Datenschutz-Grundverordnung Überblick & Workshop
|
|
- Emma Marie Schneider
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenschutz-Grundverordnung Überblick & Workshop
2 Die Welt der Datenschutz-Richtlinie 2017 Schoenherr 2
3 2017 Schoenherr 3
4 Status quo & Änderungsbedarf Der Änderungsbedarf: Datenschutz Grundverordnung Im Jänner 2012 präsentierte die Europäische Kommission den Entwurf einer EU-Datenschutz-Grundverordnung (die "DSGVO") Nationale Datenschutzgesetze sollen durch ein einheitliches, unmittelbar anwendbares europäisches Datenschutzrecht ersetzt werden DSGVO zielt auf eine grundlegende Änderung der derzeit geltenden Datenschutzgesetze ab DSGVO soll eine Modernisierung und Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in Europa bewirken und so den Wirtschaftsstandort Europa stärken Zeitplan: Veröffentlichung am im Amtsblatt der Europäisches Union Inkrafttreten am Anwendbar ab Schoenherr 4
5 Das Ergebnis Von der Idee zur Realität Die Idee: Unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht innerhalb Europas Die Realität: "Hinkende VO" (= durch Öffnungsklauseln erlaubt die DSGVO den Mitgliedstaaten nationale "Anpassungsgesetze") Die Idee: Einheitliches Datenschutzrecht innerhalb Europas Die Realität: Regelungsspielraum für materiespezifische Besonderheiten (zb Gesundheitsbereich, Arbeitsrecht etc) Die Idee: Einheitliche Rechtsauslegung innerhalb Europas Die Realität: Gerichtliche Rechtssprechungshoheit bleibt bestehen Die Realität: Die DSGVO wurde unter Zeitdruck verabschiedet, sie bietet in vielen Bereichen keine klaren Regelungen und in machen Bereichen fehlen Regelungen (zb Videoüberwachung) 2017 Schoenherr 5
6 Bekannte Grundsätze Die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien der DSGVO Rechtmäßigkeit Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz Zweckbindung Datensparsamkeit bzw minimierung Datenrichtigkeit, Datenintegrität und Vertraulichkeit Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen 2017 Schoenherr 6
7 Bekannte Grundsätze Es gilt der Grundsatz: "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" Verarbeitung ist nur zulässig, wenn eine in der DSGVO normierte Ausnahme bzw Rechtsgrundlage vorliegt: Einwilligung Vertragserfüllung Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung Wahrung berechtigter Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen sofern nicht die Interessen des Betroffenen überwiegen Lebenswichtige Interessen Ausübung öffentlicher Gewalt 2017 Schoenherr 7
8 Fokus: Investor Relations Gesetzliche Rahmenbedingungen Datenübermittlungen zb gesetzlich vorgesehen in Zusammenhang mit Ausübung Aktionärsrechte id HV ( 10a (2)Z2 ivm 111(2) AktG) Meldung bedeutender Beteiligungen ( 91ff ivm 92a (1) Z 4 BörseG) Anknüpfungspunkte im ÖCGK Offenlegungen zu Aktionärsstruktur (C-Regel 64) ConfCalls / Informationsveranstaltungen für Investoren (R-Regel 75) 2017 Schoenherr 8
9
10 Die Themenschwerpunkte der DSGVO DSGVO Untergliederung in 9 Schwerpunkte : Verarbeitungsverzeichnis, Vorabkonsultation, Privacy Impact Assessment Neue Konzepte (etwa Privacy by Design, Privacy by Default) Löschfristen (Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten) Informationspflichten Betroffenenrechte Dienstleistungsverträge / Joint Controlling Internationaler Datentransfer Pflichten bei Datenschutzverletzung Datenschutzbeauftragter 2017 Schoenherr 10
11 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 2017 Schoenherr 11
12 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Zweck: Nachweis der Einhaltung der DSGVO Von jedem Verantwortlichen zu führen Ausnahme: 250er Regel: Verantwortlicher < 250 Mitarbeiter Es sei denn: Verantwortlicher / Auftraggeber verarbeitet Daten mit Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen Insbes sensiblen Daten / Daten über strafrechtliche Verurteilungen wenn die Datenverarbeitung stetig erfolgt (nicht nur gelegentlich) 2017 Schoenherr 12
