Freizeiten & Angebote. Winter & Sommer 2015

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1 Freizeiten & Angebote Winter & Sommer 2015

2 Sommer, Sonne und schönes Wetter... Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim Ulrichstr Besigheim Tel / Fax / info@ejwbesigheim.de Bankverbindung: Rb Kirchheim-Walheim e.g. Kto (BLZ ) IBAN: DE BIC:GENODES 1KIB allein genügen nicht für einen Urlaub. Deshalb legen wir Wert darauf, dass ihr Erholung und viele schöne Erlebnisse bei unseren Freizeiten finden könnt. Aber nicht nur das. Wir meinen, dass zu einem richtigen Urlaub mehr gehört: die Beschäftigung mit Fragen der Lebensgestaltung und des christlichen Glaubens. Deshalb bieten wir, neben dem vielseitigen Programm, auf allen Freizeiten regelmäßig biblische Gespräche an. Auch in der übrigen Freizeit gestaltung soll zum Ausdruck kommen, dass Menschen mit Christus besondere Möglichkeiten des Zusammenlebens in der Freizeitgruppe und darüber hinaus haben. Das verstehen wir unter einer runden Sache bei unseren Freizeiten. Wir laden euch zum Mitmachen ein. Euer Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim

3 freizeiten und angebote auf einen Blick Jugendliche ab 14 Jahre Grundkurs Zaberfeld Jedermann Winterwochenende Mellau/Österreich Kids von 10 bis 14 Jahren Skifreizeit Mellau/Österreich Jungbläser von 9 bis 13 Jahren Jungbläserfreizeit Zaberfeld Jugendliche ab 15 Jahre Aufbaukurs Zaberfeld Jugendliche von 14 bis 17 Jahre Skifreizeit Mellau/Österreich Jungen von 9 bis 13 Jahre Jungscharlager Mazerulles/Frankreich Mädchen von 9 bis 13 Jahre Jungscharlager Mazerulles/Frankreich Jugendliche von 14 bis 18 Jahre Urlaub Ajaccio/Korsika Jugendliche ab 14 Jahre Grundkurs Zaberfeld Jugendliche von 14 bis 17 Jahre connect Mazerulles/Frankreich Arbeitseinsätze für junge Erwachsene und Familien Mazerulles Kürzelerklärungen der Freizeitleistungen: AF AM FT HP KV L O RL SB U VG VP VPS = = = = = = = = = = = = = Ausflug Arbeitsmaterial Fahrt Halbpension Reisekrankenversicherung Freizeitleitung Ortsabgaben Reiseleitung Skibetreuung Unterkunft Verpflegung Vollpension Mithilfe bei Tisch-, Spülund Reinigungsdiensten Mellau Titelbild: Steffen Rembold online-anmeldung: ejwbesigheim.de/freizeiten

4 Jeder kann mit Uns als Bezirksjugendwerk ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, auf unsere Freizeiten mitzufahren. Wir wünschen uns, dass auch Familien mit kleinem Urlaubsbudget, ihre Kinder mit gutem Gewissen auf unsere Freizeiten anmelden können. Um dies zu ermöglichen gibt es jetzt nachfolgende drei kombinierbare Varianten: 1. Wie bisher können Sie bei entsprechend geringem Einkommen einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan (Jugenderholung) beantragen. Dazu setzen Sie bei der Anmeldung einfach ein Kreuz an entsprechender Stelle und erhalten dann per Post von uns die Antragsformulare zugeschickt. Antrag ausfüllen und an uns zurückschicken. Bei Fragen hilft Ihnen Frau Sabine Herre (Tel / ), mittwochs und donnerstags von 9-12 Uhr im Büro des Jugendwerks weiter. 2. Neu ist der Preiskorridor. Unter jeder Freizeit steht der tatsächliche Teilnehmerbeitrag, neuerdings mit dem Zusatz ± 25%. Das bedeutet, dass Sie selbst bei der Anmeldung innerhalb des vorgegebenen Rahmens festlegen, welchen Betrag Sie bezahlen können. Dieser Preiskorridor wird vom Erlös der Schrottsammlung finanziert und ist gedacht für alleinerziehende Mütter/ Väter, Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit engem finanziellen Budget. Da dieses Geld durch die Schrottsammlung bereitgestellt ist, bitten wir Sie, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch Ihr Kind mit zur Freizeit fahren kann. 4

