Sage 50 Lohnbuchhaltung Version 2011

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1 Sage 50 Lohnbuchhaltung Version 2011 Zusatzhandbuch ELM 2010 by Sage Schweiz AG

2 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Vorbereitende Massnahmen... 4 Mandanten bis Version Mandanten ab Version Kontrolle der ELM-Definition... 4 Pflichtfelder für ELM (Mindestanforderungen)... 5 Firmenstamm... 5 Personalstamm... 6 AHV/ALV... 8 Versicherungsstamm... 8 Firmenstamm... 8 Lohnartenstamm... 9 Personalstamm FAK Versicherungsstamm Firmenstamm Lohnartenstamm Personalstamm UVG / SUVA Versicherungsstamm Firmenstamm Lohnartenstamm Personalstamm UVGZ Firmenstamm Versicherungsstamm Lohnartenstamm Personalstamm KTG Firmenstamm Versicherungsstamm Lohnartenstamm Personalstamm BVG Firmenstamm Versicherungsstamm Lohnartenstamm Personalstamm Statistik Firmenstamm Lohnartenstamm Personalstamm... 31

3 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Steuern Elektronische Lohnmeldungen Meldung an BVG Versicherer Vorabgleich Personal aufbereiten und senden Vorabgleich Personal Rückmeldung abholen und verarbeiten BVG Lohnmeldung aufbereiten und senden Lohnmeldung an die restlichen Sozialversicherungen, Steuerämter und Bundesamt für Statistik Ersatzmeldungen erstellen Anhang A... 54

4 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Vorbereitende Massnahmen Mandanten bis Version 2006 In der Version 2008 wurden im Personalstamm die Lohncodes um das Unterregister Gültigkeit Lohncodes erweitert. Damit die Lohncodes korrekt aus einem Mandanten der Version 2006 übernommen werden, muss dieser Mandant erst mit der Version 2009 geöffnet und eine Lohnberechnung durchgeführt werden. ACHTUNG!! Sind ausgetretene Mitarbeiter vorhanden, muss bei diesen der Austritt temporär aufgehoben werden (Personalstamm Register Pers.-Info Checkbox Austritt temporär aufheben anklicken), damit eine Lohnberechnung durchgeführt und die Lohncodes aktualisiert werden können. Die Lohnberechnung kann anschliessend wieder gelöscht werden. Mandanten ab Version 2008 Bezüglich Lohncodes sind bei Mandanten, die bereits in einer Version ab 2008 bearbeitet wurden, keine vorbereitenden Massnahmen notwendig. Kontrolle der ELM-Definition Damit die swissdec PDF-Auswertungen und die elektronische Lohnmeldung korrekt erstellt werden können muss überprüft werden, ob die richtigen ELM-Definitionen vorhanden sind. Hierfür wird das Menü Extras Definition ELM geöffnet. Vergleichen Sie die Felder der Auswahl ahv mit denjenigen Ihres Mandanten. Sind die Felder nicht identisch, müssen die aktuellen Definitionen in den Mandanten eingefügt werden. Laden Sie diese hier herunter und fügen Sie die zwei Dateien pl_elm.dat und pl_elm.idx in Ihren Mandanten ein. Die Dateien können auch ohne weiteres herunter geladen werden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Definitionen korrekt sind.

5 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Pflichtfelder für ELM (Mindestanforderungen) Firmenstamm Firma UID-BFS Firma UID-EHRA Firma des Lohnverantwortlichen Statistik BUR-Nummer inkl. PLZ/Ort und Std./Woche und Lektionen/Woche

6 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Personalstamm Personalien Geburtsdatum Personalien Wohnort Personalien Nationalität (ACHTUNG!! 2stelliger ISO-Ländercode muss hinterlegt sein!!) ACHTUNG!! Mit der Version 2011 wurden neue Zivilstände eingefügt für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Falls im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sind, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft führen, muss bei diesen Mitarbeitern der Zivilstand angepasst werden.

7 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Pers.-Info Arbeitsort

8 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 AHV/ALV Versicherungsstamm Die Adresse der Ausgleichskasse sowie die AHV-Mitgliedsnummer und die Nummer der Ausgleichskasse müssen komplett erfasst sein. Die Angaben der Kontaktperson sind optional und dienen nur zur Information. Firmenstamm Die Erfassung der AHV-Beitragspflicht ist wichtig, damit die AHV-pflichtigen Mitarbeiter berechnet werden. Über die Jahreslohnabgrenzungen werden die AHV-Freigrenze für Rentner und die ALV-Höchstlöhne berechnet, die mit der elektronischen Lohnmeldung an die Ausgleichskasse verschickt werden.

9 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Im Lohnartenstammregister Versicherung muss einerseits bei der Lohnart AHV-Basis die Checkbox AHV aktiviert werden, andererseits bei der Lohnart ALV-Basis die Checkbox ALV.

10 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Personalstamm Wir empfehlen generell, alle Mitarbeiter im Personalstammregister Lohncodes, Unterregister AHV/ALV auf - pflichtig zu setzen. Sage 50 Lohnbuchhaltung berechnet den Mitarbeiter automatisch aufgrund der im Firmenstamm erfassten Altersgrenzen für die AHV-Beitragspflicht. Ist der Mitarbeiter nicht AHV-pflichtig (< 18 Jahre alt), wird keine AHV/ALV berechnet. Bei Rentnern wird der AHV-Freibetrag berücksichtigt und die ALV nicht berechnet.

11 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 FAK Versicherungsstamm Die Adresse der Familienausgleichskasse sowie die Mitgliedsnummer und die Nummer der Familienausgleichskasse müssen komplett erfasst sein. Die Angaben der Kontaktperson sind optional und dienen nur zur Information. Der FAK-Ansatz dient zur korrekten Berechnung des FAK-Beitrags der Firma an die Familienausgleichskasse. ACHTUNG!! Sind die Mitarbeiter auf verschiedenen FAK-Kantone verteilt, müssen die Angaben für alle benötigten FAK-Kantone erfasst werden! Firmenstamm Im Firmenstamm werden dieselben Erfassungen benötigt wie für AHV/ALV. Die Berechnung der FAK basiert auf der AHV-Pflicht des Mitarbeiters und den im Personalstamm erfassten FAK-Kanton.