13 Löschkonzept 2017 Schoenherr 13
14 Löschkonzept DSGVO verpflichtet an verschiedener Stelle zu Löschkonzept Fristen für die Löschung von Daten sind im Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen (Art 30 Abs 1 lit f DSGVO) Betroffenen sind über die Dauer der Speicherung ihrer Daten zu informieren (Art 13 Abs 2 lit a und Art 14 Abs 2 lit a DSGVO) Löschkonzept sollte klare Rollen und Regeln definieren und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten zuweisen: Nach Datenarten kategorisierte Vorhaltefristen (organisatorische Löschregeln); Technische Anforderungen an die Löschung bestimmter Daten (technische Löschregeln faktische Unumkehrbarkeit ); Verantwortlichkeiten für die Freigabe von Regellöschfristen; 2017 Schoenherr 14
15 Informationspflichten 2017 Schoenherr 15
16 Informationspflichten Eine Datenanwendung ist dann transparent, wenn Betroffene - die Existenz des Verarbeitungsvorganges, - den Zweck und - die Verantwortlichen der Datenanwendung nachvollziehen können. Die Informationen über die Datenanwendung müssen für die Betroffenen - präzise, - leicht zugänglich, - verständlich sowie - in klarer und einfacher Sprache abgefasst werden Schoenherr 16
17 Informationspflichten Geeignete Maßnahmen: - (Elektronisches) Dokument oder Link auf Website mit der Information von wem, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden sowie die Aufklärung welche Betroffenenrechte wie geltend gemacht werden können Privacy Policy - (Elektronische) Formulare zur Beantragung der Berichtigung, Löschung oder bei Inanspruchnahme des Widerspruchsrechts. - Zur "klaren und einfachen Sprache": Fachausdrücke möglichst vermeiden. Gegebenenfalls können auch visuelle Elemente verwendet werden. Achten Sie auf Ihren Betroffenenkreis und passen Sie das Wording und die Sprache dementsprechend an! 2017 Schoenherr 17
18 Betroffenenrechte 2017 Schoenherr 18
19 Betroffenenrechte Allgemein und ähnlich der bisherigen Rechtslage: Recht auf Auskunft (Art 15) Recht auf Berichtigung (Art 16) Recht auf Löschung (Art 17) Spezielle Ausformungen "Recht auf Vergessenwerden" (Art 17 Abs 2) Widerspruchsrecht (Art 21) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20) Recht auf automatisierte Entscheidung im Einzelfall (Art 22) 2017 Schoenherr 19
20 Nutzung von Auftragsverarbeitern (Cloud) 2017 Schoenherr 20
21 Nutzung von Auftragsverarbeitern Art 28 ermöglicht dem Verantwortlichen die Datenverarbeitung im Auftrag vornehmen zu lassen (Dienstleister). Begriff des Auftragsverarbeiters in Art 4 Z 8 definiert als: " eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. " Weiters wird in Art 28 geregelt: - Begründung der Auftragsverarbeitung und Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (Auswahlverantwortung) - Unterauftragnehmer in der Verarbeitungskette - Umfangreiches Pflichtenprogramm für Auftragsverarbeiter 2017 Schoenherr 21
22 Nutzung von Auftragsverarbeitern Praxisbedarf an internationalen Datentransfers: Datenübermittlungen, Datensharing, Datenzugriffe, etc innerhalb der Unternehmensgruppe Unternehmen in nahezu allen Geschäftsbereichen betroffen: Server außerhalb Österreichs, Cloud Provider (zb Microsoft Outlook), BYOD, etc. Datentransfer außerhalb Europas: Fiktion des unsicheren Drittlands Verschiedene Konzepte zur Herbeiführung eines "sicheren" internationalen Datentransfers: EU-Kommissionsentscheidung: Sicheres Drittland EU-Kommissionsentscheidung: "Safe Harbor " (nunmehr: "Privacy Shield") EU-Kommissionsentscheidung: Standardvertragsklauseln Binding Corporate Rules Informierte Einzelzustimmung 2017 Schoenherr 22