5 Sollte ihre Urlaubskasse mehr hergeben, wie der ausgeschriebene Teilnehmerbetrag, so freuen wir uns, wenn Sie uns daran teilhaben lassen. Denn alle Beiträge, die den Teilnehmerbeitrag übersteigen, kommen als Spende diesem Korridormodell zugute und ermöglichen wiederum anderen Kindern die Teilnahme. Wir vertrauen darauf, dass Sie fair entscheiden, wie viel Ihr Urlaubsbudget zulässt. Die entsprechenden Staffelpreise werden Ihnen bei der Online-Anmeldung im Anmeldemenü angeboten. Bei Anmeldung per Postkarte tragen Sie bitte Ihren Freizeitpreis ein. 3. Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag zum Kindergeld, Leistungen nach AsylbLG, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können die Kosten über das Bildungsund Teilhabepaket abrechnen. 4. Sollten die Preise der Freizeiten Ihre Möglichkeiten trotz der oben genannten Möglichkeiten überschreiten, gibt es einen Fond, der uns von einer Stiftung für solch eine Situation zur Verfügung gestellt wurde. Bitte sprechen Sie einen der Jugendreferenten oder die Freizeitleitung an. Wir werden diskret eine Lösung finden. Es wäre schade, wenn Ihr Kind aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müsste. Herzlich DANKEN wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schrottsammlung, die durch Ihren Einsatz diese Preisgestaltung mit dem Korridor ermöglicht haben. Herzlichen Dank auch allen, die uns hierfür ihren Schrott geschenkt haben. 5

6 Grundkurs in Zaberfeld Termin: 24. bis 29. Oktober 2014 Mitarbeiter/innen ab 14 Jahre Dieser Kurs bietet Vieles, was ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin in der Jugendarbeit an Grundlagen wissen muss. Dabei geht es nicht nur um theoretische Inhalte, sondern auch darum, manches auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen. Außerdem geht es um das Kennen lernen von Hilfen und Methoden, die für die Gruppenleitung notwendig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Wie gestalte ich eine Andacht, Sing- und Spielpädagogik, Praxis des Erzählens, Programmplanung, Arbeitshilfen und Rechts-ABC. Neben dem Kursprogramm wollen wir in den täglichen Bibelarbeiten erfahren, was es heißt, mit Jesus Christus zu leben und seine Mitarbeiter/innen zu sein. Vor der Kursanmeldung sollte jedoch eine Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen. Bitte sprecht mit den Verantwortlichen eurer Jugendarbeit über die Teilnahme am Grundkurs. Die Kurskosten werden bei aktiver Mitarbeit in der Regel von der Kirchengemeinde bzw. dem örtlichen CVJM übernommen. Wir senden die Rechnung nach dem Kurs an die örtlichen Träger. Nr.: 5033 Alter: Mitarbeiter/innen ab 14 Jahren Leitung: Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele Kosten: 99 Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen 6

7 Winterwochenende Mellau mit Reisebus Termin: 6. bis 8. Februar 2015 Verschneite Berglandschaft, urige Gemütlichkeit und für jeden Geschmack die richtige Piste sind die Voraussetzungen für ein gelungenes Skiwochenende. Ob Anfänger oder erfahrene Skiläufer, ob Snowboardfahrer oder Langläuferinnen, in Mellau kommen alle, die Spaß am Schnee und einer fröhlichen Gemeinschaft haben auf ihre Kosten. Schon die gemeinsame Hinfahrt mit dem Reisebus ist ein Erlebnis, die Rückfahrt nach den kurzen Nächten die erste Gelegenheit, sich zu erholen. Untergebracht sind wir in unserer gemütlichen und rustikalen Bengath-Hütte. Umrahmt vom Morgen- bzw. Abendgebet bleibt den Tag über viel Zeit zum individuellen Skifahren, Snowboarden, Langlaufen, Rodeln oder Winterwandern, ganz nach Interesse und Neigung. Nr. Alter: Leitung: Kosten: 5311 jedermann Team N. N. ab 15 Jahren: 125 ± 31 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) 2 14 Jahre: 105 ± 26 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Kosten für den Skipass sind nicht enthalten! Leistungen: U, VPS, FT, O, RL, VG, KV Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 25 Personen 7 Jedermann