12 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Auch für den Lohnartenstamm gelten dieselben Mindestanforderungen wie für AHV/ALV, da die Berechnung des FAK-Beitrages auf dem AHV-Lohn beruht. Personalstamm Wenn der Mitarbeiter keine Kinder- und Ausbildungszulagen erhält, muss hier trotzdem ein FAK-Kanton hinterlegt werden, da für diesen Mitarbeiter ebenfalls ein FAK-Beitrag vom Arbeitgeber an die Familienausgleichskasse abgeführt werden muss.

13 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 UVG / SUVA Versicherungsstamm Im Versicherungsstamm müssen mindestens entweder die Daten im Register UVG oder im Register SUVA abgefüllt werden. Sind Verträge für beide Versicherungen vorhanden, müssen die Daten in beiden Registern ausgefüllt werden. Die Adresse der Unfallversicherungsgesellschaft sowie die Versicherer-Nummer, die Kundennummer bei der Versicherung sowie die Policen-Nummer müssen komplett erfasst sein. Die Angaben der Kontaktperson sind optional und dienen nur zur Information. Die Versicherer-Nummer (Feld Nummer ) kann auf der swissdec-homepage Lohndatenempfänger Empfangsbereite Lohndatenempfänger nachgesehen werden.

14 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Die Adresse der SUVA sowie die Kunden-Nummer inkl. Sub-Nummer müssen komplett erfasst sein. Die Angaben der Kontaktperson sind optional und dienen nur zur Information. Firmenstamm Die Erfassung des UVG-Höchstlohnes ist zwingend notwendig, damit der UVG-Lohn korrekt berechnet und somit auch an die Versicherungsanstalt übermittelt werden kann.

15 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Im Lohnartenstammregister Versicherung muss bei der Lohnart UVG-Basis die Checkbox UVG aktiviert werden.

16 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Personalstamm Im Personalstammregister Lohncodes, Unterregister UVG muss die UVG-Pflichtigkeit des Arbeitnehmers erfasst werden. Hier kann ebenfalls definiert werden, ob dieser Mitarbeiter bei einer privaten Unfallversicherungsgesellschaft versichert ist (Checkbox SUVA nicht angeklickt) oder bei der SUVA (Checkbox SUVA angeklickt).

17 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 UVGZ Firmenstamm Für die Unfall-Zusatzversicherung müssen erst die einzelnen Konstanten im Firmenstamm erfasst werden, damit die Personengruppen im Versicherungsstamm zur Verfügung stehen. Das 1. Zeichen des UVGZ-Codes definiert die Personengruppe, das 2. Zeichen die Kategorie. Beispiel: Die Personengruppe 1 umfasst die Verwaltungsangestellten. Die Personengruppe 2 umfasst die Werkstattangestellten. Die Kategorie 1 garantiert 100% Gehalt während max. 720 Tagen bis zu einem Höchstgehalt von pro Jahr Die Kategorie 2 garantiert 100% Gehalt während max. 720 Tagen für das Überschussgehalt (über /Jahr) bis pro Jahr.

18 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Versicherungsstamm Sind Versicherungsverträge für mehrere Personengruppen vorhanden gibt es zwei Möglichkeiten der Datenerfassung. Möglichkeit 1 alle Versicherungsverträge bei derselben Versicherungsgesellschaft: Die Checkbox Gleiche Versicherungsgesellschaft für alle Personengruppen aktivieren. Für den Versicherungsvertrag der Personengruppe 1 muss die Adresse der Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherer-Nummer, die Kundennummer bei der Versicherung und die Policen-Nummer des Versicherungsvertrages für die Personengruppe 1 komplett erfasst sein. Für den Versicherungsvertrag der Personengruppe 2 wird im unteren Feld die Personengruppe 2 ausgewählt. Im nun leeren Feld Policen-Nummer wird nun die Policen-Nummer des Versicherungsvertrages für die Personengruppe 2 erfasst. Die Adressdaten sowie die Versicherer-Nummer und die Kunden-Nummer müssen nicht nochmal erfasst werden. Die Angaben der Kontaktperson sind optional und dienen nur zur Information.

19 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Möglichkeit 2 die Versicherungsverträge sind bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften: Die Checkbox Gleiche Versicherungsgesellschaft für alle Personengruppen deaktivieren. Für den Versicherungsvertrag der Personengruppe 1 muss die Adresse der Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherer-Nummer, die Kundennummer bei der Versicherung und die Policen-Nummer des Versicherungsvertrages für die Personengruppe 1 komplett erfasst sein. Für den Versicherungsvertrag der Personengruppe 2 wird im oberen Feld die Personengruppe 2 ausgewählt. Nun muss auch hier die Adresse der Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherer-Nummer, die Kundennummer bei der Versicherung und die Policen-Nummer des Versicherungsvertrages für die Personengruppe 2 komplett erfasst werden. Die Angaben der Kontaktperson sind optional und dienen nur zur Information. Die Versicherer-Nummer (Feld Versicherer-Nummer ) kann auf der swissdec-homepage Lohndatenempfänger Empfangsbereite Lohndatenempfänger nachgesehen werden.

20 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Im Lohnartenstammregister Versicherung muss bei der Lohnart UVG-Basis die Checkbox UVGZ aktiviert werden. Personalstamm Im Personalstammregister Lohncodes, Unterregister UVGZ muss neben der Personengruppe die UVGZ- Pflichtigkeit des Arbeitnehmers erfasst werden. Es ist möglich, die UVGZ-Pflichtigkeit des Mitarbeiters in einer Personengruppe für die Kategorien 1 und 2 zu setzen.

21 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 KTG Firmenstamm Für die KTG-Versicherung müssen erst die einzelnen Konstanten im Firmenstamm erfasst werden, damit die Personengruppen im Versicherungsstamm zur Verfügung stehen. Das 1. Zeichen des KTG-Codes definiert die Personengruppe, das 2. Zeichen die Kategorie. Beispiel: Siehe Kapitel UVGZ

22 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Versicherungsstamm Sind Versicherungsverträge für mehrere Personengruppen vorhanden gibt es zwei Möglichkeiten der Datenerfassung. Diese Möglichkeiten werden im Kapitel UVGZ ausführlich erklärt und können auf die KTG adaptiert werden. Die Versicherer-Nummer (Feld Versicherer-Nummer ) kann auf der swissdec-homepage Lohndatenempfänger Empfangsbereite Lohndatenempfänger nachgesehen werden.