23 Pflichten bei Datenschutzverletzung 2017 Schoenherr 23
24 Pflichten bei Datenschutzverletzung Grundregel: Datenschutzverletzung ist "unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden" der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Ausnahme: Meldung kann unterbleiben, wenn die Verletzung nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt. Verschärfung: Wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen zur Folge hat, so sind die Betroffenen unverzüglich zu informieren. Kein ausdrückliches Formerfordernis für die Meldung an die Aufsichtsbehörde, wohl aber hat die Betroffeneninformation schriftlich zu ergehen (Art 12 Abs 1 ivm Art 34) Grundsätzlich Schriftform empfehlenswert (Dokumentationszweck!) Wichtig: Verletzung, Auswirkungen und ergriffene Maßnahmen sind zu dokumentieren Dient der Prüfmöglichkeit der Aufsichtsbehörde 2017 Schoenherr 24
25 Nationale Anpassung der DSGVO NATIONAL 2017 Schoenherr 25
26 Nationale Anpassung der DSGVO DSGVO ist zwar unmittelbar anwendbare Verordnung, jedoch besteht: - Raum zur Durchführung im innerstaatlichen Recht (zb gesetzliche Einrichtung und Ausgestaltung der nationalen Datenschutzbehörde) - Möglichkeit zur Nutzung von Öffnungsklauseln Am ging der Entwurf eines Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (DSG 2018) in Begutachtung Am Beschlussfassung durch den Nationalrat (ohne Verfassungsbestimmungen) Inkrafttreten des Gesetzes am Schoenherr 26
27 Nationale Anpassung der DSGVO DSG 2018 normiert unter anderem ein Datengeheimnis: - Gilt für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Dienstnehmer (auch im dienstnehmerähnlichen Verhältnis) - Geheimhaltungspflicht für Daten, die ausschließlich in der berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden - Mitarbeiter dürfen Daten nur auf Anweisung verwenden - Mitarbeiter sind vertraglich auf das Datengeheimnis zu verpflichten und über das Datengeheimnis sowie die Folgen dessen allfälliger Verletzung zu belehren - Sanktionslosigkeit der Verweigerung einer Anordnung zur unzulässigen Datenübermittlung - Aussageverweigerungsrecht des Verantwortlichen darf nicht durch Zugriff auf Auftragsverarbeiter umgangen werden 2017 Schoenherr 27
28 Nationale Anpassung der DSGVO Datenschutzbehörde wird nationale Aufsichtsbehörde Befugnisse und Aufgaben (Auszug): - Recht auf Einschau und Unterlageneinsicht bei begründeten Verdachtsfällen - Einschau erst nach Vorabverständigung (Zeitraum im DSG 2018 nicht determiniert!), Erlaubnis auch zur Herstellung von Kopien - Mandatsbescheid zur (teilweisen) Untersagung einer Datenverarbeitung bei Gefahr im Verzug - Auf Antrag: Mandatsbescheid zur Einschränkung der Verarbeitung gem Art 18 DSGVO sofern Verantwortlicher dieser Pflicht nicht nachgekommen ist - Blacklists / Whitelists für die Datenschutz-Folgenabschätzung - Verordnungskompetenz für Akkreditierungsvoraussetzungen für Zertifizierer und Überwachungsstellen von Verhaltensregeln - Datenschutzbehörde ist die ausschließliche nationale Akkreditierungsstelle 2017 Schoenherr 28
29 Vielen Dank! Ursula Rath Partner Kapitalmarktrecht T: E: u.rath@schoenherr.eu Günther Leissler Counsel Datenschutzrecht T: E: g.leissler@schoenherr.eu 2017 Schoenherr 29
- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232
MehrDIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DR. MARKUS FRANK LL.M. RECHTSANWALT A-1070 Wien, Neustiftgasse 3/5, Tel +43/1/523 44 02, Fax -10, office@frank-law.at Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
MehrBvD. Management-Summary. Überblick in 10 Schritten
www.bvdnet.de BvD Management-Summary Überblick in 10 Schritten Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.v. Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
MehrQuo vadis, Datenschutz?