8 Skifreizeit für Kids in Mellau/Österreich Termin: 28. Dezember 2014 bis 5. Januar 2015 Winterschlaf nein, danke! du willst in den Weihnachtsferien etwas erleben? Dann komm doch einfach mit uns nach Mellau. Langeweile kommt da garantiert nicht auf. Mit Ski und Snowboard starten wir in die Berge und erleben den Winter. Pulverschnee, tolle Pisten und die kuschelige Atmosphäre der urigen Bengathhütte warten auf dich und natürlich viele neue Freunde. Kids zwischen Jahre Du hast noch keine Ahnung, dann ist das noch lange kein Grund, um zu Hause zu bleiben. Du bist noch nie auf Ski oder Board gestanden? Du hast keinen blassen Schimmer, was man für eine Ausrüstung benötigt? Keine Angst: Alles kann man erlernen Skifahren und Boarden. Wir helfen dir gern dabei. Und beim Equipment können wir dich auch beraten und das eine oder andere kannst du evtl. von unseren Freunden ausleihen. Du bist trotzdem unsicher? Dann ruf uns einfach mal an: 07133/ Ein kurzes Telefonat kann vieles klären. Was geht? Fünf volle Pistentage sind gebucht. Und da ist für jeden etwas dabei. Der Erstfahrer wird auf einfachen Pisten spielerisch die Basics erlernen. Für Könner und Vollprofi bieten rote und schwarze Pisten neue Herausforderungen. Zurück in der Hütte, ist der Tag natürlich noch lange nicht vorbei. Nach einer heißen Schoki und einer kurzen Auszeit, kochen wir gemeinsam auf dem gusseisernen Herd unser Abendessen und danach nichts wie hin, zum spannenden Abendprogramm 8

9 Die Bibel ein alter Schinken? Sie ist wahrlich ein alter Schinken, aber was drin steht, ist trotzdem brandaktuell. Spannend? Ja, das sind sie die Geschichten. Lass dich überraschen, was so alles drin steckt in diesem Buch und freu dich auf die gemeinsame Zeit mit Gott. Der Preis: In unserer Kalkulation rechnen wir mit Kosten in Höhe von 410 pro Person. Dies ist für manche Familien ein großer Brocken. Daher bieten wir die Möglichkeit, dass jeder seinen persönlichen Freizeitpreis zwischen 250 und 570 selbst festlegt. So können Eltern mit einem engen finanziellen Budget ihre Kinder mit gutem Gewissen für 250 anmelden. Das Geld für dieses Korridormodell wurde mit der letztjährigen Schrottsammlung erlöst und kann bei Bedarf gern in Anspruch genommen werden. Sollte bei anderen Familien der finanzielle Faktor nicht ausschlaggebend sein, so kommt ein höherer Beitrag dem Korridormodell zu Gute. Nr. Alter: Leitung: Kosten: 5301 Jungs und Mädchen von 10 bis 14 Jahre Elmar Hille, Annette Hille und Mitarbeiterteam 410 ± 160 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) (Der Skipass ist in diesem Preis enthalten!) Leistungen: FT, L, U, VG, O, KV, VPS, SB, Skipass für fünf Skitage Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 12 Personen 9

10 Jungbläserfreizeit in Zaberfeld Termin: 13. bis 17. März 2015 Bist du Jungbläser? Und möchtest du gerne mit anderen Jungbläsern in deinem Können weiter kommen? Dann ist diese Freizeit in den Faschingsferien genau richtig für dich! Im Freizeitheim in Zaberfeld steht das Musizieren (im Gesamtchor und in Kleingruppen) täglich auf dem Programm. Jungbläserer zwischen 9-13 Jah Den Tag beginnen wir aber erst mal mit dem Erleben von biblischen Geschichten. Nach dem anschließenden Bläserprogramm haben wir Zeit für vieles andere: Geländespiele, Nachtaktionen, Kreativzeiten, Feste feiern, Geschichten hören, Als musikalisches Ziel werden wir uns zwei Auftritte setzen. Es gibt viel zu erleben komm und mach mit! Bitte gib bei deiner Anmeldung unter Bemerkungen an wie lange und welches Instrument du spielst. Leider ist bei Drucklegung noch nicht klar ob diese Freizeit stattfinden kann. Wir melden uns bei den Posaunenchören, nachdem die Entscheidung gefallen ist. Sonst einfach im ejb-büro melden. Nr.: 5321 Alter: Jungbläser/innen von 9 13 Jahren Leitung: Team N.N. Kosten: 85 Leistungen: U, VP, VPS, L, Kursgebühren Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen 10