23 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Im Lohnartenstammregister Versicherung muss bei der Lohnart KTG-Basis die Checkbox KTG aktiviert werden. Personalstamm Im Personalstammregister Lohncodes, Unterregister KTG muss neben der Personengruppe die KTG -Pflichtigkeit des Arbeitnehmers erfasst werden. Es ist möglich, die KTG -Pflichtigkeit des Mitarbeiters in einer Personengruppe für die Kategorien 1 und 2 zu setzen.

24 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 BVG Generell Lohnmeldungen für BVG können nur erstellt werden, wenn die Firma mit fixen CHF-Beiträgen für BVG arbeitet. Jahreslohnmeldungen für prozentuale Beiträge können nicht via ELM gemeldet werden. Firmenstamm Für die BVG-Versicherung müssen erst die einzelnen Konstanten im Firmenstamm erfasst werden, damit die Versicherungslösungen im Versicherungsstamm zur Verfügung stehen. Der BVG-Code kann bis zu 8 Zeichen beinhalten. Falls mit dem BVG-Versicherer keine BVG-Codes vereinbart wurden, können Sie beliebige Codes verwenden (siehe o.g. Print Screen).

25 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Versicherungsstamm Sind Versicherungsverträge für mehrere Versicherungslösungen vorhanden gibt es zwei Möglichkeiten der Datenerfassung. Diese Möglichkeiten werden im Kapitel UVGZ ausführlich erklärt und können auf die BVG adaptiert werden. Die Versicherungslösung 0 ist reserviert für nicht BVG-versicherte Mitarbeiter. Hier kann die Policen Nummer einer beliebigen anderen Versicherungslösung eingetragen werden. Die Mitarbeiter, die nicht BVG-versichert sind, werden bei der elektronischen Lohnmeldung nicht berücksichtigt. Die Versicherer-Nummer (Feld Versicherer-Nummer ) kann auf der swissdec-homepage Lohndatenempfänger Empfangsbereite Lohndatenempfänger nachgesehen werden. Was hat es mit den Buchungskreisen auf sich? Mit Buchungskreisen kann das Unternehmen und die Versicherer «Pakete» bilden, die unabhängig voneinander mit ELM übermittelt werden können. Dies kann z.b. der Fall sein, wenn die Personal- und Gehaltsadministration auf mehreren Systemen geführt wird, da jede Filiale eines Unternehmens die Verarbeitung der Gehälter am eigenen Standort durchführt. Buchungskreise sind optional und müssen nicht zwingend erfasst werden!

26 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Im Lohnartenstammregister Versicherung muss bei der Lohnart BVG-Basis die Checkbox BVG aktiviert werden. Zusätzlich muss für die BVG-Lohnmeldung definiert werden, welche Lohnart voraussichtlich angeschaut wird und welche rückwirkend. Eine Übersicht darüber, welche Lohnarten voraussichtlich und welche rückwirkend betrachtet werden, finden Sie im Anhang A. Die Definition der BVG-Betrachtungsweise kann auch über die Globalmutation der Lohnarten erfolgen (Linien Standard und Professional).

27 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Personalstamm Im Personalstammregister Lohncodes, Unterregister BVG muss neben der Versicherungslösung die BVG - Pflichtigkeit des Arbeitnehmers erfasst werden. Ist der Mitarbeiter in mehreren Versicherungslösungen integriert, können diese Versicherungslösungen zusätzlich im Feld Weitere Versicherungslösungen aktiviert werden. Diese zusätzlichen Markierungen sind nicht berechnungsrelevant. Sie dienen lediglich dazu, beim betreffenden Mitarbeiter das Jahresgehalt für weitere Versicherungslösungen zu melden. Falls mit dem BVG-Versicherer BVG-Codes vereinbart wurden, einzelnen Mitarbeitern jedoch kein Code zugewiesen wurde, kann die Checkbox Ohne BVG Code aktiviert werden. Für diese Mitarbeiter wird dann weder im Personal Vorabgleich noch in der BVG Lohnmeldung ein BVG-Code für die Meldung an den BVG Versicherer mitgegeben.

28 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Statistik Firmenstamm Im Firmenstammregister Statistik muss mindestens 1 BUR-Nummer erfasst werden. Falls vom Bundesamt für Statistik keine BUR-Nummer zugewiesen wurde, kann die Standardnummer erfasst werden. Nebst der BUR-Nummer muss zusätzlich die PLZ, die vertraglich vereinbarte Anzahl Arbeitsstunden pro Woche und die vertraglich vereinbarte Anzahl Lektionen pro Woche erfasst werden. Sind keine Lektionen vertraglich vereinbart, kann hier der Wert 1 erfasst werden. Für die Datensendung der Lohnstrukturerhebung (LSE) müssen die Felder im entsprechenden Feldblock ausgefüllt werden. Die ausgewählte Vertragsart im Feld Lohnvereinbarung wird automatisch auf Mitarbeiter übernommen, die neu erfasst werden. Die Vertragsart kann jedoch pro Mitarbeiter verändert werden. Für die Angabe der gearbeiteten Stunden, resp. Lektionen für Stundenlöhner und Lektionenlöhner muss bei Feld folgendes eingetragen werden: Feld F2 (SL) SJL(11000,10,10) / SALAER(1) Feld F3 SJL(11005,10,10) / SALAER(1) bezieht sich auf die Lohnart Stundenlohn bezieht sich auf die Lohnart Lektionenlohn. Falls Sie keine Mitarbeiter im Lektionenlohn beschäftigen, muss das Feld F3 nicht abgefüllt werden.

29 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnartenstamm Damit alle benötigten Beträge für die Lohnstrukturstatistik ausgegeben werden, müssen mindestens die Lohnarten einer Statistik-Pflichtigkeit zugewiesen werden, die im Abrechnungsjahr verwendet wurden. Werten Sie hierfür die Lohnkonto Rekapitulation aus (unter Auswertungen Jahresverarbeitung Lohnkonto (Rekap)). Beachten Sie, dass der Filter auf 101 ALLE steht, da ansonsten evtl. ausgetretene Mitarbeiter nicht in die Auswertung mit einbezogen werden. ACHTUNG!! Werden im Folgejahr zusätzliche Lohnarten verwendet, werden diese auf der Lohnstrukturstatistik nicht ausgewiesen, wenn sie keiner Statistik-Pflichtigkeit zugeordnet sind. Wir empfehlen Ihnen daher, alle für die Lohnstrukturstatistik relevanten Lohnarten gleich einer Statistik-Pflichtigkeit zuzuordnen. Eine Übersicht über die Pflichtigkeitszuweisung finden Sie im Anhang A. Die Lohnartenzuweisungen zu den Statistik-Pflichtigkeit kann auch über die Globalmutation der Lohnarten erfolgen (Linien Standard und Professional).