Quo vadis, Datenschutz? EU-Datenschutz-Grundverordnung Tim Hoffmann Roadshow Cybercrime 23. November 2016 IHK zu Bochum Unternehmensgruppe Quo vadis, Datenschutz? // Dipl.-Kfm. Tim Hoffmann 2 Dienstleistungen
MehrEU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?
EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrDie neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET
MehrDatenschutz und Cloud
Datenschutz und Cloud Lokalsystemworkshop 20.09.2016 im hbz Michael Nelißen 20.09.2016 www.hbz-nrw.de nelissen@hbz-nrw.de 1 Urteil zu Safe Harbor EuGH Urteil (C-362/14) v. 6.10.15 Fall: Beschwerde eines
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrEU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis
EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.
MehrBerlin, 7. Dezember Inhaltsverzeichnis
Digitale Gesellschaft e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin +49 30 97894230 info@digitalegesellschaft.de www.digitalegesellschaft.de @digiges Berlin, 7. Dezember 2016 Stellungnahme des Digitale Gesellschaft
MehrWer schreibt, der bleibt Dokumentationspflichten in der neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Jens Nebel, LL.M.
Wer schreibt, der bleibt Dokumentationspflichten in der neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Jens Nebel, LL.M. 12. Mai 2016 Paradigmenwechsel (1) 1. Datenschutz bisher kompliziert für Unternehmen viel
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 1. März 2016 1 AGENDA (1) Verantwortlichkeiten und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung der EU/DE
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrEU-Datenschutzrecht. Vorlesung am Felix Bieker, LL.M.Eur
EU-Datenschutzrecht Vorlesung am 22.06.2016 Felix Bieker, LL.M.Eur fbieker@datenschutzzentrum.de Überblick I. Kurzeinführung Europarecht II. EU-Vorschriften zum Datenschutz 1. Artikel 7 und 8 Grundrechte-Charta
MehrDuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?
DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor
MehrDATENSCHUTZ & NETZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT in der EU
DATENSCHUTZ & NETZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT in der EU Peter Burgstaller Rechtsanwalt, Linz Professor for IT and IP Law University of Applied Science Upper Austria Verschränkung von Daten und Informationssicherheit
MehrVorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis...
Inhalt Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... VII IX XIX 1. Schnelleinstieg die wichtigsten Fragen im Überblick... 1 1.1 Besteht Meldepflicht der Datenverarbeitung
MehrSAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT
SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - 1 Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung Die EU Datenschutz- Grundverordnung Überblick über wesentliche Inhalte Überblick zur Datenschutzorganisation
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrEU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA?
EU-US Privacy Shield Ein neuer sicherer Hafen für die Datenübermittlung in die USA? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund Übermittlung personenbezogener Daten
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Datenschutz
Folie 1 Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Datenschutz Diplom-Informatiker Werner Hülsmann - Datenschutzsachverständiger - Münchener Str. 101 / Geb.