11 Aufbaukurs in Zaberfeld Termin: 27. bis 30. März 2015 Du hast den Grundkurs besucht, arbeitest in Deiner Jugendarbeit mit und möchtest manche Themen vertiefen oder neue Impulse aufnehmen. Dann bist Du beim Aufbaukurs genau richtig. Neben biblischen Einsichten gibt es Einheiten zu den Stichworten: Deine Rolle als Leiter, die Rollen in Deiner Gruppe, Kommunikation, Leitungsstile, Rhetorik, kooperative Spiele, Motivation, Entwicklungspsychologie, konkrete Spielvorschläge für Deine Gruppe u.a. Darüber hinaus finden wir noch Zeit für Sport, Gesellschaftsspiele oder einen Filmabend, Zeit zum Reden und Chillen. Die Kurskosten werden evtl. von Deiner Gemeinde übernommen. Voraussetzung ist aktive Mitarbeit und die rechtzeitige Absprache mit den Verantwortlichen am Ort. Wir freuen uns auf Dich! Nr.: 5035 Alter: Mitarbeiter/innen ab 15 Jahren Leitung: Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele Kosten: 70 Leistungen: U, VG, VPS Vorrausetzung: absolvierter Grundkurs Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen 11 Mitarbeiter/innen ab 15 Jahre

12 Ski- und Snowboardfreizeit in Mellau/Österreich Termin: 14. bis 21. Februar 2015 Das Wintermärchen: du schwebst mit dem Lift über eingeschneite Fichten, schneebedeckte Berghänge und frisch präparierte Pisten. Behutsam setzt sich eine Schneeflocke auf deine Nase und die ersten goldgelben Sonnenstrahlen versprechen dir einen traumhaften Tag in den Bergen. Nur noch wenige Augenblicke genießt du die Stille, bis der Lift dich am Berggipfel absetzt und du mit Freunden für die nächste Woche in die Welt der Skifahrer und Boarder eintauchst. JugendlicJahhree zwischen Noch keine Ahnung? Du bist noch nie auf Ski oder Board gestanden? Du hast keinen blassen Schimmer, was man für eine Ausrüstung benötigt? Keine Angst: Alles kann man erlernen Skifahren und Boarden. Wir helfen dir gern dabei. Und beim Equipment können wir dich auch beraten und das eine oder andere kannst du evtl. von unseren Freunden ausleihen. Du bist trotzdem unsicher? Dann ruf uns einfach mal an: / Ein kurzes Telefonat kann vieles klären. Die Piste und das Drumrum Satte viereinhalb Tage Pistenspaß sind gebucht. Einfache Pisten für Anfänger und Genießer aber auch schwarze Pisten und Skirouten für die Vollprofis: Mellau hat alles zu bieten. Neben Action auf der Piste kannst du dich auf die rustikale, aber urig gemütliche Bengathhütte im Bregenzerwald freuen. Dort werden wir feiern, kochen, singen, chillen das ist unser Zuhause für die nächsten 7 Tage. Und dann ist da noch der fromme Touch oder doch ein wenig mehr? Gemeinsam den 12

13 Glauben erleben und sich spannenden Fragen über Gott und die Welt stellen, gehört auch zu den Dingen, die dich auf dieser Freizeit herausfordern werden. Na, ein wenig Lust bekommen? Dann nichts wie anmelden, denn die Betten sind gezählt Der Preis: In unserer Kalkulation rechnen wir mit Kosten in Höhe von 413/485 pro Person. Dies ist für manche Familien ein großer Brocken. Daher bieten wir die Möglichkeit, dass jeder seinen persönlichen Freizeitpreis zwischen 310/364 und 516/606 selbst festlegt. So können Eltern mit einem engen finanziellen Budget ihre Kinder mit gutem Gewissen für 310/364 anmelden. Sollte bei anderen Familien der finanzielle Faktor nicht ausschlaggebend sein, so freuen wir uns auch über einen höheren Betrag. Nr. Alter: Leitung: Kosten: 5331 Jugendliche von 14 bis 17 Jahre Steffi Geyer und Mitarbeiterteam Jahrgang : 413 ± 103 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) (die Kosten für den Skipass sind in diesem Preis enthalten!) Jahrgang : 485 ± 121 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) (die Kosten für den Skipass sind in diesem Preis enthalten!) Leistungen: FT, RL, U, VG, O, KV, VPS, SB, Skipass für viereinhalb Skitage Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 17 Personen 13