30 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57

31 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Personalstamm Damit die Mitarbeiter unter der korrekten BUR-Nummer aufgeführt werden, muss diese unter BUR- Nr./Sollarbeitszeit ausgewählt werden. Ist nur 1 BUR-Nummer vorhanden, wird automatisch diese abgefüllt, wenn ein neuer Mitarbeiter erfasst wird. Zusätzlich muss ausgewählt werden, was für einer Vertragsart der Mitarbeiter untersteht. Für die Lohnstrukturstatistik selber müssen beim Mitarbeiter die Felder in der Feldgruppe Lohnstrukturstatistik BFS abgefüllt werden. Der Eintrag im Feld Lohnvereinbarung wird hierbei vom Firmenstamm übernommen, kann jedoch noch geändert werden. Soll der Mitarbeiter nicht in der Lohnstrukturstatistik aufgeführt werden, kann die Checkbox Diesen Mitarbeiter in Auswertung ausschliessen angeklickt werden. In diesem Fall müssen auch die Felder nicht abgefüllt werden. Ist der Mitarbeiter ein Lehrling oder Praktikant, kann dies mittels Aktivierung der Checkbox Lehrling / Praktikant angegeben werden. Dasselbe gilt für Mitarbeiter mit Doktorat. Auch hier kann die entsprechende Checkbox aktiviert werden. Steuern Um die Daten für die Steuerämter aufzubereiten, werden dieselben Daten benötigt wie für den Lohnausweis. Wir verweisen hierfür auf das Zusatzhandbuch Lohnausweis.

32 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Elektronische Lohnmeldungen Meldung an BVG Versicherer Wenn die Jahresgehälter für die Berechnung der BVG-Beiträge per ELM an den Versicherer gemeldet werden sollen empfehlen wir Ihnen, dies mit einer separaten Lohnmeldung abzuwickeln. Aus diesem Grund ist diesem Thema ein separates Kapitel gewidmet. Vorabgleich Personal aufbereiten und senden Möglicherweise sind die Datenstände in der Lohnbuchhaltung und im System des BVG Versicherers unterschiedlich. Ein BVG Versicherer benötigt für den Berechnungslauf korrekte und vollständige Personendaten. Das Bereinigen von Differenzen erfordert oft separate Mutationen, welche in den Meldezeitpunkt fallen und damit zu unerwünschten Verzögerungen führen. Zur Optimierung der Datenqualität und um die Datenprüfung vom Meldezeitpunkt loszulösen, besteht die Möglichkeit eines Vorabgleichs der Personenstammdaten. Ein Vorabgleich der Daten ist jederzeit möglich, wobei dieser beim BVG Versicherer keine Mutation bewirkt. Der Vorabgleich der Personalstammdaten wird über das Menü Extras Ausführen Elektronische Lohnmeldung (ELM) erstellen durchgeführt. Sobald das Institut BVG angeklickt wurde, werden die Felder Buchungskreis und Policen-Nr. aktiv. Es können nun ein allfälliger Buchungskreis und eine Policen-Nr. ausgewählt werden. Ist kein Buchungskreis vorhanden, wird das Feld leer belassen. Die Policen-Nr. muss ausgewählt werden, da der Vorabgleich der Personalstammdaten pro Police erstellt werden muss. Wurden mit dem BVG Versicherer keine BVG Codes vereinbart, soll die Checkbox Ohne BVG-Codes aktiviert werden. Zusätzlich kann im Feld Bemerkung ein individueller Text erfasst werden. Bevor die Daten für den Vorabgleich jedoch erstellt werden, muss erst definiert werden, ab wann allfällige neue BVG-Codes gültig sein sollen. Hierfür soll die Schaltfläche BVG Berechnungsliste angeklickt werden.

33 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Hier soll das Datum erfasst werden, ab wann allfällig vom BVG Versicherer zurückgemeldete BVG Codeänderungen gültig sein sollen. Werden in einem späteren Schritt die korrigierten BVG Codes vom BVG Versicherer eingelesen, so wird der bestehende BVG Code per letztem Tag des Vormonats vom Datum BVG Basiswerte gültig ab abgeschlossen und der neue BVG Code per Datum BVG Basiswerte gültig ab erstellt. Beispiel Dem BVG Versicherer wird der BVG Code A gemeldet. Der BVG Versicherer meldet jedoch zurück, dass der Mitarbeiter unter dem BVG Code B versichert ist. Wird der BVG Code B übernommen, werden die Lohncodes wie folgt verändert: BVG Code A ab bis BVG Code B ab Mit Klick auf OK wird die Erfassung abgeschlossen. Die BVG Berechnungsliste wird in einem späteren Kapitel näher erklärt. Die Maske Elektronische Lohnmeldung erstellen wird wieder fokussiert.

34 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Durch Klick auf die Schaltfläche Vorabgleich Person erstellen wird die Erstellung der XML-Datei gestartet. Falls erst ein Testlauf durchgeführt werden soll, kann sowohl der Vorabgleich der Personalstammdaten wie auch die BVG Lohnmeldung als Testmeldung gekennzeichnet werden.

35 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Beim Vorabgleich kann es sein, dass eine manuelle Freigabe nicht gewünscht ist und die Daten bei Ankunft als freigegeben gelten sollen (z.b. Broker). Bevor die XML-Datei also definitiv erstellt wird muss noch definiert werden, ob eine manuelle Freigabe erwünscht ist oder nicht. Bei Klick auf Ja müssen die Daten über den Browser zusätzlich frei gegeben werden. Bei Klick auf Nein erfolgt die Freigabe automatisch. Zur Signierung der XML-Datei wird die Auswahl eines Zertifikats gefordert. Hier soll das korrekte Zertifikat mittels Klick markiert und mittels Klick auf OK ausgewählt werden. Falls mittels Klick auf Abbrechen die Zertifikatsauswahl abgebrochen wird, muss das Zertifikat beim Senden des Vorabgleichs ausgewählt werden. Ohne die Auswahl eines Zertifikats können die Daten nicht dem BVG Versicherer gemeldet werden. Nach erfolgreicher Erstellung der XML-Datei erfolgt eine entsprechende Meldung. Mit Klick auf OK wird die Meldung bestätigt und das Fenster Elektronische Lohnmeldung erstellen wird wieder fokussiert.