MehrEU-Datenschutzreform: Neue Pflichten für Kunden und Datacenter-Provider
EU-Datenschutzreform: Neue Pflichten für Kunden und Datacenter-Provider 360 dclounge meets CeBIT Dr. Christoph Ritzer 17. März 2016 Agenda Stand, Verfahrensablauf und Zeitplan Was ändert sich? Zusammenfassung
MehrWorkshops. Inhalt: Rechtlicher Rahmen Datenschutzkommission Datenverarbeitungsregister Privacy by Design Technische Umsetzungsmöglichkeiten
Workshops Datenschutz Grundlagen In diesem Workshop werden die Teilnehmer an die Grundlagen des Datenschutzes herangeführt. Das Ziel ist es, einen ersten Überblick über die rechtlichen Regelungen im Datenschutz
MehrPaal/Pauly Datenschutz-Grundverordnung
Paal/Pauly Datenschutz-Grundverordnung Beck sche Kompakt-Kommentare Datenschutz- Grundverordnung Herausgegeben von Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford) Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht
MehrRichtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer
Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie
MehrDatenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response»)
Datenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response») simsa Provider Day 2016 Zürich, 8. Juni 2016 Dr. Thomas Steiner, LL.M. (Berkeley)
MehrAuswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Aktenzeichen: Abschluss der
MehrProfilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung
Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO
MehrUNSAFE HARBOR: DATENVERARBEITUNG VON ONLINE-SHOPS NACH DEM EUGH-URTEIL
UNSAFE HARBOR: DATENVERARBEITUNG VON ONLINE-SHOPS NACH DEM EUGH-URTEIL Dr. Martin Schirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Daniel Schätzle HÄRTING Rechtsanwälte Unsafe Harbor: Datenverarbeitung nach dem EuGH-Urteil
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.
MehrDatenschutz muss nicht trocken sein
Datenschutz muss nicht trocken sein Dr. Martin Grentzer & Carsten Knoop 16. Juni 2016 Datenschutz muss nicht trocken sein aconso AG 16. Juni 2016 1 www.aconso.com Ihre Referenten Dr. Martin Grentzer Vorstand
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
Mehr1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung...
1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung... 2 1.1.1 Rechtsnatur und Anwendungsbereich der neuer EU-
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Einfach hier klicken und online versandkostenfrei direkt beim Verlag bestellen. Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht
MehrVertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrDie erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT
Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT SK-Consulting Group GmbH Donnerstag, 29. September 2016 Vorstellung Alexander Jung Diplom-Jurist (Univ.) Senior Consultant Datenschutz
MehrAktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen
Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet
MehrDFN Deutsches Forschungsnetz
Recht und Datenschutzverordnung als Folge der EU- Bestimmungen Ass. Jur. Susanne Thinius, LL.M. Dipl.-Jur. Florian Klein Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof.
MehrMobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz
Mobile Apps für die Gesundheitsbranche und Datenschutz Schutz vor Daten soll ein Grundrecht werden Grundrecht auf informationelles Selbstbestimmungsrecht mit der Folge der Beweislastumkehr. Unternehmen
MehrHerausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter
MehrModul 3, 13. Oktober DSGVO Geltungsbereich, Bearbeitungsgrundsätze, Informationspflichten. David Rosenthal
Modul 3, 13. Oktober 2016 Webinar@Weblaw: DSGVO Geltungsbereich, Bearbeitungsgrundsätze, Informationspflichten. David Rosenthal Massnahmen zur Datensicherheit, Meldepflicht im Zusammenhang mit Data Breaches,
MehrPragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU
Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2009: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Schema zu 28 BDSG Aufgabe: Erstellen Sie ein Schema zu 28 BDSG, aus der hervorgeht, wann eine Datenerhebung,
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrDatenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrDatenübermittlung ins Ausland
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Datenübermittlung ins Ausland I) Allgemeines Unternehmen übermitteln häufig personenbezogene Daten ins Ausland, z.b. beim Outsourcing von einzelnen
MehrReglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014
Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche
MehrSynopse Teil I: BDSG EU DSGVO
Synopse Teil I: BDSG EU DSGVO 1 Abs. 1 Zweck Art. 1 Nein 1 Abs. 2 2 Persönlicher Anwendungsbereich Teils entfallen Art. 2 Abs. 2 c) EG 18 Zum Teil Grundsätzlich keine Trennung zwischen öffentlichen und