14 Jungen-Jungscharlager in Mazerulles/Frankreich Termin: 10. bis 20. August 2015 Jungen 9 bis 13 Jahre Es ist Nacht. Du liegst auf dem Rücken und lauscht in die Dunkelheit. Du hörst den Atem der anderen im Zelt, das knacken von Ästen, das Heulen einer Eule und das Rascheln von Mäusen im Laub. Du hörst Schritte, die scheinbar näherkommen, dein Atem geht schneller, du hältst die Luft an, bist ganz Ohr, doch dann geht nur die Klospülung Fehlalarm. Du drehst dich auf die Seite und schläfst friedlich wieder ein. Das ist Abenteuer, das ist Freiheit, das ist Jungscharlager wie Jungs sich das wünschen: Tagsüber mit anderen Jungen die umliegenden Wälder und Wiesen durchstreifen, jede Menge Neues entdecken, Basteln, Feiern, am Lagerfeuer sitzen und, und, und Neben Sport und Action lernen wir anhand biblischer Berichte Gott näher kennen und hören von seiner Liebe und Hilfe, die Menschen immer wieder erfahren haben. Der St. Johanneshof liegt bei Mazerulles, einem kleinen Ort in Lothringen/Frankreich. Auf einem ehemaligen Bauernhof stehen unsere gemütlichen Doppelwandzelte mit Holzfußböden und Feldbetten und drum herum jede Menge Platz zum spielen... Wer diese Tage nicht verpassen will, sollte sich zeitig anmelden, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Nr.: 5021 Zielgruppe: Jungen von 9 bis 13 Jahren Leitung: NN und Team Kosten: 235 ± 59 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: L, U, VG, FT, VPS, AF, KV, RL Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindesteilnehmerzahl für diese Reise: 60 Personen 14

15 Mädchenjungscharlager in Mazerulles / Frankreich Termin: 31. Juli bis 10. August 2015 Was machst du in den Sommerferien? Du weißt es nicht? Was hältst du davon abends am Lagerfeuer zu sitzen, Geländespiele zu spielen, neue Leute kennen zu lernen und neue Geschichten von Menschen aus der Bibel, die Gott begegnet sind zu hören; Menschen, die uns erzählen, dass Gott es gut mit uns meint, uns begleiten und mit uns leben will! Wenn du das nicht verpassen willst, dann musst du unbedingt mit uns aufs Mädchenjungscharlager kommen. Wir fahren nach Frankreich auf den St. Johanneshof in Mazerulles, ca. 30 km von Nancy entfernt. Geschlafen wird in großen Doppelwandzelten mit je einer Mitarbeiterin pro Zelt auf bequemen Feldbetten. Uns steht ein weitläufiges Gelände (ca. 10 ha) mit Wald und einer großen Wiese zur Verfügung. Du kannst dort zusammen mit 95 anderen Mädels und 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 10 tolle Tage voll Aktion, Spaß und Spannung erleben. Wenn du auch dabei sein willst, melde dich rechtzeitig, denn die Plätze sind begrenzt! Nr.: 5011 Zielgruppe: Mädchen von 9 bis 13 Jahre Leitung: Marit Nägele und erfahrenes Team Kosten: 235 ± 59 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: L, U, VG, FT, VPS, AF, KV, RL Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 60 Personen Achtung: Du hast eine Freundin (oder auch mehrere) mit der du zusammen in einem Zelt wohnen möchtest? Dann schreib ihren Namen auf deine Anmeldung! Spätere Zeltwünsche können aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. 15 Mädcheren 9 bis 13 Jah