36 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Über die Schaltfläche Vorab-/Lohnmeldung senden gelangt man direkt zur Maske Lohnmeldungen, über diese die Daten weiter verarbeitet werden können. Die erstellte Datei für den Vorabgleich des Personalstammes wird im Register Noch nicht gesendete LM abgelegt.

37 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Lohnmeldung. Mittels Klick auf Senden werden die Daten dem Versicherer geschickt. Wurden die Daten erfolgreich dem Versicherer geschickt, wird die Datei vom Register Noch nicht gesendete LM in das Register Gesendete LM verschoben. Ob die Daten erfolgreich dem Versicherer geschickt wurden, wird im unteren Teil der Maske angezeigt (nächster Print Screen).

38 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Klicken Sie wiederum mit der rechten Maustaste auf die Lohnmeldung und im nun erscheinenden Kontextmenü auf Quittung abholen. Wurde eine Freigabe der Daten erwünscht, muss nun mittels Klick mit der rechten Maustaste der Browser geöffnet und die Lohnmeldung frei gegeben werden. Wurde keine Freigabe der Daten erwünscht, ist im Feld Freigabe von Beginn an der Eintrag auf Ja und der genannte Schritt ist hinfällig. Mittels Klick mit der rechten Maustaste auf die Lohnmeldung das Kontextmenü öffnen und auf Freigeben klicken. Die Datei wird einerseits im Register Freigegebene LM abgelegt wie auch im Register Rückmeldungen abholen. Bei diesem Schritt ist es irrelevant, ob die Daten frei gegeben wurden oder nicht.

39 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Vorabgleich Personal Rückmeldung abholen und verarbeiten Im Register Rückmeldungen abholen ist der gesendete und freigegebene Vorabgleich Personal abgelegt. Über Klick mit der rechten Maustaste auf die Lohnmeldung erscheint das Kontextmenü gemäss Print Screen. Bei Auswahl des Punktes Status prüfen wird beim BVG Versicherer der Status der Verarbeitung abgefragt. Wenn der Status auf Bereit wechselt, erscheint automatisch ein Browser zum Speichern der XML-Datei. Die XML-Datei kann an einem beliebigen Speicherort abgelegt werden.

40 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Nachdem die Datei gespeichert wurde, kann über das Menü Extras Ausführen Elektronische Lohnmeldung (ELM) erstellen die Rückmeldung verarbeitet werden. Hierfür soll die Schaltfläche OK bei Rückmeldung der Vorabmeldung Personal einlesen und verarbeiten angeklickt werden. Es wird ein Browser geöffnet, über dieser die abgespeicherte Rückmeldung ausgewählt werden kann. Wurde die Datei ausgewählt, wird die Maske Rückmeldung Vorabgleich Personal geöffnet.

41 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 In dieser Maske werden alle BVG-pflichtigen Mitarbeiter aus der Lohnbuchhaltung und alle Mitarbeiter aus der Rückmeldung aufgelistet. Sind zwischen den zwei Datenbeständen Differenzen vorhanden, wird der Mitarbeiter rot markiert. Sind zwischen den zwei Datenbeständen keine Differenzen vorhanden, wird der Mitarbeiter grün markiert. Mitarbeiter, die entweder in der Lohnbuchhaltung nicht vorhanden sind jedoch im Datenbestand des BVG-Versicherers oder umgekehrt, werden weiss markiert. Bei Klick auf einen einzelnen Mitarbeiter in der Tabelle werden im unteren Maskenbereich die Daten aus der Lohnbuchhaltung und/oder der Rückmeldung angezeigt. Sind Differenzen bei den Mitarbeiter Stammdaten vorhanden (Versichertennummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Zivilstand), so werden die entsprechenden Einträge fett markiert und im Feld Warnung/Information ist die Differenz detailliert angezeigt. Diese Differenzen müssen direkt mit der Versicherung abgeklärt und ggf. korrigiert werden! Sind verschiedene BVG-Codes vorhanden, so können diese meist gleich abgeglichen werden. Hierfür wird die Checkbox in der Liste beim betreffenden Mitarbeiter markiert und mittels Klick auf Daten aus Rückmeldung übernehmen in die Lohnbuchhaltung übernommen.

42 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 BVG Lohnmeldung aufbereiten und senden Um dem BVG Versicherer die zukünftigen Gehälter zu übermitteln, kann nicht auf die berechneten Jahreslohndaten der Mitarbeiter zurückgegriffen werden. Hierfür wird die BVG Berechnungsliste abgefüllt. Wir empfehlen generell, die BVG Lohnmeldungen erst nach dem Jahresabschluss im Mandanten mit dem neuen Abrechnungsjahr zu erstellen. Dies aus dem Grund, dass im neuen Mandanten i.d.r. bereits die neuen Gehälter für das neue Jahr erfasst wurden und diese dann korrekt in die BVG Berechnungsliste übernommen werden können. Über das Menü Extras Ausführen Elektronische Lohnmeldung erstellen kann die BVG Berechnungsliste aufgerufen werden.

43 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Hier werden alle Mitarbeiter aufgeführt, die : - BVG-pflichtig sind - Bei den BVG-Lohncodes den Eintrag Abzug in CHF aufweisen - Nicht ausgetreten sind oder - Wenn ausgetreten, dann liegt das Austrittsdatum frühestens im Vorjahr des Jahres, ab dem die BVG Basiswerte gültig sind (gemäss o.g. Print Screen müsste das Austrittsjahr 2010 oder höher sein) - In dem Jahr eintreten, ab dem die BVG-Basiswerte gültig sind (gemäss o.g. Print Screen müsste das Eintrittsjahr 2011 sein) Die Werte in der BVG Berechnungsliste werden automatisch abgefüllt, können jedoch partiell noch manuell mutiert werden. Bei Lohnarten mit Betrachtungsweise Voraussichtlich können die Monatswerte entweder manuell erfasst werden oder es wird der Wert aus dem Feld im Personalstamm angezogen, das bei der Lohnart hinterlegt ist. Ebenso kann die Anzahl Monate mutiert werden. Mit der Linie Professional wird jedoch erst geprüft, ob in der Salärplanung für das betreffende Feld bereits ein Wert erfasst wurde, der ab demselben Datum gültig ist wie das Datum im Feld BVG Basiswerte gültig ab. Ist dies der Fall, wird der Wert aus der Salärplanung übernommen, ansonsten der Wert aus dem betreffenden Feld im Personalstammregister Salär.