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrPrivacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield
Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Susanne Dehmel Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit & Datenschutz Paul F. Nemitz Director for Fundamental rights and Union citizenship European
MehrDatenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung
Agenda Fachkundig beraten Datenschutzgestaltung durch Technik Eine Kurzeinführung Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht it-sa, Nürnberg, den 20.10.2016 Rödl & Partner 06.12.2012
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
Practice Group IT & Digital Business IT-Ticker Sonderausgabe EU-Datenschutz- Grundverordnung Eine erste Einführung in die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem geltenden deutschen Recht Inhalt Zusammenfassung
MehrBundesdatenschutzgesetz
Wolfgang Däubler Thomas Klebe Peter Wedde Thilo Weichert Bundesdatenschutzgesetz Kompaktkommentar zum BDSG 5., vollständig neu bearbeitete Auflage BUND VERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort '......... 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrPrivacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016
MehrGemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013
Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3
MehrDie neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz und Datensicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Landshut 19.03.2013 Inhalt Hintergrund: Von der Datenschutz-Richtline zur Datenschutz-Verordnung
MehrReglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015
Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...
MehrDatenschutz International
Harald Eul/Petra Eul Datenschutz International Praxisleitfaden zur Übermittlung von Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten 1. Auflage 2011 DATAKONTEXT Vorwort 5 Verzeichnis der Checklisten/Arbeitshilfen/Übersichten
MehrCloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten?
Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten? Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrGesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrWorkshop 5: Zukunft des betrieblichen Datenschutzes
Die Zukunft der Arbeit -bestimmt mit uns! Strategien & Optionen für die betriebliche Mitbestimmung 4.0, Wien 24. November 2016 Workshop 5: Zukunft des betrieblichen Datenschutzes Thomas Riesenecker-Caba
MehrEntschließungsantrag
500/A(E) XXII. GP - Entschließungsantrag 1 von 6 500/A(E) XXII. GP Eingebracht am 26.01.2005 Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen betreffend umgehende Erlassung von Regelungen
MehrHosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung
Hosted Cloud: Kundendatenschutz, Datenschutzmanagement und Auftragsdatenverarbeitung 27. September 2016 Rechtsanwalt Boris Reibach Agenda I. Warum Datenschutz? II. Auftragsdatenverarbeitung III. Ausblick
MehrBonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrDie Europäische Datenschutz-Grundverordnung Fluch oder Segen für Unternehmen?
Berlin Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg München 0 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Fluch oder Segen für Unternehmen? Congress@it-sa Der sichere Hafen für Ihre Unternehmens IT Dr. Oliver Hornung,
MehrHeiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud
Heiter bis wolkig Datenschutz und die Cloud Inhaltsüberblick 1) Kurzvorstellung Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 2) TClouds Datenschutz in Forschung und Entwicklung 3) Cloud
MehrDas EU-Datenschutzrecht
Dr. Lukas Feiler, SSCP Baker & McKenzie 14.6.2014 TOPICS Einführung in das Thema Datenschutz aus rechtsvergleichender Sicht Rollen und Verantwortlichkeiten Anwendbares Recht Regulatorische Anforderungen
MehrBfDI Info 6. Datenschutz-Grundverordnung. Info
BfDI Info 6 Datenschutz-Grundverordnung Info 6 Impressum Herausgeber: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 14 68, 53004 Bonn Hausanschrift: Husarenstraße 30,
MehrAuswirkungen der EU DSGVO auf Schweizer Unternehmen
Auswirkungen der EU DSGVO auf Schweizer Unternehmen Nicole Beranek Zanon, RA lic. iur., Exec. MBA HSG 2 AGENDA 1. Ausgangslage in der Schweiz 2. Räumlicher Geltungsbereich der EU-DSGVO 3. Übersicht über
MehrDatenschutz im E-Commerce
Prof. Dr. Rolf H. Weber Datenschutz im E-Commerce Direkterhebungen: Datenbeschaffung bei der betroffenen Person selbst mündliche oder schriftliche Befragung eigene Wahrnehmung schriftliche oder elektronische
MehrDa müssen wir rein. Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen
Da müssen wir rein Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl.