16 Jugendlichenfreizeit in Korsika - Ajaccio (Westküste) Termin: 24. (abends) August bis 7. (morgens) September 2015 Du liebst die Wärme und das Meer und möchtest die zwei schönsten Wochen des Jahres mit anderen Jugendlichen und Freunden aus dem Bezirk verbringen und dir bewusst Zeit für Gott und sein Wort nehmen? Dann bist du auf der kommenden Sommerfreizeit nach Korsika genau richtig. Jugendliche 14 bis 18 Jahre Das Urlaubsziel Korsika ist ein einzigartiges, schönes Urlaubsziel. Korsika bietet landschaftlich fast alles, was ein Urlauber zu finden wünscht - egal ob Küste, Strand, Meer, Buchten, kleine und große Inseln, Gebirge - alles ist auf Korsika vorhanden. Das Feriencamp Calcatoggio liegt 25 km nördlich von Ajaccio und ist Teil eines öffentlichen Campingplatzes in der wunderschönen Bucht namens La Liscia im Golf von Sagone. Unser Zeltlager liegt separat auf einer baumbewachsenen Ebene. Schlafen werden wir in 3-4 Mann / Frau Zelten. Im Rahmen des Gruppenprogramms werden wir gemeinsame Spiele, Sport, Aktionen und Workshops erleben und natürlich einen unvergesslichen Ausflug in die Region starten, um die Landschaft rund um Ajaccio zu erforschen. Optionale Zusatzangebote wie Tauchen, Reiten oder Canyoning können vor Ort kostenpflichtig dazu gebucht werden. 16

17 Sowohl in den Morgen- und Abendgebeten, wie auch in den Bibelarbeiten werden wir uns mit Gott und unserer Beziehung zu ihm beschäftigen. Wir freuen uns auf die Begegnung mit ihm und sind auf sein Handeln gespannt. Also, dann melde dich mal an, denn wir freuen uns auf dich. Nr Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 18 Jahren Leitung: Marianne Schweiker, Ralf Meeß und Team Kosten: 505 ± 126 Frühbucher bis 15. März 2015, anschließend 525 ± 131! (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: AF, FT, KV, L, U, VP, VPS, Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 30 Personen Maximale Teilnehmerzahl: 46 Personen 17

18 Grundkurs in Zaberfeld Termin: 30. Oktober bis 4. November 2015 Mitarbeiter/innen ab 14 Jahre Dieser Kurs bietet vieles, was ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin in der Jugendarbeit an Grundlagen wissen muss. Dabei geht es nicht nur um theoretische Inhalte, sondern auch darum, manches auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen. Außerdem geht es um das Kennen lernen von Hilfen und Methoden, die für die Gruppenleitung notwendig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Wie gestalte ich eine Andacht, Sing- und Spielpädagogik, Praxis des Erzählens, Programmplanung, Arbeitshilfen und Rechts-ABC. Neben dem Kursprogramm wollen wir in den täglichen Bibelarbeiten erfahren, was es heißt, mit Jesus Christus zu leben und seine Mitarbeiter/innen zu sein. Vor der Kursanmeldung sollte jedoch eine Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen. Bitte sprecht mit den Verantwortlichen eurer Jugendarbeit über die Teilnahme am Grundkurs. Die Kurskosten werden bei aktiver Mitarbeit in der Regel von der Kirchengemeinde bzw. dem örtlichen CVJM übernommen. Wir senden die Rechnung nach dem Kurs an die örtlichen Träger. Nr.: 5033 Alter: Mitarbeiter/innen ab 14 Jahren Leitung: Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele Kosten: 90 Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen 18

19 Connect in Mazerulles/Frankreich Termin: 6. bis 12. April 2015 der Duft deines frischgebackenen Stockbrotes steigt dir in die Nase, du lauschst den Klängen der Gitarre und dem Knistern des Feuers. Du sitzt im Kaminzimmer in Mazerulles. Nach dem Match auf der matschigen Wiese hast du eine mega fette Duschparty gestartet. Dein Tag begann mit einem ausgiebigen Frühstück mit frischem Baguette und Matschmüsli. Nachdem du morgens durch Gottes Wort aufgetankt hast, starten wir gemeinsam richtig durch und verwirklichen verschiedene Projekte, bei denen du deiner Kreativität freien Lauf lassen kannst. In Fakten: 6 Tage Sankt Johanneshof, 16 Teens, 7 Mitarbeiter, 17 unglaublich leckere Mahlzeiten, Geländespiel, Filmenacht, Action, Spaß, Flex, und Bagger. Gemeinsam wollen wir uns an verschiedene Projekte wagen (Projekte vergangener Jahre waren unter anderem ein Tandem und Holzbänke) und uns mit Fragen des Glaubens beschäftigen. Neben all dem möchten wir chillen, relaxen und Mazes genießen. Nr Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Leitung: Laura Hammel, David Müller, Samuel Meile und Mitarbeiterteam Kosten: 155 ± 39 (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: AM, FT, KV, L, U,VP, VPS, Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 12 Personen 19 Jugendliche zwischen JahreN