44 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Beispiel Lohnart Monatslohn / Betrachtungsweise Voraussichtlich In der Lohnart Monatslohn ist hinterlegt, dass der Wert aus dem Feld Grundlohn 100% als Monatslohn zur Berechnung des Jahresgehaltes angezogen wird. Dieser Wert wird mit dem Faktor 13 gerechnet. Falls in Ihrer Firma kein 13. Monatslohn ausbezahlt wird, kann der Wert auf 12 geändert werden. Falls nur für einzelne Mitarbeiter kein 13. Monatslohn ausbezahlt wird, kann der Wert für Anzahl Monate in der BVG Berechnungsliste bei den betreffenden Mitarbeitern manuell geändert werden. Zusätzlich wird der Beschäftigungsgrad berücksichtigt, da im Feld Grundlohn 100% das Monatsgehalt aufgerechnet auf 100% Beschäftigungsgrad hinterlegt wurde. Auch dies kann angepasst werden, falls bereits der auf die effektiven Anstellungsprozente runtergebrochene Monatslohn im Feld Grundlohn 100% erfasst wurde. Bei den Lohnarten mit Betrachtungsweise Rückwirkend werden die Jahreswerte des Vorjahres übernommen und allfällig auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Dies ist der Fall, wenn der betreffende Mitarbeiter im Vorjahr eingetreten ist. Bei Mitarbeitern, die das ganze Vorjahr beschäftigt waren, kann bei den Lohnarten mit rückwirkender Betrachtungsweise der Wert im Feld Jahr manuell mutiert werden. Dies ist bei Mitarbeitern, die nicht das ganze Vorjahr beschäftigt waren, nicht möglich. Ebenso kann die zu übermittelnde BVG-Basis angepasst werden. Nur diese BVG-Basis wird dem BVG Versicherer via ELM übermittelt und von diesem zur Berechnung der BVG-Beiträge heran gezogen.

45 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Über die Schaltfläche Auswertung starten kann pro Police zusätzlich geprüft werden, ob die Werte korrekt abgefüllt wurden. Nach Bearbeitung der BVG Berechnungsliste kann die Lohnmeldung für BVG erstellt werden. ACHTUNG!! Es muss pro Police eine Lohnmeldung erstellt werden. Wurden mehrere verschiedene Policen- Nummern erfasst, müssen entsprechend der Anzahl Policen-Nummern Lohnmeldungen erstellt werden. Auch hier empfehlen wir für die Meldung der Jahresgehälter an den BVG Versicherer eine eigene Lohnmeldung zu erstellen und diese nicht mit anderen Sozialversicherungen zusammen aufzubereiten. Die BVG Lohnmeldung wird über das Menü Extras Ausführen Elektronische Lohnmeldung (ELM) erstellen durchgeführt. Sobald das Institut BVG angeklickt wurde, werden die Felder Buchungskreis und Policen-Nr. aktiv. Es können nun ein allfälliger Buchungskreis und eine Policen-Nr. ausgewählt werden. Ist kein Buchungskreis vorhanden, wird das Feld leer belassen. Die Policen-Nr. muss ausgewählt werden. Wurden mit dem BVG Versicherer keine BVG Codes vereinbart, soll die Checkbox Ohne BVG-Codes aktiviert werden. Zusätzlich kann im Feld Bemerkung ein individueller Text erfasst werden. Mittels Klick auf die Schaltfläche Lohnmeldung erstellen wird die Erstellung der XML-Datei gestartet. Bis auf die Rückfrage, ob die Daten freigegeben werden sollen (dies wird bei der BVG Lohnmeldung nicht abgefragt) verhält sich der weitere Ablauf wie bei dem Versand des Vorabgleichs Personal. Ebenfalls wird die Verarbeitung der Rückmeldung anders aufgerufen.

46 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Die Rückmeldung der BVG Beträge wird über die Schaltfläche OK bei Rückmeldung der BVG Beträge einlesen und verarbeiten verarbeitet. Es wird ein Browser geöffnet, über dieser die abgespeicherte Rückmeldung ausgewählt werden kann. Wurde die Datei ausgewählt, wird die Maske Rückmeldung Vorabgleich Personal geöffnet.

47 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 In dieser Maske werden alle BVG-pflichtigen Mitarbeiter aus der Lohnbuchhaltung und alle Mitarbeiter aus der Rückmeldung aufgelistet. Sind zwischen den zwei Datenbeständen Differenzen vorhanden, wird der Mitarbeiter rot markiert. Der Mitarbeiter wird ebenfalls rot markiert, wenn BVG Beträge vom BVG Versicherer zurück gemeldet wurden. Sind zwischen den zwei Datenbeständen keine Differenzen vorhanden, wird der Mitarbeiter grün markiert. Mitarbeiter, die entweder in der Lohnbuchhaltung nicht vorhanden sind jedoch im Datenbestand des BVG-Versicherers oder umgekehrt, werden weiss markiert. Bei Klick auf einen einzelnen Mitarbeiter in der Tabelle werden im unteren Maskenbereich die Daten aus der Lohnbuchhaltung und/oder der Rückmeldung angezeigt. Sind Differenzen bei den Mitarbeiter Stammdaten vorhanden (Versichertennummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Zivilstand), so werden die entsprechenden Einträge fett markiert und im Feld Warnung/Information ist die Differenz detailliert angezeigt. Diese Differenzen müssen direkt mit der Versicherung abgeklärt und ggf. korrigiert werden! Sind verschiedene BVG-Codes vorhanden, so können diese meist gleich abgeglichen werden. Hierfür wird die Checkbox in der Liste beim betreffenden Mitarbeiter markiert und mittels Klick auf Daten aus Rückmeldung übernehmen in die Lohnbuchhaltung übernommen. Sollen die BVG Beträge in die Lohnbuchhaltung übernommen werden, müssen die entsprechenden Mitarbeiter in der Liste über die Checkbox aktiviert werden. Zusätzlich sollen die Felder Arbeitnehmerbeitrag verbuchen in Feld, Arbeitgeberbeitrag verbuchen in Feld und Drittbeitrag verbuchen in Feld abgefüllt werden. Sind keine entsprechenden Felder im Personalstamm vorhanden, kann das dazugehörige Feld leer gelassen werden. Diese Beiträge werden dann nicht in die Lohnbuchhaltung übernommen. Wurden diese vorbereitenden Massnahmen durchgeführt, können die BVG Beiträge mittels Klick auf die Checkbox Beträge einlesen in die Lohnbuchhaltung übernommen werden. ACHTUNG!! Die vom BVG Versicherer gemeldeten BVG Beträge sind Jahresbeträge. Für die Übernahme in die Lohnbuchhaltung werden diese Jahresbeträge / 12 gerechnet.