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - OTFRIED BÜTTNER, LL.M. GDD stellvertretender ERFA-Kreisleiter Mülheim an der Ruhr/Essen/Oberhausen IHK Gesprächsforum Datenschutz migosens GmbH 1 Die
MehrNeuerungen im EU-Datenschutz
Neuerungen im EU-Datenschutz Die letzten Monate brachten bedeutende Fortschritte im EU-Datenschutzregime. Nach knapp vierjährigen Verhandlungen steht das neue EU-Datenschutzpaket vor der Annahme. Europäische
MehrEINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...
EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen
MehrReglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014
Reglement zur Videoüberwachung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung - 1 - Inhalt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 2 - Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... - 2
MehrNach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH. Datenschutz- und Rechtsschutzvorgaben im Polizei- und Sicherheitsbereich in den USA und der EU
Nach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH Datenschutz- und Rechtsschutzvorgaben im Polizei- und Sicherheitsbereich in den USA und der EU Seite 2 Gliederung 1. Überblick über die amerikanischen Datenschutzbestimmungen
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung
Sonderrundbrief Januar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2015 haben sich der Berichterstatter des Europäischen Parlaments der deutsche Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht und die luxemburgische
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrInformation ChCC 1.0.0 Ergebnis der AG. Rechtliche Checkliste. zum Einsatz von Cloud Computing
Rechtliche Checkliste zum Einsatz von Cloud Computing Information ChCC 1.0.0 Ergebnis der AG Kurzbeschreibung Dieses Dokument soll Behörden vor der Entscheidung, ob ein Datenbestand in die Cloud übergeführt
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrDatenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal?
RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.v. Pariser Str. 37 53117 Bonn Tel.: 0228-694313 Fax: 0228-695638 E-Mail: jaspers@gdd.de Die GDD e.v. Die GDD
MehrReglement Videoüberwachung vom 1. März 2013
Reglement Videoüberwachung vom 1. März 2013 vom Gemeinderat genehmigt am 13. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Verantwortlichkeit und Zweck Verhältnismässigkeit
MehrDatenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH
Österreich Markante Phasen der Entwicklung: Datenschutzgesetz (1978) - Grundrecht auf Datenschutz, Definitionen (Daten, Betroffene, Auftraggeber, Verarbeiter, ), Meldung der Verarbeitung, Auskunftsrecht,
MehrELGA aus datenschutzrechtlicher Sicht
ELGA aus datenschutzrechtlicher Sicht Dr. Sebastian Reimer Bundesministerium für Gesundheit Sektion I Stabstelle Koordinierung ELGA-Ombudsstelle und Gesundheit Österreich GmbH HINTERGRÜNDE Hintergründe
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu? SDV-Event: LAUT, LAUTER, UNLAUTER? Werbung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und UWG Zürich, 27. September 2012 RA Florian
MehrDas bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO
Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO 8. Hessischer kommunaler Datenschutztag 12. Oktober 2016 Dr. Jost Onstein Referent im Bundesministerium des Innern I. Die Datenschutz-Grundverordnung ein
MehrDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Überblick
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Überblick Stand: 23. Mai 2016 Bezug: VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrEinverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein
Anlage 1 zum Antrag Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein A. Persönliche Stammdaten der / des Betroffenen...... Name,
Mehr