20 Arbeitseinsätze Folgende Angebote richten sich an Junge Erwachsene und Familien, die gerne einmal so richtig nolange wellet. In der Hauptsache werden auf dem St. Johanneshof in Mazerulles und in unserer Bengath-Hütte in Mellau Aufbau- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Neben der Arbeit soll auch Zeit sein für Andacht, Gemeinschaftserlebnisse und Geselligkeit. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anfahrt erfolgt in Fahrgemeinschaften. Jedermann Die Arbeitseinsätze werden durch folgende Kontaktpersonen organisiert: Mazerulles: Eberhard Beuttenmüller (Tel / , eberhard.beuttenmueller@t-online.de) Mellau: Heiko Salzer (Tel / , heiko-salzer@gmx.de) Für die nächsten Monate stehen bisher folgende Arbeitseinsätze (AE) fest. Bitte meldet euch bei Interesse bei den oben genannten Kontaktpersonen. 26. Oktober 2014 bis 2. November 2014 Arbeitseinsatz in Mellau Die Arbeitseinsätze 2015 in Mazerulles sind derzeit noch nicht bekannt. Die aktuellen Einsätze werden im Rundbrief und im Internet bekanntgegeben. Natürlich geben auch die Kontaktpersonen gerne darüber Auskunft, was gerade ansteht. Ruhig anrufen und nachfragen!

21 Hinweise und Reisebedingungen Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden Wichtigen Hinweise und Reisebedingungen, ohne die es deshalb leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen nachstehend TN (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt und uns nachstehend RV (Reiseveranstalter) bzw. Fl (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter) genannt abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der 651 ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Besigheim, Ulrichstraße 16, Besigheim als rechtlich unselbst ständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Aufgrund unseres Selbstverständnisses werden die TN geschlechtsspezifisch getrennt untergebracht und an unverheiratete Paare keine Doppelzimmer vergeben. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeld- ebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind sofern nichts anderes angegeben ist die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte Leistungen. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir wenn nichts anderes vermerkt ist jeweils ab Besigheim durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage sind die Richtlinien des Landesjugend-

22 planes und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verplichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1 Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. e) Der TN wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. 1.2 Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3 Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) Zahlungspflichtig buchen bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons Zahlungspflichtig buchen begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages

23 entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den Wichtigen Hinweisen im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden Leistungsträger (z.b. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1 Der Reisepreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzli- ches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.4 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten. 4 Rücktritt der/des TN 4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 ) vom Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom Tag vor Reiseantritt 6 % vom Tag vor Reiseantritt 30 % vom Tag vor Reiseantritt 50 % vom Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa

24 ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige ( 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5 Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.

25 b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1 Ansprüche des TN nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

26 10.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Besigheim, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Köperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim wird vertreten durch die Vorsitzende Susanne Esslinger und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenzadresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Besigheim Ulrichstraße 16, Besigheim Telefon / , Fax / , info@ejwbesigheim.de

27 Buchung einer Freizeit Jetzt auch Online möglich! ejwbesigheim.de/freizeiten Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die Teilnahme an der Freizeit Nr.: in vom bis zum Preis von. Vorname, Name Straße PLZ und Ort Geburtstag Telefon Beruf oder Schule Bemerkungen (z.b. Behinderung) Ich bitte um Antrag auf Ermäßigung (siehe Seite 4) Ja Nein Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Evang. Jugendwerks Bezirk Besigheim gefertigt werden, stimme ich/wir zu. Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete(n) Person(en), deren g esetzlicher Vertreter ich bin, den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde(n)/wird. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Reisebedingungen an. Unterschrift(en) Unterschriften Datum Datum des Teilnehmers, der Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bei unter 18jährigen der/die Sorgeberechtigte

28 Absender: Einfach online anmelden: Porto sparen: Online anmelden! An das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim Ulrichstr Besigheim

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