48 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Lohnmeldung an die restlichen Sozialversicherungen, Steuerämter und Bundesamt für Statistik Sollen Lohnmeldungen an die AHV, FAK, UVG, UVGZ, KTG, Steueramt oder Statistik gesendet werden, kann dies mit einer Lohnmeldung zusammengefasst werden. ACHTUNG!! Die Lohnmeldungen an o.g. Institutionen müssen zwingend im Mandanten erfolgen, für dessen Abrechnungsjahr die Lohndaten gemeldet werden sollen. Werden also die Lohndaten für das Jahr 2011 gemeldet, muss dies im Mandanten mit Abrechnungsjahr 2011 geschehen. Erstellen Sie die Lohnmeldungen erst, wenn alle Lohnläufe (inkl. allfälliger Korrekturlohnläufe) in die Jahresdatei verbucht wurden. Aktuelle Lohnberechnungen, die nicht in die Jahresdatei verbucht wurden, werden in der elektronischen Lohnmeldung nicht berücksichtigt. Die Institutionen, für welche eine Lohnmeldung erstellt werden soll, können mittels Aktivierung der entsprechenden Checkbox markiert werden. Mittels Klick auf die Schaltfläche Lohnmeldung erstellen wird eine XML-Datei erstellt. Diese XML-Datei kann über die Schaltfläche Vorab-/Lohnmeldung senden weiter verarbeitet werden. Falls erst ein Testlauf durchgeführt werden soll, kann die Lohnmeldung als Testmeldung gekennzeichnet werden. Die Daten werden dann zwar dem Versicherer gesendet, jedoch von diesem ignoriert und nicht verarbeitet. Auf diese Weise kann geprüft werden, ob die Kommunikation problemlos läuft.

49 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Im Register Noch nicht gesendete LM der Maske Lohnmeldungen ist die aufbereitete Lohnmeldung abgelegt. Durch Klick mit der rechten Maustaste wird das Kontextmenü geöffnet. Mit Klick auf Senden wird die Lohnmeldung dem Versicherer gesendet und auf Korrektheit der Daten validiert. Die Lohnmeldung wird nach dem Senden in das Register Gesendete LM verschoben.

50 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Durch Klick mit der rechten Maustaste auf die Lohnmeldung wird wiederum ein Kontextmenü geöffnet und mittels Klick auf Quittung abholen die Quittungen für die einzelnen Institutionen abgeholt werden. Nun müssen die Daten für jede einzelne Institution online frei gegeben werden. Klicken Sie hierfür nacheinander mit der rechten Maustaste auf die URL der einzelnen Institutionen und anschliessend im Kontextmenü auf Browser starten. Der Internet Browser wird mit der Site der angewählten Institution gestartet und die Daten können frei gegeben werden.

51 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Ist die Online Freigabe erfolgt, können Sie dies bei der Lohnmeldung für die Institution auch als frei gegeben markieren. Wenn alle Lohnmeldungen für alle Institutionen frei gegeben sind, kann die gesamte Lohnmeldung ebenfalls frei gegeben werden. Die Lohnmeldung wird dann in das Register Freigegebene LM verschoben.

52 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Somit sind die Jahreslohnmeldungen abgeschlossen.

53 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Ersatzmeldungen erstellen Falls nach einer bereits gesendeten und frei gegebenen Lohnmeldung noch Korrekturen in der Lohnbuchhaltung durchgeführt wurden (z.b. ein vergessener Lohnlauf in die Jahresdatei verbucht), kann eine Ersatzlohnmeldung durchgeführt werden. Die Verarbeitung der Ersatzmeldung ist identisch mit der Verarbeitung einer regulären Lohnmeldung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Checkbox Diese Lohnmeldung ist eine Ersatzmeldung aktiviert und in der daraufhin erscheinenden Liste die Lohnmeldung, die ersetzt werden soll, ausgewählt werden muss. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viele Institutionen in der zu ersetzenden Lohnmeldung integriert sind. Effektiv ersetzt wird nur die Lohnmeldung, die in die Ersatzmeldung einfliesst (in o.g. Print Screen wäre dies die Institution AHV).

54 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Anhang A Lohnart +/- Bruttolohn AHV/ALV UVG/UVGZ KTG (Quellen-)Steuer BVG voraussichtlich Faktor BVG rückwirkend Lohnausweis-Ziffer Statistik-Ziffer Monatslohn + X X X X X X 13 O 1 BS Stundenlohn + X X X X X O X 1 BS Tageslohn + X X X X X O X 1 BS Wochenlohn + X X X X X O X 1 BS Honorare + X X X X X O X 1 BS Aushilfslohn + X X X X X O X 1 BS Heimarbeitslohn + X X X X X O X 1 BS Reinigungslohn + X X X X X O X 1 BS Akkordlohn + X X X X X O X 1 BS Absenzenentschädigung + X X X X X O X 1 BS Behörde- und Kommissionsmitglieder + X X X X X O X 1 BS Dienstalterszulage + X X X X X O X 1 BS Funktionszulage + X X X X X O X 1 BS Stellvertretungszulage + X X X X X O X 1 BS Ortszulage + X X X X X X 12 O 1 BS Teuerungszulage + X X X X X O X 1 BS Familienteuerungszulage + X X X X X O X 1 BS Wohnungszulage + X X X X X X 12 O 1 BS Wegentschädigung + X X X X X O X 1 BS Versetzungszulage + X X X X X O X 1 BS Mehrarbeit + X X X X X O X 1 US Überstunden 125% + X X X X X O X 1 US Überzeit + X X X X X O X 1 US Schichtzulage + X X X X X O X 1 ZU Pikettentschädigung + X X X X X O X 1 ZU Einsatzzulage + X X X X X O X 1 ZU Sonntagszulage + X X X X X O X 1 ZU Inkonvenienzzulage + X X X X X O X 1 ZU Nachtdienstzulage + X X X X X O X 1 ZU Nachtzulage + X X X X X O X 1 ZU Baustellenzulage + X X X X X O X 1 ZU Erschwerniszulage + X X X X X O X 1 ZU Schmutzzulage + X X X X X O X 1 ZU Staubzulage + X X X X X O X 1 ZU Untertagarbeit-Zulage + X X X X X O X 1 ZU Vortriebsprämie + X X X X X O X 3 ZU

