnungsverbot für Schmerzensgeld V. Anrechenbarkeit von freiwilligen Leistungen Dritter B. Die unterhaltsrechtliche Rechtslage I. Der Einkommerisbegriff H. Anrechenbarkeit öffentlich-rechtlicher Sozialleistungen 1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 2. Neuregelung durch 1610a BGB betreffend die Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens 3. Anwendbarkeit des 1610a BGB auf das Pflegegeld nach 69,69a BSHG 4. Anrechenbarkeit von Sozialleistungen, die nicht von 1610a BGB erfaßt werden
4 HI. IV. a) Renten nach BEG für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit b) Wohngeld c) Erziehungsgeld d) Kindergeld Anrechenbarkeit von Schmerzensgeld Anrechenbarkeit von freiwilligen Leistungen Dritter 1. Die Rechtsprechung des BGH 2. Möglichkeiten für eine differenzierte Anrechenbarkeit C. Konsequenzen der Unterschiede bei der Anrechenbarkeit von Einkommen auf das Verhältnis von Unterhalts- und Sozialhilferecht I. Konsequenzen für den Unterhaltsberechtigten II. Konsequenzen für den Unterhaltsverpflichteten D. Harmonisierung durch eine differenzierte Berücksichtigung der Zweckbestimmung im Unterhaltsrecht 3. Kapitel Der Vermögenseinsatz bei Ermittlung von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit A. Die sozialhiferechtlichen Regelungen I. Der Vermögensbegriff II. Das Schonvermögen nach 88 II BSHG 1. Vermögen zum Aufbau oder zur Sicherung der' Lebensgrundlage 2. Hausrat 3. Gegenstände zur Berufsausübung 4. Familien- und Erbstücke 5. Gegenstände zur Befriedigung geistiger Bedürfnisse 6. Angemessene Hausgrundstücke 7. Kleinere Barbeträge III. Schmerzensgeldkapitalabfindung als Schonvermögen gem. 88 III BSHG B. Die unterhaltsrechtliche Rechtslage
5 I. DerVermögensbegriff II. Die Verwertbarkeit im allgemeinen EI. Das Schonvermögen 1. Vermögen zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage 2. Hausrat 3. Gegenstände zur Berufsausübung 4. Familien- und Erbstücke 5. Gegenstände zur Befriedigung geistiger Bedürfnisse 6. Angemessene Hausgrundstücke 7. Kleinere Barbeträge 8. Vermögen aus kapitalisiertem Schmerzensgeld C. Konsequenzen der Unterschiede beim Vermögenseinsatz und Möglichkeiten zur Harmonisierung I. Für den Unterhaltsberechtigten 1. Konsequenzen der Unterschiede 2. Möglichkeiten zur Harmonisierung n. Für den Unterhaltsverpflichteten 1. Konsequenzen der Unterschiede 2. Möglichkeiten zur Harmonisierung D. Zusammenfassung 4. Kapitel Sozialhilferechtlicher und unterhaltsrechtlicher Eigenbedarf A. Der sozialhilferechtliche Eigenbedarf I. Das BVerfG zur Berechnung des sozialhilferechtlichen Eigenbedarfs II. Die Literatur zur Berechnung des sozialhilferechtlichen Eigenbedarfs JH. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Berechnung des sozialhilferechtlichen Eigenbedarfs B. Der unterhaltsrechtliche Eigenbedarf
6 I. Der notwendige Eigenbedarf bei gesteigerter Unterhaltspflicht 1. Der BGH zum notwendigen Eigenbedarf 2. Der notwendige Eigenbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle II. Der Eigenbedarf beim Ehegattenunterhalt 1. Der billige Eigenbedarf beim nachehelichen Unterhalt 2. Der Eigenbedarf beim Getrenntlebendenunterhalt 3. Der Eigenbedarf beim Ehegattenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle C. Harmonisierung durch eine variable Ausgestaltung des notwendigen Eigenbedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle in Anlehnung an den sozialhilferechtlichen Eigenbedarf I. Der Erwerbstätigenbonus n. Ausweisung der Wohn- und Heizkostenpauschale HI. Der Maßstab für den Grundbedarf IV. Der Anpassungsrhythmus des notwendigen Eigenbedarfs V. Zusammenfassung D. Harmonisierung durch die Einbeziehung von unterhaltsberechtigten Angehörigen in die Eigenbedarfsberechnung I. Die erweiterte Eigenbedarfsberechnung im Sozialhilferecht II. Das Rangverhältnis als gesetzliche Vorgabe für eine erweiterte Eigenbedarfsberechnung im Unterhaltsrecht III. Harmonisierung durch eine erweiterte Eigenbedarfsberechnung im Unterhaltsrecht IV. Zusammenfassung 5. Kapitel Die Vereinheitlichung des Rechtsweges durch die Neufassung des 91 BSHG A. Die bisherige Rechtslage nach 91 BSHG a. F. B. Die geltende Rechtslage nach Neufassung des 91 BSHG
7 I. Der gesetzliche Forderungsübergang II. Die Wirkung der Rechtswahrungsanzeige 1. Die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit 2. Grenzen der Inanspruchnahme für die Vergangenheit a) 1585b HI BGB b) Die Verwirkung rückständigen Unterhalts c) 1615iBGB 3. Zusammenfassun & HI. Keine Rückwirkung der Neufassung des 91 BSHG IV. Rückübertragung des Anspruchs auf den Unterhaltsberechtigten zur gerichtlichen Geltendmachung V. Gerichtliche Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche durch den Leistungsempfänger in gewillkürter Prozeßstandschaft VI. Klage auf künftige Leistung VII. Fazit zur Neufassung des 91 BSHG
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