55 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Durchschlagsprämie + X X X X X O X 3 ZU Durchhalteprämie + X X X X X O X 3 ZU Antrittsprämie + X X X X X O X 3 SO Nichtantrittsentschädigung + X X X X X O X 3 Ferienvergütung + X X X X X O X 1 BS Feiertagsentschädigung + X X X X X O X 1 BS Ferienauszahlung + X X X X X O X 1 US 13. Monatslohn + X X X X X O O 1 ZML Gratifikation + X X X X X O X 3 SO Weihnachtszulage + X X X X X O X 3 SO Bonuszahlung + X X X X X O X 3 SO Gewinnbeteiligung + X X X X X O X 3 SO Sonderzulage + X X X X X O X 3 SO Erfolgsprämie + X X X X X O X 3 SO Leistungsprämie + X X X X X O X 3 SO Anerkennungsprämie + X X X X X O X 3 SO Verbesserungsvorschläge + X X X X X O X 3 SO Umsatzprämie + X X X X X O X 3 SO Provision + X X X X X O X 1 BS Präsenzprämie + X X X X X O X 3 BS Dienstaltersgeschenk + X X X X X O X 3 SO Jubiläumsgeschenk + X X X X X O X 3 SO Treueprämie + X X X X X O X 3 SO Schadenverhütungsprämie + X X X X X O X 3 SO Lohn bei Unfall + X X X X X O X 1 BS Lohn bei Krankheit + X X X X X O X 1 BS Lohn bei Militärdienst/Zivilschutz + X X X X X O X 1 BS Lohn bei Aus- und Weiterbildung + X X X X X O X 1 BS Anzahl gearbeitete Stunden STD Anzahl bezahlte Ferienstunden STD Anzahl bezahlte Absenzstunden STD Anzahl Lektionen LEK Anzahl bezahlte Ausfall-Lektionen LEK Abgangsentschädigung (Vorsorge) + X O O O X O O 4 AK Abgangsentschädigung (AHV-pflichtig) + X X O X X O X 3 AK Kapitalleistung mit Vorsorgecharakter + X O O O X O O 4 ZL Kapitalleistung (AHV-pflichtig) + X X X X X O X 3 ZL Lohnnachgenuss + X O O O X O O 4 AK Verwaltungsratshonorar + X X X X X O X 6 Verwaltungsratsentschädigung + X X X X X O X 6 Sitzungsgelder VR + X X X X X O X 6 Tantiemen VR + X X X X X O X 6 Gratisverpflegung + X X X X X O X 2.1 BS Gratisunterkunft Zimmer + X X X X X O X 2.1 BS Gratiswohnung + X X X X X O X 2.3 BS

56 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 Privatanteil Geschäftsfahrzeug + X X X X X O X 2.2 BS Trinkgeld (AHV-pflichtig) + O X X X X O X 1 BS Verbilligung Mietwohnung + X X X X X O X 2.3 BS Naturalleistungen Expatriates + X X X X X O X 2.3 BS Geldwerter Vorteil + X X X X X O X 2.3 BS Steuerbare Beteiligungsrechte + X X X X X O X 5 ZL Arbeitnehmeraktien + X X X X X O X 5 ZL Mitarbeiteroptionen + X X X X X O X 5 ZL Vom AG übern. AN-Anteil KTG + X O O O X O O 7 ZL Vom AG übern. AN-Anteil BVG + X X X X X O X 7 ZL Vom AG übern. AN-Anteil Einkauf BVG + X X X X X O X 7 ZL Vom AG übern. AN-Anteil KK + X O O O X O O 7 ZL Vom AG übern. AN-Anteil UVGZ + X O O O X O O 7 ZL Vom Arbeitgeber übern. Säule 3b + X X X X X O X 7 ZL Vom Arbeitgeber übern. Säule 3a + X X X X X O X 7 ZL Vom Arbeitgeber übern. Quellensteuer + X X X X X O X 7 ZL Weiterbildung (Lohnausweis) + X O O O O O O 13.3 EO-Taggeld + X X O X X O O 1 DL Militärdienstkasse (MDK) + X X X X X O O 1 DL Militärergänzungskasse (MEK) + X X X X X O O 1 DL Parifonds + X X X X X O O 1 DL MV-Taggeld + X X O X X O O 1 DL MV-Rente + X O O O X O O 1 DL IV-Taggeld + X X O X X O O 1 DL IV-Rente + X O O O X O O 1 DL Unfall-Taggeld + X O O O X O O 1 DL Unfall-Rente + X O O O X O O 1 DL Kranken-Taggeld + X O O O X O O 1 DL Mutterschaftsentschädigung + X X O X X O O 1 DL Korrektur Taggelder - X X X X X O O 1 Nettolohnausgleich - X X X X X O O 1 Lohnabzug KA/SW (ML) - X O O O X O O 1 Lohnausfall KA/SW (SL) + O X X X O O X ALV-Entschädigung + X O O O X O O 1 DL Karenztage KA/SW + X O O O X O O 1 Kinderzulage + X O O O X O O 1 AK Ausbildungszulage + X O O O X O O 1 AK Familienzulage + X O O O X O O 1 AK Haushaltszulage + X O O O X O O 1 AK Geburtszulage + X O O O X O O 3 AK Heiratszulage + X O O O X O O 3 AK Betreuungszulage + X O O O X O O 1 AK Netto/Brutto Aufrechnung + X X X X X O X 7 ZL AHV-Beitrag - 9 SA

57 Sage 50 Lohnbuchhaltung /57 ALV-Beitrag - 9 SA ALVZ-Beitrag - 9 SA NBUV-Beitrag - 9 SA BVG-Beitrag SA BVG-Einkaufs-Beitrag SA Quellensteuerabzug - 12 Ausgleich BVG-Beiträge AG Ausgleich BVG-Einkauf AG Reisespesen + O O O O O O O Autospesen + O O O O O O O Verpflegungsspesen + O O O O O O O Übernachtungsspesen + O O O O O O O Effektive Spesen Expatriates + O O O O O O O Übrige effektive Spesen + O O O O O O O Pauschale Repräsentationsspesen + O O O O O O O Pauschale Autospesen + O O O O O O O Pauschalspesen Expatriates + O O O O O O O Übrige Pauschalspesen + O O O O O O O

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